Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0186

Ra 2024/14/0186Cour administrative suprême29 janv. 2025

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024140186.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten sowie die Nichtgewährung des Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 wendet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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