Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/13/0008
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.10.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130008.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird betreffend Umsatzsteuer 36/2011 zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird betreffend Umsatzsteuer 711/2011 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.