607
Geschäftsbericht des Bundesrates
refusée par 12 voix contre 3 et quelques abstentions pour les raisons suivantes:
Tout d'abord, il faut reconnaître, avec M. Stucky, qui s'est exprimé tout à l'heure à cette tribune, que le résultat de l'exercice permet aux PTT d'effectuer le versement proposé par le Conseil fédéral. La capacité des PTT à investir n'en sera nullement amoindrie. Ensuite, il faut considérer que le montant de ce versement, soit 170 millions de francs, n'a absolument rien d'exceptionnel. On est allé beaucoup plus loin à plusieurs reprises déjà dans le passé, par exemple 225 millions en 1979, 250 millions en 1980, 200 millions en 1981. Où est, dans ces conditions, la limite que l'on peut considérer comme acceptable, la limite à ne pas dépasser? Pourquoi ce qui était défendable il y a cinq ou six ans ne le serait plus aujourd'hui, alors que la situation financière de la Confédération s'est encore aggravée. En quoi un tel verse- ment serait-il lavé de son caractère fiscal, dès l'instant où on l'ampute de 20 millions de francs? En quoi la transparence dont a parlé M. Coutau serait-elle mieux assurée en opérant un versement de 150 millions de francs au lieu de 170 mil- lions? S'agissant de transparence et de fiscalité, si M. Cou- tau était logique avec lui-même, il nous proposerait tout simplement de renoncer à tout versement à la Confédéra- tion. Mais M. Coutau ne va pas jusqu'au bout de sa logique; je le regrette parce que, si c'était le cas, la discussion pourrait se développer sur des bases beaucoup plus claires. Comme on l'a vu dans le rapport que je viens de vous présenter, les réserves s'établissent, après attributions, au terme de l'exercice 1985, à 1,230 milliard de francs. On n'est donc pas loin de l'objectif visé par les PTT, à savoir 1,3 mil- liard de francs. Nous avons au surplus la certitude que celui- ci sera atteint à la fin de l'exercice 1986. Il n'y a donc aucune raison de précipiter le mouvement en ce qui concerne l'alimentation des réserves, d'autant plus que - cela me paraît extrêmement important - dans la situation présente, les investissements des PTT sont pratiquement financés par les amortissements, donc sans qu'il soit nécessaire de faire appel aux réserves figurant au bilan. C'est un élément positif qu'il convient d'avoir à l'esprit au moment où nous devons nous prononcer sur la proposition présentée par M. Coutau. Enfin, je l'ai dit tout à l'heure, la norme des 150 millions, adoptée il y a quelques années, ne saurait avoir un caractère d'intangibilité. Elle ne constitue ni un plafond, ni un plan- cher. On peut et on doit s'en écarter en fonction du résultat de l'exercice sous revue.
M. Coutau a également parlé du compte mixte dont il sou- haite, avec beaucoup d'autres, le rééquilibrage. Je dirai, à ce propos, que le compte mixte est une chose et que le verse- ment à la caisse fédérale en est une autre. Ces deux pro- blèmes n'ont aucun lien direct entre eux. Le compte mixte fait actuellement l'objet d'une étude dont nous connaîtrons le résultat dans quelques mois; nous verrons à la lumière des solutions qui seront proposées à ce moment-là ce qu'il pourrait advenir de la situation financière des PTT et de leur capacité à continuer à verser à la Confédération une partie de leurs bénéfices.
Enfin, je terminerai en soulignant que, dans ce débat, nous ne saurions faire abstraction de l'état des finances fédérales. C'est pourquoi je vous invite, au nom de la majorité de la Commission des finances, au nom du groupe socialiste qui m'a chargé d'exprimer son avis par la même occasion, à voter l'arrêté fédéral tel qu'il est présenté.
Bundesrat Schlumpf: Herr Stucky hat vorhin vorgeschlagen, man solle über diese Frage in den Kommissionen einmal eine Grundsatzaussprache führen. Ich teile diese Meinung. Ich würde es begrüssen, wenn wir das wieder einmal machen könnten, weil jetzt die damalige Zielvorgabe (1 Mil- liarde) erreicht ist.
Zum Antrag von Nationalrat Coutau: Von Herrn Meizoz wurde am Schluss gesagt, die 150 Millionen seien ein Richt- wert. Wir hatten in den letzten Jahren schon viel weniger Ablieferung, wir hatten schon viel mehr, je nach den effekti- ven Rechnungsergebnissen. Das ist einwandfrei verfas- sungskonform, und dies nicht deswegen, weil ein fundiertes
Gutachten Eichenberger vorliegt, sondern aus den Verfas- sungsbestimmungen, wo bereits gesagt wird, dass ein Ertrag der PTT in die eidgenössische Kasse fällt (Art. 36 Abs. 2 und Art. 42 Lit. b). Damals, als sich der Verfassungs- geber mit der Frage beschäftigte, wie der Bund zu seinen Franken kommen soll, hatte er schon als Litera b - da sehen Sie den Stellenwert - gesagt, er solle seine Bundesausga- ben finanzieren: b. aus dem Reinertrag der PTT. Der Verfas- sungsgeber hat also damit gerechnet. Damit bleibt es heute bei der Frage des Masses - ich meine auch grundsätzlich, wieweit Aeufnung von Rückstellungen, wieweit Ablieferun- gen - und wird natürlich auch mehr und mehr zu einer Frage der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit. Im Zusammenhang mit der Mischrechnung kommen wir zu Fragen, die nicht einfach zu lösen sein werden, weshalb ich eine Grundsatzdiskussion befürworten würde.
