E 29 février 1988
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¿ Interpellation Weber
87.364
Motion des Nationalrates (Segmüller) Briefliche Stimmabgabe. Zeitliche Terminierung Motion du Conseil national (Segmüller) Vote par correspondance. Délai requis
Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987 Décision du Conseil national du 19 juin 1987
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 8 Absatz 2 des Bun- desgesetzes über die politischen Rechte (BPR), welcher die briefliche Stimmabgabe frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zulässt, zu streichen.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi fédérale sur les droits politiques, visant à biffer l'article 8, 2e alinéa, qui déclare le vote par correspondance admissible au plus tôt trois semaines avant le jours de la votation.
M. Reymond, rapporteur: Le vote par correspondance est prévu aux articles 5 et 8 de la loi fédérale sur les droits politiques. L'article 8 indique que les cantons instituent la procédure à ce propos.
Le deuxième alinéa de cet article 8 prévoit cependant que le vote par correspondance est admissible au plus tôt - c'est ce qui est important - trois semaines avant le jour de la votation. C'est précisément cette disposition que la motion du Conseil national vise à supprimer. Souvent le matériel de vote envoyé aux électeurs leur parvient plus de trois semaines avant le vote. Or, ceux qui désirent participer au scrutin renvoient immédiatement leur bulletin sans connaî- tre la disposition législative. De ce fait, leurs votes sont annulés.
Selon les renseignements qui nous ont été donnés, le maté- riel de vote est à disposition des cantons six semaines avant le scrutin. Seul le canton de Zurich fait exception à cette règle car il a besoin d'une semaine supplémentaire pour la distribution aux électeurs. Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion et à supprimer ce deuxième alinéa, de manière à permettre aux cantons de prévoir une disposition selon laquelle les électeurs pourraient utiliser le vote par correspondance au moment de la réception du matériel. La commission vous recommande à l'unanimité d'accepter la motion.
Präsident: Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion zu überweisen.
Iten: Ich wende mich nicht gegen die Motion von Frau Nationalrätin Segmüller, zumal der Bundesrat sie akzeptiert. Was mich hingegen bewegt, ist die Tatsache, dass im Kan- ton St.Gallen briefliche Stimmen wegen der Verletzung der Frist um einige Tage für ungültig erklärt wurden. Es stört mich, dass einige Gemeindeschreiber das zu frühe Eintref- fen der Stimmcouverts als Grund für die Ungültigerklärung genommen haben, andere wiederum nicht - das konnten wir in der Kommission erfahren.
Wurde da nicht zuviel Gesetzesformalismus betrieben? Der Gesetzgeber jedenfalls wollte nur, wie es in der Botschaft vom 9. April 1975 heisst, Missbräuche beseitigen und zog daher die Fristen etwas enger als früher. Nun könnte man aber mit gesundem Menschenverstand ohne weiteres fest- stellen, dass das Eintreffen eines Couverts ein oder zwei Tage vor der im Gesetz in Artikel 8 angegebenen Frist kei- nen Missbrauch darstellt, zumal die Verwaltung das Material
vier Wochen vor dem Abstimmungstag zustellt. Wenn schon, müsste man der Administration den Vorwurf machen und nicht den Stimmbürger bestrafen, der ohne Argwohn seine Pflicht zu erfüllen glaubt.
Ich möchte nicht die Gemeindeschreiber kritisieren und auch nicht zurückblicken. Wenn ich dennoch das Wort zu dieser Problematik ergreife, so um in die Zukunft zu weisen. Es wird noch einige Zeit dauern, bis das Bundesgesetz über politische Rechte revidiert ist. Es scheint mir nun stossend, wenn weitere briefliche Stimmen wegen der Frist ungültig erklärt werden. Es sollten Massnahmen ergriffen werden, allenfalls durch ein Kreisschreiben des zuständigen Depar- tements an die Kantone, damit dies nicht mehr geschieht. Nach bundesrätlicher Botschaft von 1975 stimmt Artikel 8 Absatz 2 mit Artikel 11 Absatz 3 überein, wonach die Stimm- berechtigten Abstimmungsvorlage und Erläuterung minde- stens drei Wochen vor dem Abstimmungstag erhalten. Es soll also niemand stimmen können, bevor er im Besitze von Vorlage und Erläuterung ist. Erhält er diese Unterlagen früher, ist nichts dagegen einzuwenden, dass er früher stimmt, zumal Artikel 11 Absatz 3 von «mindestens drei Wochen> spricht. In diesem Sinne ist meines Erachtens Artikel 8 Absatz 2 eine Ordnungsvorschrift, die nicht stur ausgelegt werden muss.
