Motion Belser
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10 mars 1987
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob nicht die Bevölke- rung der Nordwestschweiz - allenfalls der ganzen Schweiz - mit Schutzmasken ausgerüstet und über deren Handhabung unterrichtet werden kann. Sollte sich eine Massnahme die- ser Art als technisch machbar erweisen, so müsste sie so rasch als möglich durchgeführt werden.
Texte du postulat du 1er décembre 1986
A la suite de l'incendie qui s'est produit dans la nuit du 31 octobre au 1er novembre de cette année dans un dépôt de l'entreprise Sandoz, à Schweizerhalle, 500 tonnes de produits chimiques ont brûlé. Les gaz ainsi libérés formè- rent une nuée pestilentielle qui plana sur la ville et ses environs toute une journée. Ils ne semblent pas avoir été toxiques. Toutefois, un grand nombre de poisssons ont péri dans le Rhin.
Dans l'agglomération de Bâle, qui n'avait jamais connus pareille alarme, on se demande ce qu'il faudrait faire si, lors d'un nouvel accident du même genre, des substances nocives se répandaient sur la région. Cette question est d'autant plus lancinante que plusieurs industries chimiques y sont implantées, dont trois entreprises particulièrement importantes dans la ville même.
Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité de fournir des masques à gaz à la population de la Suisse nord- occidentale - voire de tout le pays - et de lui en enseigner le maniement. S'il est possible d'appliquer une telle mesure, elle doit l'être sans tarder.
Miville: Ich möchte Ihnen gleich zu Beginn meiner kurzen Ausführungen mitteilen, dass ich in dieser Sache der Bun- desverwaltung keine weitere Arbeit mehr machen, sondern mein Postulat zurückziehen werde.
Es gibt in der Politik nicht nur immer der Weisheit letzten Schluss; es gibt manchmal auch der Weisheit ersten Schluss! Dieses Postulat ist das Resultat eines kurzfristig gefassten Entschlusses, für dessen Zustandekommen ich Ihr Verständnis voraussetzen darf. Man muss diese Morgen- stunden des 1. November in Basel und Umgebung erlebt haben, wo man durch das Radio und mittels Polizeiwagen und Lautsprecher aufgefordert wurde, das Haus nicht zu verlassen, Türen und Fenster zu schliessen, und wo man dann trotz geschlossener Türen und Fenster mehr und mehr einen Geruch wahrnahm, von dem anfänglich, während der ersten Stunden, nicht feststand, was da in der Luft lag und wie giftig es war. In diesen frühen Stunden fragte ich mich: Wäre es nicht gut, wenn der Polizeilautsprecher nicht bloss sagen würde: «Macht Türen und Fenster zu», sondern wenn er beispielsweise auch sagen würde: «Machen Sie Ihre Schutzmasken mit Filter 2 oder Filter 5 bereit, je nachdem, was da eben in Frage käme?» So haben an jenem ersten Tage viele Leute in Basel argumentiert; sie haben einem gesagt, man müsste in einem solchen Fall Schutzmasken haben. Es sind auch Leserbriefe in dieser Richtung erschie- nen. In der Folge hatte man dann Zeit, sich die ganze Problematik etwas gründlicher zu überlegen. Wenn man das tut, erkennt man - zu meinem Leidwesen -, dass Schutz- masken für die Bevölkerung nur eine sehr ungenügende Hilfe in einem Katastrophenfall von der Art wären, wie er sich am 1. November in unserer Region ereignet hat: Erstens sind in einer solchen Stunde nicht alle Leute zu Hause, nicht einmal nachts und schon gar nicht am Tage. Sie müssten also, um die Wirksamkeit einer solchen Mass- nahme sicherzustellen, die Schutzmasken beständig auf sich tragen, wie das im Militärdienst weitgehend der Fall ist. Eine vollkommen unmögliche Vorstellung! Zweitens ergä- ben sich auch schwer losbare Probleme mit den Kindern, insbesondere mit den Säuglingen. Und drittens sind wir ja auch eine Region mit vielen Besuchern, gerade wenn ich an die Mustermesse der nächsten Woche denke. Da strömen - und das wollen wir auch - Tausende von Menschen in unsere Region und halten sich während einer bestimmten Zeit in Basel auf. Diesen wäre mit einer solchen Massnahme für die Bevölkerung auch nicht gedient. Ich glaube also, Schutzmasken müssen in einer solchen Situation auf die
Diensttuenden beschränkt werden, die in bestimmte Sekto- ren und Räume eindringen müssen, um den Rettungsdienst zu versehen.
