Interpellation Cincera
1006
N
20 juin 1986
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.338
Interpellation Cincera Internationaler Terrorismus Terrorisme international
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986
Der internationale Terrorismus wird zunehmend zu einer politischen und militärischen Bedrohung, welche in Zukunft strategische Ausmasse annehmen könnte. Bereits heute führen einzelne Verbindungen des internationalen Terroris- mus durch und in die Schweiz. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:
Genügen die heute zur Verfügung stehenden Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in der Schweiz?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um einer Zunahme dieser Bedrohung zu begegnen?
Drängt sich nicht allenfalls die Schliessung des Libyschen Volksbüros in Bern und des PLO-Büros als Massnahme auf?
Texte de l'interpellation du 12 mars 1986
Le terrorisme international constitue de plus en plus une menace politique et militaire qui pourrait à l'avenir prendre une dimension stratégique. Quelques réseaux terroristes transitent aujourd'hui déjà par la Suisse, ou s'y dirigent. Au vu de cette situation, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Disposons-nous actuellement de moyens suffisants pour lutter contre le terrorisme international?
Quelles mesures le Gouvernement propose-t-il de prendre pour répondre à cette menace grandissante?
Ne faut-il pas envisager la fermeture du bureau populaire libyen à Berne et du bureau de l'OLP?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aubry, Basler, Bonny, Bühler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Candaux, Eisenring, Etique, Flubacher, Frey-Neuchâtel, Giger, Graf, Hari, Hofmann, Hösli, Kohler Raoul, Kühne, Landolt, Loretan, Lüchinger, Massy, Mühle- mann, Müller-Bachs, Müller-Meilen, Nef, Neuenschwander, Oehen, Oester, Ogi, Revaclier, Rime, Rutishauser, Savary- Vaud, Schüle, Schwarz, Soldini, Spälti, Spoerry, Steffen, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, (48)
. Zwingli
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zurzeit ist eine erneute Zunahme des internationalen Terro- rismus festzustellen. Die Schweiz spielt dabei als logistische Basis eine gewisse Rolle, und es ist auch bekannt, dass Kurierlinien des palästinensischen Terrorismus durch die Schweiz laufen. Der Kampf gegen diese internationale Bedrohung kann nur erfolgreich sein, wenn jedes Land seine besondere Verantwortung trägt und alle zumutbaren Massnahmen zur Abwehr trifft, auch dann, wenn es selber nicht Angriffsziel ist.
Neben der internationalen Zusammenarbeit ist es notwen- dig, die geeigneten Massnahmen zu treffen und auch in quantitativer Hinsicht über genügend ausgebildete Kräfte zu verfügen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986
spielsweise der deutschen «Roten Armee Fraktion» oder der «Roten Brigaden» in Italien. Hingegen existiert in unserem Land ein Personenkreis, welcher dem terroristischen Sym- pathisanten- und Unterstützungsfeld zuzurechnen ist und aus welchem schon Verbindungen zu ausländischen Terror- organisationen haben festgestellt werden können. Nach Massgabe der schweizerischen Rechtsordnung werden die zu deren Aufdeckung erforderlichen Kontroll- und Ermitt- lungsmassnahmen durchgeführt. Wir wurden sodann in den letzten Jahren regelmässig mit politisch motivierten Strafta- ten mit beschränkter Militanz in Form vorwiegend von Sprengstoff- und Brandanschlägen konfrontiert. Zudem macht der internationale Terrorismus auch vor unseren Lan- desgrenzen nicht Halt. So wurde die Schweiz wiederholt vom internationalen Terrorismus als Transitland benutzt und manchmal auch zur Beschaffung der notwendigen Logistik aufgesucht. Gelegentlich war unser Land selber Zielscheibe des internationalen Terrorismus. Teils richteten sich Terrorakte dabei gegen ausländische Personen oder Einrichtungen in unserem Land; mehrfach wurde die Schweiz dann als Folge der Aufklärung solcher Straftaten Opfer von Erpressungs- oder Vergeltungsaktionen.
Wegen der aus dem internationalen Terrorismus resultieren- den Gefährdung ist auch bei uns - in präventiver wie in repressiver Hinsicht - eine effiziente Terrorismusbekämp- fung unabdingbar.
