Organisation des troupes. Révision
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9 juin 1982
Abstimmung über die Direktübertragung vom 22. Juni 1982
Votation sur la retransmission directe des délibérations du 22 juin 1982
Le président: Nous allons maintenant procéder au vote sur la retransmission directe des délibérations de notre conseil, le 22 juin. Je voudrais préalablement vous rappeler que, selon une décision que votre bureau a prise dans le cadre de ses compétences, il a été prévu que notre séance de mardi 22 juin serait transmise en direct par la télévision. Je vous l'ai dit lundi soir. Je sais que cette transmission contrarie un certain nombre d'entre vous, mais qu'elle contrarie aussi ceux qui, professionnellement, doivent la réaliser. Il s'agit là d'un exercice difficile aussi bien pour les gens de la télévision que pour les parlementaires. Il est périlleux de présenter aux téléspectateurs un débat durant toute une matinée sans risquer de distiller l'ennui. Comme je vous le disais aussi, nous avons fait part de nos réserves expresses à M. le directeur général de la SSR. Nous avons fait remarquer aussi, forts de l'expérience du Conseil natio- nal, que ce genre de retransmission intégrale en direct pré- sentait le danger d'une multiplication des interventions. Mais nous nous sommes finalement rendus à l'invite de M. Schürmann - à qui l'on ne refuse pas souvent ce qu'il demande ou, du moins, qui n'a pas l'habitude qu'on lui refuse quelque chose - moins par conviction que dans l'idée qu'il s'agissait d'une expérience, et que cet exercice ne pourrait se répéter qu'à la condition que l'expérience fût concluante. Je vous ai dit qu'à la suite de la demande expresse de M. Egli, porte-parole du groupe démocrate- chrétien, appuyé en cela par le groupe radical, le bureau avait reconsidéré la question, et qu'il avait décidé de la sou- mettre au conseil. Le bureau ne craint pas de se déjuger ou de se voir déjugé, mais il a souhaité - tout en maintenant son point de vue sans le maintenir - que vous vous pronon- ciez sur ce sujet délicat.
J'ai souhaité qu'il n'y ait pas un long débat sur ce futur débat télévisé. Mais il me paraît néanmoins souhaitable que M. Egli nous indique les motifs qui ont inspiré sa démarche. Je lui donne dès lors la parole.
Egli: Es ist zutreffend, dass die christlich-demokratische Fraktionsgruppe das Büro gebeten hat, seinen Beschluss betreffend Übertragung einer ganzen Ratsdebatte dem Ratsplenum zum Entscheid zu unterbreiten.
Wir sind uns bewusst, dass Artikel 48 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes dem Büro die Kompetenz gibt, diese Sache in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Wir haben uns trotzdem diese Bitte erlaubt, und wir haben sie auch begründet. Ich möchte diese Begründung hier kurz zusam- menfassen:
Wenn wir uns mit einem solchen Vorhaben nicht so ganz befreunden können, so nicht etwa deshalb, weil wir den Kontakt und die Mitarbeit der Medien, und insbesondere auch des Fernsehens, ablehnen, sondern deshalb, weil wir gerade diese Mitarbeit wünschen und suchen. Und wenn ich sage «Mitarbeit», so meine ich Mit-Arbeit. Wir meinen damit eine Eigenleistung des Fernsehens, welche zusam- menfasst, bedeutsame Ausschnitte wiedergibt, kommen- tiert, analysiert, Stimmungsbilder vermittelt und vielleicht auch unsere Ambiance anschaulich schildert.
Wenn gerade heute der Telekonsument vermehrt zur Kasse gebeten wird - und wir bestreiten der SRG das Recht hierzu nicht -, so erwartet er aber Qualität und nicht nur Quantität. Und wir muten es dem Fernsehen auch zu, dass es diese Leistung zu erbringen vermag.
