Postulat Scherrer
388
N
11 mars 1991
Ce problème pourrait être atténué par la pose de microphones fixes ou par des prescriptions plus détaillées quant au bon usage du Natel.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990
Dans sa réponse à l'interpellation que l'auteur du postulat avait déposée, le 9 mars 1988, sur le thème «Téléphone dans les voitures et sécurité» (88.351), le Conseil fédéral a déjà dé- veloppé, de manière détaillée, son point de vue concernant l'usage des radios-téléphones et les questions qui en décou- lent. Il est toujours d'avis qu'il ne serait pas indiqué d'édicter des prescriptions détaillées sur l'utilisation des radios-télé- phones, ne serait-ce qu'en raison des différences qui existent entre les modèles d'appareils quant à leur mode d'utilisation. Au demeurant, les règles générales du droit de la circulation routière régissant les devoirs de la prudence sont tout à fait suffisantes (art. 31, al. 1 et 3, de la loi sur la circulation routière, RS 741.01; art. 3, 1er al., de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière, RS 741.11). En outre, une enquête récente effectuée auprès des cantons d'une certaine importance a ré- vélé qu'aucun accident imputable à une utilisation incorrecte du radio-téléphone n'était à déplorer, bien que plus de 100 000 appareils de ce genre soient maintenant en service. C'est pourquoi, même au vu de la situation actuelle dans ce domaine, il s'avère inutile de mettre sur pied une commission d'experts neutres.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
38 Stimmen 47 Stimmen
90.599
Postulat Scherrer Emissionsgrenzwerte für leichte Motorwagen Emissions de gaz d'échappement des voitures automobiles légères
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990
Der Bundesrat wird eingeladen, die in der «Verordnung über die Abgasemissionen leichter Motorwagen» (FAV 1) vom 22. Oktober 1986 für den 1. Oktober 1990 vorgesehene Ver- schärfung der Abgasemissionen leichter Motorwagen der Gruppe Il mit Selbstzündungsmotoren aufzuschieben, bis der Stand der Technik die Einhaltung des Partikelgrenzwertes von 0,162 g/km in Verbindung mit dem NOx-Grenzwert von 1,1 g/km ermöglicht.
Texte du postulat du 21 juin 1990
Le Conseil fédéral est prié d'ajourner le renforcement des dis- positions concernant les émissions de gaz d'échappement des voitures automobiles légères du groupe Il équipées d'un moteur à allumage par compression - renforcement prévu pour le 1er octobre 1990 dans l'ordonnance du 22 octobre 1986 sur les émissions de gaz d'échappement des voitures automobiles légères (OEV 1) - jusqu'à ce que les progrès techniques permettent de respecter à la fois la valeur limite fixée pour les particules (0,162 g/km) et celle fixée pour les oxydes d'azote (1,1 g/km).
Mitunterzeicher - Cosignataires: Dreher, Friderici (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
«Aufschub der in der FAV 1 für den 1. Oktober 1990 vorgese- henen Emissionsgrenzwerte für leichte Motorwagen der Grup- pe Il mit Selbstzündungsmotoren»
Der Stand der Motorentechnik ist so weit fortgeschritten, dass die am 1. Oktober 1988 in Kraft gesetzten Emissionsgrenz- werte von allen leichten Motorwagen der Gruppe II eingehal- ten werden.
Auf den 1. Oktober 1990 ist nun in bezug auf die Stickoxide (NO)) und die Partikel (bei Selbstzündungsmotoren) eine wei- tere Verschärfung vorgesehen.
Die Partikelvorschrift von 0,162 g/km kann aber in Verbindung mit dem NOx-Grenzwert von 1,1 g/km zum heutigen Zeitpunkt von praktisch keinem Hersteller erreicht werden.
Dieser Umstand wird dazu führen, dass ab 1. Oktober 1990 praktisch keine leichten Nutzfahrzeuge der Gruppe Il mit Die- selmotoren mehr in die Schweiz eingeführt werden können. Als einzige Alternative bieten sich Nutzfahrzeuge mit Benzin- motoren an, welche keinem Partikelgrenzwert unterliegen.
Benzinmotoren verbrauchen aber 30 bis 40 Prozent mehr Treibstoff als Dieselmotoren, wodurch sich ein Zielkonflikt er- gibt: Sowohl die Abgasemissionen als auch der Treibstoffver- brauch und damit der CO2-Ausstoss sollen so tief wie möglich gehalten werden. Die ab 1. Oktober 1990 vorgesehenen Grenzwerte schliessen aber das eine oder andere aus.
Wird die vorgesehene Verschärfung der Partikelemissionen in Verbindung mit der Senkung der NO2-Emissionen in die Praxis umgesetzt, wird dies dazu führen, dass leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren (Importzahl 1989: 11 000) durch solche mit Benzinmotoren ersetzt werden. In bezug auf die Reduktion des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses wirkt sich dies kontraproduktiv aus.
