Delegierter für das Flüchtlingswesen
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gues se sont demandés s'il était judicieux de dépenser de l'argent pour cette cause, la plupart des Romanches parlant l'allemand. Ce genre de raisonnement est tout à fait inadmis- sible et pourtant, certains l'on tenu.
J'espère que les deux ans qui se sont passés depuis les discussions en commission ont fait évoluer les esprits. Je crois que c'est effectivement le cas. A preuve, le vote, lors de la session d'automne, de la motion Bundi, vote qui m'a permis de retirer mon initiative. Ce n'est que pour des raisons formelles, comme Monsieur le président de la com- mission vient de le rappeler, que ce conseil doit procéder au classement de l'initiative. Je me rallie à cet avis puisque je l'ai retirée; il s'agit d'une question purement réglementaire. J'aimerais toutefois rappeler encore que ce qui se passe aujourd'hui dans les Grisons nous annonce à nous Romands ainsi qu'à nos amis tessinois exactement ce qui nous attend si nous ne prenons pas garde à l'équilibre dans ce pays. Même si certains d'entre nous ne se considèrent pas comme combattants d'une minorité, nous constatons que toutes les situations sont fondamentalement solidaires. Nous espérons donc que la motion Bundi permettra d'at- teindre l'objectif visé, c'est-à-dire la révision de l'article 116 de la constitution, et nous n'accepterons pas que le romanche devienne une sorte de costume du dimanche, un folklore à l'usage des touristes.
Präsident: Die Kommission beantragt, der parlamentari- schen Initiative keine Folge zu geben und sie abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
85.055
Delegierter für das Flüchtlingswesen Délégué pour les problèmes des réfugiés
Botschaft und Beschlussentwurf vom 6. November 1985 (BBI III, 315) Message et projet d'arrêté du 6 novembre 1985 (FF III, 303)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Präsident: Der Nationalrat wird die Botschaft des Bundesra- tes über die Revision des Asylgesetzes in der Frühjahrsses- sion beraten. Die Fraktionspräsidentenkonferenz beantragt, alle persönlichen Vorstösse zu diesem Thema ebenfalls in der Frühjahrssession zu beraten, da bereits in der Herbst- session eine entsprechende Debatte stattfand. Die Frak- tionspräsidentenkonferenz hat Ihnen vorgeschlagen, bei diesem Geschäft eine organisierte Debatte durchzuführen, beschränkt auf die Kommissionsberichterstatter und Frak- tionssprecher. Die sozialdemokratische Fraktion stellt einen Ordnungsantrag, es sei auf eine organisierte Debatte zu verzichten.
Bäumlin: Es wird vorgeschlagen, die Eintretensdebatte zu beschränken, und zwar nach Artikel 64 unserer Ratsregle- ments. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Meinung, dass diesem Antrag nicht Folge zu geben ist.
Eine organisierte Debatte, so wie sie vorgeschlagen wurde, ist keine Debatte. Es wird einfach so sein, dass ein paar Standpunkte abgelesen werden, und das halten wir für politisch unhaltbar, für nicht vertretbar.
Es ist so - ob wir das wollen oder nicht, ob wir es für sachlich richtig oder unbegründet halten -, dass die Asylan-
tenfrage zurzeit das Politikum Nummer eins darstellt. Das ist so, nicht nur wegen der TV-Sendung von gestern, nicht nur wegen des Artikels in der Schweizer Illustrierten. Es ist wirklich das Politikum Nummer eins. Sie könnten zwar sagen, das Problem des Delegierten, der eingeführt werden soll, betreffe nur einen technischen Teilaspekt. Gut, das mag so sein. Aber auch diesen technischen Teilaspekt, dieses organisatorische Teilproblem haben wir im Zusammenhang der Probleme zu diskutieren, die sich jetzt stellen, die heute aktuell sind. Das können wir nur in der Eintretensdebatte. In der Eintretensdebatte sollen wir sagen, was wir von die- sem Delegierten allenfalls erwarten, was wir von ihm viel- leicht auch nicht erwarten; was neben der Straffung des Verfahrens, neben der gesteigerten Effizienz, die man erwar- tet, ausserdem noch zu geschehen hätte. Nur die Eintretens- debatte ist der Ort, wo wir die Dinge politisch gewichten können.
Bedenken Sie auch den Zeitpunkt, in dem wir uns mit dieser Vorlage befassen. Wir befassen uns mit ihr wenige Tage, nachdem der Bundesrat die Verordnung zum Asylgesetz revidiert hat, und zwar in einer Art und Weise, die auch zu Kritik Anlass gibt. Wir diskutieren, nachdem der Bundesrat Absichtserklärungen in bezug auf die erneute Revision des Asylgesetzes publiziert hat, also in einer Zeit, in der alle diese Fragen zur Diskussion stehen.
Wir sind der Meinung, unser Rat sei es der Oeffentlichkeit schuldig, die Vorlage über den Delegierten im Zusammen- hang der Gesamtproblematik der Asylantenfrage zu disku- tieren. Hier können und dürfen wir einfach nicht kneifen. Wenn die Wellen der öffentlichen Meinung so hoch schla- gen wie jetzt, dürfen wir uns nicht um die Diskussion - um eine wirkliche, offene Diskussion - drücken; wir nehmen sonst unsere verfassungsmässige Aufgabe als zentrales Organ in unserem politischen System nicht wahr!
Noch ein weiteres Argument: Auch innerhalb der grossen Fraktionen denkt man über dieses Problem nicht unisono; es gibt differenzierte Meinungen, es gibt Nuancen. Auch diese sollten zum Ausdruck kommen können.
«Ja» zur Rationalisierung des Ratsbetriebes. Wir müssen immer wieder rationalisieren, wir müssen uns beschränken, wir müssen auch manchmal die Redefreiheit einschränken. Aber wir müssen doch auch sehen, wann und wo wir das tun. Die Rationalisierung des Parlamentsbetriebes darf nicht unsere Arbeit um die politische Substanz bringen. Darum bitte ich Sie, dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion zu entsprechen.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Ich bitte Sie, diesen Ordnungsantrag abzulehnen.
Wir haben im September eine ausgedehnte Debatte über das Flüchtlingsproblem gehabt. Frau Bundesrätin Kopp hat damals dargelegt, mit welchen Massnahmen der Bundesrat das Problem der Flüchtlinge angehen will. Sie hat dargelegt, dass er einerseits eine Revision der Verordnung und ande- rerseits eine Aenderung des Gesetzes will, und sie hat auch mitgeteilt, dass er einen Delegierten wählen wird.
Wir haben uns damals mit diesen Vorschlägen des Bundes- rates auseinandergesetzt. Wir haben ihm mitgeteilt, wieweit wir mit seinen Vorschlägen einverstanden sind. Nun ist der Bundesrat daran, diese Vorschläge, die er damals vorgelegt hat, zu konkretisieren. Die Vorlage über den Delegierten liegt vor, die Botschaft über die Revision des Gesetzes wird uns ebenfalls in den nächsten Tagen zugestellt. Die Verord- nung ist geändert worden. Die Aenderung liegt im Kompe- tenzbereich des Bundesrates.
Wir werden im März, wenn die Verhandlungen in den beiden Kommissionen normal laufen, über die Revision des Asylge- setzes diskutieren. Ich glaube, dannzumal ist es an der Zeit, erneut über die Problematik der Asylanten zu reden. Im heutigen Zeitpunkt aber hat sich eigentlich nicht viel gegen- über der Situation im September geändert. Darum bitte ich Sie, heute auf eine ausgedehnte Debatte zu verzichten.
Herr Bäumlin hat gesagt, nur in der Eintretensdebatte könne man darlegen, welche Kompetenzen der Delegierte hat. Die Eintretensdebatte wird ja nicht abgeschnitten. Jeder Frak-
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tionssprecher hat die Möglichkeit darzulegen, wie er die Arbeit des Delegierten ungefähr sieht. Aus dieser Sicht her- aus bitte ich Sie noch einmal, diesen Antrag abzulehnen.
M. Pidoux, rapporteur: Je vous prie également de refuser la proposition d'ordre qui nous est faite et de nous en tenir au débat organisé. Nous avons déjà parlé du problème des demandeurs d'asile lors de la dernière session du Parle- ment. Nous en parlerons encore à la session de mars lors- que, après la procédure réglementaire normale, après donc les travaux d'une commission, nous aborderons les modifi- cations de la loi.
Est-il indispensable de parler de ce problème à chaque session ? Peut-être est-ce dans l'intérêt de certains groupes de notre Parlement mais je ne crois pas que ce soit dans l'intérêt général: notre rôle est d'adopter des lois et de modifier celles qui doivent l'être. C'est pourquoi, lorsque la procédure parlementaire se sera déroulée raisonnablement et régulièrement, nous reviendrons sur tous les problèmes qui sont liés à l'asile.
Lüchinger: Ich habe hier das «Amtliche Bulletin» unserer Asyl-Debatte von der Herbstsession. Es füllt 47 Seiten. Ich will Ihnen jetzt die ersten Worte des sozialdemokratischen Sprechers der Herbstdebatte zitieren. Er sagte dort: «Als erster Redner darf ich mich öffentlich fragen: Hat diese Debatte überhaupt einen Sinn? Beschlossen wird ja nichts. Nicht einmal die Verordnungsänderung, die der Bundesrat in Aussicht stellt, ist vollzogen worden. Hat es einen Sinn, jetzt noch ein paar Stunden darüber zu sprechen?» Ich möchte Sie bitten, im Sinne dieses Votums des sozialdemo- kratischen Sprechers in der Herbstsession den Ordnungs- antrag abzuweisen. Wir werden im Frühjahr erneut sehr einlässlich über die Asylpolitik sprechen. Jetzt müssen wir vor allem in den Kommissionen arbeiten.
Präsident: Wir stimmen über den Ordnungsantrag ab.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Dagegen
38 Stimmen 91 Stimmen
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Unter den Massnah- men, die der Bundesrat im Monat September im Bereich des Asylwesens beschlossen hat, figuriert auch die Einsetzung eines Flüchtlingsdelegierten. In der Asyldebatte während der Herbstsession hat Frau Bundesrätin Kopp unsern Rat über diese vorgesehene Massnahme orientiert und kurz die Aufgabe des Delegierten umschrieben.
Wie Sie aus der Botschaft des Bundesrates vom 6. Novem- ber 1985 entnehmen können, bedarf die Einsetzung des Delegierten einer gesetzlichen Grundlage. Mit der Einset- zung des Delegierten wird eine neue Verwaltungseinheit geschaffen, der verschiedene Verfügungskompetenzen zukommen und die direkt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement unterstellt ist und der auch das notwen- dige Personal zugewiesen wird. Im übrigen wird auch die Kompetenzordnung im Asylgesetz geändert. Dem Delegier- ten kommt einerseits eine Stabsfunktion zu, andererseits aber auch eine Linienfunktion. Für die Schaffung eines Amtes mit Stabsfunktion ist der Bundesrat allein zuständig. Für ein Amt mit Linienfunktion ist jedoch das Parlament zuständig. Sollte das Parlament diese Vorlage ablehnen, so müsste die vom Bundesrat getroffene Wahl nicht rückgän- gig gemacht werden, doch käme dem Delegierten dann nur reine Stabsfunktion zu.
