Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/18/0733
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024180733.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet;
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.