Motion Leuenberger-Solothurn
1819
überbauungen gut geeigneten Bodens ermöglicht werden, diesen kurzfristig zu überbauen und allenfalls zuvor selber zu erschliessen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 4. September 1985 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 septembre 1985 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
85.515
Motion Leuenberger-Solothurn
Revision Bankengesetz. Kapitalexport
Révision de la loi sur les banques.
Exportation de capitaux
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1985
Im Hinblick auf die anstehende Revision des Bankengeset- zes soll der Bundesrat Bestimmungen gegen die Umgehung des Plafonds über nicht bewilligungspflichtige Kapitalex- porte vorlegen. Im weiteren soll der Bundesrat sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die Bankenbeziehungen der Schweiz mit dem südafrikanischen Apartheidstaat abzubauen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Verbot des Verkaufs von Krügerrand-Münzen in der Schweiz anzustreben.
Der Bundesrat wird aufgefordert, den aufgrund von Artikel 8 Bankengesetz verfügten Kapitalexportplafond gegenüber Südafrika drastisch zu reduzieren. Kredite an die südafrika- nische Regierung bzw. den südafrikanischen Staat sind in diesem Rahmen gänzlich zu verbieten.
Texte de la motion du 21 juin 1985
Dans la perspective de la révision prochaine de la loi sur les banques, le Conseil fédéral doit préparer des dispositions visant à empêcher que soit éludé le plafond imposé aux exportations de capitaux non soumises à autorisation. En outre, il doit épuiser tous les moyens à sa disposition dans le but de démanteler les relations bancaires de la Suisse avec l'Afrique du Sud pratiquant l'apartheid (ségrégation raciale). Dans cet ordre d'idées, il faut aussi s'efforcer d'interdire la vente des pièces Krügerrand dans notre pays.
Le Conseil fédéral est chargé d'abaisser très fortement, vis- à-vis de l'Afrique du Sud, le plafond des exportations de capitaux, arrêté en vertu de l'article 8 de la loi sur les banques. Dans ce cadre, les crédits au gouvernement sud- africain - en d'autres termes à l'Etat d'Afrique du Sud - doivent être complètement interdits.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Braunschweig, Clivaz, Euler, Friedli, Longet, Neukomm, Pitteloud, Reimann, Renschler, Robbiani, Roh- rer, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Vannay (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Anfang Juni dieses Jahres hat das US-Repräsentantenhaus eine Reihe von Wirtschaftssanktionen gegenüber Südafrika beschlossen, mit denen die weisse Minderheitsregierung zu einer Änderung ihrer Rassentrennungspolitik gezwungen werden soll. Die vom Repräsentantenhaus mit der überwälti- genden Mehrheit von 295 zu 127 Stimmen verabschiedete Vorlage verbietet unter anderem neue Bankkredite an die südafrikanische Regierung, weitere Investitionen in Süd- afrika und den Import von Krügerrand-Münzen in die USA. Nachdem der Senat auf Ausschussebene ebenfalls Sanktio-
nen gegen Südafrika beschlossen hat, ist an der Verabschie- dung der Vorlage im Plenum nicht zu zweifeln.
Der Beschluss des US-Repräsentantenhauses ist nur der augenfälligste Ausdruck des immer breiter werdenden inter- nationalen Boykotts gegen den südafrikanischen Apartheid- staat. Schon heute haben sich 22 der 25 grössten US- Banken verpflichtet, dem Regime in Pretoria keine Kredite mehr zu geben. Damit sind sie dem Beispiel skandinavi- scher, holländischer, englischer und kanadischer Banken gefolgt, welche sich zu einem guten Teil aus dem Südafrika- Geschäft zurückgezogen haben. Viele internationale Orga- nisationen - wie die UNO, der Weltkirchenrat, der Internatio- nale Bund freier Gewerkschaften - sprechen sich klar für den wirtschaftlichen und finanziellen Boykott Südafrikas aus.
Für Südafrikas Apartheidsystem bedeutet dies einen schwe- ren Schlag. Schon vor Jahren wies der frühere südafrikani- sche Premier Vorster darauf hin, dass «jedes Handelsab- kommen, jeder Bankkredit, jede neue Investition ein Bau- stein in der Mauer unserer fortdauernden Existenz» sei. Werden diese Bausteine nicht geliefert, wird der unmensch- lichen Apartheidpolitik der finanzielle Boden entzogen. Allein für die Passgesetzkontrollen und die Rückschaffung der Schwarzen in die diesen zugewiesenen, überlebensun- fähigen Reservate sowie die illegale Besetzung Namibias muss das weisse Minderheitsregime täglich rund 5 Millionen Franken aufwenden (Quellen: «Rand Daily Mail> vom 2. Februar 1984 und «Schweizerische Handelszeitung» vom 28. März 1985). Zudem ist es für die Regierung, welche sich jeglichen moralischen Kredit verspielt hat, auch psycholo- gisch äusserst wichtig, nicht auch noch die finanzielle Kre- ditwürdigkeit zu verlieren.
