389
Postulat Fierz
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschrei- ben. Der Postulant ist damit einverstanden.
Abgeschrieben - Classé
90.602
Postulat Fierz Antischleuderkurse Cours antidérapage
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1990
Der Bundesrat wird gebeten, den BfU-Report Nr. 10 betreffend Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen sowie dessen emp- fehlende Schlussfolgerung durch einen unabhängigen Exper- ten in wissenschaftlicher Statistik überprüfen zu lassen. Gleichzeitig möchte er prüfen, ob nicht die Subventionierung solcher Kurse (Kursbeiträge an Teilnehmer, Aufwendungen für Werbung und Lehrmittel) durch den Fonds für Unfallverhü- tung einzustellen sei, da Kursabsolventen gemäss dieser Stu- die in mehr Unfälle mit Verletzten verwickelt sind.
Texte du postulat du 21 juin 1990
Le Conseil fédéral est prié de faire réévaluer, par un expert en statistique indépendant, le rapport BPA no 10 concernant le contrôle de l'efficacité des cours antidérapage ainsi que la conclusion de ce rapport en vertu de laquelle ces cours se- raient recommandables. En outre, il est invité à examiner si le fonds de sécurité routière ne devrait pas cesser de subvention- ner ces cours (contributions aux frais d'inscription ainsi qu'aux dépenses pour la publicité et le matériel d'enseignement) vu que, selon l'étude précitée, les personnes qui ont suivi les cours ont été impliquées dans un plus grand nombre d'acci- dents ayant fait des blessés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Basler, Béguelin, Caccia, Daepp, Diener, Günter, Hafner Rudolf, Jeanprêtre, Kühne, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder, Meier- Glattfelden, Nebiker, Petitpierre, Pidoux, Rebeaud, Rutishau- ser, Schmid, Spoerry, Stocker, Thür, Wiederkehr (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Frühjahr 1989 unterstützt der Fonds für Verkehrssicher- heit anerkannte Weiterbildungskurse der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr. Gemäss dem Se- kretariat seien bis 28. Mai 1990 Beiträge in Höhe von insge- samt 577 000 Franken an Kursteilnehmer ausbezahlt worden. Der Entscheid des Fonds, Weiterbildungskurse mitzufinanzie- ren, basiere u. a. auf dem BfU-Report Nr. 10, der 1987 publi- ziert wurde. Darin würden aufgrund des positiven Effekts auf das Unfallgeschehen solche Weiterbildungskurse empfohlen. Seit Jahren finanziert der Fonds auch die Werbung und die Unterrichtsmittel für die Aus- und Weiterbildung (also auch für Antischleuderkurse, s. Jahresbericht des Fonds 1988 S. 11). In diesem BfU-Report wird das Unfallgeschehen bei 1545 Ab- solventen der Antischleuderschule Regensdorf verglichen mit demjenigen einer gleichen Anzahl von Nichtabsolventen, und zwar für die Vierjahresperiode 1980-1983.
Die Kursabsolventen hatten total mehr Unfälle mit Verletzten (26 = 1,68 Prozent) als die Nichtabsolventen (17 = 1,1 Pro- zent), anders ausgedrückt produzierten die Absolventen 52,7 Prozent mehr Unfälle mit Verletzten. Dieser Unterschied wird als «nicht signifikant» bezeichnet - eine Signifikanzbe- rechnung für diese Totalzahlen findet sich im BfU-Report aber nicht. Eine Signifikanzberechnung findet sich nur bei einer Ta- belle, wo die Leicht- und Schwerverletzten für Versuchs- und Kontrollgruppe getrennt aufgeführt sind, wobei kleine Zahlen entstehen, die keine Signifikanz mehr erreichen. Die Kursab-
solventen hatten auch mehr Unfälle mit Sachschaden über 20 000 Franken, nämlich 8,6 Prozent aller Unfälle gegenüber nur 3,5 Prozent bei der Kontrollgruppe, während die Kontroll- gruppe mehr Blechschäden aufwies. Diese Unterschiede er- gaben eine schwache statistische Signifikanz (S. 40-42).