Nun ist aber das Rechnungsergebnis 1985 viel besser aus- gefallen als die seinerzeitige Budgetierung, so dass wir zusätzlich eine Abschreibung vornehmen können - Sie haben das beachtet, die Herren Referenten haben darüber orientiert. Trotzdem bleibt noch ein überdurchschnittlicher Ertrag. Deshalb ist es sicher angemessen und verhältnisge- recht, wenn man den Richtwert von 150 Millionen für dieses Jahr auf 170 Millionen erhöht, allerdings nicht in der Mei- nung, diese Richtwertlimite ein für allemal höher anzu- setzen.
Ich bitte Sie also, den Antrag von Herrn Coutau abzulehnen und der Kommission zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
Minderheit Mehrheit
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 101 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1985 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1985
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 572 hiervor - Voir page 572 ci-devant
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Eng, Berichterstatter: Die Sektion Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement der Geschäftsprüfungskommission hat neben den ihr zugewiesenen Aufsichtsbeschwerden
N
4 juin 1986
608
Gestion du Conseil fédéral
namentlich die Erfolgskontrolle über die Teilnahme an inter- nationalen Tagungen, des weiteren den Datenschutz und schliesslich den Vollzug des Asylgesetzes behandelt.
Die Organe der parlamentarischen Oberaufsicht haben schon verschiedentlich und seit mehreren Jahren die Vertre- tung der Schweiz an internationalen Konferenzen und Ver- sammlungen geprüft. Während sich die Finanzkommissio- nen und die Finanzdelegation vor allem mit den Problemen befassten, die sich aus der Sicht der Finanzaufsicht stellten, nahmen sich die Geschäftsprüfungskommissionen vorwie- gend der Vollzugsfragen und namentlich der Erfolgskon- trolle an. Im Mittelpunkt standen dabei das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten, bei dem die Vertretung unseres Landes an internationalen Organisatio- nen konzentriert ist, und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das öfters Delegationen an multilate- rale Tagungen zu entsenden hat. Bilaterale und multilaterale Tagungen bilden ein immer notwendigeres Element der internationalen Zusammenarbeit. Ein Staat, der seine Inter- essen wirksam verteidigen und seinen Standpunkt klarma- chen will, muss an diesen Tagungen teilnehmen und kom- petent vertreten sein. Dennoch müssen bei der Entsendung von Delegationen Mässigung und Disziplin bewiesen wer- den. Dies veranlasste den Bundesrat am 2. Dezember 1985, neue Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an multilaterale Tagungen zu erlassen. Die darin aufgenomme- nen Weisungen über die Voraussetzungen, die zur Teil- nahme an einer Tagung erfüllt sein müssen, über die Zahl der Delegierten und die Aufenthaltsdauer erscheinen der GPK zweckmässig. Sie entsprechen den Anforderungen und umfassen alle Kriterien und Grundsätze. Es ist nun ihre sinngemässe Anwendung notwendig.
Die Arbeiten am Datenschutzgesetz sind durch die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens arg in Rückstand geraten. Die nationalrätliche Kommission zur Beratung der parla- mentarischen Initiativen zum Persönlichkeits- und Daten- schutz aus dem Jahre 1977 hat ihre Tätigkeit sistiert, bis die Botschaft vorliegt, die vom Bundesrat auf Jahresende, spätestens auf Beginn des nächsten Jahres in Aussicht gestellt wurde. Namentlich die privatrechtlichen Bestim- mungen müssen eingehend überarbeitet werden, während die öffentlich-rechtlichen Regelungen im grossen und gan- zen Zustimmung fanden. Angesichts der enormen Ausbrei- tung der Informatik und des steten technologischen Wan- dels ist der Verzug der Gesetzgebung besorgniserregend. Der Bundesrat hat denn auch beschlossen, dass die Daten- schutzrichtlinien bis Ende 1986 weiter gelten. Da sie in ihrer Gestaltungskraft aber beschränkt sind, erscheint es um so wichtiger, dass in Gebieten mit sehr umfangreichen kriti- schen Datenbearbeitungen bereits heute spezifische Lösun- gen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe gesucht werden. Für die Bearbeitung von Personendaten in der Bundesver- waltung hatte der Bundesrat ehemals den Dienst für Daten- schutz im Bundesamt für Justiz eingesetzt, dessen zweiter Bericht über seine Tätigkeit und Erfahrungen Gegenstand einer Besprechung in unserer Sektion bildete. Dieser Bericht legt übersichtsweise die Entwicklung der Daten- schutzpraxis in der Bundesverwaltung seit 1983 dar. Darge- legt werden darin namentlich Aufgaben aus dem Gesund- heits-, Statistik-, Sozialversicherungs- und Polizeibereich sowie Fragen des Personal- und Ausländerrechtes.