Unsere Anstrengungen müssen aber im weiteren noch in eine andere Richtung gehen, nicht in der Richtung, dass man im Hinblick auf Katastrophen die Bevölkerung mit Schutzmasken ausrüstet, sondern es müssen Staat und Industrie ihre Anstrengungen dahin vereinigen, dass das Menschenmögliche getan wird, um solche Katastrophen zu vermeiden. Das ist das Entscheidende, das ist wahrschein- lich der Weisheit letzter Schluss.
Ich habe mich aus diesem Grunde entschlossen, dieses Postulat zurückzuziehen und damit für einmal etwas zur Entlastung der Bundesverwaltung von Berichten solcher Art beizutragen.
Präsident: Wir nehmen davon Kenntnis, dass Herr Miville das Postulat zurückgezogen hat.
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Motion Belser Aufsicht über die chemische Industrie Surveillance à exercer sur l'industrie chimique
Wortlaut der Motion vom 1. Dezember 1986
Angesichts der bedrohlichen Auswirkungen der jüngsten Ereignisse in der chemischen Industrie wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines eidgenössischen Aufsichtsorgans über die chemische Industrie vorzulegen.
Diese Aufsichtsbehörde soll von den Bewilligungsinstanzen möglichst unabhängig sein. Sie soll das Recht haben, Inspektionen durchzuführen oder durchführen zu lassen sowie die im Interesse der Sicherheit von Mensch und Umwelt nötigen Verfügungen zu treffen.
Texte de la motion du 1er décembre 1986
Les récents événements survenus dans l'industrie chimique sont lourds de conséquences. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un projet de loi portant création d'un organe fédéral de surveillance pour l'industrie chimique.
Cette autorité sera le plus indépendante possible des organes qui délivrent les autorisations. Elle sera habilitée à faire effectuer ou à effectuer elle-même des inspections et à prendre les décisons nécessaires pour assurer la sécurité de la population et la protection de l'environnement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Meier Josi, Mey- lan, Miville, Piller, Schmid, Weber (7)
Belser: Es sind nun 130 Tage her seit der Brand- und Umweltkatastrophe von Schweizerhalle. Wir kennen im Augenblick weder die Ursachen genau, noch ist eine Zuwei- sung von Schuld gestattet. Die Abklärungen und Untersu- chungen sind noch im Gange. Trotz dieses Standes der Ermittlungen ist nicht zu übersehen, dass gewisse Zustände im betroffenen Unternehmen wie aber auch Mängel in der Gewichtung und Durchsetzung staatlicher Vorschriften zum Ausmass der Katastrophe beigetragen haben. Der entstan- dene Schaden ist gross, nicht nur für Sandoz, sondern auch für die Region Basel und für unser Land. Er wird sich nie in Franken und Rappen ausdrücken lassen.
Das Risiko für Katastrophen in der chemischen Industrie im Ausmass von «Schweizerhalle> muss Null sein. In diesem Sinne äusserte sich auch Dr. Krauer von der Firma Ciba- Geigy anlässlich der Orientierung von Parlamentariern
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durch die chemische Industrie anfangs Dezember des letz- ten Jahres. Diesem Ziel dient auch meine Motion. Sie ist beschränkt auf das Gebiet der Kontrolle, sie ist kein Allheil- mittel. Das Streben nach einer neuen oder umweltverträgli chen Chemie wird dadurch nicht gehemmt. Ich begrüsse alle Anstrengungen und Fortschritte in dieser Richtung; sie werden aber zweifellos einige Zeit beanspruchen.
Einen eindeutig geringeren Stellenwert haben für mich die Forderungen nach einer Verbesserung passiver Schutz- massnahmen wie beispielsweise der rascheren Einsatzbe- reitschaft des Zivilschutzes. Ihre Wirksamkeit bleibt gegen- über sich rasch entwickelnden Ereignissen in unserem klei- nen Land immer fragwürdig, und die Kosten sind unverhält- nismässig hoch.
