Motion Müller-Bachs
1471
86.506
Motion Fehr Umweltschutzgesetz. Ausbildung Exécution de la loi sur la protection de l'environnement. Formation des responsables
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1986
Der Vollzug des Umweltschutzgesetzes sowie der zugehöri- gen Verordnungen stellt hohe Anforderungen sowohl an die Kantone wie auch in der Folge an die Städte und Ge- meinden.
In Anbetracht der knappen personellen Kapazitäten sowie der hohen fachlichen Anforderungen drängt sich eine aus- reichende Information sowie eine gründliche Schulung aller mit dem Vollzug beauftragten Personen auf.
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 49 des Umweltschutzgesetzes, zusammen mit den Kantonen und den Kommunalverbänden ein entsprechendes Ausbildungs- programm zu erarbeiten und zu verwirklichen.
Texte de la motion du 18 juin 1986
L'application de la loi sur la protection de l'environnement ainsi que des ordonnances y relatives est très astreignante pour les cantons et, partant, pour les municipalités et les communes.
Vu l'effectif restreint du personnel et les strictes exigences techniques, une information suffisante ainsi qu'une forma- tion sérieuse de toutes les personnes chargées d'exécuter cette loi s'imposent.
Le Conseil fédéral est chargé, conformément à l'article 49 de la loi sur la protection de l'environnement, d'élaborer et de mettre en pratique un programme de formation adéquat, en collaboration avec les cantons et les associations com- munales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die sachgerechte Verwirklichung des Umweltschutzgeset- zes erstreckt sich auf ein breites Spektrum und eine Vielzahl von Verordnungen:
Luftreinhalteverordnung, Verordnung über umweltgefähr- dende Stoffe, Verordnung über Schadstoffe im Boden, Ver- ordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen, Lärmschutz- verordnung, Verordnung über die Umweltverträglichkeits- prüfung.
Die Realisierung all dieser Massnahmen stellt hohe Anforde- rungen an die direkt betroffenen verantwortlichen Stellen sowie an eine Vielzahl von weiteren, auch für andere Fach- bereiche zuständigen Behörden.
Durch das Gesetz und die entsprechenden Verordnungen werden sowohl der öffentlichen Hand wie auch der Wirt- schaft bedeutende Ausgaben entstehen, es werden aber ebenso bedeutende Investitionen ausgelöst.
Der Wissensstand der mit Vollzugsaufgaben betrauten Per- sonen ist trotz beträchtlicher Bemühungen von Seite des Bundes noch nicht durchwegs genügend. Diesem Mangel kann mit einem Ausbildungsprogramm unter Einschluss der interessierten öffentlichen Stellen und Verbände begegnet werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine derartige Ausbildung sind gegeben, überbindet doch Artikel 49 des Umwelt- schutzgesetzes dem Bund die Pflicht, die Aus- und Weiter- bildung der mit den Aufgaben dieses Gesetzes betrauten Personen zu fördern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 septembre 1986
Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der Voll- zug des Umweltschutzgesetzes und der dazugehörigen Voll- zugsverordnungen an die Kantone, aber auch an die Städte und Gemeinden, das heisst an die Vollzugsbehörden, hohe Anforderungen stellt. Es gilt nicht nur, neue Strukturen zu schaffen und für vielfältige, oftmals neue Aufgaben qualifi- zierte Mitarbeiter zu finden; viele dieser neuen Mitarbeiter werden für ihre Tätigkeit erst noch aus- oder weitergebildet werden müssen.
Der Bundesrat wird deshalb dafür sorgen, dass aus dem teilweise bereits vorhandenen Informationsdefizit kein Handlungs- und Vollzugsdefizit wird. Er ist insbesondere gewillt, Artikel 49 des Umweltschutzgesetzes (USG) auszu- schöpfen, der in Absatz 1 festhält, dass der Bund die Aus- und Weiterbildung der mit Aufgaben nach dem USG betrau- ten Personen fördert.
Die Arbeiten zu einem Schulungskonzept u.a. für die Voll- zugsbehörden auf Stufe Kantone und Gemeinden sind ver- waltungsintern bereits seit einiger Zeit im Gange. In der zweiten Hälfte 1986 wird dieses Konzept mit den Kantonen und den Kommunalverbänden diskutiert werden.
Der Vorstoss betrifft ein Anliegen, das in den delegierten Rechtsetzungsbereich fällt. Auch wenn der Bundesrat mit dem Anliegen einverstanden ist, kann er die Motion nur in Form eines Postulates entgegennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.520
Motion Müller-Bachs Phosphatgehalt im Dünger Réduction des phosphates dans les engrais commerciaux
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, mit Lenkungsabgaben Pho- sphate in Handelsdüngern so zu verteuern, dass eine Ueber- düngung verhindert und die umweltgerechte Verwertung von Mist, Jauche und Klärschlamm gefördert werden können.
