Motion der sozialdemokratischen Fraktion
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et la réglementation finalement adoptée permet de tenir compte dans toute la mesure du possible des particularités propres à cette catégorie de personnes, tout en respectant les principes de l'assurance-chômage.
Le Conseil fédéral est dès lors d'avis qu'il n'est pas indiqué de modifier la loi dans le sens souhaité par l'auteur de la motion.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral recommande de rejeter la motion.
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzu- lehnen.
M. Gloor: Tout en remerciant M. le chef du département pour sa prompte réponse, j'ajoute que celle-ci ne me donne pas du tout satisfaction. En fait, je constate que le gouverne- ment ne met pas en doute mon argumentation.
Quand il aborde ce problème à la fois important, mais surtout pénible des invalides qui, indépendamment de la situation générale du marché du travail, ne peuvent être occupés qu'au sein des ateliers protégés en raison de leur infirmité, le Conseil fédéral affirme que ces personnes béné- ficient presque toujours d'une rente complète d'invalidité. De ce fait, elles ne peuvent évidemment pas remplir la condition de l'aptitude au placement bien qu'elles aient peut-être payé de modestes cotisations pour leur activité rémunérée dans ces ateliers. Le Conseil fédéral estime qu'il faut, dans ce cas, considérer le problème dans le cadre global du système des assurances sociales.
Comme ces handicapés reçoivent des prestations très importantes de l'assurance-invalidité, on ne peut décem- ment prendre en compte les très modestes cotisations d'as- surance-chômage qu'ils paient sans avoir droit pour autant à des prestations. Si tel était le cas, je n'aurais pas déposé une motion, mais plutôt un postulat, ou même une question écrite.
Or, hélas, dans certains cas, les handicapés ne touchent pas de prestations importantes de la part de l'assurance-invali- dité et on laisse les choses en l'état! C'est, Monsieur le Chef du département, à proprement parler stupéfiant. A une épo- que où le problème de la réintégration des handicapés est lancinant, on ne tient toujours pas compte des cas justifiant amplement le dépôt de ma motion. Le Conseil fédéral - c'est son droit bien sûr - la rejette, sans la transformer en postu- lat. Il montre donc nettement son refus d'étudier le pro- blème. J'en suis fort étonné, et cela d'autant plus que, si cette motion est admise quant au fond - ce que j'espère - elle ne débouche pas sur de grandes dépenses d'études pour la Confédération.
Par conséquent, je vous prie instamment de maintenir ma motion qui est d'une modération voulue. Nous ne deman- dons pas le Pérou, mais simplement que l'on tende à ce que tous les handicapés soient réellement mis sur le même pied. C'est le moins que l'on puisse demander. Le fait que, lors de l'élaboration de l'actuelle loi sur l'assurance-chômage, les problèmes rencontrés par les handicapés avaient été large- ment débattus sans être pris en considération par l'autorité politique n'est à mon sens pas une raison pour refuser notre demande.
Bundespräsident Furgler: Das Anliegen von Herrn Gloor beschäftigt uns auch im Bundesrat.
Ein Behinderter, der seine Stelle auf dem freien Arbeits- markt aus wirtschaftlichen Gründen verloren hat und sich deshalb gezwungen sieht, wegen der schlechten Arbeits- marktlage in einer geschützten Werkstätte zu arbeiten, gilt als vermittlungsfähig, wenn er seine Arbeit in dieser Werk- stätte aus wirtschaftlichen Gründen verliert. Er kann also in diesem Fall Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhal- ten. Das gilt aber nicht für jene Behinderten, die unabhängig von der allgemeinen Arbeitsmarktlage aufgrund ihrer Behin- derung nur in geschützten Werkstätten arbeiten können. Diese Personen, die regelmässig eine ganze IV-Rente erhal-
ten, können die Bedingungen der Vermittlungsfähigkeit nicht erfüllen, auch wenn sie vielleicht aufgrund der Entlöh- nung für ihre Tätigkeit in der Werkstätte bescheidene Bei- träge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Die Entschädigung einer solchen überwiegend invaliditäts- bedingten Erwerbslosigkeit kann nicht Sache der Arbeits- losenversicherung sein, was uns dazu führte, die Motion ab- zulehnen.
Ich habe aber den Ausführungen von Herrn Gloor jetzt sehr aufmerksam zugehört, um zu sehen, ob ich die Motion als Postulat entgegennehmen könnte. Wenn ich Sie recht ver- standen habe, Herr Gloor, dann empfinden Sie es als nicht ganz gerecht, dass ein Behinderter Beiträge bezahlt und dann nicht in den Genuss der Leistungen kommt, sofern er nicht aus arbeitsmarktlichen Gründen vom freien Arbeits- markt in eine geschützte Werkstätte wechselte und vermitt- lungsfähig ist.
Ich würde meinen, unter diesen Aspekten kann ich Ihren Vorstoss entgegennehmen - aber nur als Postulat. Ich werde noch einmal prüfen lassen, ob man diesen Teil des Problems nicht einer etwas befriedigenderen Lösung zufüh- ren kann.
Ich erkläre mich bereit, die Motion als Postulat entgegenzu- nehmen.
M. Gloor: Devant un tel sympathique assaut de bonne volonté évidente, j'adhère - non pas avec enthousiasme, certes - à la proposition de transformer ma motion en postulat. Toutefois, étant donné que le chef du département veut bien revoir ce problème, j'accepte sa formule.
Präsident: Herr Gloor ist mit der Umwandlung in ein Postu- lat einverstanden.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.498
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherung. Ausgesteuerte Versicherungsnehmer Motion du groupe socialiste Chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'assurance
Wortlaut der Motion vom 19. September 1984
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen und zu treffen, die das Los der Arbeitslosen, insbesondere der ausgesteuerten, in verschiedener Hinsicht lindern. Diese Massnahmen sollten enthalten:
Die Einführung einer AHV-Berechtigung für ausgesteu- erte Männer mit 62 Jahren.
