Budget de la Confédération 1985
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27 novembre 1984
mens hat. Solange der Bund 85 Prozent zahlt, verzichtet der Kanton Graubünden auf Stellung des Übernahmebegehrens für die Rhätische Bahn. Es ist richtig, dass bei einer Ände- rung dieses Satzes der Kanton Graubünden das Recht hat, das Übernahmebegehren erneut zu stellen. Nur: ein Rechts- anspruch des Kantons auf Übernahme durch den Bund besteht nicht. Ich glaube doch, dass den Bündnern die Rhätische Bahn mehr als diese knapp 2 Millionen wert ist und dass diese Konsequenz eines Übernahmebegehrens nicht zwangsläufig mit unserem Entscheid verbunden sein wird.
M. Butty, rapporteur: A l'article 60, 6e alinéa, il s'agit d'une subvention qui concerne avant tout le canton des Grisons et les deux demi-cantons d'Appenzell.
La majorité de votre commission, par 11 voix contre 6, a décidé de vous proposer de maintenir la position que nous avions prise précédemment, c'est-à-dire de ne pas suivre le Conseil des Etats. Par contre, elle a été d'avis qu'il fallait aller dans le même sens que le Conseil des Etats en ce qui concerne le rapprochement tarifaire. On pourrait d'ailleurs tenir compte du fait que, dans la nouvelle répartition des droits d'entrée sur les carburants, le canton des Grisons, en particulier, bénéficie d'une péréquation augmentée, ce qui paraît tout à fait équitable. D'autre part si dans le cadre du rapprochement tarifaire, nous nous rallions à la proposition du Conseil des Etats, une amélioration serait apportée au trafic public par rapport aux propositions primitives du Conseil fédéral.
C'est la raison pour laquelle la commission vous propose, dans sa majorité, de maintenir sa décision antérieure.
Bundesrat Stich: Bei der ganzen Sparübung ist der Bundes- rat von der Voraussetzung ausgegangen, dass alle einen Beitrag leisten sollten, also auch die Kantone Graubünden und die beiden Appenzell. Man kann wohl sagen, dass die SBB selbst den Einwohnern dieser Kantone etwas bieten, dass sie also ruhig auch dort etwas ans Defizit beitragen können und dürfen, denn es ist ja nicht anzunehmen, dass sie nie aus ihrem Heimatkanton hinausgehen und kein öffentliches Verkehrsmittel benützen.
Ich bitte Sie also hier, dem Bundesrat zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Bühler-Tschappina Für den Antrag der Kommission
69 Stimmen 57 Stimmen
62 Tarifannäherungsbeschluss vom 5. Juni 1959 Arrêté fédéral sur le rapprochement tarifaire, du 5 juin 1959
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (Nichtein- treten)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil fédéral (Ne pas entrer en matière)
Präsident: Beim Tarifannäherungsbeschluss empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Ständerat zuzustimmen. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt.
Bundesrat Stich: Heute haben wir ausgezeichnete Erfolge erzielt: Mit diesem Beschluss sparen Sie rund 50 Millionen weniger, als der Bundesrat vorgesehen hatte! Bei der Tarif- annäherung handelt es sich zweifellos um eine Frage, die vom Umweltschutz her auch von Bedeutung ist. Sie ist mindestens von so grosser Bedeutung wie die Berufsbil- dung und alle übrigen Anträge.
Deshalb verzichte ich darauf, den Antrag des Bundesrates aufrechtzuerhalten.
Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.042 Bundespersonal. Arbeitszeitverkürzung Personnel de la Confédération. Réduction de la durée de travail
Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 1984 (BBI II, 679) Rapport du Conseil fédéral du 9 mai 1984 (FF II, 703) Beschluss des Ständerates vom 18. September 1984 Décision du Conseil des Etats du 18 septembre 1984
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Salvioni
(Zusatzantrag zum Beschluss des Ständerates)
... Die Arbeitszeitverkürzung kann somit zur Erhöhung der jährlichen Durchschnittsbestände an Personalstellen füh- ren, wenn der Stellenbedarf nicht durch Massnahmen der Rationalisierung, durch den Abbau bestehender Aufgaben oder durch Stellenverschiebungen gedeckt werden kann.
Antrag Renschler
Der Rat nimmt Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals.
Das Verfahren zur Erhöhung der jährlichen Durchschnitts- bestände richtet sich nach Artikel 2 (Stellenplafonierung) des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes.
