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20 mars 1987
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Motion Oehen
Von einem verbindlichen Auftrag im Sinne der Motion sollte abgesehen und die Prüfungsergebnisse abgewartet werden. Insbesondere sollte erst in Kenntnis der Vernehmlassung zum Energieartikel über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.937
Motion Oehen Leichtlöslicher Stickstoffdünger Engrais azotés facilement solubles
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986 Die Verwendung steigender Mengen leichtlöslichen Stick- stoffdüngers in Landwirtschaft und Feldgemüsebau hat eine direkte Beziehung zur
Mengenproduktion in Acker- und Futterbau;
Schädigung der Böden;
Belastung der Gewässer;
Verwendung von Pestiziden;
negativen Energiebilanz der Landwirtschaft;
volkswirtschaftlichen Problematik der Landwirtschaft im Industriestaat.
Der Bundesrat wird ersucht, eine umfassende Studie erstel- len zu lassen, um diese Zusammenhänge zu erhellen. Darauf basierend sind sachliche Vorschläge zur Bewältigung des Grundproblems zu formulieren und den eidgenössischen Räten zur Entscheidung vorzulegen.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Il existe un rapport direct entre l'utilisation croissante d'en- grais azotés facilement solubles dans l'agriculture et les cultures maraîchères et
l'accroissement de la production dans les domaines de la culture des champs et de la culture des fourrages;
la détérioration des sols;
la pollution des eaux;
l'emploi de pesticides;
le bilan énergétique négatif de l'agriculture;
les problèmes de l'agriculture dans l'économie d'un pays industrialisé.
Le Conseil fédéral est chargé de faire élaborer une étude exhaustive des rapports existant entre ces différents fac- teurs, de faire ensuite des propositions concrètes visant à résoudre ce problème fondamental et de les soumettre aux Chambres fédérales pour décision.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bré- laz, Bühler-Tschappina, Carobbio, Fierz, Grendelmeier, Jae- ger, Kühne, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Müller-Schar- nachtal, Nussbaumer, Oester, Rebeaud, Risi-Schwyz, Rob- biani, Ruckstuhl, Ruffy, Schnider-Luzern, Soldini, Zwygart (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit Jahren werden dauernd zunehmende Mengen leichtlös- licher Stickstoffdünger verwendet. Dies als Antwort auf den seit Jahrzehnten andauernden Zwang, die laufenden Tauschwertverluste der landwirtschaftlichen Produkte durch grössere Erträge pro Flächeneinheit, pro Nutztier und pro menschliche Arbeitskraft zu kompensieren.
Die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit in Tier- und Pflan- zenzucht sowie Tierhaltung und Pflanzenbau haben die bäuerliche Arbeit mengenmässig ausserordentlich effizient werden lassen.
Die heutigen Ueberschussprobleme sind eine direkte Folge dieser, wenigstens teilweise erfolgreichen Bemühungen der Landwirtschaft, trotz des anhaltenden Preisdruckes wirt- schaftlich zu überleben.
Die Verwendung hoher Gaben leichtlöslicher Stickstoffdün- ger ruft nach massiven Gaben anderer Handelsdünger. Das natürliche Nährstoffangebot der Böden bei ausschliessli cher Gabe leichtlöslicher Stickstoffdünger fällt sonst sehr rasch aus dem Gleichgewicht. Es leidet die natürliche Fruchtbarkeit der Böden, die Bodengare schwindet, das Bodenleben verliert seine ursprüngliche Vielfalt.
Schlecht strukturierte Böden leiden in ihrer Speicherfähig- keit und Filterwirkung.
Die Nitratbelastung vieler Grund- und Oberflächengewässer steht mit den oben dargelegten Verhältnissen in engstem Zusammenhang (siehe auch: Beat Bühlmann «Ein bisschen gar viel Gülle haben wir schon im Wasser», «Weltwoche» vom 9. Oktober 1986 S. 27). Gewisse landwirtschaftliche Abfallprodukte (z. B. Lignin aus der Bagasse oder der Holz- verzuckerung) sollen die Fähigkeit haben, Dünge- und Pflanzenschutzmittel einzubinden und - ähnlich einer Zeit- pille - dosiert über einen längeren Zeitraum in den Ackerbo- den abzugeben. Auf diesem Weg ist vielleicht ein Beitrag zur Vermeidung der Auswaschung der Böden und der Ueberla- stung der Gewässer zu erzielen, indem ohne Wirkungsver- lust nur noch die absorbierbaren Mengen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingebracht würden. Welche gesicher- ten Erkenntnisse liegen darüber bereits vor, und welche Forschungs- bzw. Anwendungsmassnahmen sind dazu an- gezeigt?
