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Beamtengesetz. Aenderung
B Bundesbeschluss über die Genehmigung von Aenderun- gen des Aemterverzeichnisses Arrêté fédéral sur l'état des fonctions
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
86.053
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1985/1986 Régie des alcools. Gestion et compte 1985/1986
Bericht und Beschlussentwurf vom 10. September 1986 Rapport et projet d'arrêté du 10 septembre 1986
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggass- strasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggass- strasse 31, 3012 Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Mme Bauer, rapporteur: La Commission de l'alcool du Conseil des Etats s'est réunie le lundi 1er décembre 1986 en présence de M. Stich, conseiller fédéral, chef du Départe- ment des finances, de M. Müller, directeur de la Régie fédé- rale des alcools, et de ses collaborateurs, MM. Zurbrügg et Ansermet. Elle a examiné le rapport de gestion et compte 1985/1986 de la Régie des alcools, qui se solde par un bénéfice net de 252,8 millions de francs, soit 9,1 millions de plus qu'en 1984/1985. Les produits se sont élevés à 405,3 millions et les charges à 152,5 millions de francs. Si le bénéfice dépasse celui de 1984/1985, il n'en est pas moins de 16,4 millions de francs inférieur aux prévisions budgé- taires. Les charges d'exploitation de 152,5 millions de francs n'ont pas dépassé le montant inscrit au budget. Elles sont moins élevées qu'en 1984/1985 en raison notamment de la diminution des frais relatifs à l'utilisation sans distillation des pommes de terre et des fruits. Les produits d'exploita- tion, qui totalisent 405,3 millions de francs, contre 415,5 mil- lions de francs l'année précédente, et 421,5 millions inscrits au budget, accusent également une diminution due essen- tiellement au fait que le revenu tiré de la vente des boissons distillées, notamment d'eau-de-vie et de fruits à pépins, a baissé de 11,6 millions de francs par rapport à l'exercice précédent. Les récoltes provenant des droits de monopole ont enfin diminué de 2,7 millions de francs.
Le bénéfice net réalisé par la Régie fédérale des alcools au cours des cinq dernières années était attribué, je vous le rappelle, à raison de 95 pour cent à la Confédération qui les consacrait à l'AVS et à l'assurance-invalidité et de 5 pour cent aux cantons qui les employaient à la lutte contre l'alcoolisme. Conformément à l'arrêté fédéral du 5 octobre 1984, accepté en votation populaire le 9 juin 1985, les can-
tons reçoivent, pour la première fois cette année, 10 pour cent du bénéfice net, soit 25,3 millions de francs. Ils sont tenus d'employer cette somme à combattre non seulement les causes et les effets de l'alcoolisme, comme c'était le cas jusqu'à présent, mais encore à lutter contre l'abus des stupéfiants et autres substances engendrant la dépendance, ainsi que contre l'abus des médicaments. La part de la Confédération, soit 90 pour cent, c'est-à-dire 227,5 millions de francs, reste acquise à l'AVS et à l'Al.
Après avoir pris connaissance du rapport du comité de révision de la Commission de l'alcool, la Commission de l'alcool du Conseil des Etats a décidé, à l'unanimité, de prendre acte du rapport de gestion de la Régie fédérale des alcools et d'approuver le projet d'arrêté fédéral. Signalons, en outre, que la commission a pris acte de l'arrêté du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 concernant la réorga- nisation fonctionnelle de la Régie fédérale des alcools qui propose d'approuver le compte de la Régie pour l'exercice 1985/1986.
Schoch: Sie haben mittlerweile wahrscheinlich realisiert, dass ich im Zusammenhang mit Geschäften der Alkoholver- waltung keine Gelegenheit auslasse, um einen Profilie- rungsversuch zu unternehmen. Ich benutze deshalb auch heute die Gelegenheit, mich zwar nicht zum Geschäftsbe- richt und zur Rechnung der Alkoholverwaltung, aber zu den beträchtlichen Turbulenzen zu äussern, mit denen sich die eidgenössische Alkoholverwaltung in den letzten drei Jah- ren konfrontiert sah. Es sind nämlich genau drei Jahre her, seit Ständerat Affolter - ebenfalls im Zusammenhang mit der Behandlung von Geschäftsbericht und Rechnung der Alkoholverwaltung - in diesem Rat ein sehr markiges Votum deponiert hat, das nicht ohne Folgen blieb.
Sie erinnern sich: Die Alkoholdelegation hat im Gefolge dieses Votums im Mai 1984 die Durchführung einer Exper- tise beschlossen. Der Bundesrat hat später dann den Exper- tenauftrag Herrn Professor Germann aus Lausanne erteilt, dessen Gutachten im September 1985 abgeliefert worden ist. Der Inhalt dieses Gutachtens ist bekannt und in diesem Rat auch schon in groben Zügen erörtert worden.