Die FAV 1 wurde zu einem Zeitpunkt in Kraft gesetzt, als die Reduktion der toxischen Abgase klar erste Priorität hatte. Heute aber tritt die Reduktion des CO2, welche nur mit einer Verminderung des Treibstoffverbrauchs erreicht wird, zuneh- mend in den Vordergrund. Aus diesem Grund ist alles zu un- terlassen, was den Gesamttreibstoffverbrauch und damit den Ausstoss von CO2 erhöht.
Ein Aufschub der für den 1. Oktober 1990 vorgesehenen Re- duktion der NOx- und Partikelgrenzwerte für leichte Motorwa- gen mit Selbstzündungsmotoren hätte auf den Gesamtabgas- ausstoss aller Motorfahrzeuge praktisch keinen Einfluss. Die Verschärfung der Grenzwerte würde hingegen zu einem spür- baren Ansteigen des Gesamttreibstoffverbrauchs und parallel dazu des CO2-Ausstosses führen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Priorität zugun- sten eines möglichst tiefen Treibstoffverbrauchs zu setzen und die für den 1. Oktober 1990 vorgesehene Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für leichte Motorwagen der Gruppe Il mit Dieselmotoren aufzuschieben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 novembre 1990
Der Bundesrat hat die Uebergangsbestimmungen der Verord- nung über die Abgasemissionen leichter Motorwagen vom 22. Oktober 1986 (FAV 1) am 12. September 1990 geändert. Mit dieser Aenderung wird die Uebergangsfrist für die Einfüh- rung des für den 1. Oktober 1990 vorgesehenen Partikel- grenzwertes von 0,162 g/km, der den Fahrzeugherstellern am meisten Schwierigkeiten bereitet, um zwei Jahre erstreckt. An der Verschärfung des Stickoxid-Grenzwerts auf den 1. Okto- ber 1990 wird dagegen festgehalten.
Der Bundesrat hat somit dem Anliegen des Postulanten ent- sprochen, zumindest soweit dies möglich ist, ohne die Ziele des Luftreinhalte-Konzepts zu beeinträchtigen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
389
Postulat Fierz
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschrei- ben. Der Postulant ist damit einverstanden.
Abgeschrieben - Classé
90.602
Postulat Fierz Antischleuderkurse Cours antidérapage
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990
Der Bundesrat wird gebeten, den BfU-Report Nr. 10 betreffend Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen sowie dessen emp- fehlende Schlussfolgerung durch einen unabhängigen Exper- ten in wissenschaftlicher Statistik überprüfen zu lassen. Gleichzeitig möchte er prüfen, ob nicht die Subventionierung solcher Kurse (Kursbeiträge an Teilnehmer, Aufwendungen für Werbung und Lehrmittel) durch den Fonds für Unfallverhü- tung einzustellen sei, da Kursabsolventen gemäss dieser Stu- die in mehr Unfälle mit Verletzten verwickelt sind.
Texte du postulat du 21 juin 1990
Le Conseil fédéral est prié de faire réévaluer, par un expert en statistique indépendant, le rapport BPA no 10 concernant le contrôle de l'efficacité des cours antidérapage ainsi que la conclusion de ce rapport en vertu de laquelle ces cours se- raient recommandables. En outre, il est invité à examiner si le fonds de sécurité routière ne devrait pas cesser de subvention- ner ces cours (contributions aux frais d'inscription ainsi qu'aux dépenses pour la publicité et le matériel d'enseignement) vu que, selon l'étude précitée, les personnes qui ont suivi les cours ont été impliquées dans un plus grand nombre d'acci- dents ayant fait des blessés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Basler, Béguelin, Caccia, Daepp, Diener, Günter, Hafner Rudolf, Jeanprêtre, Kühne, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Meier- Glattfelden, Nebiker, Petitpierre, Pidoux, Rebeaud, Rutishau- ser, Schmid, Spoerry, Stocker, Thür, Wiederkehr (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Frühjahr 1989 unterstützt der Fonds für Verkehrssicher- heit anerkannte Weiterbildungskurse der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr. Gemäss dem Se- kretariat seien bis 28. Mai 1990 Beiträge in Höhe von insge- samt 577 000 Franken an Kursteilnehmer ausbezahlt worden. Der Entscheid des Fonds, Weiterbildungskurse mitzufinanzie- ren, basiere u. a. auf dem BfU-Report Nr. 10, der 1987 publi- ziert wurde. Darin würden aufgrund des positiven Effekts auf das Unfallgeschehen solche Weiterbildungskurse empfohlen. Seit Jahren finanziert der Fonds auch die Werbung und die Unterrichtsmittel für die Aus- und Weiterbildung (also auch für Antischleuderkurse, s. Jahresbericht des Fonds 1988 S. 11). In diesem BfU-Report wird das Unfallgeschehen bei 1545 Ab- solventen der Antischleuderschule Regensdorf verglichen mit demjenigen einer gleichen Anzahl von Nichtabsolventen, und zwar für die Vierjahresperiode 1980-1983.
