N 14 décembre 1984
1910
Motion du groupe Adl/PEP
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zu überweisen.
Proposition de la commission La Commission des petitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral.
Zustimmung - Adhésion
84.059
Geschäftsreglement des Nationalrates. Revision (2. Lesung) Règlement du Conseil national. Révision (2ª lecture)
Siehe Seite 1850 hiervor - Voir page 1850 ci-devant
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission Angenommen - Adopté
Ziff. Il
Antrag der Kommission Die Änderung dieses Reglements tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
Ch. Il
Proposition de la commission La présente modification de ce règlement entre en vigueur le 1er janvier 1985
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)
84.342 Motion der LdU/EVP-Fraktion Elektronisches Abstimmungsverfahren im Nationalrat Motion du groupe Adl/PEP Vote électronique au Conseil national
Wortlaut der Motion vom 8. März 1984
Das Büro wird eingeladen, umgehend die rechtlichen und sachlichen Vorkehren einzuleiten, um das Abstimmungs- prozedere im Nationalrat mit Hilfe der heute zur Verfügung stehenden elektronischen Technologien zu rationalisieren und transparenter zu gestalten.
Texte de la motion du 8 mars 1984
Le Bureau est chargé de prendre rapidement des disposi- tions de forme et de fond visant à rationaliser la procédure de vote au Conseil national à l'aide des technologies électro- niques actuellement disponibles et, partant, à clarifier le résultat des scrutins.
Schriftliche Stellungnahme des Büros vom 8. März 1984 Rapport écrit du Bureau du 8 mars 1984
Mit Hilfe einer elektronischen Anlage soll das Abstim- mungsverfahren im Nationalrat rationeller und transparen- ter gestaltet werden. Es wird erwartet, dass einerseits Zeit gewonnen und andererseits jederzeit festgestellt werden kann, wer wie stimmt. Damit diese Ziele erreicht werden können, muss die Anlage möglichst einfach sein (leicht und schnell «bedienbar») und deren Anwendung im Geschäfts- reglement genau umschrieben werden. Diese beiden Krite- rien wurden bei der Diskussion über eine analoge Motion im Jahre 1980 («Amtliches Bulletin» NR 1980, Seiten 376 ff.) nicht berücksichtigt. Die Motion wurde damals unter ande- rem auch deswegen abgelehnt, weil ein sehr komplizierter Mechanismus vorgesehen war.
Eine Umfrage unter den europäischen Parlamenten wurde bereits im Jahre 1979 gemacht. «Die befragten Län- der führten zum Teil schon in den fünfziger Jahren das elektronische Abstimmungsverfahren ein, vor allem um Zeit zu gewinnen und die Genauigkeit der Resultate zu gewähr- leisten. Die durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass die Erfahrungen mit den Abstimmungsmaschinen, mit Aus- nahme der BRD, positiv waren. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Abstimmungsanlage nach längerer Erprobung und Anwendung an nur einem Sitzungstag wie- der ausgebaut, weil sie nicht zufriedenstellend funktionierte. Trotz organisatorischer Vorbereitung der Abstimmungen brachte die Anlage Schwierigkeiten bei ihrer praktischen Handhabung. Aus Sicherheitsgründen musste jeder Abge- ordnete zu Beginn der Abstimmung selbst, also gleichzeitig mit der Betätigung der «Ja>-, «Nein>- oder Stimmenthal- tungs>-Taste, seine Identifikation angeben; es musste zudem ein Knopf an der Aussenseite des Pultes solange betätigt werden, bis der Präsident die Abstimmung geschlossen hatte. Schliesslich mussten die Abgeordneten im Sitzen abstimmen, da auch das Gewicht auf dem Stuhle eine gewisse Rolle für die Sicherheit spielte.» («Amtliches Bulletin» NR. 1980, Seite 377). Neu hinzu kommt das däni- sche Parlament, in dem nach Auskunft der Präsidenten eine einfache Abstimmungsanlage ohne jede Sicherung zur all- gemeinen Zufriedenheit und ohne Missbrauch funktioniert. 3. Um die Sicherheit der Abstimmungsresultate zu prüfen, die vor allem bei knappen Resultaten in Frage gestellt wer- den kann, hat das Büro bereits 1979 die Abstimmungen zwischen Wintersession 1975 und Sommersession 1979 (15 Sessionen) untersucht. Von den 1546 Abstimmungen (80 bis 120 pro Session) waren drei Abstimmungen mit Namensauf- ruf, und 109 Abstimmungen mit einem Unterschied von weniger als zehn Stimmen.
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.059
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
1910-1910
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20 012 987
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