Neben einer ganzen Reihe von Verbesserungen und Siche- rungen ergaben sich auch verschiedene Schwierigkeiten und Probleme. So werden, wie der Bericht unter anderem feststellt, Informationssysteme und Datenübertragungs- netze aufgebaut, ohne dass rechtzeitig die rechtliche Grund- lage und die Garantien für die betroffenen Personen geschaffen werden. Die technischen Entwicklungen dürften in der kommenden Zeit den Datenschutz noch anforde- rungsreicher machen.
Der Dienst für Datenschutz ist vorwiegend ein Konsultativor- gan der Bundesverwaltung. Da er die einzige vollamtliche professionelle Instanz für Datenschutzfragen ist, wird er auch von kantonaler oder privater Seite immer wieder kon- sultiert. Dagegen ist er mangels personeller Dotierung nicht
in der Lage, die korrekte Anwendung der bundesrätlichen Richtlinien systematisch zu kontrollieren. Bei der Behand- lung des Datenschutzgesetzes wird dereinst Gelegenheit sein, die Stellung dieses Dienstes innerhalb der Bundesver- waltung und seine Aufgaben zu überprüfen. Dabei wäre es durchaus denkbar, die Schaffung eines Datenschutzdele- gierten zu diskutieren, dem nicht nur eine beratende und koordinierende, sondern auch eine überwachende Funktion zugewiesen werden könnte.
Schwerpunkt der Prüfung des Geschäftsberichtes bildete der Vollzug des Asylgesetzes. Dabei standen vorwiegend praktische Probleme im Vordergrund. Zu ihrer Information nahm die Sektion zudem an der Befragung eines tamili- schen Asylbewerbers teil und liess sich an einer Aussprache mit Mitarbeitern des Delegierten für das Flüchtlingswesen und des Beschwerdedienstes über die geltende Praxis orientieren. In der Folge beschloss die Sektion, die aufge- worfenen Fragen vertieft und den Vollzug des Asylgesetzes begleitend zu prüfen, zumal eine vom Departement bestimmte Steuergruppe und eine ebenfalls besonders geschaffene Projektleitung Flüchtlingswesen die Problem- bereiche Organisation, Personal, Automation und Raum bearbeiten. Die Projektleitung wird ihren Bericht im Oktober 1986 vorlegen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Geschäftsberichtes wurden von der Sektion unter anderem folgende Probleme des Vollzuges des Asylrechtes einer näheren Untersuchung unterzogen:
Die Stellenbesetzung bereitet etliche Mühe. Von den 190 bewilligten Stellen sind erst 145 besetzt. Zudem bestehen auch Schwierigkeiten, Abgänge zu ersetzen, was sich infolge der hohen Fluktuation besonders nachteilig aus- wirkt. Die hohe Fluktuationsrate hat verschiedene Ursachen. Zum einen spielt das Hilfskräfteverhältnis mit seiner geringeren Versicherungsleistung, der Befristung und den bescheidenen Aufstiegschancen eine Rolle. Zum anderen erschweren die sehr flache Alterspyramide und die breite qualifizierte Basis eine Karriereplanung. Der Hauptgrund scheint indessen im Leistungsdruck zu liegen, der die psy- chische Belastung durch die Konfrontation mit den Flücht- lingsschicksalen noch verschärft. Eine interne Analyse in den Verfahrenssektionen der Abteilung Flüchtlinge hat die Gründe zu erforschen versucht und Vorschläge unterbreitet. Die statistischen Grundlagen bezüglich der Ausschaffungen sollen noch verbessert werden. Die Ausschaffungen bilden nach wie vor die Ausnahme. Im ersten Quartal 1986 sind 1153 Wegweisungen erfasst worden, wobei 662 Personen nach Ablauf der Frist ohne Abmeldung verschwunden sind, 377 Personen haben sich formell abgemeldet und die Schweiz verlassen, während 154 Personen - davon 128 in den Heimatstaat - ausgeschafft wurden. Zusätzlich konnten die Gesuche von 344 Personen abgeschrieben werden, die ihre Gesuche vor der Durchführung des Verfahrens zurück- gezogen haben und ausgereist sind. Obschon die techni- schen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erfassung der Daten vorhanden sind, ist es immer noch schwierig, von den Kantonen die statistischen Grundlagen zu erhalten.
Nach den Auskünften des Delegierten für das Flüchtlings- wesen funktioniert die Zusammenarbeit mit dem EDA gut. In der interdepartementalen praktischen Zusammenarbeit, unter anderem im Bereich der Rückkehrerhilfe und der Wiedereingliederung, sind verschiedene Arbeitsgruppen tätig. Verbessert werden konnten in den Herkunftsländern auch die Informationen über die Verhältnisse in der Schweiz. Die auf verschiedene Stufen verteilte interdeparte- mentale Zusammenarbeit darf allerdings nicht dazu führen, dass der ganze Problemkreis Asylanten mehr und mehr von den Departementsspitzen weg verlagert wird.