In der Praxis erweist sich der stets unberechenbarer und mobiler werdende Terrorismus nun aber seiner Natur nach als ein überregionales, ja internationales Phänomen mit immer diffuseren personellen, operationellen und räumli- chen Verflechtungen. Dementsprechend hat sich die Terro- rismusbekämpfung heute in bedeutend stärkerem Masse international auszurichten. Der Bundesanwaltschaft kommt deshalb über ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich in der Strafverfolgung hinaus eine nicht mehr wegzudenkende Informations- und Koordinationsaufgabe zu: Die polizeilich relevanten Informationen über internationale Aspekte des Terrorismus fallen meist bei der Bundespolizei an, werden von ihr geprüft, bearbeitet und den interessierten kantona- len Polizeibehörden weitergeleitet. Die mit terroristischen Operationen erfüllten Tatbestände - auch jene ausserhalb der Bundesgerichtsbarkeit - haben oft überregionale Bedeutung oder weisen internationale Bezugspunkte auf. Repressive und präventive Massnahmen bedürfen deshalb in der Regel einer überregionalen oder internationalen Absprache. Diese Informations- und Koordinationsaufgaben haben in den letzten Jahren ausserordentlich stark zuge- nommen und neben der Spionageabwehr auch zu einer grossen zusätzlichen Beanspruchung der Bundespolizei auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung geführt.
Die Frage der ausreichenden Mittelbereitstellung für die
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Interpellation Braunschweig
Terrorismusbekämpfung betrifft zu guten Teilen die Kan- tone und ihre Polizeien, wozu sich der Bundesrat nicht äussern kann. Auf Bundesebene ist das bei der Bundesan- waltschaft für die Terrorbekämpfung zur Verfügung ste- hende Personal stark belastet. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bemüht sich deshalb, auf einen massvollen personellen Ausbau der Bundespolizei hinzuwir- ken. Erste Schritte in dieser Richtung sind verwirklicht. Ein solcher Ausbau drängt sich um so mehr auf, als er bereits im Zusammenhang mit der ebenfalls sehr wichtigen und vom Parlament mehrfach geforderten Verstärkung der Spionage- abwehr als notwendig erachtet worden ist. Auch im Bereich der materiellen Mittel muss die Terrorismusbekämpfung von möglichst optimalen Voraussetzungen ausgehen können. Eine Modernisierung im Bereich der Logistik zur Verbesse- rung der Abwehrkapazität wird gegenwärtig bei der Bundes- anwaltschaft geprüft.
Unter diesen Umständen stehen zurzeit weder die Schlies- sung des libyschen Volksbüros noch die Forderung nach Ausreise eines oder mehrerer seiner Mitarbeiter zur Diskus- sion. Der Bundesrat behält sich jedoch vor, geeignete Mass- nahmen zu ergreifen, falls sich diese in einem späteren Zeitpunkt als notwendig erweisen sollten.
Betreffend das Büro des Ständigen Beobachters der PLO bei der UNO in Genf ist folgendes festzustellen: In ihrer Resolution 3237 (XXIX) vom 22. November 1974 erkannte die UNO-Vollversammlung der PLO das Recht zu, als Beob- achter an den Sessionen und Arbeiten aller internationalen Konferenzen teilzunehmen, die unter ihrer Oberhoheit oder unter jener anderer Organisationen der Vereinten Nationen einberufen werden; das Generalsekretariat der UNO wurde beauftragt, die nötigen Massnahmen für den Vollzug zu treffen. Die Mehrzahl der spezialisierten Institutionen der UNO (WMO, WHO, UPU usw.), deren Sitz sich in der Schweiz befindet, hat die PLO ebenfalls eingeladen, im Beobachter- status an ihrer Arbeit teilzunehmen. Daher bat der UNO- Generalsekretär das Eidgenössische Politische Departe- ment mit Note vom 16. April 1975, der PLO jene Erleichte- rungen, Immunitäten und Privilegien zu gewähren, die zur Erfüllung ihrer in Zusammenhang mit der erwähnten Reso- lution stehenden Mission unerlässlich sind. In Uebereinstim- mung mit ihren Verpflichtungen als Gastgeberland war die Schweiz gehalten, diesem Ersuchen stattzugeben. Demzu- folge hat der Bundesrat mit Beschluss vom 25. Juni 1975 die Errichtung eines PLO-Büros in Genf bewilligt. Gleich wie die anderen ständigen Missionen und deren Mitglieder in Genf sind dieses Büro und dessen Mitglieder nicht beim Bundes- rat, sondern bei den in unserem Lande niedergelassenen internationalen Organisationen akkreditiert. Unter diesen Umständen und mit Rücksicht auf das Grundprinzip der Unabhängigkeit der internationalen Organisationen könnte der Bundesrat gegen dieses Büro keine Massnahmen ergreifen, es wäre denn - so der Beschluss vom 25. Juni 1975 -, die Sicherheit der Schweiz stünde auf dem Spiel. Bislang sind jedoch keine Fakten bekannt, die eine entspre- chende Schlussfolgerung rechtfertigen würden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
61 Stimmen 2 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
86.352
Interpellation Braunschweig Militärflugplätze Emmen, Sion, Payerne und Dübendorf. Lärmplage Aérodromes de Dübendorf, Emmen, Payerne et Sion. Bruit des avions
Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1986
Das Bundesamt für Umweltschutz erteilte der EMPA schon 1982 den Auftrag, eine mit dem für die Zivilluftfahrt gelten- den NNI-Wert (Noise and Number Index) vergleichbare Messgrösse für die Militäraviatik zu schaffen. Modellgrund- lagen und Lärmkataster für Dübendorf sind heute weitge- hend erarbeitet.