Der Abbruch der Bankbeziehungen ist darum eines der wirksamsten Mittel, um das Regime in Pretoria zu einer Änderung seiner Politik zu zwingen und damit vielleicht die letzte Möglichkeit zu nutzen, um in Südafrika einen friedli- chen Wandel herbeizuführen, welcher die elementaren Men- schen- und Bürgerrechte der Schwarzen Südafrikas endlich ernst nimmt. So sprechen sich denn auch die Schwarzen Südafrikas klar für solche Boykottmassnahmen aus, obwohl der Aufruf zum Boykott in Südafrika mit härtesten Strafen geahndet wird. Der Beschluss der US-Repräsentantenhau- ses wurde von Nobelpreisträger Bischof Tutu als Sanktion zum richtigen Zeitpunkt bezeichnet.
Die Geschäfte der Schweizer Banken laufen dem internatio- nalen Boykott diametral entgegen. Heute ist zu beobachten, wie die Schweizer Banken immer mehr die Finanzlücken stopfen, welche Südafrika durch den Boykott entstehen:
Gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank haben die Schweizer Banken zwischen Ende 1980 und Ende 1983 ihre Kredite an Südafrika von 1391 auf 3936 Millionen Franken nahezu verdreifacht; die fünf Grossbanken von 841 auf 3063 Millionen sogar fast vervierfacht. Der Trend dürfte sich in der noch nicht vorliegenden Statistik für 1984 fort- setzen.
1984 wurden auf dem schweizerischen Kapitalmarkt süd- afrikanische «Notes» in der Höhe von 550 Millionen Franken plaziert (gemäss Zusammenstellung der Aktion Südafrika- Boykott). Diese Kapitalaufnahmen kamen ausschliesslich dem südafrikanischen Staat und parastaatlichen Gesell- schaften zugute. Gegenüber den Vorjahren hat die südafri- kanische Kapitalaufnahme erheblich zugenommen (gemäss «Bilanz» 1/83 betrugen die südafrikanischen Anleihen in Schweizer Franken 1980 425 Millionen Franken, 1981 und 1982 je 190 Millionen Franken).
Die massive Ausweitung des Südafrika-Geschäfts ist um so verhängnisvoller, als die Schweiz schon «seit Jahren Süd- afrikas grösster Finanzpartner» («Bieler Tagblatt» vom 18. März 1985) ist. Der Geschäftsopportunismus der Schwei- zer Banken widerspricht den aussenpolitischen Maximen der Schweiz, ist ihrem Ansehen im Ausland abträglich und schadet damit letztlich auch dem wirtschaftlichen Landesin- teresse der Schweiz.
Aus diesem letzten Grund hat der Bundesrat aufgrund von
229-N
N
4 octobre 1985
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Motion Leuenberger-Soleure
Artikel 8 Bankengesetz einen Kapitalexportplafond gegen- über Südafrika festgelegt, der heute 300 Millionen Franken Neukredite pro Jahr beträgt. Als Begründung führt der Bun- desrat an: «Eine unverhältnismässige Zunahme der schwei- zerischen Kapitalexporte nach Südafrika hätte ( ... ) nicht nur die Stellung unseres Landes in internationalen Organisatio- nen und damit die Vertretung der schweizerischen wirt- schaftlichen Interessen erschwert, sondern hätte möglicher- weise auch andere Staaten oder Staatengruppen dazu brin- gen können, ihrerseits einschränkende Massnahmen gegenüber der Schweiz anzuordnen.» (Antwort des Bundes- rates auf die Interpellation Schmid vom 2. Februar 1983) Heute ist festzustellen, dass genau diese unerwünschte «unverhältnismässige Zunahme der Kapitalexporte» stattfin- det. Zu erklären ist dies durch die Tatsache, dass der Pla- fond nur den bewilligungspflichtigen Kapitalexport erfasst, während beispielsweise die stark angestiegenen Bankenkre- ditoren nicht unter den Plafond fallen. Da diese Kredite mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht unterbunden werden können, bietet sich kurzfristig nur eine drastische Senkung des Plafonds für den bewilligungspflichtigen Kapi- talexport als Massnahme an, um den Anstieg der gesamten Kapitalexporte zu bremsen. Nur so ist zu verhindern, dass die Schweizer Banken ihre Rolle als internationale Boykott- brecher ungehindert ausbauen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass im Rahmen des Kapitalexportplafonds Kre- dite an die südafrikanische Regierung, d. h. Kredite direkt an den südafrikanischen Staat, gänzlich verboten werden (vgl. die US-Boykottmassnahmen).
