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Waldsterben. Motionen
84.226 Motion des Nationalrates. (Bühler-Tschappina) Dringliche Massnahmen zum Schutze des Waldes Motion du Conseil national (Bühler-Tschappina) Mesures d'urgence en vue de la protection des forêts
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, zur Behebung der insbe- sonders durch die hohe Schadstoffbelastung der Luft verur- sachten Schäden an unseren Wäldern Sofortmassnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zwecke erhebt der Bund auf Heizöl eine zweckgebundene Abgabe und verwendet sie zusätzlich zu den zweckgebundenen Treibstoffzollanteilen zur Behe- bung von Waldschäden, vor allem zur Wiederherstellung von Schutzwäldern.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à prendre des mesures d'ur- gence en vue de remédier tout particulièrement aux dégâts causés aux forêts par la charge trop hautement polluante de l'air. Dans ce but, la Confédération prélève sur l'huile de chauffage une taxe affectée à ce but et l'utilise en plus des taxes sur les carburants affectées en vue de remédier aux dégâts des forêts, avant tout, pour la remise en état des forêts protectrices.
Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung Minderheit (Bührer, Reymond) Überweisung als Postulat
Proposition de la commission Majorité Rejeter
Minorité (Bührer, Reymond) Transmettre comme postulat
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Ich kann den Antrag der Minderheit, diese Motion als Postulat anzuneh- men, zurückziehen. Nachdem Sie bei der Motion 84.088 I, Waldwirtschaft, bejaht haben, dass die Verursacher der Luft- verschmutzung die Finanzierung der Massnahmen mitzutra- gen haben, ist dem Begehren der Minderheit in umfassen- der Weise und in Motionsform Rechnung getragen. Ich kann deshalb unseren Antrag zurückziehen.
Knüsel: Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass, wenn wir diese Motion annehmen, es doch nicht ganz auszu- schliessen ist, dass wir einen Schritt in die falsche Richtung tun. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Nationale Energieforschungsfonds - bis heute wurden um die 100 Millionen Franken eingesetzt - bisher sehr zielstrebig geforscht hat in den Bereichen des Energiesparens und der Reduktion des Verbrauches von fossilen Kohlenwasserstof- fen. Vor allem wurden auch Forschungsarbeiten im Dienste der Umwelt geleistet. Die Stiftungsstatuten des Nationalen Energieforschungsfonds besagen in Artikel 12, dass der Fonds aufzulösen ist, wenn auf schweizerischer Ebene Son- dersteuern oder zweckgebundene Abgaben auf Energieträ- gern eingeführt würden.
Nun könnte man der Auffassung sein, so schlimm sei das nicht. Denn dann könnte der Bund die Rolle des NEFF übernehmen. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das nicht ganz unproblematisch ist, weil die jahrelangen Forschungsergebnisse des Energieforschungs- fonds stillstehen würden, es wieder eine gewisse Zeit dauern würde, bis die Ablösung des Energieforschungsfonds vor- handen wäre und damit viele Komplikationen verbunden wären.
Das ist meine Überlegung, warum ich hier der Motion nicht zugestimmt habe.
Präsident: Es liegt kein Antrag auf Überweisung vor. Damit ist die Motion erledigt.
Abgelehnt - Rejété
83.204
Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft. Luftreinhaltung. Wirkungsvolle Massnahmen Initiative du canton de Bâle-Campagne. Mesures efficaces contre la pollution de l'air
83.203
Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt. Waldsterben. Sofortprogramm Initiative du canton de Bâle-Ville. Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
84.204 Standesinitiative des Kantons Schaffhausen. Luftreinhaltung. Wirkungsvolle Massnahmen Initiative du canton de Schaffhouse. Mesures efficaces contre la pollution de l'air
Siehe Seite 28 hiervor - Voir page 28 ci-devant
Präsident: Anlässlich der Beratung in der ausserordent- lichen Session vom 7. Februar 1985 wurden diese drei Stan- desinitiativen an die Kommission überwiesen.
Darf ich den Berichterstatter der Kommission bitten, uns über die Beratungen zu orientieren?
Matossi, Berichterstatter: Anlässlich unserer Sitzung vom 8. Februar stellte Herr Ständerat Carlo Schmid den Antrag: «Die Standesinitiativen sind vorerst dem Bundesrat zur Stel- lungnahme zu unterbreiten, bevor sie im Rat weiterbehan- delt werden.» Dieser Antrag wurde mit 24 zu 8 Stimmen angenommen.
Unsere Kommission beantragt Ihnen nun folgendes:
den Standesinitiativen teilweise Folge zu geben und
das folgende Postulat zu überweisen: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Anliegen der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt und Schaffhausen betreffend die Luftreinhal- tung bzw. das Waldsterben, soweit sie nicht im Bericht 84.088 (Waldsterben, parlamentarische Vorstösse und Mass- nahmen vom 21. November 1984) behandelt sind, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten im Rahmen des in Auftrag gegebenen Berichtes zur Förderung des öffentlichen Ver- kehrs.»
Ich ersuche Sie, in diesem Sinne diese Standesinitiativen und das Postulat an den Bundesrat zu überweisen.
9-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates. (Bühler-Tschappina) Dringliche Massnahmen zum Schütze des Waldes
Motion du Conseil national (Bühler-Tschappina) Mesures d'urgence en vue de la protection des forêts
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.226
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1985 - 08:00
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59-59
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