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20 mars 1985
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Postulat (Biderbost)-Dirren
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Euler
86 Stimmen 37 Stimmen
Präsident: Angesichts der vorgeschrittenen Stunde möchte ich Ihnen beantragen, von den persönlichen Vorstössen heute nur noch jene einzubringen, die praktisch unbestrit- ten sind.
83.351 Postulat (Biderbost)-Dirren Einheimische Energieproduktion. Förderung Production énergétique indigène. Encouragement
Wortlaut des Postulates vom 8. März 1983
Der Bundesrat wird ersucht, baldigst die erforderlichen gesetzgeberischen oder anderen Massnahmen vorzuschla- gen und soweit möglich durchzuführen, welche den Voll- ausbau der inländischen Energieträger garantieren. Dies unter Wahrung der Rechte und Kompetenzen wie der finan- ziellen Interessen der Wasserrechtsverleiher (Kantone und Gemeinden), der Sicherheit der Bevölkerung sowie der Schonung der Natur.
Zu diesem Thema sind ein Bericht und ein laufend nachzu- führendes Inventar abzugeben, aus denen zusammenfas- send die Möglichkeiten unseres Landes zur vermehrten Nutzung einheimischer, erneuerbarer Energie im Lichte der neuesten Erkenntnisse ersichtlich sind.
Texte du postulat du 8 mars 1983
Le Conseil fédéral est invité à proposer dans un très bref avenir les mesures nécessaires, législatives ou autres, garantissant un développement complet des agents énergé- tiques indigènes et à les mettre dans la mesure du possible en application. Celles-ci devront respecter les droits et les attributions, ainsi que les intérêts financiers des concédants de droits d'eau (les cantons et les communes), la sécurité de la population et la sauvegarde de la nature et du paysage. Un rapport ainsi qu'un inventaire remis constamment à jour devront être élaborés sur ce sujet. Ils montreront à la lumière des découvertes les plus récentes les possibilités qui s'of- frent à notre pays d'utiliser de façon accrue les énergies renouvelables indigènes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, de Chastonay, Columberg, Darbellay, Dirren, Feigenwinter, [Huggenberger], Jung, Koller Arnold, Oehler, [Tochon], Ziegler-Solothurn (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Wichtigkeit eines ausreichend dotierten Energiehaus- haltes für jedes Land ist nicht darzutun, und ebensowenig die extreme Auslandabhängigkeit unseres Landes in dieser Sparte. In Regierung, Gesamtenergiekommission wie zahl- reichen parlamentarischen Vorstössen wurde das Problem angegangen. Es sei nicht alles wiederholt, was dort an Begründungen für den zukünftigen Ausbau der einheimi- schen Energie gesagt wurde. Sicher ist die Bedeutung der einheimischen und erneuerbaren Energie noch gestiegen. Die Versorgungssicherheit aus dem Ausland hat sich entsprechend der Weltlage keineswegs verbessert. Im Inland erwachsen vor allem dem Bau von Atomkraftwerken grosse Schwierigkeiten. Das Werk von Leibstadt hat ein bis zwei Jahre Verspätung, während um Kaiseraugst heftig gerungen wird. Dies alles vor dem Hintergrund von Volks-
initiativen, welche das Ende der Atomkraftwerke zum er- klärten Ziel haben.
Die neuesten Zahlen des Energieverbrauchs lassen wohl einen Rückgang erkennen, doch ist der Rückgang der Zahl der Beschäftigten ein Grund dieser Entwicklung. Diese kann also nicht als Mass des wahren und längerfristigen Bedarfs angenommen werden. Direktes Sparen wie die Förderung energiesparender Investitionen (Isolation, Wärme-Kraft-Kop- pelung, Fernwärmeausbau) sind absolut wichtig, müssen aber ergänzt werden. Es ist also dringend notwendig, die einheimische Energieproduktion unter den heutigen Bedin- gungen vermehrt in Betracht zu ziehen und zu entwickeln.
