Office national suisse du tourisme. Contribution
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E 15 juin 1982
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
An den Nationalrat - Au Conseil national
34 Stimmen (Einstimmigkeit)
81.303 Motion des Nationalrates (Jost) Baulicher Zivilschutz Motion du Conseil national (Jost) Abris de la protection civile
Beschluss des Nationalrates vom 18. Dezember 1981 Décision du Conseil national du 18 décembre 1981
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1981
Der Bundesrat wird beauftragt, beförderlichst eine Teilrevi- sion der eidgenössischen Gesetzgebung über den bauli- chen Zivilschutz (Schutzbautengesetz vom 4. Oktober 1963 - Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978) einzu- leiten, um:
a. durch die Vermeidung von Schutzplatzüberangeboten und
b. durch die Ermöglichung und Förderung von Schutzbau- tenausgleichen
das Hauptziel der Zivilschutzkonzeption von 1971, «Jedem Einwohner an seinem Wohnort einen Schutzplatz bereitzu- stellen», zeitgerecht verwirklichen und Fehlinvestitionen (öffentlicher und privater Mittel) vermeiden zu können.
Texte de la motion du 18 décembre 1981
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre le plus rapide- ment possible une révision partielle de la législation fédé- rale sur les abris de la protection civile (loi du 4 octobre 1963 sur les abris et ordonnance du 27 novembre 1978 sur les abris). Ces modifications devraient permettre d'attein- dre dans les délais prévus l'objectif principal fixé dans la conception 1971 de la protection civile («mettre à la disposi- tion de chaque citoyen un abri à son domicile») et de parer à des investissements erronés de fonds publics ou privés, grâce à des dispositions propres:
a. a empêcher que l'offre d'abris ne soit excédentaire ;
b. a favoriser une répartition équilibrée des abris.
Ulrich, Berichterstatter: Bei der Motion des Nationalrates, baulicher Zivilschutz, über die ich berichten darf, geht es um den Schutzplatz für alle Schweizer. Mit seinem Motions- vorschlag vom 2. März 1981, der vom Nationalrat am 18. Dezember 1981 diskussionslos angenommen worden ist, strebt Nationalrat Jost das Ziel an, in Gebieten mit über- durchschnittlicher Bautätigkeit - darunter fallen insbeson- dere Zentren des Fremdenverkehrs sowie industrielle Bal- lungsgebiete - eine Schutzplatzüberproduktion zu verhin- dern und gleichzeitig die Möglichkeiten für einen kantona- len Schutzplatzausgleich zugunsten von finanzschwachen Gemeinden mit geringer Bautätigkeit und entsprechendem Schutzplatzdefizit zu schaffen.
Der Motionsvorschlag liegt auf der Linie der seit einiger Zeit in Vorbereitung stehenden Anpassung der bundesrätlichen Baumassnahmenverordnung. Mit dieser sollen die rechtli- chen Möglichkeiten zur Steuerung der Schutzplatzproduk-
tion im Hinblick auf einen gezielten und wirtschaftlichen Ein- satz der für den Schutzraumbau aufzubringenden privaten und öffentlichen Mittel verbessert werden. Der Entwurf der entsprechenden Anpassungen wurde den kantonalen Zivil- schutzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet und ist vermutlich heute in der Auswertung. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Die Kommis- sion, für die ich hier spreche, hat am 9. März, während der Session, einstimmig beschlossen, Ihnen die Annahme der Motion Jost bzw. des Nationalrates zu beantragen.
Überwiesen - Transmis .
82.013 Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag Office national suisse du tourisme. Contribution
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22) Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 22)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Guntern, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission beantrage ich Ihnen, den Bundesbeitrag an die Schweizeri- sche Verkehrszentrale um 6 Millionen Franken zu erhöhen, und zwar aus folgenden Gründen:
Sie wissen, dass die Verkehrszentrale einen direkten Bezug zum schweizerischen Tourismus hat. Der schweizerische Tourismus hat eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion zu erfüllen. Der Gesamtumsatz betrug 1981 13,5 Milliarden Franken. Davon resultieren Einnahmen aus dem Fremden- verkehr mit Gästen aus dem Ausland von 7,84 Milliarden Franken. Der Devisenzugang aus dem Ausländertourismus von 1981 mit diesen 7,8 Milliarden Franken entsprach somit annähernd dem gesamten Handelsbilanzdefizit der Schweiz. Es ist wohl kaum nötig, Ihnen hier auch die Bedeutung des Tourismus für das Berggebiet darzulegen. Von 500 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet entfallen 150 000 auf den Tourismus. Die Tätigkeit der Schweizerischen Ver- kehrszentrale spielt also mittelbar eine wichtige Rolle für die Erhaltung und die Verbesserung der Lebensbedingun gen im Berggebiet. Nun müssen wir aber feststellen, dass immer mehr Staaten am Tourismus interessiert sind und versuchen, ihn anzuziehen. Es gibt heute über 100 Staaten, die nationale Werbeinstitutionen unterhalten. Diese Konkur- renz spürt selbstverständlisch auch die Schweizerische Verkehrszentrale. Die Konkurrenten verfügen dabei mei- stens über viel mehr Werbemittel, als dies für unsere natio- nale Institution der Fall ist.