Antrag Seiler
Der Rat nimmt Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Arbeitszeitverkürzung des Bundespersonals.
Das Verfahren zur Erhöhung der jährlichen Durchschnitts- bestände richtet sich nach Artikel 2 (Stellenplafonierung) des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes.
Antrag Oehen Vom Bericht wird in ablehnendem Sinne Kenntnis ge- nommen.
Antrag Carobbio Der Rat nimmt vom Bericht des Bundesrates in zustimmen- dem Sinne Kenntnis.
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Salvioni
(amendement à la décision du Conseil des Etats)
... Les effectifs annuels moyens pourront en conséquence être augmentés si les besoins de personnel ne peuvent être couverts par des mesures de rationalisation, par la réduction des tâches actuelles ou par des transferts de postes.
Proposition Renschler
Le Conseil prend acte du rapport du Conseil fédéral sur la réduction de la durée du travail du personnel fédéral. L'augmentation des effectifs annuels moyens se conformera à la procédure fixée dans l'article 2 (Plafonnement du per-
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1985
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sonnel) de la loi fédérale concernant les mesures propres à Ich äussere mich im folgenden über die Gesamtbeurteilung améliorer l'état des finances fédérales.
Proposition Seiler
Le Conseil prend acte du rapport du Conseil fédéral sur la réduction de la durée du travail du personnel fédéral.
L'augmentation des effectifs annuels moyens se conformera à la procédure fixée dans l'article 2 (Plafonnement du per- sonnel) de la loi fédérale concernant les mesures propres à améliorer l'état des finances fédérales.
Proposition Oehen Il est pris acte du rapport en le désapprouvant
Proposition Carobbio
Le Conseil prend acte du rapport du Conseil fédéral sur la réduction de la durée du travail du personnel fédéral en l'approuvant.
84.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1985 Budget de la Confédération 1985
Botschaft und Beschlussentwurf vom 2. Oktober 1984 Message et projet d'arrêté du 2 octobre 1984
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Antrag Oehen
Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein ausge- glichenes Budget vorzulegen bei gleichzeitiger Erhöhung der militärischen Investitionen um 120 Millionen Franken (= rund 5 Prozent).
Proposition Oehen
Renvoi au Conseil fédéral en l'invitant à présenter un budget qui, tout en étant équilibré, prévoie une augmentation des investissements militaires de 120 millions de francs (= envi- ron 5 pour cent).
Präsident: Aus Gründen der Rationalisierung unserer Arbeit und weil die entsprechenden Anträge des Bundesrates zur Arbeitszeitverkürzung sich erstmals beim Budget 1985 aus- wirken, behandeln wir diese beiden Geschäfte in bezug auf das Eintreten gemeinsam. Die Beschlussfassung erfolgt dann selbstverständlich getrennt.
Schwarz, Berichterstatter: Ihre Finanzkommission ist erst- mals aufgrund des neuen Behandlungskonzeptes vorgegan- gen, indem sie an einer ersten eintägigen Sitzung vom 22. Oktober 1984 eine Eintretensdebatte geführt und die Richtlinien für die sektionsweise Überprüfung des Voran- schlages festgelegt hat.
Nach einlässlichen Abklärungen bei den verschiedenen Departementen durch die zuständigen Sektionen traf sich das Kommissionsplenum ein zweites Mal zu einer zweitägi- gen Sitzung, um auf die Detailberatung des Voranschlages einzutreten.
Nachdem wir einerseits gegenüber neuen Stellenbegehren einen strengeren Massstab anlegten, bemühten wir uns andererseits um einen rationellen Ablauf der Verhandlun- gen. Dank einer ausgezeichneten Terminplanung durch unseren Sekretär, Herrn Bucher, war es praktisch möglich, Wartezeiten für die eingeladenen Departementsvorsteher mit ihren Mitarbeitern zu vermeiden.
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des Budgets 1985 durch die Kommission. Dabei verweise ich auch auf die ausführliche und sehr gut dokumentierte Botschaft und verzichte damit weitgehend auf die Wieder- holung dort gemachter Feststellungen.
