Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0053
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.04.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170053.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird betreffend die zweit und drittrevisionswerbenden Parteien wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.