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Interpellation Fankhauser
Bulletin der entsprechenden Debatte vom März 1981 zu lesen. Dabei hat mich vor allem zweierlei beeindruckt: 1. Das Votum von Herrn Kollega Ott. Er sprach sich für die sozialmedizinische Indikation aus, weil damit das werdende Leben nicht zu einer Sache wird, über welche man während einer bestimmten Frist frei verfügen kann wie über irgendei- nen Gegenstand, der einem gehört, weil sie aber gleichzeitig Ausdruck ist von menschlichem Mitgefühl und menschli- chem Verständnis für die Nöte einer Frau.
Aus diesem Grunde unterstütze ich den Antrag Hösli. Die Frage der Form, ob Motion oder Postulat, ist für mich keine Schicksalsfrage.
M. Gautier: Je vous demande de rejeter cette motion, tant sous forme de motion que de postulat. En effet, il faut garder un certain respect vis-à-vis du Conseil fédéral. Demander à notre exécutif de revenir devant le Parlement, voire devant le peuple avec une proposition selon les indications médico- sociales, c'est, compte tenu des scrutins précédents, se moquer du Conseil fédéral et l'exposer à un échec presque certain. Nous n'avons pas le droit de le faire.
De plus, vous avez tout à l'heure refusé une des seules solutions qui aurait permis de changer quelque chose au problème de l'interruption de grossesse. Je m'incline, en citoyen respectueux de la démocratie. Cette solution est toutefois provisoirement écartée, car rien ne précise qu'elle ne ressortira pas un jour. En attendant, nous tous ici, le Conseil fédéral et le peuple suisse en ont assez d'entendre parler de ce problème.
Il faut savoir faire une pause, réfléchir et, un jour ou l'autre, reprendre et résoudre sérieusement, et non par une motion alibi, le problème de l'interruption de la grossesse.
Frau Fankhauser: Ich befürchte, dass die Frauen, die im Moment von der Frage «Schwangerschaftsabbruch, ja oder nein?» betroffen sind, über so viel Unverständnis für ihre Situation nur staunen können und der Resignation nahe sein werden.
Frau Spoerry hat gefragt, wann die Schwangerschaft zumut- bar sein sollte, und möchte diese Frage von Experten beant- worten lassen. Das heisst, dass wir in diesem Rat nach wie vor eine Meinung haben, dass Experten anstelle der Eltern eine lebenswichtige Entscheidung treffen sollen. Das ist ein krasser Widerspruch zu allen anderen Erklärungen der Selbstverantwortung, die wir normalerweise in diesem Rat hören.
Ich bin für Ehrlichkeit in der Politik. Ehrlichkeit heute heisst: Wir haben in diesem Rat keine Lösung. Wir haben den kleinstmöglichen Schritt abgelehnt aus Furcht vor einer innerschweizerischen Wanderbewegung, und ohne zu berücksichtigen, dass wir damit eine europäische Wander- bewegung auslösen werden.
Ich bitte Sie, die Motion Hosli sowohl in der Form der Motion als auch des Postulats abzulehnen. Ich will hier nicht Herrn Gautiers Argumentation wiederholen. Wir brauchen eine Denkpause - vielleicht für eine neue Initiative.
Frau Blunschy: Ich ersuche Sie, die nun in ein Postulat umgewandelte Motion Hösli auch als Postulat abzulehnen. Beachten Sie den zweiten Satz des Postulats, wonach der Bundesrat eine Indikationenlösung anstreben soll, welche den bisherigen Volksabstimmungen Rechnung trägt. Nun sind aber bekanntlich in der Volksabstimmung Indikationen, welche über die medizinische Indikation hinausgehen, abgelehnt worden. Keinen Erfolg hatten die soziale, die sozialmedizinische, die eugenische und die juristische Indi- kation. Ich frage mich nun wirklich, welche neue Indikation
der Bundesrat jetzt noch erfinden könnte, um dem zweiten Satz dieses Postulates Rechnung zu tragen. Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen.
