Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0074

Ra 2024/16/0074Cour administrative suprême16 oct. 2025

Regest

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/16/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160074.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die verhängte Geldstrafe von 2.500 € (10 Tage 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) auf 1.000 € (Ersatzfreiheitsstrafe 34 Stunden) herabgesetzt wurde und die Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit 100 € neu festgesetzt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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