Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0599
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200599.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Versagung der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.