E 4 mars 1986
28
Motion Steiner
resultiert, dem Antrag des Kommissionspräsidenten gegen- überstellen.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Ordnungsantrag Schmid Für den Antrag Knüsel
28 Stimmen 2 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Ordnungsantrag Schmid Für den Antrag der Kommission
12 Stimmen 24 Stimmen
Präsident: Wir fahren weiter in der Behandlung unserer Traktandenliste.
85.980 Motion Steiner Rebbau. Frostschäden Dédommagement des viticulteurs victimes du gel
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1985 Die Winterfröste Anfang 1985 hatten im Rebbau in verschie- denen Landesteilen abnormal hohe Schäden zur Folge, die sich zum Teil über Jahre erstrecken werden.
Um dem Rebbauern bei derart massiven Schäden, die er allein zu tragen hat, Hilfe leisten zu können, wird der Bun- desrat ersucht:
Massnahmen für Vergütungen an die aus dem Jahre 1985 resultierenden Frostschäden zu ergreifen;
Grundlagen zu schaffen, damit an künftige Frostschäden im Rebbau, vor allem für extreme Ertragsausfälle samt Erneuerung von Rebkulturen, Vergütungen ausgerichtet werden können.
Texte de la motion du 18 décembre 1985
De nombreux vignobles suisses ont subi l'hiver dernier, en raison de la persistance du gel, des dégâts extrêmement importants dont les effets se feront sentir sur plusieurs années.
A ce jour, les viticulteurs sont seuls à en supporter les frais très élevés. Pour leur venir en aide, le Conseil fédéral est chargé:
de prendre des mesures en vue de les dédommager pour les dégâts subis en 1985;
de faire en sorte qu'ils soient dorénavant automatiquemnt indemnisés pour les dégâts dus au gel, surtout lorsque le manque à gagner est considérable et qu'il faut replanter des pieds de vigne.
Steiner: Ich verweise auf die hier am 18. Dezember letzten Jahres behandelte Interpellation von Frau Bührer, die Ant- wort des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes und mein damaliges Diskussionsvotum, endend mit dem Einreichen dieser Motion.
Nachdem dieses Geschäft noch keine drei Monate zurück- liegt, darf ich an Ihr Erinnerungsvermögen appellieren und auf Wiederholungen verzichten.
Die Interpellantin bedankte sich damals für die freundliche und wohlwollende Antwort und erklärte sich befriedigt, auch ohne Zusagen. Für meine Gewährsleute und die betroffenen Rebbauern, mit denen ich in Dauerkontakt stehe, und für mich blieben allerdings fünf Punkte als nicht erledigt zu- rück:
Die Beschränkung auf Frostschäden nur in der Ost- schweiz anstelle einer gesamtschweizerischen Schau.
Die Feststellung einer angeblichen Verbitterung unserer Rebbauern und einer Animosität gegenüber der West- schweiz. Das wird von uns bestritten: Es gibt in dieser Sache keinen Graben gegenüber unseren Freunden in der Ro- mandie.
Damals noch nicht festgestellter Umfang der Schäden. 4. Uns fehlen noch konkretere Vorstellungen seitens des Bundesrates über Massnahmen bezüglich Frostschäden 1985 und künftigen ähnlichen Ereignissen, als sie in der Interpellationsantwort damals angegeben werden konnten. 5. Die Ueberlegung, dass Massnahmen auf Antrag eines Departementes aufgrund eines parlamentarischen Auftra- ges wohl eine bessere Rückendeckung beim Gesamtbun- desrat haben als lediglich aufgrund einer blossen Interpella- tionsantwort (letzteres natürlich auf die Gefahr hin, dass mir der Chef des Volkswirtschaftsdepartementes vorwirft, es handle sich hier um einen Versuch am untauglichen Objekt). Deshalb diese Motion, im Sinne eines parlamentarischen Auftrages, wobei ich Ständerat und Bundesrat um Verständ- nis für meine Hartnäckigkeit bitte. Aber ich musste am Ball bleiben, wie das auch beim Handball üblich ist, nicht wahr, Herr Bundesrat Furgler?
Leider sind auch heute die vor mehr als einem Jahr aufgetre- tenen Schäden noch nicht voll erfassbar. Die Natur lässt sich Zeit. Im Schadensgebiet meines Kantons Schaffhausen im Umfang von 60 Hektaren rechnet man mit definitiver Abschätzung im Verlaufe dieses Sommers 1986.
Worum geht es nun? Mit dieses Motion erbitte ich mir vom Bundesrat eine umfassende Schau mit dem zentralen Punkt der Massnahmen, die ins Auge gefasst werden:
a) einerseits für Hilfeleistungen bei den eingetretenen Schä- den, die sich über Jahre auswirken und deshalb besonders hart treffen (Punkt 1 der Motion);
b) andererseits Vorbereitungen insbesondere rechtlicher Art für mögliche künftige analoge Katastrophen (Punkt 2 der Motion).
