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Interpellation Spielmann
89.409
Interpellation Scheidegger Strukturprobleme der Krankenkassen Changement de structures des caisses-maladie
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1989
Im Schatten der Diskussion um die Krankenkasseninitiative wickelt sich ein tiefgreifender Strukturwandel bei den schwei- zerischen Krankenkassen ab.
Die Plafonierung der Bundessubventionen auf dem Stand 1976, Verwaltungsprobleme kleiner Kassen, vor allem aber der Kampf der 400 Krankenkassen auf gute Risiken tragen nicht nur die Tendenz zur Entsolidarisierung in sich, vielmehr werden zunehmend nicht nur kleine Kassen existentiell ge- fährdet: Kassen verschwinden, andere fusionieren, ohne da- mit strukturelle Verbesserungen erreichen zu können.
Wie beurteilt der Bundesrat diese Lage? Welche Massnahmen sind geplant?
Texte de l'interpellation du 16 mars 1989
Les discussions sur l'initiative des caisses-maladie ont fait ap- paraître un profond changement de structures dans les cais- ses-maladie suisses.
Le plafonnement des subventions fédérales au niveau de 1976, les problèmes que pose l'administration de petites cais- ses, mais surtout la lutte que se livrent les 400 caisses-maladie pour assurer les «bons risques» n'entraînent pas seulement une tendance à la désolidarisation, mais encore - et c'est plus grave - menacent de plus en plus l'existence même de cais- ses-maladie qui ne sont pas parmi les plus petites: des caisses disparaissent, d'autres fusionnent sans qu'il en résulte une amélioration des structures.
Que pense le Conseil fédéral de cette situation? Quelles me- sures envisage-t-il de proposer?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt über die strukturellen Pro- bleme der Krankenversicherung.
Er ist sich indessen bewusst, dass eine Intervention auf Geset- zesebene grundlegende Aenderungen am System unserer sozialen Krankenversicherung beinhalten würde. Gekenn- zeichnet ist dieses System dadurch, dass die Versicherung freiwillig ist und von einer Vielzahl von Krankenkassen durch- geführt wird, die über eine grosse Autonomie verfügen und die jede für sich eine besondere Risikogemeinschaft bildet, ohne dass irgendein Ausgleich zwischen ihnen besteht. Dies erklärt die zum Teil beträchtlichen Prämiendifferenzen unter den Kas- sen und die daraus resultierende Konkurrenz. Um nun die Fol- gen dieser Konkurrenz abzuschwächen, müsste man Aende- rungen in Betracht ziehen, welche die Fragen nach einem Aus- gleich unter den Kassen und - soweit die zu Ausgleichsbeiträ- gen verpflichteten Kassen für die «guten Risiken» weniger in- teressant würden - nach dem Versicherungsobligatorium auf- werfen würden. Zudem ist daran zu erinnern, dass der Hand- lungsspielraum des Gesetzgebers mit Bezug auf die Struktu- ren der Krankenversicherung durch Artikel 34bis Absatz 1 der Bundesverfassung beschränkt ist. Da der Bund nach dieser Bestimmung die bestehenden Krankenkassen zu berücksich- tigen hat, müssten allfällige grundlegende Aenderungen der Krankenversicherung auch unter diesem Gesichtspunkt ge-
prüft werden. Die Problematik des Ausgleichs unter den Kas- sen und damit zusammenhängend des Versicherungsobliga- toriums ist besonders von den Experten hervorgehoben wor- den, die gemäss Botschaft des Bundesrates zur Initiative des Konkordates der Schweizerischen Krankenkassen (BBI 1988 Il 266) vom Eidgenössischen Departement des Innern mit der Ausarbeitung neuer Vorschläge zur Krankenversicherung be- auftragt worden sind. Soweit die in ihren Berichten enthalte- nen Ideen zusammen mit anderen Vorschlägen Gegenstand einer allfälligen Diskussion über eine grundlegende Reform der Krankenversicherung sein könnten, werden diese zentra- len Fragen zweifellos noch in diesem Zusammenhang zu dis- kutieren sein.
Auf der Stufe der Ausführungsverordnungen zum geltenden Gesetz prüft die Verwaltung derzeit in Uebereinstimmung mit dem Konkordat die Möglichkeit der Einführung einer formellen Harmonisierung der Prämientarife (Festlegung einheitlicher Beitragsregionen und Altersgruppen). Derartige Massnah- men wären geeignet, die Folgen der Konkurrenz unter den Kassen etwas abzuschwächen. Wie der Interpellant erwähnt, ist diese Konkurrenz eine der Hauptursachen für die gegen- wärtigen strukturellen Probleme der Krankenversicherung.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
89.315
Interpellation Spielmann Anstellungsverhältnisse beim Delegierten für das Flüchtlingswesen Office fédéral des réfugiés. Statut des interprètes
Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989 Für die Befragung von Asylbewerbern und für die Ueberset- zung von fremdsprachigen Dokumenten beschäftigt der Dele- gierte für das Flüchtlingswesen eine grössere Zahl von Ueber- setzerinnen und Uebersetzern. Diese Personen werden auf der Basis einer «Vereinbarung» angestellt, welche das Anstel- lungsverhältnis als Auftrag qualifiziert. Dieses Vorgehen ist, wie das Bundesgericht kürzlich anhand eines konkreten Fal- les feststellte, rechtlich mehr als fragwürdig. Dies gilt insbe- sondere für diejenigen Uebersetzerinnen und Uebersetzer, die regelmässig eingesetzt werden, oft zwei- bis dreimal jede Woche, die also durchschnittlich bis zur Hälfte und darüber ei- ner normalen Arbeitszeit für den DFW tätig sind.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Be- antwortung der folgenden Fragen:
Weshalb werden Personen, die regelmässig im Dienste des Bundes so wichtige Aufgaben wie die Uebersetzung der Befra- gungen von Asylbewerbern übernehmen, nicht in ordentli- chen Beamten- oder Angestelltenverhältnisbeschäftigt?
Wie ist es zu rechtfertigen, dass eine Bundesbehörde unter dem Titel «Auftrag» zivilrechtliche Anstellungsverhältnisse ab- schliesst, die offensichtlich den Zweck haben, zwingende Vor- schriften des Obligationenrechts über den Arbeitsvertrag zu umgehen?
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die regel- mässig beschäftigten Personen in ordentliche Beschäfti- gungsverhältnisse - seien es Beamten- oder Angestellten- verhältnisse, seien es in Ausnahmefällen auch zivilrechtliche Arbeitsverhältnisse - überführt werden?
Texte de l'interpellation du 1er février 1989
Pour interroger les requérants d'asile et traduire des docu- ments, le Délégué aux réfugiés fait appel à un nombre impor- tant de traducteurs et d'interprètes. Ces personnes sont enga- gées sur la base d'une «convention», qui qualifie de mandat le
64-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.409
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1177-1177
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Pagina
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