Texte de la motion du 19 juin 1986
Le Conseil fédéral est chargé de majorer, par le biais de taxes d'orientation, le prix des phosphates que contiennent les engrais commercialisés, de telle façon que soit empê- chée toute fumure excédentaire et qu'on puisse développer l'utilisation (propice à l'environnement) de fumier, de purin et de boues de décantation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel, Borel, Brélaz, Clivaz, Deneys, Dünki, Fierz, Gloor, Günter, Jaggi, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Oester, Pini, Pitte- loud, Rebeaud, Ruffy, Stamm Walter, Weder-Basel, Zwygart (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat vor kurzem und gestützt auf das Umwelt- schutzgesetz beschlossen, Beschränkungen für die land- wirtschaftliche Düngung einzuführen. So sind in erster Linie Mist, Jauche und Klärschlamm zu verwerten. Handelsdün-
Motion Müller-Bachs
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N
9 octobre 1986
gerphosphate dürfen in Zukunft nur noch dann gebraucht werden, wenn die erwähnten organischen Dünger nicht ausreichen. Dieser Beschluss ist zu begrüssen. Er vermag aber mit Sicherheit nicht rasch genug zu wirken, um weitere Schäden an der Umwelt zu verhindern. Dafür fehlt bekannt- lich das nötige landwirtschaftliche Beraterpersonal für eine intensive Aufklärungskampagne bei den Viehhaltern. Das- selbe gilt für die Kontrollbehörde der Kantone, die Gewäs- ser- und Bodenschutz durchsetzen müssen.
Es sind deshalb dringlich flankierende Massnahmen einzu- leiten, die verhindern, dass in der Landwirtschaft noch auf Jahre hinaus 20 000 Tonnen Phosphatdünger jährlich zuviel eingesetzt werden. Diese Düngermenge ist nicht nur völlig überflüssig, sie ist in hohem Mass umweltschädigend.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Umweltmassnahmen nur dann rasch Wirkung zeigen, wenn mit finanzpolitischen Massnahmen eingegriffen wird. Handelsdünger, die Pho- sphate enthalten, sind daher so zu verteuern, dass sie nur noch eingesetzt werden, wenn sie unbedingt nötig sind. Die dabei an den Bund fallenden Gelder sind zweckgebunden zur Verbesserung der Verwertung der Landwirtschaftsdün- ger und des Klärschlamms einzusetzen. Vordringlich sind Stützungsmassnahmen für den Ausbau der landwirtschaftli- chen Betriebsberatung und um die Organisation einer umweltgerechten Düngung rasch zu verwirklichen. Gleich- zeitig sind finanzielle Zuschüsse für die Umstellung auf Trockenmistverfahren abzuzweigen.
Der Bundesrat hat sich wiederholt für einen ökologisch sinnvollen Einsatz des phosphathaltigen Klärschlamms ein- gesetzt. Dieser ist, wenn immer möglich, der Landwirtschaft als Dünger zuzuführen. Volkswirtschaftlich entstehen dar- aus ebenfalls Vorteile. Leider verunmöglichen ein mangel- hafter Vollzug der bundesrätlichen Klärschlammverord- nung, eine unzureichende Information der Landwirte, eine unterdotierte Betriebsberatung und der völlig übertriebene Phosphatzukauf in Handelsdüngern und in Futtermitteln, dass dieser wertvolle organische Abfalldünger in der Land- wirtschaft nutzbringend eingesetzt wird. Zum Schaden der Umwelt und der Volkswirtschaft wird eine ökologische Gesamtlösung verunmöglicht.