Denn es ist nicht von Gutem, wenn sich das Parlament zu oft mit dieser Materie beschäftigen muss; für mich jedenfalls ist dies hoffentlich das letzte Mal.
In diesem Zusammenhang hört man gerne etwas über Erneuerungsbeiträge beziehungsweise Aenderungen dabei. Auch wäre ich dankbar über Gedanken zur Erneuerung von Rebbeschluss und Weinstatut: wann zu erwarten, ob dabei Erfahrungen aus dem Schadenjahr 1985 Eingang finden, und wenn ja, wie?
Und schliesslich die Frage, ob im Kontakt mit den betroffe- nen Kantonen Lösungen in Aussicht stehen und/oder ob allenfalls die vor dreissig Jahren im Parlament ergriffene Notmassnahme wiederholt wird. Herr Bundesrat Furgler hat in seiner Antwort am 18. Dezember darauf Bezug genom- men, konnte aber damals lediglich eine Prüfung in Aussicht stellen. Ich zweifle auch heute nicht am guten Willen seitens des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes; ich glaube an seine Anstrengungen, die ich ihm im voraus verdanke. Diese Anstrengungen gelten würdigen Emp- fängern.
Bundesrat Furgler: Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr aufgrund zweier parlamentarischer Vorstösse (Einfache Anfrage Humbel und Interpellation von Frau Bührer) zur Frage der Entschädigung bei Frostschäden im Rebbau Stel- lung genommen. Er wies darauf hin, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen keine Vergütung bei frostbedingten Ern- teausfällen vorsehen, dass vielmehr für derartige Hilfsmass- nahmen ein allgemein verbindlicher Bundesbeschluss zu erlassen wäre, wie man das in den Jahren 1956 und 1957 getan hatte.
Bundeshilfe - das scheint mir nun entscheidend; ich durfte es Frau Bührer sagen, und ich wiederhole es heute sehr gerne in Beantwortung des Vorstosses von Herrn Steiner - ist schon im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlos- sen: Sollten in einzelnen Betrieben grosse finanzielle Schwierigkeiten auftreten, ist eine Hilfe im Rahmen des
S
29
Motion Steiner
Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft möglich. So können etwa bestehende Schulden durch Betriebshilfskredite abgelöst und wichtige Investitionen wie der Kauf neuer Pflanzen durch Investi- tionskredite finanziert werden. Die Kantone können Gesu- chen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden finan- ziellen Mittel entprechen.
Es mag vor allem die Schaffhauser, aber auch uns alle interessieren, dass wir hier nicht untätig geblieben sind. Bund und Kanton Schaffhausen haben bis heute in diesem Zusammenhang folgende Leistungen erbracht: Für Neuan- lagen infolge von Frostschäden wurden bis heute an drei Rebbauern 76 000 Franken an Investitionskrediten ausbe- zahlt; zwei Rebbauern wurden Betriebskredite von insge- samt 98 000 Franken zugesprochen (Bund zu 55 Prozent daran beteiligt, Kanton zu 45 Prozent), um vorübergehende Belastungen im Betrieb überbrücken zu können. Insgesamt wurden somit an Investitionskrediten und Betriebshilfen 174 000 Franken an die Schaffhauser Rebbauern ausbe- zahlt. Zusätzlich wurden drei Rebbauern Rückzahlungen von Investitions- und Betriebskrediten per 1985 von 25 600 Franken gestundet. Weitere Hilfen sind im laufenden Jahr nicht ausgeschlossen, weil, wie wir in der Dezember- Gesprächsrunde und heute wieder zu Recht hörten, die Natur es einfach nicht möglich macht, dass man heute sagen könnte, alles sei klar, man wisse bis hin zur letzten Position genug, um die Operation abzuschliessen.
Ueberdies sieht der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1979 über Massnahmen zugunsten des Rebbaues in Artikel 3 Bundesbeiträge an die Erneuerung von Rebbergen in Hang- lagen vor. Auch das scheint mir eine wichtige Hilfsmöglich- keit zu beinhalten.
