Schlussabstimmungen
2275
85.041 Truppenordnung. Aenderung Organisation des troupes. Modification
Siehe Seite 1746 hiervor - Voir page 1746 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 11 décembre 1985
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Beschlussentwurfes 146 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.014 Arbeitsbeschaffungsreserven. Bundesgesetz Réserves de crise. Loi
Siehe Seite 1932 hiervor - Voir page 1932 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 12. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 12 décembre 1985
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
111 Stimmen
3 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
81.031
Kartellgesetz. Revision Loi sur les cartels. Révision
Siehe Seite 2130 hiervor - Voir page 2130 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 20 décembre 1985
Biel: Vierzehn Jahre lang hat man an der Revision des Kartellgesetzes gebastelt. Das, was nun vorliegt, steht in einem umgekehrten Verhältnis zur Zeitdauer, die dafür auf- gewendet worden ist. Das Ergebnis ist ausserordentlich mager ausgefallen. Nach wie vor ist es leicht, Marktzutritts- schranken festzulegen, um Dritte in der Ausübung ihres Persönlichkeitsrechtes auf freie wirtschaftliche Betätigung zu hindern. Im so wichtigen zivilrechtlichen Teil des Kartell- gesetzes haben wir viel zu wenig für den Schutz des Wettbe- werbes getan. Nur zu leicht können Wettbewerbsbeschrän- kungen vor dem Richter gerechtfertigt werden. Der Richter schützt in der Regel, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Kartelle. Betroffen davon sind vor allem die Kleinen, die sich wegen dieses hohen Risikos eben nicht vor dem Richter wehren können. Sie können sich nicht erlauben, den Gang durch die Instanzen bis zum Bundesgericht zu gehen.
Demgegenüber ist der verwaltungsrechtliche Teil etwas gestärkt worden. Der Kartellkommission werden klarere Richtlinien gegeben, so dass sie den Wettbewerb künftig stärker gewichten muss. Das ist wenigstens ein Lichtblick, wie auch die Ausdehnung des Geltungsbereiches.
Die LdU/EVP-Fraktion bedauert aber die insgesamt ungenü- gende Revision. Wir möchten dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftspolitik einen höheren Stellenwert geben. Ohne wirksamen Wettbewerb gibt es keine leistungsfähige Markt- wirtschaft.
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
100 Stimmen 37 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.058 Preisüberwachung. Bundesgesetz Surveillance des prix. Loi
Siehe Seite 1922 hiervor - Voir page 1922 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 12. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 12 décembre 1985
Präsident: Hier haben sich einige Redner gemeldet, die namens ihrer Fraktionen eine Erklärung abgeben möchten.
Mme Jaggi: Sept ans après le lancement de l'initiative sur la surveillance des prix, quatre ans presque jour pour jour après son adoption en votation populaire, nous pouvons, aujourd'hui déjà, nous prononcer sur la loi d'application. Connaissant le fonctionnement majestueux de nos institu- tions et les lenteurs du moulin législatif fédéral, nous pou- vons considérer le calendrier respecté en matière de surveil- lance des prix comme tout à fait exceptionnel. Cette accélé- ration a été rendue possible par la diligence du Conseil fédéral d'abord, qui a fait, il faut le dire, bonne mine à mauvais jeu, et du Parlement ensuite qui a tenu le rythme sinon le cap.
En effet, la loi telle qu'elle sort des débats parlementaires ne correspond plus à l'attente clairement exprimée par le sou- verain le 28 novembre 1982. Si la loi ne viole pas la constitu- tion, comme certains ont été tentés de l'affirmer un peu hâtivement, il est évident qu'elle n'épuise pas la base don- née par l'article 31septies.
Dans ces conditions, le groupe socialiste ne votera pas la loi sur la surveillance des prix. Il ne la refusera pas non plus. Notre abstention n'est pas signe d'embarras, elle veut bien davantage exprimer le sentiment profondément partagé que nous inspire le texte sur lequel nous avons à nous pronon- cer en votation finale.
D'une part, nous saluons le fait que cette loi existe déjà, avec une teneur qui est effectivement positive sur plusieurs points. Je pense avant tout à l'assimilation des recomman- dations de prix aux organisations cartellaires, à la nomina- tion d'un préposé incarnant l'institution de la surveillance des prix, à l'obligation qui est faite à ce préposé d'informer le public, au droit de recours des organisations de consom- mateurs.