Beschäftigt haben die Sektion auch die materiellen Rechts- fragen der unbegründeten Gesuche und des Non-refoule- ments. Die zu diesen Themen erhaltenen Dokumentationen werden noch einer näheren Prüfung unterzogen. Das gilt zudem auch für die Frage des Akteneinsichtsrechts.
Die Sektion befasste sich schliesslich auch mit den Motio-
Geschäftsbericht des Bundesrates
609
nen und Postulaten, die abgeschrieben werden sollten. Die GPK beantragt Ihnen, das Postulat Alder aus dem Jahre 1974 betreffend Verfassungsgerichtsbarkeit aufrecht zu erhalten, nachdem eine parlamentarische Initiative vom 4. März 1986 den gleichen Gegenstand beschlägt.
Frau Gurtner: Ich äussere mich zum Zivilschutz und möchte dazu einige Fragen an Frau Kopp stellen. Der Bericht des Bundesamtes für Zivilschutz auf Seite 169 ff erweckt den Eindruck, im Schweizer Zivilschutz sei alles in bester Ord- nung, und weder bei der Zivilschutzorganisation noch bezüglich des Zivilschutzkonzeptes würden Probleme bestehen. Einzig auf Seite 171 bezüglich der Ausbildung wird festgehalten, dass von den Stimmbürgern und Stimm- bürgerinnen in den letzten Jahren in Zürich, Basel-Stadt und Baselland drei Kredite für zwei Zivilschutzausbildungszent- ren abgelehnt wurden. Offensichtlich bereiten Zivilschutz- projekte zunehmend Mühe, insofern sie vor das Volk zur Abstimmung kommen, akzeptiert zu werden.
Immer mehr Leute sehen offenbar den Sinn für Milliardenin- vestitionen in Beton- und Bunkerbauten, die uns vor einem Atomkrieg schützen sollen, nicht mehr ein. Entsprechend Mühe - und auch diese Informationen fehlen im Bericht - hat der Zivilschutz, wie geplant 120 000 Frauen für den Dienst zu rekrutieren. Trotz einer riesigen Werbekampagne in den Massenmedien liessen sich bisher kaum 20 000 Frauen vom Nutzen und Sinn dieser Institution so weit überzeugen, dass sie auch mitmachten.
Ebenfalls mit keinem Wort geht der Bericht auf die rapid zunehmende Zahl von Zivilschutzverweigerern ein, obwohl das Bundesamt für Zivilschutz im letzten Jahr gezwungen war, auf dem Verordnungswege die Kriminalisierung der Zivilschutzverweigerer aus Gewissensgründen zu regeln. Zahlreiche Rundschreiben und Artikel in der zivilschutzeige- nen Presse und organisierte Kampagnen zur Verbesserung des Images des Zivilschutzes zeugen davon, dass Zivil- schutzverweigerer aus Gewissensgründen für diese Organi- sation zu einem grossen Problem geworden sind. Entspre- chend ist es auch nötig geworden, wie auf Seite 171 des Berichtes erwähnt wird, dass das Bundesamt für Zivilschutz die Kantone und Gemeinden und die Bevölkerung mit Infor- mationen und speziellen Motivationskampagnen zum Mit- machen animieren muss, weil diese je länger je weniger bereit sind, freiwillig die Forderungen des Bundesamtes zu erfüllen.
Der Zivilschutz gibt vor - und der Bundesrat hat es in der Beantwortung meiner Motion gegen atomare Zivilschutz- übungen erneut bestätigt, als er sagte, Zivilschutz biete der Bevölkerung einen «ausreichenden Schutz bei einem beschränkten atomaren Holocaust> -,auch in einem Atom- krieg oder bei einer zivilen atomaren Katastrophe die Bevöl- kerung ausreichend schützen zu können. Spätestens seit der Zivil- und AC-Schutz nicht in der Lage war, die 1200 Kilo- meter entfernt stattfindende Atomkatastrophe in Tscherno- byl zu meistern, glaubt wohl kein unabhängig denkender Mensch mehr daran. Der Zivilschutz verbreitet in diesen Fragen verantwortungslose Illusionen über Sicherheiten, die er nie gewähren kann.
Ich habe deshalb folgende drei Fragen:
Ist der Bundesrat bereit, einen umfassenden Bericht über die Akzeptanz des Zivilschutzes und des Zivilschutzkonzep- tes bei der Bevölkerung und nicht nur bei den interessierten Organisationen und Standesvereinigungen zu veranlassen? 2. Sind Sie bereit, Frau Kopp, die Wirksamkeit des Zivil- schutzes bei einem zivilen atomaren GAU und bei einem Atomkrieg umfassend untersuchen zu lassen und auch die Frage zu beantworten, wie und unter welchen Bedingungen die Bevölkerung nach dem Eintreten einer Katastrophe wei- terleben soll?
Sind Sie bereit, die Kriminalisierung von Zivilschutzver- weigerern rückgängig zu machen, deren Kritik am Zivil- schutz sich nun als berechtigt erwiesen hat und die so äusserst gerechtfertigte Fragen aufgeworfen haben? Wollen Sie nicht mehrere hundert Leute, die zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, amnestieren?
