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Motion Columberg
Mme Pitteloud, rapporteur: La commission a effectivement accepté à l'unanimité la motion de M. Zumbühl, qui est la même que celle que M. Columberg présente dans notre Conseil. Le Conseil fédéral s'est également déclaré totale- ment en accord avec le contenu et les objectifs de cette motion, de sorte que la commission l'a, à son tour, acceptée comme motion à l'unanimité.
Ueberwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.961
Motion Columberg Denkmalpflege. Subventionspraxis Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
Wortlaut der Motion vom 10. Oktober 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- schlag zu unterbreiten,
wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden kann;
für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen.
Texte de la motion du 10 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition visant les buts suivants:
verser en trois ans la majeure partie des subventions échues de longue date au titre de la participation aux frais de restauration des monuments architecturaux, et abroger au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué du 1er mai 1978;
établir un mode de financement permettant à la Confédé- ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales en matière de conservation du patrimoine architectural après l'abrogation de l'ordre d'urgence.
Mitunterzeichner -
Cosignataires: Aliesch, Bircher, Blunschy, Bühler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Camen- zind, Cantieni, de Chastonay, Darbellay, Dirren, Dünki, Fehr, Fischer-Sursee, Grassi, Grendelmeier, Hari, Hösli, Humbel, Iten, Jung, Keller, Kühne, Landolt, Lanz, Morf, Müller-Schar- nachtal, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Oester, Risi- Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary- Fribourg, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül- ler, Seiler, Stamm Judith, Uchtenhagen, Weber-Arbon, Wick, Zwygart
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege in einer schweren Finanznot. Parlament und Bundesrat haben sich verschiedentlich mit diesem unhaltbaren Zustand befasst. Die mit den zusätzlichen Mitteln aus den Treibstoffzolleinnahmen erhoffte Entlastung ist noch nicht eingetreten. Die Verpflichtungen gegenüber Kantonen, Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten belaufen sich auf rund 90 Millionen Franken und übersteigen bei weitem die verfügbaren Mittel. Die daraus entstandene Situation ist rechtlich wie auch staatspolitisch unhaltbar geworden. Mehr als 700 Gesuche warten - zum Teil seit Jahren - auf ihre Erledigung durch die zuständigen Behörden.
Die zugesicherten Beiträge werden in der Regel erst Jahre nach Abschluss die Bauarbeiten ausbezahlt, so dass die Gesuchsteller nicht selten gezwungen sind, teure Bankkre- dite aufzunehmen, um die Arbeiten überhaupt finanzieren zu können. Dadurch verschlingen die Zinskosten beinahe den ganzen Beitrag, den der Bund dem Gesuchsteller vor Baubeginn in Aussicht gestellt hatte.
Dieses Geschäftsgebaren des Bundes verstösst gegen das Prinzip von Treu und Glauben und hat einer ganzen Reihe von Kantonen, Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten erhebliche finanzielle Probleme gebracht. Die enormen Zah- lungsrückstände haben überdies dazu geführt, dass der Bund seit 1978 mittels einer Dringlichkeitsordnung sämtli- che neuen Gesuche von Kantonen sowie von finanzstarken Gemeinden und Kirchgemeinden von vornherein ablehnt. Auch diese Dringlichkeitsordnung - ursprünglich nur als eine Notmassnahme für einige Jahre gedacht - ist auf die Länge unhaltbar, da sie gegen die Zweckbestimmung des Bundesbeschlusses über die Denkmalpflege verstösst. Der Bund muss deshalb die Zahlungspraxis und das Finanzie- rungssystem im Bereich der Denkmalpflege dringend revi- dieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er décembre 1986 Die am 1. Mai 1978 durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Kraft gesetzte Weisung über die Förde- rung der Denkmalpflege (Dringlichkeitsordnung) sieht eine restriktivere Behandlung von Gesuchen im Bereich der Denkmalpflege vor. Ihre Einführung wurde notwendig, da die erforderlichen Kredite nicht mehr ausreichten, um die zahlreichen hängigen Begehren erfüllen zu können. Gemäss dieser Weisung werden diejenigen Eigentümer von Baudenkmälern, denen die Finanzierung von Restaurierun- gen möglich und zumutbar ist, vom Bezug von Subventio- nen ausgeschlossen.
In den letzten Jahren wurden die Kredite für die Förderung der Denkmalpflege regelmässig erhöht. Dadurch sowie dank zusätzlicher Mittel aus den Treibstoffzollerträgen konnte der Abbau des bestehenden Ueberhangs an Gesu- chen etwas beschleunigt werden. Eine gewisse finanzielle Entlastung brachte zudem die im Rahmen der Sparmass- nahmen 1984 (Anschlussprogramm) vorgenommene Kür- zung der Subventionssätze. Andererseits war es jedoch nicht möglich, den Zufluss neuer Gesuche zahlenmässig entscheidend aufzuhalten.
