Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0054
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.06.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025060054.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Millstatt am See hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346, und den zweit bis sechstrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 240, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.