Reaktorunfälle (Interpellationen)
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86.435
Dringliche Interpellation der Kommission des Ständerates Reaktorunfall Tschernobyl Interpellation urgente de la commission du Conseil des Etats Accident nucléaire de Tchernobyl
Wortlaut der Interpellation vom 20. Mai 1986 Der Bundesrat wird gebeten, dem Rate Bericht zu erstatten, 1. was sich beim Kernkraftwerk Tschernobyl ereignete;
der Auswirkung der radioaktiven Strahlung auf die Gesundheit und auf die Bestimmung diesbezüglicher Grenzwerte;
der Information der Bevölkerung;
des Betriebes unserer Kernkraftwerke;
unserer zukünftigen Energiepolitik.
welche Schritte auf internationaler Ebene angezeigt er- scheinen;
über die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzan- sprüche.
Texte de l'interpellation du 20 mai 1986
Le Conseil fédéral est prié de faire rapport au conseil sur les points suivants:
Que s'est-il exactement passé à la centrale nucléaire de Tchernobyl?
Quelles sont les conséquences de cet accident pour notre pays, en ce qui concerne notamment
les effets des radiations sur la santé et la détermination des valeurs-limites;
l'information de la population;
l'exploitation de nos centrales nucléaires; - notre politique de l'énergie.
Quelles démarches convient-il d'entreprendre au niveau international?
Y a-t-il lieu de demander des dommages-intérêts ?
Sprecher - Porte-parole: Hefti
86.462
Dringliche Interpellation Bauer Reaktorkatastrophe von Tschernobyl Interpellation urgente Bauer Accident à la centrale nucléaire de Tchernobyl. Consequences
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Die offizielle Information über den Unfall von Tschernobyl ist allgemein als ungenügend, lückenhaft und widersprüchlich beurteilt worden. Sie hat in der Bevölkerung Unsicherheit und Angst hervorgerufen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen:
Ist er bereit, die Bevölkerung über die Auswirkungen dieses Unfalls zu orientieren?
Wie sieht er die Information der Bevölkerung bei einem nuklearen Unfall? Ist er für eine demokratische und transpa- rente Information, oder zieht er es vor, die Nachrichten nur filtriert an die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen, um die Bevölkerung nicht zu erschrecken und der Atomindustrie nicht zu schaden?
1982 hat die Schweiz mit der BRD einen Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit abgeschlossen, der zur gegenseitigen Information auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit verpflichtet. Wo stehen die Verhandlungen mit Frankreich?
Die Kernkraftwerke Fessenheim und Bugey liegen nahe der Schweizergrenze; einer der Reaktoren des bloss 100 km von Genf entfernten Werks von Bugey gehört zum gleichen Graphit-Gas-Reaktortyp wie der von Tschernobyl und hat ebensowenig einen Schutzmantel wie der russische Reak- tor. Der Brüter von Creys-Malville, 70 km von Genf entfernt und der einzige auf der Welt von industriellem Ausmass, birgt noch grössere technologische Risiken in sich als die klassischen Kernkraftwerke. Gedenkt der Bundesrat darum bei der französischen Regierung vorstellig zu werden, um mit Frankreich einen Vertrag über die Zusammenarbeit im nuklearen Bereich abzuschliessen, wie er zwischen der Schweiz und der BRD besteht?
Wie lässt sich rechtfertigen, dass die in der Schweiz für die Radioaktivität festgelegten Grenzwerte viel weniger streng sind als die anderer Länder, insbesondere die der BRD, Oesterreichs und Italiens? Sollten nicht die Massnah- men und die zulässigen Grenzwerte für die Radioaktivität in der Luft, im Wasser, im Boden und in den Nahrungsmitteln auf internationaler Ebene möglichst rasch aufeinander abgestimmt werden? Ist der Bundesrat bereit, in diesem Sinn Schritte zu unternehmen?
Hat der Bundesrat angesichts des häufigen Auftretens nuklearer Unfälle, der geografisch sehr weitreichenden Schadenwirkungen und ihrer genetischen Dimension die Absicht, die Forschung im Bereich der Alternativenergien und des Energiesparens voranzutreiben ?
1
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
De manière générale l'information officielle concernant l'ac- cident de Tchernobyl a été jugée insuffisante, lacunaire, contradictoire. Elle a suscité dans la population insécurité et angoisse. C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
Est-il disposé à renseigner la population sur les retom- bées en Suisse de cet accident?
Quelle est sa conception de l'information en cas d'acci- dent nucléaire? Opte-t-il par une information démocratique et transparente ou préfère-t-il, afin de ne pas affoler la population et de ne pas nuire à l'industrie nucléaire, filtrer l'information?
En 1982 la Suisse a conclu avec la RFA un accord sur la coopération transfrontalière qui porte sur l'obligation d'échanger des informations en matière de sécurité nucléaire. Où en sont les négociations avec la France ? Dès lors que les centrales nucléaires de Fessenheim et du Bugey sont proches de la Suisse, que l'un des réacteurs de la centrale du Bugey, située à 100 km de Genève, appartient à la même filière graphite-gaz que Tchernobyl et n'est pas davantage pourvu d'enceinte de confinement, dès lors que le surgénérateur de Creys-Malville, situé à 70 km de Genève, le seul au monde de taille industrielle, présente des risques technologiques plus redoutables encore que les centrales classiques, le Conseil fédéral a-t-il l'intention d'intervenir auprès du gouvernement français pour conclure un accord de coopération dans le domaine nucléaire semblable à celui conclu avec la RFA?
Comment justifier que, concernant la radioactivité, les valeurs-limite adoptées en Suisse soient beaucoup moins sévères que celles de la RFA, de l'Autriche, de l'Italie notam- ment?
N'y a-t-il pas lieu d'harmoniser rapidement sur le plan inter- national et les mesures et les normes acceptables de radioactivité dans l'air,l'eau, le sol et les aliments. Le Conseil fédéral est-il prêt à faire des démarches dans ce sens?
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E 17 juin 1986
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Accidents nucléaires (interpellations)
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir diese drei dringli- chen Vorstösse von den Interpellanten begründen lassen und anschliessend der Bundesrat zu diesen Vorstössen Stellung nimmt. Anschliessend an die Stellungnahme des Bundesrates haben einige Mitglieder des Rates Diskussion gewünscht. - Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden?
Hefti: Sollten wir nicht einen Teil dieses Programmes, zum mindesten die Diskussion nach der Stellungnahme des Bun- desrates, auf morgen verschieben?
Präsident: Ich schlage vor, dass wir diesen Entscheid fällen, nachdem der Bundesrat seine Beantwortung beendet hat. Sind Sie einverstanden ?.
Hefti: Einverstanden!
Miville: Am 26. April dieses Jahres hat sich in der Ukraine, in der weiteren Umgebung von Kiew, also in Tschernobyl, jenes Reaktorunglück ereignet, das infolge einer Wolke, die sich mit Radioaktivität gebildet hat, und infolge von Regen- güssen aus dieser Wolke weite Gebiete von Europa betrof- fen und die entsprechenden Bevölkerungen alarmiert hat. Es ist nicht das erste Unglück dieser Art gewesen. Man weiss, dass sich in der Sowjetunion schon vor ungefähr zehn Jahren eine Katastrophe grösseren Ausmasses ereig- net hat, die aber in Europa nicht spürbar, messbar gewor- den ist. Es hat auch Harrisburg gegeben - Sie können sich alle daran erinnern.
Tatsache ist einfach, dass die Menschheit zur Kenntnis nehmen musste, dass das Restrisiko bei Kernkraftwerken keine theoretische Grösse ist, sondern dass sich der GAU, der grösste anzunehmende Unfall, irgendwo auf der Welt ereignen kann, auch in unserem Lande!
Erster Auslöser meiner Interpellation ist die Resolution des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt vom 15. Mai 1985. Ich möchte die Vorstellungen des kantonalen Parlamentes von Basel-Stadt, die darauf hinauslaufen, äusserste Sorgfalt in bezug auf die Kernenergie anzuwenden, Kaiseraugst nicht geschehen zu lassen und den Ausstieg aus der Kern- energie langfristig zu planen, in diesen Rat hineintragen. Ich erachte das als meine Aufgabe.
Zweiter Auslöser war die Verlautbarung des baselstädti- schen Regierungsrates zu den Gesetzesentwürfen Strahlen- schutzgesetz, Kernenergiegesetz. Sie ist mit dem Ersuchen verbunden, diese Entwürfe noch einmal gründlich zu über- prüfen, tiefere Grenzwerte in bezug auf die Dosierungswerte ·bei solchen Ereignissen anzusetzen, die Frage der Entsor- gung mehr mit den Fragen der Bewilligung des Betriebes und der Stillegung neuer Werke zu verknüpfen. Im weiteren hat sich dann diese baselstädtische Regierungsverlautba- rung gegen eine beabsichtigte Einschränkung im Einwen- dungsverfahren bezüglich der Rahmenbewilligung gewen- det, eine Einschränkung, die von unserem Regierungsrat als politisch bedeutsam erachtet wird. Sie bezieht sich auf das fakultative Referendum gegen Rahmenbewilligungsbe- schlüsse der Bundesversammlung, das fallen gelassen wer- den soll.
Dritter, eigentlich hauptsächlicher Auslöser zu dieser Inter- pellation war die Stellungnahme jenes amerikanischen Mediziners und Spezialisten für Knochenmarktransplanta- tionen, Prof. Dr. Robert Gale, die ja wirklich alarmieren musste. Der Mann hat sich an Ort und Stelle in der Ukraine mit medizinischen Massnahmen, mit Knochenmarktrans- plantationen befasst, die vorgenommen werden mussten, um Betroffene zu retten. Er sagt uns nicht mehr und nicht weniger, als dass nach seiner Auffassung langfristig 100 000 Menschen in der Sowjetunion als gefährdet zu erachten seien.