Einführung eines «Invaliditätszuschlages» für Invalide mit halber Rente, theoretisch beschränkter Arbeitsfähigkeit, die aber infolge der Arbeitsmarktlage nicht realisierbar ist.
Die Ausländer- und Grenzgängerkontingente sind inso- fern zu beschränken, als die Abgänge im Umfang der Ausge- steuerten nicht ersetzt werden dürfen.
Die Information über die Ausbildungs- und Umschu- lungsmöglichkeiten für Arbeitslose ist zu koordinieren, und die gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind gross- zügig einzusetzen.
Texte de la motion du 19 septembre 1984
Le Conseil fédéral est chargé de proposer et de prendre des mesures visant à améliorer de diverses manières le sort des
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N
11 mars 1985
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Motion du groupe socialiste
chômeurs, notamment de ceux d'entre eux qui ont épuisé leurs droits à l'assurance. Il faudrait en tout cas prévoir:
Le droit, pour les hommes ayant épuisé les prestations de l'assurance-chômage, de toucher l'AVS à 62 ans.
Un «supplément d'invalidité» pour des personnes ne touchant qu'une demi-rente en raison d'une capacité par- tielle de travailler dont elles ne peuvent cependant tirer parti à cause de la situation sur le marché du travail.
Le non-remplacement des travailleurs étrangers et des frontaliers de manière à réduire leurs contingents respectifs proportionnellement au nombre de chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'assurance.
La coordination des données concernant la formation et le recyclage des chômeurs et un usage généreux des possi- bilités d'aide prévues par la loi.
Sprecher - Port-parole: Reimann
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach Artikel 27 Absatz 5 AVIG hat der Bundesrat die Mög- lichkeit, bei «andauernder erheblicher regionaler oder allge- meiner Arbeitslosigkeit ... allgemein oder für besonders hart betroffene Versicherungsgruppen eine höhere Anzahl Taggelder festzusetzen», als ihnen aufgrund ihrer Beitrags- zeit zustände.
Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bundesrat in begrüs- senswerter Weise an seiner Sitzung vom 27. August beschlossen, für betagte und gebrechliche Personen diese Erhöhung der Taggelder vorzunehmen.
Bis zum Jahresende sollen gemäss erfolgter Information ungefähr 10 000 Arbeitslose ausgesteuert sein. Sie werden damit zu Fürsorgefällen.
Diese Situation ist unhaltbar, und es hat dringend etwas vorgekehrt zu werden, um das Los dieser Personen zu lindern. In überwiegender Zahl handelt es sich bei den Betroffenen um ältere Arbeitnehmer oder Invalide, deren Arbeitslosigkeit nicht mehr behoben werden kann. Dies nicht etwa, weil diese Personen nicht mehr arbeitswillig wären. Im Gegenteil: Für den grössten Teil von ihnen ist die Arbeitslosigkeit eine tiefempfundene Katastrophe, in der sie ihr Selbstwertgefühl verlieren und sie in Depression, Ver- zweiflung und Krankheit stürzen.
Genau diese Erfahrung hat die Sozialpartner bei Betriebs- umstrukturierungen dazu geführt, in Sozialplänen für ältere Arbeitnehmer und Invalide eine Übergangsrente bis zur Pen- sionierung und der AHV-Berechtigung vorzusehen, weil die subjektive Arbeitswilligkeit sich faktisch nur als fiktive Ver- mittlungsfähigkeit erweist. Der Arbeitsmarkt nimmt diese Leute in Tat und Wahrheit nicht mehr auf. Die Verlängerung der Taggeldberechtigung ist deshalb lobenswert, löst aber ein gravierendes menschliches Problem, das auch unge- ahnte soziale Explosionsmöglichkeiten in sich birgt, in kei- ner Weise.
Aus dieser unmittelbaren Erfahrung heraus versteht sich der Vorschlag, für diese Personen eine Übergangsrente vorzu- sehen. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten der Verwirkli- chung denkbar: Übergangsrente, Herabsetzung des AHV- Alters, «Invaliditätszuschlag» zur Erlangung einer höheren Rentenklasse in der IV usw.
Eine Möglichkeit für solche arbeitslose Personen, wieder vom Markt aufgenommen zu werden besteht nur dann, wenn die Nachfrage nach Arbeitnehmern grösser wird. Eine solche Wirkung könnte die Reduzierung der Ausländer- und Grenzgängerkontingente bewirken. Dabei kann es nicht darum gehen, langjährige ausländische Arbeitnehmer aus ihrer Stellung zu drängen. Vielmehr soll so vorgegangen werden, dass freiwerdende Stellen nicht mehr aus dem Ausländer- oder Grenzgängerkontingent besetzt werden können.
Schliesslich erweist sich in der Praxis, dass die vielen regio- nalen Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten aus- serhalb der Region schlecht bekannt sind. Es wäre deshalb nötig, die verschiedenen Möglichkeiten allgemein bekannt zu machen. Es muss nämlich darum gehen, für jeden Arbeitslosen genau jene spezifischen Möglichkeiten zu
erkennen und zu finden, die ihm durch Umschulung und Weiterbildung ermöglichen, den Zugang zum Berufsleben wiederzufinden. Das Gesetz gibt die Möglichkeiten, finan- zielle Unterstützungen für Umschulung und Weiterbildung zu gewähren. Die Unterstützungen haben grosszügig zu erfolgen.
