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die durchaus nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechen. So war bestimmt nicht beabsichtigt, durch die Einführung sogenannter Altersstufen-Prämien ältere Arbeit- nehmer im Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt zu benachteili- gen. Weitere Probleme betreffen die Frage der Beschrän- kung auf das Obligatorium und die Anrechnung vorobligato- rischer Ansprüche. Breite Kreise der Versicherten sind über diese Entwicklung beunruhigt und fühlen sich zu Recht in ihren Erwartungen getäuscht. Diese Situation ist unerfreu- lich und muss unter allen Umständen ernst genommen werden.
Der Bundesrat wird eingeladen, diese Probleme eventuell durch eine schon bestehende oder zu bildende Kommission zu prüfen und aufzulisten, nach Lösungen gemäss der Absicht des Gesetzgebers zu suchen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Texte du postulat du 3 octobre 1984
La mise en application de la loi sur la prévoyance profes- sionnelle (LPP) et l'adaptation des organismes existants soulèvent de nombreuses questions. Les formules envisa- gées ne correspondent souvent pas du tout à la volonté du législateur. Ainsi, il n'a certainement jamais été dans les intentions de celui-ci de désavantager les travailleurs âgés en instituant des primes graduées selon les classes d'âge. C'est pourtant ce qui se produit. L'observation rigide des limites imparties par le régime obligatoire ainsi que la prise en compte des prétentions nées avant l'introduction de ce régime suscitent également des difficultés. De nombreux assurés se disent inquiets devant cette situation et se plai- gnent avec raison que l'application de la LPP ne répond pas à leur attente. Cet état de choses est regrettable et doit être pris au sérieux.
Le Conseil fédéral est invité à faire examiner ces problèmes par une commission existante ou à créer, de procéder à une recherche de solutions conformes à l'esprit du législateur, et de faire des propositions en conséquence.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Dreyer, Genoud, Meier Josi, Muheim (5)
Jelmini: Es ist dem Bundesrat sicher nicht entgangen, dass die Kritik an der obligatorischen beruflichen Vorsorge um so lauter wird, je näher der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes rückt. Man kann ohne Übertreibung behaupten, dass niemand so recht glücklich ist, weder die Versicherten, von denen viele grosse Hoffnungen in das BVG setzen, noch die Arbeitgeber, noch die Kassenexperten. Die Presse hat die Kritik schon mehrfach aufgegriffen. Auch wenn sich diese Äusserungen oft nur auf Teilaspekte bezogen, waren sie doch praktisch ausschliesslich negativ. Dazu kommt, dass sich die Sachverständigen wegen der Auslegung gewisser Gesetzesbestimmungen bereits in den Haaren lie- gen, eine Tatsache, die dem Image des BVG bestimmt nicht förderlich ist. All dies spielt sich ab, bevor das Gesetz über- haupt in Kraft ist.
Es ist im allgemeinen bekannt, worauf die Kritik vor allem zielt. Ich hatte eine Liste der wichtigsten Angriffspunkte vorbereitet. Es wird aber allmählich spät, und ich werde sie nicht aufzählen. Aus diesen verschiedenen und begründe- ten Kritiken wird deutlich, dass sowohl gewisse gesetzliche Regelungen als auch die praktische Realisierung der zwei- ten Säule in bestimmten Bereichen in eine Richtung führen, die vom Gesetzgeber nicht ins Auge gefasst worden ist und insbesondere nicht dem Verfassungsauftrag voll entspricht. Wichtige Postulate der beruflichen Vorsorge sind bis heute unerfüllt geblieben, getroffene Lösungen sind mit dem erklärten Ziel - die Fortführung der gewohnten Lebenshal- tung für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten - nicht ver- einbar. Im Grunde weiss zurzeit niemand, wie sich die zweite Säule nach der gesetzlich vorgesehenen Revision präsentie- ren wird. Das fördert eine gewisse Skepsis und wirkt sich auf den Vorsorgegedanken negativ aus.