Wir möchten, dass ein Bild unserer Arbeit vermittelt wird, wie sie sich tatsächlich und unter alltäglichen Bedingungen abspielt. Dieses Bild und diese Bedingungen werden aber gerade durch die Tatsache und das Bewusstsein der Rats- mitglieder, dass sie Schauobjekt einer solchen Übertragung sind, verfälscht. Das Experiment mit dem Nationalrat hat dies bewiesen. Die Spontaneität geht verloren, sowohl das spontane Sprechen wie auch das spontane Schweigen -
auch das gibt es Gott sei Dank in unserem Rat noch -, die spontane Präsenz und auch die spontane Abwesenheit. All das, Sprechen und Schweigen, Präsenz und gelegentlich auch Abwesenheit, gehört zu unserem normalen Rats- betrieb. Hüten wir uns vor dem überheblichen Gedanken, dass wir es besser zu tun vermöchten als unsere Kollegin- nen und Kollegen des Nationalrates, und dass wir nicht der Versuchung erliegen, bei einer solchen Schau uns anders zu geben, als wir sind.
Wir möchten aber nicht nur ablehnen, sondern die begrüs- senswerte Initiative des Fernsehens, besser über unser Parlament zu informieren, aufnehmen. Um einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten: Wie wäre es, wenn das Fernse- hen wenigstens während der Sessionszeiten seinen Bun- deshausmitarbeitern ein geeignetes Sendegefäss zur Verfü- gung stellte? So könnten sie täglich zu fixen Zeiten, bei- spielsweise im Anschluss an die Tagesschau - ich denke etwa während zehn Minuten - über unsere Ratsdebatte und über unsere Ratsarbeit ganz allgemein fernsehgerecht informieren. Dabei sollte auch ein gewisses Gleichgewicht zwischen den beiden Räten angestrebt werden. Wir glau- ben, dass auf diese Weise dem Zuschauer eine qualifizier- tere Information geboten würde als durch die Übertragung einer mehrstündigen Debatte, welche der Zuschauer weder zeitlich noch inhaltlich zu verkraften vermag. Wir bitten die SRG, diesen Vorschlag wohlwollend zu prüfen und unseren Bedenken Verständnis entgegenzubringen.
Abstimmung - Vote
Für die Direktübertragung vom 22. Juni 1982 Dagegen
14 Stimmen 22 Stimmen
82.012
Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Révision
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI | 1251) Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF | 1265)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Baumberger, Berichterstatter: Mit dem Rüstungsprogramm 1979 haben Sie der Beschaffung einer dritten Tranche von Panzerhaubitzen zugestimmt. Diese Panzerhaubitzen sollen zur Ausrüstung von neun neuen Panzerhaubitzabteilungen in den Feldarmeekorps verwendet werden. Für die Bildung dieser Panzerhaubitzabteilungen werden aus den Mechani- sierten Divisionen je eine Schwere Kanonenabteilung und aus den Felddivisionen je eine Haubitzabteilung herangezo- gen. Damit wird nach Abschluss der Umrüstung und Umschulung die Artillerie der Mechanisierten Divisionen vollständig und diejenige der Felddivisionen zur Hälfte aus Panzerhaubitzabteilungen bestehen. Zudem wird vorge- schlagen, sechs Haubitzabteilungen der Felddivisionen in Schwere Kanonenabteilungen umzurüsten. Sie sollen mit den freiwerdenden 10,5-cm-Kanonen aus den Mechanisier- ten Divisionen und mit vorhandenen Geschützen aus dem Reserve- und Instruktionsmaterial bestückt werden.
Die verlangten Umwandlungen verursachen einen Mehrbe- darf von 1400 Wehrmännern. Die Deckung erfolgt durch eine bescheidene Erhöhung des generellen Sollbestandes der Artillerie und durch interne Rationalisierungen innerhalb der Artillerieeinheiten. Die Umschulung soll gleich wie bei der Einführung der ersten und zweiten Tranche Panzer-
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Rüstungsprogramm 1982
haubitzen erfolgen. Die Offiziere und Unteroffiziere haben einen auf sieben Tage verlängerten Kadervorkurs zu beste- hen. Auch die Fahrer und das notwendige Hilfspersonal haben einen besonderen Grundausbildungskurs von zwei bis sieben Tagen zu leisten. Gemäss Artikel 123 der Militär- organisation ist für die Bewilligung zusätzlicher Instruk- tionsdienste die Bundesversammlung zuständig.