Sollte diese Angelegenheit weiterhin sehr formalistisch behandelt werden, würde ich mit Goethes Mephisto ausru- fen: «Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.»
Bundeskanzler Buser: Ihr Kommissionspräsident hat bereits bekanntgegeben, dass der Bundesrat die Motion entgegen- nimmt. Dazu wäre also nichts Weiteres zu sagen.
Die Ausführungen von Herrn Iten beschäftigen mich natür- lich. Artikel 8 enthält aber eine klare Limitierung. Er sagt: «Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zulässig.» Das lässt sich nicht deh- nen, es ist eine klare Gesetzesvorschrift, so dass es nicht denkbar ist, diese Frist auf dem Zirkulationsweg zu verkür- zen oder zu verlängern. Wir müssten das Gesetz ändern. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass die Revision des Gesetzes sehr rasch in die Wege geleitet wird. Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe bestellt, die eine Reihe von weiteren Proble- men zu beurteilen hat. Wir rechnen damit, dass wir Ihnen im Verlaufe des nächsten oder spätestens übernächsten Jahres die Botschaft unterbreiten können.
Präsident: Der Vorstoss wird nicht bekämpft.
Ueberwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.810
Interpellation Weber Informationspraxis des Bundesrates in ausserordentlichen Situationen Pratique du Conseil fédéral en matière d'information dans des situations exceptionnelles
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1987 Die Information der Bevölkerung in gefährlichen und heik- len Situationen ist eine wichtige Sache und sollte nicht zu mehr Verunsicherung führen, sondern im Gegenteil mehr Transparenz verleihen. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren bei verschiedenen Ereignissen (z.B. Hormonskandal, «Schweizerhalle», «Tschernobyl», aber auch im jüngsten Fall rund um den «Mont d'Or») nicht eben eine glückliche Hand in seiner Informationspraxis gezeigt. Insbesondere liess er Aemter oder Kommissionen Auskünfte geben, die
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zwar sicher kompetent in der Sache, nicht aber transparent für den Bürger/die Bürgerin waren.
Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Welche organisatorischen oder anderen Vorkehren sind geplant oder schon ergriffen worden, um in unerwarteten Lagen mit ungewöhnlicher Problemstellung rasche, kompe- tente und zweckmässige Entscheide in Sachen Information sicherzustellen ?
Wie wird für Transparenz und Klarheit gegenüber der Bevölkerung, aber auch gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten gesorgt?
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in unserem kleinen Land auch in Rechnung gezogen werden muss, dass es in allen Landesteilen auch grenzüberschreitende Informatio- nen gibt, die das Bild für den einzelnen beträchtlich erwei- tern?
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1987
L'information de la population, dans des situations dange- reuses ou délicates, est une chose très importante; elle ne devrait pas ajouter à l'incertitude du public mais au contraire permettre une plus grande transparence de la situation. Les dernières années, le Conseil fédéral n'a pas fait preuve de toute la rigueur voulue pour informer le public à l'occasion de divers événements (par exemple, le scandale des veaux engraisses aux hormones, l'incendie de Schwei- zerhalle, la catastrophe de Tchernobyl et, plus récemment, le cas du vacherin Mont d'Or). Il a en particulier autorisé des offices ou des commissions, pourtant compétents en la matière, à diffuser des informations qui manquaient de clarté pour le public.
C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles sont les mesures qui sont prévues ou ont déjà été prises en matière d'organisation ou dans d'autres domaines afin que des décisions appropriées soient rapidement prises pour assurer une bonne information dans des situations inattendues présentant des problèmes particuliers?