Ich habe mir daher erlaubt, den Bundesrat einzuladen, einer schon bestehenden oder neu zu bildenden Kommission den
Auftrag zu erteilen, gewissermassen eine Auslegeordnung vorzunehmen und verfassungskonforme Lösungen und eventuelle Korrekturen aufzuzeigen.
Bundesrat Egli: Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
84.436 Motion Lauber Pflege der Gebirgswälder Entretien des forêts de montagne
Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1984
Die Pflege vieler Gebirgswälder ist seit Jahren nicht mehr kostendeckend (vgl. Gesamtkonzeption 1975). Die Waldei- gentümer sind nicht in der Lage, die defizitäre Waldpflege sicherzustellen.
Wo die örtlichen Gebietskörperschaften die notwendigen Massnahmen nicht oder ungenügend unterstützen, wird der Wald wegen ungenügenden Betriebsmitteln vernachlässigt. Die Erhebungen über den Gesundheitszustand der Wälder zeigen, dass unsere Gebirgswälder dringend einer besseren Pflege bedürfen. Angesichts ihrer Bedeutung für die Sicher- heit der Siedlungen und Verkehrswege darf mit den erfor- derlichen Massnahmen nicht nochmals während Jahren zugewartet werden. Der Bundesbeschluss vom 4. Mai 1984 ermöglicht nur die Unterstützung der Nutzung des bereits geschädigten Holzes. Ein entsprechender Antrag zur Erwei- terung des Beschlusses auf Massnahmen zur «Sicherung und Wiederherstellung von Schutzwäldern» (Nationalrat Bundi) wurde abgelehnt mit dem Argument, dass das Forst- polizeigesetz die nötigen Grundlagen bereits enthalte und dafür sogar höhere Subventionen vorsehe. Die bisher gemachten Feststellungen und Erkenntnisse haben gezeigt, dass dies nicht genügt.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen,
a. die im eidgenössischen Forstpolizeigesetz enthaltenen Subventionsbestimmungen für die «Wiederinstandstellung von Schutzwaldungen> (Art. 37bis und 42bis) im Sinne des Verfassungsauftrages (Art. 24 Il BV) weit zu interpretieren und durch entsprechende Ausführungsbestimmungen so zu ergänzen, dass die Schutzwälder gepflegt werden können, bevor sie sichtbar geschädigt sind und mit noch grösseren Kosten wieder aufgeforstet werden müssen;
b. die nötigen Mittel im Budget vorzusehen.
Texte de la motion du 5 juin 1984
L'entretien de nombreuses forêts de montagne n'est depuis plusieurs années plus rentable (cf. conception globale 1975), de sorte que leurs propriétaires ne peuvent plus l'assurer. Pour peu que les collectivités locales ne soutien- nent pas adéquatement les travaux nécessaires, les forêts tombent à l'abandon.
Les observations relatives à l'état de nos peuplements fores- tiers montrent que les bois de montagne ont un urgent besoin de soins culturaux. Vu l'importance de ces forma- tions végétales pour la sécurité des localités et des voies de communication, il serait inadmissible d'attendre encore des années avant d'entreprendre les travaux nécessaires. L'ar-
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Motion Lauber
rêté fédéral du 4 mai 1984 ne sert qu'à faciliter l'utilisation de bois déjà atteint. La proposition du conseiller national Bundi visant à inclure dans l'arrêté des mesures de sauvegarde et de restauration des forêts de protection a été rejetée. Il a été argué que la loi sur la police des forêts contient les bases nécessaires et qu'elle prévoit même une hausse des subven- tions à ces fins. Pourtant, l'expérience montre que ces dispositions ne suffisent pas.
