379
Postulat Scherrer
Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Revaclier, Rohr- basser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sa- vary-Fribourg, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmid- halter, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spälti, Steffen, Steinegger, Stucky, Theubet, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul, Zölch, Zwingli, (115)
Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) stimmen die fol- genden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la minorité (donner suite): Aguet, Antille, Baerlocher, Bär, Bäumlin, Béguelin, Bircher Sil- vio, Bodenmann, Brügger, Bundi, Carobbio, Dormann, Eg- genberger Georges, Euler, Fankhauser, Fierz, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Lee- mann, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leuten- egger Oberholzer, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Meier Fritz, Meier-Glattfelden, Meizoz, Neukomm, Pitteloud, Re- beaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Schmid, Spiel- mann, Stamm, Stappung, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Zbinden Hans, Ziegler, Züger, Zwygart (56)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Caccia, Dünki, Eggenberg-Thun, Salvioni (4)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont absents: Allenspach, Ammann, Aubry, Blatter, Borel, Cevey, Danuser, Diener, Früh, Gardiol, Jaeger, Kuhn, Maitre, Martin, Meyer Theo, Nebiker, Pidoux, Pini, Sager, Segmüller, Spoerry, Stocker, Wiederkehr (23)
Herr Reich ist verstorben - M. Reich est décédé
Präsident Bremi stimmt nicht M. Bremi, président, ne vote pas
Petition 91.2003 Pétition 91.2003
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
89.407
Postulat Scherrer Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen Interdiction pour les camions de rouler la nuit. Assouplissement
Wortlaut des Postulates vom 16. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die kürzlich er- lassene Neuregelung betreffend des Nachtfahrverbotes rück- gängig gemacht, d. h. die Zeiten für das Nachtfahrverbot fol- gendermassen festgelegt werden können:
Sommer: 22.00 bis 04.00 Uhr;
Winter: 21.00 bis 05.00 Uhr. Gleichzeitig wäre zu prüfen, ob das Nachtfahrverbot ganzjäh- rig von 22.00 bis 04.00 Uhr festgelegt werden kann.
Texte du postulat du 16 mars 1989
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il serait possible de revenir sur l'interdiction faite récemment aux poids lourds de circuler la nuit et de l'assouplir en la fixant comme il suit:
été: 22.00 à 04.00 heures;
hiver: 21.00 à 05.00 heures.
Il faudrait, par la même occasion, examiner si l'on pourrait fixer l'interdiction de circuler la nuit de 22.00 à 04.00 heures toute l'année.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Blo- cher, Bonny, Bühler, Cincera, Daepp, Eisenring, Fäh, Fischer- Seengen, Frey Walter, Friderici, Graf, Gros, Hari, Hess Otto, Houmard, Jeanneret, Kühne, Loeb, Luder, Massy, Mühle- mann, Nabholz, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Ru- tishauser, Rüttimann, Rychen, Seiler Hanspeter, Spälti, Stucky, Wellauer, Wyss William, Zölch (35)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die EG verlangt von der Schweiz eine Abschaffung oder zu- mindest eine Lockerung des Nachtfahrverbotes. Eine völlige Abschaffung dürfte aus politischen Gründen nicht möglich sein, hingegen wird nicht verstanden, dass die Schweiz das Nachtfahrverbot verlängert.
Ein generelles Nachtfahrverbot besteht nur in der Schweiz. An den Schweizer Grenzen stehen jeden Werktag Hunderte von Lastwagen (Schweizer und Ausländer), die einreisen oder im Transit durchfahren wollen. Mit der neuen Regelung wird die Wartezeit an der Grenze um eine Stunde verlängert, was zu ·noch grösseren Staus an den Zollämtern führt.
Für den Warenverteilerverkehr bringt die neue Regelung zu- sätzliche Schwierigkeiten: Da die Lastwagen eine Stunde spä- ter wegfahren können, fällt die Anlieferung in den Städten in den meisten Fällen mit dem Berufspendlerverkehr zusam- men. Dieser Umstand verschärft die bestehenden Verkehrs- probleme.
Die Nutzfahrzeughalter der Lebensmittelbranche (Migros, Denner, Coop, Usego usw.) sind mindestens im Sommer dar- auf angewiesen, um 04.00 Uhr bei den Verteilzentren wegfah- ren zu können, damit die Detailgeschäfte vor der Ladenöff- nung mit den Frischwaren beliefert werden können.
In der Ständigen Strassenverkehrskommission wurde am 3. Juni 1988 dem Antrag der Astag (Schweizerischer Nutzfahr- zeugverband) zugestimmt, die ganzjährige Vereinheitlichung mit der Nachtfahrverbotszeit 22.00 bis 04.00 Uhr einzuführen.