Interessant ist auch, dass die Versuchsgruppe bei den beson- ders gefährlichen Frontalkollisionen etwas schlechter ab- schnitt: Frontalkollision beim Kreuzen (16,0 Prozent aller Un- fälle der Versuchsgruppe gegenüber 11,4 Prozent der Kon- trollgruppe), Frontalkollision beim Linksabbiegen (1,9 Pro- zent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe) sowie Frontalkollision beim Ueberholen (1,2 Prozent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe). In absoluten Zahlen gab es bei den Kurs- absolventen 31 Frontalkollisionen und in der Kontrollgruppe 28 (diese Zahlen stehen so nicht im Report, wurden aber aus den Prozentzahlen zurückgerechnet, S. 43).
In der Versuchsgruppe fand sich ein minim höherer Anteil an verschuldeten Unfällen: 52,5 Prozent gegenüber 49,1 Prozent (BfU-Report S. 44). Betreffend Zusammenhang mit Schleu- dern zeigte sich kein (!) Unterschied zwischen den beiden Gruppen (S. 45).
Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen trotz hö- herer jährlicher Fahrleistung und geringerer Fahrpraxis (S. 25 des BfU-Reports). Bezogen auf den gefahrenen Kilometer würde also das schlechtere Abschneiden der Kursabsolven- ten noch deutlicher ausfallen! Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen auch, obschon sie prozentual etwas weniger Frauen aufwies, die ja bekanntlich weniger ganz schwere Unfälle verursachen (S. 22).
Vom präventivmedizinischen Standpunkt aus sind Unfälle mit Blechschäden unerheblich, und deren Verminderung kann das Durchführen und Subventionieren von Antischleuderkur- sen nur rechtfertigen, wenn damit keine negativen Erschei- nungen verbunden sind. Der BfU-Report zeigt nun aber zu- sammenfassend bei den Absolventen des Antischleuderkur- ses etwa 50 Prozent mehr schwere Unfälle mit Verletzten und mit grossen Sachschäden, dies trotz geringerer Jahreskilome- terleistung und grösserer Fahrpraxis der Absolventen!
Diese Zahlen müssen in höchstem Mass zu Besorgnis Anlass geben. Es überrascht und stellt die Glaubwürdigkeit der Bera- tungsstelle für Unfallverhütung in Frage, wenn sie auf diese Zahlen nicht unverzüglich mit Skepsis und vertiefter Ueberprü- fung reagiert hat. Wenn in der Prüfung einer anderen präven- tivmedizinischen Massnahme - z. B. bei einer Impfung - 50 Prozent mehr schwere Komplikationen auftreten als ohne Impfung, so müsste und würde die Zulassungsbehörde sofort mit einem Verbot einschreiten; bei nicht ganz sicherer Daten- lage käme allenfalls höchstens noch ein wissenschaftlich be- gleiteter und kontrollierter Einsatz in Frage, mit dem Ziel, zu hieb- und stichfesten Daten zu kommen (sog. «monitored re- lease»). Ein solches Vorgehen wäre, da Menschenleben auf dem Spiel stehen, bei der vorhandenen Datenlage die Pflicht der BfU, der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr und auch der Leitung des Fonds für Unfall- verhütung gewesen.
Es sei abschliessend darauf hingewiesen, dass gemäss Arti- kel 2 Absatz 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976 die Mittel aus den Unfallverhütungsbeiträgen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr verwendet werden müssen. Eine Verwendung für Massnahmen, die zur Zu- nahme von schweren Unfällen und Verletzten führen könnte, ist somit wohl ausgeschlossen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990
Es ist allgemein anerkannt, dass durch eine bessere Ausbil- dung der Motorfahrzeugführer die Sicherheit im Strassenver- kehr gefördert werden kann. Diesem Ziel dienen die den Kan- tonen und Verbänden im März 1990 unterbreiteten Vorschläge des EJPD für eine bessere Aus- und Weiterbildung der Motor- fahrzeugführer ebenso wie die von der Schweizerischen Kon- ferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) anerkannten
25-N
Postulat Fierz
390
N
11 mars 1991
Weiterbildungskurse, deren Nutzen in Fachkreisen unbestrit- ten ist. Das Kursangebot ist breit und das Teilnehmerfeld ent- sprechend vielfältig; es reicht vom Neulenker bis zum Berufs- chauffeur. Auch beim Militär und beim kantonalen Polizei- korps gehören solche Kurse zur ständigen Weiterbildung.