En conséquence, le Conseil fédéral est prié:
a. D'appliquer de manière large les dispositions de la loi sur la police des forêts relatives aux subventions pour la restau- ration des forêts protectrices (art. 37bis et 42bis de la loi) conformément au mandat constitutionnel (art. 24 Il Cst.), et de les compléter par des dispositions d'exécution permet- tant de sauvegarder les forêts de protection avant qu'elles soient visiblement atteintes et qu'elles doivent alors être reboisées à des coûts encore plus élevés;
b. D'inscrire les crédits nécessaires dans le budget;
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Bauer, Belser, Binder, Cavelty, Gadient, Genoud, Hefti, Hophan, Knüsel, Letsch, Meier Josi, Piller, Reichmuth, Reymond, Steiner, Stucki, Zumbühl (18)
Lauber: Gesunde Wälder gehören zur unerlässlichen Infra- struktur des Berggebietes. Ihre Schutzfunktionen gegen Lawinen, Erosion, Steinschlag und Überschwemmungen sind eine Voraussetzung für die Bewohnbarkeit unserer Gebirgstäler. Ohne schützende Wälder sind die Verkehrs- wege und Siedlungen ständigen Gefahren ausgesetzt. Damit die Schutzfunktionen der Bergwälder erhalten blei- ben, muss ihre Stabilität dauernd erhalten bleiben. Durch gezielte Massnahmen muss dafür gesorgt werden, dass unsere Wälder nicht überaltern und verlichten, sondern auf möglichst kleiner Fläche eine ausgeglichene, alle Altersklas- sen umfassende Struktur aufweisen. Die Pflege der Gebirgs- wälder verlangt in erster Linie die kontinuierliche Förderung einer möglichst kleinflächigen Verjüngung, d. h. eine regel- mässige Nutzung der Wälder. Diese Nutzung und zugleich Pflege ist in der Regel so lange sichergestellt, als die Kosten vom Waldeigentümer durch den Verkauf des Holzes und allfällige weitere Betriebseinnahmen gedeckt werden kön- nen. Wo dies nicht mehr der Fall ist, unterbleibt die Nutzung, der Wald überaltert und seine Verjüngung wird schwieriger und oft auch teurer.
Seit 1972 haben sich die wirtschaftlichen Bedingungen für die Gebirgsforstwirtschaft weiter verschlechtert. Die Löhne, welche etwa 70 Prozent der Kosten ausmachen, haben sich verdoppelt, während die Holzpreise wegen den billigen Im- porten nur wenig gestiegen sind. Für den Erlös aus einem Kubikmeter Gebirgsholz können heute noch 7 bis 8 Wald- arbeitsstunden bezahlt werden, gegenüber 15 bis 20 Stun- den vor 15 Jahren. In den Gebirgswäldern des Kantons Wallis mit einer Fläche von ungefähr 100 000 Hektaren wur- den im Jahre 1983 gesamthaft noch 60 000 Kubikmeter Holz genutzt, während aus waldbaulichen Gründen 150 000 bis 200 000 Kubikmeter geschlagen werden sollten. Auch die wenigen Schläge, die noch durchgeführt werden, sind meist defizitär. Die Buchhaltungsbetriebe des Schweizerischen Waldwirtschaftsverbandes weisen 1983 für die Alpen im Durchschnitt einen Verlust von 12 Franken pro Kubikmeter oder 27 Franken pro Hektare aus.
In seiner Untersuchung von 1972 über den Zustand der Gebirgswälder konstatierte PD Dr. Ernst Ott, Dozent für Gebirgswaldbau an der ETH Zürich, auf einer Fläche von 70 000 Hektaren Gebirgswald Überalterung und fehlende Verjüngung. Er stellte damals bereits fest, dass von den Gebirgswäldern 135 000 Hektaren nur ganz unregelmässig
und 100 000 Hektaren in den nächsten 30 Jahren voraus- sichtlich gar nicht genutzt werden. Nach neueren Schätzun- gen wird heute nur noch etwa die Hälfte der Gebirgswälder genutzt.
Diese forstwirtschaftlich untragbare und forstpolizeilich unverantwortbare Situation wird sich wegen der zunehmen- den Waldschäden weiter verschlimmern. Die Konzentration auf Nutzung von beschädigtem Holz ist zu teuer und erbringt einen geringeren Wertertrag, während die Masse des zu erwartenden Schadenholzes auf den Preis drückt und die Betriebserlöse weiter vermindert.