Mme Pitteloud: C'est une question à propos de l'entraide judiciaire qui est mentionnée à la page 152 du rapport de gestion. Sous ce chapitre, il est fait état d'une procédure d'extradition qui a été portée devant la Cour européenne des droits de l'homme. Je pense qu'il s'agit de l'extradition de ressortissants argentins qui sont les anciens collabora- teurs de la dictature militaire et à propos desquels j'ai déposé une interpellation en décembre dernier. Cette inter- pellation portait sur la réponse de la Suisse à la demande d'extradition, sur les prestations d'assistance touchées par les intéressés et sur les demandes d'asile qu'ils avaient déposées dans notre pays.
Six mois après cette interpellation, la presse a fait état de l'acceptation par le Tribunal fédéral de l'extradition de ces personnes mais je n'ai toujours pas de réponse. C'est pour- quoi j'aimerais demander à Madame la Conseillère fédérale comment elle justifie le fait que cette réponse n'est toujours pas parvenue deux sessions après son dépôt et alors même que le Tribunal fédéral a déjà tranché sur cet objet.
M. Longet: J'aimerais intervenir sur un sujet mentionné sous le titre «Office fédéral de police», et qui n'a rien à voir avec les questions qui viennent de vous être posées. Il concerne l'immatriculation des véhicules automobiles. Comme c'est un sujet relativement technique, je compren- drai parfaitement que Mme Kopp, conseillère fédérale, me réponde ultérieurement ou me fournisse un complément écrit.
Je poserai ma première question sous forme de rappel. Voici deux ans, le Conseil national avait voté un postulat que j'avais déposé concernant la catégorie de véhicules automo- biles F. Son libellé était le suivant: «Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité de préciser la définition des véhicules automobiles de la catégorie F, afin de la réserver exclusivement aux voitures de service et d'exploitation». Cette catégorie donne accès à des véhicules dont la vitesse est limitée à 40 kilomètres/heure et l'ordonnance permet de les conduire à partir de seize ans.
A l'origine, cette disposition donnait la possibilité aux jeunes, entre 16 et 18 ans, de conduire des machines capa- bles d'autonomie, des véhicules agricoles et d'autres engins de service dans l'économie. Il s'est trouvé des commerçants assez malins pour exploiter une certaine imprécision des termes et pour offrir sur le marché des espèces de mini- voitures, qui pouvaient diminuer la sécurité du trafic sur les routes et, en même temps, peut-être habituer les jeunes à certaines illusions de la conduite.
Ce sont les raisons pour lesquelles le postulat proposait de redéfinir le champ de la catégorie F. Or, comme il a été voté il y a deux ans et que je ne sais pas ce qu'il en est advenu, je voulais saisir l'occasion du rapport de gestion pour deman- der où l'on en est.
La deuxième question vous paraîtra peut-être un peu folklo- rique, mais je souhaite tout de même la soulever. Elle a également trait à l'immatriculation de véhicules à moteur. Actuellement, on constate un engouement croissant pour les véhicules historiques. Un nombre considérable d'ama- teurs dans notre pays investissent beaucoup de temps et d'argent à les restaurer et ils aimeraient bien les faire circu- ler. Evidemment, entre-temps, les normes d'immatriculation ont changé et ils se heurtent à quelques difficultés. On leur demande de modifier tel ou tel aspect du véhicule et de l'adapter aux normes en vigueur. Il me semble que ces problèmes pourraient être résolus en créant une catégorie différente des autres, comme par exemple une «catégorie véhicules historiques» ou «catégorie des véhicules de plus de trente ans d'âge». Cela paraît peut-être un peu technique d'en parler ici devant le Conseil national, mais je crois que cela fait partie de la protection du patrimoine. Ces amateurs contribuent à préserver des éléments de notre patrimoine culturel, à le faire vivre et à illustrer l'histoire de la technique. Je répète à l'intention de Mme Kopp que je ne serais pas mécontentent si sa réponse était complétée par écrit ulté- rieurement.
13-N
N 4 juin 1986
610
Gestion du Conseil fédéral
Frau Stamm Judith: Ich spreche zu Seite 152, Bundesamt für Polizeiwesen. Hier heisst es zum Thema Rechtshilfever- fahren in Strafsachen: «Mit den USA fand ein Meinungsaus- tausch statt. Das Amt hat zuhanden des Bundesrates einen Bericht verfasst, der mögliche Vereinfachungen auf diesem Gebiet vorsieht.»
Es ist mir aufgefallen, dass im Departement des Auswärtigen bei der Direktion für Völkerrecht auf Seite 28 dasselbe Geschäft erscheint: «Zwischen der Schweiz und den Ver- einigten Staaten sind bilaterale Gespräche über Fragen der Rechtshilfe in Strafsachen, die beide Länder interessieren, in Gang gekommen. Zwei Gesprächsrunden haben im März und August stattgefunden.» Ich gebe meiner Hoffnung in Form einer Frage Ausdruck: Ob das Bundesamt für Polizei- wesen und die Direktion für Völkerrecht dieses Geschäft gemeinsam behandeln? Vielleicht steht das auch irgendwo, und ich habe es übersehen. Sollte das nicht der Fall sein, dann wäre meine Anregung, im Sinne einer Rationalisierung hier die Kommissionen oder Arbeitsgruppen zusammenzu- legen.