Wie Sie mitbekommen haben, hat der Bundesrat den Dele- gierten in der Person von Herrn Peter Arbenz, Stadtrat, Winterthur, am 22. Oktober 1985 bereits gewählt. Diese vor- zeitige Wahl stiess innerhalb der Kommission auf heftige Kritik. Es fiel unter anderem die Bemerkung, so dürfe mit dem Parlament nicht umgesprungen werden. Vor allem, da der Delegierte seine Arbeit erst am 1. März 1986 aufnimmt, hätte mit der Wahl zugewartet werden können, bis das Parlament oder wenigstens die beiden Kommissionen dazu
Stellung genommen hätten. Die frühe Wahl verhindere auch eine Diskussion im Parlament über die Aufgabe, die Funk- tion und die Stellung des Delegierten. So könne man sich fragen, ob eine Vermischung von Stabsfunktion und Linien- funktion richtig sei. Der späte Amtsantritt berge auch die Gefahr in sich, dass man beim Bundesamt alles Unange- nehme vor sich hinschiebe, bis der Neue im Amt sei.
Frau Bundesrätin Kopp verwies in Beantwortung der kriti- schen Voten auf die besondere Situation in der Stadt Win- terthur, wo kurz vor der Gesamterneuerungswahl des Stadt- rates keine Ersatzwahl vorgezogen werden könne. Die immer stärker ansteigende Zahl von Asylanten bedürfe zudem eines raschen Handelns. Die Bundesratsparteien und das Parlament seien frühzeitig über die Absichten des Bun- desrates orientiert worden. Der Vorschlag sei allgemein begrüsst worden. Herr Arbenz werde schon vor seinem Amtsantritt tageweise für den Bund arbeiten. Zudem werde er bereits jetzt bei wichtigen Fragen der Asylpolitik ange- hört.
Im übrigen fand jedoch in der Kommission die Idee eines Delegierten grossmehrheitlich Zustimmung. Vereinzelte Stimmen vertraten die Ansicht, ein Delegierter sei nicht unbedingt notwendig, da er kaum in der Lage sein werde, die Probleme zu lösen. Die überwältigende Mehrheit der Kommission vertrat jedoch die Auffassung, dass dem Dele- gierten in der heutigen Situation eine wichtige Funktion zukomme. Auch die Umschreibung der Aufgaben in der Botschaft und im Bundesbeschluss fand allgemeine Zustim- mung, wenn auch davor gewarnt wurde zu meinen, die Probleme seien nun alle gelöst und der Delegierte könne Wunder vollbringen. Als richtig wurde die Abtrennung des Flüchtlingswesens vom Bundesamt für Polizeiwesen aner- kannt. Dieses Bundesamt hat neben dem Flüchtlingswesen noch einen sehr grossen Bereich zu bearbeiten, der in der vergangenen Zeit ebenfalls sehr stark zugenommen hat. Darum erscheint es der Kommission richtig, dass im gegen- wärtigen Zeitpunkt diese Abtrennung vorgenommen wird. Diskutiert wurde auch die Frage, ob es richtig sei, die Einsetzung eines Flüchtlingsdelegierten als vorüberge- hende Massnahme zu betrachten. Das Flüchtlingsproblem werde unser Land, aber auch Europa noch auf Jahre hinaus beschäftigen. Es müsse deshalb bis auf weiteres als Dauer- aufgabe betrachtet werden. Darum stelle sich die Frage, ob man nicht besser jetzt ein neues selbständiges Amt geschaf- fen hätte, das in seiner Aufgabenstellung auf Dauer ausge- richtet wäre. Die Kommission beschloss mit 14 zu 1 Stimme, bei 3 Enthaltungen, Eintreten auf die Vorlage, und mit 16 zu 1 Stimme stimmte sie in der Schlussabstimmung der Vor- lage zu.
Einstimmig schlägt Ihnen die Kommission bei Artikel 4 Absatz 4 eine Abänderung in dem Sinne vor, dass die Kom- petenz des Bundesrates auf Anpassung der Gesetzgebung zu streichen ist. Ich werde auf diesen Antrag in der Detailbe- ratung zurückkommen.
Wie bei früheren Sitzungen unserer Kommission stand Frau Bundesrätin Kopp Red und Antwort zu aktuellen Vorkomm- nissen im Flüchtlingsbereich. So wurden über die Ausschaf- fung der Asylanten nach Zaïre, über die Nachkontrolle, über den Missbrauch des Asylrechtes durch Schwarzarbeiter, über die Revision der Asylverordnung Fragen gestellt. Wenn auch diese Fragen nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Vorlage standen, war es doch für die Mitglieder wertvoll, aus erster Hand Information zu erhalten.
Diese Informationen waren vor allem auch deshalb wertvoll, weil in den vergangenen Tagen recht widersprüchliche Mel- dungen durch die Medien verbreitet wurden. Die Informa- tionspraxis und die Berichterstattung in den Medien gewin- nen bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems eine immer zentralere Funktion. Wenn von seiten des Bundes eine offene Informationspraxis gefordert wird, so darf man auf der andern Seite auch von den Medien eine von Verant- wortung getragene Berichterstattung erwarten. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
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M. Pidoux, rapporteur: La commission qui a traité cette année des différents problèmes d'asile s'est réunie le 12 novembre 1985 sous la présidence de M. Fischer-Häg- glingen en présence de Mme Kopp, conseillère fédérale. Plusieurs commissaires se sont plaints d'avoir été convo- qués après que le Conseil fédéral eut nommé le délégué aux réfugiés. Ils ont regretté ce manque de respect envers le Parlement. D'autres commissaires ont salué le fait que le gouvernement ait gouverné dans un problème qui a pris de l'ampleur par ses aspects humanitaires, ses ramifications internationales, l'intégration difficile des demandeurs d'asile dans la population suisse, et l'absence de solidarité confé- dérale dans la répartition des requérants. Certains ont affirmé qu'ils n'étaient pas des «béni oui-oui» du gouverne- ment. D'autres ont jugé dérisoires ces manifestations d'amour-propre au regard de l'urgence du problème. Madame la conseillère fédérale a expliqué en substance qu'il avait été indispensable de procéder à la nomination pour informer sans délai l'employeur public de M. Arbenz afin d'éviter qu'il n'apprenne par des indiscrétions le départ à Berne de ce magistrat. Cette passe d'armes terminée, l'entrée en matière a été votée par 14 voix contre une et trois abstentions.
La discussion générale a établi que le problème des deman- deurs d'asile était en réalité celui de l'immigration du tiers monde et qu'il ne revêtait pas de caractère provisoire. Plu- sieurs intervenants se sont exprimés sur le rapatriement au Zaïre de Zaïrois angolais et nombreux ont été ceux qui ont loué Mme Kopp de maintenir une ligne et de faire preuve de courage politique.
D'innombrables questions de détail ont été abordées. On s'est arrêté aux cas d'étrangers séjournant en Suisse illéga- lement et, travaillant au noir qui, après avoir été expulsés par la police se présentent au guichet voisin pour solliciter l'asile. On a aussi évoqué la décision du Conseil fédéral de ne pas renvoyer dans leur pays, pour l'instant, les Tamouls qui ne seraient pas reconnus comme des réfugiés et l'ac- croissement des demandes d'asile ainsi provoqué - cinq fois plus de requêtes d'asile que dans les mois précédents dans la seule ville de Berne, a-t-on prétendu.
On a abordé également le problème de la révision de l'or- donnance de la loi fédérale sur l'asile que plusieurs commis- saires ont critiqué ainsi que la procédure de refoulement. Certains membres de la commission ont rappelé que confor- mément à la tradition d'asile de la Suisse, s'il existait un moindre doute quant au retour dans leur pays d'origine, il ne fallait pas y renvoyer des demandeurs d'asile, même s'il s'agissait de faux réfugiés entrés illégalement dans notre pays.
A l'unanimité, votre commission a adopté un amendement Zbinden biffant la dernière phrase de l'article 4, alinéa 4, de l'arrêté. Vos commissaires n'étant pas des devins, ils ont pensé qu'il serait peu sage de régler maintenant ce qui pourrait se passer à l'échéance de l'arrêté en 1995. Pour le surplus, la discussion a peu porté sur l'objet même de l'arrêté qui a été adopté par 16 voix contre une. Dans ces conditions, je vous recommande d'entrer en matière et d'accepter cet arrêté.
M. Bonnard: Le groupe libéral entre en matière. Dans ses dimensions nouvelles, le problème des réfugiés et des demandeurs d'asile a fait surgir de multiples difficultés. L'intégration des demandeurs d'asile dans la population suisse devient plus ardue. Les relations de la Confédération avec les cantons sont plus laborieuses. Dans leurs rapports entre eux, les cantons ont de la peine à trouver un modus vivendi qui respecte les exigences de la solidarité confédé- rale.
De plus, le caractère international du phénomène des réfu- giés contraint la Confédération à engager un dialogue déli- cat avec nombre d'Etats étrangers dont les intérêts diffèrent souvent des siens. Au sein même de notre population, des mouvements fortement divergents sont apparus.
A cause de ces difficultés, le dossier des demandeurs d'asile
ne peut plus être confié à un office administratif comme un problème parmi d'autres. Il mérite d'être porté au plus haut niveau, comme la responsabilité unique d'un organe direc- tement subordonné au Conseil fédéral. A la tête de cet organe, il faut un homme qui puisse, et peut-être surtout qui veuille se consacrer entièrement à cette tâche. Ce sera le cas de la personnalité choisie. Il faut ensuite qu'elle ait l'autorité nécessaire. La subordination directe au Conseil fédéral garantit que ce sera le cas. Il faut enfin que la personne en cause jouisse de l'indépendance indispensable. Là encore, la subordination directe au Conseil fédéral garantit que ce sera le cas. Le délégué aura, d'une part, la liberté de manoeuvre qu'ont nos «grands commis» pour régler, sous sa responsabilité, les problèmes techniques et les affaires de moindre importance. D'autre part, il aura aussi l'accès direct au gouvernement pour toutes les questions qui peuvent avoir une résonnance politique. Le délégué ne résoudra pas, bien sûr, d'un coup de baguette magique le problème des demandeurs d'asile, mais il pourra consacrer plus de temps que ne le peut actuellement le chef de l'Office fédéral de la police à un certain nombre de tâches, en particulier à la direction du personnel pour obtenir la liquidation d'un nom- bre plus grand de cas, et aux contacts avec les cantons pour parvenir avec eux à une répartition plus équitable des demandeurs d'asile.
A nos yeux, et contrairement à ce qu'affirmaient certains ·collègues, le Conseil fédéral a eu raison de chercher un délégué avant même que le Parlement ne statue. La situa- tion justifiait des mesures d'organisation rapides et l'appel adressé au futur délégué a été fait avec toutes les précau- tions commandées par les circonstances.
Dès lors, notre groupe approuve le projet; il vous recom- mande cependant d'en modifier l'article 4, alinéa 4, comme l'a fait la commission.
Si nous avions un regret à exprimer, nous le ferions à propos de la durée de dix ans prévue pour l'arrêté. Sauf erreur, cette durée dépasse tout ce que nous avons connu jusqu'à aujourd'hui en matière d'arrêté fédéral urgent. Jamais, semble-t-il, l'Assemblée fédérale n'a fixé de durée supérieure à huit ans. Et encore ne l'a-t-elle fait que très rarement, préférant en général des délais plus courts.
Nous ne voudrions pas, Madame la Conseillère fédérale, que cette affaire devienne un précédent et que la procédure d'urgence soit utilisée pour introduire des innovations desti- nées à durer. En effet, si une innovation introduite en procé- dure d'urgence était destinée à perdurer, elle devrait alors être consacrée sans trop attendre par une loi votée selon la procédure ordinaire.