Diese eher reservierten Aussagen wurden von verschiede- nen Seiten schon immer angezweifelt. Nunmehr berichtete die Presse von einer einschlägigen Studie im Kanton Grau- bünden, die leider noch nicht veröffentlicht worden ist. Derzufolge soll allein in diesem Kanton eine ungenutzte Reserve an Wasserkraft von 7000 Millionen Kilowattstunden bestehen. Diese Menge ist also allein so gross wie die gegenwärtig dort ausgenützte Kraft und sogar um etliches grösser als die Gesamtzahl, die nach der Studie des Wasser- wirtschaftsverbandes für die ganze Schweiz angegeben wird. Es ist dies zum mindesten ein Zeichen, dass diese für uns so wichtige Frage nochmals gründlich und unvorein- genommen geprüft werden muss.
Ein äusserst wichtiges Element für die Beurteilung eines anstehenden Bauentscheides ist zweifelsohne die Wirt- schaftlichkeit. Diese hängt bekanntlich nebst dem Bedürfnis von der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den anderen Energieträgern ab, welche denselben Dienst anbieten kön- nen. Bei ausländischen Produkten ist zudem die Währungs- situation ein massgeblicher Faktor. Auch hier könnte sich seit den letzten Beurteilungen einiges geändert haben.
Ein vermehrter Bau von Kraftwerken wird von der Einschät- zung der erwähnten Probleme abhängen. Dies gilt nicht zuletzt auch von den in letzter Zeit wieder aktuell geworde- nen Kleinkraftwerken. Diese haben zudem noch den Vorteil, dass sie in bezug auf die ökologischen Voraussetzungen und Bedingungen weniger problematisch sind.
Von grosser Bedeutung ist auch der Ausbau und die Erneuerung bestehender Kraftwerke. Zahlreiche Werke wur- den noch mit Maschinen ausgerüstet, die nicht die Perfek- tion und damit den Wirkungsgrad aufweisen, der mit den heutigen Maschinen, aber auch den sonstigen Einrichtun- gen erreicht wird. Jetzt nähern sich manche Werke der Zeit des Heimfalls, wodurch die Investitionsfreudigkeit auf Sei- ten der Konzessionsnehmer stark gebremst wird. Das ist sehr zu bedauern, und Abhilfe tut not.
Postulat (Biderbost)-Dirren
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Entlastung der Stauwerke in die Lücke treten könnte. Frag- lich ist freilich auch, ob die gemäss dieser Studie immer noch sehr hohen Gestehungskosten durch diese Verfügbar- keit im Winter oder durch andere Vorzüge aufgewogen werden. Die Sonnenenergie hat ja auch die hoch zu veran- schlagenden Eigenschaften, dass sie keine Entsorgungs- probleme und keinen Transport von Brennmaterial und Abfall kennt und keiner Sicherheitseinrichtung bedarf.
Auch die Nutzung des Holzes geniesst seit einiger Zeit wieder mehr die Gunst der Verbraucher. Neue Publikationen weisen insbesondere darauf hin, dass vor allem im ländli- chen Raum in der Nähe der Wälder dieser Energieträger seine Vorteile aufweist.
Bei den Alternativ-, besser Zusatzenergien ist die Zeit ebenfalls nicht stillgestanden, so dass sich eine neue Stand- ortbestimmung aufdrängt.
Es ist sicher mit den bisherigen Untersuchungen anzuneh- men, dass keine dieser Energien geeignet ist, das schweize- rische Energieproblem zu lösen. Wenn aber Anstrengungen in all die genannten Richtungen unternommen werden, so ist eine gewisse wenigstens zeitweise Erleichterung der energiepolitischen Lage sicher. Gerade angesichts der Schwierigkeiten auf dem Nuklearsektor ist das nicht zu verachten. Die lokale Selbstversorgung durch kleine Einhei- ten hat auch einen hohen psychologischen Wert, der heute, wo auch das Energieproblem von der psychologischen Seite her stark belastet ist, nur positiv veranschlagt werden kann.