Die Alkoholdelegation hat an zwei Sitzungen im Januar und August 1986 das Gutachten Germann erörtert. Sie hat aber dazu keine Beschlüsse gefasst und auch keine Anträge an den Bundesrat formuliert. Der Bundesrat hat inzwischen auch ohne Anträge der Alkoholdelegation entschieden. Sie sind darüber orientiert worden, dass der Bundesrat aus den verschiedenen Varianten, die Herr Professor Germann vor- geschlagen hatte, die mittlere Variante ausgewählt hat und diese mittlere Variante minus - um in modernem Jargon zu sprechen - realisieren will bzw. die Realisierungsphase die- ser «mittleren Variante minus» bereits in die Wege geleitet hat. Es geht - um das kurz zu rekapitulieren - im wesentli- chen um drei Punkte:
Die engeren gesundheitspolitischen Funktionen der Alko- holverwaltung werden zum Teil dem Bundesamt für Gesundheitswesen zugewiesen, zum Teil privatisiert.
Die Abteilungen für Obst und Kartoffeln werden innerhalb der Alkoholverwaltung zusammengelegt und reorganisiert. 3. Die Zentralstelle für Obstverwertung in Affoltern/Zürich bleibt unverändert bestehen, entgegen dem Antrag von Pro- fessor Germann. Das ist das Minus gegenüber der mittleren Variante.
Zusätzlich wurde eine Revision des Geschäftsverkehrsge- setzes beschlossen, wonach die Finanzaufsicht und die Geschäftsprüfung mit Bezug auf die Alkoholverwaltung ins- künftig nicht mehr durch die Alkoholdelegation und die Alkoholkommissionen, sondern durch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte durchgeführt werden.
Gemessen an den Neuerungen, die seinerzeit zur Diskus- sion standen, ist das, was jetzt tatsächlich realisiert wird, relativ wenig. Es sind in der Alkoholverwaltung keine umfas- senden Neustrukturierungen beschlossen worden, und es ist nicht mehr die Rede von der Ueberführung grosserer Abteilungen in das Bundesamt für Landwirtschaft, was ja
Statut des fonctionnaires. Modification
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E
9 décembre 1986
durch Herrn Affolter ebenfalls postuliert worden war. Man muss sich daher allen Ernstes die Frage stellen, ob denn alles bloss ein «Hornberger Schiessen» war, ob es sich um sehr viel Lärm um relativ wenig handelte. Ich meine, das sei nicht der Fall gewesen.
Nachdem ich mich in den letzten drei Jahren so intensiv und ausgiebig mit den Angelegenheiten der Alkoholverwaltung beschäftigt habe, wie wohl kein anderes Mitglied der Alko- holdelegation oder der Alkoholkommissionen, bin ich viel- mehr zur Auffassung gelangt, der seinerzeitige «Affolter- sche Exploit» sei durchaus heilsam gewesen. Ich meine, die durch Herrn Affolter ins Rollen gebrachte Ueberprüfung der Strukturen der Alkoholverwaltung habe sich gelohnt, und das Bad, dem die Alkoholverwaltung entstiegen ist, sei ein reinigendes, läuterndes und stärkendes Bad gewesen.
Es ist wohl nicht unzweckmässig, kurz zwei oder drei Gedanken in die Frage zu investieren, weshalb es denn zu den Turbulenzen kommen konnte, die uns während der letzten drei Jahre beschäftigt haben. Die Ursachen der Ver- stimmungen, die sich eingestellt hatten, sind nach meiner Beurteilung in zwei Bereichen zu suchen.
Zum einen, und das ist nicht unwesentlich, hat die Alkohol- delegation von den ihr zustehenden Kompetenzen, die an sich sehr umfassend gewesen wären, offensichtlich seit Jahren nur noch rudimentär Gebrauch gemacht, und zwar vor allem in den Bereichen der Finanzaufsicht und der Geschäftsprüfung. Nicht zuletzt wegen dieser nur mangel- haften Beaufsichtigung hatten sich bei der Alkoholverwal- tung gewisse Mechanismen eingeschliffen, die dem pflicht- bewussten Mitglied der Alkoholdelegation zwangsläufig in den falschen Hals geraten mussten. Die Herbeiführung einer Aenderung, der kurzfristige Verzicht auf schöne, alte, lieb- gewordene Gewohnheiten der Alkoholverwaltung, lag offen- sichtlich nicht drin. Es bedurfte einer gewissen Inkubations- zeit. Die Alkoholverwaltung hat sich in diesem Zusammen- hang offensichtlich doch als recht unflexibel und auch als recht hartnäckig erwiesen. Mittlerweile hat nun aber, wie ich persönlich feststellen konnte, der Denkprozess bei der Alko- holverwaltung stattgefunden. Ich habe mehrere ausführli- che Gespräche mit Spitzenleuten der Alkoholverwaltung geführt, und ich bin dabei zur Ueberzeugung gelangt, dass die Flexibilität, nach der Herr Ständerat Affolter seinerzeit erfolglos Ausschau hielt, mittlerweile durchaus vorhanden ist. Ich habe jedenfalls meinerseits auf alle Fragen, auch wenn es sich um delikate Themenbereiche handelte, brauchbare Antworten erhalten. Die Mitarbeiter der Alkohol- verwaltung, mit denen ich Kontakt hatte, verhielten sich offen, zugänglich und kooperativ, und ich hatte nicht den Eindruck, man wäre bei der Alkoholverwaltung nicht bereit, auch kritische Anregungen aufgeschlossen entgegenzuneh- men und zu prüfen. Man ist bei der Alkoholverwaltung im Verlauf der letzten drei Jahre offensichtlich dialogfähiger geworden.