Enfin, permettez-moi de dire que notre groupe approuve sans réserve la politique actuellement suivie par le Conseil fédéral en matière d'asile. Cette politique doit être ferme, afin de garantir aux seuls réfugiés authentiques la protec- tion que la Suisse assure sur son territoire à ceux qui sont gravement menacés ou l'appui qu'elle leur procure pour s'établir dans un Etat tiers avec lequel ils auraient des relations plus naturelles. Cette politique doit être humaine, afin que ceux qui doivent être renvoyés parce qu'ils n'ont pas droit à l'asile, le soient dans des conditions acceptables, compte tenu de toutes les circonstances, y compris de celles dont ils sont responsables. Enfin, cette politique doit être expliquée à la population, comme vous l'avez fait, Madame la Conseillère fédérale, lors de récentes émissions de télévision. Il faut que cessent partout en Suisse ces mouvements de résistance, animés par des associations de bienfaisance, même par des Eglises, qui croient agir dans l'intérêt des réfugiés mais qui, en réalité, contribuent à accroître des tensions sur lesquelles des extrémistes de tout poil ne cessent de souffler. A cet effet, il y a une confiance à regagner. Votre politique va dans ce sens et nous vous en remercions.
Präsident: Die LdU-EVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie für Eintreten ist.
Das Wort hat Herr Nussbaumer für die Fraktion der CVP.
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Nussbaumer: Die Fraktion der CVP misst einer menschen- würdigen und gesetzeskonformen Durchführung der Asyl- politik grösste Bedeutung zu. Für Verwaltungswillkür bei der Anwendung oder Nichtanwendung des Asylgesetzes ist kein Platz vorhanden. Das bestehende Gesetz sieht gemäss Artikel 10 eine Arbeitsteilung zwischen Departement, Bun- desamt für Polizeiwesen, unseren diplomatischen Vertretun- gen im Ausland und den Kantonen vor. Diese Beteiligten kamen in Zeiten mit wenig Asylsuchenden mit einer lose geregelten Zusammenarbeit aus. Wir leben allerdings heute in einer Zeit des Abbaues der Bundeskompetenzen auf vielen Gebieten. Wir versuchen, dem Bürger durch Ueber- nahme grösserer Eigenverantwortung mehr Freiheit und weniger Staatsintervention zuzumuten.
In der Asylfrage haben der Bundesrat und insbesondere die hoffnungslos überlastete Departementsvorsteherin erkannt, dass sich der Staat dort, wo es um das Wohl der Asylsuchen- den und des eigenen Volkes geht, nicht zurückhalten darf. Es ist die vornehme Aufgabe des Bundes, für einen geeigne- ten Vollzug des Asylwesens zu sorgen, damit das Ansehen der humanitären Schweiz verbessert und nicht vermindert wird.
Die Fraktion der CVP lässt sich stets vom Grundsatz leiten, es müssten bei der Lösung der grossen Fragen unserer Zeit die geeignetsten Strukturen und Voraussetzungen für den Gesetzesvollzug geschaffen werden. Dies kann für schwer lösbare Fragen bedeuten, dass vermehrte Bundeskompe- tenzen und neue zentrale Führungsstäbe oder -stellen not- wendig werden. Die Schaffung oder neuerdings auch Abschaffung von Delegiertenstellen oder Bundesämtern darf, wenn das Wohl des Volkes oder der Bedrängten auf dem Spiele steht, nicht von momentan herrschenden Strö- mungen in der Politik abhängig gemacht werden.
Die alles überschattenden Asylprobleme, die unser Volk bewegen wie kaum eine andere Frage zuvor, dürfen nicht an ungenügenden oder unzweckmässigen Organisationsstruk- turen scheitern.
Die CVP-Fraktion stimmt, trotz des eher ungewöhnlichen Vorgehens mit der vorzeitigen Wahl des Delegierten für Flüchtlingswesen, dem Bundesbeschluss und der Uebertra- gung der Kompetenzen auf den Delegierten zu. Die Anstel- lung eines Delegierten für sich allein garantiert noch keinen bessern Vollzug des Asylgesetzes. Die Anforderungen, wel- che an den gewählten Delegierten gestellt werden, sind gross. Es kann auch nicht darum gehen, lediglich durch einen härteren Vollzug und eine restriktivere Auslegung der Gesetzesbestimmungen ein unbequemes Problem mit mög- lichst geringem Aufwand zu lösen. Es geht hier um Men- schen. Daher kommen wir nicht darum herum, Massarbeit zu leisten, speditive Massarbeit.
Die Anforderungen an den gewählten Herrn Arbenz sind gross. Er sollte mit Hilfe der diplomatischen Vertretungen in den Herkunftsländern Aufklärungskampagnen organisieren. Er sollte dem unwürdigen Herumschieben der Asylbewerber in Europa durch Verhandlungen mit den umliegenden Staa- ten beikommen. Er sollte das unterschiedliche Verhalten der Kantone zu synchronisieren versuchen. Er sollte die Frage der Kollektiventscheide, des Beschäftigungsverbotes, der Grenztore, der Schaffung von Centres d'acceuil auf inter- kantonaler oder Bundesebene prüfen. Schliesslich kommen hinzu die engere Zusammenarbeit mit den Hilfswerken für die Repatriierung und Hilfen für die freiwillige Rückkehr. Solange das Nord-Süd-Gefälle ein Gefälle von Reichtum zu Armut bleibt, so lange werden die Menschenströme der reinen Wirtschaftsflüchtlinge in Süd-Nord-Richtung andau- ern. Diese Problematik kann nicht allein mit der Asylgesetz- gebung angegangen werden. Der auf 10 Jahre befristete Bundesbeschluss wird aller Voraussicht nach 1995 kaum ersatzlos gestrichen werden können. Wir sind trotzdem mit der zehnjährigen Befristung einverstanden.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Beschluss der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Frau Gurtner: Die Fraktion POCH/PSA/PdA ist sich uneinig in der Frage, ob der Bundesbeschluss zu unterstützen sei
oder nicht. Hingegen ist sich die Fraktion einig in der Beur- teilung des Umfeldes, in dem die Vorlage entstanden ist, nämlich:
Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) war in der Tat nicht fähig, die anstehenden Probleme zu lösen. Unter ande- ren sind da die bürgerlichen Parteien und Parteifreunde von Frau Bundesrätin Kopp mitverantwortlich. Sie verweigerten die rechtzeitige und genügende Vergrösserung der perso- nellen Kapazitäten.
Die Loslösung der Asylpolitik vom BAP ist zweckmässig, weil die derzeitige Direktion keine Gewähr für eine humani- täre Asylpolitik bietet, wie sie nach aussen so oft und so gerne dargestellt wird. So sagte zum Beispiel Direktor Hess an einer SVP-Versammlung in Belp, dass die Nationale Aktion die einzige Partei sei, welche wagt, die wirkliche Situation zu schildern. Wie das BAP und das Eidgenössi- sche Justiz- und Polizeidepartement die NA-Vorschläge fin- den, zeigten sie einige Tage später mit der brutalen und rücksichtslosen Ausschaffung von 59 Zaïrern und Angola- nern. Welcher rassistische Ungeist im EJPD herrscht, was für Fremdenfeinde dort ihr Unwesen treiben, sagt allein der Name, unter dem die Ausschaffungsaktion lief: «Schwarzer Herbst». Wörter entlarven eben auch.
Vor dem Hintergrund der jetzigen Asylpolitik sind die Schaffung eines Delegierten und die Ausgliederung äus- serst bedenklich. Dazu nur einige Stichworte: Frau Kopp präsentiert uns eine Verordnung über die sofortige Ableh- nung von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Mehrere dieser Punkte entbehren jeglicher Rechtsgrund- lage und sind im Asylgesetz überhaupt nicht abgestützt. Wir hatten bisher noch keine Gelegenheit, über diese illegalen Ansinnen in diesem Rat zu diskutieren, und sollen nun stattdessen dem Bundesrat einen Freibrief geben, Lei- stungsziele für den Abbau des Pendenzenberges und die Ausschaffung von Flüchtlingen willkürlich festzusetzen, ohne dass garantiert wird, dass das Asylgesetz überhaupt noch beachtet wird. Weiter soll der Delegierte die Kompe- tenz erhalten, die schweizerische Flüchtlingspolitik gegen- über den Kantonen zu formulieren und diesen allenfalls vermehrte Kompetenzen zu übertragen. Nun gehört es aber nachgerade zum Alltag, dass Kantone unbegründet und illegalerweise Asylgesuche ablehnen und nicht weiterleiten, entgegen geltendem Recht kollektive Arbeitsverbote verfü- gen und Asylbewerber nicht - wie früher üblich und aus- drücklich festgehalten - bezüglich Fürsorge und Betreuung gleich behandeln wie die schweizerischen Klienten der öffentlichen Fürsorge oder sogar in einzelnen Städten Apartheidsmassnahmen, wie zum Beispiel den Tamilen-Bat- zen in Thun, einführen.
Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass heutzu- tage im Flüchtlingswesen in der Schweiz wohl von seiten der Behörden weit mehr Gesetzesübertretungen begangen werden als von Asylbewerbern oder von anerkannten Flüchtlingen oder von der Kirche, die Kirchenasyl gewährt, oder von der Familie Zuber in Bern, die bereit ist, heute Asylbewerber, denen die Ausschaffung droht, bei sich auf- zunehmen.
Die Aufgaben des neuen Delegierten und seines Amtes sind genau eine Fortsetzung der oben beschriebenen Asylpolitik. Dies finde ich auf Seite 8 der Botschaft bestätigt, wo deut- lich formuliert wird, welche Aufgaben dem neuen Delegier- ten übertragen werden können, und ich zweifle keinen Moment, dass diese Aufgaben kommen werden. Er soll nämlich ein Repatriierungsprogramm für abgewiesene Asyl- bewerber erstellen. Weiter soll er Massnahmen der Effizienz- steigerung bei der Behandlung der Asylgesuche verwirkli- chen. Um den Abbau des Pendenzenberges zu beschleuni- gen, werden ihm «Leistungsziele» vorgegeben, wobei «Lei- stungsziele» schon in der Botschaft in Anführungszeichen steht. Letztlich soll er auf unvorhergesehene Situationen sofort reagieren können.
Wenn wir die heutige Asylpolitik betrachten, kann das nichts anderes bedeuten, als das Asylgesetz und eine humanitäre Flüchtlingspolitik zugunsten von Willkür ausser Kraft zu setzen.
Delegierter für das Flüchtlingswesen
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Das Bundesamt für Flüchtlingswesen, wie es aufgrund der Botschaft beschrieben wird, und aufgrund des politischen Umfeldes, in dem es entstanden ist, wird meiner Meinung nach zu einem Bundesamt für Abschreckung und Ausschaf- fung von Flüchtlingen. Und - damit es alle verstehen - will ich es auch noch in der Militärspreche sagen: ein Bundes- amt für Dissuasion und Repatriierung.
Diese Fragen scheinen mir wichtig, weil so vorgesehene Mittel alternativ besser verwendet werden könnten.