Im Hinblick auf die anstehende Teilrevision des Banken- gesetzes soll der Bundesrat Bestimmungen gegen die Um- gehung des Kapitalexport-Plafonds vorlegen, damit uner- wünschte Kapitalexporte längerfristig wirksam verhindert werden können. Der im heutigen Artikel 8 Bankengesetz verankerte Interventionsgrund der wirtschaftlichen Landes- interessen ist auf die Gesamtinteressen unseres Landes auszuweiten, damit auch aussenpolitische und entwick- lungspolitische Interessen mitberücksichtigt werden können.
Nachdem der Verkauf von Krügerrand-Münzen international breit boykottiert wird, ist zu befürchten, dass die Schweiz auch in diesem Bereich einen immer grösseren Teil des Geschäfts übernimmt. Schon heute dürfte die - statistisch leider kaum erfasste - Rolle der Schweiz beim Verkauf von Krügerrands sehr bedeutend sein. Dagegen drängen sich ebenfalls Massnahmen auf. Wenn ein Verbot des Verkaufs von Krügerrands unter den heutigen gesetzlichen Bestim- mungen nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Vor- kehren bei der Revision des Bankengesetzes vorzunehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 septembre 1985
Der Bundesrat hat die Politik der Apartheid klar und deutlich verurteilt, weil sie grundlegende Menschenrechte verletzt und mit der demokratischen und humanitären Tradition der Schweiz nicht vereinbar ist. Diese Haltung bildet eine Kon- stante schweizerischer Politik seit der Konferenz der Ver- einten Nationen über Menschenrechte in Teheran von 1968. Sie wurde auch gegenüber dem südafrikanischen Premier- minister Pieter W. Botha anlässlich seines Besuches in der Schweiz am 1. Juni 1984 mit aller Deutlichkeit zum Aus- druck gebracht.
Die innenpolitische Lage in Südafrika gibt zu schwerer Besorgnis Anlass und hat eine gewisse Zahl von Staaten dazu bewogen, wirtschaftliche Sanktionen gegen dieses Land einzuführen.
Es entspricht jedoch ständiger Praxis der Schweiz, sich nicht an Sanktionen eines einzelnen Staates oder einer
Staatengruppe zu beteiligen. Sie hat diese Haltung auch im Falle des Irans (Affäre der amerikanischen Geiseln, 1979), Argentiniens (Falklandkrieg, 1982), Polens (nach Ausrufung des Belagerungszustandes, 1981 bis 1982) und schliesslich Nicaraguas (amerikanischer Druck gegen das sandinisti- sche Regime, Mai 1985) eingenommen.
Es ist zu bezweifeln, ob Sanktionen die geeignete Antwort sind, um eine gegebene Situation zu korrigieren. Die Erfah- rung hat in der Tat gezeigt, dass sie meistens nicht die erhofften Auswirkungen haben. Man kann sich ausserdem fragen, ob sie nicht die sozial Schwächeren und, im Falle Südafrikas, die umliegenden Staaten besonders treffen würden.
Wie die Erklärung des Bundesrates zur Situation in Süd- afrika vom 14. August zeigt, hindern die obenstehenden Überlegungen die schweizerischen Behörden nicht daran, bei der südafrikanischen Regierung gegen Menschen- rechtsverletzungen zu intervenieren und zugunsten von politischen Häftlingen vorstellig zu werden.
Die Schweiz verfolgt gegenüber Südafrika seit 1974 eine restriktive Kapitalexportpolitik. Damals beschloss eine Reihe von Ländern und Organisationen Empfehlungen oder Restriktionsmassnahmen in Bereichen wie Handelsaus- tausch, Direktinvestitionen und Finanztransaktionen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Schmid vom 2. Februar 1983).