98 Stimmen 43 Stimmen
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989
Die bisherige Regelung des Nachtfahrverbotes zwang das Transportgewerbe und den Lebensmittelhandel, sich jeweils am 1. April und am 1. November auf geänderte Verbotszeiten umzustellen. Deshalb wurden von diesen Kreisen schon lange ganzjährig einheitliche Fahrverbotszeiten gewünscht. Dieser Grundsatz war denn auch im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Nachtfahrverbotes unbestritten. Erwartungsge- mäss bestanden jedoch unterschiedliche Ansichten bezüg- lich der konkreten Zeitbegrenzung. Verschiedene Verbände (vor allem Umweltschutzorganisationen) haben sich für ein Nachtfahrverbot von 21.00 bis 05.00 Uhr ausgesprochen. Zwanzig Kantone und mehr als die Hälfte der Verbände befür- worteten eine Fahrverbotszeit von 22.00 bis 05.00 Uhr. Unter Abwägung der verschiedenen Interessen - Schutz der Berufs- chauffeure, Wahrung der Nachtruhe der Bevölkerung, Versor- gung des Marktes - hat sich der Bundesrat zu dieser Lösung entschlossen, die auch bei den Gesprächen des Bundesam- tes für Polizeiwesen mit verschiedenen Verbänden des Trans- portgewerbes im Jahre 1984 positiv beurteilt wurde.
Zu den 5 Punkten der Begründung kann wie folgt Stellung ge- nommen werden.
Die neue, ganzjährig einheitliche Nachtfahrverbots-Rege- lung bringt im Sommerhalbjahr eine Verlängerung, im Winter- halbjahr dagegen eine Verkürzung der täglichen Fahrverbots- zeit um eine Stunde. Bezüglich Zeitdauer ist diese Regelung insgesamt also ausgeglichen.
Ein generelles Nachtfahrverbot besteht tatsächlich nur in der Schweiz - dies allerdings schon seit mehr als 50 Jahren. Es trifft zwar zu, dass mit der Neuregelung im Sommerhalbjahr
Postulat Fierz
380
N
11 mars 1991
den Transitfahrzeugen für die Grenzabfertigung eine Stunde weniger zur Verfügung steht. Die Transporteure können aber diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie die schon bis- her im Winterhalbjahr angewandten Abfahrtszeiten auf das ganze Jahr ausdehnen.
3./4. Die im Sommerhalbjahr von 04.00 auf 05.00 Uhr verlegte Abfahrtszeit bringt die Fahrzeuge in die grössere Verkehrs- dichte des um 07.00 Uhr einsetzenden Berufsverkehrs, die eine Anfahrtszeit von 2 Stunden und mehr haben, also in der Regel über 100 km zurücklegen müssen. Dies dürfte die Minderheit sein. Die neue Regelung ist eine Kompromisslösung, wurde doch von einem Kanton, Umweltschutzkreisen und Gewerk- schaften gar für eine ganzjährige Ausdehnung der Fahrver- botszeit von 21.00 bis 05.00 Uhr eingetreten. Gewisse Nachteile hat jede Regelung. Beim Beschluss des Bundesrates wurden verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Die im Sommerhalbjahr hinausgezögerte Versorgung der Detailge- schäfte um eine Stunde muss in Kauf genommen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Scherrer: Ich bitte Sie, mein Postulat über die Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen zu überweisen. Bis vor kur- zem galt in der Schweiz die Regelung, dass im Winterhalbjahr während der Nachtzeiten von 21 Uhr bis 5 Uhr und während des Sommerhalbjahrs von 22 Uhr bis 4 Uhr mit keinem Last- wagen gefahren werden durfte.
Ich muss festhalten, dass ein Nachtfahrverbot, welches in der Schweiz seit ungefähr fünfzig Jahren gilt, auf der ganzen Welt einzigartig ist. Aus politischen Gründen wird das nicht abzu- schaffen sein, das ist auch nicht der Wunsch des Postulates, sondern mein Postulat fordert den Bundesrat auf, wieder die alte Regelung einzuführen, d. h., im Winterhalbjahr von 21 Uhr bis 5 Uhr und im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 4 Uhr am Nachtfahrverbot festzuhalten. Der Bundesrat hat ja jetzt das Nachtfahrverbot am Morgen verlängert bis 5 Uhr, hingegen am Abend verkürzt, indem bis 22 Uhr gefahren werden darf. Nur, diese Verlängerung der Fahrzeiten am Abend, Herr Bun- desrat, die nützt dem Transportgewerbe leider nichts, weil die Betriebe in der Regel zwischen 17 Uhr und 18 Uhr schliessen, also kein Lastwagen mehr nach dieser Zeit geladen werden kann und dann eben nicht mehr fährt.