Schliesslich: Wäre es nicht zweckmässiger, die Schweiz würde statt der Schaffung eines teuren Delegierten und eines Bundesamtes für die Dissuasion und Repatriierung eine aktivere Politik zur Verhinderung von Flüchtlingsströ- men in aller Welt betreiben? Ich denke beispielsweise an die Debatte über Menschenrechte und Sanktionen gegenüber der Türkei im Europarat. Menschenrechtsverletzungen ver- ursachen Flüchtlinge. Die Schweiz ist in der Türkei der grösste Auslandinvestor vor den USA. Die Schweiz fördert aber mit der Exportrisikogarantie in der Türkei Grosspro- jekte, die für die betroffene Bevölkerung verheerend sind und zu Not und Elend führen. Sie belasten die Aussenhan- delsbilanz stark - der Türkei als Beispiel -, und als Folge der enormen Staatsverschuldung werden dem Land anschlies- send vom IWF, dem Internationalen Währungsfonds, Sank- tionen auferlegt, die wieder vor allem die ärmsten Schichten treffen und so neues Elend und Flüchtlingsströme schaffen . Darum haben ja Flüchtlinge aus der Türkei und die schwei- zerischen wirtschaftlichen Aktivitäten in der Türkei einen engen Zusammenhang. Menschenrechtsauflagen bei der Gewährung der Exportrisikogarantie unter Berücksichti- gung von entwicklungspolitischen Grundsätzen wären auch ein Beitrag zur Verhinderung von Flüchtlingsströmen.
Zusammenfassend kann ich sagen: Wir können einem Dele- gierten und einem Bundesamt für Flüchtlingswesen erst dann zustimmen, wenn garantiert ist, dass das Asylgesetz nicht weiter unterhöhlt wird, und wenn ein umfassendes Konzept für die Behandlung der Asylgesuche und die Betreuung und Integration der Flüchtlinge in der Schweiz vorliegt. Die heutige Asylpolitik spricht der humanitären Tradition auf diesem Gebiet Hohn. Erst wenn diese Forde- rungen garantiert sind, können wir diesem Delegierten und einem Bundesamt für Flüchtlingswesen zustimmen.
M. Rebeaud: Les écologistes ne contestent pas le besoin et même la nécessité d'obtenir une force supplémentaire dans ce pays, de manière à appliquer correctement la loi sur l'asile. Nous pensons également que le problème n'est pas provisoire, mais qu'il se prolongera. Nous ne contestons pas non plus la durée de dix ans prévue pour l'arrêté fédéral et estimons même que, d'ici là, il faudra le renouveler et probablement en modifier la forme. Nous sommes dans une situation d'urgence telle, à cause, entre autres, des lenteurs précédentes du Parlement, qu'il n'est pas question pour nous de retarder cette nomination et cette entrée en fonc- tions sous prétexte que certaines formes n'ont pas été respectées ou que, comme vient de le dire un peu naïvement Mme Gurtner, notre politique globale à l'égard des réfugiés n'existe pas et que les intentions manifestées dans la loi auraient été vidées de leur substance. Cette dernière remar- que n'est pas vraie. La substance de la loi existe toujours. Actuellement, le grand problème est dû au fait que l'admi- nistration et le gouvernement, ainsi que le peuple, sont
débordés par l'ampleur soudaine prise depuis deux ou trois ans par cette question.
A l'époque où le Conseil fédéral avait annoncé son intention de nommer un Monsieur Réfugiés, nous nous en étions félicités, car nous estimions qu'il manquait surtout la possi- bilité d'aborder et de traiter de manière sereine, humaine, en tenant compte de considérations personnelles, ce problème qui n'est pas seulement collectif, mais au premier chef une addition de cas particuliers, dramatiques et tragiques. L'im- portance du facteur personnel revient à dire que ce «Mon- sieur Réfugiés», comme son nom l'indique, doit d'abord être une personne qui aura une mission à l'égard du public, des autorités cantonales, plus spécialement auprès de celles qui sont réfractaires à l'accueil des réfugiés et à la solidarité confédérale actuellement nécessaire en cette matière.
Lors de la précédente session, j'avais souhaité que Mon- sieur Réfugiés soit un ancien conseiller d'Etat, expressé- ment pour la raison précitée. Je ne connais pas la personne nommée par le Conseil fédéral, mais je veux croire qu'elle a toutes les compétences requises. Ce sont ses capacités d'expliquer et d'exprimer en termes personnels et humains les données extrêmement complexes du problème qui seront déterminantes quant à sa réussite relative, puisqu'il ne saurait y avoir de solution définitive dans ce domaine, du moins pas à court terme.
A cet égard, une chose m'inquiète dans le message du Conseil fédéral. Le délégué sera soumis immédiatement à une pression. On lui demande d'être efficace. Or, cette efficacité se mesurera en termes quantitatifs. On demande à ce Monsieur de prendre des mesures pour accroître l'effica- cité des services chargés d'étudier les dossiers des requé- rants d'asile, afin d'accélérer la liquidation des dossiers pendants. On lui fera indiquer des objectifs de rendement. J'ai très peur que ceux-ci soient déterminés en termes purement quantitatifs, ce qui risque de perpétuer la pratique actuellement en vigueur à l'Office de la police, c'est-à-dire que, sous la pression de la nécessité de liquider les dossiers aussi rapidement que possible, on s'expose à commettre des bavures. On risque - et on le fait déjà - de traiter de façon purement juridique et formelle des dossiers derrière lesquels il y a toujours des cas personnels et humains. Il ne suffit pas de découvrir des incohérences dans une déposi- tion pour décréter que le requérant d'asile n'a pas su rendre vraisemblable le fait qu'il risquait quelque chose dans son pays. Ce n'est pas seulement avec des motifs juridiques, qui ignorent tout de la réalité humaine et de la culture des pays d'où viennent les requérants d'asile, que l'on réussira à rétablir l'équilibre.
J'ai beaucoup apprécié les attitudes très fermes prises par le Conseil fédéral ces derniers temps, du moins en paroles, tant à l'égard des pressions xénophobes qu'à celui des excès de générosité un peu naïve qui se manifestent ici ou là. Toutefois, j'estime que notre gouvernement s'est montré sous un aspect extrêmement froid, juridique et je dirai même technocratique. J'espère que Monsieur Réfugiés aura, quant à lui, le loisir de retrouver la dimension humaine nécessaire à éviter que ce problème crée des tensions encore supplémentaires dans notre population.
Pour terminer, sans avoir besoin de préciser que nous approuverons l'arrêté, je souhaite poser une question à Mme Kopp: Parmi les tâches dévolues au délégué aux réfugiés, toute une série de précisions concernent les objec- tifs de rendement. Lui demanderez-vous également de véri- fier que, dans tous les cas qui lui seront soumis, le personnel qui dépend de son autorité appliquera la loi dans toute son ampleur au-delà des objectifs de rendement précités et en prenant connaissance de la manière la plus approfondie possible des informations qu'il peut obtenir, y compris celles provenant des Eglises ou des oeuvres d'entraide.
Hofmann: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei stimmt der zur Diskussion stehenden Vorlage zu. Wir unter- stützen den Bundesrat darin, einen Delegierten für das Flüchtlingswesen einzusetzen, und erwarten, dass diese Massnahme mithelfen wird, die Situation im Asylwesen
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etwas zu entschärfen. Wir nehmen allerdings mit Bedauern zur Kenntnis - wie das auch andere zum Ausdruck gebracht haben - , dass dieser Delegierte seine Stellung erst am 1. März einnehmen wird. Weil uns ein Dringlicher Bundes- beschluss vorgelegt wird, hätten wir es begrüsst, wenn der Delegierte seine Stelle früher hätte antreten können. Mit Befriedigung haben wir aber von den Erklärungen der Frau Bundesrätin Kopp in der Kommission Kenntnis genommen, dass die Einarbeitung dieses Delegierten bereits begonnen hat, so dass er am 1. März voll einsatzfähig sein wird. Bestimmt dürfen wir von diesem Delegierten keine Wunder erwarten. Er wird eine gewisse Entlastung des Bundesrates bringen. Es wird aber weiterhin Aufgabe des Gesamtbun- desrates sein - ich möchte unterstreichen: des Gesamtbun- desrates -, sich der Asylpolitik prioritätsgerecht anzuneh- men. Das Asylwesen ist nämlich - und das hat eine neue Umfrage im Kanton Bern bestätigt - heute ein Politikum ersten Ranges, das die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Leider hat sich die Lage wiederum verschlechtert, was uns mit grosser Sorge erfüllen muss.
Das Asylgesetz ist auch unseres Erachtens konsequent anzuwenden. Auch bei Vollzugsschwierigkeiten hat die Wegweisung abgelehnter Asylbewerber zu erfolgen. Wir unterstützen diesbezüglich von der SVP-Fraktion aus die Politik des Bundesrates voll und ganz und danken auch Frau Bundesrätin Kopp für ihren Einsatz.
Im Zusammenhang mit der Wegweisung von Asylbewerbern war die Informationspolitik der Bundesvertreter nicht immer glücklich. Die Aufgabe der Bundesbeamten in diesem Bereich ist aber auch äusserst schwierig. Das ist zum Teil auch aus ungerechtfertigten Aeusserungen von Frau Gurt- ner hervorgegangen. Es gibt Kreise in unserem Land, die berechtigterweise dauernd von Humanität sprechen, wenn es um unsere Asylpolitik geht. Gegenüber dem Bundesrat und gegenüber den einschlägigen Bundesbeamten, die sich bemühen, in diesem Bereich ihre Pflicht zu erfüllen, ist aber von dieser Humanität häufig nichts oder sehr wenig zu spüren. Zu kritisieren sind insbesondere alle jene Kreise, die bei Wegweisungen eine gegen den Bundesrat gerichtete Desinformationspolitik betrieben haben oder betreiben, weil sie gegen die Wegweisung jeglicher Flüchtlinge, auch der unechten Flüchtlinge, sind.
Neben dem berechtigten Vollzug der Wegweisungen, soweit es sich um unechte Flüchtlinge handelt, müssen wir weiter- hin die Ursachen, welche die Flüchtlingsströme hervorrufen, bekämpfen. Auch diesbezüglich unterstützen wir den Bun- desrat.
Die Fraktion der SVP stimmt also für Eintreten auf den vorliegenden Bundesbeschluss. Sie stimmt ihm zu und heisst auch den Antrag unseres Kollegen Zbinden gut.
Ruf-Bern: Die Tatsache, dass wir nun mittels eines dringli- chen Bundesbeschlusses quasi ein neues Bundesamt für das Asylantenwesen bewilligen müssen, belegt mit aller Deutlichkeit, ebenso wie die sich in rascher Folge ablösen- den Revisionen von Asylgesetz und -verordnung, wie hilflos im Grunde der Dinge die Regierungsparteien stets nur die schlimmsten Auswirkungen der grösstenteils selbst ver- schuldeten und für unser Land zunehmend bedrohlichen Entwicklung im Asylbereich zu bewältigen suchen, während die Ursachen für das Eindringen einer anschwellenden Flut falscher Flüchtlinge in die Schweiz, die primär im viel zu grosszügig konzipierten Asylgesetz und in der rechtsstaat- lich bedenklichen Vollzugskrise der negativen Entscheide liegen, in keiner Weise wirksam genug angegangen werden. Unsere Fraktion stellt mit aller Entschiedenheit fest, dass sich die bundesrätliche Politik, Verbesserungen im Verfah- rensbereich und im administrativen Sektor zu erzielen, als ungenügend für die Verminderung der Attraktivität unseres Landes auf falsche, unechte Flüchtlinge erwiesen hat, wie dies insbesondere die neusten Zahlenangaben über die 1985 neu gestellten Asylgesuche belegen.