Bundesrätin Kopp: Ich spreche zur Frage von Frau Gurtner. Wenn es in der einen oder andern Gemeinde dazu kommt, dass ein Zivilschutzkredit verweigert wird, dürfen wir darin nicht eine generelle Ablehnung des Zivilschutzes sehen. Das sind nach wie vor die Ausnahmen der Regel. Das gleiche gilt für die angeblich grosse Zahl von Schutzdienstverweige- rern. Die Anzahl jener, die den Zivilschutz verweigern, misst sich in Promillen und nicht in Prozenten der Gesamtzahl der Schutzdienstleistenden.
Zu den konkreten Fragen, ob der Bundesrat gewillt sei, die Akzeptanz des Zivilschutzes neu überprüfen zu lassen, darf ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat einen ausführli- chen Bericht erstattet hat, den das Parlament eingehend diskutierte. Es hat die Zivilschutzpolitik des Bundesrates unterstützt. Ich möchte Frau Gurtner einladen, diesen Bericht einmal zu lesen.
Die Tatsache, dass nur 20 000 Frauen im Zivilschutz mitma- chen, bedauert niemand mehr als ich, und zwar sowohl als Frau wie auch als zuständige Departementschefin. Denn beim Zivilschutz geht es uns wirklich darum, dass die Bevöl- kerung geschützt wird. Dass ein solcher Schutz nötig sein könnte, Frau Gurtner, ist wohl gerade jetzt offensichtlich geworden. Wenn irgendwo ein Unfall wie in Tschernobyl passiert und die Radioaktivität verbreitet sich - ich denke an das Jod mit einer sehr kurzen Halbwertszeit -, wären im Katastrophengebiet wohl sehr viele Leute froh gewesen, in Schutzräumen Zuflucht zu finden.
Die Frage des Lebens im Schutzraum wird Gegenstand einer ständigen Ueberprüfung sein.
Eine Amnestierung für Gegner des Zivilschutzes kommt überhaupt nicht in Frage, denn eine Verweigerung des Zivil- schutzes lässt sich genauso wenig rechtfertigen wie die Verweigerung des Militärdienstes.
Zur Frage von Frau Pitteloud, was mit ihrer Interpellation geschehen sei, kann ich antworten, dass diese vom Bundes- rat schon längst beantwortet wurde. Aber das Parlament hat keine Zeit gefunden, sie zu behandeln. Sie liegt also nicht beim Bundesrat, sondern sie ist für diese Session wieder traktandiert. Sie war es auch schon für die letzte.
Die Frage von Herrn Longet werde ich ihm gerne schriftlich im Laufe dieser Session beantworten.
Frau Stamm kann ich beruhigen. Es ist selbstverständlich, dass die beiden Departemente in dieser Frage eng zusam- menarbeiten. Auch die Delegationen sind mit Mitarbeitern beider Departemente bestückt. Geleitet werden sie von einem Mitarbeiter des EDA.
Abschreibung - Classement
Le président: La commission propose le maintien du postu- lat 11.341, Contrôle juridictionnel de la constitutionnalité des lois. Cette proposition n'est pas combattue.
Zustimmung - Adhésion
Eidgenössische Gerichte - Tribunaux fédéraux
Eng, Berichterstatter: Die akuten Ueberlastungen des Bun- desgerichtes und des eidgenössischen Versicherungsge- richtes haben sich im Jahre 1985 noch verstärkt. Zwar hat das Parlament verschiedentlich Massnahmen getroffen, um die beiden Gerichte kurzfristig zu entlasten. Trotz der als Ueberbrückungsmassnahme bis Ende 1988 befristeten Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter und der Urteilsredakto- ren gelang es nicht, die Rückstände abzubauen. Den auf 4144 gestiegenen erledigten Fällen stehen in Lausanne neu 4165 eingegangene Fälle, eine erneute Rekordzahl, gegen- über, so dass noch 1665 Fälle auf 1986 übertragen werden mussten. Positiv kann das Bundesgericht hervorheben, dass sich die Situation in bezug auf die seit mehr als zwei Jahren hängigen Geschäfte weiter gebessert hat. Auch beim eidge- nössischen Versicherungsgericht hat sich die Zahl der neuen Geschäfte wiederum erhöht. Die Zunahme der Geschäftslast dürfte sich gemäss seinem Geschäftsbericht voraussichtlich noch verstärken, zumal das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge die höchstrichterliche Beurteilung zahlreicher neuer und schwieriger Rechtsfragen erwarten lässt.
Um die beiden Gerichte auf lange Sicht zu entlasten, sieht die bundesrätliche Vorlage zur Revision des Bundesgeset- zes über die Organisation der Bundesrechtspflege prozes- suale und organisatorische Massnahmen vor. Die national- rätliche Spezialkommission hat die Beratungen nunmehr aufgenommen, doch ist kaum damit zu rechnen, dass die Vorlage von den beiden Räten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird.