Gleichzeitig wird eine Neugestaltung der Flieger- und Flie- gerabwehrparks beantragt. Dieser Verband übernimmt nach einer Kriegsmobilmachung die Aufgaben des zivilen Bundesamtes für Militärflugplätze. Eine der Voraussetzun gen für einen reibungslosen Übergang in den militärischen Betrieb bei einer Kriegsmobilmachung ist eine weitest- gehende Übereinstimmung von Kriegs- und Friedensglie- derung. Die militärische Organisation muss deshalb den veränderten zivilen Verhältnissen angepasst werden. Die Aufgaben und damit Strukturen der verschiedenen zivilen Betriebsgruppen sind sehr unterschiedlich; entsprechend sind es auch diejenigen der sie ersetzenden militärischen Verbände. An Stelle der bisherigen sieben sollen neu elf Flieger- und Fliegerabwehrbetriebsgruppen gebildet wer- den. Neun entsprechen den bestehenden dezentralisierten Betrieben; sie sind je nach den lokalen Bedürfnissen zusammenzustellen.
Mit Beschluss vom 6. März 1980 haben Sie dem Kredit zur Erstellung einer kombinierten Katastrophenalarm- und Lan- deswetterzentrale zugestimmt. Die 10. Betriebsgruppe soll für den Betrieb dieser Anlage verantwortlich sein. Sie soll einerseits das Fachpersonal für AC-Belange, Wetter- und Lawinendienst und andererseits das Personal für den Unterhalt und Betrieb der Anlage umfassen. Die 11. Flieger- und Fliegerabwehrbetriebsgruppe ist schliesslich für die Aufrechterhaltung des Flugsicherungsdienstes nach einer Kriegsmobilmachung notwendig. Die bisherigen 14 Flieger- und Fliegerabwehrkompanien sowie die Stabskompanien der Flieger- und Fliegerabwehrparks werden aufgelöst. An ihre Stelle treten 10 Flieger- und Fliegerabwehrdienstkom- panien, die den entsprechenden Betriebsgruppen unter- stellt werden sollen. Die personellen Auswirkungen dieser Änderungen sind gering. Zusätzliche Ausbildungsdienste sind nicht notwendig. Die Militärkommission beantragt ein- stimmig, der Änderung der Truppenordnung und den not- wendigen zusätzlichen Instruktionsdiensten zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-12 Titre et préambule, art, 1 à 12
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Rüstungsprogramm 1982 Programme d'armement 1982
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1982 (BBI I, 1081) Message et projet d'arrêté du 17 février 1982 (FF | 1081)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Baumberger, Berichterstatter: Mit den Rüstungsprogram- men 1980 und 1981 wurden die letzten grossen Rüstungs- beschaffungen des Armeeleitbildes 1980 beschlossen, das bekanntlich die Panzerabwehr, Luftverteidigung, elektroni- sche Kriegsführung und Aufklärung, die Ausbildung und den Schutz der Truppe als Schwerpunkte festgelegt hatte. Durch die Bewilligung bedeutender Kredite für die Schwer- gewichtsvorhaben Panzerabwehrlenkwaffe Dragon, Schwei- zer Panzer 68, Kampfflugzeuge Tiger, Feuerleitgerät Skygu- ard, Fliegerabwehrlenkwaffensystem Rapier, Panzerhaubit- zen M-109 sowie bedeutende Beschaffungen im Munitions- bereich haben Sie mitgeholfen, die Kampfkraft unserer Armee vor allem in den Bereichen zu verstärken, die als Folge der modernen Waffenentwicklung für uns ein erhöh- tes Risiko darstellen. Die angeführten Vorhaben befinden sich in verschiedenen Phasen der Abwicklung. Während zahlreiche Geräte und Waffen bereits im Einsatz stehen, folgt die Endauslieferung in anderen Fällen erst in der zwei- ten Hälfte dieses Jahrzehnts.