Die hier dargestellten Probleme sind für unser Gemeinwe- sen von grosser Wichtigkeit. Nicht nur, weil Menschen daran leiden, was unseres Landes unwürdig ist, sondern auch, weil sich hier ein soziales Problem vorbereitet, dessen Folgen denkbar, aber nicht absehbar sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1985
Zu Punkt 1 (Herabsetzung des AHV-Rentenalters): Grundle- gender Faktor in der Altersversicherung ist das Alter. Es ist vom Risikocharakter her eine Besonderheit, weil hier das Eintreten des Risikofalles den Erwartungen der Versicherten entspricht, im Gegensatz zu allen andern Risiken wie Invali- dität, Unfall usw., wo der Risikofall nicht a priori erwartet wird. Auch handelt es sich bei der Altersversicherung um ein extremes Langzeitvorhaben, das praktisch die ganze Lebenszeit umspannt, was dauerhafte Lösungen erfordert. Arbeitslosigkeit ist von wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig, wobei die einzelnen Berufsgruppen unterschied- lich betroffen sind. Die Verhältnisse verändern sich relativ rasch und - gemessen an dem Zeitverhältnis der Altersversi- cherung - in kurzen Zeitabschnitten. Das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung muss daher entsprechend konzipiert sein. So wurden zum Beispiel in unserem Lande die Beitragssätze seit 1976 verschiedentlich - gegen oben und gegen unten - verändert. Solch kurzfristige Korrekturen sind in einer Altersversicherung nicht vertretbar.
Ein Zusammenhang von Altersversicherung und Arbeitslo- sigkeit ist aus technischer Sicht nicht gegeben und auch in der Theorie sehr umstritten. Dennoch wurden. in einigen Nachbarländern Regelungen getroffen in der Meinung, mit Frühpensionierungen die Arbeitslosigkeit auffangen zu kön- nen. Dadurch stiegen die Kosten der Altersversicherung übermässig an, ohne dass sich die erwarteten Erleichterun- gen in der Arbeitslosenversicherung einstellten. Verschie- dentlich wurden daher zusätzliche Massnahmen ergriffen - zum Beispiel die Möglichkeit der Frühpensionierung, wenn ein junger Arbeitsloser eingestellt wurde -, die jedoch kaum zum Tragen kamen und wieder aufgegeben wurden.
Was nun den Vorschlag betrifft, eine AHV-Berechtigung für ausgesteuerte Männer ab dem 62. Altersjahr einzuführen, muss festgehalten werden, dass damit unter den heutigen Umständen mehr Probleme geschaffen als gelöst würden. Auch muss befürchtet werden, dass dadurch die allgemei- nen Anstrengungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zulasten der älteren Arbeitnehmer abgeschwächt würden. Ferner ist zu beachten, dass nur rund 5 Prozent der Arbeits- losen in den Altersbereich 62 bis 65 Jahre fallen.
Der Bundesrat verschliesst sich der schwierigen Situation der älteren Arbeitslosen nicht. Er vertritt aber die Auffas- sung, dass Lösungen hierfür vor allem im Rahmen der Arbeitslosenversicherung zu suchen sind. In diesem Sinne sind auch die differenzierten Bezugsregelungen, wie sie im Beschluss vom 27. August enthalten sind, zu verstehen. Zudem sind die Präventivmassnahmen auch für ältere Arbeitslose da. Eine Sonderbehandlung der älteren Arbeits- losen im Sinne des Vorschlags der Motionäre käme häufig einer definitiven «Aussteuerung» einer Arbeitnehmergruppe gleich, deren Leistungswille und -potential noch keineswegs ausgeschöpft sind.
Zu Punkt 2 (Zuschlag zur halben Rente von arbeitslosen Teilinvaliden): Versicherte, die eine halbe Rente der IV beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungslei- stungen, wenn ihre Einkünfte aus der Rente und aus der ihnen verbliebenen Teilerwerbsfähigkeit nach Vornahme aller zulässigen Abzüge die gesetzliche Einkommensgrenze nicht erreichen. Übt der Versicherte keine Erwerbstätigkeit
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mehr aus, obwohl ihm dies zumutbar wäre, so wird ihm allerdings ein hypothetisches Einkommen angerechnet. Kann er jedoch nachweisen, dass er wegen seines fortge- schrittenen Alters, seines Gesundheitszustandes oder der ungünstigen Lage am Arbeitsmarkt keine Arbeit finden kann, so wird auf die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens bei der Ergänzungsleistung verzichtet. Die Einführung eines neuen Rentenzuschlages ist nicht notwen- dig, da das System der Ergänzungsleistungen die Existenz- sicherung dieser Personen gewährleistet.
Im übrigen wird auf die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1984 über die zweite IV-Revision verwiesen, die neu auch für Behinderte mit einem Invaliditätsgrad zwi- schen 35 und 50 Prozent einen Anspruch auf IV-Renten vorsieht.
Zu Punkt 3 (Ausländer- und Grenzgängerkontingente): Die Arbeitslosigkeit und insbesondere diejenige der Behinder- ten kann nicht durch eine generelle Bewilligungssperre für ausländische Arbeitskräfte gemildert oder behoben werden. Im Gegenteil könnten durch eine derart starre Massnahme gewisse Produktionsabläufe und Dienstleistungen von unserer Wirtschaft nicht mehr erbracht werden, was zweifel- los Arbeitsplätze einheimischer Arbeitnehmer gefährden und damit die Arbeitslosigkeit tendenziell erhöhen würde. Der Bundesrat trägt mit seiner Fremdarbeiterpolitik dem vorgebrachten Anliegen bereits in der Weise Rechnung, dass er sich bei der jährlichen Festsetzung der Kontingente nicht nur nach dem Stabilisierungsziel, sondern auch nach der jeweiligen Arbeitsmarktlage richtet. Er hat gleichzeitig aber auch zu beachten, dass für eine Reihe von Arbeitslei- stungen - zu nennen sind Spezialisten und Führungsleute oder etwa Schwerarbeiter - häufig keine Schweizer gefun- den werden können. In diesen Fällen schränken die Qualifi- kationsanforderungen die Wahlmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt weitgehend ein.
In jedem Fall verfügen die Arbeitsmarktbehörden aller Staatsebenen über ein griffiges Instrument zum Schutze der einheimischen Arbeitnehmer: Ausländische Arbeitskräfte dürfen eine Bewilligung zum erstmaligen Stellenantritt nur erhalten, wenn für die betreffende Stelle zu den orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen keine einhei- mische Arbeitskraft gefunden werden kann, die willens und fähig ist, die in Frage stehende Arbeit zu leisten.