Dabei möchte ich betonen, dass die Schweizerische Ver- kehrszentrale nicht irgendeine private Organisation ist, son- dern dass sie eine vom Bund geschaffene öffentlich-rechtli- che Körperschaft darstellt. Der Bund leistet somit nicht frei- willig Beiträge an diese Institution, sondern er leistet diese Beiträge, damit diese dem Auftrag, der ihr gegeben ist, nämlich touristische Werbung im In- und Ausland durchzu- führen, nachkommmen kann.
Der Auftrag an die Schweizerische Verkehrszentrale geht dabei über die reine Tourismuswerbung hinaus. Ihre erste Aufgabe besteht darin, Sympathie- und Präsenzwerbung für die Schweiz ganz allgemein durchzuführen. Die Aktivität der Schweizerischen Verkehrszentrale ist daher auch sehr weit-
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Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag
läufig. Die Schweizerische Verkehrszentrale stellt beispiels- weise unseren Botschaften und Konsulaten Informations- material zur Verfügung. Sie unterhält ein Agenturnetz in 21 Ländern, was kostenaufwendig ist. Sie organisiert Aktionen und Ausstellungen im In- und Ausland. Sie beteiligt sich an internationalen Ausstellungen und Messen, jährlich an etwa 60 solchen Anlässen. Sie kreiert und verteilt 4 Millionen Bro- schüren, Prospekte, Plakate, Bücher und andere Werbe- und Informationsträger, und zwar in 12 bis 15 Sprachen. Sie inseriert in der internationalen Presse. Sie betreut jährlich zirka 1000 Medienschaffende. Sie produziert Filme über die Schweiz. Sie beantwortet etwa 1,5 Millionen Anfragen jähr- lich. Sie stellt Verkehrsvereinen und der Presse Fotomate- rial und anderes Werbematerial zur Verfügung. Sie leistet den regionalen und lokalen Verkehrsvereinen Hilfe. Sie gibt die Revue «Schweiz» heraus und wirbt für die Schweizeri- schen Bundesbahnen. 1981 verkaufte sie beispielsweise für 35 Millionen Franken Fahrkarten.
Die Werbung, wie sie von der Schweizerischen Verkehrs- zentrale betrieben wird, darf aber nicht mit der kommerziel- len Werbung der Unternehmer verwechselt werden. Die touristischen Unternehmen bezahlen ihre Eigenwerbung selbst. Sie geben hiefür jährlich schätzungsweise 150 Millio- nen Franken aus. Diese Werbung wird durch die Tätigkeit der Schweizerischen Verkehrszentrale somit keineswegs überflüssig.
Nun braucht aber diese Schweizerische Verkehrszentrale für die Erfüllung ihrer Aufgaben ein Minimalsoll an Geld. Wir haben uns in der Kommission darüber informieren lassen, was die Schweizerische Verkehrszentrale für die Verbesse- rung ihrer finanziellen Lage in den letzten Jahren getan hat. Es konnte uns dargelegt werden, dass auch hier an erster Stelle das Sparen steht. Die Schweizerische Verkehrszen- trale hat nicht nur einen Personalstopp durchgeführt; sie ging noch weiter, indem sie ihren Mitarbeiterstab innert fünf Jahren um etwa 7 Prozent gesenkt hat. Das Büro in Mont- real wurde geschlossen; Rom und Kopenhagen reduziert. Die Revue «Schweiz» wurde redimensioniert, die Nettoko- sten von 900 000 auf 300 000 Franken gesenkt.
Zum zweiten wurde eine Mittelbeschaffung ausserhalb der Bundeskasse lanciert, durch eine Aktion bei Kantonen, Gemeinden und Unternehmungen. 1,6 Millionen Franken konnten dadurch eingebracht werden.
Drittens hat die Schweizerische Verkehrszentrale auch ihre eigenen Reserven inzwischen vollständig aufgebraucht. Erst jetzt erfolgt der Gang zum Bund, ein Gang, der leider nicht mehr zu umgehen war.