Que fait-on pour assurer la transparence et la clarté de l'information destinée non seulement au public, mais aussi aux milieux économiques et aux consommateurs ?
Le Conseil fédéral est-il conscient que dans notre petit pays, il faut également tenir compte des informations qui nous parviennent de l'étranger et qui élargissent considéra- blement notre point de vue ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Jagmetti
Frau Weber: Meine Interpellation stammt aus der letzten Session. Ich muss sagen: für eine ehemalige Nationalrätin ist es ein erstaunliches Erlebnis, eine Interpellation bereits in der nächsten Session begründen zu dürfen. Meine Interpel- lation stammt also aus jener Zeit der Vorkommnisse rund um den «Mont d'Or» und hängt mit der damals entbrannten Diskussion rund um die Frage zusammen, wie der Bund seine Informationspflicht verstand, wie er sie bis jetzt ver- standen hat und wie er sie in Zukunft versteht.
Da es nicht das erste Mal war, dass der Bund in seiner Informationspraxis nicht gerade eine glückliche Hand zeigte, habe ich mir erlaubt, einige Fragen zu formulieren: Ich gehe davon aus, dass wir in unserem Land ein Staatsver- ständnis haben, das von der Offenheit - es liegt mir sehr viel daran, das ausdrücken zu können -, von der Oeffentlichkeit des Geschehens ausgeht, das unsere Demokratie als res publica, also als eine offene Sache, sieht. Im heutigen Infor- mationszeitalter stellt sich nun die Frage: Bedeutet Informa- tion etwas anderes als früher? Ich glaube nicht. Aber allenfalls bedeutet der Umgang mit Information etwas ande- res als vor 50 oder 100 Jahren.
Dazu zwei Hinweise: Ich glaube, dass aufklärende Informa- tion heute den Bürger, den Konsumenten, die Wirtschaft sehr schnell und sehr direkt trifft, und daran müssen wir denken. Andererseits ertragen der Bürger, der Konsument und auch die Wirtschaft heute viel mehr als früher, weil man eben an viel und an direkte Information gewöhnt ist.
Informieren heisst heute in vielen Fällen transparent machen - vor allem, wenn es von der öffentlichen Hand ausgeht -, damit sich der einzelne ein Bild machen, sich vernünftig verhalten kann. Gerade das ist dem Bürger aber bei sämtlichen ausserordentlichen Geschehnissen der letz- ten zehn Jahre, die ich abschätzen kann, nicht zuteil gewor- den. Vielmehr war die Information des Bundes sehr stark von Intransparenz geprägt, und solche Intransparenz kann sowohl dem Bürger wie auch dem Konsumenten oder der Wirtschaft schaden.
Zwei Beispiele - es gäbe weitere, ich habe sie in meiner Interpellation erwähnt -: Ich denke an den jüngsten Fall: an die Listeriose-Geschichte im vergangenen Herbst, als das Bundesamt für Gesundheitswesen an die Oeffentlichkeit trat. Man kann ruhig sagen: Es war ein mutiger Entscheid. Es hat sich mutig verhalten, aber doch auch wiederum zu zaghaft. Das Bundesamt wollte das Kind nicht beim Namen nennen und brachte damit eine ganze Branche in Verruf. Im Klartext: Man hat gesagt, es handle sich um einen Weich- käse, aber nicht um welchen, und damit geriet die ganze Branche in Verruf. Das ist meines Erachtens eine Handha- bung der Information, wie sie nicht vorkommen sollte.
Das zweite Beispiel betrifft «Tschernobyl», also eine ganz andere Angelegenheit. Auch damals war die Situation alles andere als transparent. Die Information, die aus den Ost- blockstaaten kam, war sehr dürftig. Bei uns war eine natio- nale Kommission - wenn ich sie so nennen darf - beauf- tragt, zu berichten, und diese Kommission berichtete auch regelmässig. Aber sie berichtete nicht nur sehr akademisch, sondern in einer Art, dass der einzelne Bürger kaum verste- hen konnte, wo er in dieser Situation wirklich stand. Es wurde vom Mass der Verstrahlung gesprochen, und jeden Tag wurden eigentlich nur die Differenzen dazu angegeben. Wenn man nicht selber Buch geführt hat, konnte man nicht wissen, wie hoch die Verstrahlung zu einem gewissen Zeit- punkt war.
