Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/15/0003
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150003.J00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis betreffend Festsetzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 112/2013 sowie Umsatzsteuer 2016 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.