Wieweit welche Weiterbildungskurse zur Unfallverhütung bei- tragen, hängt weitgehend davon ab, ob die Teilnehmer die ih- rem Ausbildungsstand und ihrer Fahrpraxis entsprechenden Kurse besuchen.
Der vom Postulanten angesprochene BfU-Report Nr. 10 über die Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen ist, namentlich hinsichtlich statistischer Beurteilung, unter Fachleuten um- stritten. Der Bundesrat möchte sich dazu nicht äussern, weil der Bericht die von 1980 bis 1983 durchgeführten Kurse eva- luiert, dieser Kurstyp jedoch in den letzten Jahren im Licht neuer Erkenntnisse wesentlich modifiziert und verbessert wor- den ist. Es werden nicht mehr die blosse Fahrtechnik und das Verhindern des Schleuderns instruiert, sondern auch die Blicktechnik, der Verkehrssinn (Verständnis schaffen für das Verhalten von Partnern, insbesondere schwächerer Verkehrs- teilnehmer) und die Gefahrenlehre (frühes Erkennen von Ge- fahren).
1
Aufgrund der Erfahrungen hat ein SKS-Fachausschuss im Juni 1985 ein Handbuch für Instruktoren und Kursveranstalter zu Inhalt und Gestaltung von Weiterbildungskursen herausge- geben, das periodisch neuen Erkenntnissen angepasst wird. Zurzeit wird geprüft, wie die umweltschonende und ökonomi- sche Fahrweise in die Kurse eingebaut werden kann.
Die im BfU-Report Nr. 10 begutachteten Kurse von 1980-1983 wurden vom Fonds für Verkehrssicherheit nicht subventioniert und werden, wie dargelegt, in dieser Form seit Jahren nicht mehr durchgeführt. Der Fonds für Verkehrssicherheit unter- stützt die SKS-anerkannten Kurse erst seit Mai 1989. Daher hat der Bundesrat keinen Anlass, dem Fonds für Verkehrssicher- heit nahezulegen, die Subventionierung von SKS-anerkann- ten Kursen einzustellen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Fierz: Dieses Postulat mit den Schleuderkursen betrifft eine uralte Streitfrage. Man hat diese Schleuderkurse in den siebzi- ger Jahren eingeführt. Es gab das Verkehrssicherheitszen- trum in Veltheim und andere solche Kurszentren. Da war grosse Begeisterung. Man hat gesagt, man lernt dort sicher fahren. Die Altstadt-Versicherung, damals noch eine amerika- nische Gesellschaft, hat ihren Versicherungsnehmern den Kurs subventioniert. Nach drei Jahren hat die Altstadt-Versi- cherung dann gesagt: So, jetzt wollen wir sehen, wie die Scha- densummen sinken. Sie hat das überprüfen lassen, und die Schadensummen waren gestiegen. Daraufhin hat die Alt- stadt-Versicherung die Subventionierung dieser Kurse einge- stellt. Gewisse Versicherungen, die sonst noch an diesem Zentrum beteiligt waren, haben sich dann auch dort wieder abgemeldet. Aufgrund dieser internen Studie, die damals in ei- ner berühmten «Telearena»-Sendung bekanntgeworden war, wurde dann von der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr, die im wesentlichen die Verkehrsver- bände zusammenschliesst, an der ETH eine Studie über sol- che Kurse durchgeführt. Diese Studie ergab zunächst einen negativen Effekt der Kurse. Sie wurde dann von der SKS so- lange zurückgewiesen und umgeschrieben, bis das Ergebnis unklar war. Man hat dann gesagt, man müsse eine neue Stu- die machen, und diese neue Studie ist 1987 herausgekom- men. Das ist der BfU-Report Nr. 10, wo dann steht - das kann man nachlesen; diese Studie können Sie bei der BfU bestellen -, dass die Kursabsolventen nach Absolvierung des Kurses 50 Prozent mehr Verletzte produzieren. Die Studie ist messer- scharf kontrolliert, das sind vergleichbare Gruppen, es gibt gar nichts zu husten. Wenn überhaupt ein Fehler in der Studie wäre, wäre es der, dass die Kursabsolventen an sich etwas äl- ter sind, sich darunter mehr Frauen befinden und dass sie des- halb sicherer fahren sollten. Sie tun es aber nicht, sie verursa- chen nach dem Kurs 50 Prozent mehr Verletzte.
