1007
Interpellation Ziegler
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.377 Postulat Wick Informatik in den Parlamentsdiensten Services du Parlement. Informatisation
Wortlaut des Postulates vom 19. März 1987
Zurzeit ist es für Parlamentarier schwierig, beim Dokumen- tationsdienst Auskunft über die neuesten persönlichen Vor- stösse zu erhalten, da diese auf seinem Datenbanksystem nicht mehr abrufbar sind. Auch dauert die Herausgabe des «Amtlichen Bulletins» durch das Generalsekretariat trotz Einführung eines Textsystems länger als bisher.
Die Büros werden eingeladen, dem Parlament einen aus- führlichen Bericht über den Stand der Informatik in den Parlamentsdiensten wie auch über die Kompatibilität des eingeführten Softwaresystems des Generalsekretariates und des bereits längere Zeit bestehenden Systems des Doku- mentationsdienstes vorzulegen.
Texte du postulat du 19 mars 1987
Il est actuellement difficile aux membres du Parlement d'ob- tenir auprès du Service de documentation des informations sur les interventions personnelles déposées récemment, car elles ne sont plus accessibles une fois dans la banque de données. D'autre part, la publication du Bulletin officiel par le Secrétariat général est plus lente qu'autrefois, malgré l'introduction d'une machine de traitement de textes.
Les bureaux sont invités à présenter au Parlement un rap- port circonstancié sur l'état de l'informatisation dans les services du Parlement, ainsi que sur la compatibilité entre le progiciel du Secrétariat général, qui est de création récente, et le système du Service de documentation, en activité depuis un certain temps déjà.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baggi, Bircher, Darbellay, Eppenberger-Nesslau, Früh, Grassi, Oester, Petitpierre, Wyss (9)
Schriftliche Erklärung des Büros vom 1. Juni 1987 Déclaration écrite du Bureau du 1er juin 1987 Das Büro ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.302
Interpellation Ziegler Besitzverluste von Schweizern durch Enteignung in der UdSSR. Schadenersatz Expropriation de biens suisses en URSS. Indemnisations
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1987
Aufgrund einer Einigung zwischen dem britischen Aussen- minister Sir Geoffrey Howe und seinem sowjetischen Kolle- gen Eduard Schewardnadse können Tausende von Briten
Schadenersatz für Besitzverluste durch bolschewistische Enteignungen verlangen. In diesem Zusammenhang stellt sich erneut die Frage der Guthaben schweizerischer Staats- bürger in der Sowjetunion und in annektierten Gebieten der UdSSR.
Da wohl noch viele Nachkommen der zurückgekehrten Russlandschweizer von 1917/18 am Leben sind, die damals ihre ganze Existenz verloren haben, wird der Bundesrat um Antwort auf die Frage ersucht, ob und wie weit er in dieser Angelegenheit geeignete Schritte unternommen hat und ob ein für die Schweiz akzeptables Verhandlungsergebnis erreicht werden konnte bzw. erreicht werden kann.
Texte de l'interpellation du 2 mars 1987
Grâce à un accord passé entre le ministre britannique des Affaires étrangères, Sir Geoffrey Howe, et son collègue soviétique, M. Edouard Chevardnadze, des milliers de Bri- tanniques peuvent demander des indemnisations pour les biens perdus lors des nationalisations bolcheviques. Cela pose à nouveau la question des biens que des citoyens suisses possédaient en URSS ou dans les territoires an- nexés.