Die Grenzgänger sind nicht, wie aus dem Motionstext fälschlicherweise geschlossen werden könnte, kontingen- tiert. Der Bundesrat hat bisher von einer solchen Mass- nahme abgesehen. Die guten und engen nachbarlichen Beziehungen der Regionen beiderseits der Landesgrenze sollen nicht durch eine starre zahlenmässige Begrenzung beeinträchtigt werden. Solange der Grundsatz des prioritä- ren Schutzes der einheimischen Arbeitskräfte gilt und durch die kantonalen Behörden durchgesetzt wird, ist ein solcher Schritt überflüssig.
Zu Punkt 4 (Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten): Die Durchführung von Umschulungs- und Weiterbildungs- kursen, an welche die Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu 50 Prozent leistet, ist nach dem Willen des Gesetzgebers den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Kantonen und Gemeinden sowie den gemeinnützigen Insti- tutionen anvertraut worden. Um in arbeitsmarktlicher Hin- sicht einen möglichst wirkungsvollen Einsatz dieser Mass- nahmen zu gewährleisten, obliegt die Begutachtung und Koordination dieser Kurse im wesentlichen den kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Zusammen mit den örtlichen Arbeitsämtern sind sie dafür besorgt, dass die betroffenen Personengruppen über das Weiterbildungsangebot orien- tiert sind, um bei Eignung daran teilnehmen zu können.
Die zahlreichen Massnahmen, welche seit Beginn des letz- ten Jahres bereits angelaufen sind, zeigen aufgrund erster Rechenschaftsberichte, dass bereits Beachtliches geleistet wurde. Im besonderen gilt dies für die städtischen Regio- nen, welche von der Arbeitslosigkeit auch überdurchschnitt- lich betroffen sind.
Der Bundesrat befürwortet nach wie vor die Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten im Bereich der Präventiv-
massnahmen, soweit dies arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Im übrigen unterstützt er das Anliegen der Initianten nach vermehrter Information. Die kantonalen Behörden und die übrigen Organe der Arbeitslosenversicherung sind schon heute gehalten, den Stellensuchenden die geeigneten Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bekannt- zugeben. Darüber hinaus fällt den Organisationen der Sozialpartner nach Meinung des Bundesrates eine wertvolle Aufgabe gerade auch in der Verbreitung von Informationen über alle Möglichkeiten zu, wie sich der einzelne Arbeitneh- mer durch Umschulung und Weiterbildung gegen Beschäfti- gungsprobleme wappnen kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Reimann: Die Antwort des Bundesrates auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion und die Ablehnung aller vier Vorschläge hat mich ausserordentlich enttäuscht. Wir haben in der Begründung der Motion am 19. September 1984 auf die alarmierenden Berichte hingewiesen, dass Ende 1984 mit 10 000 ausgesteuerten Arbeitslosen gerech- net werden müsste. Auch der Direktor des BIGA, Herr Hug, hat diese Befürchtungen bestätigt, als er am 27. Februar 1985 in einem Interview mit der «Luzerner Zeitung» von 6000 bis 9000 Ausgesteuerten für 1984 sprach. Nun sagt der Bundesrat, von diesen Arbeitslosen würden nur 5 Prozent auf den Altersbereich 62 bis 65 fallen. Dem muss entgegen- gehalten werden, dass heute schon bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen mit grossem finanziellem Auf- wand und unter den entsprechenden Opfern der betroffe- nen Arbeitnehmer vorzeitige Pensionierungen vorgenom- men werden. Diese Arbeitnehmer figurieren nicht in den Arbeitslosenstatistiken. Oft handelt es sich um Leute, wel- che von ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit gezeichnet sind. Ich denke da zum Beispiel an Arbeitnehmer aus dem Bereiche der Giessereien. Nach der heute geltenden Praxis der Invalidenversicherung sind diese Arbeitnehmer nicht invalid. Im Sinne des Gesetzes gelten sie als arbeitsfähig und wären auch arbeitswillig. Aber die Vermittlungsfähigkeit ist nur fiktiv.
Ich habe schon vor drei Jahren mit einem Postulat auf diesen unbefriedigenden Zustand aufmerksam gemacht und für solche Fälle eine largere Praxis der Invalidenversi- cherung verlangt. Inzwischen ist die Situation nicht besser geworden, im Gegenteil! Sehr oft können sich die Gewerk- schaften an Sozialplanverhandlungen nicht durchsetzen, oder es werden für die vorzeitigen Pensionierungen nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Bei der Schliessung von ganzen Betrieben oder Betriebsab- teilungen sind diese Mittel oft auch nicht in genügendem Ausmass vorhanden. Nicht in allen Kantonen existieren gesetzliche Bestimmungen für die Erstreckung der Bundes- leistungen durch einen befristeten kantonalen Anspruch. Leider verfügen wir auch nicht über eine Statistik, die es erlauben würde, sich über die tatsächliche Situation ein Bild machen zu können. Es wäre aber an der Zeit, eine solche Statistik zu erstellen, damit auch die zu treffenden notwendi- gen Massnahmen zum voraus quantifiziert werden könnten. Wir finden es zu einfach, wenn der Bundesrat unseren ersten Vorschlag ablehnt mit der Begründung, man verhin- dere damit die Ausschöpfung des Leistungswillens und des Leistungspotentials dieser Leute. Mit einer solchen Antwort wird die Lage dieser von uns angesprochenen, gesundheit- lich angeschlagenen und vom Arbeitsmarkt ausgeschlosse nen Arbeitnehmer völlig ignoriert.
Auch die Antwort des Bundesrates zu Punkt 2 der Motion kann nur teilweise befriedigen, weil damit das Problem der Teilinvaliden in der Rezession nicht gelöst ist. Es ist anzu- nehmen, dass sich die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt und damit die Benachteiligung der Teilinvali- den in absehbarer Zeit nicht bessern wird.
In Punkt 3 der Motion machen wir Vorschläge, welche der heutigen ausserordentlichen Situation Rechnung tragen
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Motion du groupe socialiste
sollten. Es ist völlig unzumutbar, dass in krisengeplagten Regionen unbedenklich ausländische Arbeitskräfte bewilligt und Grenzgänger in grosser Zahl beschäftigt werden, wäh- rend einheimisches Personal wochenlang stempelt und zu Tausenden ausgesteuert wird.