Mit einem «logischen Rosselsprung» kommt dann die BfU dazu, man müsse diese Kurse aus dem Fonds für Verkehrssi- cherheit subventionieren, den wir alle über die obligatorischen Haftpflichtprämien mitfinanzieren müssen. Aufgrund dieser Studie hat dann der Fonds für Verkehrssicherheit Antrag ge- stellt, dass man solche Studien subventionieren müsse, und seither werden sie subventioniert!
Mein Postulat verlangt nun zwei Dinge:
Dass man durch einen unabhängigen statistischen Fach- mann - das gibt es z. B. an der Universität Bern - überprüfen lasse, ob diese Differenz nicht signifikant sei. Wenn ja, dann müssen halt die Subventionierungen eingestellt werden.
Der Bundesrat ist damit nicht einverstanden und sagt: Ja, die Kurse seien jetzt viel besser und anders, man schule jetzt an- ders, z. B. die Blicktechnik und den Verkehrssinn. Nur, die Blicktechnik und der Verkehrssinn wurden schon 1983 in den untersuchten Kursen unterrichtet. Und der Verkehrssinn wurde bis 1990 mit dem genau gleichen Film unterrichtet. Jetzt gibt es einen neuen Film.
Nachdem man mit diesen Kursen immer nur schlechte Erfah- rungen gemacht hat, sollte man den Erfolg hier ernsthaft über- prüfen, nur dies fordert mein Postulat. Ein Verantwortlicher ei- ner chemischen Firma, die ein Medikament verkaufen würde und behauptet, es nütze - obwohl das Medikament 50 Pro- zent mehr Schäden verursacht, als es nützt -, käme ins Ge- fängnis; das gäbe einen Haftpflichtprozess. Ich weiss wirklich nicht, wie man dazu kommt, eine so schädliche Massnahme noch unter dem Titel «Verkehrssicherheit» zu subventionieren. Das ist wider das Gesetz über die Beiträge an die Unfallverhü- tung und rechtswidrig und schlägt jedem Sicherheitsdenken ins Gesicht. Es werden hier «Killerkurse» von Staates wegen subventioniert.
Frey Walter: Damit die Interessenlage klar ist: Ich wäre dieje- nige Person, die bei der Einrichtung dieser sogenannten «Kil- lerkurse» mitgeholfen hat, und ich bin stolz darauf, dass sie überhaupt stattfinden - sie dienen nämlich der Weiterausbil- dung des Motorfahrzeuglenkers. Ich bin dort Stiftungsratsprä- sident - es ist übrigens eine Stiftung, die das Verkehrssicher- heitszentrum Veltheim betreibt.
Herr Dr. Fierz, Sie sind mir seit sehr langem bekannt als abso- luter Gegner der Weiterausbildung im automobilistischen Be- reich. Ich kann Ihnen das sehr einfach beweisen: Ich habe we- gen Ihnen ein Dossier angelegt, weil Sie mir nämlich geschrie- ben haben, und ich habe dort Ihre Leserbriefe zu diesem Thema über Jahre sammeln dürfen. Sie haben dann aus eige- nem, freiwilligem Entscheid, nach einer Aussprache mit mir, Ihre Leserbriefschreiber-Tätigkeit einmal für ein Jahr einge- schränkt, dafür hat dann Ihre Frau über das Thema geschrie- ben.
