Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/04/0001
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026040001.J00
Spruch
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die zu hg. Ro 2026/04/0001 revisionswerbende Partei und die zu hg. Ro 2026/04/0002 bis 0070 revisionswerbenden Parteien (diese zu gleichen Teilen) haben der mitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die zu hg. Ro 2026/04/0002 bis 0070 revisionswerbenden Parteien haben zu gleichen Teilen dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.