Die am 4. Mai 1984 beschlossenen Bundesbeiträge an die Rüst- und Transportkosten des beschädigten Holzes brin- gen zusammen mit den Anschlussmassnahmen der Kantone eine wesentliche Entlastung der Forstbetriebe, dies vor allem in den gut erschlossenen Gebieten des Landes. Für die Sicherstellung der forstpolizeilich notwendigen Nutzun- gen in den Gebirgswäldern genügen diese Massnahmen aber nicht. Sie schaffen sogar die Gefahr, dass das beschränkt vorhandene Arbeitspotential nicht für die wald- baulich dringenden Verjüngungsmassnahmen, sondern allzu einseitig für die Beseitigung der bereits geschädigten Bäume eingesetzt wird. Es ist deshalb notwendig, dass für die erforderlichen Sanierungsmassnahmen in ausgespro- chenen Schutzwäldern generell Pflegebeiträge und nicht nur Beiträge für die Beseitigung des Schadholzes bewilligt werden.
Ein weiteres Zuwarten mit der umfassenden Unterstützung von Sanierungsprojekten, inklusive notwendige Pflege- massnahmen, ist angesichts der Erfahrungen im letzten Lawinenwinter und der enormen Kosten für die künstliche Ersetzung von gestörten Schutzwäldern durch Verbauun- gen nicht verantwortbar. Der temporäre Lawinenverbau kostet heute bis 300 000 Franken pro Hektare, der perma- nente Verbau bis zu 1 Million pro Hektare.
Die Erfahrungen mit konkreten Projekten - wie zum Beispiel den Brandflächen oberhalb der Ihnen bekannten Südrampe der Lötschbergbahn - zeigen mit aller Deutlichkeit, dass ein Zerfall der Schutzwälder unbedingt rechtzeitig verhindert werden muss. Die grossflächige Ersetzung ihrer Schutz- funktionen durch künstliche Massnahmen würde untrag- bare Kosten verursachen.
Diese Überlegungen veranlassen uns, vom Bundesrat zu verlangen, dass die forstpolizeilich notwendige Sanierung der Gebirgswälder im Rahmen von Projekten ab sofort umfassend unterstützt wird. Wir nehmen zur Stützung die- ser Motion Bezug auf die Beratung des dringlichen Bundes- beschlusses vom Mai 1984, im besonderen auf die Voten der ' Herren Nationalräte Aliesch, Martin und Bundi sowie die entsprechenden Antworten von Nationalrat Houmard, Kom- missionsreferent, und von Herrn Bundesrat Egli.
Im Anschluss an die Diskussionen ist es rechtlich vertretbar und sachlich richtig, den Artikel 72bis des Forstpolizeigeset- zes in Verbindung mit dem dringlichen Bundesbeschluss so auszuführen und zu handhaben, dass bei Sanierungsprojek- ten zur Erhaltung von gefährdeten Schutzwaldungen nicht nur Pflanzungen und Verbauungen sowie die Beseitigung des beschädigten Holzes, sondern auch andere Pflegemass- nahmen, insbesondere andere waldbauliche Eingriffe wie Sanierungsschläge unterstützt werden. Es wäre ja kaum verständlich, diesen sinnvolleren und billigeren Massnah- men aufgrund einer engen Gesetzesinterpretation die Unter- stützung zu verweigern und zuzuwarten, bis die teurere Verbauung und Wiederaufforstung unausweichlich werden. Eine weite Interpretation der vorhandenen Subventionsarti- kel erscheint uns um so mehr gerechtfertigt, weil andere Artikel des Forstpolizeigesetzes, besonders die Verbotsarti- kel, seit langem sehr weit interpretiert werden. Die vorge- schlagene Unterstützung von Sanierungsprojekten in gefährdeten Schutzwäldern kann die vorgesehene Geset- zesrevision für die allgemeine Sicherstellung einer minima- len Waldbewirtschaftung und die Förderung von waldbauli- chen Massnahmen nicht ersetzen. Die definitive Regelung dieses Problemes auf Gesetzesstufe muss im Rahmen einer gesamthaften Überprüfung der geltenden Vorschriften vor-
Interpellation urgente Steiner
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bereitet werden. Die vorgeschlagene Praxisänderung durch Massnahmen der Budgetierung und auf Verordnungsstufe wird eine sorgfältige Vorbereitung erleichtern. Die Thesen I und Il der Kommission Rippstein behalten deshalb ihre volle Gültigkeit und sollen sobald wie möglich realisiert werden.