Hohe Gaben leichtlöslicher Stickstoff-Dünger sind auch eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung krank- heitsanfälliger Pflanzen, zu deren Schutz bzw. Rettung dann massiv wenig oder überhaupt nicht selektive Pestizide in die biologischen Kreisläufe eingebracht werden. Es interessie- ren daher neben den Wirkstoffen auch deren Wirkungs- spektren, Metaboliten und Metabolismen sowie die bekann- ten und die erst vermuteten oder noch nicht hinreichend erforschten kumulativen und synergetischen Effekte. Die intensive Verwendung leichtlöslicher Stickstoffdünger ist auch in ihrer Auswirkung auf die negative Energiebilanz der modernen Landwirtschaft sowie bezüglich der angeführten gesamtwirtschaftlichen Aspekte aufzuzeigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Der Verbrauch an leichtlöslichen Stickstoffdüngern hat in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten stark zuge- nommen. Neben dem Verbrauch an Handelsdüngern ist aber auch die in Hofdüngern anfallende Stickstoffmenge beträchtlich angestiegen. Diese Zunahme der Stickstoffan- wendung hat wesentlich zur Ertragssteigerung beigetragen. Umstritten ist, ob der Boden durch hohe Stickstoffgaben direkt geschädigt wird.
Ein üppiger Pflanzenwuchs wirkt sich zwar positiv auf den Boden aus. Längerfristig ist bei einer Verwendung bestimm- ter Stickstoffdünger aber mit einer zunehmenden Versaue- rung des Bodens zu rechnen. Bezüglich der Belastung der Gewässer ist die Auswaschung von Nitrat mehr eine Frage der Bepflanzung (Vermeidung von Brachperioden) als der Stickstoffdosierung. Zudem ist der Hofdünger in dieser Beziehung problematischer, als es die Handelsdünger sind. Es hat sich ferner gezeigt, dass ein Zusammenhang besteht zwischen dem Stickstoffdüngerverbrauch und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Um die Anwendung dieser Mittel in Grenzen zu halten, sind bei den Forschungsanstalten entsprechende Arbeiten im Gang.
Andererseits wird die Energiebilanz durch die mit der Stick- stoffdüngung erhöhten Erträge positiv beeinflusst. Der Ein- fluss der Stickstoffdüngung auf die Pflanzenqualität wie
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Motion Weder-Basel
z. B. Nitrat im Gemüse ist ebenfalls Gegenstand laufender Untersuchungen. Diese wenigen Hinweise erhellen die Pro- blematik der Stickstoffdüngung. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Problems namentlich auch hinsichtlich der. Auswirkungen auf die Umwelt bewusst.
Teilaspekte dieser Thematik werden von den Eidgenössi- schen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten seit länge- rer Zeit bearbeitet und die Ergebnisse der Praxis laufend zugeleitet (Beratungstätigkeit). Weitere Arbeiten auf diesem Gebiet werden an Universitäts- und Hochschulinstituten sowie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes NFP 22 - Nutzung des Bodens in der Schweiz - durchge- führt. Eine Erweiterung und Zusammenfassung dieser Arbeiten im Sinne der vom Motionär verlangten Studie wäre an sich erwünscht. Es ist aber kaum zu erwarten, dass neue und rasch umsetzbare Vorschläge zur Bewältigung des Grundproblems erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Entscheidung unterbreitet werden können. Zudem hat der Bundesrat die heute gefestigten Erkenntnisse in entsprechenden Bestimmungen der Stoffverordnung zum Umweltschutzgesetz berücksichtigt. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.135
Motion Weder-Basel Tierschutzgesetz und -verordnung Motion Weder-Bâle Protection des animaux. Révision de la loi et de l'ordonnance
Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1986
Das bestehende Tierschutzgesetz bietet den Tieren in ver- schiedenen wichtigen Belangen nicht den notwendigen Schutz vor Leiden, Schmerzen, Angst und Schäden gemäss Artikel 2 Absatz 3 (Grundsätze). Das gilt besonders für die Versuchstiere und für die Nutztiere in der Landwirtschaft. Es wird deshalb eine Anpassung von Tierschutzgesetz bzw. -verordnung gefordert, so dass folgende tierschützerische Belange gemäss Artikel 2 verwirklicht werden:
Vorschrift zum praktischen Einsatz tierversuchsfreier Ersatzmethoden anstelle von Tierversuchen, sobald sie aus der Fachliteratur oder durch deren Anwendung in irgendei- nem Land bekannt geworden sind.