Diese Aussage zwingt uns zu Ueberlegungen bezüglich unserer eigenen Situation. In der Sowjetunion weiss man bis jetzt: gegen 30 Tote, 100 000 Gefährdete nach Aussage die- ses amerikanischen Spezialisten, Zehntausende von Evaku- ierten. Wenn man das auf die ungleich dichter besiedelten Regionen unseres Landes umlegt, also zum Beispiel auf die
Region Nordwestschweiz plus südbadische Nachbarschaft, die von einem GAU-Kaiseraugst betroffen würde, so müssen wir sehen, dass hier die notwendige Evakuation von rund einer halben Million Menschen ja gar nicht mehr machbar wäre und dass auch die üblichen Vorkehren, die man für solche Fälle in Betracht zieht, die Katastrophe und ihre Auswirkungen nicht verhindern könnten.
Das Unheimliche an dieser ganzen Thematik ist, dass wir vieles ahnen, aber nicht genau kennen. Wir ahnen Fernwir- kungen solcher Grosseinstrahlungen, aber wir werden sie unter Umständen erst in einer späteren Zeit zur Kenntnis nehmen müssen: die Zerstörung von Zellen im menschli- chen und tierischen Organismus, die Erregung von Krebs, die Veränderung von Erbgut. Es ist kein Trost, wenn man uns sagt, dass es sich hier um geringe Strahlenmengen handelt, die dann allerdings während langer Zeit in einer bestimmten Gegend zu beobachten sind. Denn man weiss seit Jahren um den sogenannten Petkau-Effekt. Der kanadi- sche Radiologe und Strahlenbiologe A. Petkau hat 1972 im Atomenergielabor seines Landes bei der Bestrahlung von künstlichen Zellmembranen festgestellt, dass diese bei lang- zeitiger Bestrahlung mit niedrigen Dosen viel leichter bre- chen als bei einer Kurzzeitbestrahlung mit insgesamt der gleichen Dosierung.
In diesem Zusammenhang (Dosierung und ihre Risiken) hat es in der Schweiz eine grosse Unsicherheit gegeben durch die Bekanntgabe und die Zugrundelegung verschiedener Grenzwerte in der Schweiz und im Ausland. Zum Beispiel für radioaktiv tangierte Milch wurden die Grenzwerte bei uns siebenmal so hoch angesetzt wie in der Bundesrepublik und zwanzigmal so hoch wie in Oesterreich. In diesen Ländern sind ja auch in bezug auf die Vernichtung von Gemüse, auf das Verbot von Milch wesentlich drastischere Massnahmen ergriffen worden als bei uns.
Ein Thema meiner Interpellation ist, dass es nicht solche Verschiedenheiten geben sollte, wenn es um den Schutz des Menschen geht. Bis jetzt hat man in der Schweiz im Gefolge von Tschernobyl vor allem Jod-131 gemessen, das sich innert acht Tagen um die Hälfte abbaut, das also bald verschwindet. Weniger war die Rede von Strontium, Cäsium mit ihren Halbwertzeiten von 30 Jahren sowie vom Pluto- nium, das in Tschernobyl auch ausgetreten ist, es hat eine Halbwertzeit von 24 000 Jahren.
In bezug auf alle diese Fragen muss die Information unseres Volkes gründlicher werden, und es müssten vor allem, meine ich, mit dem Ausland Vorkehren getroffen werden, dass man zu einheitlichen Messwerten kommt.
Sorgen hat in unserer Oeffentlichkeit auch die «Manipula- tion» an der Strahlenschutzverordnung von 1976 erregt. Sie setzte damals ja die höchstzulässige Schilddrüsenbelastung für Personen unter 16 Jahren auf 1,5 rem pro Jahr fest, und bei uns wurde das anfangs Mai auf 3 rem erhöht, während man sich im Ausland mit dem Verbot von Gemüse und Milch befasste.
Der Chef der Abteilung Strahlenschutz im EVED, Herr Serge Prêtre, hat denn auch, laut einem Interview in der «Basler Zeitung», die entsprechenden Empfehlungen der Kommis- sion für AC-Schutz für «schon ein wenig unheimlich» ge- halten.
Ich glaube einfach, die Zeit des Umdenkens und Umstruk- turierens unserer Energiepolitik und wahrscheinlich auch unseres ganzen Daseins bricht nicht erst an, sondern ist seit geraumer Frist angebrochen, ob wir es wahrnehmen oder nicht. Wenn ich in meiner Interpellation ähnlich wie der Basler Grosse Rat von Ausstieg aus der Atomenergie spre- che, so meine ich gewiss nicht ein plötzliches Abschalten, aber eine Planung in dieser Richtung. Dänemark kommt ohne Atomkraftwerke aus und ist auch ein weitgehend indu- strialisiertes Land. Schweden plant den Ausstieg; da gibt es einen Parlamentsbeschluss vom Jahre 1985.
Was uns in dieser Beziehung heute unmöglich vorkommt, wird in absehbarer Zeit diskussionsreif und beschlussreif sein. Wir haben doch diesbezüglich schon ähnliche Entwicklungen erlebt. Was hätten unsere Grossväter gesagt, wenn man sie vor die Tatsache gestellt hätte, dass in der
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Schweiz ein Umweltschutzgesetz erlassen werden müsse? Das war doch kein Problem, das war doch kein Thema. Die Natur war einfach da mit ihrer ganzen verschwenderischen Fülle, und man konnte sie für Gewerbe und Industrie usw. ganz einfach gebrauchen. Man brauchte da gar kein Pro- blem zu sehen. Und heute, wie sehen wir das an?
Oder wenn man noch in der Zeit, als ich ein junger Mann war, von Gewässerschutz gesprochen hätte: Wasser, das war doch wie die Luft einfach zum Brauchen da! Heute ist es für uns eine schlichte Selbstverständlichkeit, dass wir mit allen möglichen Massnahmen unsere Gewässer schützen und sauberhalten müssen, mit Rieseninvestitionen nota- bene. Was müssen wir heute nicht alles unternehmen, um da zu sparen, zu schützen, zu klären und zu reinigen.
Und Aehnliches wird betreffend Energie auf uns zukommen und ganz einfach zu leisten sein: Sparen und Forschung. Sparen: weg mit den Elektroheizungen, mit den Klimaanla- gen, mit den Atomkraftwerk-gespeicherten Fernwärmesy- stemen. Forschen: im Hinblick auf Sonnenenergieanlagen, Wärmerückgewinnung, Wärmekraftkoppelung, Windener- gieanlagen und im Sinne des Durchsetzens einer Stromtarif- politik, die das Stromsparen fördert statt behindert, indem man Mengenrabatte für Grossverbraucher abschafft.
Neben Kernenergiegesetz und Strahlenschutzgesetz wird es nötig sein, in der Schweiz ein Stromspargesetz zu erwägen, zu beraten und zu erlassen.
Meine Interpellation ist nicht darauf ausgerichtet, Schuldige zu suchen oder Vorwürfe zu erheben, sie bezieht sich im Grunde letzlich auf die Notwendigkeit, zu einer anderen Ethik vorzustossen, als wir sie bis jetzt diesen Dingen gegen- über angewendet haben. Diese andere Ethik würde sich nicht nur wie die althergebrachte auf das Gebot «Liebe deinen Nächsten» beziehen (also auf Familie, Sippe, Stadt, Gemeinde, Heimat, eventuell den Staat und seine Bevölke- rung), sondern nun auch auf die ganze Menschheit, auf ihre Zukunft, auf die Oekologie. Wir brauchen eine andere Gewichtung schulischer Themen, in denen die Oekologie in Zukunft eine ganz andere Rolle spielen wird als bis jetzt und eine Wirtschaftsgesinnung, welche die Grenzen der Technik und des Wachstums erkennt im Zusammenhang mit den Wundern der Natur und jenen biologischen Kreisläufen, welche die Grundlagen unseres Lebens und unserer Zukunft darstellen.
Mme Bauer: L'un des avantages d'un débat télévisé eût été, j'en suis persuadée, que ces bancs eussent été un peu plus occupés qu'ils ne le sont en ce moment. Je considère comme scandaleux qu'un débat sur un problème qui a à ce point inquiété l'opinion publique de ce pays ait lieu devant une salle à moitié vide. Cela dénote un sens de l'irresponsa- bilité que je voudrais dénoncer ici.
La pagaille, un véritable gâchis, un fiasco total, tels ont été quelques-uns des jugements sévères portés par la presse suisse et par la population de ce pays sur l'information dispensée, ou plutôt non dispensée, par le Conseil fédéral après l'accident de Tchernobyl. Il est vrai que cette informa- tion' s'est révélée à la fois insuffisante, lacunaire, incohé- rente et contradictoire, provoquant dans la population insé- curité et angoisse. Les habitants de ce pays n'ont pas été traités en adultes responsables mais bien en mineurs, voire en «minus habens». Ainsi, le droit des citoyens à l'informa- tion, inséparable de tout régime démocratique, a été bafoué, malgré les satisfecit que s'adresse à lui-même le Conseil fédéral qui déclare que l'information a été suffisante et qu'il a en tout temps contrôlé la situation.
En réalité, la seule information à laquelle le peuple souve- rain a eu droit, c'est, trois ou quatre jours après l'accident, la déclaration péremptoire, massive de M. Schlumpf, conseil- ler fédéral, affirmant, que de toute manière, Kaiseraugst se ferait - déclaration reprise, par ailleurs, une quinzaine de jours plus tard, par M. Egli, président de la Confédération. De manière quasi générale, il importe de le souligner, ces prises de position ont été considérées comme intempes- tives, et même comme indécentes. Elles témoignent pour le moins d'une sous-estimation, d'une «bagatellisation»
inquiétante concernant les effets à moyen et à long terme de la radioactivité. En effet, si toute entreprise humaine com- porte des risques, ainsi que le rappellent volontiers depuis quelque temps les partisans du nucléaire, la catastrophe de Tchernobyl a prouvé que le nucléaire n'est ni propre, ni sûr, ni «umweltfreundlich» - ni favorable à l'environnement, dès lors qu'à la suite d'un accident dans une centrale, tout un continent est contaminé pour des années, voire pour des générations. L'étendue des dégâts n'est comparable à nul autre, pas plus que la dimension génétique, dès lors que la radioactivité exerce ses effets pendant plusieurs généra- tions et que les enfants sont les plus menacés.
