Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0044

Ra 2024/18/0044Cour administrative suprême5 sept. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180044.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in Bezug auf die erlassenen Rückkehrentscheidungen, die festgestellte Zulässigkeit der Abschiebung nach Armenien und die festgelegte Frist zur freiwilligen Ausreise wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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