Wenn man von Kontrollinstanzen spricht, berührt man auch die Verantwortung, in diesem Fall die Verantwortung für die Sicherheit in der chemischen Industrie. Diese Verantwor- tung im engeren Sinn haben auch in Zukunft die Unterneh- men voll zu tragen. So sieht es auch das Umweltschutzge- setz vor, beispielsweise in Artikel 10 über den Katastrophen- schutz.
Es wäre aber wirklichkeitsfremd, wenn man nicht sehen würde, dass auch in der chemischen Industrie die Sicher- heitsaufwendungen mit Erfordernissen der Wirtschaftlich- keit in Konkurrenz stehen. Kritische Situationen können aber auch durch die Dynamik einzelner Produktionsstätten entstehen. Spitzenbelastungen oder schleichende Nut- zungsveränderungen kommen immer wieder vor. Das Wis- sen um eine unabhängige Kontrolle stärkt in beiden Fällen die Ueberlegungen zur Sicherheit.
Für mich ist klar, dass dabei den Kantonen eine entschei- dende Rolle zufällt, sowohl was die Bewilligung gewisser Tätigkeiten und Einrichtungen wie auch was die Aufsicht über die Betriebssicherheit angeht. Angesichts der Bedeu- tung der chemischen Industrie für unser Land, angesichts auch der besonderen Gefahren, die davon ausgehen, und der begrenzten Möglichkeiten der Kantone, eine wirkungs- volle Aufsicht auszuüben, halte ich ein Engagement des Bundes für notwendig. Denken Sie nur schon daran, welche Leute man gewinnen muss, damit der Staat als kompetenter Gesprächspartner der Wirtschaft auftreten kann. Es kann sicher nicht für eine grössere Zahl der Kantone möglich sein, solche Gruppen zu gewinnen.
Die Forderung nach einer Kontrollinstanz auf Bundesebene soll meines Erachtens aber auch die Unabhängigkeit in der Beurteilung stärken. Einerseits ist es für kantonale Auf- sichtsbehörden nicht sehr einfach, Entscheidungen zu fäl- len, die schwerwiegende Auswirkungen auf das wirtschaftli- che Geschehen im Kanton haben. Das ist aber nur die eine Seite. Aus dieser Nähe können auch Entscheidungen entste- hen, die bei etwas mehr Distanz nicht zu rechtfertigen wären. Wie nötig eine zweite Instanz auf Bundesebene ist, zeigt ein noch junges Beispiel im Zusammenhang mit «Schweizerhalle». Der Bericht über die Folgen für die Gesundheit der Menschen scheint den Kantonsregierungen erst annehmbar, wenn das Bundesamt für Gesundheitswe- sen dazu Stellung genommen hat. Wir konnten ja kürzlich diese Auseinandersetzungen in der Presse verfolgen.
Die Bedeutung und die besonderen Verhältnisse der chemi- schen Industrie rechtfertigen eine eidgenössische Auf- sichtsinstanz. Wir kennen solche Organe aus anderen Berei- chen. Ich möchte auf zwei besonders hinweisen.
Die eidgenössischen Arbeitsinspektorate unterstützen die kantonalen Behörden bei der Durchführung der Arbeits- schutzgesetzgebung. Das ist auch eine Art zweite Instanz, eine Art Oberaufsicht. Der eidgenössischen Bankenkommis- sion mit ihrem Sekretariat messe ich in diesem Bereich eine ähnliche Bedeutung zu. Artikel 23ter Absatz 1 des Banken- gesetzes macht deutlich, wie ich mir das Funktionieren einer Aufsichtsinstanz für die chemische Industrie vorstellen könnte. Ich zitiere diesen Absatz: «Erhält die Bankenkom- mission von Verletzungen des Gesetzes und von sonstigen Missständen Kenntnis, so erlässt sie die zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes und zur Beseitigung der Missstände notwendige Verfügung.»
Wir betreten mit einem Aufsichtsorgan für die chemische Industrie also kein Neuland. Mein Vorstoss ist weit gefasst. Er kann rasch verwirklicht werden. Er stärkt den Vollzug sowohl von Vorgaben aus der Umweltschutzgesetzgebung wie anderer Auflagen zugunsten der Sicherheit.