Abschliessend sei in Erinnerung gerufen, dass die Forde- rung für Lenkungsabgaben im Einklang steht mit der in letzter Zeit auch von Chefbeamten des Bundesamtes für Landwirtschaft geäusserten Meinung. Anders als noch vor etlichen Jahren setzt man sich angesichts der kaum mehr lösbaren Ueberschussprobleme auch in diesem Amt ver- mehrt für weitergehende staatliche Lenkungsmassnahmen zur Erhaltung der Umwelt ein. Agrarpolitik muss so rasch als möglich auf die längst bekannten Umweltschutzziele ausge- richtet werden; dieser Forderung widersetzt sich auch der 6. bundesrätliche Landwirtschaftsbericht nicht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1986 In der Landwirtschaft wird zuviel phosphathaltiger Dünger eingesetzt. Gesamtschweizerisch übersteigt das Angebot an Phosphor die Pflanzenbedürfnisse um gegen 100 Prozent. Das entspricht ungefähr der Menge des Phosphors, der jährlich als Handelsdünger verbraucht wird. Ausserdem wer- den die Hofdünger insbesondere im Winter oft bei ungünsti- gen Witterungsverhältnissen ausgebracht. Diese Ausbrin- gungspraxis und die Ueberdüngung verunreinigen die Gewässer und können den Boden gefährden. Aufgrund dieser Sachlage unterstützt der Bundesrat die Ziele der Motion, die Ueberdüngung mit Phosphaten zu verhindern und die umweltgerechte Verwertung von Mist, Gülle und Klärschlamm zu fördern.
Der Motionär will die Ziele mit einer zweckgebundenen Lenkungsabgabe auf Phosphaten in Handelsdüngern errei- chen. Mit den Einnahmen sollen die Verwertung der natürli- chen Dünger und des Klärschlamms verbessert, die land- wirtschaftliche Betriebsberatung ausgebaut und Zuschüsse für die Umstellung auf Trockenmistverfahren finanziell unterstützt werden.
Eine Lenkungsabgabe würde die importierten sowie die im Inland hergestellten und verkauften phosphathaltigen Han- delsdünger belasten. Es kann erwartet werden, dass diese Düngemittel durch die Verteuerung sorgfältiger und besser dosiert eingesetzt werden. Zusätzlich wird durch die Ver- teuerung ein Anreiz geschaffen, Gülle und Mist optimal auszunützen, was ihren zeitlich richtigen und damit auch umweltschonenden Einsatz fördert. Diese erwünschten Wir- kungsmechanismen können durch den gezielten Einsatz der Einnahmen wesentlich verstärkt werden. So mangelt es beispielsweise zahlreichen Landwirtschaftsbetrieben an genügend grossen Güllengruben. Eine ausreichende Dimensionierung dieser Anlagen ist aber unerlässliche Vor- aussetzung für eine dem Bedarf der Pflanzen angepasste zeitliche Ausbringung der Gülle. Ausserdem entsprechen viele Hofdüngeranlagen nicht den bautechnischen Anforde- rungen, die aus Gewässerschutzgründen an sie gestellt wer- den müssen. Eine Sanierung der Anlagen ist somit vordring- lich.
Den aufgeführten, grundsätzlich positiven Aspekten müssen allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten bei der Einfüh- rung einer zweckgebundenen Lenkungsabgabe gegenüber- gestellt werden. Zu diesen Problemen zählen die richtige Bemessung der Abgabenhöhe und die Vermeidung uner- wünschter Nebenwirkungen. So fehlen zur Zeit noch die notwendigen Grundlagen, um den Nachfragerückgang nach Handelsdünger in Abhängigkeit von der Abgabenhöhe abschätzen zu können. Entsprechende Untersuchungen sind erst kürzlich im Rahmen des nationalen Forschungs- programmes «Boden» in die Wege geleitet worden. Die Nebenwirkungen einer zweckgebundenen Abgabe in Form von Einkommens- und Verteilungseffekten werfen Probleme auf, für die sich bei der konkreten Ausgestaltung der Mass- nahme noch keine einfachen und befriedigenden Lösungen abzeichnen.
Die aufgezählten Probleme bedürfen vor dem Entscheid über die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einfüh- rung einer Lenkungsabgabe einer eingehenden Abklärung. Ausserdem verursachen nicht nur die Phosphatdünger, son- dern u.a. auch chemische Hilfsstoffe und andere Dünger Umweltprobleme in der Landwirtschaft. In Uebereinstim- mung mit den Ausführungen des Bundesrates im 6. Land- wirtschaftsbericht sind die Abklärungen über die Einsatz- möglichkeiten von Lenkungsabgaben im Landwirtschafts- bereich auch auf diese Stoffe auszudehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Rutishauser Ich bekämpfe diese Motion auch in Form eines Postulates. Mit der Zielsetzung des Motionärs bin ich einver- standen, aber es ist nicht der richtige Weg. Eine Verteue- rung der Hilfsstoffe ist unwirksam und verteuert unsere einheimische Produktion.
Präsident: Damit wird die Diskussion über diese Motion auf später verschoben.
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Motion Müller-Bachs Phosphatgehalt im Dünger Motion Müller-Bachs Réduction des phosphates dans les engrais commerciaux
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Dans
In
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.520
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1471-1472
Page
Pagina
Ref. No
20 014 670
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