Aus diesen Gründen ist vorerst ein neues angepasstes Inventar der Gewinnungsmöglichkeiten von einheimischer Energie zu erstellen, welches laufend nachzuführen ist. Parallel dazu sind die notwendigen Massnahmen zur Aus- schöpfung dieser Möglichkeiten vorzubereiten und sobald möglich in die Wege zu leiten. Die Lage auf dem Energiesek- tor erheischt eine dringliche Behandlung dieser Anliegen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1983
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1983
Die Ausschöpfung der Produktionsmöglichkeiten an einhei- mischer Energie ist grundsätzlich zu begrüssen, soweit sich dies wirtschaftlich verantworten lässt und die Grenzen des Umwelt- und Landschaftsschutzes eingehalten werden kön- nen. Der Bund ist nach der Ablehnung des Energieartikels in seinem Aktionsradius nach wie vor stark eingeschränkt. In den letzten Jahren wurden entsprechend den verfügbaren finanziellen und personellen Mitteln Forschungsarbeiten, besonders im Bereich der Sonnenenergie, Bioanlagen und Erdwärme durchgeführt, um Grundsatzfragen abzuklären mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit einiger der Energieträger zu verbessern. Der Bund empfiehlt die Nutzung der Alterna- tivenergien. Massnahmen, welche den Vollausbau der inlän- dischen Energieträger garantieren, sind aufgrund der heuti- gen Gesetzgebung nicht möglich; zudem liegt der Bauent- scheid grösstenteils nicht im Kompetenzbereich des Bundes.
Der Hauptakzent des Postulates liegt bei der vermehrten Nutzung der Wasserkraft, gestützt auf eine Studie im Kanton Graubünden, welche das verbleibende natürliche, heute nicht genutzte Wasserkraftpotential ermittelt.
Als Wasserkraftpotential wird das mittlere natürliche Fluss- potential definiert, basierend auf den mittleren Jahresab- flussmengen und dem topographischen Gefälle. Das natürli- che Wasserkraftpotential darf jedoch nicht mit dem viel kleineren nutzbaren Wasserkraftpotential verglichen wer- den. So berücksichtigt die Studie des Kantons Graubünden verschiedene Aspekte nicht, die für die Bestimmung des nutzbaren Wasserkraftpotentials von entscheidender Bedeutung sind, wie zum Beispiel die saisonale Verteilung der Abflüsse, die Zuverlässigkeit des Wasserangebotes, die Wirtschaftlichkeit des Potentials sowie die Umweltbedin- gungen wie Landschaftsschutz und Restwassermengen.
Seit einigen Jahren gewinnen die Kleinwasserkraftwerke aufgrund geänderter wirtschaftlicher und politischer Rand-
bedingungen wieder vermehrt an Interesse. In der Schweiz fehlen heute jedoch weitgehend die Grundlagen, um die Möglichkeiten abzuschätzen, die Kleinkraftwerke aus heuti- ger Sicht bieten können, und welche Grenzen und Randbe- dingungen zu beachten sind. Das Bundesamt für Wasser- wirtschaft führt zurzeit eine Studie über Kleinkraftwerke durch, die bis 1985 abgeschlossen sein sollte. Aus Personal- gründen müssen wesentliche Teile dieser Studie von Inge- nieurbüros ausgearbeitet werden.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Situation ist der Bun- desrat jedoch nicht in der Lage, die Nutzung dieses auf- grund der vorher erwähnten Untersuchungen festgestellten Potentials zu garantieren. Immerhin kann er aber darauf hinweisen, dass jene Massnahmen bereits vorgekehrt wur- den, die die Bundeskompetenzen zulassen:
Im Jahre 1977 richtete das EVED ein Schreiben über Energiepolitik an die Kantone. Darin wurde auch auf die Problematik um Ablauf und Erneuerung von Konzessionen für Wasserkraftwerke hingewiesen.
Speziell mit dem Problem der Modernisierung von Was- serkraftwerken befasste sich dann ein weiteres Schreiben des EVED vom Jahre 1980. Darin wird den Kantonen ans Herz gelegt, Modernisierungen so weit als möglich zu för- dern,und es werden ihnen einige Vorschläge unterbreitet für konkrete Massnahmen hierzu.
Der Bundesrat hat ausserdem veranlasst, dass die Förde- rung der Modernisierung der Wasserkraftanlagen bei der Revision des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG) berücksich- tigt wird.