Der Rebbaukommissar des Kantons Schaffhausen, Herr Neukomm, schätzt die Fläche, die von Frostschäden betrof- fen wurde und auf der unter Umständen die Reben erneuert werden müssen, auf zirka 60 Hektaren. Auf rund 40 Hekta- ren wurden die Reben entfernt; sie werden spätestens in diesem Frühjahr erneuert. Bei den restlichen 20 Hektaren wurde versucht, die Reben mit dem Nachziehen von neuen Ausschlägen zu retten. Es wird sich erst in den nächsten zwei bis drei Jahren zeigen, ob dies gelungen ist oder ob man dort doch noch einmal zur totalen Erneuerung kom- men muss. Rund 45 bis 50 der erwähnten Hektaren - also der frostgeschädigten Reben - befinden sich auf Parzellen mit Neigungen von über 30 Prozent. Die Besitzer dieser Parzellen können, wenn das nötig sein wird, in den Genuss der von mir geschilderten Erneuerungsbeiträge kommen. Ich würde aufgrund dieser bisherigen Erläuterungen sagen: Es ist tatsächlich erfreulicherweise so, dass mit den beste- henden Instrumenten schon recht viel getan werden kann. Bei der weiteren Prüfung aller mit dem Rebbau zusammen- hängenden Fragen, welches Gebiet sie auch immer betref- fen - ich teile die Auffassung von Herrn Steiner, dass ich als für die Volkswirtschaft Verantwortlicher im Bundesrat die ganze Schweiz mit all ihren Rebgebieten zu sehen habe -, muss man sich schlüssig werden: Wie wollen wir die natur- bedingten Schäden gewichten? Naturbedingte Schäden an Kulturen - damit hat der Landwirt über Generationen hin- weg gelebt - gehören an und für sich zum Risiko dieses herrlichen, für uns auch staatspolitisch so bedeutsamen Berufsstandes. Nicht umsonst hat sich der Bauer an diesen «Dreijahreszyklus» gewöhnt, von dem er sagt: «Bitte, einmal geht's unter den Schnitt, einmal geht's über den Schnitt, und mit all dem zusammen können und haben wir zu leben». Der Landwirt kann also mit anderen Worten zurzeit, mit Ausnahme von Hagelschäden, diese naturbedingten Schäden nicht durch Versicherungen decken. Es muss aber erwähnt werden, dass bei einer Umfrage in den sechziger Jahren nur sehr wenige Rebbauern bereit waren, eine Frost- versicherung abzuschliessen, weil die verlangten Prämien als zu hoch empfunden wurden.
Nun verstehen Sie, wenn ich hier mit grosser Reserve wei- tergehende Begehren zu gewichten versuche. Es kann ja nicht Aufgabe des Bundes sein, bei naturbedingten Ernte- ausfällen allgemein Beiträge auszuzahlen. Auch in Zukunft -
ich glaube, das ist das einzig Sinnvolle - muss von Fall zu Fall gewichtet werden: Ist das ein Zustand, der nun einfach nicht mehr tragbar ist, der eine ausserordentliche Hilfsope- ration nötig macht, wie wir das vor rund dreissig Jahren einmal erlebt haben? Die gesamten Auswirkungen des Fro- stes des letzten Jahres auf den Rebbau stehen noch nicht fest. Bekannt sind gegenwärtig nur die Ernteausfälle, die im Vergleich zum zehnjährigen Durchschnitt, je nach Kanton - wir haben es im Dezember miteinander ausdiskutiert - sehr. hoch waren, bis zu 78 Prozent betrugen.
Eine genaue Analyse der Situation, die ich Ihnen gerne zusichere, wird aber erst nach dem Austrieb dieses Jahres, das heisst. während der berühmten Floraison Mitte Juni, möglich sein. Mein Departement wird in Zusammenarbeit mit dem Rebbaukommissariat Ihres Kantons und mit jenem der anderen betroffenen Kantone - Ihr Nachbar ist ja auch in einem solchen Kanton zu Hause - eine genaue Bestandes- aufnahme der Frostschäden vornehmen.
Somit würde ich sagen: In Kenntnis der bereits erfolgten und der noch möglichen Hilfe sollten wir diese zusätzlichen Prüfungen vornehmen. Ich würde Ihnen diese zusichern und Sie ersuchen, dass Sie uns den ganzen Fragenkreis nach unserer Lagebeurteilung umschreiben lassen. Deshalb wäre mir die Form des Postulates lieber. Ich ersuche Sie in diesem Sinne um Zustimmung und sage als Letztes noch: Der von Ihnen auch erwähnte Rebbaubeschluss soll ja nun mit Blick auf die Gesamtrevision in naher Zukunft durch eine Spezialkommission in unserem Hause unter Beizug von Vertretern aus allen Landesteilen so für den Bundesrat vorbereitet werden, dass wir diesen Entscheid zeitgerecht, bis zum Jahre 1989, durch das Parlament bringen. Ich werde Sie gerne über die Detailfortschritte im Laufe unserer nor- malen Gespräche informieren. Zurzeit steht fest, dass wir das in Angriff genommen haben, ohne dass wir allerdings eine Sofortoperation, wie es noch vor einem Jahr geheissen hat, durchführen.
Ich ersuche Sie um Ueberweisung in Form des Postulates.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Ist Herr Steiner mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden?
Steiner: Nachdem ein analoger Vorstoss im Nationalrat wider Erwarten unterblieben ist, bin ich mit der Umwand- lung in ein Postulat einverstanden. Ich benütze dabei gerne die Gelegenheit, dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepar- tementes für seine grundsätzlich positiven Ausführungen zu danken. Er gibt den schwergeprüften Rebbauern wieder Hoffnung und Mut.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 11.25 Uhr La séance est levée à 11 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Steiner Rebbau. Frostschäden Motion Steiner Dédommagement des viticulteurs victimes du gel
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.980
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
28-29
Page
Pagina
Ref. No
20 014 293
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.