Die Kursabsolventen hatten total mehr Unfälle mit Verletzten (26 = 1,68 Prozent) als die Nichtabsolventen (17 = 1,1 Pro- zent), anders ausgedrückt produzierten die Absolventen 52,7 Prozent mehr Unfälle mit Verletzten. Dieser Unterschied wird als «nicht signifikant» bezeichnet - eine Signifikanzbe- rechnung für diese Totalzahlen findet sich im BfU-Report aber nicht. Eine Signifikanzberechnung findet sich nur bei einer Ta- belle, wo die Leicht- und Schwerverletzten für Versuchs- und Kontrollgruppe getrennt aufgeführt sind, wobei kleine Zahlen entstehen, die keine Signifikanz mehr erreichen. Die Kursab-
solventen hatten auch mehr Unfälle mit Sachschaden über 20 000 Franken, nämlich 8,6 Prozent aller Unfälle gegenüber nur 3,5 Prozent bei der Kontrollgruppe, während die Kontroll- gruppe mehr Blechschäden aufwies. Diese Unterschiede er- gaben eine schwache statistische Signifikanz (S. 40-42).
Interessant ist auch, dass die Versuchsgruppe bei den beson- ders gefährlichen Frontalkollisionen etwas schlechter ab- schnitt: Frontalkollision beim Kreuzen (16,0 Prozent aller Un- fälle der Versuchsgruppe gegenüber 11,4 Prozent der Kon- trollgruppe), Frontalkollision beim Linksabbiegen (1,9 Pro- zent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe) sowie Frontalkollision beim Ueberholen (1,2 Prozent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe). In absoluten Zahlen gab es bei den Kurs- absolventen 31 Frontalkollisionen und in der Kontrollgruppe 28 (diese Zahlen stehen so nicht im Report, wurden aber aus den Prozentzahlen zurückgerechnet, S. 43).
In der Versuchsgruppe fand sich ein minim höherer Anteil an verschuldeten Unfällen: 52,5 Prozent gegenüber 49,1 Prozent (BfU-Report S. 44). Betreffend Zusammenhang mit Schleu- dern zeigte sich kein (!) Unterschied zwischen den beiden Gruppen (S. 45).
Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen trotz hö- herer jährlicher Fahrleistung und geringerer Fahrpraxis (S. 25 des BfU-Reports). Bezogen auf den gefahrenen Kilometer würde also das schlechtere Abschneiden der Kursabsolven- ten noch deutlicher ausfallen! Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen auch, obschon sie prozentual etwas weniger Frauen aufwies, die ja bekanntlich weniger ganz schwere Unfälle verursachen (S. 22).
Vom präventivmedizinischen Standpunkt aus sind Unfälle mit Blechschäden unerheblich, und deren Verminderung kann das Durchführen und Subventionieren von Antischleuderkur- sen nur rechtfertigen, wenn damit keine negativen Erschei- nungen verbunden sind. Der BfU-Report zeigt nun aber zu- sammenfassend bei den Absolventen des Antischleuderkur- ses etwa 50 Prozent mehr schwere Unfälle mit Verletzten und mit grossen Sachschäden, dies trotz geringerer Jahreskilome- terleistung und grösserer Fahrpraxis der Absolventen!
Diese Zahlen müssen in höchstem Mass zu Besorgnis Anlass geben. Es überrascht und stellt die Glaubwürdigkeit der Bera- tungsstelle für Unfallverhütung in Frage, wenn sie auf diese Zahlen nicht unverzüglich mit Skepsis und vertiefter Ueberprü- fung reagiert hat. Wenn in der Prüfung einer anderen präven- tivmedizinischen Massnahme - z. B. bei einer Impfung - 50 Prozent mehr schwere Komplikationen auftreten als ohne Impfung, so müsste und würde die Zulassungsbehörde sofort mit einem Verbot einschreiten; bei nicht ganz sicherer Daten- lage käme allenfalls höchstens noch ein wissenschaftlich be- gleiteter und kontrollierter Einsatz in Frage, mit dem Ziel, zu hieb- und stichfesten Daten zu kommen (sog. «monitored re- lease»). Ein solches Vorgehen wäre, da Menschenleben auf dem Spiel stehen, bei der vorhandenen Datenlage die Pflicht der BfU, der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr und auch der Leitung des Fonds für Unfall- verhütung gewesen.
Es sei abschliessend darauf hingewiesen, dass gemäss Arti- kel 2 Absatz 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976 die Mittel aus den Unfallverhütungsbeiträgen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr verwendet werden müssen. Eine Verwendung für Massnahmen, die zur Zu- nahme von schweren Unfällen und Verletzten führen könnte, ist somit wohl ausgeschlossen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990
Es ist allgemein anerkannt, dass durch eine bessere Ausbil- dung der Motorfahrzeugführer die Sicherheit im Strassenver- kehr gefördert werden kann. Diesem Ziel dienen die den Kan- tonen und Verbänden im März 1990 unterbreiteten Vorschläge des EJPD für eine bessere Aus- und Weiterbildung der Motor- fahrzeugführer ebenso wie die von der Schweizerischen Kon- ferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) anerkannten
25-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Scherrer Emissionsgrenzwerte für leichte Motorwagen Postulat Scherrer Emissions de gaz d'échappement des voitures automobiles légères
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.599
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
388-389
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Pagina
Ref. No
20 019 675
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