J'en arrive aux questions précises de mon interpellation, les questions 1 et 2. Le Conseil fédéral est-il disposé à ren- seigner la population sur les retombées en Suisse de cet accident? Je parle d'une information démocratique, trans- parente, dût-elle remettre en question le programme de construction des trois nouvelles centrales nucléaires - Kai- seraugst, Graben et Verbois. Que pense le Conseil fédéral de l'intervention de plusieurs médecins, députés au Grand Conseil de Genève, qui demandent un moratoire dans la construction des centrales nucléaires? Le Dr Giromini, député radical, insiste en effet sur la gravité des effets de la radioactivité non seulement par contamination externe mais plus encore par la contamination interne provenant de la chaîne alimentaire, dès lors qu'aujourd'hui déjà, et plus encore au cours des prochaines années, nous allons ingérer des aliments irradiés et que cette radioactivité s'accumule inexorablement dans la thyroïde, dans le foie et dans d'aut- res organes. Qu'avez-vous l'intention de faire, Messieurs les Conseillers fédéraux, pour répondre à l'angoisse des fem- mes enceintes et des parents de jeunes enfants?
Troisième question: En 1982, la Suisse a conclu avec la République fédérale d'Allemagne un accord sur la coopéra- tion transfrontalière qui porte sur l'obligation d'échanger des informations en matière de sécurité nucléaire. Où en sont les négociations avec la France? Les centrales de Fessenheim et du Bugey, je vous le rappelle, sont proches de la Suisse - celle du Bugey n'est qu'à 100 kilomètres de Genève. Le Conseil fédéral sait-il que l'un des réacteurs de cette dernière appartient à la même filière, graphite-gaz, que Tchernobyl et qu'il n'est pas non plus pourvu d'une enceinte de confinement? Sait-il que c'est également le cas de cinq centrales situées aux Etats-unis d'Amérique et d'un plus grand nombre encore de centrales en Europe? Il ne s'agit donc pas d'une spécialité russe, comme certains le préten- dent, et l'on vient de révéler que, récemment, un accident a été évité de justesse dans un réacteur de la centrale du Bugey, précisément. Quant au surgénérateur de Creys-Mal- ville, situé à 70 kilomètres à vol d'oiseau de Genève, il est le seul au monde de taille industrielle et tant le Conseil d'Etat de Genève qui vient d'adresser deux lettres au Conseil fédéral que le Groupe de Bellerive et l'Appel de Genève qui comptent en leur sein des personnalités de haut niveau, tant scientifiques que politiques - il y a plusieurs physiciens parmi eux - ont publié des communiqués et ont lancé un appel au Conseil fédéral. Si un accident devait survenir à Creys-Malville, affirment-ils, les dégâts n'auraient pas de commune mesure avec ce qui est arrivé à Tchernobyl. Il importe par conséquent, et sans tarder, de conclure avec la France une convention semblable à celle conclue avec la République fédérale d'Allemagne.
Quatrième question: Comment justifier qu'en ce qui con- cerne la radioactivité, les valeurs limites adoptées en Suisse sont beaucoup moins sévères que celles de la République fédérale d'Allemagne, de l'Autriche et de l'Italie notamment? Comment expliquer qu'en République fédérale d'Alle- magne, les valeurs limites pour le lait sont dix fois plus sévères qu'en Suisse et que les mêmes légumes, les mêmes viandes, vendus et consommés au Tessin, étaient interdits de vente et de consommation en Italie, de l'autre côté de la frontière, à Côme, notamment? Les Suisses sont-ils donc vraiment plus résistants? Ou est-ce que chez nous, la crédi- bilité, la prospérité de l'industrie nucléaire sont plus impor- tantes que la santé de la population?
E 17 juin 1986
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Accidents nucléaires (interpellations)
Le temps est venu de la réflexion et de la remise en question du programme de construction de nouvelles centrales nucléaires. Hier après-midi et ce matin, au Conseil national, plusieurs députés ont eu le courage de déclarer qu'ébranlés par l'ampleur de l'accident de Tchernobyl et par ses consé- quences, dont nous ne mesurons probablement pas encore aujourd'hui tous les effets, ils ont changé d'avis. Avec eux, avec un grand nombre de conseillers nationaux, avec la majorité du peuple suisse, si l'on en croit des sondages récents, je suis favorable à un moratoire qui permettra de contrôler la sécurité des centrales existantes et de trouver une solution au problème des déchets, solution qui devait être trouvée jusqu'en 1985 et qui ne l'a toujours pas été. La volonté politique aidant, le moratoire donnera l'occasion aux milieux de la recherche et de l'industrie de ce pays de témoigner, par la mise en valeur des économies d'énergie et des énergies alternatives, de sa créativité, de son ingénio- sité, de son inventivité.
Pour terminer, je vous lirai quelques passages d'une lettre exprès que j'ai trouvée ce soir sur mon pupitre. Il s'agit d'une lettre ouverte aux parlementaires fédéraux. Elle émane de la Commission fédérale de la jeunesse:
Ich lese Ihnen eine Stellungnahme der eidgenössischen Kommission für Jugendfragen vor.
«Sehr geehrte Herren National- und Ständeräte!
'Wir müssen das ganze Umweltproblem übernehmen, und die Alten haben sich auch nicht gerade den Kopf zerbrochen über das, was sie uns hinterlassen.' So klagt eine Jugendli- che in unserem Bericht 'Mutter Helvetia und Vater Staat'.
Auf dem Hintergrund des Atomreaktorunglücks von Tscher- nobyl wird diese Klage bitter ernst. Wir, die eidgenössische Kommission für Jugendfragen, möchten Ihnen sagen, dass die Katastrophe von Tschernobyl die Jugend sehr betroffen gemacht hat. Es ist eine Betroffenheit, die sich in Stummheit wie auch in Aktionen äussert. Sie mündet da und dort sogar in Resignation. Lähmende Angst greift um sich; diese Angst wendet sich heute appellativ an Sie. Die Jugendlichen erwarten nach dem Unglück von Tschernobyl von den Politi- kern mutige Schritte, weil es um ihre Zukunft geht. Sie hoffen, dass ein Umlernprozess auch in Ihren Kreisen ein- setzt. Als Politiker müssen Sie die Weichen für die Zukunft heute stellen, die Jugendlichen aber haben die Folgen Ihrer Entscheide morgen in weit grösserem Masse zu tragen als Sie selbst.
Die eidgenössische Kommission für Jugendfragen möchte, um den Graben zwischen der Jugend und den Politikern nicht noch zu vergrössern, Sie alle bitten, die tiefsitzende Angst um die Zukunft in Ihrer parlamentarischen Debatte über die Folgen von Tschernobyl ernst zu nehmen, die engen Grenzen kurzfristiger Sachzwänge zu sprengen und sich deshalb Varianten einer künftigen Energiepolitik zu stellen, die auch einen Ausstieg aus der Kernenergie ermög- lichen. In der Hoffnung, dass Sie, sehr verehrte Damen und Herren National- und Ständeräte, die Sorgen der jungen Generation, die Ihnen auch staatspolitisch gesehen nicht gleichgültig sein können, in Ihre Entscheidungsfindung ein- fliessen lassen, verbleiben wir mit freundlichen Grüssen. Eidgenössische Kommission für Jugendfragen. Der Präsi- dent, Olivier Segond.»
Hefti, Berichterstatter: Sie hatten eine Kommission zur Behandlung von Vorlagen eingesetzt, die alle im Zusam- menhang mit der Kernenergie stehen. Kurz vor der Kommis- sionssitzung hatte sich in der Sowjetunion der Fall Tscher- nobyl ereignet, und man wusste, dass der Nationalrat auf- grund mehrerer Interpellationen hierüber debattieren werde. Ihre Kommission hielt es daher für richtig, dass sie und das Plenum vor dem Entscheid über diese Vorlagen vom Bundesrat eine möglichst umfassende Orientierung über die heutige Situation bei der Kernenergie erhalten. Deshalb wurde von der Kommission aus die vorliegende Interpellation eingereicht, die ich zu vertreten habe. Ich möchte bei deren Begründung weder Beurteilungen vor- nehmen noch die Ergreifung konkreter Massnahmen vor- schlagen. Das wäre weder mit meinem Auftrag als Kommis-
sionssprecher vereinbar, noch würde es mir richtig erschei- nen, bevor wir die Antwort des Bundesrates auf unsere Fragen kennen. Nachher muss ich mir dann freilich wie jedes andere Mitglied meine Stellungnahme vorbehalten. Eine Bemerkung möchte ich vorausschicken: Sie haben eben die Begründung für zwei persönliche Interpellationen gehört; die eine wurde von einem Kommissionsmitglied gestellt. Vielleicht sind diese Interpellationen als Ergänzung der Kommissionsinterpellation gedacht. Wenn nicht, so scheint mir, dass diese beiden anderen Interpellationen das Problem nicht in seinem ganzen Umfang erfassen und wich- tige Aspekte ausser acht lassen, ja abzulenken suchen von dem, was uns im Falle Tschernobyl ebenfalls beschäftigen muss - vielleicht sogar mit Priorität. Einen solchen Eindruck erweckte bei mir auch auf weite Strecken die Debatte im Nationalrat und die Resolution des Grossen Rates des Kan- tons Basel-Stadt.
Was hat sich in Tschernobyl ereignet?
Zu dieser ersten Frage der Interpellation gehören verschie- dene Einzelfragen: Um was für ein Werk handelt es sich? Diente es auch militärischen Zwecken? Wurde beim Bau die erforderliche Sorgfalt angewendet? Wie stand es mit den Sicherheitsvorkehren? Wie verhielt es sich mit der Qualität des Betriebspersonals? Wie wurde die Katastrophe ausge- löst? Wurde experimentiert, und hat das mitgespielt? Gibt es in der Sowjetunion noch andere Kernkraftwerke vom Typ «Tschernobyl» und wo?
Die Frage betreffend Qualität des Personals drängt sich auf, nachdem eine anscheinend offizielle sowjetische Verlautba- rung vorliegt, wonach sich das Personal, namentlich das obere, zum Teil verantwortungslos benommen habe und nun Massregelungen erfolgt seien. Die Frage nach der Sorg- falt der Ausführung des Werkes erhebt sich, nachdem vor der Katastrophe in einer ukrainischen Zeitung diesbezüglich schwerwiegende Klagen erhoben worden sein sollen. Sodann gehören in diesen Zusammenhang auch die Folgen der Katastrophe, neben denjenigen in Russland selber auch die in anderen Staaten, allenfalls auch bei uns.