Auch war es so, dass man in der Schweiz immer davon ausgegangen ist, dass alles harmlos war. Ich will das hier nicht anzweifeln. Aber man hat dabei vergessen, dass gleichzeitig über das Fernsehen oder über das Radio Mel- dungen aus dem Ausland kamen, die nicht so harmlos tönten. Man hat also vergessen, dass jeder Schweizerbürger mindestens noch ein, zwei ausländische Kanäle bedienen konnte und deshalb mit mehr Information bespickt wurde als nur mit derjenigen aus unserer Kommission.
Auch muss man sagen, dass eine Kommission dafür eigent- lich nicht das richtige Instrument ist. Ich glaube, im Moment einer Gefahr hat der Bürger ein Interesse daran, dass eine verantwortliche Person - ich denke dabei an einen Bundes- rat - die Informationen gibt. Damals war es so, dass man nicht sehr viel Informationen, ausgenommen über die Milli- rems, geben konnte. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass es mir wichtig erscheint, dass man in der heutigen Zeit auch ruhig zugeben kann, wenn man nicht so viele Informationen hat. Wichtig ist, dass man dem Bürger zeigt, dass man um Informationen bemüht ist.
Man kann also sagen, dass in ausserordentlichen Situatio- nen auch ausserordentliche Instrumente bereitstehen müs- sen, um dem Bürger eine Situation transparent zu machen. Ich kann mich hier sehr kurz fassen, weil letzte Woche durch den Bericht über «Tschernobyl» die erste Frage meiner Interpellation behandelt wurde. Ich habe am Freitag aus der Presse vernommen, dass die Bundeskanzlei eine Informa- tionszentrale eingerichtet hat. Diese soll nun bei allen den Bund betreffenden ausserordentlichen Lagen und Ereignis- sen eine koordinierte, raschè, umfassende und objektive Information gewährleisten. Das freut mich sehr. Die Informa- tion wird damit - so hiess es - zu einem festen Bestandteil des Krisenmanagements und muss über die nötige Infra- struktur verfügen. Ich erlaube mir jetzt dazu noch zwei Bemerkungen. Es scheint mir wichtig zu sein, dass man sich dabei insbesondere drei Dinge merkt:
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Infrastruktur aufgebaut werden muss, bin ich der Meinung, dass im Grunde genommen ein kleiner Stab von vielleicht drei Personen zu bezeichnen ist. Unter diesen Personen sollten sicher ein Bundesrat, der Bundeskanzler und noch eine Fachperson sein. Ich finde also, dass man für Krisensi- tuationen nicht über Jahre hinweg ganze Stäbe unterhalten muss. Aber es muss eine kompetente Gruppe sein. Sicher ist auch wichtig, dass man ein Konzept erarbeitet, wie man reagieren kann, und dass für diesen Stab auch Ersatzleute da sind.
Inhaltlich ist folgendes dazu zu sagen. Ich glaube, wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen: Was heisst Information heute? Information hat sicher auch eine ethi- sche Komponente. Ich meine, dass die Information nach wie vor so offen wie möglich verbreitet werden sollte. Man muss den Mut haben, in Transparenz dem Bürger die Mitteilungen zu machen. Ich glaube, man muss sich auch sehr bewusst sein, dass man es nie allen Menschen recht machen kann. Das bedeutet, dass man mutig die Wahrheit sagen muss, auch wenn es vielleicht jemanden trifft. Ehrlich währt am längsten! Gerade in Konsumfragen ist es immer so, dass sicher eine Seite im negativen Sinne getroffen wird. Dass man hier ehrlich zur Wahrheit steht, scheint mir sehr wichtig zu sein.