D'autre part, nous constatons que le contenu de la nouvelle loi présente plusieurs lacunes graves. L'exclusion des cré- dits du champ d'application n'est certainement que la plus spectaculaire, celle qui a, d'une certaine manière, polarisé les critiques. Mais il y en a d'autres, en partie ajoutées par notre Parlement. C'est le cas notamment pour les prix des
20 décembre 1985
N
2276
Votations finales
marchandises et des services qui sont déjà soumis à un régime particulier de surveillance. Pour les médicaments, les assurances privées, les tarifs aériens et ferroviaires, le surveillant des prix ne sera même pas consulté, ce qui aurait pourtant assuré un minimum de coordination. Quant à la procédure suivie en cas de divergence à propos de la définition du champ d'application à raison des personnes ou concernant la notion, de toute façon difficile à saisir, de concurrence efficace, elle promet de paralyser le surveillant des prix dans les secteurs où, justement, il devrait pouvoir intervenir.
Je ne veux pas allonger cette énumération des lacunes et des insuffisances de la loi. Vous comprenez qu'il est impos- sible au groupe socialiste de l'accepter. Vous comprenez aussi qu'il ne nous est pas davantage possible d'associer nos voix à celles de ceux qui, fondamentalement opposés à l'institution même de la surveillance des prix, seraient tentés de rejeter la loi pour manifester à retardement leur mécon- tentement à propos de la décision prise par le souverain en novembre 1982.
Frau Weber Monika: Ich bin heute heiser wie die Preisüber- wachung! Siebeneinhalb Jahre sind seit der Lancierung der Volksinitiative über die Preisüberwachung vergangen - es war damals das Jahr 1978.
Damals meinte Bundesrat Honegger, dass der Preisüberwa- cher spätestens 1980 wieder eingesetzt werden könne. Heute befassen wir uns mit einem neuen Datum; es ist - Ironie des Schicksals - der 1. April 1986! Zugegeben, für das Parlament ist das eine kurze Zeit, aber Sie wissen alle: das Volk wartet darauf.
Und was ist nun mit der ursprünglichen Idee, mit der Sub- stanz der Initiative, passiert? Hier kann man eine riesige Diskrepanz zwischen der ursprünglichen Idee und dem, was heute im Preisüberwachungsgesetz enthalten ist, fest- stellen.
Sie werden nun ein total verwässertes Preisüberwachungs- gesetz verabschieden; ein Gesetz, das den Verfassungsauf- trag - und das heisst, den Volkswillen - in keiner Weise mehr erfüllt. Diese Art zu legiferieren betrachtet die Landes- ring/EVP-Fraktion als staatspolitisch höchst bedenklich! Eine Mehrheit in diesem Rat hat vortrefflich an diesem Gesetzesbeispiel gezeigt, wie man einen Graben zwischen Volk und eben «denen da oben in Bern» schafft. Und wenn der Bürger sagt, dass «die da oben» eben doch «machen, was sie wollen», dann hat die Behandlung des Preisüberwa- chungsgesetzes bewiesen, dass es sich so verhält! Das ist unseres Erachtens das Schlimmste, was in einem geordne- ten, sich demokratisch nennenden Staat passieren kann. Die Landesring/EVP-Fraktion kann diesem Gesetz, das ich als «Hätschelgesetz für Preiserhöhungen» bezeichnen muss, nicht zustimmen; sie wird es ablehnen. Sie distanziert sich aber auch in aller Form von der Art und Weise, wie in diesem Rat Volksentscheide übergangen werden, und sie hofft nun auf den Preisüberwacher; auf eine Persönlichkeit, die mehr machen kann als das, was in diesem Gesetz steht. Die persönlichen Erfahrungen mit dem Preisüberwachungs- gesetz, mit dem UWG, mit anderen Wirtschaftsgesetzen haben mich und unsere Fraktion zur Ueberzeugung gebracht, dass das, was 1979 unsere Fraktionskollegen Hei- mann und Alder bereits postuliert haben, richtig ist.
Ich sage es in aller Deutlichkeit: Dieses Parlament braucht ein Verwaltungsgericht. Wir brauchen eine Instanz, die über uns steht, damit wir hier in diesem Parlament nicht machen können, was wir wollen. (vereinzelter Beifall)
Ich will es Ihnen nicht verheimlichen: Ich werde einen entsprechenden Antrag an den Schweizerischen Kaufmän- nischen Verband und an die anderen Angestellten-Organi- sationen stellen, damit sie in dieser Sache mit einer Initiative aktiv werden.
