Investissements en faveur des régions de montagne
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E 10 juin 1991
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
M. Roth, rapporteur: La nouvelle forme de financement qui a été retenue aux articles 20 et 34 nécessite la modification de deux lois fédérales, l'une instituant des contributions à l'exploi- tation agricole du sol dans des conditions difficiles, et l'autre instituant une contribution aux frais des détenteurs de bétail de la région de montagne et de la région préalpine des colli- nes. Les modifications proposées du droit en vigueur sont conformes au nouveau mode de financement tel qu'il a été re- tenu tout à l'heure aux articles 20 et 34. La commission vous propose donc d'adopter ces modifications telles qu'elles figu- rent dans le chiffre Il.
Angenommen - Adopté
Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 89.079
Motion des Nationalrates (Kommission) Umschuldung der Landwirtschaft Motion du Conseil national (Commission) Reconversion de la dette agricole
Wortlaut der Motion vom 4. März 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz über die Umschul- dung der schweizerischen Landwirtschaft auszuarbeiten, so- fern als Folge der Gatt-Verhandlungen und der europäischen Integration die Einkommenslage der Bauern verschlechtert wird. Es sind Umschuldungsmassnahmen vorzusehen für Landwirte, die wegen der stark gestiegenen Hypothekarzin- sen und sinkenden Produzentenpreise sowie beschränkten Produktionsmengen ihren ehedem tragbaren finanziellen Ver- pflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Texte de la motion du 4 mars 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une loi sur la re- conversion de la dette agricole si les négociations du GATT et le processus d'intégration européenne aggravent la situation en matière de revenu des paysans. Les mesures à prévoir doi- vent favoriser des agriculteurs qui, par suite de la forte aug- mentation des taux hypothécaires, du fléchissement des prix à la production et de la limitation des quantités produites, ne sont plus à même d'honorer leurs engagements financiers supportables auparavant.
M. Roth, rapporteur: La commission du Conseil des Etats n'a pas traité cette motion, car elle a estimé qu'elle ne nous avait pas été transmise par le Bureau du Conseil des Etats. Vu,
d'une part, cette «informalité» et, d'autre part, le fait que la commission ne pouvait entrer en matière, du moins au mo- ment où la séance a eu lieu, elle n'a pas traité cet objet. Je vous demande donc de surseoir et de reporter cet objet à une autre séance.
Verschoben - Renvoyé
91.020
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. März 1991 (BBI | 1548) Message et projet d'arrêté du 4 mars 1991 (FFI 1472)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Seiler, Berichterstatter: Im Grundsatzpapier, das anlässlich ei- nes europäischen Symposiums für Raumplanung in Schaff- hausen Ende Mai behandelt wurde, steht im Zusammenhang mit dem kommenden EG-Binnenmarkt unter anderem: «Re- gionale Ungleichgewichte verstärken sich, da ab 1993 die Standortvorteile der Wirtschaft voll zum Tragen kommen. Die Berg- und Randregionen werden nochmals die Verlierer sein, da gerade in der Industrie und im Dienstleistungsbereich die Standortgebundenheit noch geringer ist als in der Landwirt- schaft.»
Als Folge der zunehmenden Industrialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg und der immer grösseren Bedeutung, die der Dienstleistungssektor in den letzten beiden Jahrzehnten in unserem Land erlangt hat, wurde schon frühzeitig erkannt, wie wichtig es ist, auf Bundesebene regionalpolitisch aktiv zu wer- den. Aus dieser Erkenntnis resultierte das Bundesgesetz vom 28. Juni 1964 über Investitionshilfe für Berggebiete, abgekürzt IHG bezeichnet. Dieses strebt an, durch den Einsatz gezielter Massnahmen eine Angleichung der Lebensbedingungen zwi- schen wirtschaftlich schwachen und wirtschaftlich starken Ge- bieten und eine angemessene Besiedlung der verschiedenen Landesteile zu erreichen. Zum Beispiel sollen durch eine bes- sere Ausstattung der schwächeren Regionen mit Infrastruktur- einrichtungen die Standortgunst für Unternehmungen und die Wohnattraktivität für private Haushalte erhöht werden.