Wir meinen, der Bundesrat sollte nicht zuwarten, bis die Situation politisch überbordet und wir dann nur noch auf Volksbegehren reagieren können, deren Realisierung wir unserer Volkswirtschaft nicht zumuten können.
Schliesslich verlangt unsere Fraktion in Punkt 4 der Motion einen besseren Informationsaustausch über regionale Gren- zen hinaus, damit tatsächlich alle Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, wo auch immer sie geogra- phisch gelegen sind, von einem Arbeitslosen wahrgenom- men werden können. Falls dadurch Mehrkosten entstehen sollten, müssten für diesen Fall die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch hier will die Landes- regierung nicht über das Bestehende hinausgehen.
Mit der vollständigen Ablehnung aller dieser Vorschläge entledigt sich der Bundesrat zu leicht seiner Verpflichtun- gen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ein wesentlicher Teil der Arbeitslosigkeit strukturell bedingt ist. Dafür, dass der Betroffene aus den Folgen dieser Struktur- bereinigung ohne Verlust an Menschenwürde herausgehen kann, muss die Gemeinschaft besorgt sein. Es erweist sich als unmöglich, dass jene, die die Strukturentscheide fällen, diese Aufgaben übernehmen werden. In vielen Fällen sind sie auch gar nicht dazu in der Lage.
Ich bitte deshalb das Parlament, der Motion zuzustimmen.
Mme Pitteloud: Je voudrais non seulement soutenir la motion du groupe socialiste mais aussi insister sur un point qui a été soulevé par M. Reimann; je veux parler de la faiblesse de notre appareil statistique actuel en matière de chômage. En effet, de graves carences subsistent encore et il est impossible aujourd'hui non seulement de déterminer quelles sont dans ce pays les catégories de travailleurs les plus touchées, soit les catégories à hauts risques, mais encore de connaître le nombre exact de travailleurs qui ont épuisé leurs droits à l'assurance, ceux dont il s'agit dans cette motion. A propos de cette motion, on fait état d'environ 10 000 personnes qui seraient dans ce cas mais il ne s'agit que d'un chiffre approximatif que l'on ne peut pas vérifier jusqu'ici. C'est pourquoi je me propose de déposer un postulat pour demander au Conseil fédéral de profiter de l'informatisation des statistiques à l'OFIAMT pour améliorer cet instrument statistique et nous permettre d'avoir une meilleure image de la structure de la population au chô- mage et du nombre de personnes ayant épuisé leurs droits aux indemnités.
Certains cantons n'ont pas de législation permettant de recenser ces cas alors que d'autres, non seulement le font mais ont même mis en place des législations qui vont nettement au-delà de la loi fédérale et qui leur permettent de soutenir des chômeurs et de les aider à survivre dignement et à se réintégrer soit dans le système de l'assurance fédé- rale, soit dans le marché du travail; ce qui est toujours préférable plutôt que d'en faire des assistés.
Dans ce sens, on aurait été en droit d'attendre du Conseil fédéral qu'il traite le problème avec le plus grand sérieux et qu'il impulse une politique conséquente en ne négligeant aucune possibilité d'améliorer la situation des chômeurs de ce pays. La réponse à la motion du groupe socialiste est peu substantielle. Il ne suffit pas de rejeter la responsabilité de ces personnes sur les assurances sociales ou sur les can- tons qui interviennent d'ailleurs très diversement. C'est ainsi que dans le canton de Vaud, les cours que l'on appelle «cours de recyclage» ont connu de nombreux aléas. Ils correspondent davantage à des cours d'occupation des chômeurs qu'à une réelle possibilité d'acquérir une nouvelle formation ou de se perfectionner.
Il me semble que le Conseil fédéral aurait pu au moins accepter le point 4 de la motion et montrer ainsi l'impor- tance que l'on doit attacher à une véritable politique de formation et de recyclage des chômeurs dans ce pays.
Pour ces raisons, je vous invite à soutenir la motion du groupe socialiste.
Mme Deneys: Chaque parlementaire doit comprendre que la situation des personnes qui ont épuisé leurs droits aux prestations de l'assurance-chômage n'est pas réglée par le simple refus de la motion du groupe socialiste. Le Conseil fédéral qui demande de refuser la motion ne peut pas s'imaginer que sa proposition soit une réponse satisfaisante aux individus et aux collectivités publiques durement frap- pées par un chômage de longue durée.
On n'a pas encore suffisamment insisté ici sur le problème des chômeurs âgés; on n'a pas suffisamment pris cons- cience des difficultés qu'éprouvent les personnes âgées de plus de cinquante ans à retrouver un emploi. Etre un travail- leur âgé aujourd'hui, dans certaines régions en Suisse, c'est avoir plus de cinquante ans, pas cinquante-cinq ou soixante. Dans cette catégorie, les femmes constituent un groupe qui cumule les handicaps. Mais pour tous la conjoncture actuelle, les changements technologiques, l'introduction obligatoire de la loi sur la prévoyance professionnelle sont des facteurs qui diminuent encore les chances de réinser- tion professionnelle, surtout dans les régions à fort taux de chômage. Et il n'y a pas de la part des individus touchés d'abus ou de manque de volonté a rechercher un emploi. Par conséquent, il est indispensable de procéder à un réexa- men approfondi des critères de prolongation du droit aux indemnités, d'une part, et du soutien aux mesures préven- tives, d'autre part. Il s'agit de tenir compte bien davantage des réalités personnelles et régionales, notamment de l'âge et de la durée du chômage des personnes considérées. Des mesures plus individualisées, plus nuancées, plus fines peuvent et doivent être cherchées. Il faut cependant éviter de leur donner un caractère définitif, de telle sorte qu'elles ne provoquent pas le maintien de structures ou d'institu- tions dépassées. La Confédération pourrait, par exemple, financer en priorité l'occupation et l'emploi de travailleurs âgés de plus de cinquante ans, y compris par des subsides à des entreprises privées lorsque certaines conditions pré- cises sont remplies et ceci au-delà des allocations d'initia- tion au travail. En même temps, il faut réexaminer pour eux le droit d'obtenir plus tôt la rente AVS: 59 ans pour les femmes, 62 ans pour les hommes.