Du fait que les Suisses de Russie qui sont revenus en 1917 ou 1918 en ayant tout perdu, ont encore beaucoup de descendants, le Conseil fédéral est prié de dire s'il a entre- pris des démarches pour résoudre ce problème, quels en sont les développements et si les négociations ont pu ou peuvent déboucher sur une solution acceptable pour la Suisse.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation vom 8. Dezember 1980 betreffend «Schweizer Guthaben in annektierten Gebieten der UdSSR» erklärt, dass er für die offenen vermögensrechtlichen Forderungen gegenüber der UdSSR seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahre 1946 eine Regelung anstrebe und dass das Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten weiterhin versuchen werde, die in grundlegenden Fragen bestehenden Divergen- zen auszuräumen. Der Antwort war weiter zu entnehmen, dass der Bundesrat in der «gegenwärtigen Phase der Gespräche» noch keine zuverlässigen Zahlen über das Aus- mass der schweizerischen Forderungen angeben könne. Die Oeffentlichkeit wäre deshalb auch sehr interessiert, Aus- kunft über das Ausmass dieser Forderungen zu erhalten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1987
Das zwischen Grossbritannien und der Sowjetunion 1986 abgeschlossene Abkommen über die Erledigung der gegen- seitigen Entschädigungsforderungen aus der Zeit vor 1939 wird es nach unseren Informationen erlauben, im Zuge der Ereignisse nach 1917 in Russland erlittene britische Vermö- gensverluste teilweise abzugelten. Das Zustandekommen dieses Abkommens ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die UdSSR aus wirtschaftlichen Ueberlegungen auf in Grossbritannien gesperrte russische Bankguthaben verzich- tet hat. Grossbritannien wird nun diese Guthaben zur Entschädigung seiner Staatsangehörigen verwenden kön- nen. Was die Schweiz sowie andere Staaten betrifft, beste- hen dagegen nicht dieselben Voraussetzungen für eine all- fällige Regelung dieser sogenannten Revolutionsschäden mit der Sowjetunion, die sich deren Abgeltung seit jeher widersetzt hat.
Wie der Bundesrat in seiner vom Interpellanten erwähnten Stellungnahme am 11. Februar 1981 dargelegt hat, konnten zwar seit 1972 mit der Sowjetunion Vorgespräche über die schweizerischen Entschädigungsansprüche geführt wer- den, die die baltischen Staaten und die westlichen Teile der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik sowie die Ukraine, Weissrussland und Moldavien betreffen. Leider gelang es aber bis heute nicht, die dabei zutage
N
19 juin 1987
1008
Interpellation Hari
getretenen Divergenzen in grundlegenden Fragen zu besei- tigen. So zeigt die Sowjetunion insbesondere nach wie vor keine Bereitschaft, die gewichtigsten schweizerischen Ansprüche zu entschädigen, nämlich diejenigen betreffend das ehemalige Ostpreussen und Grund und Boden über- haupt. Es wurden demzufolge auch keine weiteren Gesprä- che mehr geführt.
In Anbetracht dieser Situation hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten der UdSSR 1985 auf diplomati- schem Weg die Fortsetzung der Gespräche unter Einbezug dieser streitigen Punkte vorgeschlagen. Sodann wurde anlässlich des Besuchs von Bundesrat Aubert in Moskau der sowjetischen Seite im September 1986 das schweizerische Interesse, diese Angelegenheit einer beidseits befriedigen- den Lösung zuzuführen, erneuert. Eine sowjetische Antwort steht jedoch bis jetzt aus. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten wird seine Bemühungen um ein für die Schweiz akzeptables Ergebnis fortsetzen. Anlässlich der geplanten Reise nach Moskau von Staatssekretär Brunner im Herbst 1987 wird die Frage erneut aufgegriffen werden. Was das Ausmass der schweizerischen Entschädigungsfor- derungen gegenüber der Sowjetunion betrifft, können nach wie vor keine Zahlen genannt werden.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
87.325
Interpellation Hari Umweltschutz. Internationale Verträge Protection de l'environnement. Conventions internationales
Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1987
Ein wirksamer Umweltschutz setzt in hohem Masse grenz- überschreitende Abmachungen voraus. Leider sind bis heute auf diesem Gebiet nur sehr begrenzte Erfolge erzielt worden. Von den Erklärungen des Europarates bis zum Vollzug entsprechender Konventionen wird zuviel wertvoll- ster Zeit verloren. Zudem sind die Oststaaten weder im Europarat noch in der EG vertreten.
Anders in der Uno-Wirtschaftskommission für Europa, wo sämtliche europäischen Staaten von Belang vertreten sind. Ein erstes bescheidenes Abkommen über die Begrenzung von Emissionswerten konnte in diesem Gremium abge- schlossen werden. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass alle Anstrengungen unternommen werden, diese Arbeit zügig und energisch voranzutreiben.