Der Bundesbeschluss vom 14. März 1958 betreffend die Förderung der Denkmalpflege (SR 445.1) und die Verord- nung vom 26. August 1958 über die Förderung der Denkmal- pflege (SR 445.11) lassen ein über die Dringlichkeitsord- nung hinausgehendes Auswahlverfahren nicht zu. Dem steht auch die langjährige Praxis entgegen. Aus diesem Grund vollzog sich der Abbau des in den Jahren mit wesent- lich geringeren Budgetkrediten entstandenen Pendenzen- berges nur sehr langsam. Ende September 1986 waren immer noch insgesamt 635 Gesuche pendent. Um die damit verbundenen, teils bereits bekannten, teils voraussehbaren finanziellen Erwartungen zu erfüllen, wäre eine Summe von rund 107 Millionen Franken notwendig. Die aus rechtlichen wie aus politischen Gründen nur als vorübergehende Mass- nahme haltbare Dringlichkeitsordnung kann jedoch erst auf- gehoben werden, wenn dieser Pendenzenberg abgebaut ist und Gewähr dafür besteht, dass nicht wieder ein solcher Ueberhang entsteht. Hierfür soll nun ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, dessen Ziel die Aufhebung der Dring- lichkeitsordnung auf den 31. Dezember 1989 ist. Der Bun- desrat wird darüber im Rahmen des Legislaturfinanzplanes 1988-1991 Bericht erstatten.
Um die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu zu definieren, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, unverzüg lich die Revision der rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Denkmalpflege an die Hand zu nehmen und soweit voranzutreiben, dass bereits zu Beginn der neuen Legisla- turperiode dem Parlament eine entsprechende Vorlage
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N
28 septembre 1987
unterbreitet werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung ist die Einführung eines neuen Finanzierungssystems mög- lich, das dem Bund erlaubt, seinen Beitrag an die Denkmal- pflegebemühungen so zu gestalten, dass Vollzugsprobleme, wie sie derzeit herrschen, künftig verhindert werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Le président: En ce qui concerne la motion de M. Colum- berg, qui a exactement la même formulation, le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat. Je ne peux pas moi-même décider si oui ou non le Conseil fédéral abandonne sa proposition. Je donne par conséquent la parole à M. Cotti, conseiller fédéral.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je ne voulais pas prolonger la discussion. Le Conseil fédéral a en effet répondu le 1er dé- cembre 1986 à la motion Columberg en proposant de la transformer en postulat. Je ne veux pas insister sur ce que le Conseil fédéral avait jugé opportun, avant mon entrée en fonctions, de proposer au Conseil. Je suis donc lié par les décisions du Conseil fédéral. Je signale tout de même, à l'attention en particulier de M. Columberg, que, entretemps, toute une série de progrès ont été accomplis, qui ont permis d'atténuer dans une large mesure le retard dans le paiement des contributions en matière de monuments historiques. Je pourrais démontrer ces progrès à M. Columberg en privé, mais ils ressortent déjà du rapport de gestion du Conseil fédéral. Je n'ai pas d'adjonction à faire, le Parlement décide comme il lui plaît.
Columberg: Es besteht hier meines Erachtens ein Missver- ständnis. Nachdem der Rat vorhin oppositionslos der gleich- lautenden Motion des Ständerates zugestimmt hat, wäre es widersinnig, nochmals über dieses Geschäft zu debattieren. In diesem Sinne bitte ich Sie, auch dieser Motion zuzustim- men - genauso wie vorhin bei der Motion des Ständerats.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 98 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
87.032
Europäisches Laboratorium für Synchrotron-Strahlung. Beteiligung Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique. Participation de la Suisse
Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. April 1987 (BBI 11, 335) Message et projet d'arrêté du 1er avril 1987 (FF II, 340) Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 1987 Décision du Conseil des Etats du 11 juin 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Landolt, Berichterstatter: Es ist wohl sehr begreiflich, dass in unserer Kommission zu dieser sehr bescheiden verfas- sten Botschaft, die immerhin einen Verpflichtungskredit von
29,3 Millionen fordert, ein Rückweisungsantrag mit dem Begehren auf zusätzliche Auskunft gestellt wurde. Ist es so, Herr Bundesrat, dass nicht nur wir Parlamentarier Mühe haben, wenn der Bundesrat erklärt, dass es bei diesem Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung eben um die Erforschung kondensierter Materie gehe? Ich will nicht boshaft werden und mich nicht erkundigen, mit welchen fragenden Blicken die anderen Mitglieder der eid- genössischen Exekutive Sie angeschaut haben, als Sie die Botschaft Ihrer Kollegin und den Kollegen erklärt haben. Nachdem wir nachträglich einen Zusatzbericht erhalten haben und ein Basler Universitätsprofessor, der seit 1976 am Institut in Grenoble hat Messungen vornehmen können, an der entscheidenden Sitzung Auskünfte erteilt hat, haben wir mit 14 zu 6 enthaltenden Stimmen dem Verpflichtungskredit zugestimmt.