Un autre problème est celui des subventions visant à encou- rager l'emploi temporaire des chômeurs. On a constaté dans les communes, ces derniers temps, une pratique plus res- trictive de la part de la Confédération. Le système lui-même des programmes d'occupation n'est pas idéal dans la mesure où il ne vise pas suffisamment le maintien des compétences professionnelles acquises de la personne bénéficiaire, mais il constitue néanmoins une incitation inté- ressante à reprendre et à exercer une activité et peut avoir une valeur psychologique importante. C'est pourquoi il fau- drait plutôt élargir et accroître les domaines d'activité sub- ventionnés et tenir compte bien davantage ici encore des besoins des individus. On ne pourra pas résoudre avec des cours de reconversion et de perfectionnement les difficultés de certains chômeurs et chômeuses.
Dans le domaine de ces cours de formation, cependant, le problème des taux de subventions doit également être revu. Enfin, j'insiste sur la nécessité d'améliorer les prestations du service de placement. La mise en œuvre du système PLASTA revêt une importance considérable en vue de pré- venir réellement le chômage. Lors de la première phase pilote qui s'achève, les deux tiers du coût du projet étaient à la charge de la Confédération, le tiers restant à celle des cantons.
La deuxième phase d'essai qui va débuter prévoit une répar- tition de 50 pour cent à la Confédération, 50 pour cent aux cantons; tous les frais de fonctionnement étant à la charge des cantons. Le renforcement des services de placement est prévu dans la loi sur l'assurance-chômage. Il a cependant été mis jusqu'ici à la charge du budget ordinaire de la Confédération au lieu d'être mis à celle du Fonds de com- pensation de l'assurance-chômage. On pourrait prévoir une
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Motion der sozialdemokratischen Fraktion
répartition d'un tiers à la charge du Fonds de compensation, d'un tiers à celle de la Confédération et d'un tiers à celle des cantons. On accomplirait ainsi un acte utile de solidarité confédérale.
En conclusion, les problèmes soulevés et les suggestions faites dans la motion du groupe socialiste justifient son maintien; je vous prie donc instamment d'accepter celle-ci.
Bundespräsident Furgler: Ich bin der sozialdemokratischen Fraktion dankbar, dass sie das unerhört wichtige Thema der Arbeitslosen zum Gegenstand einer Motion gemacht hat. Wenn Frau Deneys soeben sagte, dass mit der Ablehnung der Motion durch den Bundesrat die Probleme nicht gelöst seien, so stimme ich ihr voll und ganz bei. Es wäre aber auch falsch, die Ablehnung der Motion so zu interpretieren, als ob der Bundesrat mit verschränkten Armen diese rund 40 000 Arbeitslosen - zusammen mit ihren Familien über 100 000 direkt betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger - nicht so ernst nähme, dass er, zusammen mit Arbeitgebern, Arbeit- nehmern, gestützt auch auf ein gut funktionierendes Arbeitslosenversicherungssystem, alles nur Mögliche unter- nehmen würde, um diesen Menschen zu helfen.
Sie kennen meine Wirtschaftsphilosophie: Ich bin zutiefst überzeugt, dass es gemeinsam gelingen wird, neue Arbeits- plätze zu schaffen, wenn wir uns anstrengen. Innovation bringt neue Arbeitsplätze. Das ändert nichts daran, dass wir wegen der Veränderung der Strukturen auch das Eingehen von Arbeitsplätzen miterleben müssen.
Ich war beeindruckt, von Gewerkschaftsführern hier in Sit- zungen zu hören, mit welcher Selbstverständlichkeit und Sorge sie ihren Gewerkschaftsmitgliedern erklärten, dass, im Unterschied zur Ölkrise 1973, das Beharren auf veralteten Strukturen nicht zum Ziele führen könne, sondern dass man Neues wagen müsse; also alles Dinge, in denen wir über- einstimmen.
Wenn der Bundesrat die vier Punkte, um die es hier geht, nicht als geeignete Instrumente erachtet, um die Bewälti- gung dieses grossen Problemes sicherzustellen, dann erlau- ben Sie mir, dazu noch ganz wenige Bemerkungen. Es liegt mir sehr viel daran, dadurch alle Missverständnisse auszu- schalten. Unsere Arbeitslosen müssen wissen, dass Regie- rung und Parlament nach wie vor davon überzeugt sind, dass jeder Arbeitslose ein Arbeitsloser zuviel ist.
Punkt 1: Kann man, soll man, wie die sozialdemokratische Fraktion es möchte, eine AHV-Berechtigung für ausgesteu- erte Männer schon mit 62 Jahren einführen? Wenn es nur nach dem Herzen ginge, würden wir sofort Geld verteilen. Aber Sie wissen, dass der grundlegende Faktor in der AHV, in diesem Schlüsselwerk für unsere soziale Sicherheit - so gewollt von Ihnen und Ihren Vorgängern (ich höre noch Robert Bratschi an diesem Pult) -, die Sicherstellung der AHV vor allen Begehrlichkeiten, wo immer sie auch herkom- men könnten, war und ist. Wenn man das miterlebt hat, und wenn man bei jeder AHV-Revision aus der gleichen Über- zeugung für eine Verbesserung kämpfte, dann möchte ich Ihnen doch - ich weiss ja, wie sehr Sie um diese Probleme ringen - in Erinnerung rufen: Grundlegender Faktor in der Altersversicherung ist und bleibt das Alter. Es ist vom Risiko- charakter her eine Besonderheit, weil hier das Eintreten des Risikofalles den Erwartungen der Versicherten entspricht, im Gegensatz zu vielen andern Risiken wie Unfall, Invalidität usw.