Die Fraktion der Nationalen Aktion und Vigilants unterstützt jedoch auch in dieser Hinsicht alle Massnahmen, die zu einer Verbesserung der unerfreulichen Situation beizutra-
gen vermögen, so auch den vorgeschlagenen neuen Dele- gierten. Mit etwas mehr Voraussicht und Flexibilität seitens des Bundesrates hätte die beantragte Stabsstelle allerdings bereits vor mindestens einem Jahr geschaffen werden müs- sen, um die seither eingetretenen gravierenden neuen Pro- bleme im Asylantenbereich nach Möglichkeit zu verhindern oder mindestens besser darauf vorbereitet zu sein.
Im Juni 1984 wurde Herrn Bundesrat Friedrich nämlich von privater Seite in einem Brief folgender Vorschlag unterbrei- tet: «Ich empfehle Ihnen und dem Gesamtbundesrat, unver- züglich einen Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen zu ernennen und ihn mit der Aufnahme von dahingehenden Verhandlungen mit den Behörden geeigneter Drittstaaten, mit internationalen Organisationen und mit Hilfswerken sowie mit der Koordination und Durchführung der entspre- chenden Projekte zu betrauen, auf dass die überhandneh- menden Probleme der unerledigten Asylgesuche schnellst- möglich im Interesse des Schweizervolkes und der echten Flüchtlinge gelöst werden mögen, ohne dabei den unechten Flüchtlingen und den Schleppern Vorschub zu leisten.» Die Antwort von Bundesrat Friedrich lautete schlicht und ein- fach: «Ihr Vorschlag ist zwar begrüssenswert, bringt jedoch keine neuen Anstösse. Die Tätigkeit des von Ihnen vorge- schlagenen Sonderbeauftragten würde sich voll und ganz mit jener des UNO-Flüchtlingshochkommissariates decken. Die Schweiz ihrerseits nimmt aktiv an der Durchführung der UN-HCR-Projekte teil, welche die von Ihnen vorgeschlage- nen Ziele verfolgen. Somit würde die Ernennung eines Son- derbeauftragten lediglich eine unerwünschte Doppelspurig- keit herbeiführen.»
Wenn man nun in der Botschaft auf Seite 7 lesen kann: «Da zudem eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erforderlich ist, soll der Delegierte überdies das Departement bei ausländischen und internationalen Stellen, insbesondere beim Hochkommissariat für Flüchtlinge, ver- treten und so auf eine Entspannung der Situation hinwir- ken», so belegt dies, dass auch der Bundesrat kein Monopol für gute Ideen hat, dass man aber nur schwerlich bereit ist, Ideen und Vorschläge zu akzeptieren, die nicht - wie man im Volksmunde sagt - auf dem eigenen Mist gewachsen sind. Wir appellieren deshalb an den Bundesrat, auf aktuelle bzw. voraussehbare Entwicklungen künftig rechtzeitig und flexi- bel zu reagieren und die erforderlichen Massnahmen früh- zeitig zu treffen. Wir erwarten vom neuen Delegierten nun rasche und effiziente Leistungen. Es ist insbesondere seine Aufgabe, auch eingehend zu prüfen, welche weiteren Geset- zesänderungen, vorab im materiellen Bereich, nebst den nun vorgeschlagenen nötig sein werden, um die Attraktivität unseres Landes für Scheinflüchtlinge und Asyltouristen zu reduzieren. Von zentraler Bedeutung ist ferner die interna- tionale Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Berei- che der konzertierten Rückschaffung der abgewiesenen Asylanten; denn eines ist klar: Nicht nur die Schweiz, son- dern ganz Westeuropa ist von einer massiven Invasion von Wirtschaftsflüchtlingen aus der Dritten Welt, von einer eigentlichen Völkerwanderung neuzeitlicher Prägung bedroht, die es gemeinsam abzuwehren gilt, wenn nicht die gesamte europäisch-abendländische Kultur binnen weniger Jahrzehnte weggeschwemmt werden soll. Das Schweizer- volk setzt in den neuen Delegierten erhebliche Hoffnungen. Wir werden seine Tätigkeit aufmerksam verfolgen. Er kann jedoch nur effiziente Arbeit leisten, wenn der Bundesrat ihm die nötige politische Rückendeckung gewährt.
Wir begrüssen also alle geplanten Massnahmen, die nach der erneuten Verschlechterung der Gesamtsituation unaus- weichlich geworden sind. Ohne jede Schwarzmalerei kann aber heute schon vorausgesagt werden, dass auch mit den neu beschlossenen und geplanten Massnahmen die fatale gegenwärtige Entwicklung nicht unter Kontrolle gebracht werden wird.
. Die NA/Vigilants-Fraktion steht deshalb nach wie vor zu folgenden zusätzlichen Forderungen, um insbesondere die Attraktivität der Schweiz für unechte Flüchtlinge abzu- bauen: Der Flüchtlingsbegriff im Asylgesetz ist schärfer zu fassen. Insbesondere können «Massnahmen, die einen
Delegierter für das Flüchtlingswesen
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unerträglichen psychischen Druck bewirken» sowie «begründete Furcht, ernsthaften Nachteilen ausgesetzt zu werden» (Art. 3 des Asylgesetzes), nicht als Grund zur Asyl- gewährung akzeptiert werden. Die definitive Asylgewährung ist ausschliesslich auf Angehörige des europäisch-abend- ländischen Kulturkreises zu beschränken. Uebrige echte Flüchtlinge sind in ihrem eigenen Kulturraum anzusiedeln. Alle Asylbewerber sind in Interniertenlagern zusammenzu- fassen. Ihre Versorgung und Beschäftigung ist straff zu organisieren. Den Asylbewerbern sind lediglich Gutscheine für ihre persönlichen Bedürfnisse, nicht aber Bargeld zur Verfügung zu stellen. Erst nach positivem Abschluss eines Asylverfahrens dürfen die anerkannten Flüchtlinge in die schweizerische Wirtschaft eingegliedert werden. Asylbewer- bern sind grundsätzlich keine Arbeitsbewilligungen zu ertei- len. Es ist im weitern unannehmbar, abgewiesenen Bewer- bern Rückkehrhilfen und Wiedereingliederungsbeiträge zu offerieren. Die einzige verantwortbare Hilfe besteht im Gra- tisrücktransport in die Herkunftsländer. Und schliesslich müssen ausnahmslos alle abgewiesenen Asylanten umge- hend ausgeschafft werden, entweder in ihre Heimat, in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland. Dasselbe gilt für alle offensichtlich missbräuchlichen sowie kriminellen Gesuch- steller.
Wenn der Bundesrat endlich wieder, wie das seine Absicht ist, eine glaubwürdige Asylpolitik verfolgen will, die von einer Mehrheit des Schweizer Volkes getragen werden kann und die eine Abkehr von der für unser Land existenzbedro- henden bisherigen Entwicklung bedeutet, wird er insbeson- dere alle abgewiesenen Asylbewerber ausnahmslos aus- schaffen müssen, weil nur so die Attraktivität der Schweiz auf eine steigende Zahl falscher Flüchtlinge vermindert wer- den kann.
Wir danken dem Bundesrat und seinen Beamten für den diesbezüglich bekundeten Willen. Nun muss aber möglichst rasch gehandelt und insbesondere gegen die illegalen Beherbergungsaktionen durch Kirche und Private - wenn nötig mit Polizeigewalt - vorgegangen werden, um die Sabotierung des Vollzugs der negativen Asylentscheide zu verhindern. Namentlich lässt sich die bisherige Nichtrück- schaffung der Tamilen nach Sri Lanka keinesfalls weiter rechtfertigen. Ganz offensichtlich wird die Lage in Sri Lanka durch die meisten westlichen Medien sehr einseitig und verzerrt dargestellt. In Tat und Wahrheit besteht - wie ich selbst an Ort und Stelle feststellen konnte - für zurückkeh- rende, in Europa abgewiesene tamilische Asylanten nicht die geringste Gefahr, durch die Behörden von Sri Lanka irgendwelchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Die Nie- derlande haben bereits vor Monaten tamilische Wirtschafts- flüchtlinge nach Sri Lanka zurückgeschickt, was insbeson- dere für den Süden des Landes, der jährlich gefahrlos von Tausenden europäischer Touristen besucht wird, problem- los möglich ist.
Der Bundesrat ist also nun am Zuge, und zwar muss er in allernächster Zeit handeln, wenn er wieder eine konse- quente und glaubwürdige Linie in der Asylpolitik verfolgen will.
Im Namen unserer Fraktion empfehle ich Ihnen abschlies- send nochmals, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Cincera: Die freisinnig-demokratische Fraktion stimmt der Vorlage zu. Wir sind froh, dass der Bundesrat und vor allem Frau Bundesrätin Kopp entschlossen an die Lösung der Flüchtlingsprobleme herangehen, und wir danken ihm dafür.
Von der Sache her ist es sicher richtig, dass wir den Dele- gierten für das Flüchtlingswesen neben seiner Stabsfunk- tion auch in die Linienfunktion einsetzen. Damit können wir sicherstellen, dass er seine Aufgabe umfassend lösen kann. Dem Bundesrat wurden hier von meinen Vorrednern ver- schiedene Empfehlungen gemacht. Besonders Herr Ruf hat jetzt einen ganzen Katalog von Empfehlungen dargelegt. Ich möchte diesen eine weitere beifügen, nämlich jene, dass sich das Departement für auswärtige Angelegenheiten in
Zukunft etwas zielgerichteter, aktiver und intensiver zur Lösung dieser Flüchtlingsproblematik einschalten möge.
Noch ein Wort zu Artikel 4 Absatz 4: Weitsicht ist an sich immer gut. Man kann sich aber in guten Treuen fragen, ob wir in dieser Vorlage unser Verhalten in zehn Jahren bereits jetzt festlegen wollen. Dieser Artikel 4 ist kein Schicksalsarti- kel in dieser Vorlage, denn er ändert nichts an deren Sinn oder an deren Gewicht.
Im Namen der freisinnig-demokratischen Partei empfehle ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
M. Robbiani: M. Ruf a changé de ton, mais la musique reste toujours la même, en particulier à la fin de son intervention et dans la dureté de la ligne policière invoquée. J'espère que les membres modérés de son parti - M. Oehen en particulier - iront jusqu'à lui expliquer le danger pour notre pays et notre système démocratique, d'une politique aveugle, into- lérante, populiste et démagogique.
Die SP-Fraktion begrüsst den Entscheid des Bundesrates, einen Delegierten für das Flüchtlingswesen zu ernennen. Schliesslich stammt die Idee dazu ja auch aus unseren Reihen. Wir haben uns bei diesem Vorschlag auch etwas gedacht. Für uns soll dieser Delegierte nicht «l'art pour l'art» betreiben. Er stellt nicht die personifizierte Gewissensentla- stung des Parlamentes oder des Bundesrates in einer Situa- tion dar, die nicht einfach ist. Die Grundsatzkompetenz, das heisst, die Notwendigkeit, Entscheide zu treffen, liegt nach wie vor beim Parlament, und die Verantwortung für die korrekte Umsetzung dieser Entscheide wird weiterhin beim Departement verbleiben. Aber die Institution des Delegierten kann - so hoffen wir - dazu beitragen, die Situation im Vollzug des Asylgesetzes zu deblockieren. Wir erwarten vom Delegierten in dieser Hinsicht einiges. Wir sind uns bewusst, dass bereits heute ein grosser Erwartungsdruck auf ihm lastet. Wir kommen deshalb- zur Auffassung, dass es entschieden sinnvoller wäre, diesen Posten so rasch als möglich zu besetzen, lieber heute als morgen.