Es ist auch sehr wichtig, dass man bei einer Information ruhig dazu steht, wenn man selbst noch nicht genügend informiert ist, aber dem Bürger doch das Gefühl gibt, dass man am Ball und auf der Suche nach Information ist. In diesem Sinne sehe ich auch eine inhaltliche Verpflichtung, wenn eine solche Informationszentrale aufgebaut wird.
Bundeskanzler Buser: Es liegt auf der Hand, dass die Bevöl- kerung in gefährlichen und heiklen Situationen auf alle Formen der Information besonders angewiesen ist. Sie hat ein Anrecht darauf, zu wissen, welchen Gefahren sie ausge- setzt ist, wie sie sich dagegen schützen kann, wie sie sich verhalten sollte und was die Behörden für die Bewältigung der Lage und zum Schutze der Bevölkerung unternehmen. Je schwerer die Krise, je schwieriger die Lage, je stärker die persönliche Betroffenheit, desto grösser ist das Bedürfnis der Oeffentlichkeit nach Informationen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung - vielleicht weil sie infolge früherer Ereignisse sensibilisiert oder ängstlich ist - selbst dann ein besonders starkes Bedürfnis nach Informa- tionen haben kann, wenn dies von der Sache her nicht unbedingt gerechtfertigt erscheint. Es muss daher primäre Aufgabe der Behörden sein, in ausserordentlichen Lagen in besonderem Masse für eine wahre - hier teile ich ganz die Auffassung von Frau Ständerätin Weber -, vollständige, zeitgerechte und verständliche Information der Oeffentlich- keit zu sorgen. Ich betone das letzte Wort: verständliche Information. Das war gerade in Sachen «Tschernobyl> nicht immer besonders leicht, da es um physikalische Begriffe ging, die der Bevölkerung nicht ohne weiteres klar waren. Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass der Bundesrat schon lange vor den Katastrophen von «Tschernobyl» und «Schweizerhalle» der Information in ausserordentlichen Lagen grosse Aufmerksamkeit geschenkt hat. So wurden darüber bereits in den siebziger Jahren zahlreiche Semina- rien durchgeführt und die Grundsätze sowie die Verwal- tungsstrukturen für diese schwierige Aufgabe bei den ver- schiedenen Gesamtverteidigungsübungen überprüft und ständig angepasst. Dadurch war es, bei aller Anerkennung der Kritik, im Falle «Tschernobyl>> doch möglich, eine offene und kontinuierliche Information der Oeffentlichkeit zu gewährleisten. Ich betone nochmals, dass die Schwierigkei- ten zum Teil von der Materie her kamen.
Was den Einsatz der Behörden betrifft, verstehe ich die Ausführungen von Frau Ständerätin Weber bezüglich der Abgabe von Erklärungen von Mitgliedern des Bundesrates. Wir haben darüber lange diskutiert. Es ist immer eine Frage des Masses, wann ein Mitglied der Landesregierung oder wann gar der Bundespräsident vor dem Fernsehen auftreten soll. Ich gebe rückwirkend ohne weiteres zu, dass wir mit dem Einsatz von Mitgliedern des Bundesrates zu karg gewe-
sen sind. Wir haben daraus für ein anderes Mal die Konse- quenzen gezogen.
Es hat sich auch gezeigt, dass das Umfeld der Informations- tätigkeit deren Umsetzung und Wirkung sehr intensiv beein- flussen kann. Der Bundesrat hat am 2. Juli 1986 im Rahmen seines Zwölf-Punkte-Programms zu den «Tschernobyl»-Fol- gen die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen den qualitativen und quantitativen Ausbau der Informationstätigkeit bei solchen Ereignissen zu prüfen und eine Informationszentrale zu schaffen. Die Resultate dieser Studie sind im Schlussbericht des Bundesrates an die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 18. Dezember 1987 enthalten. Frau Ständerätin Weber hat ihn eben zitiert.