Anhand der Erfahrungen in anderen ähnlichen Fällen lässt sich mit Sicherheit voraussagen, dass die Erstellung und Nachführung eines Inventars der Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Wasserkraftnutzung einen grossen Auf- wand mit sich bringen würde. Die Bewältigung dieses Auf- wandes ist der Bundesverwaltung neben den anderen (nicht mehr weiter reduzierbaren) Aufgaben nicht möglich. Eine Durchführung durch Stellen ausserhalb der Verwaltung andererseits würde entsprechend hohe Kosten verursachen. Im Bereich der anderen Alternativenergien sind ebenfalls zahlreiche Arbeiten im Gang: Fachkommissionen für die Nutzung der Sonnenenergie bzw. geothermischer Energie und die unterirdische Wärmespeicherung beurteilen im Rahmen ihrer begrenzten Mittel systematisch die Möglich- keiten vermehrter Nutzung von Alternativenergien in der Schweiz. Die technischen Resultate werden laufend in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Energiewirtschaft ver- öffentlicht. Diese Schriftenreihe beinhaltet heute mehr als 30 Titel, von denen mehrere im Sinne des Postulates Aus- kunft geben, wie zum Beispiel «Abschätzung der Nutzungs- möglichkeiten der Windenergie», «Sonnenenergie für die Erzeugung industrieller Prozesswärme, Abschätzung des gesamtschweizerischen Potentials», «Geothermische Datensynthese der Schweiz» und «Etude du marché potentiel de la géothermie en Suisse».
Was die Nutzung des Holzes betrifft, hat der Bundesrat schon am 12. August 1981 die Durchführung eines schwei- zerischen Landesforstinventars beschlossen. Mit der wis- senschaftlich-technischen Durchführung wurde die Eidge- nössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen betraut und ein bundesseitiger Verpflichtungskredit von 6,5 Millio- nen Franken auf fünf Jahre bewilligt. Aus diesem Projekt wird man die nötigen Planungs- und Entscheidungsgrund- lagen gewinnen.
Aus obigen Betrachtungen kann der Schluss gezogen wer- den, dass der Bund dem Postulat entsprechend aktiv ist und bleibt. Es wäre allerdings zweckmässig, das Parlament über die verschiedenen Arbeiten systematisch zu orientieren, etwa jährlich über den Geschäftsbericht des Bundesrates.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat ent- gegenzunehmen. Die laufende Nachführung und Veröffent- lichung aufwendiger Inventare lehnt er jedoch ab.
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Interpellation Grassi
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne seiner schriftlichen Antwort anzunehmen. Herr Dirren hat noch kurz das Wort.
Dirren: Ich bin mit der Überweisung dieses Postulates zusammen mit dem damaligen Postulanten einverstanden. Wir hoffen jedoch, dass alle, die nun für eine saubere Nuklearenergie gestimmt haben, uns auch zu einem späte- ren Zeitpunkt in unseren energiepolitischen Interessen ver- treten und unterstützen. In bezug auf Punkt 2 des Postula- tes, den der Bundesrat ablehnt, indem er nicht bereit ist, ein Inventar der Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gebiete der Wasserkraftnutzung nachzuführen, möchte ich lediglich anfragen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn die eidgenössi- sche Verwaltung hierfür Grundlagen zur Verfügung stellen würde, damit die Kantone und Gemeinden, die diese Inven- tare nachführen müssen, einheitlich vorgehen, so dass nachher auch Vergleichsmöglichkeiten bestehen.
Bundesrat Schlumpf: Wir können die Unterlagen, die wir in der Verwaltung und bei unseren Anstalten haben, den Kan- tonen zur Verfügung stellen. Es gibt auch Organisationen wie den Wasserwirtschaftsverband, die selbst derartige Nachführungen machen können. Es geht darum, nicht einen grossen Aufwand zu betreiben.
Präsident: Wird das Postulat (Biderbost)-Dirren aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall; es ist im Sinne der bundesrätlichen Antwort überwiesen.
Überwiesen - Transmis
84.513 Interpellation Grassi Energiesparmassnahmen Risparmio di energia - Economies d'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 24. September 1984
Nach der Abstimmung vom 23. September 1984 frage ich den Bundesrat, was für Massnahmen er treffen oder den Räten vorschlagen will, damit das Energiesparen gesteigert wird und entsprechende Energiesparmassnahmen mög- lichst rasch in die Praxis umgesetzt werden.
Testo della interpellazione del 24 settembre 1984
Dopo il voto popolare del 23 settembre 1984 chiedo al consiglio federale quali misure intende adottare rispettiva- mente proporre alle Camere per intensificare il risparmio energetico e accelerarne l'applicazione pratica.
Texte de l'interpellation du 24 septembre 1984
Étant donné le résultat de la votation populaire du 23 sep- tembre 1984, je demande au Conseil fédéral de dire quelles mesures il entend adopter et proposer aux conseils législa- tifs en vue d'accroître les économies d'énergie et d'en accélérer la réalisation pratique.
Schriftliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit
Il presentatore dell'interpellazione rinuncia a sviluppare la stessa e desidera una risposta scritta.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 1984
Risposta scritta del Consiglio federale del 3 dicembre 1984 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 décembre 1984
Dopo la reiezione, il 27 febbraio 1983, dell'articolo sul- l'energia proposto dal Consiglio federale e dal Parlamento, il
Consiglio federale ha deciso, il 6 luglio 1983, di sfruttare a fondo le possibilità giuridiche esistenti per promuovere lo sfruttamento razionale dell'energia. Gli imperativi politico- energetici devono trovare applicazione soprattutto nei seguenti settori: utilizzazione delle forze idriche, protezione dell'ambiente, ricerca, protezione dei consumatori, diritto fiscale, legislazione in materia locativa, trasporti, legisla- zione forestale.
Il 12 marzo 1984, il Consiglio federale ha perciò approvato un programma urgente per la lotta contro il deperimento delle foreste. In questo programma sono comprese, tra l'altro, le seguenti misure di economia energetica:
controllo obbligatorio del processo di combustione negli impianti termici alimentati ad olio (comprendente anche determinate esigenze di carattere energetico);
controllo di tipo per le caldaie ed i bruciatori di nuovo modello;
prescrizioni relative alla progettazione, dimensionamento e posa degli impianti termici negli edifici;
prescrizioni relative all'isolamento termico degli edifici di nuova costruzione e di quelli i cui lavori di restauro sono sottoposti ad autorizzazione.
La riduzione della velocità massima autorizzata sulle auto- strade e sulle semi-autostrade, decisa dal Consiglio federale il 12 settembre 1984, è un altro contributo al risparmio energetico.
Tenuto conto dei rischi di natura politica, socio-economica ed ecologica a cui è esposto il nostro approvvigionamento in energia, è indispensabile aumentare i nostri sforzi per uno sfruttamento più razionale dell'energia e per una utilizza- zione più spinta delle fonti energetiche indigene e di quelle rinnovabili.
A livello federale, hanno un carattere di priorità soprattutto le prescrizioni sul consumo degli apparecchi, impianti e veicoli e le misure di risparmio energetico nei settori del- l'elettricità e dei trasporti (le misure intese ad un impiego razionale delle energie fossili devono essere realizzate nel programma urgente «deperimento delle foreste»).
Ancora più importante è, però, la collaborazione politico- energetica tra Confederazione e Cantoni. La conferenza dei direttori degli uffici cantonali dell'energia ha deciso di appoggiare una tale politica. Occorre raggiungere, per tutte le misure di una certa importanza in materia di politica energetica, una ripartizione giudiziosa dei compiti e delle responsabilità della Confederazione e dei Cantoni allo scopo di ottenere uno sfruttamento ottimale delle possibi- lità, limitate, die mezzi e di personale, e di gettare le basi di una politica equilibrata ed efficace nel settore del risparmio d'energia.
Se si considerano le numerose indagini eseguite ed il lavoro effettuato in questi ultimi anni, dovrebbe essere possibile ottenere, mediante questa politica, risultati apprezzabili in tempi relativamente brevi. Qualora, fra due o tre anni, i risultati non fossero quelli sperati, occorrerebbe riprendere in considerazione il problema dell'articolo energetico. Un tale articolo si giustifica senz'altro, già solo a causa dell'im- portanza che riveste la politica energetica per il nostro paese, anche per i decenni futuri, e per la sua funzione coordinatrice. Quest'ultima permetterebbe di realizzare con più efficacia le misure necessarie. Tuttavia, se volessimo, contemporaneamente agli sforzi intesi a sfruttare le attuali possibilità legislative, concentrare la nostra attenzione sulla creazione di un tale articolo, correremmo il rischio di rallen- tare l'applicazione di quelle misure concrete così urgente- mente necessarie.
Präsident: Der Interpellant hat Gelegenheit zu erklären, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist. - Herr Grassi ist befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat (Biderbost)-Dirren Einheimische Energieproduktion. Förderung Postulat (Biderbost)-Dirren Production énergétique indigène. Encouragement
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.351
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Datum
20.03.1985 - 15:00
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