Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/11/0178
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.04.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110178.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes A), betreffend die Abweisung der Beschwerde hinsichtlich des festgestellten Grades der Behinderung sowie der Befristung des Behindertenpasses, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.