Der Schweizerischen Verkehrszentrale wurden seit 1974 von seiten des Bundes jährlich 15 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Der Beitrag blieb während der letzten acht Jahre unverändert. Er wurde im Zusammenhang mit der linearen Subventionskürzung sogar gekürzt, so dass er in Tat und Wahrheit nur noch 13,5 Millionen Franken betrug. Unter Berücksichtigung der seitherigen Teuerung, die im Ausland höher ist als in der Schweiz, wobei berücksichtigt werden muss, dass zwei Drittel der Auslagen im Ausland anfallen, muss heute von einem massiven Beitragsabbau gesprochen werden. Nur die genannten Sonderbeiträge, Sonderwerbeaktionen, die in den letzten Jahren bewilligt worden sind, die Auflösung der Reserven und die Spar- massnahmen erlaubten es, die Lage der Schweizerischen Verkehrszentrale ein wenig zu verbessern.
Ohne zusätzliche Einnahmen ab 1983 wird aber die Schwei- zerische Verkehrszentrale den Werbeauftrag, der ihr vom Bund übertragen worden ist, nicht mehr erfüllen können. Sie wird gezwungen sein, Auslandagenturen zu schliessen und Personal zu entlassen. Wir müssen heute schon fest- stellen, dass trotz der Erhöhung, die wir heute beschliessen müssen, ein Fehlbetrag übrig bleiben wird. Dieser wird wei- terhin entstehen durch die 10prozentige Kürzung des Bun- desbeitrages. Sie wissen, dass diese Kürzung linear weiter- geführt werden soll.
In der Kommission lag daher ein Antrag vor, der Schweizeri- schen Verkehrszentrale einen zusätzlichen Beitrag zuzu- sprechen, der vor allem für den baulichen Unterhalt der
Agenturen zu verwenden wäre. Dieser Unterhalt ist heute zu 100 Prozent nicht gesichert. Die Kommission nahm die- sen Antrag aber mit Rücksicht auf die Bundesfinanzen nicht an. Sie vertrat hingegen die Auffassung, dass die Beiträge an die Schweizerische Verkehrszentrale nicht der linearen Kürzung unterstellt werden sollten und dass diese Beiträge als Härtefälle aus den Kürzungen herausgenommen werden sollten. Wird dies nicht geschehen, wird die Verkehrszen- trale gezwungen sein, trotz diesen Anpassungen beträchtli- che Leistungsverminderungen vorzunehmen.
Bei der Vorlage, das muss zum Schluss noch gesagt wer- den, handelt es sich um eine Übergangslösung, um eine kurzfristige Lösung. Mittelfristig ist eine Totalrevision des Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszen- trale vorgesehen. Die direkt Interessierten sollen dann ver- mehrt zur Mitfinanzierung beigezogen werden; zudem soll auch der Auftrag der Schweizerischen Verkehrszentrale umfassend geprüft werden.
Kurzfristig sind wir aber gezwungen, diese Erhöhung vorzu- nehmen; wir sind uns bewusst, dass der Tourismus auf diese Werbung angewiesen ist. Werbung gehört heute zum Produkt wie der elektrische Strom zur Glühbirne. Ich muss Ihnen beantragen, dieser Erhöhung zuzustimmen.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Guntern für die gute Orientierung und Ihnen, dass Sie offenbar überzeugt Zustimmung bekunden.
Nur zwei Bemerkungen: Die 21 Millionen Franken, die vor- geschlagen werden, sind im Finanzplan für die nächsten Jahre vorgesehen. Wir überschreiten also damit den Finanz- plan nicht.
Zu den Überlegungen, die Ständerat Guntern zum Problem der linearen Beitragskürzungen vorgetragen hat: Es werden natürlich alle im Finanzplan vorgesehenen Beitragsleistun- gen der linearen Kürzung unterstellt. Das ist ja der Sinn der Übung. Wir wissen jetzt noch nicht, ob die Verlängerung um zwei Jahre kommt. Für den Fall, dass die Verlängerung kommt, wie der Bundesrat das beantragt, müssen wir natür- lich in bezug auf die Frage, was Härteausnahmeregelungen unterstellt werden kann, frei bleiben. Ich könnte mich also für den Bundesrat - bei allem Verständnis für das Anliegen der Kommission - heute nicht verpflichten, hier eine Unter- stellung unter die Härtefälle vorzunehmen. Im übrigen unterstütze ich Herrn Ständerat Guntern: Wir haben nur die Möglichkeit, hier einen Teuerungsausgleich vorzunehmen - wobei eben zwei Drittel der Kosten der SVZ im Ausland anfallen und dort höheren Kostensteigerungen ausgesetzt sind. Wenn wir diese Anpassungen nicht vornehmen wür- den, dann würden wir den gesetzlichen Auftrag vernachläs- sigen, den die SVZ zu erfüllen hat.
Ich bin Ihnen für Eintreten und Zustimmung dankbar.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 11.05 Uhr La séance est levée à 11 h 05
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag Office national suisse du tourisme. Contribution
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1982
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite
272-273
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Pagina
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20 010 689
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