Revisionen der Altersversicherung sind Langzeitvorhaben, nur das erlaubt dauerhafte Lösungen. Blicken Sie über die Grenzen. Ich möchte kein Land nennen, aber man hat aus- serordentlich schlechte Erfahrungen in den Ländern gemacht, die aus menschlich begreiflichen Gründen zusätz- liche Risiken einplanten, um dann am Schluss festzustellen: Wir können es nicht mehr bezahlen. Mit anderen Worten: Ein Zusammenhang von Altersversicherung und Arbeitslo- sigkeit ist aus versicherungstechnischer Sicht nicht gege- ben. Ein Fachmann wie Herr Reimann weiss mindestens so gut wie ich, dass es ausserordentlich delikat wäre, diese auch in der Theorie mehrfach durchleuchtete Tatsache zu verkennen. Man hat - ich wiederhole es - in einigen Nach-
barländern Regelungen getroffen, in der Meinung, mit Früh- pensionierungen die Arbeitslosigkeit auffangen zu können. Dadurch stiegen die Kosten der Altersversicherung über- mässig an, ohne dass sich die Hoffnungen auf Erleichterung in der Arbeitslosensphäre verwirklicht hätten.
Was nun den Vorschlag ganz konkret betrifft: Eine AHV- Berechtigung für Ausgesteuerte ab dem 62. Altersjahr einzu- führen, muss unter den heutigen Umständen - in logischer Konsequenz dessen, was ich gesagt habe - mehr Probleme schaffen, als es lösen würde. Auch muss befürchtet werden - und das wollen Sie nicht, verehrte Motionäre, und das will der Bundesrat nicht -, dass dadurch die allgemeinen Anstrengungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eher abflachen würden. Ich weiss mit Ihnen, wie schwierig es für die über 50jährigen ist, noch einmal in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden. Wir werden uns für sie einsetzen - ich komme darauf zurück -, wo es um die Umschulung geht. Punkt 2: Auch er ist ausserordentlich sympathisch, nämlich der Zuschlag zur halben Rente von arbeitslosen Teilinvali- den. Darf ich Ihnen aber sagen, dass wir hier bereits ein recht respektables Sozialwerk besitzen, für das wir uns einsetzen müssen. Versicherte, die eine halbe Rente der IV beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungslei- stungen, wenn ihre Einkünfte aus der Rente und aus der ihnen verbleibenden Teilerwerbsfähigkeit nach Vornahme aller zulässigen Abzüge die Einkommensgrenze nicht errei- chen. Ich halte dafür und habe das bei Einreichen Ihrer Motion noch sorgfältig untersucht, dass vermutlich ein Teil unserer Mitbürger, um die es hier geht, fast schamhaft seine wirtschaftliche Situation verschweigt, obwohl wir die Instru- mente geschaffen haben. Ich rufe diesen Freunden zu: Bitte, das ist Ihr gutes Recht, melden Sie sich! Das ist keine Schande, denn einer, der arbeitswillig ist und keine Arbeit findet, der kann die von uns allen gemeinsam geschaffenen Institutionen in Anspruch nehmen.
Übt der Versicherte keine Erwerbstätigkeit mehr aus, obwohl ihm dies zumutbar wäre, dann muss er sich ein hypothetisches Einkommen anrechenen lassen. Aber wir alle wollen ja keine Missbräuche. Ich wiederhole: Sobald wir erfahren, dass wegen fortgeschrittenem Alter, wegen Gesundheitszustand oder der ungünstigen Lage am Arbeits- markt keine Arbeit gefunden werden kann, so wird auch auf die Anrechnung dieses hypothetischen Einkommens ver- zichtet. Mit anderen Worten: Auch dieser Punkt ist nicht nötig.
Punkt 3: Ausländer- und Grenzgängerkontingente. Ich bitte Sie hier gleichsam um ein offenes Gespräch, weil ich weiss, wie sehr hier - die vor einer halben Stunde durchgeführte Diskussion hat es erneut bewiesen - Missverständnisse nicht nur wachsen, sondern wuchern können. Ich frage Sie ganz konkret, verehrte Motionärinnen und Motionäre: Wol- len Sie tatsächlich das, was in Ziffer 3 Ihrer Motion steht ? Ist das praktikabel? Kann man die Ausländer- und Grenzgän- gerkontingente so beschränken, dass die Abgänge im Umfang der Ausgesteuerten nicht ersetzt werden können? Sie wissen, dass wir durch eine starre Massnahme Produk- tionsabläufe und Dienstleistungen in unserer Wirtschaft gefährden. Das ist ja das uralte Problem, das uns allen Sorge macht: dass wir auf der einen Seite Möglichkeiten für Berufe haben, die von unseren Leuten nicht benutzt werden, und dass wir auf der anderen Seite Arbeitslose haben. Wie bringt man diese beiden Dinge zusammen? Wie bringe ich Schweizer, die keine Stelle haben, in eine Giesserei oder in ein Spital? Ich muss Ihnen das sagen, damit nachher nicht der Eindruck entsteht, wir hätten einfach so über die Löffel balbiert und diese Motion nicht ernst genommen. Mit ande- ren Worten: Weil wir uns beim Erreichen des Stabilisie- rungsziels auch auf die jeweilige Arbeitsmarktlage einrich- ten müssen, weil wir darauf achten müssen, dass für eine Reihe von Arbeitsleistungen - ich bitte hier die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mich zu unterstützen - Spezialisten, Füh- rungsleute, Schwerarbeiter brauchen, weil wir das alles nicht einfach mathematisch verbindlich festlegen können, ohne die Wirtschaft zu gefährden, lässt sich dieser Punkt 3 so nicht verwirklichen. In Gemeinden, Kantonen und Bund
54-N
N 11 mars 1985
426
Motions Vannay/Dirren
verfügen die Arbeitsmarktbehörden über griffige Instru- mente zum Schutz von einheimischen Arbeitnehmern. Des- halb muss auch dieser Punkt abgelehnt werden.
