Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/10/0020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.12.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024100020.J00
Spruch
Die Revision wird soweit sie sich gegen die in Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses der mitbeteiligten Partei erteilte forstrechtliche Bewilligung richtet zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 711,84 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Aufwandersatzantrag der belangten Behörde wird abgewiesen.
Im Übrigen bleibt die Erledigung der vorliegenden Revision dem für das Wasserrecht zuständigen hg. Senat vorbehalten.