An die Hand genommen wurde auch die beim letztjährigen Geschäftsbericht diskutierte Problematik der schiedsge- richtlichen Tätigkeit der Bundesrichter. Die parlamentari- sche Initiative Ruffy, die von der zitierten Spezialkommis- sion einer Vorprüfung unterzogen worden ist, bildet noch in dieser Session Gegenstand eines Traktandums. Schon vor einem Jahr, am 7. Mai 1985, verabschiedete das Bundesge- richt mit Plenumsbeschluss die Neuregelung der ausseramt- lichen Tätigkeit von Bundesrichtern als Schiedsrichter und Gutachter. Für Einzelheiten wird auf den schriftlichen Bericht der Kommission vom 17. April 1986 verwiesen, der Ihnen heute ausgeteilt worden ist. Darin wird die Neurege- lung des Bundesgerichtes begrüsst, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass die Entschädigungsfragen nicht oder noch nicht geregelt sind.
Die von der GPK veranlasste Effizienzüberprüfung hat das Bundesgericht nun eingeleitet. Mit einem externen Berater- unternehmen wird es den parlamentarischen Auftrag näher zu definieren haben. Allgemein geht es dabei um die Aufga- benüberprüfung, verlangt doch die heutige Gerichtsorgani- sation offenbar von den Richtern auch Arbeiten, die in einem neuen organisatorischen Rahmen nicht mehr nötig sein sollten. Fest steht allerdings, dass sich die Effizienzstei- gerung des Bundesgerichtes nicht ausschliesslich auf die Anzahl der erledigten Geschäfte, also rein statistisch, son- dern vielmehr auf die Qualität seiner Rechtsprechung aus- richten muss.
Ein erster Schritt zur Verbesserung der bestehenden Infra- struktur konnte durch die Schaffung von drei dezentralisier- ten Kanzleien getan werden. Das von der GPK als wünsch- bar bezeichnete Ziel, für jede der fünf Hauptabteilungen eine Kanzlei zu schaffen, setzt hingegen den weitern Ausbau der Raum- und Personalverhältnisse voraus.
Beide Gerichte befassen sich auch im Berichtsjahr wie- derum intensiv mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung. Beim Bundesgericht kann im ersten Anwendungsbereich der Gerichtsverwaltung der Betrieb nächstens aufgenommen werden. Der Koordination zwi- schen den beiden Gerichten und der Bundesverwaltung wird die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Gewährlei- stet ist auch die gegenseitige Orientierung mit dem «Verein schweizerische juristische Datenbank» und mit andern Bestrebungen zur Schaffung juristischer Datenbanken. Im übrigen sind bei den Gesprächen der zuständigen Sek-
611
Geschäftsbericht des Bundesrates
tion mit den Gerichtsdelegationen unter anderem auch die Mitarbeit der ordentlichen und ausserordentlichen Ersatz- richter, die Darstellung der Rechtssprechung im Geschäfts- bericht und die verzögerte Publikation der Bundesgerichts- entscheide behandelt worden.
Steffen: Ich spreche zum Absatz 6, Kassationshof des Bun- desgerichtes, Seite 382 oben. Hier wird die Rechtsprechung zu Artikel 210 des Strafgesetzes präzisiert. Inserate von Pro- stituierten, welche nur einen Namen, eine Telefonnummer und Zeitangaben enthalten, erfüllen für sich allein den Tat- bestand der Veröffentlichung von Gelegenheit zur Unzucht nicht. Punktum.
Dieser Beschluss ist Glied einer Kette von Urteilen des Kassationshofes, die damit begründet werden, die allgemei- nen sittlichen Normen der Bevölkerung hätten sich verän- dert. Damit gibt man den Gesetzesartikeln, die auch für den Laien einigermassen verständlich sind, durch Interpretation einen veränderten Gehalt, der äusserlich nicht mehr sicht- bar ist.
Die Wirksamkeit dieser Artikel wird dadurch beschränkt und ausgehöhlt. Mich hätte interessiert, wie ein Gericht den Pegel der allgemein anerkannten sittlichen Norm ermittelt. Doch wohl hoffentlich nicht aufgrund der Frage- und Ant- wortspalte von Frau Martha Emmenegger im «Blick». Der Kassationshof des Bundesgerichts hat sich 1985 und Anfang 1986 mit einem Urteil des Zürcher Obergerichts beschäftigt und dieses aufgehoben. Ich spreche von der Kontroverse um die Aufführung des Films «Das Gespenst» von Herbert Achternbusch. Wir Mitglieder dieses Rates erhielten von der Vereinigung «Pro Veritate» einen Brief mit Datum vom 21. Mai, und so nehme ich an, dass Sie über die Umstände im Bild sind, wurden diese doch auch von den Medien ausgiebig besprochen.