M. Carobbio: Le groupe du Parti du travail, du PSA et du POCH n'est pas du tout satisfait du texte de la loi fédérale concernant la surveillance des prix, tel qu'il est issu du débat de ce Parlement. En effet, la majorité bourgeoise a
imposé aux deux chambres un texte vidé de toute efficacité et qui ne respecte pas du tout la volonté populaire exprimée lors de la votation sur l'article constitutionnel. Nous devons dénoncer en particulier le fait que toute surveillance des crédits a été exclue de la loi. Mais, comme vient de dire Mme Weber, la chose la plus grave est la façon avec laquelle la majorité de ce Parlement a traité cet objet. Elle est inacceptable et constitue une démonstration grave de la manière dont on fait abstraction de la volonté populaire dans le but de préserver les privilèges de catégories particu- lières, notamment des banques. Cette façon de procéder, non seulement à empêché l'adoption d'une loi conforme sinon à la lettre, du moins à l'esprit de l'article constitution- nel et aux attentes des citoyens l'ayant accepté, mais consti- tue finalement une provocation envers les consommateurs, les consommatrices et tous les votants souhaitant en parti- culier un contrôle des crédits. Avec de semblables métho- des, on favorise l'abstentionnisme puisque l'on donne l'im- pression, qui devient même une conviction, que ce Parle- ment est complètement détaché de la volonté populaire. Notre groupe aurait toutes les raisons de voter contre cette loi. Toutefois, nous allons malgré tout nous abstenir afin d'éviter d'unir notre vote à ceux qui se prononceront encore et malgré son peu d'efficacité, contre ce texte.
Früh: Zu den Erklärungen nehme ich Namen der FdP-Frak- tion wie folgt Stellung: Wir weisen den Vorwurf der Missach- tung des Volkswillens entschieden zurück, wie er hier auch wieder von Frau Jaggi formuliert wurde.
Wenn die Initianten und ihre Anhänger vor der Volksab- stimmung mehr versprochen haben, als die Initiative selbst stipulierte - zum Beispiel die Unterstellung der Kredite unter die Preisüberwachung -, so ist das ihre Sache. Eine Idee, Frau Weber, genügt eben nicht! Wir haben schon damals davor gewarnt. Der Verfassungsartikel setzt diese Unterstel- lung der Kredite nicht voraus, weder im Wortlaut noch im Kommentar noch in der Botschaft des Bundesrates zur Initiative werden die Kredite und Zinsen erwähnt.
Wenn man aber schon den Verfassungsartikel so interpre- tiert, es müssten wegen der «Preise von Leistungen» auch die Zinsen der Preisüberwachung unterstellt werden, müss- te man konsequenterweise auch die Löhne miteinbeziehen. Die FdP-Fraktion hat diese Unterstellung der Löhne abge- lehnt, und folgerichtig auch die Unterstellung der Zinsen. (Zwischenrufe)
Wenn man im übrigen den Verfassungsartikel extensiv auslegen wollte, müsste man auch die öffentlichen Unter- nehmen sowie öffentliche Preise und Gebühren in den Kom- petenzbereich des Preisüberwachers einbeziehen, damit auch die entsprechenden Beschlüsse von Gemeindever- sammlungen sowie aller Exekutiven und Parlamente von Gemeinden, Kantonen und Bund. Dies aber würde anderen Bestimmungen der Verfassungen von Bund und Kantonen und dem demokratischen Aufbau unseres Staatswesens krass widersprechen.
Im übrigen ist daran zu erinnern, dass die neue Preisüber- wachung, im Gegensatz zu früheren, nur die Preise von Gütern und Leistungen erfasst, bei denen kein Wettbewerb besteht. In diesem Sinne erfüllt das neue Gesetz die gestellte Aufgabe und trägt, zusammen mit dem verschärften Kartell- recht, zu mehr Wettbewerb zugunsten des Konsumenten bei.
Fischer-Sursee: Die CVP-Fraktion stimmt dem Preisüberwa- chungsgesetz zu. Wir haben einen Verfassungsauftrag, und wir haben uns bemüht, eine verantwortbare Lösung zu fin- den. Wie Frau Jaggi selber zugibt, ist das vorliegende Gesetz verfassungskonform, und wir sind überzeugt, dass wir den Auftrag erfüllt haben.