Chemie heisst nicht nur Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Wir haben 1100 chemische Unternehmen in unserem Land. Eine rein kantonale Chemieaufsicht kann deshalb auf die Dauer sicher nicht befriedigen. Deshalb ersuche ich Sie, meinem Vorstoss Folge zu geben.
Bundesrat Cotti: Es ist nicht möglich, anlässlich der Beant- wortung dieser Motion schon eine Gesamtsicht aller The- men zu geben, die damit berührt werden.
Der Bundesrat hat im letzten Dezember Dutzende von parla- mentarischen Vorstössen erhalten, die eine die ganze Breite des Wissens und der zu treffenden Massnahmen umfas- sende Information verlangten. Der Bundesrat, das Departe- ment und vor allem das BUS sind jetzt daran, diese Informa- tion auszuarbeiten. Ich muss sagen: Mich beeindruckt es, mit welchem enormen persönlichen Engagement dies getan wird.
Herr Miville, ich danke Ihnen, dass Sie hier einen kleinen Beitrag zur Reduktion der Belastung geleistet haben. Das schliesst in keiner Weise aus, dass die Frage der Schutzmas- ken im Rahmen dieser Gesamtbeurteilung nicht auch unter die Lupe genommen wird. Der Bundesrat ist aber noch nicht in der Lage, schon heute definitive Schlüsse aus den gegen- wärtig laufenden Arbeiten zu ziehen. Ich muss hinzufügen: Ganz besonders wird das im Rahmen einer künftig zu erlas- senden sogenannten Störfallverordnung geschehen, die sich mit all diesen Fragen, unter anderem auch mit der Möglichkeit der Schaffung eines Chemieinspektorates, wird befassen müssen.
Wenn Sie mich fragen sollten, ob das im jetzigen Zeitpunkt tatsächlich einer absoluten, objektiven Notwendigkeit entspreche oder nicht, kann ich Ihnen die Antwort nicht geben. Ich habe die Techniker gefragt - diejenigen, die natürlich mehr verstehen als ich -, was sie dazu meinen. Sie halten es durchaus für möglich, dass man eine solche Mass- nahme trifft; aber noch seien die Abklärungen ungenügend, weshalb sie heute nicht definitiv darüber berichten könnten. Ob man das tut oder nicht, wie sich die Wechselbeziehun- gen Bund/Kantone im Rahmen dieses sehr wichtigen und schwierigen Fragenkomplexes gestalten, wird wahrschein- lich die Lösung der von Ihnen gestellten Frage auch beein- flussen.
Aus diesen Gründen, Herr Belser, beantragt der Bundesrat, Ihre Motion - sowie die vielen anderen Motionen, die in dieser Angelegenheit eingereicht wurden - in ein Postulat umzuwandeln, wobei wir Ihnen zusichern können, dass die aufgeworfenen Fragen zurzeit geprüft werden.
Präsident: Ich möchte Herrn Belser anfragen, ob er an der Motion festhält.
Belser: Ich sehe durchaus, dass es noch einiger zusätzlicher Abklärungen bedarf. Aber nehmen Sie meinen Motionstext. Er beinhaltet drei Dinge:
Erstens, dass eine Instanz auf eidgenössischer Ebene geschaffen, ausgeschieden oder bezeichnet werden muss; zweitens, dass sie Inspektionen vornehmen kann; drittens, dass sie Verfügungen treffen kann.
Das sind minimale Forderungen. Deshalb bin ich nicht bereit, diese Motion als Postulat überweisen zu lassen. Ich halte an der Motion fest.
M. Flückiger: Dans le concept: «sécurité de la population», s'insère la sauvegarde de la santé publique. Or selon la loi, c'est la Confédération, en particulier l'Office fédéral de la santé publique qui a pour tâche de développer les méthodes analytiques nécessaires aux organes de contrôle que sont les laboratoires cantonaux. La nécessité d'uniformiser et d'adapter les méthodes d'investigation de routine et de développer rapidement de nouvelles méthodes en fonction
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de problèmes urgents est reconnue. Elle devient pressante. Or, la Confédération ne dispose pas de l'infrastructure ni du personnel suffisants pour assumer ces tâches de développe- ment, que ce soit en situation normale ou urgente. Aussi certaines situations de crise ne sont pas maîtrisées tant du point de vue des techniques analytiques que de celui de l'information y relative. Il en résulte une insécurisation du public entraînant des conséquences économiques.