Ist der Bundesrat bereit, seinen ganzen Einfluss geltend zu machen und über die schweizerische Delegation Anträge einzubringen, die auf einen Abschluss und Ausbau grenz- überschreitender, alle europäischen Staaten einbeziehen- der Verträge innert nützlicher Frist abzielen? Erblickt der Bundesrat in solchen Massnahmen mit uns ein Ziel von hoher aussenpolitischer Priorität?
Texte de l'interpellation du 5 mars 1987
L'efficacité de la protection de l'environnement dépend en grande partie de la conclusion d'accords transfrontaliers. Malheureusement, aujourd'hui, on n'est arrivé dans ce domaine qu'à des succès très limités. Des déclarations du Conseil de l'Europe à l'exécution des conventions qui leur font suite, on perd trop de temps, un temps pourtant très précieux. De plus, les pays de l'Est ne font partie ni du Conseil de l'Europe, ni de la CE.
Il en va autrement à la Commission économique pour l'Eu- rope de l'ONU où, et c'est important, tous les pays euro-
péens sont représentés. Un premier (et modeste) accord sur la limitation des émissions a pu être conclu au sein de cet organe. Il est très important d'unir tous les efforts pour poursuivre ce travail de façon constante et énergique.
Le Conseil fédéral est-il prêt à user de toute son influence pour que l'on arrive dans un délai raisonnable, à la conclu- sion et à l'extension de traités transfrontaliers réunissant tous les pays d'Europe? Le Conseil fédéral est-il prêt à faire des propositions allant dans ce sens par l'intermédiaire de la délégation suisse? Considère-t-il comme nous que ces mesures visent un des buts prioritaires de notre politique étrangère ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Müller-Scharnachtal (1)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987
Dass Umweltzerstörungen in einem Land direkte Auswir- kungen auf andere Länder haben können, wissen wir nicht erst seit den Industrieunfällen der letzten Zeit. Ferner wer- den regionale Umweltprobleme wie etwa die Ausbreitung der Wüsten, die Zerstörung der tropischen Regenwälder oder die Verschmutzung der Meere, die oft in Armut und Bevölkerungsdruck verwurzelt sind, ökologische, wirt- schaftliche und politische Folgen haben, die über die Region hinausgehen und globale Ausmasse annehmen kön- nen. Das gilt auch für die durch menschliche Aktivitäten verursachten Veränderungen der Atmosphäre, besonders die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder die Anreicherung und damit die Erwärmung der. Troposphäre durch Kohlendioxid, die zu Wachstums- und Gesundheitsstörungen und zu Kli- maveränderungen führen könnten, deren Umfang und Aus- wirkungen noch nicht abschätzbar sind.
Als Industrieland mit beträchtlichem Aussenhandel und einer fortschrittlichen Umweltgesetzgebung muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass es zu einer internationalen Abstimmung und Harmonisierung der Umweltmassnahmen kommt, weil unterschiedliche Umweltauflagen zu Verzerrun- gen der Wettbewerbsbedingungen führen. Schliesslich ist die Schweiz immer darum bemüht, dass die internationalen Bestrebungen koordiniert verlaufen und Doppelspurigkei- ten vermieden werden. Dazu gehört auch die von sachlichen und politischen Ueberlegungen bestimmte Wahl des geeig- neten internationalen Rahmens.
2.1 Zur Regelung von Problemen des grenznahen Umwelt- schutzes und besonders auch des Gewässerschutzes besteht seit Jahren ein dichtes, zur Zufriedenheit der Par- teien funktionierendes und flexibles Netz von Verträgen und Kommissionen. Die Bedeutung der Internationalen Kommis- sion zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung als Instrument der regionalen Zusammenarbeit wurde beispiels- weise erneut unter Beweis gestellt, als ihr nach dem Gross- brand von Schweizerhalle eine Reihe von zusätzlichen Auf- gaben in den Bereichen Informationsaustausch, Verbesse- rung des Alarmsystems und Wiederherstellung übertragen wurde.
2.2 Der Europarat hat in den bald vierzig Jahren seines Bestehens eine reiche Erfahrung auf den Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes und der Bewahrung der Kulturräume erworben. Sein Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konven-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ziegler Besitzverluste von Schweizern durch Enteignung in der UdSSR. Schadenersatz Interpellation Ziegler Expropriation de biens suisses en URSS. Indemnisations
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.302
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1007-1008
Page
Pagina
Ref. No
20 015 531
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.