Wenn ich hier im folgenden auf den Zweck und die Nützlich- keit der Synchrotron-Quelle eingehe, dann genau darum, weil von Kommissionsmitgliedern diese Art der Grundlagen- forschung in Frage gestellt wurde. Ich persönlich meine, Dabeisein oder Nichtdabeisein sei hier die entscheidende Frage. Entweder sagt hier und heute der Nationalrat ja, so wie das der Ständerat getan hat, oder wir schliessen unsere wissenschaftlichen Forscher von der Erforschung der kon- densierten Materie aus. Es ist nicht möglich, aber auch nicht nötig, dass wir technisches Wissen besitzen über das, was eine Synchrotron-Strahlenquelle ist. Aber ich muss skizzie- ren, was sie uns bringt und nützt.
In Grenoble wird für die neunziger Jahre eine weltweit einzigartige Anlage für die Nutzung einer europäischen Synchrotron-Anlage gebaut. Mit dieser Anlage wird die kon- densierte Materie als grundlegender Forschungsgegen- stand, angefangen bei der Biologie über die Medizin bis hin zur Physik, ganz allgemein untersucht. Ergebnisse der Untersuchung der kondensierten Materie waren bis heute unter anderem die Erfindung des Transistors, der supralei- tenden Magnete, der Festkörperlaser, der Flüssigkristallan- zeiger, Datenspeicher, Katalysatoren und höchst- empfindliche Sensoren.
Wer immer bei uns interessiert ist, dass wir den Anschluss an die Schlüsselrolle, welche in der Erforschung der kon- densierten Materie besteht, nicht verlieren, sondern weiss, wie eng die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsan- lagen des Europäischen Laboratoriums für Synchrotron- Strahlung und dem Institut von Laue-Langevin ist, muss diesem Verpflichtungskredit zustimmen. Zusätzlich muss festgehalten werden, dass die Mitarbeit in Grenoble eine wertvolle Ergänzung und Unterstützung für unsere schwei- zerische Spallations-Neutronenquelle (SINQ) am Nuklearfor- schungsinstitut in Villingen ist.
Indessen darf nicht verschwiegen werden, dass berechtig- terweise Bedenken bestehen über das Vorgehen und die Art, wie uns innert eines Jahres Forschungsgelder abver- langt wurden. Für die oben erwähnte Spallations-Neutro- nenquelle hat unsere Kommission vorerst die Gelder verwei- gert - in Unwissenheit darüber, dass ein halbes Jahr später ein ebenso hoher Betrag als Verpflichtungskredit für ein internationales Institut in Frankreich gefordert wird. Ist es da verwunderlich, wenn von Salamitaktik gesprochen wurde? Selbst geäusserte Zweifel an der Notwendigkeit der Spitzen- forschung sind verständlich, wenn die ethische Seite der Forschungsergebnisse betrachtet wird.
Tatsächlich sind die Resultate der neuesten Spitzenfor- schung zum Nutzen der Menschheit verwendbar - so z. B. bezüglich der letzten medizinischen Forschungsergebnisse -, sowie sie aber auch zu deren Schaden bzw. zur Vernich- tung oder Verteidigung genutzt werden können, weil wir wissen, dass viele Forschungsergebnisse für die Strategi- sche Verteidigungsinitiative (SDI) verwertet werden können genauso wie für Verteidigungswaffen, wie sie unsere Armee gebrauchen könnte.
Ob solche und viele ähnliche geäusserte Bedenken und das damit verbundene Abseitsstehen der Schweizer Forscher die diesbezügliche Forschung aufhalten würden, ist zu ver- neinen. Was uns deshalb bleibt, ist einzig und allein das
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Columberg Denkmalpflege. Subventionspraxis Motion Columberg Conservation des monuments historiques. Modalités de subventionnement
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.961
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1987 - 14:30
Date
Data
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1221-1222
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