Um zu verhindern, dass unser Land zur Umgehung dieser Massnahmen benützt wird, und um im Sinne von Artikel 8 des Bankengesetzes die wirtschaftlichen Landesinteressen zu wahren, werden die bewilligungspflichtigen Kapital- exporte nach Südafrika seit Jahren auf dem Niveau des herkömmlichen Kapitalflusses (sog. courant normal) d. h. von 300 Millionen Franken gehalten. Die Konversionen, die Export- und Exportfinanzkredite und die Geschäfte, welche betrags- oder laufzeitmässig der gesetzlichen Genehmi- gungspflicht nicht unterstellt sind, werden dem courant normal nicht angerechnet.
Weder die Gründe noch die Ausgestaltung dieser Politik haben seither wesentliche Änderungen erfahren.
Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat vorerst keine Veranlassung, die vom Motionär vorgeschlagenen Mass- nahmen zu ergreifen.
Eine Weiterfassung der gemäss Artikel 8 Bankengesetz fest- gelegten Bewilligungspflicht für Kapitalexporte beurteilt der Bundesrat mit grosser Zurückhaltung. Der Vorschlag, den Begriff der «wirtschaftlichen Landesinteressen» durch den Begriff der «Gesamtinteressen des Landes» als Bewilli- gungskriterium zu ersetzen, wurde bei der Revision des Bankengesetzes 1971 vom Parlament abgewiesen. In der Tat hätte eine solcherart erweiterte Fassung, die neben wirt- schaftlichen auch politische und moralische Entschei- dungskriterien einschliessen würde, sehr schwierige Abgrenzungsprobleme zur Folge.
Im allgemeinen hat der Bundesrat aber auch ernste Vorbe- halte gegenüber einer allgemeinen Unterstellung der kurz- fristigen Kapitalexporte unter die Bewilligungspflicht. Ein solcher Schritt würde der allgemeinen Tendenz in Richtung Abbau von staatlichen Vorschriften auf den Finanzmärkten zuwiderlaufen; er würde diese Art von Geschäften praktisch verhindern und damit die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als internationaler Finanzplatz beeinträchtigen. Zudem hat die Erfahrung gerade im Fall von Südafrika gezeigt, dass eine kurzfristige Finanzierung äusserst problematisch sein kann.
Wie der Bundesrat in seiner Erklärung vom 14. August betont hat, erwartet er, dass in Südafrika möglichst rasch konkrete Massnahmen zur Beseitigung jeder Form der Ras- sendiskriminierung getroffen werden. Es wird sich zeigen,
Motion Schmidhalter
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inwieweit die südafrikanische Regierung diesen Erwartun- gen zu entsprechen bereit sein wird. Von der zukünftigen Politik Südafrikas wird die Haltung der internationalen Staa- tengemeinschaft massgeblich beeinflusst werden. Der Bun- desrat will sich deshalb den notwendigen Entscheidungs- spielraum offen halten und ist bereit, je nach Entwicklung der Lage die schweizerische Position erneut zu überprüfen. Er möchte jedoch den Vorstoss nicht in der zwingenden Form der Motion, sondern als Postulat entgegennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.937 Motion Schmidhalter Meliorationen - Améliorations foncières
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1984
Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und der Strukturverbesserungen im besonderen. Wir sind damit einverstanden. Um dieser Forderung nachzukommen, braucht es aber die notwendigen Mittel und einen straffen Realisierungsplan, abgestuft nach dem Grundsatz der Dringlichkeit. Die notwendigen Mittel, um das verwirklichen zu können, sind heute nur zum Teil vorhanden. Das gilt vor allem für die Berggebiete und hier für das Meliorationswe- sen (Bodenverbesserungen, landwirtschaftlicher Hochbau). Um dem abzuhelfen und die Abwanderung aus unseren Bergtälern zu stoppen, fordern wir:
Eine schnelle und genaue Erfassung des heutigen Bestandes an Strukturverbesserungsprojekten mit Kosten- umfang und Realisierungszeit, abgestützt auf die gegenwär- tig zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel und bezogen auf das Berggebiet;
Erfassung des Nachholbedarfs mit Kostenrahmen und vernünftigem Realisierungsprogramm;
Die Erfassung jener Projekte, die die Infrastruktur im ländlichen Raum verbessern und damit beitragen, die ländli- che Besiedlung aufrechtzuerhalten;
Die Erhaltung der Kulturlandschaft;
Aufgrund dieser Statistik die Aufstellung eines Realisie- rungsplanes mit der Bereitstellung der erforderlichen finan- ziellen Mittel durch Aufstockung oder durch bessere Vertei- lung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Landesteile. Sie müssen es erlauben, die notwendigen Strukturverbesse- rungen im oben erwähnten Sinne in kurzer Zeit durchzu- führen.