Il est impératif que la Confédération augmente ses presta- tions pour faire face à ses obligations légales à l'égard des organes de contrôle interne de l'industrie chimique et de contrôle dans le domaine également de l'analyse des den- rées alimentaires et de l'environnement.
Pour ces motifs, je soutiendrai la motion de M. Belser en émettant le voeu que l'on puisse la prolonger en étudiant, et ceci dans le but d'assurer une protection efficace de la santé publique, la possibilité d'adjoindre à l'organe de surveil- lance visé par la motion Belser, un institut fédéral de chimie analytique dont la vocation consisterait notamment à assu- rer la surveillance des laboratoires cantonaux commis à l'analyse des denrées alimentaires.
Puis-je ajouter à l'intention du Conseil fédéral que l'organe, visé par la motion de notre collègue et complété par l'insti- tut, dont je me permets de souhaiter la création, pourrait être décentralisé et trouver sa domiciliation dans un canton proche des grands centres de production chimique bâlois.
Cavelty: Ich unterstütze den Bundesrat. Ich habe zwar Ver- ständnis für die Besorgnisse und für das Bedürfnis nach einer rigoroseren Kontrolle. Auf der anderen Seite aber scheint es mir wichtig zu betonen, dass es hier um eine Frage der Aufgabenteilung geht. Es ist doch so, dass hier ein eidgenössisches Organ zur Kontrolle postuliert wird. Gerade Ausführung und Kontrolle von eidgenössischen Vor- schriften und Gesetzen ist aber Sache der Kantone.
Als Herr Belser nach dem Rückzug des Vorstosses von Herrn Miville das Wort ergriffen hat, habe ich gedacht, er ziehe seine Motion angesichts seiner Wahl in den Regie- rungsrat jetzt auch zurück. Herr Belser ist inzwischen näm- lich Mitglied der kantonalen Exekutivbehörde geworden. Es wäre mir verständlich gewesen, wenn er jetzt die kantonale Autonomie und die kantonale Zuständigkeit betont hätte. Dass er immer noch sagt, die Unabhängigkeit sei bei einer eidgenössischen Instanz grösser, zeigt mir, dass er doch noch mit dem stärkeren Bein hier in Bern ist. In einigen Jahren wird das sicher umgekehrt sein.
Wir sollten konsequent sein und die Aufgabenteilung auch da durchziehen. Es ist ein besonderes Gebiet, das wir den Kantonen überlassen sollten. Gerade der Motionär und seine Kreise waren, wenn ich an die Diskussion und Abstim- mung über die Bundespolizei zurückdenke, gegen einen Eingriff des Bundes. Wenn ich ferner daran denke, wie gerade in seiner Gegend und vielleicht auch von ihm selber die Zuständigkeit der Region in anderem Zusammenhang sonst besonders betont wird - ich denke an Kaiseraugst usw. - , fällt es mir schwer, jetzt plötzlich gerade aus dieser Ecke der Schweiz den Ruf nach vermehrtem Eingriff von Bern zu verstehen.
Ich bin der Meinung, man sollte die Motion nicht annehmen. Das Postulat kann man akzeptieren, weil es der Bundesrat auch so will, aber mit dem Einwand, den anzubringen ich mich verpflichtet fühlte.