Vielleicht müssen wir nun hören, Antworten auf die gestell- ten Fragen seien nicht oder nur teilweise möglich, weil es an den Informationen seitens der Sowjetunion fehle. Doch dann erhebt sich sofort die Frage: Ist - besonders nachdem sich die Auswirkungen offenbar nicht auf Russland beschränken - ein solches Verhalten der sowjetischen Regierung moralisch und völkerrechtlich zulässig? Was hat gegebenenfalls der Bundesrat getan, und was gedenkt er weiter zu tun, um hier Abhilfe zu schaffen?
Zur Frage 2. Der erste Punkt bedarf wohl keiner weiteren Präzisierung, es sei denn, dass interessieren dürfte, ob bei solchen Auswirkungen und Grenzwerten je nach Verschie- denheit der topografischen und klimatischen Verhältnisse zu differenzieren ist.
Punkt 2, Information. Er wurde schon vorgehend ange- schnitten und bleibt nur zu ergänzen und zu unterstreichen: Hätte der Bundesrat aufgrund sowjetischer oder anderer Informationen rascher und besser orientieren können, als er es tat? Erfolgten und erfolgen die sowjetischen Informatio- nen genügend und rechtzeitig? Beachtet dabei die Sowjet- union die Grundsätze des Völkerrechtes und guter Nachbar- schaft? War es - wenigstens vom Ausland her gesehen - korrekt, dass der sowjetische Generalsekretär Gorbatschow erst so spät vor die Oeffentlichkeit getreten ist?
Was die internen schweizerischen Verhältnisse betrifft: Haben Radio und Fernsehen die Bevölkerung objektiv infor- miert? Falls der Bundesrat diesbezüglich Vorbehalte hätte, ist er bereit, hier in Zukunft bei derartigen Ereignissen zum Rechten zu sehen?
Punkt 3 und 4 kann ich zusammenfassen. Es geht hier meines Erachtens vor allem um die Frage: Weisen die schweizerischen und die westeuropäischen Kernkraftwerke den gleichen oder einen besseren Sicherheitsstandard auf als Tschernobyl? Welche Schlüsse ergeben sich aus der Antwort auf diese Frage, oder sieht der Bundesrat das Problem grundsätzlich anders? In diesem Zusammenhang mag auch eine offenbar offizielle sowjetische Stellung-
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nahme von Bedeutung sein, die besagt, dass die Sowjet- union ihre bisherige Kernpolitik weiterführe. Werden dort nach den Informationen des Bundesrates wenigstens die Sicherheitsmassnahmen grundlegend überprüft? Soll auch Tschernobyl einfach weiterbetrieben werden?
Zu Frage 3 und 4. Nach den vorgehenden Ausführungen kann ich mich kürzer fassen. Tschernobyl stellte eine Gefahr dar, welche zur Katastrophe führte, und es wurden auch Gebiete ausserhalb der Sowjetunion berührt. Gibt es in der Sowjetunion ähnliche Kraftwerke, welche ein gleiches Risiko darstellen? Wenn ja, was gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu tun? Weiss er, wie andere betroffene Staa- ten reagieren, und sähe er ein gemeinsames Vorgehen, eventuell auch über eine internationale Organisation?
Nach Völkerrecht sind Immissionen von einem Staat in den andern unzulässig. Die Literatur über das Völkerrecht pflegt gerne als Beispiel Rauchentwicklungen anzuführen. Hier würde also eine völkerrechtlich verpönte Immission gröss- ten Ausmasses vorliegen. Gibt das gegenüber der Sowjet- union Anspruch auf Schadenersatz, und berechtigt es, wei- tere Vorkehren zu treffen?
Bundespräsident Egli: Wir haben vereinbart, dass Herr Schlumpf vorerst auf die Interpellation Miville eintritt, und dann gehen wir bei der Beantwortung nach Ihrer schriftli- chen Tagesordnung vor. Ich möchte allerdings dann zuerst die Beantwortung an die Kommission vornehmen, weil ich nachher in der Antwort an Frau Bauer auf Antworten in der Kommission verweise.
Bundesrat Schlumpf: Es sind für die Bereiche, die in die Zuständigkeit unseres Departementes fallen, insbesondere folgende Fragen zu beantworten: einmal zum Bereich Sicherheitskonzepte in bezug auf unsere bestehenden Kern- kraftwerke. - Herr Miville erkundigte sich auch nach Kaiser- augst.
Dazu folgendes:
Unsere Kernkraftwerke haben drei wesentlichen sicherheits- technischen Grundsätzen zu genügen: erstens hohe Quali- tät in der ganzen Ausrüstung, einwandfreie Betriebsführung und ein Reaktorssystem, das möglichst wenig empfindlich auf Störungen reagiert.
Zweitens sollen mehrfache Sicherheitssysteme angebracht werden und auch gut ausgebildetes Personal verfügbar sein, um allfällig trotzdem auftretende Störungen zu beherr- schen. Es muss auch ein entsprechendes Sicherheitskon- zept verfügbar sein.
Drittens - und das spielt dann für den Vergleich mit dem schweren Unglück Tschernobyl eine Rolle -: Es müssen bei unseren Kernkraftwerken mehrfache Barrieren vorhanden sein, um im Falle eines Unglückes, einer Störung, den Aus- tritt von Radioaktivität zu verhindern. Das fällt unter den Begriff «containment». Diese Sicherheitsmassnahmen sol- len einmal gewährleisten, dass es wenn irgend möglich überhaupt nicht zu einem Unfall kommt, dass aber auf alle Fälle, wenn Störungen eintreten, nicht grössere Beschädi- gungen oder gar - wie in diesem Falle hier - ein Schmelzen des Reaktorkerns vorkommen kann. Und - sollte dies trotz- dem geschehen -, dass nicht die Freisetzung grösserer Mengen von radioaktiven Stoffen Folge eines solchen Unfal- les sein kann, insbesondere nicht nach aussen.
Als man in unserem Land vor etwa fünfzehn Jahren den Schritt in Richtung Kernenergie tat, waren sich die damals fachlich und politisch Verantwortlichen durchaus bewusst, dass bei dieser neuen Technologie auch ein besonderes Gefahrenpotential bestand, auf das man alle erdenkliche Rücksicht nehmen musste. Das brachte es mit sich, dass man schon damals hohe Sicherheitsanforderungen stellte, die dann im Laufe der Weiterentwicklung, abgestützt auf umfangreiche Studien und Versuche, zu neuen Auflagen führten. Diese Entwicklung ist natürlich nicht abgeschlos- sen: Es sind auch heute solche Untersuchungen im Gange, gerade auch für den Typus von Reaktoren, den wir in der Schweiz und in den meisten westlichen Ländern haben, den sogenannten Leichtwasserreaktor. Es wird also weiterhin
alles unternommen, um den Sicherheitsgrad andauernd zu verbessern.
Zur zweiten Frage, die Ständerat Miville stellte, nämlich ob die Sicherheitskonzepte überprüft werden: das ist ein dau- erndes Aggiornamento seit Beginn des Kernenergiezeital- ters in unserem Land. Ganz konkret befasst sich die Haupt- abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen mit diesen Fragen, auch mit der praktischen Aufsicht, mit der Kontrolle, den regelmässigen Inspektionen. Es besteht die Pflicht, regelmässig - im Falle besonderer Ereignisse natürlich sofort - Meldung zu erstatten! Wir orientieren Sie jeweils im Geschäftsbericht des Bundesrates darüber.
Es wird die Frage gestellt, ob dieses Unglück von Tscherno- byl auch in unserem Lande möglich gewesen wäre. Man kann einen Unfall in einem Kernkraftwerk nie absolut aus- schliessen. Das können auch wir nicht. Es ist aber zu beach- ten, dass unsere Kernkraftwerke wie viele andere auf einem andern System, auf einer andern Bauart beruhen, und sie haben im Unterschied zu dem Typus, der in Tschernobyl Verwendung gefunden hat - das war eine frühere Genera- tion -, das sogenannte doppelte Containment. Es handelt sich dabei um ein druckfestes und gasdichtes inneres Con- tainment aus Stahl und um ein äusseres aus massivem Beton. Dieses Containment hat insbesondere die Funktion, im Falle einer Störung, eines Unglücks, den Austritt von Spaltprodukten, von radioaktiven Stoffen, zu verhindern oder jedenfalls möglichst zurückzuhalten. Die Wirksamkeit dieses Systems hat sich beim seinerzeitigen Unfall von Har- risburg bewiesen. Der Reaktortypus von Tschernobyl ver- fügt auch über allerhand Einrichtungen für die Gewährlei- stung der Sicherheit, aber nicht über ein Containment. Er hat auch sonst ein anderes Konzept. Sie wissen aus den Informationen der Oeffentlichkeit, dass dort Graphit verwen- det wurde, und das gab besondere Probleme. Zusammen- fassend: Aus dem Vorgang in Tschernobyl kann man zum Problemkreis der Sicherheit in der Schweiz keine absolut gültigen Schlüsse ziehen, schon deshalb nicht, weil noch ungenügende Informationen zur Verfügung stehen. Aber es kann gesagt werden, dass das Containment, das bei unse- ren Reaktortypen vorhanden sein muss, eine grosse Sicher- heit gegen den Austritt von radioaktiven Stoffen gibt.
