Texte intégral
Verfügung vom 9. Juni 2008
Präsident der I. Beschwerdekammer
Besetzung
Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser, Vorsitz,
Gerichtsschreiberin Tanja Inniger
Parteien
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A.,
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B.,
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C.,
alle vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael
Huber und/oder Rechtsanwalt Dr. Michael Mráz,
Beschwerdeführer
gegen
BUNDESANWALTSCHAFT,
Beschwerdegegnerin
Gegenstand
Antrag auf Sistierung
Bundesstrafgericht
Tribunal pénal fédéral
Tribunale penale federale
Tribunal penal federal
Geschäftsnummer: BB.2008.23-25
(Nebenverfahren: BP.2008.11-13)
Der Präsident der I. Beschwerdekammer zieht in Erwägung, dass
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die Beschwerdeführer in ihrer Eingabe vom 21. Mai 2008 (act. 11) be-
antragen, das vorliegende Verfahren sei bis zum 30. Juni 2008 zu sis-
tieren;
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die Bundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 30. Mai 2008
(act. 13) festhält, dass sie derzeit gegen die einstweilige Sistierung bis
zum 30. Juni 2008 grundsätzlich nichts einzuwenden habe;
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aufgrund des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien die Sistie-
rung des Verfahrens bis und mit 30. Juni 2008 gewährt wird;
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die Kosten der vorliegenden Verfügung bei der Hauptsache bleiben;
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3 -
und erkennt:
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Der Antrag auf Sistierung der Hauptverfahren bis zum 30. Juni 2008 wird
gutgeheissen.
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Die Kosten der vorliegenden Verfügung werden mit der Hauptsache verlegt.
Bellinzona, 9. Juni 2008
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:
Zustellung an
- Rechtsanwalt Dr. Michael Huber und Rechtsanwalt Dr. Michael Mráz,
Bundesanwaltschaft
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.
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