Tout le monde est conscient de l'importance de la politique communale de Winterthour mais nous pensons que les intérêts de la Confédération passent avant. Les objectifs de rendement et les mesures pour accroître l'efficacité des services chargés d'étudier les dossiers des requérants d'asile, constituent pour nous la tâche principale du dé- légué.
Monsieur Rebeaud, il y a déjà eu des bavures, et les aspects humains sont également ignorés en cas de retard dans l'examen des dossiers.
Le problème est moins d'ordre juridique que d'organisation. La modification de l'ordonnance d'application de la loi sur l'asile est moins urgente que l'augmentation de l'efficacité administrative, à la fois qualitative et quantitative. Un certain perfectionnisme et un certain bureaucratisme, qui n'ont rien à voir avec le respect de l'esprit humanitaire de la loi et avec l'Etat de droit, empêchent une procédure rapide et un refou- lement immédiat.
Cette impasse crée des préjugés défavorables aux requé- rants d'asile et à l'image de la Suisse dans le monde, et crée des tensions sociales et des spéculations politiques à l'inté- rieur du pays.
La commission du Parti socialiste et de son groupe parle- mentaire sur le problème de l'asile a mené une enquête en Suède, pays qui connaît notre situation, quoiqu'ayant une autre structure. En Suède, la décision sur la recevabilité de la demande d'asile tombe dans un délai variant de deux mois à un maximum de six mois. En cas de décision néga- tive, après le recours, la procédure dure un maximum de douze mois. En Suède, il y a eu en 1984, 8 500 demandes d'asile; 1 500 personnes ont été refoulées, 50 fonctionnaires et 80 assistants sont responsables de l'examen des demandes d'asile. Entre 1950 et 1984, la Suède a octroyé l'asile à 86 000 personnes.
Voilà pourquoi on prétend accroître l'efficacité de l'appareil administratif et le simplifier. Pour cela, on demande au délégué, Madame la Conseillère fédérale, d'améliorer aussi la politique d'information. Si la presse a fait de la sensation,
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si un refoulement s'est transformé en une opération de police, si l'opinion publique est désorientée, la faute en incombe aussi à une information faite pour cacher plutôt que pour éclaircir. En l'occurrence, nous vous accordons votre pleine collaboration dans l'accomplissement de ces tâches.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Ich habe an und für sich zu dieser Debatte keine Bemerkungen mehr zu machen. Unsere Kommission hatte zu prüfen, ob ein Dele- gierter einzusetzen ist. Die Kommission hat dies bejaht. In der Diskussion wurde - mit einer Ausnahme - eigentlich von keiner Seite Opposition gegen die Einsetzung gemacht. Ich glaube, die Debatte hat auch gezeigt, dass jedermann die Möglichkeit hatte, zu aktuellen Problemen Stellung zu beziehen. Der Wunsch von Herrn Bäumlin wurde also in dieser Debatte im grossen und ganzen doch erfüllt. Zu den einzelnen Fragen, die gestellt worden sind, wird sicher Frau Bundesrätin Kopp noch Stellung nehmen.
Bundesrätin Kopp: Ich danke Ihnen zunächst für die wohl- wollende Aufnahme unserer Vorlage. Ich durfte Ihnen anlässlich der Herbstsession das Massnahmenpaket des Bundesrates einlässlich darstellen. Dieses Massnahmenpa- ket entstand vor folgendem Hintergrund: In der ersten Hälfte dieses Jahres war es uns erstmals gelungen, mit den einge- henden Gesuchen Schritt zu halten. Das zusätzliche Perso- nal, das eingearbeitet war, machte sich entsprechend bemerkbar. Im Juni änderte sich die Situation rapid. Einmal war die Globallösung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, um die älteren Gesuche gesamthaft zu erledigen, von einer massiven Mehrheit der Kantone abgelehnt worden. Weiter stiegen seit dem Juli die Gesuche rasch an. Wir haben heute pro Monat mehr Gesuche, als vor zehn Jahren in einem ganzen Jahr eingegangen sind. Auf diesem Hinter- grund beschloss der Bundesrat das Massnahmenpaket, das ich Ihnen kurz in Erinnerung rufen möchte: Antrag auf 70 Hilfskräftestellen für den Abbau des Pendenzenberges, organisatorische Massnahmen, je ein Standort für den Beschwerdedienst und die Abteilung Flüchtlinge, ein Lei- stungsziel von fünf Fällen pro Woche und Sachbearbeiter, Vorlage für eine zweite Revision des Asylgesetzes, Aende- rung der Asylverordnung und Ernennung eines Delegierten für das Flüchtlingswesen. Die Ernennung dieses Delegierten für das Flüchtlingswesen, die heute zur Diskussion steht, ist somit lediglich eine Massnahme eines ganzen Paketes wei- terer Massnahmen. Auf Verordnungs- und Gesetzesstufe sind konkrete Aenderungen vorgesehen oder bereits reali- siert worden. Die Botschaft und der Entwurf zu diesem dringlichen Bundesbeschluss wurden Ihnen bereits von den Kommissionsreferenten vorgestellt, so dass ich mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken darf.
Es ist offensichtlich, dass die Problematik nicht nur auf der Stufe der Sachbearbeiter, sondern auch auf jener der Kader höchste Ansprüche stellt. In der Botschaft haben wir darauf hingewiesen, dass der Direktor der Bundesamtes für Polizei- wesen auf anderen Gebieten ansteigende Geschäftslast zu verzeichnen hat, ich denke insbesondere an den Strassen- verkehr, die Umsetzung der Umweltvorschriften sowie die internationale Rechtshilfe. Jedermann, der sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt, muss erkennen, dass die Problemfülle, die sich im Zusammenhang mit dem Flücht- lingswesen stellt, so gross geworden ist, dass es eine qualifi- zierte Persönlichkeit braucht, die sich ausschliesslich die- sen Fragen widmen kann. Der Bundesrat hat beschlossen, diesen Delegierten nicht nur in Stabsfunktion, sondern auch in Linienfunktion einzusetzen.
Zunächst einige wenige Worte zu den Stabsfunktionen: Wie Sie wissen, wird der Delegierte der Sprechenden direkt unterstellt werden, was - ich hoffe es - zu einer gewissen Entlastung beitragen wird. Er soll konzeptionell tätig sein, so bei der Entwicklung einer neuen, mit den anderen west- europäischen Staaten abgestimmten Strategie zur Lösung des Asylproblems und bei der Erarbeitung eines Repatriie- rungsprogramms für abgewiesene Asylbewerber. Er ist
Gesprächspartner des Bundes für in- und ausländische Stel- len und koordiniert die Massnahmen zwischen Bund und Kantonen. Er amtiert auch als Präsident der beratenden Kommission für Asylfragen. Für alle diese Aufgaben wäre ein Bundesbeschluss nicht nötig, denn der Bundesrat hat die Kompetenz, Stabsstellen zu bilden und den Departemen- ten zuzuteilen. Weshalb dann also dieser dringliche Bundes- beschluss?
Der Bundesrat verlangt, wie ich Ihnen bereits dargelegt habe, dass der Delegierte der direkte Vorgesetzte des Perso- nals ist, das die Asylgesuche bearbeitet. Dabei handelt es sich um eine Linienfunktion mit Entscheidungsbefugnis. Im Vordergrund steht die Gewährung oder Verweigerung des Asyls, die heute aufgrund des Asylgesetzes dem Bundesamt für Polizeiwesen zukommt. Diese Kompetenz soll vorüber- gehend dem Delegierten übertragen werden. Dies kann aber nur auf Gesetzesstufe geschehen, da diese Aufgabe heute von Gesetzes wegen dem Bundesamt für Polizeiwesen zugewiesen ist. Es kommt hinzu, dass der Delegierte durch seine direkte Unterstellung unter die Sprechende innerhalb der Verwaltungshierarchie auf der Stufe eines Bundesamtes tätig ist. Aus diesem Grunde ist eine Regelung auf Gesetzes- stufe nötig. Ich darf aber schon hier anfügen, dass, wenn auch heute in der Diskussion von einem Bundesamt für Flüchtlingswesen die Rede war, der Bundesrat dies nicht als eine Dauerlösung ansieht. Ich werde auf diese Frage noch im Zusammenhang mit der Differenz zurückkommen, die zwischen der Kommission und dem Bundesrat in bezug auf Artikel 4 des Bundesbeschlusses besteht.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Organisation: Der Bundesrat will, wie gesagt, die Abteilung Flüchtlinge aus dem BAP ausgliedern und sie direkt dem Delegierten unterstellen. Das führt zwingend zur Ausgliederung der Abteilung Flüchtlinge aus diesem Bundesamt inklusive jenes Teils der administrativen Dienste, der die Abteilung heute unterstützt. Damit wird auch die Voraussetzung dafür geschaffen, um das vom Bundesrat festgelegte Leistungs- ziel zu realisieren. Ich darf an dieser Stelle auf die Frage von Herrn Nationalrat Rebeaud zurückkommen, der befürchtet, dass mit der Leistungssteigerung auch eine Qualitätsein- busse verbunden sein könnte und die Frage aufgeworfen hat, auf welche Informationen sich das Bundesamt für Poli- zeiwesen stütze, wenn es darum gehe, die Flüchtlingseigen- schaft zu prüfen. Die Leistungssteigerung soll vor allem dadurch erreicht werden, dass die sogenannten offensicht- lich unbegründeten Fälle gemäss Asylverordnung nicht mehr ein zweites Mal durch das Bundesamt für Polizeiwe- sen mündlich einvernommen werden. Diese mündlichen Einvernahmen vor dem Bundesamt für Polizeiwesen benöti- gen regelmässig einen halben Tag. Es gibt nun aber Fälle - und wir haben sie aufgeführt -, bei denen es ganz offen- sichtlich ist, dass auch eine zweite Befragung keine neuen Tatsachen mehr zutage fördern würde, weshalb darauf ver- zichtet werden kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Entscheid nach wie vor beim Bundesamt für Polizeiwesen liegt und nicht bei den Kantonen und dass bei einem ableh- nenden Entscheid immer noch die Rekursmöglichkeit an den Beschwerdedienst besteht.
Das Bundesamt für Polizeiwesen verfügt über eine sehr ausreichende Dokumentation über die verschiedenen Her- kunftsländer. Selbstverständlich stehen auch Berichte nicht nur der Botschaften, sondern auch der verschiedenen Men- schenrechtsorganisationen zur Verfügung. Die Beurteilung erfolgt dann aber aufgrund sämtlicher Unterlagen durch das Bundesamt für Polizeiwesen. Es kann sich also nicht ein- fach den Standpunkt nur einer Organisation zu eigen machen, sondern es studiert die verschiedenen Quellen und gelangt darauf zu einer eigenen Beurteilung. Soweit zur Frage von Herrn Rebeaud.
Ich möchte hier nicht auf die bestehende Differenz einge- hen, was nach Ablauf der 10 Jahre oder allenfalls vorher geschehen soll, sondern den Präsidenten bitten, mir dann nochmals vor der Abstimmung in der Detailberatung das Wort dazu zu erteilen.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat am 22. Oktober 1985
1963
Delegierter für das Flüchtlingswesen
Herrn Peter Arbenz zum Delegierten für das Flüchtlingswe- sen ernannt. Herr Arbenz wird seine Arbeit am 1. März 1986 voll aufnehmen können. Es wurde von verschiedener Seite der Wunsch geäussert, Herr Arbenz möchte sein Amt früher antreten. Das ist ihm nicht möglich. Er ist gewählter Magi- strat in Winterthur und hat vor allem dort noch eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Planung und der neuen Bauordnung zu erfüllen. Ich glaube, es spricht für ihn, dass er diese Arbeit zu Ende führen will. Er ist aber bereit, seine Ferienansprüche, die er noch hat, einzusetzen, damit er wenigstens am 1. März und nicht erst am 1. April bei uns anfangen kann. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, dass uns Herr Arbenz bereits heute für gewisse Aufgaben zur Verfügung steht, dass er sich einarbeitet, so dass er am 1. März, wenn er voll hier sein wird, bereits keine Zeit mehr für eine weitere Einarbeitung benötigt.