Es wird weiter die Frage gestellt, ob die schweizerische Energiepolitik, mit Blick auf diese neuen Erkenntnisse nicht umgestaltet werden müsste. Da ist einmal auf das Grund- konzept dieser Energiepolitik zu verweisen, ein Konzept, das vor vielen Jahren, gestützt auf die Gesamtenergiekonzep- tion und andere Unterlagen, erarbeitet wurde und das man bekanntlich zusammenfasst mit den Postulaten: Sparen, Substituieren, Forschen, Vorsorgen; also Energiesparen, Erdöl ersetzen, Forschen, Entwickeln, Vorsorgen. Diese Postulate liegen der ganzen bundesrätlichen Energiepolitik seit sechs Jahren zugrunde. Geändert haben sich die Instru- mente, und zwar aus politischen Gründen, weil nämlich der Verfassungsartikel, den wir zur besseren Instrumentierung des Bundes auf diesem Gebiet anstrebten, im Jahre 1983 verworfen wurde. Der Bundesrat hat aber nicht nichts gemacht, sondern er hat sofort das sogenannte Multipack auf die Beine gestellt, das im Juli 1983 beschlossen wurde. Es geht dabei um eine Mobilisierung aller verfügbaren Rechtsgrundlagen beim Bund, um im Zusammenwirken mit den Kantonen die gleichen energiepolitischen Ziele zu ver- folgen. Daraus ist das energiepolitische Tätigkeitsprogramm entstanden, das seit gut einem Jahr läuft und worüber wir in diesem Sommer, in wenigen Monaten, eine Zwischenbilanz erstellen werden. Aufgrund dieser Zwischenbilanz werden wir entscheiden, ob wir zuhanden des Parlamentes die Neu- auflage eines Energieverfassungsartikels beantragen wol- len. Wenn die Zwischenbilanz nicht genügende Ergebnisse zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen, die seit Jahren konstant verfolgt werden, aufzeigt, wird die Frage des Energieverfassungsartikels wieder aktuell.
Im gleichen Zusammenhang wurde auch die Frage des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes aufgeworfen. Damit hat sich unsere eidgenössische Energiewirtschaftskommission befasst. Wir haben sie departemental sowie im Bundesrat
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weiter bearbeitet und dazu vor geraumer Zeit - die Frist läuft eben jetzt ab - ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kan- tonen eingeleitet, mit der Fragestellung: Sind die Kantone bereit, Stromsparmassnahmen mit diesen Zielvorstellungen in das Tätigkeitsprogramm aufzunehmen, das seit dreizehn Monaten bereits läuft? Falls die Frage nicht auf diesem Wege gelöst werden könnte, wäre die Alternative die Ausar- beitung einer Vorlage für ein eidgenössisches Elektrizitäts- wirtschaftsgesetz.
Konkret stellt Ständerat Miville auch die Frage nach einem Ausstieg aus der Kernenergiepolitik. Er hat sie sehr sachlich präzisiert und hat das Beispiel Schweden genannt. In Schweden war seinerzeit durch Volksabstimmung der Aus- stieg auf das Jahr 2010 beschlossen worden. Im Jahre 1980/ 81 folgte ein Parlamentsbeschluss. Die Regierung hat in Aussicht gestellt, dass sie dem Parlament bis zum Jahre 1990 ein Programm für die allmähliche Ersetzung der Kern- energie durch andere Energien und sodann bis zum Jahr 1995 einen Aktionsplan für das sukzessive Aussteigen vorle- gen werde. Endziel ist das Jahr 2010. Das sogenannte schwedische Modell ist also noch nicht konkretisiert. Nur die Zielvorgabe ist gegeben.
Wir verfolgen natürlich weiter, was in Schweden geht. Wir machen uns auch unsere eigenen Ueberlegungen dazu. Wir lassen die Frage einer späteren Ersetzung der Kernenergie prüfen. Uns stellen sich solche Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf der Betriebsbewilligungen, die ja terminlich limitiert sind. Aber zu allen diesen Fragen kann heute noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Insbesondere würden auch bei uns alle Grundlagen fehlen, um quasi einen Aktionsplan oder ein Programm aufzustellen.
Zum Problem Kernenergie in unserem Lande: Kernenergie ist bei uns nicht identisch mit Energiepolitik. Die Kernener- gie nimmt in unserer Energiepolitik einen abgegrenzten Platz ein. Der ist durch die Tatsache vorgegeben, dass wir fünf Kernkraftwerke haben, die etwa 40 Prozent des Stro- mes produzieren, gut 20 Milliarden Kilowattstunden. Dies aufgrund des seinerzeitigen Entscheides, in die Kernener- gietechnologie einzusteigen, um andere Ressourcen in unserem Lande schonen zu können.
Die Frage Kaiseraugst kann nicht gleichgestellt werden mit der Frage der Energiepolitik überhaupt und auch nicht mit dem Platz der Kernenergie im Rahmen der Energiepolitik; denn wie gesagt, die Kernenergie ist da. Zu Kaiseraugst: Man hat die Frage gestellt, ob der Bundesrat die Rahmenbe- willigung widerrufen werde oder könne. Die Antwort ist klar: Das kann er nicht, weil nämlich die Rahmenbewilligung nach Gesetz durch die Bundesversammlung genehmigt wurde und damit zu einem Akt der Bundesversammlung geworden ist.
Man hat auch die Frage aufgeworfen, ob man die Standort- bewilligung im Hinblick auf die Standortprobleme widerru- fen könnte. Auch das ist nicht machbar. Die Standortbewilli- gung aus dem Jahre 1972 wurde durch die spätere Rahmen- bewilligung des Bundesrates und des Parlamentes konsu- miert.
Hingegen ist in bezug auf das Kernkraftwerkprojekt Kaiser- augst folgendes zu beachten: Es läuft dafür noch nicht einmal das sogenannte nukleare Baubewilligungsverfahren, das zwingend erforderlich ist. Zuständig ist der Bundesrat. Dafür muss zuerst die Projektbearbeitung erfolgen, und es muss dann beim Bundesrat ein entsprechendes Bewilli- gungsgesuch eingereicht und das Verfahren mit Einspra- chemöglichkeiten durchgeführt werden - Sie kennen die gesetzliche Regelung. Das wird in den nächsten Jahren nicht so weit sein. Man hat in letztjährigen Gesprächen damit gerechnet, dass es mindestens bis zum Jahre 1988/89 dauern wird, bis überhaupt das nukleare Baubewilligungs- verfahren durchgeführt werden kann. In diesem Zeitablauf liegt ein faktisches Moratorium, das uns erlauben wird, alle Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem schweren Unglück in Tschernobyl in bezug auf Ursachen und Auswir- kungen auszuwerten. Der Bundesrat ist verpflichtet, bei der Prüfung eines nuklearen Baubewilligungs-Gesuchs allen
Gesichtspunkten der Sicherheit - allenfalls auch der Notfall- planung usw. - Rechnung zu tragen.
Zu den Fragen von Ständerat Miville noch eine abschlies- sende Bemerkung: Ich habe gesagt, Energiepolitik sei bei uns seit vielen Jahren auf ganz klare Ziele, die wir mit den vier Postulaten zum Ausdruck bringen, ausgerichtet. Aber in der Instrumentierung, in den Massnahmen, in den Wegen zur Erreichung dieser Ziele waren wir flexibel, und wir mussten es sein. Das Beispiel: Ablehnung Verfassungsarti- kel. Nachher erarbeiten wir das Multipack und dann das Tätigkeitsprogramm Bund/Kantone. 'Die Instrumente zur Erreichung der energiepolitischen Ziele, die auf das Jahr 2000 ausgerichtet sind, bedürfen eines dauernden Aggiornamento, einer immer wiederkehrenden Ueberprü- fung. Es ist also weder eine starre noch eine sture Energie- politik; das gilt ganz allgemein, und nicht nur in bezug auf die konkreten Fragen, die gestellt wurden.
Ich will die beiden Fragen, die von Herrn Hefti gestellt wurden und die mein Departement betreffen, auch gerade jetzt beantworten, damit nachher Bundespräsident Egli wei- terfahren kann.
Zur Frage Tschernobyl, was dort konstruiert worden und geschehen sei: Es wäre nicht sorgfältig, heute Antworten darauf erteilen zu wollen, und zwar aus dem Grund, den Ständerat Hefti selbst genannt hat: Die Informationen sind noch völlig ungenügend. Es wird in Aussicht gestellt, über die Internationale Atomenergieagentur, dass im Laufe des Monats August breite Informationen seitens der Sowjet- union zur Verfügung gestellt werden. Was der Bundesrat im Hinblick auf die Informationspolitik getan hat, darüber wird Sie Bundespräsident Egli informieren.
Zur Frage, was wir in Sachen künftige Energiepolitik machen: Wir haben in bezug auf die 5 Kernkraftwerke in unserem Land zu prüfen, ob sich da, wenn wir einmal die Ursachen und die Auswirkungen dieses Unglücks kennen, Massnahmen aufdrängen, vor allem bezüglich der Sicher- heitsauflagen; und wir haben auf internationaler Ebene Lösungen und Regelungen anzustreben, die der Tatsache Rechnung tragen, dass derartige Unglücksfälle nicht nach Grenzen lokalisiert werden können. Das gilt auch für die Frage der Haftung, des Schadenersatzes. Sie kennen die Regelung unseres Kernenergiehaftpflichtrechts mit dem Prinzip des Gegenrechtes und wissen auch, dass wir mit der Sowjetunion keine dahingehenden Abmachungen haben. Die Fragen, die mir zufallen, sind damit beantwortet.
Bundespräsident Egli: Was sich am frühen Morgen des 26. April in Tschernobyl ereignet hat, muss ohne Zweifel als Katastrophe bezeichnet werden, deren Ausmass heute noch nicht genügend abgemessen werden kann. Auch für die Fachleute überraschend war die kontinentale Reichweite dieses Ereignisses. Dem Bundesrat sind daher die besorg- ten Fragen verständlich, die sowohl hier im Rate wie auch im Nationalrat an ihn gerichtet worden sind.
Die Hauptfrage für mich ist weniger die, ob «Tschernobyl» auch in der Schweiz geschehen könnte, sondern für mich persönlich stellt sich die Frage, ob wir diese Probe bestan- den haben. Bei der Beantwortung dieser Frage ist vorerst einmal davon auszugehen, dass die Kommission für AC- Schutz hier erstmals in einem Ernstfall stand. Ich wage daher zu behaupten, dass die Kommission ihre Pflicht erfüllt hat und dass wir die Probe im allgemeinen bestanden haben, denn die Situation stand vom ersten Moment an unter Kontrolle. Natürlich war noch einiges unvollkommen; und vielleicht ist Ihnen noch vieles unverständlich, unter anderem weil die nötigen Informationen fehlen. Es darf aber trotzdem den Frauen und Männern, die während fünf Wochen in den Kellern von Bern und Zürich rund um die Uhr tätig waren, die Anerkennung ausgesprochen werden. Wir sind uns indessen bewusst, dass wir Ihnen über die Geschehnisse Rechenschaft schuldig sind, und in diesem Sinne beginne ich mit der Beantwortung Ihrer Fragen durch den Bundesrat.
Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl, zirka 130 km nörd- lich der ukrainischen Hauptstadt Kiew, ereignete sich in den
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frühen Morgenstunden des 26. April. In der westlichen Welt wurde das Ereignis allerdings erst am Vormittag des 28. April durch Meldungen aus Schweden und Finnland bekannt. Am gleichen Abend teilte die russische Nach- richtenagentur Tass mit, dass sich in der Anlage Tscherno- byl ein Unfall ereignet habe. Einen Tag später wurde präzi- siert, dass es sich um den Block 4 der Anlage handle, dass zwei Menschen umgekommen und gewisse Mengen radio- aktiver Stoffe entwichen seien.
Am Abend des 28. April erhielt auch das Eidgenössische Departement des Innern Kenntnis von diesem Reaktorunfall. Es verständigte unverzüglich die Sektion Ueberwachungs- zentrale in Zürich. Bereits am folgenden Tag konnte der Bevölkerung mitgeteilt werden, dass die schweizerischen Messstationen noch keine erhöhten Radioaktivitätswerte anzeigten. Diese Lage veränderte sich indessen schnell. Schon am 30. April um die Mittagszeit musste der Bundesrat zur Kenntnis nehmen, dass die Station auf dem Weissfluh- joch erhöhte Messwerte meldete. Am gleichen Tag, wenige Stunden danach, konnten die Journalisten anlässlich einer Pressekonferenz darüber orientiert werden.
Mit der Verstrahlung unseres Landes begann eine grossan- gelegte Operation, die fünf Wochen gedauert hat und in deren Mittelpunkt die Kommission für AC-Schutz (KAC) stand. Es ist heute noch verfrüht, daraus definitive Schlüsse ziehen zu wollen.
Herr Hefti, Sie haben möglichst detaillierte Angaben über die Vorgänge in Tschernobyl verlangt. Ich bin gerne bereit, Ihnen bekanntzugeben, was wir wissen, auch wenn es einige Zeit in Anspruch nimmt:
Im Kernkraftwerk Tschernobyl stehen seit mehreren Jahren vier graphitmoderierte Siedwasserreaktoren mit einer ther- · mischen Leistung von je 3200 Megawatt in Betrieb. Die elektrische Nennleistung beträgt 1000 Megawatt. Die Inbe- triebnahme erfolgte gestaffelt in den Jahren 1977 bis 1984. Bei diesem Reaktortyp handelt es sich um eine sowjetische Entwicklung.
Der Reaktorkern ist aus Graphitblöcken aufgebaut. Die Brennelemente werden mit siedendem Wasser gekühlt. Der dabei entwickelte Dampf dient direkt dem Antrieb der Turbi- nen. Die den Brennstoff umgebenden Graphitblöcke wirken als Moderator und ermöglichen damit die Kettenreaktion von Kernspaltungen. Sie stehen in einem Gasgemisch von Stickstoff und Helium bei tiefem Druck und erreichen im Betrieb Temperaturen bis zu 500 Grad. Der Reaktor ist zusammen mit den zugehörigen Kreisläufen im Reaktorge- bäude untergebracht. Aufgrund der vorliegenden Kennt- nisse ist davon auszugehen, dass keine umfassende, druck- feste, gasdichte Schutzhülle (Containment) - im Gegensatz zu westlichen Leichtwasserreaktoren - vorhanden ist.
Aus den Charakteristiken des Reaktors ergibt sich, dass auch kurzfristige Unterbrüche der Kühlung schwerwie- gende Auswirkungen haben können. Notkühlsysteme und Notstromsysteme sind vorhanden. Ueber ihre Anzahl und Kapazität liegen nur unvollständige Angaben vor.
Aus russischen Quellen waren bisher nur vereinzelte Infor- mationen über Unfallauswirkungen und Notfallmassnah- men, nicht aber Details über Ursache und Ablauf des Unfal- les zu erhalten. Es wird erwartet, dass dies über das seit 1983 von der Internationalen Atomenergie-Agentur eta- blierte Störfall-Meldesystem noch erfolgen wird. Meldungen über die Strahlenintensität entlang der Westgrenze der Sowjetunion treffen seit dem 12. Mai regelmässig ein. Wert- volle Informationen wurden im Nuklearausschuss der OECD ausgetauscht.
Die Regionaldirektion der Weltgesundheitsorganisation in Kopenhagen hat die Ausbreitungswege und Stärke der Kon- tamination in Europa fortlaufend zusammengestellt. Am 6. Mai hat sie sich von internationalen Strahlenexperten beraten lassen. Sie versicherten, dass für die Bevölkerung ausserhalb der Nahzone durch diese Strahlung keine Gefahr bestehe.
Gemäss Bericht der in die Sowjetunion gereisten Delegation der Internationalen Atomenergie-Agentur ereigneten sich am 26. April um 01.23 Uhr Explosionen im Kernkraftwerk
Tschernobyl. Diese Explosionen verursachten Brände, bei denen der Reaktor und das ganze Gebäude schwer beschä- digt wurden. Die primäre Ursache des Unfalles ist zumindest im Westen noch nicht bekannt.
Aus dem zitierten Bericht und auch aus Satellitenbildern hat man Kenntnis von mehreren Explosionen und Bränden. Diese könnten sowohl Ursache als auch Folge des Unfalls sein. Es müssen zumindest zeitweise sehr hohe Temperatu- ren im Reaktorkern geherrscht haben. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass in den meisten betroffenen Ländern neben den relativ leicht flüchtigen Jod und Cäsium auch schwerer flüchtige Elemente nachgewiesen wurden.
Die Freisetzung radioaktiver Stoffe wurde durch Abwurf von Sand, Bor, Blei usw. aus Helikoptern auf die Anlage redu- ziert. Der ganze Reaktor soll in Beton eingegossen werden, wobei mit einem Fundament unter der Anlage begonnen wurde.
Die genauen Anteile der einzelnen freigesetzten Nuklide sind zur Zeit nicht bekannt. Schätzungen über die Menge freigesetzter radioaktiver Stoffe aus dem Reaktorkern sind in verschiedenen westlichen Ländern bekanntgegeben wor- den. Sie lauten auf einen Grossteil der Edelgase, von denen in der Schweiz nichts gemerkt wurde, Jod-131 und Cäsium sowie einen vergleichsweise geringen Anteil von Trans- uranen. Freisetzung und weiträumige Verteilung wurden durch den starken Brand gefördert. Im Vergleich zum Unfall des Kernkraftwerkes bei Harrisburg im Jahre 1979 sind etwa eine Million Mal mehr radioaktive Aerosole in die Umgebung gelangt.
Es handelt sich um den bisher schlimmsten Unfall bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Erstmals erhielten dabei Menschen sehr hohe Strahlendosen mit Todesfolgen. Ihre Frage geht weiter auf die gesundheitlichen Folgeschä- den in der Schweiz: Der Bundesrat stellt bei der Beantwor- tung dieser Frage in erster Linie ab auf die an unseren Hochschulen tätigen, erfahrenen Wissenschafter aus den Fachbereichen Strahlenphysik, Strahlenbiologie und Strah- lenmedizin. Diese Spezialisten sind in den Fachkommissio- nen des Bundes seit Jahren tätig und durch ihre Arbeit mit den Problemen der Einwirkung von ionisierenden Strahlen auf den Menschen bestens vertraut.
Es ist festzustellen, dass die biologische Wirkung von radio- aktiven Strahlen aus natürlichen Quellen auf die Lebewesen dieselbe ist wie jene aus künstlichen Quellen. Der Mensch ist an sich immer radioaktiv, ebenso wie seine Nahrung und Umgebung. Nach der einhelligen Meinung der Strahlenex- perten der Schweiz, die sich auf zahlreiche wissenschaftli- chen Arbeiten der letzten 30 Jahre abstützen, kann über die möglichen gesundheitlichen Risiken des 500-Millirem-Kon- zeptes folgendes ausgesagt werden:
Eine unmittelbare Beeinträchtigung (Frühschäden) der Gesundheit ist auszuschliessen. In bezug auf mögliche Spätfolgen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Krebsrisikos und die Veränderung des Erbgutes, ist keine wissenschaftli- che Studie bekannt, die in diesem Dosisbereich je eine Zunahme vermerkt hätte. Die Wissenschafter haben sich in den letzten Jahren insbesondere bemüht, die mögliche Wir- kung kleinster Strahlendosen abzuschätzen, wie sie jetzt zusätzlich zur natürlichen Strahlung und zur medizinischen Anwendung gemessen werden. Es ist zu betonen, dass in diesem Dosisbereich die Strahlenbiologen und Mediziner sich auf rechnerische Schätzungen beschränken müssen. Dabei gilt die Annahme, dass für die biologische Wirkung auf die lebende Zelle durch ionisierende Strahlen wie auch durch chemische Substanzen keine absolute Schwelle besteht. Aufgrund dieser theoretischen Rechnungsmodelle lässt sich eine statistisch nicht signifikante Zunahme des Krebsrisikos von 0,025 Prozent in der Schweiz in den näch- sten siebzig Jahren abschätzen. Die bisherigen Messungen von Lebensmitteln und Strahlenpegel haben gezeigt, dass beim Ereignis von Tschernobyl die Dosis von 500 Millirem in der Schweiz auch für die am stärksten gefährdete Personen- gruppe in dem am stärksten betroffenen Gebiet nicht erreicht wird. Für den überwiegenden Teil der Schweizer Bevölkerung liegen die Dosen weit darunter. Auch beim
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Einsatz modernster epidemiologischer Methoden gelingt es - wegen Fehlens grosser Vergleichsmöglichkeiten in unse- rer Bevölkerung - nicht, einen Zusammenhang zwischen der jetzt erfolgten geringen Erhöhung der mittleren Strah- lendosis und den nach Jahren insgesamt auftretenden gesundheitlichen Schäden festzustellen.