Bundesrat Egli: Der Bundesrat ist bereit, die Motion entge- genzunehmen.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 11.10 Uhr La séance est levée à 11 h 10
Achte Sitzung - Huitième séance
Dienstag, 11. Dezember 1984, Nachmittag Mardi 11 décembre 1984, après-midi 17.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
84.575 Dringliche Interpellation Steiner Schwerverkehrsabgabe. Retorsionsmassnahmen im Strassenverkehr Interpellation urgente Steiner Mesures de rétorsion dans les transports routiers
Wortlaut der Interpellation vom 26. November 1984
Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Mass- nahmen im Strassenverkehr (Vignette, Schwerverkehrsab- gabe, Retorsionsmassnahmen) interessieren einerseits eine weitere Öffentlichkeit, verunsichern andererseits das Trans- portgewerbe. Der Bundesrat wird deshalb um Auskunft gebeten über Stand und Beurteilung dieser Angelegenheit.
Texte de l'interpellation du 26 novembre 1984
Les mesures arrêtées par la Suisse en matière de transports routiers (vignette, redevance sur le trafic des poids lourds) et les mesures de rétorsion donnent lieu à une vive contro- verse avec la République fédérale d'Allemagne; ces fric- tions, qui intéressent une bonne partie de l'opinion publi- que, ne laissent pas d'inquiéter les transporteurs routiers. Je demande donc au Conseil fédéral de nous dire où en est cette affaire et ce qu'il en pense.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Binder, Moll, Stucki (4)
Steiner: Darf ich diese Interpellation wie folgt begründen: Wir kennen die Leidensgeschichte dieser beiden Verkehrs- abgaben, die auch im Ständerat beschlossen wurden, gegen eine quantitativ und qualitativ beachtliche Minderheit, indes- sen vom Volk abgesegnet. Nun treten im Vollzug dieser Beschlüsse die bekannten Schwierigkeiten auf; diesbezüg- lich wollen wir im Parlament nicht auf die Medien verwiesen werden. Das Parlament hat ein Anrecht darauf, dass hier diese ernste Problematik im Vollzug dargelegt wird. Das ist kein Vorwurf an die Medien, noch weniger an den Bundes- rat. Es braucht einen Aufhänger, eine Plattform, und das ist diese Interpellation, für deren Dringlicherklärung ich dem Büro des Ständerates bestens danke.
Auffallend ist der aus dem Ausland, bis vor kurzem vor- nehmlich aus der Bundesrepublik Deutschland kommende Widerstand, der auch die schweizerischen Gegner der Abgaben aufheizt. Dabei denkt man vor allem an das Trans- portgewerbe, dessen schwierige Lage, ganz besonders im Grenzverkehr, dem Bundesrat und auch uns bekannt ist. Dieses Verständnis für das Transportgewerbe muss indes- sen dort auf Ablehnung stossen, wo sich die unterlegene Minderheit nicht an einwandfrei zustande gekommene Beschlüsse halten will, ja sogar mit unschweizerischen Pro- testdemonstrationen mit volkswirtschaftlicher Wirkung droht. Auf solches Tun sollte verzichtet werden. Gottlob scheint inzwischen, zumindest bei schweizerischen Verbän- den, diese Einsicht zu reifen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Lauber Pflege der Gebirgswälder Motion Lauber Entretien des forêts de montagne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.436
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
676-678
Page
Pagina
Ref. No
20 013 108
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