Le président: Le Conseil fédéral accepte la motion sous forme de postulat. Au nom des motionnaires, M. Hösli accepte cette transformation. En revanche, sous ses deux formes, cette proposition est combattue par plusieurs mem- bres du conseil.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Postulat Dagegen
38 Stimmen 91 Stimmen
85.579
Interpellation Fankhauser Kindsentführung Enlèvement d'enfants
Siehe Jahrgang 1985, Seite 2267 - Voir année 1985, page 2267
Diskussion - Discussion
Frau Fankhauser: Ich möchte mich bei den Damen und Herren, die die Diskussion bewilligt haben, herzlich bedan- ken. Nach zweijähriger Frist erlaubt diese Diskussion, ein Problem in der Oeffentlichkeit zu besprechen, welches nur wenige Familien betrifft, aber für die Betroffenen ein echtes Drama bedeutet: Kinder werden in bestimmten Familiensi- tuationen - bei Trennung und Scheidung - vorwiegend vom ausländischen Elternteil entführt, was die Entführung ins Ausland nahelegt. Das ist in unserem Land strafbar. Diese Strafe kommt aber praktisch nie zum Spielen, weil sich die Eltern im Klagerecht nicht auskennen. oder weil die Väter oder die Mütter mit den entführten Kindern nicht mehr auffindbar sind.
Bei der Entführung werden diese Kinder nicht nur in eine für sie völlig fremde Umgebung versetzt; sie werden sehr oft auch als Geiseln für weitere Forderungen missbraucht. Zur Antwort des Bundesrats folgende Fragen:
Zu Punkt 1 sagte Frau Bundesrätin Kopp, dass sich nur hie und da Schwierigkeiten ergäben. Ich frage, ob diese Antwort nicht ein wenig zynisch ist, wenn man das Schicksal der Betroffenen genau kennt. Ist der Bundesrat über die tatsäch- liche Situation überhaupt genau im Bilde?
Zu Punkt 2: Es nimmt mich doch wunder, wie sich die Situation entwickelt. Wir stellen fest, dass die Verhandlun- gen über gegenseitige Abkommen stagnieren; in diesem Bereich passiert nicht mehr viel. Frankreich hat neuerdings mit Marokko ein bilaterales Abkommen abgeschlossen. Ich möchte wissen, ob die Schweiz auch nachzieht. Frankreich hat ebenfalls mit Algerien im Bereich der ausserehelichen Kinder Verhandlungen aufgenommen, weil diese offenbar nicht den gleichen Status haben. Wird die Schweiz auch da nachziehen?
In der Beantwortung der Interpellation wurde aufgeführt, dass demnächst eine zweite Person bei der zentralen Behörde angestellt werden sollte. Soviel ich weiss, ist das bisher noch nicht geschehen. Nun die vielleicht etwas pole- mische Frage: Was heisst für den Bundesrat «demnächst» ? Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat schon Vorkehrungen getroffen hat, um die Frage der Kindesentführungen im Rahmen des neuen Scheidungsrechtes genau zu diskutie- ren. Es wäre vielleicht möglich, im Bereich des Scheidungs- rechtes mit superprovisorischen Verfügungen das Sorge-
N 2 mars 1987
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Interpellation Cincera
recht so zu regeln, dass mindestens von Anfang an klar ist, wer das Sorgerecht hat.