Die erfreuliche Tatsache, dass es gelingt, wesentliche Lük- ken in unserer Verteidigungsbereitschaft sukzessive zu schliessen, darf indessen nicht darüber hinweg täuschen, dass als Folge der angespannten Finanzlage des Bundes an den ursprünglich als notwendig erachteten Vorhaben einige bedeutsame Abstriche vorgenommen werden muss- ten - so etwa auf dem Gebiet der Nachtkriegsführung - und dass notwendige Ersatzbeschaffungen immer wieder hin- ausgeschoben wurden.
Heute befinden wir uns in einer Zwischenphase zwischen dem auslaufenden Leitbild 1980 und dem kommenden Leit- bild der Armee, das allerdings bisher weder den zuständi- gen Kommissionen noch dem Parlament bekannt ist. Das führt dazu, dass wir augenblicklich in der Vorausschau der kommenden grossen Rüstungsvorhaben weniger klar sehen als in den vergangenen Jahren. Auch wenn die bishe- rige Form und Handhabung des Leitbildsystems möglicher- weise nicht in allen Teilen befriedigt hat, so sind ohne eine klare, längerfristige Zielsetzung, ohne die Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten eine vernünftige und recht- zeitige Vorausplanung und auch ein Gesamtüberblick über das, was schwergewichtig auf uns zukommt, nicht möglich. Jedenfalls vermisst die ständerätliche Militärkommission momentan diese Leitlinien, und sie erwartet noch in diesem Jahr diesbezügliche Vorschläge, sei es in Form eines neuen Leitbildes oder sogenannter Ausbauschritte. Sie erachtet es nicht nur als notwendig als Grundlage ihrer eigenen künftigen Entscheidungen, sondern auch deshalb, weil gegenüber der Vielzahl der von allen Seiten propagierten Ideen und Wunschlisten im Rüstungssektor eine klare Hal- tung der verantwortlichen militärischen Stellen notwendig ist, weil verhindert werden muss, dass wir uns mehr und mehr in unzähligen parallelen und kostspieligen Evalu- ationsverfahren üben und weil nur auf diese Weise die rechtzeitige Einleitung des teilweise sehr langwierigen Ent- wicklungs- und Beschaffungsprozederes in den tatsächlich entscheidenden Schwergewichtsbereichen möglich ist.
Das Rüstungsprogramm 1982, über das wir heute zu befin- den haben, kennt nicht mehr derart ausgeprägte Schwerge- wichte wie die vorangehenden Programme, sondern erfüllt Nachholbedürfnisse und schliesst Lücken in der Bewaff- nung und Ausrüstung. Eine moderne Armee kann eben nicht nur aus Kanonen und Flugzeugen bestehen, sondern der Bedarf vermehrter Mittel zur Sicherstellung der Versor- gung benötigt wirksameres Schutz- und praktischeres Sanitätsmaterial. Es ist wenig sinnvoll, Panzer gegen Tarn- netze oder Lenkwaffen gegen Löschwasserpumpen auszu- spielen. Im Zeitalter der totalen und allgegenwärtigen Bedrohung können Schutzwesten und wirkungsvolle Tarn- netze entscheidend mithelfen, das Leben unserer Soldaten zu schützen und ihre physische und psychische Kampfkraft zu erhalten.
Nachdem mit der Beschaffung der Panzerabwehrrakete Dragon die Panzerabwehr auf mittlere Distanzen einen ent- scheidenden Ausbau erhalten hat, sieht die jetzige Vorlage eine Verstärkung der Panzerabwehr der unteren taktischen
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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03
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Seduta
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Datum 09.06.1982 - 08:00
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