Zusätzlich ist aber auch ein weiterer Aspekt in Betracht zu ziehen. Sensibilisiert worden ist nämlich offenkundig nicht nur die Alkoholverwaltung, sondern auch das Finanzdepar- tement und insbesondere der Departementsvorsteher. Heute hält auch der Chef des Finanzdepartementes den Finger auf wunde Punkte, und heute räumt auch er alte, liebgewordene Gewohnheiten der Alkoholverwaltung aus, wenn die Direktion der Alkoholverwaltung nicht von sich aus aktiv wird. Das letzte diesbezügliche Beispiel betrifft die Abschaffung des freien Halbtages samt Gratiseintritt für die BEA, eines Sonderrechts, das nur den Beamten der Alkohol- verwaltung zustand, mit dem aber jetzt eben aufgeräumt wurde.
Die Tatsache, dass der Departementsvorsteher hier korrigie- rend eingriff, beweist, dass offensichtlich auch er jetzt die Alkoholverwaltung vermehrt im Auge behält. Es bleibt zu hoffen, dass die Alkoholverwaltung inskünftig in einer ruhi- geren, weniger von Turbulenzen gestörten Atmosphäre arbeiten kann, ohne dass sich wieder neue Mechanismen einschleichen, die durch einen Ständerat Affolter bzw. sei- nen Nach- oder Nachnachfolger wieder korrigiert werden müssen.
In diesem Sinn wünsche ich der Alkoholverwaltung eine gedeihliche Weiterführung ihrer Arbeit.
Affolter: Ich möchte vorerst Herrn Schoch danken, dass er den roten Faden aufgenommen und meine Bemühungen der Strukturverbesserungen in diesem Verwaltungszweig weitergeführt hat. Seinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Alkoholkommission zum Gutachten Germann noch keine Beschlüsse gefasst hat. Ich bin deshalb nicht in der Lage, mich jetzt schon über die Vorschläge des Gutachters Germann und die Folge, die ihnen von Finanzdepartement und Verwaltung gegeben werden soll, auszusprechen und womöglich prophylaktisch das Feuer zu eröffnen.
Soviel kann allerdings jetzt schon gesagt werden: Bei der ganzen Uebung hat - wie Herr Schoch bereits erwähnte -, wenig, zu wenig herausgeschaut. Man muss wissen, dass meine seinerzeitige, breitgefächerte Liste von Anregungen und Reorganisationsvorschlägen bereits durch die Auftrags- umschreibung des Finanzdepartements für die Expertise beschnitten und später durch den Experten noch einmal eingeengt wurde. Eine mittlere Variante minus - sehr gut charakterisiert durch Herrn Schoch - ist nun das Resultat davon. Das ist höchst bescheiden und zeugt von hinhalten- dem Widerstand. Positiv werte ich jedoch die Feststellung, dass man in diesem Verwaltungszweig endlich einmal ins Gespräch gekommen ist - was uns über Jahre hinweg verwehrt blieb - und dass man nun auch dort einsieht, dass gewisse Strukturreformen überfällig sind.
Das ist die positive Seite dieser Auseinandersetzung. Gestat- ten Sie mir, dass ich die Gesamtschau erst dann vornehme, wenn auch die für mich massgebenden Instanzen, nämlich die zuständigen parlamentarischen Gremien, dazu abschliessend Stellung genommen haben.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 85.052
Voranschlag 1986. Nachtrag II Budget 1986. Supplément II
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Oktober 1986 Message et projet d'arrêté du 29 octobre 1986
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schönenberger, Berichterstatter: Mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1986 ersucht der Bundesrat um Zustim- mung zu Kreditnachträgen: Zahlungskredit von 323,2 Millio- nen, sowie Verpflichtungs- und Zusatzkredite von 5,8 Millio-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1985/1986 Régie des alcools. Gestion et compte 1985/1986
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.053
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.12.1986 - 08:00
Date
Data
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735-736
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Pagina
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