Das IHG bezweckt, insbesondere die Verwirklichung jener Vorhaben sicherzustellen, bei denen die zur Restfinanzierung gewährten Unterstützungen nicht ausreichen oder für die keine Subventionen vorgesehen sind, so dass die Projektträ- ger bei einer Finanzierung über das Bankensystem übermäs- sig belastet würden. Die Restfinanzierung erfolgt durch Ge- währung, Vermittlung oder Verbürgung von Darlehen zu gün- stigeren als den marktüblichen Bedingungen und - soweit er- forderlich - durch die Uebernahme von Zinskosten. Die Bun- deshilfen werden auf Antrag und durch Vermittlung der Kan- tone gewährt, die jeweils eine gleichwertige Leistung zu er- bringen und die Haftung für Verluste aus Investitionshilfever- pflichtungen zu übernehmen haben.
Damit überhaupt solche finanziellen Hilfen ausbezahlt werden können, müssen sich die Regionen - heute sind vom Bund deren 54 in 20 Kantonen anerkannt - konstituieren und soge- nannte Entwicklungskonzepte ausarbeiten. Diese 54 Regio- nen umfassen rund 1250 Gemeinden, etwa zwei Drittel der Landesfläche und gegen einen Viertel unserer Bevölkerung. Mit Inkrafttreten des Investitionshilfegesetzes ist vom Bund ein Fonds mit 500 Millionen Franken geaufnet worden. Eine
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zweite Einlage von 300 Millionen Franken erfolgte 1984. Bis Ende 1990 wurden damit gegen 3800 Infrastrukturvorhaben mit mehrheitlich zinslosen Darlehen von insgesamt 1,1 Milliar- den Franken gefördert. Die 300 Millionen Franken, die über die Fondseinlage von total 800 Millionen Franken eingesetzt werden konnten, stammten aus rückfliessenden Zahlungen. Das dadurch im Berggebiet ausgelöste Investitionsvolumen beläuft sich auf die erstaunlich hohe Summe von ca. 7 Milliar- den Franken. Ueber 20 Prozent dieser Mittel sind in den für den Umweltschutz bedeutungsvollen Bereich der Ver- und Entsorgung investiert worden, gefolgt von den Bereichen Ge- sundheit (Alters- und Pflegeheimprojekte), Sport, Erholung, Freizeit und auch Bildung.
Heute, 1991, darf ganz eindeutig festgestellt werden, dass das IHG wesentlich zur infrastrukturellen Ausstattung der Entwick- lungsregionen beigetragen hat. Es hat sich bewährt, und es wird ihm von den Anwendern, den Regionen, den Kantonen und auch auf Bundesebene volle Anwendbarkeit attestiert. Eine Gesetzesrevision ist also nicht opportun.
Hingegen muss der Investionshilfefonds kräftig aufgestockt werden. Es sind vor allem folgende fünf Faktoren, die diesen Schritt nötig machen:
Erst seit 1987 befinden sich alle 54 Entwicklungsregionen in der Phase der Konzeptrealisierung.
Die Gesuche aus dem Bereich des Gesundheitswesens in den Jahren 1987 bis 1990 haben infolge der Auswirkungen der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sprunghaft - und nicht voraussehbar - zugenommen.
Es ergab sich eine starke wachstums- und wohlstandsbe- dingte Zunahme der Nachfrage, die sich aus den Anforderun gen der einheimischen Bevölkerung einerseits und der Ferien- gäste ergibt.
In den letzten Jahren ist das Zinsniveau stark gestiegen.
Es ist eine erhebliche Bauteuerung zu verzeichnen.
Ende 1990 lagen bei der Zentralstelle für regionale Wirtschafts- förderung bereits 376 unerledigte Gesuche im Gesamtbetrag von 240 Millionen Franken vor. Bis Ende dieses Jahres dürfte sich der Pendenzenberg aufgrund der gegenwärtig knappen Fondsmittel und der nicht nachlassenden Nachfrage nach dieser Hilfe auf schätzungsweise rund 300 Millionen Franken erhöhen.