Hingegen führt das Fahrverbot bis morgens um 5 Uhr, beson- ders im Sommer, zu verschiedenen Problemen. Denken Sie nur einmal an das Berner Seeland mit den vielen Gemüsebau- ern, die ihre Ernte wegführen lassen wollen. Die Lastwagen müssten am Morgen möglichst früh dort eintreffen und laden, damit sie dann mit dem frischen Obst und frischen Gemüse zu den Ladenöffnungszeiten in den Städten sind und sich die Konsumenten mit den Frischwaren eindecken können. Heute ist das so, dass die Lastwagen zu spät laden, zu spät wegfah- ren und - das ist das Gravierende - zu den Pendlerzeiten in den Städten ankommen, wodurch die bestehenden Verkehrs- probleme noch vergrössert werden. Im Vernehmlassungsver- fahren haben sich die Astag, das ist der Schweizerische Nutz- fahrzeugverband, der Arbeitgeberverband, aber auch die Routiers Suisse, der Arbeitnehmerverband, klar für ein ganz- jähriges Nachtfahrverbot, welches von 22 Uhr bis morgens um 4 Uhr gelten soll, ausgesprochen - das sind die Leute, die sich tagtäglich auf der Strasse befinden, die die Problematik von Berufs wegen am besten kennen müssen.
Die unterschiedliche Regelung, wie wir sie vorher kannten, war an und für sich nicht schlecht; denn im Winterhalbjahr wird ja kein Frischgemüse geerntet, es wird kein Obst geerntet, so dass die Wegfahrzeit morgens um 5 Uhr an und für sich allge- mein akzeptiert wurde.
Die heutige Regelung aber, mit der Wegfahrzeit um 5 Uhr am Morgen, zwingt die Frachtführer, mehr Personal und auch mehr Fahrzeuge einzusetzen. Heute sind also auch wegen des verlängerten Nachtfahrverbotes am Morgen eindeutig mehr Lastwagen unterwegs, damit die Waren termingerecht bei den Empfängern ankommen.
Es gibt noch eine zweite Lösung, sie wird immer häufiger prak- tiziert: Nachtfahrten werden zusätzlich entweder mit Perso- nenwagen, mit Combis ausgeführt oder vielmehr mit kleinen Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Sie unter- stehen nämlich dem Nachtfahrverbot nicht.
Jetzt kommen wir einfach wieder aufs Thema Umweltschutz: Es ist doch völlig sinnlos, einen Lastwagen, der mehrere Ton- nen transportieren kann, wegen einer ungenügenden bun- desrätlichen Regelung durch mehrere leichte Nutzfahrzeuge zu ersetzen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen, welches den Bundesrat einlädt, wieder auf die alte Regelung zurückzu- kommen und darüber hinaus zu prüfen, ob nicht generell das Nachtfahrvebot für Lastwagen von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens Gültigkeit haben könnte.
Bundesrat Koller: Ich kann mich kurz fassen und auf die schriftliche Antwort verweisen. Sie wissen, dass gerade die be- troffenen Kreise - also das Transportgewerbe - selber eine einheitliche Lösung für das ganze Jahr verlangt haben. Es war dann schwierig, eine Kompromisslösung zu finden. Diese neue Ordnung mit dem Fahrverbot von 22.00 bis 05.00 Uhr war eine Kompromisslösung. 20 Kantone und ein ganz gros- ser Teil aller Verbände haben dieser Lösung zugestimmt.
Im übrigen darf ich in Ergänzung zu den schriftlichen Ausfüh- rungen des Bundesrates noch darauf verweisen, dass ich am 10. Januar dieses Jahres Weisungen für die Erteilung von Nachtfahrbewilligungen für Frischprodukte erlassen habe. Hier hat sich tatsächlich ein Problem gestellt. Nach der Verord- nung kann der Bundesrat hier Ausnahmebewilligungen vorse- hen, und wir haben das in Form von Weisungen - gestützt auf Artikel 92 und Artikel 97 der VRV - auch getan. Ich glaube, da- mit sind die Probleme gelöst, und es würde nun wirklich kei- nen Sinn machen, kurz nach Einführung dieser einheitlichen Regelung wieder auf das alte System zurückzukommen.
Deshalb beantragen wir Ihnen Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
23 Stimmen 48 Stimmen
89.597
Postulat Fierz Fonds für Verkehrssicherheit. Vertretung des VCS Fonds de sécurité routière. Participation de l'AST
Siehe Jahrgang 1989, Seite 2243 - Voir année 1989, page 2243
Diskussion - Discussion
Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft.
Scherrer: Ich habe das Postulat Fierz aus verschiedenen Gründen bekämpft:
Erstens einmal verwahre ich mich im Namen der Astag, des ACS, des TCS und der FRS gegen den Vorwurf von Herrn Fierz, dass diese Verbände das Rowdytum unterstützen. Nur
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Scherrer Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen Postulat Scherrer Interdiction pour les camions de rouler la nuit. Assouplissement
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1991
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.407
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
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379-380
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Pagina
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20 019 664
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