Nun aber zur Sache: Es wurde eine äusserst sorgfältige Lang- fristuntersuchung der ETH über mehr als 3000 Kursbesucher angestrengt. Das Resultat dieser Untersuchung, das für die Applikanten dieser Kurse äusserst positiv war, passt Ihnen jetzt nicht. Darum möchten Sie eine wissenschaftliche Ueber- prüfung. Wissen Sie, ich verstehe es: Wenn man an etwas glaubt und wenn einem die Wissenschaft das Gegenteil be- weisen will, findet man sich nicht gerne damit ab. Aber diese Untersuchung, die nun die BfU - deren Hauptzweck es ist, die Verkehrssicherheit zu fördern - wegen ihrer Eindeutigkeit dazu veranlasst hat, sogar ein ganzes Jahre unter den Slogan zu stellen: «Bleib auf Kurs, nimm einen Kurs», diese Untersu- chung nun einfach zu verteufeln, finde ich ein bisschen gefähr- lich. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass es von Ihnen als Arzt, der sich ganz sicher über die Verunsicherung der Leute, die ein Gefährt lenken, ein Bild machen kann, nicht besonders ge- schickt ist, Leuten, die sich weiterausbilden möchten, vor die- ser Möglichkeit zu stehen. Das Resultat der Untersuchung war, wie gesagt, eindeutig, klar und positiv; die Zahl der unter- suchten Personen betrug 3000. Ich darf Ihnen auch sagen, dass in der Zwischenzeit viele Versicherungen diese Arbeit wieder mehr als begrüssen. Wir machen diese Kurse ja nicht nur für Personenwagenlenker - ich muss Sie da enttäuschen -, auch das Militär lässt alle Fahrer von schweren Lastwagen diese Kurse machen, und wir führen sie auch für Zweiradlen-
391
Motion Fischer-Seengen
ker durch. Diese Kurse werden auch für die Mofalenker ange- boten, und wir haben - und ich bin stolz darauf und auch auf die Arbeit unserer Leute, die sich mit Hingabe diesen Kursen widmen - sehr gute Resultate zu verzeichnen.
Wissen Sie, Herr Kollege Fierz, Sie kommen mir ein bisschen vor wie jemand, der einem Swissair-Piloten sagt, er habe aus- gelernt und er solle sich nicht mehr weiterbilden. Ich habe das Gefühl, Weiterausbildung kann einem Automobilisten nicht schaden, sie kann höchstens nützen, vor allem dann, wenn sie professionell betrieben wird.
Ich möchte Sie also bitten, dieses Postulat abzulehnen, wie das der Bundesrat auch bereits vorgeschlagen hat.
Bundesrat Koller: Ich bin mit Herrn Nationalrat Fierz einver- standen; es handelt sich hier wirklich um eine uralte Streit- frage. Ich habe den Eindruck, dass man zum Teil aneinander vorbeiredet, denn diese in den siebziger Jahren durchgeführ ten Antischleuderkurse waren vom Fonds für Verkehrssicher- heit noch nicht subventioniert worden; darauf bezieht sich aber der BfU-Report Nr. 10. Erst danach hat dann der SKS- Fachausschuss ein Handbuch für Instruktoren und Kursveran- stalter herausgegeben. In diesem Handbuch sind nun aber - gestützt auf die drei zitierten wissenschaftlichen Untersuchun- gen - neue Erkenntnisse aufgenommen worden. Erst die nach diesem Handbuch neu konzipierten Antischleuderkurse wurden dann vom Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert. Insofern bezieht sich die Kritik auf etwas, was der Fonds tat- sächlich gar nicht finanziert hat. Wir geben auch gerne zu, dass man bei der Mitfinanzierung in einem gewissen Dilemma ist. Doch der grosse Vorteil der Mitfinanzierung dieser Kurse durch den Fonds besteht natürlich darin, dass man auf den In- halt dieser Kurse auch Einfluss nehmen kann. Aus diesem Grunde hat sich der Fonds für die Mitfinanzierung entschie- den, und insofern hat er sicher auch nicht gesetzwidrig gehan- delt. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ab- lehnung des Postulates vorschlägt.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
41 Stimmen 64 Stimmen
90.633
Motion Fischer-Seengen Geschwindigkeitskontrollen Limitations de vitesse. Contrôles
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990
Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen Verord- nungen, insbesondere aber die Weisungen über Geschwin- digkeitskontrollen im Strassenverkehr vom 28. Juni 1984 inso- fern zu ergänzen, als eine Bestrafung von fehlbaren Fahrzeug- lenkern nur aufgrund von Messungen durch typengeprüfte, amtlich geeichte Geräte erfolgen darf.
