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Motion Graf
suivantes en vue de trouver ultérieurement une solution satisfaisante:
maintien du principe de l'obligation général de servir; l'admission au service civil doit rester exceptionnelle
établissement de l'existence d'un conflit de conscience fondé sur des convictions religieuses ou morales pour être admis au service civil
procédure d'examen des demandes, écrite et orale
preuve par l'acte
exigences si possible aussi élevées pour le service civil que pour le service militaire
activité des personnes accomplissant du service civil con- forme aux buts de la Confédération.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion Carob- bio en postulat.
Le président: M. de Chastonay s'oppose au postulat. La discussion est renvoyée à une session ultérieure.
Diskussion verschoben - Discussion renvoyée
84.346 Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Acquisition du Leopard 2
Wortlaut der Motion vom 8. März 1984
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit nach Anlauf der Lizenzfabrikation so rasch als mög- lich mindestens zwei Panzer-Bat pro Jahr umgerüstet wer- den können, ohne dass durch diese erhöhte Produktions- rate andere eingeplante Vorhaben zurückgestellt werden müssen.
Texte de la motion du 8 mars 1984
Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que, après le démarrage de la fabrication sous licence du Leopard 2, deux bataillons par année au moins en soient dotés au plus vite, sans que cette production accélérée ne nuise à d'autres projets.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Hofmann, Mühle- mann, Ogi, Schnyder-Bern, Spälti, Weber-Schwyz (7)
· Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die vorgesehene Lizenzproduktion von 385 Panzern bei einer Kadenz von 36 pro Jahr würde sich über eine derart lange Periode erstrecken, dass die beschaffungs- und teue- rungsseitigen Risiken kaum absehbar sind. Um diese Risi- ken in Grenzen zu halten, sollten derartige Grossvorhaben in möglichst kurzer Zeit abgewickelt werden können. Neben der erhöhten dissuasiven Wirkung einer beschleunigten Ablieferung könnten möglicherweise sogar erhebliche Ein- sparungen erzielt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1984
Wie in der inzwischen veröffentlichten Botschaft vom 29. Februar 1984 zum Rüstungsprogramm 1984 erläutert wird, sollen nach Anlauf der Lizenzfabrikation monatlich drei Kampfpanzer gebaut und abgeliefert werden, was erlaubt, jährlich ein Panzerbataillon mit dem neuen Kampf- panzer auszurüsten.
Verschiedene Kreise wünschen aus militärischen Gründen eine raschere Umrüstung auf den Panzer. Sie fordern - wie die vorliegende Motion - einen Beschaffungsrhythmus von sechs Panzern pro Monat und die Ausrüstung von zwei Bataillonen pro Jahr, was an sich vom militärischen Gesichtspunkt aus wünschenswert wäre.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Frage einer allfälligen Erhöhung der Ablieferungskadenz nicht vor Ende der laufenden Legislatur stellen wird. Sofern die eidgenössi- schen Räte der Botschaft zustimmen, werden die ersten 35 Panzer, die wir fertig kaufen, Ende 1987 an die Truppe ausgeliefert.
Anschliessend müssen die nötigen praktischen Erfahrungen für die Ausbildung, den Betrieb und den Unterhalt der neuen Panzer gewonnen werden. Die Ablieferung der 175 Lizenz- panzer beginnt voraussichtlich erst im Herbst 1988. Auf diesen Zeitpunkt wird auch der Finanzrahmen für die Legis- latur 1988-1991 bekannt sein. Es werden vorab die verfüg- baren finanziellen Mittel sein, die den Entscheid des Bun- desrates bestimmen werden. Heute darüber zu entscheiden, wäre verfrüht.
Ein Bericht der Finanzverwaltung vom 4. Mai 1984 weist nach, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, auf dem Weg einer beschleunigten Ablieferungskadenz wirkliche Einsparungen zu erzielen.
Nach Auffassung des Bundesrates darf auch eine Sonderfi- nanzierung nicht in Betracht gezogen werden, und zwar aus folgenden Gründen:
Die Abwicklung des Geschäftes ausserhalb der Staats- rechnung vermöchte nichts daran zu ändern, dass sich der Bund zur Finanzierung der beschleunigten Panzerbeschaf- fung zusätzlich verschulden müsste.
Der Voranschlag dient zur Zuteilung der knappen finan- ziellen Mittel an die einzelnen Aufgabenbereiche des Bun- des. Mit der extrabudgetären Beschaffung von Rüstungsma- terial würde ein bedeutsamer Bereich dem ordentlichen Verfahren für die Festlegung ausgabenpolitischer Prioritä- ten teilweise entzogen.
Durch die Sonderfinanzierung könnten zwar wichtige Prioritätsentscheide einstweilen hinausgezögert, letztlich jedoch nicht umgangen werden.
Die Finanzierung ausserhalb der Staatsrechnung liesse sich mit den Budgetgrundsätzen der Vollständigkeit und Einheit nicht vereinbaren. Sie würde deshalb eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes bedingen.
Aus diesen Erwägungen kann der Bundesrat die Motion in dieser Form nicht annehmen. Dieser Aspekt des Rüstungs- programms wird übrigens gegenwärtig im Rahmen der Behandlung des generellen Vorhabens von der Militärkom- mission des Ständerates geprüft.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Graf Panzerbeschaffung Leopard 2 Motion Graf Acquisition du Leopard 2
In
Dans
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.346
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1405-1405
Page
Pagina
Ref. No
20 012 742
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