Farbtechnisch betrachtet könnte man zusammenfassend und pointiert ausgedrückt zur Schlussfolgerung gelangen, dass die Roten für die Zukunft eher schwarze Zahlen sehen und die Schwarzen eher rote. Sicher ist es richtig, wenn nicht dauernd über unsere Bundesfinanzen lamentiert wird, sonst geht mit der Zeit jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Auch darf mit Genugtuung festgestellt werden, dass der vor Jahren eingeschlagene Sparkurs gewisse Wirkungen gezei- tigt hat. Während das Defizit des Finanzvoranschlages das viertkleinste seit der Defizitwirtschaft ab 1971 darstellt, ist das Defizit des Voranschlages der Vermögensveränderun- gen sogar das weitaus geringste seit 1975, d. h. seitdem auch die Gesamtrechnung ununterbrochen defizitär gewe- sen ist. Diese Feststellung ist allerdings nur tröstlich, wenn das Budget 1985 einigermassen der Rechnung 1985 entspricht. Hier beginnen aber bereits die ersten Zweifel. Auch wenn die sogenannten Eckwerte aus heutiger Sicht betrachtet als realistisch angesehen. werden dürfen (reale Bruttoinlandproduktzunahme plus 1,3 Prozent, Teuerung plus 2,5 Prozent, Dollarkurs Fr. 2.20, um nur die bekannte- sten zu nennen), so können doch relativ kleine Verschiebun- gen wesentliche Auswirkungen zeitigen. Dies gilt in beson- derem Masse für die Einnahmenprognosen. Eine durchaus noch im Streubereich liegende Abweichung von 5 Prozent bedeutet eine Veränderung von über 1 Milliarde Franken. In der jüngsten Vergangenheit haben wir von solchen Abwei- chungen profitiert - ich erinnere an die gefundene Milliarde Mehreinnahmen -, aber es kann ebensogut umgekehrt her- auskommen.
Aufgrund jüngster Kommissionsbeschlüsse muss damit gerechnet werden, dass die budgetierten 200 Millionen Kompensationseinnahmen nicht eingehen. Setzt sich der Leopard-Beschluss des Ständerates durch, bedeutet dies eine weitere Verschlechterung des Ergebnisses 1985 um 300 Millionen Franken, so dass wir uns bereits wieder einem Milliardendefizit nähern. Während die vorgezogene Kampf- panzerbeschaffung später zu kompensieren ist, könnte der Ausfall der Treibstoffzollkompensation dauernden Charak- ter haben. Immerhin ist die Finanzkommission mehrheitlich der Auffassung, dass auf irgendeinem Weg in diesem Bereich eine Kompensation anzustreben ist. Dieser Wille sowie die Tatsache, dass der Nationalrat noch nicht entschieden hat, veranlassen die Kommission, vorderhand die 200 Millionen im Budget zu belassen.
Haben wir so mit einigen wenigen Hinweisen den labilen Zustand auf der Einnahmenseite aufgezeigt, besitzt auf der anderen Seite das Ausgabenwachstum leider einen sehr stabilen Charakter. Ein Wachstum gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Prozent ist, verglichen mit der Zunahme des nomi- nellen Bruttoinlandproduktes von nur 4,5 Prozent, eindeutig zu hoch. Wir leben nach wie vor über die Verhältnisse. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich Ihre Finanzkommis- sion seit Jahren mit diesem Phänomen des konstanten Aus- gabenwachstums im allgemeinen, aber auch mit der Inflexi- bilität im Ausgabenbereich im speziellen intensiv auseinan- dersetzt. Im Gegensatz zum privaten Haushalt und der priva- ten Unternehmung, welche einem Anpassungsdruck auch auf der Ausgabenseite unterliegen, ist der diesbezügliche Spielraum beim Bund zu klein.
Die Manövriermasse im Rahmen des Budgets beträgt nur etwa 5 Prozent. Aus volkswirtschaftlichen und sozialpoliti- schen Gründen, auf welche ich jetzt nicht näher eintreten kann, wird es auf die Dauer nicht möglich sein, Mehrausga- ben, welche in gewissen Bereichen notwendig sind, stets durch Mehreinnahmen zu finanzieren.
Wir müssen in bestimmten, von der Priorität her beurteilt weniger dringenden Ausgabenbereichen auch reduzieren können. Wir müssen Mehrausgaben durch Minderausgaben finanzieren lernen. Entsprechende Vorarbeiten von Bundes- rat und Verwaltung mit dieser Zielrichtung - ich erinnere
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Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.042
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Numero dell'oggetto
Datum
27.11.1984 - 08:00
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