Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0024
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024060024.J00
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die „Revisionsbeantwortung“ der Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch die Onz Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, wird zurückgewiesen.