Zu den drei konkreten Fragen der Interpellantin ist folgen- des auszuführen:
Die neugeschaffene Informationszentrale soll nicht nur bei einer Verstrahlung, sondern jederzeit auch für andere aus- serordentliche Lagen wie Geiselnahmen, Chemieunfälle usw. einsatzbereit sein. Nachdem das Parlament für diese Aufgabe zwei zusätzliche Stellen bewilligt hat, kann für jede der drei Hauptaufgaben, nämlich die interne Information, die Information der Oeffentlichkeit und die Information der Kantone, je ein Verantwortlicher ernannt werden. Wie haben also - wie es Ständerätin Weber gefordert hat - einen kleinen Stab geschaffen; wir haben zwei Leute mehr. Ich darf beiläufig daran erinnern, dass das Bundespresseamt in Bonn etwas über 700 Mitarbeiter zählt. Wenn wir die zwei neuen bei der Bundeskanzlei dazunehmen, verfügen wir in diesem Bereiche über insgesamt vier Mitarbeiter; wir machen es also mit typisch schweizerischer Bescheidenheit. Der Einsatz der Informationszentrale erfolgt nach dem Bau- kastensystem. Zunächst werden Mitarbeiter der Departe- mente beigezogen, vorwiegend Informationsbeauftragte der Generalsekretariate und der Bundesämter. Je nach Art, Umfang und Dauer des Ereignisses wird die Informations- zentrale durch speziell geschulte Angehörige von Armeestä- ben verstärkt, wobei wir die Schulung dieser Leute aus den Armeestäben selber übernommen haben. Sie ist laufend im Gang und wird jedes Jahr verstärkt.
Zur fachlichen Beratung kann die Bundeskanzlei je nach Ereignis und Lage zudem Spezialisten des entsprechenden Fachgebietes beiziehen. Diese Lösung entspricht den bereits vor «Tschernobyl» erarbeiteten Thesen und Grund- sätzen der Information in ausserordentlichen Lagen sowie den Lehren, die aus dem Fall «Tschernobyl» gezogen wur- den. Der Aufbau der Informationszentrale mit den vorgese- henen personellen und technischen Mitteln ist im Gange. Sie wird noch dieses Jahr einsatzbereit sein und auf jeden Fall in der Gesamtverteidigungsübung im November 1988 getestet werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Schwierigkeiten in der Infor- mation vor allem in denjenigen Bereichen auftreten, in wel- chen nicht primär der Bund, sondern die Kantone für den Vollzug zuständig sind (beispielsweise die Lebensmittelpoli- zei im von Frau Ständerätin Weber erwähnten Listerienfall). Wollte man hier eine zentrale Information einsetzen, müsste sich der Bundesrat auf sein Mandat der Oberaufsicht beru-
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Standesinitiative Genf
fen und von seinem damit verbundenen Weisungsrecht Gebrauch machen. Unser föderativer Staats- und Verwal- tungsaufbau sollte aber nicht ohne Not übergangen werden. Der Bundesrat beabsichtigt nun, über die Revision der betreffenden Gesetze und Verordnungen die Information in ausserordentlichen Situationen besser zu koordinieren. In der Zwischenzeit soll auf informellem Wege eine möglichst optimale Koordination zwischen Bund und Kantonen ange- strebt werden.
Um diesem Problem auf den Leib zu rücken, hat der Bun- desrat bereits im Sommer 1986 die Initiative ergriffen mit dem Ziel, auf internationaler Ebene eine Harmonisierung des Vorgehens sowie eine Abstimmung der Grenzwerte zu erreichen. Ich darf auf die Fortsetzung dieser Initiative ver- weisen, worüber im Bericht über den KKW-Unfall folgendes ausgeführt wird: «Aufgrund der vom Bundesrat ergriffenen Initiative zur internationalen Harmonisierung von Interven- tionswerten bei grenzüberschreitender Verstrahlung beauf- tragte im September 1986 die Regionalkonferenz Europa der Weltgesundheitsorganisation in einer Resolution den Regionaldirektor, ein Expertentreffen zur Prüfung dieser Fragen einzuberufen. Nach intensiven Vorbereitungen mit ausgedehnten Absprachen zwischen den verschiedenen internationalen Organisationen hat vom 10. bis 14. Novem- ber 1987 in Genf dieses Expertentreffen stattgefunden. 33 Experten aus Strahlenschutz, Strahlenbiologie, klini- scher Medizin, Epidemiologie, Notfallplanung und Gesund- heitsbehörden diskutierten einen ausführlichen Bericht der Weltgesundheitsorganisation über Empfehlungen und Massnahmen, die bei einem künftigen Nuklearunfall die Unsicherheit verhindern sollen.»