Dosismassnahmen-Konzept - ich wende mich vor allem auch an Frau Bauer, Sie haben danach gefragt, damit ich nachher diese Ausführungen nicht wiederholen muss: Für die Gesundheit des Menschen ist entscheidend, wie stark der Körper als Ganzes belastet wird. Seit 1983, also nicht erst seit der Tschernobyl-Krise, haben wir deshalb in der Schweiz ein Dosismassnahmen-Konzept zum Schutze der Bevölkerung. Schutzmassnahmen sind aufgrund dieses Konzeptes dann vorgesehen, wenn das Risiko besteht, dass die Bestrahlungsdosis durch Aufnahme von verstrahlten Lebensmitteln den Richtwert von 500 Millirem für die ganze Auswirkungsdauer des Ereignisses überschreiten wird. In dieses Konzept - sogenanntes Speisezettel-Konzept - wer- den die verschiedenen Lebensmittel, die normalerweise ver- zehrt, und die Gesamtheit der radioaktiven Substanzen, die bei der Verstrahlung festgestellt werden, miteinbezogen.
Im Mittel beträgt die Bestrahlung des ganzen Körpers - ich bitte zu beachten, die Ganzkörperbestrahlungen, im Gegen- satz zur Organbestrahlung, die ich nachher behandeln werde - jedes einzelnen Schweizers auch ohne Tschernobyl 400 Millirem pro Jahr, wobei sich je nach dem Wohngebiet und dem Untergrund Schwankungen in der Grössenord- nung von 200 bis 1000 Millirem mit Extremwerten bis zu 5000 Millirem ergeben. Diese Unterschiede beruhen einer- seits auf der Beschaffenheit des Bodens (Gneis, Granit) und der Anwendung verschiedener Materialien im Hausbau (Beton oder Holz) sowie andererseits auf den je nach Meereshöhe wechselnden Dosen der Strahlungen aus dem Weltall (kosmische Strahlung).
Das Schweizer Dosismassnahmen-Konzept ist im Rahmen der Alarmorganisation entwickelt worden und hält sich an die Empfehlung der Internationalen Kommission für Strah- lenschutz. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die nationalen Vorschriften im Bereiche des Strahlenschut- zes. Die Schweiz macht in diesem Bereich keine Ausnahme. Das Dosismassnahmen-Konzept wurde einzig und allein nach Kriterien des Gesundheitsschutzes und unabhängig von ökonomischen Betrachtungen ausgearbeitet. Nach der Meinung der Schweizer Spezialisten in diesem Fachbereich garantiert das Dosismassnahmen-Konzept mit 500 Millirem einen genügenden Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, das in der Schweiz angewandte Konzept zu ändern.
Um dem Grundprinzip des Strahlenschutzes nachzukom- men, die Dosis auf einem so niedrigen wie vernünftiger- weise zu erreichenden Niveau zu halten, hat die Einsatz- gruppe der Kommission für den AC-Schutz beschlossen - und dies bereits anfangs Mai -, die Organdosis für die Schilddrüse der empfindlichsten Bevölkerungsgruppe (Kin- der bis zwei Jahre, schwangere Frauen und stillende Mütter) unter 3000 Millirem zu halten. Es handelt sich also hier um die Organdosis. Dies geschah im Einvernehmen mit den Strahlenbiologen und den Nuklearmedizinern der Kommis- sion für die Ueberwachung der Radioaktivität. Damit ging sie bewusst unter den von der Internationalen Kommission für Strahlenschutz empfohlenen Richtwert von 5000 Milli- rem für einzelne Organe.
Im Falle des Ereignisses von Tschernobyl hat die festge- stellte Radioaktivität in den Lebensmitteln gezeigt, dass mit den Richtwerten, wie sie in der Schweiz angewendet wur- den, in der kritischen Gruppe der Bevölkerung und in den am stärksten betroffenen Regionen nie eine Dosis in der Grössenordnung von 500 Millirem erreicht wurde. Für einen Grossteil der Schweizer Bevölkerung liegen die festgestell- ten Dosen weit unterhalb diesem Richtwert. Deshalb war es weder medizinisch notwendig noch sachlich gerechtfertigt, dass der Bundesrat selbst hätte Massnahmen erlassen müs- sen. Die Empfehlungen der Kommission für AC-Schutz waren in jeder Beziehung vernünftig und richtig.
Der grösste Teil der Strahlenbelastung aus dem Ereignis von Tschernobyl wird im Verlaufe des Jahres 1986 absor- biert. In den folgenden Jahren nehmen die von dem Ereignis stammenden Dosen weiter ab. Die Kontrollen der Umwelt und der Lebensmittel werden fortgesetzt, die Bevölkerung wird regelmässig über den Verlauf der Radioaktivität unter- richtet.
Der Unfall von Tschernobyl führte zu einer schweren trans- nationalen radioaktiven Kontamination. Aufgrund der meteorologischen Verhältnisse sind die europäischen Län- der mehr oder weniger früh und verschieden stark betroffen worden. Die zusätzlichen Regenfälle haben in den ersten Tagen zu lokalen Unterschieden der Kontamination des Bodens geführt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die Reaktionen der Behörden der betroffenen Länder nicht ein- heitlich ausfielen. Die verschiedenen Ausgangssituationen allein erklären aber nicht die Unterschiede in den Massnah- men, die zum Schutz der Bevölkerung ergriffen wurden. Die Normen der Internationalen Kommission für Strahlenschutz sind ganz allgemein weit unter den Dosen festgelegt, bei denen mit einem signifikant höheren Risiko für die Gesund- heit zu rechnen ist. Zudem können die nationalen Behörden noch strengere Normen anwenden, wie das offensichtlich gewisse Länder in der Bundesrepublik Deutschland getan haben. Teilweise mussten diese Massnahmen nachträglich widerrufen werden.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes in der Schweiz drängten sich keine solche Verschärfungen auf. Die Bekanntgabe der sehr unterschiedlichen Vorschriften dies- und jenseits der Landesgrenzen hat im Endeffekt die Bevöl- kerung verunsichert und zusätzlich zu einer Flut von Fragen geführt. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es ausserordentlich dringend ist, auf internationaler Ebene eine Harmonisierung der Grundlagen zu erreichen, die der Entscheidung für Massnahmen im Strahlenschutz dienen. Er hat deshalb bereits entsprechende Initiativen ergriffen. Ein besonderes Anliegen ist Ihnen die Information. Auch hier, Frau Bauer, bitte ich Sie, zu beachten, dass diese Ausführungen auch für Ihre Interpellation gelten.
Wir haben stets eine offene, kontinuierliche, vollständige und transparente Information betrieben, eine offene Infor- mation, indem sowohl die Kommission für AC-Schutz, die Nationale Alarmzentrale als auch andere Fachleute aus Bund und Kantonen informiert haben. Alle diese Fachleute standen ständig zur Verfügung der Medienvertreter, um die neuesten Informationen zu vermitteln und hängige Fragen zu beantworten. Diese offene Art der Information entsprach unserer Ueberzeugung, dass es nichts zu verbergen gebe und dass die Oeffentlichkeit ein Anrecht darauf habe, alle den Behörden zur Verfügung stehenden Daten zu erfahren. Die Information war kontinuierlich. Seit dem 30. April - ich betone dieses Datum, es war der erste Tag, an welchem man überhaupt von der erhöhten Radioaktivität erfahren hat - hat die Einsatzgruppe der Kommission für AC-Schutz täg- lich mindestens ein Bulletin veröffentlicht. Darin wurden die Resultate der jeweils neuesten Messungen der Radioaktivi- tät in der Umwelt und in den Nahrungsmitteln sowie die allenfalls notwendigen Empfehlungen und weitere Hinweise bekanntgegeben. Zusätzliche Pressemitteilungen gaben weitere Informationen, Erläuterungen und Erklärungen von Fachleuten, zum Beispiel über das Dosismassnahmen-Kon- zept der Schweiz oder über die gesundheitlichen Folgen des Tschernobyl-Unfalles und so weiter. Dazu wurde an vier Pressekonferenzen und mit zwölf besonderen Radio- und Fernsehsendungen laufend über die Lage orientiert. Die Nachrichtendienste des Radios brachten während den ersten zwei Wochen stündlich bis zweistündlich Informatio- nen. Wir gaben vollständige Informationen. Den Journali- sten standen nicht nur die erwähnten Pressemitteilungen und Tagesbulletins zur Verfügung, sondern auch die Resul- tate aller durchgeführten Messungen und Analysen. Regel- mässig wurden Strahlenkarten und Tabellen veröffentlicht, die den Journalisten ein eigenes Bild der Lage ermöglich- ten. Wir kennen kein einziges ausländisches Beispiel, bei dem alle verfügbaren Daten so vollständig veröffentlicht
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wurden. Wir haben auch ein sogenanntes Sorgentelefon eingerichtet, bei welchem interessierte Anfrager sich Infor- mationen beschaffen konnten. Wir haben festgestellt, dass es vielleicht nötig gewesen wäre, diese Telefonleitungen zu vervielfachen, damit gleichzeitig mehrere Anrufer hätten bedient werden können. Wir hatten insbesondere auch mit den Kantonen ständigen Kontakt, wir haben von der Bun- deskanzlei aus bei den Staatskanzleien sogenannte Telefax eingerichtet - schon früher -; damit war es möglich, auch ständig die Verstrahlungsbilder zu übermitteln. Sie sehen, dass täglich von der Kommission informiert wurde und dass auf dem Höhepunkt der Krise stündlich bis zweistündlich Meldungen hinausgingen.
Nun zur internationalen Zusammenarbeit; das ist Ihre dritte Frage: Da, wie bereits erwähnt, die unterschiedlichen Richt- werte wesentlich zur Verunsicherung beigetragen haben, wäre es wünschbar, international gleiche Konzepte und Normen anzuwenden. Der Bundesrat hat deshalb am 2. Juni beschlossen, im Hinblick auf eine Harmonisierung der Grenzwerte und der Richtlinien zum Schutze vor ionisieren- der Strahlung, eine Initiative zu ergreifen. Bei einem Reakto- runfall wie jenem von Tschernobyl sind die gesundheitspoli- tischen Aspekte von grösster Bedeutung. Daher soll die Initiative im Rahmen der WHO behandelt werden, weil in dieser Organisation auch die Oststaaten und aussereuropäi- sche Länder vertreten sind. Zur Unterstützung dieser Bestre- bungen sind auch die Fachgremien der Nuklearenergie- Agentur der OECD in Paris einzuschalten. Was den Bereich der Sicherheit in Kernanlagen betrifft, hat Sie bereits Herr Schlumpf orientiert, dass wir auf die Internationale Atom- energieagentur in Wien abstellen möchten. Es ist zu beach- ten, dass diese Agentur im Hinblick auf den Erfahrungsaus- tausch und den Informationsaustausch über Reaktorstör- fälle und für die Förderung der Sicherheit in ihren Mitglied- staaten schon heute über ein gemeinsames Meldesystem verfügt.