Abschaffung der toxikologischen Tests an Tieren und deren Ersatz durch die bereits mehrfach vorhandenen tierver- suchsfreien Untersuchungsmethoden sowie Verpflichtung der betreffenden Industriebetriebe bzw. Forschungslabora- torien, weitere tierversuchsfreie Methoden selbst zu entwik- keln und anzuwenden.
Vorschrift von Haltungssystemen für Versuchstiere, die genau den untenstehenden Forderungen für Nutztiere in der Landwirtschaft entsprechen sowie regelmässige Kontrollen
dieser Haltungssysteme in den betreffenden Industriebetrie- ben bzw. Forschungslaboratorien.
In diesem Sinne sind folgende Mindestforderungen zu er- füllen:
Verbot von Medizinalfutter (ausser für therapeutische Zwecke) und synthetischen Wachstumsförderern;
Ermöglichung von arteigenen Bewegungsabläufen und artgemässer Beschäftigung (Pflegeverhalten) der Nutztiere sowie zumindest zeitweise von deren Aufenthalt im Freien;
Einrichtung von Gehegen und Ställen, welche die Gesund- heit und das Wohlbefinden der Nutztiere nicht beeinträchti- gen und das Tageslicht zulassen;
Verbot der Züchtung von Rassen, die gesundheitlich geschwächt oder geschädigt sind;
Verbot von Vollspaltenböden;
Verbot von Anbindehaltung bei Schweinen, Rindern und Kälbern sowie von Käfighaltung bei Ferkeln und Hallenhal- tung bei Hühnern;
Verbot des Schnabel- und Krallenkürzens bei Hühnern;
Verbot von Kaninchenhaltung in Gitterkäfigen ohne Ein- streu;
Gewährleistung von entsprechenden Kontrollen.
Texte de la motion du 11 décembre 1986
La loi sur la protection des animaux, en vigueur actuelle- ment, ne protège pas suffisamment, à bien des égards, les animaux contre les douleurs, les maux ou les dommages ainsi que l'anxiété (art. 2 3e al. principes). C'est tout particu- lièrement le cas pour les animaux de laboratoire et le bétail de rente dans l'agriculture.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi et de l'ordonnance sur la protection des animaux de sorte que les objectifs suivants puissent être atteints conformément à l'article 2:
Il faut édicter des prescriptions sur la mise en oeuvre de méthodes de substitution, destinées à remplacer les expé- riences sur les animaux, dès que l'on a connaissance de ces nouvelles méthodes, soit par des publications spécialisées soit par leur application dans un pays quelconque.
Il faut supprimer les tests toxicologiques sur les animaux et les remplacer par les diverses méthodes d'examen, n'utili- sant pas d'animaux, qui existent déjà. Il faut en outre obliger les entreprises ainsi que les laboratoires de recherche concernés à développer eux-mêmes et à appliquer des méthodes n'exigeant pas une expérimentation animale.
Il faut édicter des prescriptions sur la détention d'animaux d'expérience, qui correspondent exactement aux conditions ci-dessous fixées pour la détention de bétail de rente dans l'agriculture. Il convient d'introduire des contrôles réguliers de ces systèmes de détention dans les entreprises et labora- toires de recherche qui les appliquent.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehen Leichtlöslicher Stickstoffdünger Motion Oehen Engrais azotés facilement solubles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.937
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
514-515
Page
Pagina
Ref. No
20 015 254
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