Die Kommission hat die bundesrätliche Vorlage an einer ganz- tägigen Sitzung beraten. Zu Beginn der Sitzung hörte sie vier Vertreter von verschiedenen Regionen an. Diese berichteten über ihre bisherigen positiven Erfahrungen und Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes und baten uns inständig, den Fonds möglichst schnell und möglichst kräftig zu erhöhen, um die noch unerledigten und die laufend neuen Aufgaben auch zukünftig bewältigen zu können.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Fonds für Investitions- hilfe bis zum Jahr 2000 um zusätzlich 670 Millionen Franken zu erhöhen. Diese neuen Mittel sollten wie folgt verteilt wer- den: 300 Millionen Franken zur Deckung des Bedarfs aus pen- denten Gesuchen; 370 Millionen Franken zusammen mit den Darlehensrückflüssen und den zukünftig bescheidenen Zins- leistungen - der Bundesrat spricht von 2 Prozent - für die Fi- nanzierung von neuen Gesuchen.
Die Mehrheit der Kommission findet, dass diese 370 Millionen Franken für Neuinvestitionen bis zum Jahr 2000 ungenügend seien, und schlägt Ihnen eine Erhöhung auf total 900 Millionen Franken vor. Einen Antrag der Minderheit, welche diese zu- sätzliche Aufstockung der Kommissionsmehrheit nicht akzep- tieren konnte, finden Sie in der Fahne; dieser wird noch be- gründet werden.
Welche Hauptgründe bewogen die Kommissionsmehrheit, Ih- nen eine Einlage von 900 Millionen Franken statt deren 670 Millionen Franken beliebt zu machen?
starken Regionen ist immer noch zu gross. Um diesen aufzu- heben, benötigen die Bergregionen die Bundesmittel drin- gend.
Ohne Aufstockung des Investitionshilfefonds müssten bei den jährlichen Zusicherungslimiten drastische Kürzungen vor- genommen werden. Dies wiederum würde die Funktionsfähig- keit des IHG in Frage stellen und im Extremfall zum Zusammen- bruch der bundeseigenen Berggebietsförderung führen.
Wie eingangs zitiert, wird bei Vollendung des europäischen Binnenmarktes der Strukturwandel beschleunigt. Dies wird auch unser Land längerfristig treffen, vor allem wenn ein Euro- päischer Wirtschaftsraum doch noch zustande kommt.
Der rasche technische Fortschritt führt zu immer neuen Be- dürfnissen an Infrastruktur. Dazu gehören heute vor allem der Telekommunikationsbereich, Anlagen der kollektiven Wärme- versorgung, Nutzung alternativer Energieträger sowie in zu- nehmendem Masse auch Einrichtungen zum Schutze der Um- welt und zur Erhaltung der Landschaft.
Die schneearmen Winter der letzten Jahre zwingen insbe- sondere die voralpinen Fremdenverkehrsorte, ihre touristi- schen Entwicklungsziele zu überdenken. Dazu gehören auch Ueberlegungen, wie allenfalls der Sommertourismus ausge- baut oder angepasst werden kann.
Die massive Erhöhung des Zinsniveaus belastet die Träger der Infrastruktur in zunehmendem Masse. Schliesslich hat auch die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Teuerung einen erheblichen Realwertverlust verursacht. In An- betracht eines bereits bestehenden Notstandes - fast die Hälfte der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung ist theoretisch ja jetzt schon ausgegeben - und der unumstritte nen Notwendigkeit der Investitionshilfe ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine Aufstockung auf 900 Mil- lionen Franken notwendig sei. Allein schon die Aufrechnung der Teuerung macht es notwendig, auf mindestens 800 Millio- nen zu erhöhen. Damit könnten aber teurere Investitionen schon nicht mehr voll berücksichtigt werden. Die Kommis- sionsmehrheit betrachtet ihre Erhöhung auch deshalb als an- gebracht, weil sich die Auszahlung auf neun Jahre verteilen wird. Sie will damit auch vorbeugen, dass nicht schon Mitte der neunziger Jahre wieder Gesuche infolge fehlender Fonds- mittel zurückgewiesen werden müssen.
Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und der Kommissionsmehrheit, das heisst der Erhöhung der Fonds- einlage von 670 Millionen Franken auf total 900 Millionen Franken, zuzustimmen.
Präsident: Ich danke dem Kommissionspräsidenten. Er hat bereits in seinem Eintretensvotum die einzige Differenz (670 Millionen oder 900 Millionen Franken) behandelt. Ich schlage vor, dass sich alle Redner bereits in der Eintretensde- batte zu dieser Differenz äussern.