Ich füge meinen Aeusserungen zum Geschäftsbericht des Bundesgerichts eine persönliche Erklärung an. Wir werden zu Beginn jeder Session von Herrn Kollega Oester zur Besin- nung unter der Bundeskuppel eingeladen. Heute morgen hat man sich versammelt. Christen aus allen Denominatio- nen, Leute, die an Gott und die Erlösung in Jesus Christus glauben. Herbert Achternbusch, der Verfasser und Haupt- darsteller des vom Bundesgericht freigegebenen Films «Das Gespenst», hat in einem Brief an ein österreichisches Gre- mium folgendes geschrieben, ich zitiere aus dem katholi- schen Pfarrblatt für den Kanton Aargau vom 1. Juni 1986: «Wer bei dem verheerenden Zustand unserer Welt weiterhin an Gott glaubt, ist ein Ferkel.» Ein Schwein also. Mit dieser Aeusserung hat Achternbusch viele in diesem Saal, auch mich, verletzt und beleidigt. Ich habe mir den Film «Das Gespenst» widerwillig angesehen. Hier meine Feststellung in kürzester Form: Alles, was einem Christen heilig ist, wird auf gotteslästerliche Art und Weise in den Schmutz gezo- gen. Gewaltentrennung in Ehren. Als Mitglied der Legisla- tive muss ich an die Adresse des Kassationshofes meine Entrüstung darüber äussern, dass dieser letzte Beschluss einer schrankenlosen Darstellungsfreiheit Tür und Tor öff- net, die auch die Verunglimpfung des Höchsten Herrn mit einbezieht. Mich kümmert wenig, ob der Verfasser gemeine Absicht hat oder nicht. Die Lächerlichmachung von Jesus Christus ist eine Gotteslästerung. So empfinden nicht nur Christen, sondern all jene, denen Toleranz nicht nur als Schlagwort dient. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, diesen Fragenkomplex über den Grenzzaun der Gewaltentrennung hinweg zu be- denken.
Frau Grendelmeier: Dass das Bundesgericht hoffnungslos überlastet ist, hat sich herumgesprochen, und ich glaube tatsächlich, dass die OG-Revision für das Bundesgericht eines der wichtigsten Geschäfte der nächsten Zeit sein wird. Auch wenn bereits, wie Herr Kollege Eng ausgeführt hat, schon einiges an Verwaltungsmässigem, an Organisatori- schem in die Wege geleitet worden ist, so ist das Bundesge- richt jedoch noch weit davon entfernt, ein moderner Betrieb zu sein. Zusätzliche massive Massnahmen sind notwendig.
So ist zum Beispiel aus Kreisen der Anwaltschaft gelegent- lich zu hören, dass der Verkehr mit dem Bundesgericht besonders dann mühsam ist, wenn es sich um sehr eilige Dinge handelt, weil in solchen Fällen immer zu einem Mittel gegriffen werden muss, das im übrigen Geschäftsbetrieb längst ausser Gefecht gesetzt worden ist, nämlich zum Tele- gramm. Dies deshalb, weil das Schweizerische Bundesge- richt in Lausanne bis heute offenbar weder einen Telex noch gar einen Telefax-Anschluss besitzt. Jedenfalls ist weder der eine noch der andere im neusten Verzeichnis aufzufinden. Nachdem selbst die Bundesversammlung - Sie wissen es so gut wie ich, wir sind nicht verwöhnt - einen eigenen Fern- schreiber besitzt, schiene es mir doch an der Zeit zu sein, dass die Verwaltungskommission des Bundesgerichts die Möglichkeiten der modernen Telekommunikation ebenfalls entdeckt und sie dann nutzt. Dies ist selbstverständlich eine Entscheidung, die das Gericht in eigener Kompetenz und im Rahmen des üblichen Budgets treffen kann. Sinnvollerweise überprüft es dann auch gleich die Frage des Anschlusses an den Teletex-Dienst, der dieses Jahr eröffnet wird, damit es wenigstens in diesem Bereich auf der Höhe der Zeit bleibt.
Bundesrätin Kopp: Ich kann mich kurz fassen und die bei- den Fragen auch gemeinsam beantworten.
Herr Steffen, dieser Grenzzaun, den Sie angesprochen haben, lässt sich nicht einfach überspringen. Ich muss hier feststellen, dass das Bundesgericht in keiner Art und Weise der Weisungsbefugnis meines Departementes untersteht, es untersteht direkt der Geschäftsprüfungskommission. Die Geschäftsprüfungskommission ist dasjenige Gremium, das zuständig ist für das Bundesgericht, aber nicht was den Inhalt seiner Rechtsprechung angeht, denn hier gilt die Gewaltentrennung, sondern wenn sie an der Geschäftsab- wicklung etwas auszusetzen hat.
Die Anregung, die Frau Grendelmeier gemacht hat, richtet sich nicht an mich, sondern an die Geschäftsprüfungskom- mission. Ich darf Sie aber immerhin darauf aufmerksam machen, dass das Bundesgericht gerade im Moment - davon konnte sich auch die zuständige Kommission über- zeugen - enorme Anstrengungen unternimmt, um auch den Anschluss an die moderne Technik zu finden.
Le président: Nous examinons maintenant l'arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédé- ral et du Tribunal fédéral des assurances.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 73 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose le classement des propositions, motions et postulats, conformément à la liste qui figure aux pages 65 à 67 de la version française, 61 à 63 de la version allemande du Cahier spécial en annexe au rapport de gestion.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1985 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1985
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1986 - 16:00
Date
Data
Seite
607-611
Page
Pagina
Ref. No
20 014 356
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.