Frau Bauer, Sie haben insbesondere auch über unser Ver- hältnis zu Frankreich Auskunft verlangt. Zwischen schweize- rischen und französischen Experten haben mehrere Gesprä- che über die Sicherheit des schnellen Brüters Superphénix von Creys-Malville stattgefunden. Es konnte zur Kenntnis genommen werden, dass an die Brutreaktoren die gleichen strengen Sicherheitsanforderungen gestellt wurden wie an unsere Leichtwasserreaktoren. Spezielle Eigenschaften, wie das Vorhandensein von flüssigem Natrium und von Möglich- keiten zu plötzlichem Leistungsanstieg, werden dabei besonders berücksichtigt.
Wir haben keine Kenntnisse davon, dass in Fessenheim, wie behauptet wurde, notorische Pannen vorgekommen seien; hingegen wissen wir, dass die Franzosen sehr peinlich ihre Kernkraftwerke verfolgen und uns auch ständig über Erfah- rungen orientieren. Die Schweiz ist übrigens auch im Besitze des französischen Notfallkonzeptes.
Zur Frage der Schadenersatzansprüche: Zur Schadenhöhe kann der Bundesrat keine Angaben machen. Eine amtliche Feststellung der finanziellen Auswirkungen des Unglücks von Tschernobyl auf die schweizerische Bevölkerung ist nicht erfolgt. Immerhin sind beim Bundesamt für Landwirt- schaft einige Schadenmeldungen eingegangen. Aus der Presse ist bekannt, dass vor allem die Gemüseproduzenten finanzielle Einbussen erlitten haben. Es ist sehr fraglich, ob aufgrund der geltenden Rechtsordnung eine Verpflichtung des Bundes zur Leistung von Schadenersatz besteht. Allfäl- lige Schadenersatzbegehren müssten von den zuständigen Bundesstellen im Einzelfall eingehend geprüft werden. Auf- grund einer ersten generellen Analyse muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bund nach geltendem Recht keine Rechtspflicht zum Ersatz von Schaden hat. Eine allfäl- lige Hilfeleistung des Bundes wäre deshalb freiwillig und würde den Erlass eines allgemeinverbindlichen Bundesbe- schlusses voraussetzen.
Was die Schadenersatzfrage gegenüber der UdSSR anbe- langt, kann sich die Schweiz auf keine zwischen ihr und der UdSSR geltenden Vertragsbestimmungen berufen, um eine
internationale Haftung aus dem Unglück von Tschernobyl abzuleiten.
Inwieweit der UdSSR ein Verstoss gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen das Nachbarrecht vorgeworfen werden kann, bedarf noch der Abklärung. Soweit die Ant- wort auf die Fragen der Kommission.
Nun zu Ihren Fragen, Frau Bauer. Zu den Fragen 1 (Informa- tion), 2 und 3 (internationale Zusammenarbeit) habe ich bereits Stellung genommen. Es ist noch zu Ihrer fünften Frage eine Antwort zu erteilen: Hat der Bundesrat ange- sichts des häufigen Auftretens nuklearer Unfälle, der geographisch sehr weitreichenden Schadenwirkungen und ihrer genetischen Dimension die Absicht, die Forschung im Bereich der Alternativenergien und des Energiesparens vor- anzutreiben? Der Bund verstärkt heute schon seine Tätig- keit im Bereiche der Alternativenergien und der rationellen Energieverwendung. Der Bundesrat hat 1984 ein Energiefor- schungskonzept genehmigt, welches eine Erhöhung der Ausgaben für die rationelle Energieverwendung und für neue Energien vorsieht. Die Aufwendungen für die traditio- nellen Forschungsbereiche, insbesondere für die Kernener- gie, sollen stabil gehalten bleiben. Für die nichtnukleare Forschung gibt die öffentliche Hand heute rund 50 Millionen Franken pro Jahr aus. Beabsichtigt ist, diese Aufwendungen in den nächsten Jahren auf 75 bis 80 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen. Je ein Drittel der Ausgaben entfallen auf neue Energien, rationelle Energieverwendung und Unter- stützung der Techniken. In der Botschaft vom 28. Mai 1986 sieht der Bundesrat im bundeseigenen Bereich in den Jah- ren 1987 bis 1991 einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken vor.
Für den Bau und Betrieb von Pilot- und Demonstrationsan- lagen sind ebenfalls Kredite vorgesehen. Im Rahmen des energiepolitischen Programms wird gegenwärtig im Bun- desamt für Energiewirtschaft ein Aus- und Weiterbildungs- konzept erarbeitet, welches u. a. die Vermittlung von Fach- wissen. über neue Energiequellen beinhaltet. Die vorwie- gend von den Kantonen und vom Bund finanzierten Infor- mationsstellen, Infosolar, sowie die Eidgenössische Fach- kommission für die Nutzung der Sonnenenergie betreiben eine aktive Aufklärungsarbeit. Das Impulsprogramm Holz sieht bezüglich Energieholz ein auf die jeweiligen Zielgrup- pen ausgerichtetes Informations- und Weiterbildungsange- bot vor. Der Bund hat die Kantone und Gemeinden wieder- holt aufgefordert, bei der Erteilung von Baubewilligungen für Sonnenenergieanlagen grosszügig vorzugehen. Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat zum Beispiel 1982 eine Broschüre «Sonnenenergie, Baubewilligung» mit entspre- chenden Empfehlungen erarbeitet. Soweit die Antwort des Bundesrates.
Präsident: Die Interpellanten sind berechtigt, eine Erklärung abzugeben, ob sie von der Antwort befriedigt sind oder nicht.
Miville: Ich danke den beiden Herren Bundesräten für ihre informativen Darlegungen, kann mich aber, vor allem in Hinblick auf die Frage Kaiseraugst, nicht befriedigt erklären.
Mme Bauer: Je remercie également les deux conseillers fédéraux qui nous ont répondu, mais ils n'ont pas réussi à me convaincre que l'information avait été suffisante pour le peuple suisse et que l'on avait pris au sérieux toute cette affaire. Je ne suis donc pas satisfaite.
Hefti: Von den Ausführungen kann ich mich befriedigt erklä- ren. Ich beantrage aber Diskussion mit dem Ordnungsan- trag, diese nicht mehr heute durchzuführen.
Präsident: Ich habe nur noch eine Möglichkeit, diese Dis- kussion durchführen zu lassen, und zwar morgen nachmit- tag, 14.15 Uhr. Morgen vormittag ist dies wegen Absenzen der Herren Bundesräte nicht möglich und am Donnerstag auch nicht. Wären Sie bereit, morgen nachmittag, 14.15 Uhr, zu dieser Diskussion zu erscheinen?
FIPOI. Prêts / CICR. Crédit additionnel
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E 18 juin 1986
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Hefti Dagegen
10 Stimmen 8 Stimmen
Präsident: Sie haben nun immer noch die Möglichkeit, die Diskussion jetzt durchzuführen und damit den Ordnungsan- trag Hefti abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Hefti (Verschiebung der Diskussion) Dagegen
10 Stimmen 8 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 21.10 Uhr La séance est levée à 21 h 10
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Mittwoch, 18. Juni 1986, Vormittag Mercredi 18 juin 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
85.068
FIPOI. Darlehen und IKRK-Suchdienst. Zusatzkredit FIPOI. Prêts et centrale de recherches du CICR. Credit additionnel
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. November 1985 (BBI III, 485) Message et projets d'arrêté du 27 novembre 1985 (FF III, 449)
Beschluss des Nationalrates vom 3. März 1986 Décision du Conseil national du 3 mars 1986
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Affolter, Berichterstatter: Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Beschluss über ein Dar- lehen von 19,5 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) in Genf.
Ich rufe Ihnen ganz kurz die Funktion dieser Stiftung in Erinnerung. Die FIPOI wurde 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gegründet und hat vor allem zum Ziel, interna- tionalen Organisationen mit Sitz in Genf mittels günstiger Darlehen den Bau oder den Kauf von Sitzgebäuden in Genf zu ermöglichen. Die heutige Vorlage ist nicht die erste dieser Art. Seit der Gründung der FIPOI wurden bereits mehrere solche Darlehen gewährt. Sie sind alle im Rahmen der vom Bund verfolgten Politik der Aufrechterhaltung der Rolle Genfs als internationales Zentrum und als Sitz interna- tionaler Organisationen zu verstehen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Internationale Fernmel- deunion (ITU). Diese Organisation, vor 120 Jahren gegrün- det, ist eine der ältesten aller bestehenden internationalen Organisationen. Die ITU hat zum Zweck, die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf einen zweckmässigen Ein- satz der Fernmeldeeinrichtungen zu verstärken, sowie die Entwicklung technischer Mittel zu fördern. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung des Fernmeldewesens und dem damit verbundenen Personalbedarf genügen die bestehenden zwei Verwaltungsgebäude den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Fernmeldeunion plant des- halb, drei Erweiterungsbauten zu erstellen, die unter Aus- nützung der örtlichen Gegebenheiten an die beiden Verwal- tungsgebäude angebaut werden sollen.
Das zu gewährende verzinsliche und rückzahlbare Bundes- darlehen soll im Rahmen der bisherigen Praxis zur Finanzie- rung des Bauprojektes dienen. Soviel zum Verwendungs- zweck dieses Darlehens.
In diesem Zusammenhang wurde in der Kommission auch die Frage aufgeworfen, ob nach dem negativen UNO- Entscheid Tendenzen zur Abwanderung von internationalen Organisationen aus Genf, zum Beispiel nach Wien, feststell- bar seien. Diese Gefahr ist gegenwärtig eher als bescheiden einzustufen. Einmal steckt bekanntlich die UNO in einer
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Bauer Reaktorkatastrophe von Tschernobyl Interpellation urgente Bauer Accident à la centrale nucléaire de Tchernobyl. Conséquences
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.462
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1986 - 16:00
Date
Data
Seite
365-374
Page
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Ref. No
20 014 562
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