Texte de la motion du 22 juin 1990
Le Conseil fédéral est chargé de compléter les ordonnances entrant en ligne de compte, et notamment les instructions du 28 juin 1984 sur les contrôles de vitesse dans la circulation routière, de façon à ce que les conducteurs appréhendés ne puissent être punis que si les contrôles sont effectués avec des appareils d'un type homologué, ayant fait l'objet d'une vé- rification officielle.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, Aubry, Béguelin, Biel, Bonny, Bühler, Burckhardt, Büttiker, Ca- vadini, Cevey, Cincera, Cotti, Couchepin, Daepp, Dietrich, Du-
bois, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fischer-Hägglingen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Gros, Gy- sin, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Houmard, Humbel, Jeanneret, Kohler, Loeb, Luder, Martin, Mühlemann, Müller-Meilen, Neuenschwander, Perey; Philipona, Pidoux, Portmann, Reich, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sa- vary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Hanspeter, Spälti, Spoerry, Tschup- pert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Wyss Wil- liam, Zölch, Zwingli (70)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Kürzlich hat das Bundesgericht die Bestrafung eines Fahr- zeuglenkers bestätigt, dessen Geschwindigkeitsüberschrei- tung durch Polizeibeamte geschätzt worden war. Diese Me- thode genügt meiner Auffassung nach nicht, um in einem Rechtsstaat einem Fahrzeuglenker ein solches Vergehen rechtsgenüglich nachzuweisen. Nachdem das Bundesgericht zum Schluss gelangt ist, die Schätzung von Polizeibeamten genüge für diesen Nachweis und deshalb dieses Vorgehen zur Praxis zu werden droht, müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen geändert werden.
Mit der vorliegenden Motion ist keineswegs beabsichtigt, den Volksentscheid vom 26. November 1989 über die Tempolimi- ten in Frage zu stellen. Ebensowenig soll die konsequente Durchsetzung der gültigen Geschwindigkeitsbeschränkun- gen erschwert oder gar verhindert werden. Die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen muss aber auf rechts- staatlich einwandfreie Weise erfolgen, indem der Nachweis aufgrund von Messungen durch typengeprüfte und geeichte Geräte erbracht wird.
Wie umfassende Untersuchungen ergeben haben, ist das menschliche Auge nicht in der Lage, Geschwindigkeiten ge- nügend genau wahrzunehmen. Insbesondere können der Be- obachtungswinkel, die Breite der Fahrbahn, die Entfernung des Beobachters, die Grösse des Fahrzeugs, der Lärm u. a. m. einen wesentlichen Einfluss auf das Schätzungser- gebnis haben. Bei einem entsprechenden Test haben 160 Ver- suchspersonen die Geschwindigkeit bis zu 65 Prozent unter- und bis zu 55 Prozent überschätzt!
Bei der Verhängung eines Penaltys in einem Fussballspiel mag es angehen, dass der Schiedsrichter, gestützt auf einen sogenannten «Tatsachenentscheid», einen solchen Strafstoss ausführen lässt. Um einen Fahrzeuglenker nach schweizeri- schem Recht zu bestrafen, genügt indessen diese Methode nicht. Die Gefahr ist allzu gross, dass neben der Sinnestäu- schung auch noch menschliche Faktoren eine Rolle spielen könnten. Willkürliche Entscheide könnten nicht ausgeschlos- sen werden.
Indem strafrechtlich relevante Messungen lediglich mit tech- nisch einwandfreien Geräten durchgeführt werden, lassen sich rechtsstaatlich nicht haltbare Resultate vermeiden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 17 septembre 1990
Nach Artikel 81 Absatz 2 der Verordnung über Bau und Ausrü- stung der Strassenfahrzeuge (SR 741.41) unterliegen die zu amtlichen Verkehrskontrollen verwendeten Geschwindig- keitsmessapparate der Typenprüfung. In den Weisungen des EJPD vom 28. Juni 1984 über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr ist überdies die periodische Ueberprüfung der Geräte auf ihre Präzision vorgeschrieben. Die diesbezügli- chen Anliegen der Motion sind somit erfüllt.
Ziffer 5 der Weisungen erklärt u. a. blosse Geschwindigkeits- schätzungen ohne konkrete Vergleichsmöglichkeiten aus- drücklich als unzulässig. Ziffer 6 sieht jedoch vor, dass fla- grante Uebertretungen, die von der Polizei auf andere als in den Weisungen vorgeschriebene Art festgestellt werden, ebenfalls zur Ahndung gelangen können; denn es wäre unver- ständlich, wenn offensichtliche und massive Geschwindig- keitsüberschreitungen ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben. Im Normalfall und insbesondere bei systematischen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Fierz Antischleuderkurse Postulat Fierz Cours antidérapage
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.602
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
389-391
Page
Pagina
Ref. No
20 019 676
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.