Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0273

Ra 2024/18/0273Cour administrative suprême5 déc. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024180273.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz und die Nichtgewährung des Aufenthaltstitels gemäß § 57 Asylgesetz 2005 wendet;

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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