Jagmetti: Ich verstehe, dass gerade im Raum der Nordwest- schweiz in verstärktem Masse ein Bedürfnis nach Gewähr- leistung von Sicherheit besteht. Wenn ich aber den Motions- text durchlese, frage ich mich in Abwandlung des Votums von Herrn Miville, ob hier der Weisheit erster oder letzter Schluss vorliegt. Meines Erachtens ist es bestenfalls der. Weisheit vorletzter Schluss, und zwar aus folgenden Ueber- legungen:
Herr Belser hat seinerseits schon darauf hingewiesen, dass bei einer solchen Anlage eine ganze Reihe von Bewilligun- gen erforderlich ist, auf die er im Motionstext auch Bezug nimmt. Bei der Baubewilligung sind wir uns im klaren, dass
sie zwar eidgenössisch vorgeschrieben ist, aber im wesentli- chen nach kantonalen Voraussetzungen und in einem kan- tonalen Verfahren erteilt wird. Die Plangenehmigung und die Betriebsbewilligung nach Arbeitsgesetz spielen sich nach eidgenössischem Recht ab, werden aber durch eine kantonale Behörde zumindest in erster Instanz gehandhabt. Weitere Bewilligungen sind erforderlich aus Gründen des Gewässerschutzes und unter anderen Gesichtspunkten. Schliesslich haben wir durch das Umweltschutzgesetz keine umfassende Bewilligungspflicht begründet, sondern - mei- nes Erachtens in der klugen Erkenntnis, dass die meisten Anlagen schon einer Bewilligungs- oder Konzessionspflicht unterliegen - die Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt, um den Aspekt Umwelt in dieses Bewilligungssystem einzu- ordnen. Wenn wir nun eine neue Aufsicht schaffen, stellt sich die Frage, in welchem Zusammenhang wir dies tun sollen und in welcher Beziehung die neue Kontrolle zu den schon bestehenden Aufsichtsmassnahmen stehen soll.
Wenn ein Bundesgesetz verlangt wird, stellt sich aber nicht nur die Frage nach den Bezügen, sondern auch die nach der Verfassungsgrundlage. Artikel 24septies BV über den Um- weltschutz gibt dazu einen ersten Ansatz; einen weiteren finden wir bei den arbeitsrechtlichen Grundlagen in unserer Verfassung. Aber eine umfassende Gesetzgebungsbefugnis im Bereiche der Industrie oder speziell der chemischen Industrie besteht nicht, sondern es sind für die genannten speziellen Schutzmassnahmen die verfassungsrechtlichen Grundlagen vorhanden.
Wenn man die Motion also zu ihrem vollen Nennwert neh- men möchte, müsste man sich überlegen, ob nicht minde- stens ein Teil dieser Anliegen erst durch eine Verfassungsre- vision gewährleistet werden könnte. Es stellen sich aber weitere Fragen, die ich Ihnen nur ganz kurz und aus meiner Sicht noch erläutern möchte.
Verlangt wird kein neues Bewilligungssystem, sondern ein Aufsichtsorgan, und zwar ein Organ, das vom Bewilligungs- organ unabhängig ist. Hätte dieses Aufsichtsorgan die Bewilligungserteilung zu kontrollieren - daraus ergäben sich Probleme der Verwaltungsaufsicht -, oder wäre umge- kehrt neben dem Bewilligungssystem ein Aufsichtssystem vorzusehen, das eine eigene Hierarchie hat? Das sind, zuge- geben, alles Einzelfragen, Einzelfragen allerdings, über die man sich noch Gedanken machen muss. Sie werden sich bei der Realisierung dieser Motion stellen und eine Reihe von Problemen aufwerfen, über die meines Erachtens sehr sorgfältig im Sinne, wie es der Bundesrat zu tun pflegt, Abwägungen zu treffen sind, bevor man sich auf eine bestimmte Lösung festlegen kann.
Gestatten Sie mir zum Schluss eine Bemerkung zu meinem Votum bei der Debatte über «Schweizerhalle». Ich war der Meinung und bin es nach wie vor, dass das grosse Problem die Voraussehbarkeit aller möglichen Ereignisse ist und dass wir diese Voraussehbarkeit nur durch eine Zusammen- arbeit von Behörden und Unternehmungen erfassen kön- nen. Ich bin Herrn Belser dankbar, dass er darauf hingewie- sen hat, und möchte betonen: ein Aufsichtsorgan allein schafft die Sicherheit nicht, sondern es ist die Zusammenar- beit aller Kräfte, die in diesen Fragen Verantwortung tragen. In diesem Sinne scheint es mir sehr zweckmässig, wenn der Bundesrat die Fragen prüfen kann, ohne heute auf eine ganz bestimmte Lösung fixiert zu sein. Deshalb votiere ich meinerseits für das Postulat.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung der Motion Dagegen
4 Stimmen 28 Stimmen
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Motion Belser Aufsicht über die chemische Industrie Motion Belser Surveillance a exercer sur l'industrie chimique
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1987
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.105
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1987 - 08:00
Date
Data
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82-84
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