Weshalb der Bundesrat die Wahl bereits vorgenommen hat, wurde Ihnen schon kurz erläutert: Es ging darum, die Situa- tion in Winterthur zu klären; es ging auch darum, Klarheit zu schaffen, wer dieser künftige Delegierte sein wird. Vor allem aber ging es auch darum, dass der zukünftige Delegierte die Möglichkeit hatte, sich in den letzten Wochen mit der Aen- derung des Asylgesetzes und der Asylverordnung zu befas- sen, seine Meinung dazu abgeben zu können, denn er ist ja schliesslich derjenige, welcher nachher diese Verordnung und dieses Gesetz auch anwenden muss. Das hat dazu geführt, dass der Bundesrat rasch eine Wahl treffen musste. Nun zu der Frage, die Frau Nationalrätin Gurtner aufgewor- fen hat: In den 240 000 Franken, die in der Botschaft aufge- führt sind, sind die Gesamtkosten enthalten.
Im Einvernehmen mit der Finanzdirektion wurde das Grund- gehalt auf 153 000 Franken (das entspricht einem Gehalt von Direktoren kleinerer Aemter) festgelegt. Die Einkaufs- summe für den Bund in die Versicherungskasse ist ausser- ordentlich bescheiden, nämlich 19 000 Franken, weil Herr Arbenz bereits jetzt Mitglied einer Versicherungskasse ist und eine entsprechende Verrechnung erfolgt. Jede Beförde- rung zum Sektionschef in meinem eigenen Amt kostet den Bund mehr als diesen Betrag von 19 000 Franken.
Ich möchte Sie bitten, einzutreten und dem Beschluss zuzu- stimmen. In der Detailberatung werde ich dann wie gesagt noch auf eine Differenz zu sprechen kommen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Abs. 1 - 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 al. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 4 (neu) Antrag Günter Der Delegierte nimmt seine Arbeit am 1. Januar 1986 auf.
Art. 2 al. 4 (nouveau) Proposition Günter Le délégué prend ses fonctions le 1er janvier 1986.
Günter: Die LdU/EVP-Fraktion stellt Ihnen den Antrag, einen Absatz 4 neu aufzunehmen, der vorschreibt, dass der Dele- gierte seine Arbeit definitiv am 1. Januar des nächsten Jah- res aufnimmt. Ich habe diesen Antrag bereits in der Kommis- sion zu stellen versucht. Wir wissen aus Zeitungsmeldun- gen, dass auch in den Regierungsgesprächen dieser Antrag zur Diskussion stand. Wir wissen ebenfalls, dass der Bun- desrat mit Herrn Arbenz verhandelt hat, weil er nämlich grundsätzlich unserer Auffassung ist, dass es günstig wäre,
wenn Herr Arbenz seine Aufgabe möglichst rasch über- nähme. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, wenn der Rat heute in dieser Sache selbst seine Meinung ausspricht. Sie wissen, dass die Asylbewerberfrage in letzter Zeit an Brisanz zuge- nommen hat. Es ist geschickt vom Bundesrat, uns einen Delegierten für das Flüchtlingswesen vorzuschlagen, um dieser vor allem innenpolitisch unguten Entwicklung entge- genzutreten. Die Brisanz des Problems kommt vermutlich vor allem daher, dass der Trend zu mehr Asylbewerbern ungebrochen bleibt, die Bearbeitungsfristen eher noch län- ger werden und die Ausschaffungsprobleme zunehmen.
Offenbar ist in weiten Kreisen unseres Volkes das Vertrauen in die Asylpolitik des Bundes ins Wanken geraten. Es ist daher richtig vom Bundesrat, wenn er jetzt etwas «action» demonstriert, denn die Wahl des Asyldelegierten hat sicher auch noch ein psychologisches Moment, das wir mitberück- sichtigen müssen.
Das Szenario für diese «action» war gut; der Bundesrat hat rasch gewählt, Ende Oktober, noch bevor die Nationalrats- kommission sich mit dem Problem befasste. Man hat uns das juristisch zu erklären versucht. Dennoch hat es in der Kommission deswegen etliche Missstimmung gegeben. Ich halte diese Unmutsäusserungen aber an und für sich für verständlich. Auch ich war etwas betupft, aus der Zeitung zu vernehmen, dass die Wahl, über die wir da sprechen sollen, bereits getroffen ist. Doch es demonstriert, wie dringend die Sache ist, und dass der Bundesrat daran ist, dieses Problem rasch zu lösen. Die «Beleidigung» der Kommission hält sich also in diesem Sinn durchaus in Grenzen und ist verkraftbar. Es ist richtig, dass dieser Bundesbeschluss dringlich behan- delt und in ganz kurzer Zeit durch beide Räte gejagt wird. Wir haben hier eine exemplarisch kurze Beratung eines dringlichen Bundesbeschlusses. In anderen Bereichen wären wir gelegentlich froh, wenn man es so halten könnte. Allerdings wird der Effekt dieser gutgemeinten Show verpuf- fen, wenn der Asyldelegierte nicht ebenfalls rasch und unter Ueberwindung von Hindernissen seine Arbeit aufnimmt. Es ist uns allen klar, dass eine derartige Forderung Probleme aufwirft, insbesondere für Herrn Arbenz, sicher aber auch für die Stadt Winterthur. Wir glauben indessen, dass die nationalen Probleme, insbesondere wenn es sich um derart brennende Probleme handelt wie das Flüchtlingsproblem, lokalen Problemen, die lösbar sind, vorgehen müssen.
Wenn man uns in der Kommission Argumente brachte wie: es bringe sowieso nicht viel, weil Herr Arbenz im Januar noch 14 Tage ins Militär gehen müsse, so muss ich einfach sagen, Frau Bundesrätin Kopp, dass das EMD hier sicher auch ein Einsehen hätte und Herrn Arbenz für diesen militä- rischen Kurs ganz sicher beurlauben würde. Es werden Beurlaubungen für wesentlich weniger dringliche Dinge ausgesprochen. Auch das Bauamt in Winterthur wird ganz sicher einen Stellvertreter haben, und die Probleme der Stadt Winterthur werden sicher auch ohne seine Hilfe, obwohl vielleicht etwas mühsamer, lösbar sein. Wenn es anders sein sollte, bitte ich um allfällige Bemerkungen der anwesenden Vertreter der Stadt Winterthur, die das dann eigentlich bekräftigen müssten.
Ich bin der Meinung, dass die nationalen Bedürfnisse vorge- hen. Wir müssen das als Rat dokumentieren, wenn wir glaubwürdig zeigen wollen, dass es uns wirklich ernst ist. Herr Arbenz hat den Fraktionspräsidenten einen Brief geschrieben, in dem er uns seine Motive erklärt. Es sind die Motive, die auch Frau Bundesrätin Kopp vorhin aufgezählt hat. Wir sind der Meinung, dass der Rat heute selbst in dieser Sache entscheiden sollte. Wenn wir zum Beispiel im Dezember einen Bundesrat wählen, dann gibt es für den allfälligen Arbeitgeber dieses Bundesrates auch Probleme (ich erinnere Sie an Herrn Bundesrat Stich; er konnte den- noch auf 1. Januar sein Amt antreten).
Ich weiss, dass der Delegierte nicht die Stellung eines Bun- desrates hat, aber sein Amt wird in der nächsten Zeit poli- tisch bedeutsam sein. Wenn wir jetzt einen Entscheid dahin- gehend fällen, dass er am 1. Januar mit der Arbeit beginnen soll, unterstreichen wir diese Tatsache. Wir fordern vom zukünftigen Delegierten eine ähnliche Flexibilität, wie der
Délégué pour les problèmes des réfugiés
1964
N
5 décembre 1985
Bundesrat und die Kommission sie bewiesen haben und wie beide Räte - trotz ausgefüllter Traktandenliste - sie bewie- sen haben. Er muss von aussen sichtbar sofort die Aufgabe übernehmen; wenn er dann beratenderweise der Stadt Win- terthur noch tageweise zur Verfügung stehen würde, um die erwähnte neue Bauverordnung zu Ende zu führen, hat ganz sicher niemand in diesem Saal etwas dagegen. Aber wichtig ist, dass gegen aussen sichtbar wird, dass er jetzt rasch sein Amt aufnimmt, sonst sind unsere übrigen Bemühungen unglaubwürdig. Unser Volk glaubt uns ja sowieso in weiten Bereichen leider nicht, dass wir dieses Problem der Flücht- linge auf anständige Art und Weise in nächster Zeit zu lösen versuchen. Wir sollten also der Verunsicherung in diesem Bereiche nicht Vorschub leisten. Ich bin überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winterthur Verständnis haben werden, wenn wir ihnen jetzt Herrn Arbenz zwei Monate früher wegnehmen, sogar wenn das eine oder · andere Bauprojekt in Winterthur dadurch etwas verzögert würde. Denn auch dort nimmt das Asylproblem an Aktualität zu, so dass sicher das Verständnis dafür besteht, dass wir beim Bund nun möglichst rasch an die Lösung dieses Pro- blemes gehen möchten.
Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. Es scheint mir wichtig, dass der Rat in dieser Sache entschei- det. Auch wenn es nur um zwei Monate geht, müssen wir zeigen, dass es uns auf jeder Ebene ernst ist und dass wir die Probleme kräftig anpacken wollen.
Eggli-Winterthur: Als Mitglied der Exekutive der Stadt Win- terthur möchte ich jetzt - nachdem unsere Stadt, soviel ich weiss, erstmals in diesem Rat so häufig erwähnt wurde und sie doch immer unterschätzt wird - etwas sagen:
Erstens ist es falsch, wenn Herr Robbiani, Herr Günter und andere erklären, kommunale Angelegenheiten seien weni- ger wichtig als Bundesangelegenheiten. Sie sind in ihren Dimensionen zwar kleiner, aber wenn die Kommunen nicht mehr funktionieren, dann funktioniert auch der Bund nicht. Das möchte ich einmal klar feststellen.
Zweitens ist es eine Vereinbarung zwischen Herrn Arbenz und dem Bundesrat, dass er am 1. März 1986 seine Arbeit beginnt.
Drittens möchte ich feststellen, dass der Stadtrat - er hat mich ermächtigt, das hier zu sagen - der Meinung ist, wenn Herr Arbenz vorher geht, dann geht er vorher, das ist seine Sache; die Stadt Winterthur wird weiterhin funktionieren. Wir werden sicher in der Exekutive verschiedene Unan- nehmlichkeiten haben, aber wir werden die Arbeit meistern. Viertens möchte ich ganz klar und deutlich sagen, dass Herr Arbenz entschieden hat, am 1. März zu beginnen, und nicht der Stadtrat von Winterthur. Sie können nicht über einen Menschen entscheiden, er soll am 1. Januar beginnen und nicht am 1. März.