Damit diese Entscheidung aber nicht nur ein Stück Papier bleibt, müsste man unbedingt dafür sorgen, dass die Behör- den auch informiert werden und wissen, wie zu handeln ist. Ich nenne ein Beispiel, welches dokumentieren soll, wie schlecht man in unserem Land informiert ist: In der Welsch- schweiz wurde vor drei Jahren ein Kleinkind entführt. Nach etlichen Monaten nicht allzu grosser Aktivität der Polizei wurde der Vater in Abwesenheit wohl verurteilt, aber nie- mand hat daran gedacht, die Mutter zu informieren, dass wir über eine zentrale Behörde verfügen. Das betreffende Kind wurde in ein Land entführt, welches mit der Schweiz ein Abkommen getroffen hat: Die Mutter hätte ohne weiteres die Hilfe der Behörde in Anspruch nehmen können und hätte ihr Kind sehr wahrscheinlich zurückbekommen. Niemand hatte aber daran gedacht, weder die Polizei noch der Richter, noch sonst eine Beratungsstelle, diese Frau darauf hinzu- weisen. Das zeigt, wie dringend notwendig eine öffentliche Diskussion, eine Klarstellung und bestimmte Aktivitäten unserer Behörden sind. Ich denke auch, dass wir diese Mütter und Väter viel ernster nehmen müssen bei einer drohenden Entführung. Ich habe selber erlebt, wie schwierig es ist, einen Polizisten dazu zu bewegen, etwas zu unterneh- men, damit die Grenze und die Flughäfen innert nützlicher Frist bewacht werden.
Die Diskussion über die Kindsentführung hat sich leider viel mehr an spektakulären Rückholaktionen entfacht als am Fall selber. Es täte gut, wir würden uns mehr mit der Grund- problematik auseinandersetzen und alle Bemühungen unterstützen, die in Richtung Beratung gehen. Unterstützen müssen wir auch die Bemühungen, die Rechte des Kindes im internationalen Bereich zu schützen, die Rechte eines Kindes, leben zu können, wo es zu leben gewohnt ist, bei seiner Bezugsperson, wo ein Richter festgehalten hat, das Kind dürfe und solle dort aufwachsen und leben.
Die Kinder haben bei dieser Diskussion - diesen Eindruck wird man einfach nicht los - gar kein Gewicht. Sie werden im Rahmen der familiären Auseinandersetzung so tel quel angesehen, aber sehr oft - ich betone es noch einmal: sehr oft - sind diese Kinder Geiseln, um weitere Rechte zu erpressen. Ich hoffe sehr, dass Frau Bundesrätin Kopp mit- hilft, dass wir diese Scheidungsurteile mit Sorgerecht endlich so anwenden können, dass sie nicht nur ein Stück wertloses Papier bleiben, sondern international anerkannt werden. Die Kinder mindestens haben das zugut.
Bundesrätin Kopp: Frau Fankhauser hat ein Problem ange- schnitten, das zwar nicht quantitativ, dafür aber qualitativ um so mehr ins Gewicht fällt. Auch wenn es sich pro Jahr um «nur» rund 100 Fälle handelt, so müssen wir uns trotz- dem vergegenwärtigen, welch ausserordentlich schweres Schicksal damit sowohl für das Kind wie für den betroffenen Elternteil verbunden ist. Der Bundesrat verurteilt selbstver- ständlich solche Kindsentführungen. Er akzeptiert aber auch die gewaltsamen Rückführungen nicht, weil beide Male das Recht der betroffenen Staaten verletzt wird. Immerhin muss ich sagen: Ich weiss auch nicht, wie ich persönlich reagieren würde. Wahrscheinlich würde ich in einer ähnlichen Situation auch die Hilfe einer solchen Orga- nisation in Anspruch nehmen, wenn es mir sonst nicht möglich wäre, auf rechtlichem Weg zu meinem Kind zu kommen.
Der Bundesrat versucht aus diesem Grund, mit möglichst vielen Staaten entsprechende Abkommen abzuschliessen. Ich erinnere an das Haager Abkommen, das von vielen Staaten unterschrieben wurde. Auch mit Marokko, Algerien und Tunesien wünscht der Bundesrat zu diesbezüglichen Abkommen zu gelangen. Die internen Vorbereitungen sind bereits weit gediehen.