Ist es richtig, dass beim Bundesamt für Umweltschutz bereits ein Zwischenbericht zu dieser Fragestellung einge- reicht worden ist? Was kann der Bundesrat über Inhalt dieser Unterlagen und Folgerungen aussagen? Ist die Defi- nition der Immissionsgrenzen in der Zwischenzeit gefunden worden?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der Festlegung der Belastungsgrenzwerte für die verschiedenen Zonen und bis wann mit dem eigentlichen Lärmzonenplan gerechnet wer- den? Gilt dieser Zeitplan auch für die Belastungsgrenzwerte militärischer Schiess- und Waffenplätze anderer Truppen- gattungen?
Wäre es wirklich nicht möglich gewesen, von Anfang an die Grenzwerte für den Militärfluglärm in die Verordnung zum Umweltschutzgesetz einzubeziehen?
Ist es richtig, dass die Lärmzonenpläne keine Verringe- rung des Fluglärms, sondern nur die rechtliche Handhabe zur Verhinderung von neuen Bauten und Auflagen wie Schallisolationen bringen? (Bundesamt für Militärflug- plätze: «An der Quelle können wir den' Lärm nicht dämmen.»)
Was sagt der Bundesrat zu folgenden konkreten Vor- schlägen für eine tatsächliche Lärmverminderung?
Starts mit reduziertem Gewicht,
Anflugüberwachung zur Verminderung von «Fullpower»- Landungen,
Konzentration des Flugbetriebs auf die Wintermonate,
Verzicht auf «Altherrenflüge» (ohne dienstliches Erforder- nis), Akrobatik- und andere Prestige- und Werbeflüge, auf Trainingsflüge (die durch Flugsimulator ersetzt werden kön- nen) und auf «Touch-and-go»-Operationen.
die heutigen leistungsstärkeren Kampfflugzeuge (z. B. F-5- Tiger) «ohne Ausnahme wesentlich lauter als früher» sind (z. B. Venom) und diese Entwicklung auch in bezug auf neue Trainings- und neue Generationen von Kampfflugzeu- gen nicht anders sein wird,
die Zahl der Flugbewegungen (Starts, Landungen, Stand- läufe usw.) nicht vermindert werden kann (in Dübendorf eine Erhöhung um 10 Prozent im Jahre 1985) und die Flug- zeiten dauernd erhöht werden müssen (Dämmerflüge!),
eine vermehrte Verlegung der Pilotenausbildung ins Aus- land aus aussen- und neutralitätspolitischen Gründen aus- geschlossen ist und
dem Einsatz von Simulatoren schon heute Grenzen gesetzt sind,
fragen wir, ob die Aussichten für eine Militärfluglärmvermin- derung in allen Wohngebieten gleich null sind.
Texte de l'interpellation du 13 mars 1986
L'Office fédéral de la protection de l'environnement a confié à l'EMPA (Laboratoire fédéral d'essai des matériaux), en 1982 déjà, le mandat de déterminer, pour l'aviation militaire, un indice comparable à la valeur NNI (Noise and number
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.338
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
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1006-1007
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20 014 471
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