Letzter Punkt, nur ganz knapp: die Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten. Ich durfte Ihnen hier schon mehrfach sagen, wie sehr wir - vor allem beim BIGA - die Durchführung der Umschulungs- und Weiterbildungskurse, an welche die Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu 50 Prozent bezahlt, fördern. Nach dem Willen des Gesetzge- bers ist es Ihr Recht, verehrte Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen, Kantone und Gemeinden sowie gemeinnützige Institutionen, dies zu nutzen. Mit ande- ren Worten: Wir haben das Instrument.
Aus all diesen Gründen, und nur aus diesen - nicht weil wir das Problem nicht ernst nehmen -, kamen wir zum Schluss, dass diese vier Punkte uns nicht zur Lösung führen. Ich werde mit Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerorganisationen über die hier aufgeworfenen Fragen gesondert weiterdisku- tieren, um nach besseren Lösungen zu suchen; gemeinsam werden wir sie auch finden.
Präsident: Sie haben zu entscheiden. - Die sozialdemokrati- sche Fraktion hält an der Form der Motion fest. Der Bundes- rat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung der Motion Dagegen
43 Stimmen 85 Stimmen
84.547 Motion Vannay Arbeitslosenversicherungsgesetz. Revision der Artikel 32 bis 37 Loi sur l'assurance-chômage. Révision des articles 32 à 37
84.562 Motion Dirren Wetterbedingte Arbeitsausfälle. Karenztag Assurance-chômage. Interruptions de travail en raison des conditions atmosphériques et jour d'attente
84.563 Motion Dirren Wetterbedingte Arbeitsausfälle. «Selbstbehalt» für Arbeitgeber Interruptions de travail en raison des conditions atmosphériques. Participation de l'employeur
Wortlaut der Motion Vannay (84.547) vom 4. Oktober 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, die Artikel 32 bis 37 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes so zu ändern, dass für die wetterbedingte Kurzarbeit, wie sie besonders in gewis- sen Landesgegenden vorkommt, eine Härtefälleklausel ein- geführt wird.
Diese Klausel sollte vorsehen, dass die Sozialversicherungs- beiträge der Arbeitgeber oder/und der Arbeitnehmer sowie der Karenztag ganz oder teilweise zu Lasten der Arbeits- losenversicherung gehen.
Texte de la motion Vannay (84.547) du 4 octobre 1984 Le Conseil fédéral est invité à revoir certaines dispositions de la législation sur l'assurance-chômage (art. 32 à 37) pour
qu'en cas de chômage partiel dû aux intempéries - spéciale- ment dans certaines régions du pays - une clause de rigueur soit introduite.
Il s'agirait de pouvoir mettre à la charge de l'assurance- chômage, tout ou partie des sommes dues par l'employeur, ou (et) par le travailleur, pour payer les cotisations aux assurances sociales et le jour d'attente.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Saint-Gall, Bäumlin, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thoune, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Soleure, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-Berne, Neukomm, Pitteloud, Reimann, Renschler, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi, Ruffy, [Schmid], Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
L'application de la loi sur l'assurance-chômage a provoqué parfois des difficultés inattendues pour certaines entre- prises et certaines catégories de travailleurs.
Ainsi en est-il, par exemple, de petites ou moyennes entre- prises de montagne travaillant dans la construction et le génie civil.
Ces entreprises, qui n'ont pas de travail en plaine, doivent parfois cesser toute activité en hiver, et cela durant plusieurs semaines, voire plusieurs mois. Elles emploient du person- nel indigène ou des travailleurs à l'année qui vont se retrou- ver au chômage.
L'employeur doit alors faire face à plusieurs obligations, entre autres: la prise en charge de l'indemnité du jour d'attente et les cotisations aux assurances sociales, ce qui représente environ 1000 francs par mois et par travailleur. Ces charges peuvent devenir si lourdes qu'elles mettent en péril l'existence même de l'entreprise et face à cette situa- tion, l'employeur se voit contraint de licencier son personnel qu'il réengagera à la fin de l'hiver. Bien sûr que ces licencie- ments sont préjudiciables aux travailleurs (droits d'ancien- neté, assurances sociales, etc.) et doivent absolument être évités.
Pour ce faire, il faudrait décharger l'employeur de tout ou partie de ces charges qui ne pourront pas être répercutées sur les prix.
C'est dans ce sens qu'il s'agirait d'introduire dans la loi une clause de rigueur permettant de tenir compte des intérêts des employeurs et des travailleurs victimes de ces circons- tances particulières.
Wortlaut der Motion Dirren (84.562) vom 5. Oktober 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Ände- rungsvorschlag für Artikel 43 des Arbeitslosenversiche rungsgesetzes mit folgendem Inhalt vorzuschlagen: Analog zu Artikel 32 AVIG soll dem Arbeitgeber in Härtefäl- len die Pflicht erlassen werden, den Karenztag bei wetterbe- dingten Arbeitsausfällen zu übernehmen.
Texte de la motion Dirren (84.562) du 5 octobre 1984
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement de modifier l'article 43 de la loi sur l'assurance-chômage par analogie à l'article 32 de la LACI; dans les cas de rigueur, l'employeur doit être libéré de l'obligation de prendre à son compte le jour d'attente, lorsqu'une interruption de travail est due aux conditions atmosphériques.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürer-Walenstadt, Butty, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Humbel, Iten, Jung, Pini, Schärli, Schmidhalter, Seiler, Wellauer, Ziegler (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gemäss Artikel 50 der Arbeitslosenversicherungsverord- nung kann das BIGA den Arbeitgeber auf Gesuch hin von der Pflicht befreien, den Karenztag zu übernehmen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Arbeitsausfälle auf Kurzar- beit beruhen und nicht auch dann, wenn die Arbeitsausfälle wetterbedingt sind. Die Zeit seit dem Inkrafttreten des neuen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherung. Ausgesteuerte Versicherungsnehmer Motion du groupe socialiste Chômeurs ayant épuisé leurs droits à l'assurance
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.498
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
421-426
Page
Pagina
Ref. No
20 013 200
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