Was die Stellenbesetzung in der Zentralstelle für Kindesent- führungen betrifft, so ist es richtig, dass sich bis jetzt nur eine Person damit befasst. Hingegen ist die Priorität, die sowohl das Bundesamt für Justiz wie auch mein Departe- ment dieser Angelegenheit beimessen, sehr hoch. Das Bun-
desamt für Justiz ist gegenwärtig in Reorganisation begrif- fen; in diesem Zusammenhang wird auch die Stellenver- mehrung bei der Zentralstelle überprüft.
Was diese Zentralstelle betrifft, möchte ich anfügen, dass ihr keinerlei polizeiliche Befugnisse zustehen. Sie wurde auf- grund der internationalen Abkommen ins Leben gerufen, um diese Abkommen in der Schweiz und im Ausland durch- zuführen.
Im übrigen möchte ich Frau Fankhauser noch mitteilen, dass ich das Thema Kindesentführungen auf die Traktan- denliste der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonfe- renz setzen liess, damit die zuständigen Polizeiorgane, die ja zuerst betroffen sind und rasch reagieren müssen, sich mit diesen Fragen vermehrt auseinandersetzen und präventive Massnahmen ergreifen; denn die präventiven Massnahmen sind nützlicher als die Wiedergutmachung des Schadens. Ich hoffe, dass diese Aussprache mit den zuständigen Poli- zeidirektoren zu einem befriedigenden Ergebnis führen wird.
Le président: Mme Fankhauser est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
86.338
Interpellation Cincera Internationaler Terrorismus Terrorisme international
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1006 - Voir année 1986, page 1006
Diskussion - Discussion
Cincera: Es ist wohl müssig, in diesen Wochen und Tagen erklären oder beweisen zu müssen, dass der internationale Terrorismus immer noch ein sehr ernsthaftes Problem ist. Ich bin auch froh, dass der Bundesrat in seiner Antwort anerkennt, dass diese Gefahr weiter besteht - auch für die Schweiz.
Mir erscheinen drei Probleme als besonders dringlich; an deren Lösung sollte man herangehen:
Die Bundespolizei ist so auszubauen, dass sie nicht nur reagieren kann, wenn etwas passiert, sondern dass man in bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch prophylaktisch arbeiten kann.
Wir sind dazu im Grunde genommen verpflichtet, weil wir internationale Vereinbarungen unterzeichnet haben - zum Beispiel an der Folgekonferenz der KSZE-Verhandlungen in Madrid - und uns dort verpflichtet haben, auf unserem Territorium auch Handlungen und Unternehmungen des internationalen Terrorismus, die zur Vorbereitung von Aktio- nen in einem anderen Lande dienen, zu verhindern. Wenn wir diese Unterschrift geben, dann haben wir auch dafür zu sorgen, dass wir an dieser Form der Terrorismusabwehr effizient mitmachen können.
Wir müssen im internationalen Bereich eine noch engere Zusammenarbeit und Koordination mit den ähnlich wie wir betroffenen Ländern betreiben, und das vor allem in zwei Bereichen: im Informationsaustausch und bei der grenz- übergreifenden Fahndung.
Ein Punkt der Antwort vermag mich nicht zu befriedigen, nämlich die Antwort im Zusammenhang mit dem libyschen Volksbüro in Bern. Ich habe die Frage gestellt, ob sich nicht die allfällige Schliessung dieses Büros aufdränge. In diesem Büro - das ist erwiesen und bekannt - werden Waffen und Munition gelagert. Ich frage mich, ob das mit unserer Auffas- sung und mit unserer Neutralitätspolitik zu vereinbaren ist. Auf diese Frage hat der Bundesrat zu wenig deutlich geant- wortet. Ich anerkenne die Gründe des Bundesrates, dass wir
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Interpellation Fankhauser Kindsentführung Interpellation Fankhauser Enlèvement d'enfants
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.579
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1987 - 14:30
Date
Data
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19-20
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20 015 132
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