Texte de la motion du 14 décembre 1984
Le 6e rapport du Conseil fédéral sur l'agriculture souligne l'importance de l'amélioration des bases de production et en particulier des structures. Tout en étant d'accord, nous estimons que pour réaliser cette amélioration il faut mettre en jeu les moyens nécessaires et concevoir un plan d'exécu- tion rigoureux dont les étapes seront échelonnées par ordre d'urgence. Or, les moyens en question font en partie défaut. Ceci est surtout vrai pour les régions de montagne et plus particulièrement en ce qui concerne l'infrastructure (amélio- rations foncières, construction de bâtiments agricoles). Pour pallier ces carences et freiner l'exode des paysans de montagne, nous exigeons:
Un recensement rapide et précis de l'ensemble des pro- jets actuels d'amélioration structurelle, y compris les coûts, les calendriers de réalisation et les sommes annuelles dispo- nibles pour les régions de montagne;
Une évaluation des besoins de rattrapage et des coûts correspondants ainsi qu'un plan d'exécution réaliste;
Une mise en évidence des projets améliorant l'infrastruc- ture rurale et contribuant par là à préserver les populations paysannes;
La réalisation des travaux dans le respect des sites cultivés;
L'élaboration d'un plan directeur fondé sur les études énumérées plus haut et l'engagement des crédits néces- saires par accroissement des subsides actuels ou par une meilleure répartition des ressources existantes entre les diverses parties du pays, de manière à réaliser dans les plus brefs délais les améliorations structurelles nécessaires selon les principes évoqués dans la présente motion.
Mitunterzeichner -· Cosignataires Aliesch, Bühler-Tschap- pina, Bundi, Butty, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Dupont, Flubacher, Geiss- bühler, Grassi, Hari, Humbel, Iten, Kühne, Martin, Müller- Scharnachtal, Nef, Oester, Revaclier, Rubi, Ruckstuhl, Savary-Waadt, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger, Van- nay, Ziegler. (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und der Strukturverbesserungen im besonderen. Obwohl sein hoher Stellenwert in der Agrarpolitik unbestritten ist, wurde und wird offenbar das Meliorationswesen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Mittel als Stiefkind behandelt. Im Rahmen der Bestrebungen zur Sanierung des Bundes- haushaltes ist offenbar im Investitionsbereich gespart wor- den, weil der grösste Teil der Ausgaben der Agrarpolitk gesetzlich festgelegt ist. Einsparungen im Investitionsbe- reich sind kurzfristig wohl am einfachsten durchführbar, sie werden sich aber längerfristig sicher negativ auswirken.
Die Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der land- wirtschaftlichen Strukturverbesserungen sind allgemein anerkannt. Meines Erachtens wichtige Zusammenhänge dürfen aber trotzdem in Erinnerung gerufen werden.
Je nach Stand der durchgeführten Meliorationen weisen insbesondere im Berggebiet die Gemeinden eine recht unterschiedliche Produktionsstruktur auf. Bei fehlenden oder ungenügenden Strukturverbesserungen entstehen hohe Produktionskosten, die über Preisanpassungen und Direktzahlungen gegenüber meliorierten Gemeinden und Betrieben nicht ausgeglichen werden können. Ein Aus- gleich lässt sich nur erzielen, wenn in etwa die gleichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Mechanisierung in der Landwirtschaft hat gerade im Berggebiet zu bedeutenden Arbeitserleichterungen geführt. Mit fehlenden oder ungenügenden Strukturverbesserungen ist aber der Maschineneinsatz nur beschränkt möglich. Wegen des hohen Verschleisses sind die Betriebs- und Unterhaltskosten so hoch, dass sie etwa die Arbeitserleich- terungen aufwiegen.
Im Berggebiet, insbesondere aber im Kanton Wallis, ist die Landwirtschaftstruktur geprägt vom Übergewicht der Nebenerwerbsbetriebe. Die landwirtschaftliche Tätigkeit allein genügt nicht, um eine Familie ernähren zu können. Nebenerwerbsbetriebe sind insbesondere angewiesen auf einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren. Nur mit gezielter Förderung des Meliorationswesens kann in weiten Gebieten unseres Kantons und des Bergebietes die land- wirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet werden.
Nur wenn die Bewirtschaftung aufrechterhalten bleibt, kann das Postulat der Lebensmittelversorgung in Zeiten gestörter Zufuhr erfüllt werden. Vergandete Flächen erreichen bald einmal einen irreversiblen Zustand, oder ihre Rekultivierung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden. Die
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Séance
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85.515
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Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
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