Ablehnung des Gesetzes würde bedeuten, dass die Preis- überwachung auf längere Zeit in Frage gestellt ist. Stimm- enthaltung ist zwar eine politische Willenskundgebung; ich glaube aber, dass sie in diesem Falle sowohl staatspolitisch als auch parlamentarisch fragwürdig ist. Da wäre eine klare Ablehnung eine saubere Haltung.
2277
Schlussabstimmungen
Unseres Erachtens ist es wichtig, dass das Gesetz in Kraft gesetzt wird, damit der Preisüberwacher ernannt werden und er seine Aufgabe übernehmen kann. Viel wichtiger als die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen im Gesetz scheint uns die Persönlichkeit des Preisüberwachers, wie hier wiederholt dargelegt worden ist.
Sollten die gesammelten Erfahrungen ergeben, dass das Gesetz geändert oder ergänzt werden muss, so haben wir jederzeit die Möglichkeit, eine Revision zu veranlassen. Im übrigen müssen wir sehen, dass nicht die einzelnen Bestim- mungen im Detail entscheidend sind. Die generelle, präven- tive Wirkung dieses Gesetzes wird viel wichtiger sein als die Einzellösung.
Blocher: Ich spreche in meinem persönlichen Namen, nicht für die Fraktion, da wir heute nicht eine gemeinsame Frak- tionserklärung vorbereitet haben. Ich nehme an, dass die Mehrheit unserer Fraktion diesem Gesetz zustimmt. Aber eine Erklärung ist am Platz.
Die Gesetzgebung hat uns den Unsinn des seinerzeitigen Initiativbegehrens klar vor Augen geführt und wird ihn uns in den nächsten Jahren noch vor Augen führen. Es handelt sich hier um eine wettbewerbspolitische Preisüberwachung. Es ist in den letzten Jahren häufig - auch von Frau Weber - gesagt worden, jetzt müsse man diese Superpersönlichkeit - diesen Supermann oder diese Superfrau - mit grosser wirtschaftlicher Erfahrung finden, damit das Ganze spiele. Diese Persönlichkeit werden Sie nicht finden, denn eine solche Persönlichkeit wird sich nicht hingeben dazu, dafür zu sorgen, dass der Kaffee crème nicht um 10 Rappen aufschlägt! Eine Persönlichkeit weiss auch, dass damit in unserem Staat in dieser Richtung nichts erreicht wird. Wir haben dem Volk mit der Initiative und mit dem Verfassungs- artikel Sand in die Augen gestreut, und das wird in den nächsten Jahren bekannt. Ich persönlich stimme dagegen. Ich kann nicht anders. Taktische Ueberlegungen spielen hier für mich keine Rolle. Die Annahme hätte einen Vorteil: In den nächsten zehn Jahren wird man auch im Volk erken- nen, dass dieser Preisüberwacher nichts bringt, nichts brin- gen kann. Vielleicht ist dann die Zeit gekommen, da wir ihn wieder abschaffen können.
M. Bonnard: A l'époque, le groupe libéral avait voté contre l'initiative et le contre-projet. Lors de la campagne électo- rale, il s'est efforcé de faire rejeter l'initiative. Le peuple et les cantons se sont prononcés différemment. Notre groupe se soumet à la votation populaire, il votera donc la loi qui nous est aujourd'hui présentée. Il le fait car il considère que cette loi réalise la volonté populaire d'une manière conforme à nos besoins et à nos institutions. Il est faux, de dire que cette loi laisse de côté de larges pans de l'écono- mie. Je rappelle simplement, par exemple, que la Banque natonale joue un rôle important dans le domaine de la fixation des taux hypothécaires.
Präsident: Herr Hubacher wird eine kurze persönliche Erklä- rung abgeben.
Hubacher: Die Theorie von Herrn Blocher lautet: Der Ermor- dete ist schuldig.
Herr Blocher, ich möchte festhalten: Sie haben gesagt, diese Vorlage sei ein Unsinn. In dem Fall heisst das, die Mehrheit unserer Stimmberechtigten, die nach 60 Jahren wieder einmal eine Initiative trotz Gegenvorschlag gutge- heissen hat, habe einen Unsinn unterstützt. Ich möchte mich dagegen im Namen dieser Mehrheit in aller Form verwahren. Herr Blocher, das ist Zynismus im Quadrat, was Sie hier vorbringen! Es ist undemokratisch, was Sie hier gesagt haben.