Machen wir uns aber keine Illusionen: divergierende Infor- mationen über gravierende Ereignisse sind auch in Zukunft zu erwarten, so dass auch künftig mit Momenten der Verun- sicherung zu rechnen sein wird. Entscheidend ist deshalb wie eh und je, ob es gelingt, das Vertrauen in die öffentliche Information der eigenen Behörden zu erhalten. Der Bundes- rat ist bereit und entschlossen, alles zu tun und insbeson- dere durch eine offene und kontinuierliche Informationspo- litik die Basis für die Sicherung dieses Vertrauens auch in kritischen Situationen zu schaffen.
Präsident: Frau Weber ist von der Antwort befriedigt.
Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr La séance est levée à 19 h 45
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 1. März 1988, Vormittag Mardi 1er mars 1988, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Masoni
87.201
Standesinitiative Genf «Strassenabgabe» auf Flugtreibstoff Initiative du canton de Genève Taxe sur l'essence aviation. Affectation
Wortlaut der Initiative vom 18. Februar 1987 Der Kanton Genf beantragt, die «Strassenabgabe» auf Flug- treibstoffen für Massnahmen zur Verringerung der durch den Luftverkehr verursachten Schäden zu verwenden.
Texte de l'initiative du 18 février 1987
Le canton de Genève propose d'affecter la «taxe routière» sur l'essence pour l'aviation à des mesures tendant à dimi- nuer les effets des nuisances engendrées par le trafic aérien.
Herr Piller unterbreitet im Namen der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Grosse Rat des Kantons Genf hat am 16. Oktober 1986 beschlossen, eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut einzureichen:
«Der Grosse Rat,
dass der auf dem Flugbenzin erhobene Zollzuschlag dem Bund erhebliche Einnahmen bringt, diese jedoch der Stras- senrechnung gutgeschrieben werden;
dass immer noch Verbesserungen zur Verminderung der Beeinträchtigungen durch den Fluglärm möglich sind;
dass diese oft kostspieligen Verbesserungen mit dem auf dem Flugbenzin erhobenen Zollzuschlag finanziert werden könnten;
lädt den Staatsrat ein,
mit einer Standesinitiative den eidgenössischen Räten vor- zuschlagen, einen Beschluss zu fassen, wonach der auf dem Flugbenzin erhobene Zollzuschlag für Massnahmen zur Ver- minderung der durch den Fluglärm verursachten Beein- trächtigungen zu verwenden ist.»
Diese Standesinitiative wurde wie folgt begründet:
«1985 wurden in Genf Cointrin 811 500 Liter Flugbenzin verkauft ....
Am 27. Januar 1986 betrug der Flugbenzinpreis Fr. 1.62 pro Liter. Er setzt sich folgendermassen zusammen:
Fr. 1 .- Einkaufspreis
Fr. -. 23 Zoll
Fr. -. 30 Zollzuschlag
Fr. -. 076 Wust
Fr. -. 015 Flughafengebühr
Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Luftverkehr 1985 in Genf dem Bund Abgaben von mehr als Fr. 400 000 .- entrich- tet hat, davon rund Fr. 240 000 .- für die Nationalstrassen (das Kerosin bleibt hier unberücksichtigt!).
Unser Staatsrat setzt sich vehement und an mehreren Fron- ten dafür ein, dass die unerwünschten Auswirkungen des Luftverkehrs vermindert werden.
In dieser Hinsicht werden von allen und auf allen Ebenen, und oft ganz spontan, grosse Anstrengungen unter- nommen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.810
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.02.1988 - 18:15
Date
Data
Seite
6-9
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Pagina
Ref. No
20 016 303
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