Zum Schluss gestatte ich mir noch die Bemerkung: Jetzt finden Sie, es pressiere. Wir stehen heute vor dieser Situa- tion, weil die Mehrheit dieses Parlamentes - ich möchte das ausdrücklich betonen - und insbesondere die Fraktion, wel- cher Frau Kopp früher angehörte und heute deren Vertreter im Bundesrat ist, laufend die Personalbegehren des Justiz- und Polizeidepartementes abgelehnt hat, um die Flücht- lingsfragen zu bearbeiten. Darüber müssen wir uns klar sein. Diese Versäumnisse, die sich das Parlament hier geleistet hat, die können wir nicht in zwei Monaten aufholen. Ich bitte Sie, das ganz klar zu bedenken. Es kommt also nicht auf zwei Monate früher oder später an, sondern darauf, ob diese Arbeit nachher richtig gemacht wird. Und da bin ich nun, obwohl ich nicht der gleichen Partei angehöre, der Ueber- zeugung, dass Herr Arbenz dies sicher richtig machen wird. Ich bitte Sie daher, den Antrag von Herrn Günter abzulehnen und es Herrn Arbenz und dem Bundesrat gemeinsam zu überlassen, den Beginn der Arbeit festzulegen, wie es geht.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Wir haben bereits in der Kommission über diese Frage diskutiert. Frau Bundesrä- tin Kopp hat uns in der Kommission eingehend darüber orientiert, warum der Amtsantritt erst im März 1986 stattfin-
det. Wir haben es heute wieder von Frau Bundesrätin Kopp gehört.
Ich glaube, es wird mit diesem Antrag hier eine gewisse politische Schaumschlägerei betrieben. Es ist auch nicht Aufgabe dieses Parlamentes, in den Kompetenzbereich des Bundesrates einzugreifen, denn er ist dafür zuständig, über die Anstellungsbedingungen zu verhandeln und diese fest- zulegen.
Darum bitte ich Sie, den Antrag Günter abzulehnen.
M. Pidoux, rapporteur: La proposition Günter est peut-être bien intentionnée mais, à coup sûr, elle est mal fondée. Car le Parlement n'est pas compétent pour exécuter des actes administratifs, par exemple pour fixer l'entrée en service des nouveaux fonctionnaires. Exerçons plutôt, avec conscience nos compétences et ne violons pas les règles pour nous en attribuer de nouvelles. Ainsi chacun fera son travail à la satisfaction de tous.
Bundesrätin Kopp: Es wäre sicher niemand glücklicher als ich, wenn Herr Arbenz sein Amt am 1. Januar antreten könnte. Als ich mit ihm das Gespräch führte, war das aber seine Bedingung, die ich akzeptiert habe, denn es ging mir vor allem um die Person und weniger um das Datum des Amtsantritts.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag von Herrn Nationalrat Günter abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Günter Dagegen
21 Stimmen 80 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 1. Satz Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 4 al. 1 - 3 et al. 4 1ère phrase Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4 Abs. 4 2. Satz Antrag der Kommission Streichen
Art. 4 al. 4 2e phrase Proposition de la commission Biffer
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Hier habe ich zwei Bemerkungen: Bei Absatz 2 möchte ich Sie einfach auf das Geschäftsreglement aufmerksam machen, in dem über die Dringlichkeit folgendes gesagt wird: «Ueber die Dringlich- keit wird erst nach erfolgter Differenzbereinigung beraten und beschlossen, wobei die erste Handlung wiederum beim Rate liegt, dem die Erstbehandlung der ganzen Vorlage zustand. Die Abstimmung über die Dringlichkeit ist aus- drücklich auf die Tagesordnung zu vermerken.» Wir werden also darüber noch einen separaten Beschluss fassen müssen.
Nun noch zum Absatz 4: Hier stellen Sie fest, dass die Kommission einen Abänderungsantrag stellt. Dieser Abän- derungsantrag wurde in der Kommission einstimmig gefasst. Die Kommission ist der Auffassung, dass nur das Parlament Anpassungen in der Gesetzgebung vornehmen kann. Von der Sache her ist es richtig, dass das Flüchtlings-
1965
Petition der Gemeinde Ederswiler
wesen zu gegebener Zeit vermutlich auf das Bundesamt für Ausländerfragen übertragen wird. Soll diese Uebertragung einmal geschehen, so hat der Bundesrat dem Parlament einen Antrag zu stellen. Es ist dann Sache des Parlamentes, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Es geht also bei dieser Vorlage vor allem darum, klar zu dokumentie- ren, dass für die Gesetzgebung und für Gesetzesänderun gen das Parlament allein zuständig ist.
Ich bitte Sie, diesem Antrag unserer Kommission zuzu- stimmen.
M. Pidoux, rapporteur: Au sujet de l'alinéa 2, on rappelle que la procédure de l'urgence est fixée à l'article 35 de la loi sur les rapports entre les conseils. Nous ne votons pas aujourd'hui l'urgence. Celle-ci sera traitée lorsque l'arrêté fédéral aura été admis par le Conseil des Etats.
J'ai rappelé que la commission avait adopté à l'unanimité un amendement Zbinden qui biffait la dernière phrase de l'ali- néa 4. En effet, nous avons considéré que nous ne sommes pas des devins, que nous ne pouvons pas savoir ce qui se passera en 1995 et qu'alors le gouvernement nous fera connaître ses propositions.
Bundesrätin Kopp: Ich stelle fest, dass ein Missverständnis in bezug auf die Tragweite dieses Absatzes 4 von Artikel 4 vorliegt, den Ihre Kommission gestrichen hat, den aber der Bundesrat aufrechterhält.
Läuft der Bundesbeschluss nach zehn Jahren aus oder wird er vom Bundesrat vorzeitig aufgehoben, würden ohne besondere Bestimmungen die Aufgaben des Delegierten an das BAP zurückfallen. Der Bundesrat möchte aber die Mög- lichkeit haben, diese Aufgaben dem Bundesamt für Auslän- derfragen zuweisen zu können. Eine solche Lösung ver- spricht wesentliche Rationalisierungsmassnahmen, indem man EDV-mässig die Asylbewerber und die Ausländer gleich behandeln könnte. Wir versprechen uns davon auch eine Einsparung an Personal.
Ihre Kommission hat diese Delegation nicht übernommen, wohl in der Meinung, dem Bundesrat würden dadurch zu weitgehende Kompetenzen eingeräumt. Diese Befürchtung ist indessen nicht begründet. Dem Bundesrat sollen keine Kompetenzen zu allfälligen materiellen Gesetzesänderun gen, sondern bloss organisatorische Kompetenzen einge- räumt werden. Das heisst, der Bundesrat soll die Aufgaben des Delegierten lediglich an das Bundesamt für Ausländer- fragen übertragen können. Nur weil im Asylgesetz und im Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer das Bundesamt für Polizeiwesen ausdrück- lich erwähnt ist, kann der Bundesrat die Linienfunktionen im Asylbereich nicht ohne gesetzliche Ermächtigungen vom Delegierten auf ein bestehendes Amt, d.h. auf das Bundes- amt für Ausländerfragen, übertragen. Diese Anpassung der Gesetzgebung, die der Präsident dem Parlament vorbehal- ten will, beschränkt sich also darauf, den Begriff «Bundes- amt für Polizeiwesen» durch «Bundesamt für Ausländerfra- gen» zu ersetzen.
Dem Bundesrat wird mit dieser Ermächtigung also bloss eine verwaltungsinterne organisatorische Kompetenz einge- räumt, die eigentlich Sache der Exekutive und nicht der Legislative ist. Es wäre doch wirklich unverhältnismässig, wegen dieser verwaltungsinternen organisatorischen Mass- nahme eine neue Botschaft auszuarbeiten, zwei Kommissio- nen einzusetzen und die beiden Räte zu bemühen. Ich glaube, das hat wenig mit Effizienzsteigerung zu tun. Wie gesagt, dem Parlament werden hier keinerlei Kompetenzen entzogen. Die ständerätliche Kommission hat übrigens ohne Diskussion dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt. Ich möchte Sie also bitten, entgegen dem Antrag Ihrer Kommission die Vorlage tel quel zu genehmigen, denn ich glaube, auch Sie haben kein Interesse, sich zusätzliche Arbeit aufzubürden für eine Massnahme, die in den Bereich der Exekutive fällt und für die eigentlich nicht das Parlament zuständig ist.
Präsident: Wir bereinigen den Artikel 4 .. Absatz 2 bleibt vor- läufig ausgeklammert, weil über die Dringlichkeit erst abge- stimmt werden kann, nachdem der Ständerat die Vorlage durchberaten hat.
Absatz 4: Hier hält der Bundesrat an seinem Antrag fest. Die Kommission beantragt, den zweiten Satz zu streichen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates
79 Stimmen 26 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
117 Stimmen 3 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.265
Petition der Gemeinde Ederswiler. Kantonszugehörigkeit Pétition de la commune d'Ederswiler. Appartenance cantonale
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
·1. Mit einer Petition vom 2. März 1984 an die eidgenössi- schen Räte hat die Gemeinde Ederswiler ihrem Wunsch Ausdruck verliehen, die eidgenössischen Instanzen möch- ten ihr behilflich sein beim Bestreben, wieder dem Kanton Bern angehören zu können.
Beim Plebiszitverfahren auf Gemeindeebene im Jahre 1975 sprach sich die Gemeinde Ederswiler für den Verbleib beim Kanton Bern aus, während sich die Gemeinde Vellerat für die Zugehörigkeit zum neu zu schaffenden Kanton Jura entschied. Da es sich bei diesen beiden Gemeinden damals nicht um Grenzgemeinden handelte, erfolgte die bevorste- hende Kantonszuteilung nicht nach den erzielten Abstim- mungsergebnissen. Vellerat blieb beim Kanton Bern, und Ederswiler wurde dem Kanton Jura zugeschlagen. Diese Lösung befriedigte in der Folge weder die Stimmbürger von Vellerat noch die deutschsprachigen Ederswiler. Insbeson- dere Vellerat unternahm ergebnislos zahlreiche Versuche, um doch noch zum Kanton Jura zu kommen. Die Bemühun- gen blieben ergebnislos, auch nach der Zugehörigkeit des Laufenthals zum Kanton Bern.
Die Dreier-Konferenz (Bund, Bern, Jura) bemüht sich seit Jahren um eine Lösung des Problems, bisher ohne sichtba- ren Erfolg: Bern ist bereit, die nötigen Massnahmen für einen Kantonswechsel von Vellerat einzuleiten, wenn der Kanton Jura gleichzeitig Ederswiler den Kantonswechsel ermöglicht. Der Kanton Jura ist bereit, Vellerat aufzuneh- men, nicht aber Ederswiler abzutreten. Von Seiten des Bun- desrates wurde stets betont, dass auf Bundesebene für beide Gemeinden ein gemeinsames Vorgehen anzustreben sei, wenn die Bemühungen um einen Kantonswechsel Aus- sicht auf Erfolg haben sollen.
Die Bundesverfassung enthält keine ausdrücklichen Regeln über territoriale Veränderungen. Praxis und Doktrin nehmen aber an, dass die Verfassung Aenderungen im Bestand der Kantone zulässt. Solche Aenderungen sind allerdings nur möglich mit Zustimmung des betroffenen Gebiets, mit Zustimmung des Kantons, in dem dieses Gebiet liegt, mit Zustimmung des allfälligen Anschlusskantons sowie mit Zustimmung von Volk und Ständen. Die Zustim- mung von Volk und Ständen ist für die territoriale Verände-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Delegierter für das Flüchtlingswesen Délégué pour les problèmes des réfugiés
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.055
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.12.1985 - 08:00
Date
Data
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1955-1965
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