Diese Schuldthese, dass dieser Preisüberwacher nichts taugen soll, gehört zu der Verantwortung, die Sie und Ihre Mehrheit zu tragen haben. Man kann nicht einen Preisüber- wacher zum voraus kastrieren und dann behaupten, er sei nicht zeugungsfähig. Das ist Ihre Schuld. (Beifall)
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
96 Stimmen 23 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Mitteilungen - Communications
Präsident: Ich bitte Sie, noch einige Mitteilungen entgegen- zunehmen. Die Besucher auf den Tribünen ersuche ich, jegliche Demonstration zu unterlassen, so auch Aeusserun- gen des Missfallens oder Beifalls.
Zunächst möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass in der abgelaufenen Woche zwei ehemalige Nationalräte gestorben sind. Es sind dies Herr Arrigo Caroni, Locarno, Nationalrat von 1966 bis 1971, und Herr Hans Stiffler, Davos, Nationalrat von 1959 bis 1962.
Alsdann haben wir heute von einigen Mitarbeitern unseres Hauses Abschied zu nehmen. Am Schluss dieses Jahres verlässt uns unser geschätzter Uebersetzer und Sekretär Josef Zwicker. Er will in Zukunft seine ganze Arbeitskraft für das Staatsarchiv Basel einsetzen. Josef Zwicker war seit der Wintersession 1977 als Uebersetzer und Sekretär unseres Rates tätig. Er versah diese Aufgabe mit Präzision und Gewissenhaftigkeit. Für die Ratspräsidenten war er ein wert- voller, initiativer und offener Berater. Wir danken Herrn Zwicker und wünschen ihm alles Gute und viel Befriedigung bei seiner angestammten Arbeit als Archivar und Historiker. (Beifall)
Im weiteren verlässt uns auf Ende Jahr auch Herr Thomas Koch, der seit 1979 als Sekretär der Kommissionen für Wissenschaft und Forschung tätig war und auch im Doku- mentationsdienst arbeitete. Herr Koch war ein umsichtiger Mitarbeiter, der vor allem für kulturelle Belange ein feines Verständnis zeigte. Er wird im nächsten Jahr eine neue Funktion in der Bundeskanzlei übernehmen. Ich danke Herrn Koch für die geleisteten Dienste und wünsche ihm viel Erfolg für die Zukunft. (Beifall)
Auf Ende des Jahres geht Herr Emil Grichting nach langjäh- riger journalistischer Tätigkeit in Pension. Herr Grichting, der wie kaum ein anderer Journalist das Bundesgeschehen in allen Details kennt, ist seit 1951 als Bundeshausjournalist akkreditiert, und zwar seit 1957 für den «Tages-Anzeiger». Während 20 Jahren, von 1953 bis 1973, amtierte er zudem als Simultanübersetzer im Nationalrat.
Im Namen des Rates wünsche ich Herrn Grichting einen langen und erfüllten Ruhestand und hoffe, dass er trotzdem ab und zu im Bundeshaus anzutreffen sein wird. (Beifall) Wir stehen wieder am Schluss einer reich befrachteten Session. Die wichtigsten Geschäfte, die wir uns vorgenom- men hatten, haben wir behandelt. Die Petitionen, die Presse- förderung, parlamentarische Initiativen Geschwindigkeits- beschränkungen und die Initiative Amnestiebegehren hätten längere Diskussionen bedingt und konnten darum auch nicht für heute traktandiert werden.
Sie mussten auf die nächste Session hinausgeschoben wer- den. Wir werden uns aber bemühen, diese Vorlagen prioritär zu behandeln.
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz, wünsche Ihnen zu den bevorstehenden Festtagen alles Gute und einen erholsamen Winter und erkläre die Sitzung und die Session als geschlos- sen. (Beifall)
Schluss der Sitzung und der Session um 10.15 Uhr Fin de la séance et de la session à 10 h 15
1
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Preisüberwachung. Bundesgesetz Surveillance des prix. Loi
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.058
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.12.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
2275-2277
Page
Pagina
Ref. No
20 014 009
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.