M. Flückiger: La politique régionale à travers les applications de la LIM remplit un office non seulement économique, mais encore effectivement politique. Dans les régions périphéri- ques, il n'est de corporation de droit public qui n'inclue dans ses projets d'équipement les prêts LIM, sans lesquels telles réalisations seraient exclues ou réduites pour le moins à des dimensions peu en rapport avec les besoins réels.
Ainsi, à titre d'exemple, la Communauté de l'école secondaire de mon district, regroupant 38 communes, construit un com- plexe scolaire pour quelque 450 élèves, d'un coût de 19 millions. Dès l'achat des parcelles nécessaires, la LIM est intervenue, permettant, dans l'intervalle, après que l'opportu- nité des offres de vente eut été saisie, la mise en place des pro- cédures de participation de chaque commune au financement de l'ensemble. A défaut des prêts LIM, le recours aux prêts bancaires, avec le service de la dette à 8,5 pour cent, rendait aléatoire la mise en chantier des installations dont notre jeu- nesse a besoin.
Dans ce cas précis, comme probablement dans beaucoup d'autres, j'affirme que l'aide apportée revêt une signification politique. La Confédération démontre que le soutien aux zo- nes les moins favorisées participe de la solidarité nationale dans son expression pratique. Certes, l'arrêté fédéral qui nous
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est soumis aujourd'hui n'annonce pas une rupture de la no- tion de solidarité contenue dans la LIM. L'augmentation du fonds d'aide en matière d'investissements de 670 millions de francs supplémentaires, à raison - on l'a lu - de tranches de plus de 80 millions par an dès 1992 et jusqu'en l'an 2000, mar- que bien la volonté des autorités fédérales de poursuivre la politique régionale en Suisse. Toutefois, les observations de la majorité de la commission sont fondées. Sur les 670 millions prévus, on escompte que quelque 370 millions serviront au fi- nancement des nouveaux prêts.
Or, les associations régionales LIM, singulièrement les asso- ciations romandes, ont fait remarquer que les effets du renché- rissement ne sont pas ou sont insuffisamment évalués dans le calcul du montant nécessaire au réapprovisionnement du fonds. Il serait illusoire, selon les spécialistes, de croire que les amortissements des anciens prêts permettront de financer une part importante des nouveaux prêts, les expériences en l'espèce l'ayant démontré.
Il ne faudrait pas oublier que les prêts LIM interviennent en fa- veur de régions où la fragilité économique a engendré des re- tards en équipement. Aujourd'hui, grâce à la LIM notamment, ces retards sont partiellement comblés, les investissements prioritaires ayant été consentis. Un certain nombre d'infra- structures doivent maintenant suivre le relatif développement atteint par les régions concernées, telles que salles de specta- cles, diversification des sources d'énergie - nous aurons tan- tôt, dans le canton du Jura, une connexion au réseau du gaz naturel - et j'en passe, cela dans un temps où les finances pu- bliques sont préoccupantes et où, à nouveau, l'économie donne des signes d'essoufflement. Cette relative détérioration de la situation rend plus que jamais indispensable l'aide ac- cordée par le canal de la LIM, principal instrument de notre po- litique régionale.
Je suis de ceux qui estiment que le montant de 670 millions fi- gurant au projet d'arrêté doit être augmenté de 230 millions, afin de permettre à la LIM de répondre aux attentes et de rem- plir ainsi son double office économique et politique. 900 millions, Monsieur le Conseiller fédéral, merci d'avance.
Lauber: Das IHG ist der eigentliche Eckpfeiler der schweizeri- schen Regionalpolitik. Mit diesem Gesetz wollte und will der Bund die Existenzbedingungen im Berggebiet verbessern, in- dem er für Infrastrukturvorhaben und für den Erwerb von Land zu Industrie- und Gewerbezwecken gezielte Investitionshilfe gewährt.
Bundesdarlehen können bekanntlich nur an Regionen gelei- stet werden, die über ein genehmigtes Entwicklungskonzept verfügen. Seit 1987 verfügen alle 54 Regionen der Schweiz über ein genehmigtes Konzept. Die regionalen Entwicklungs- konzepte und Regionssekretariate bestehen als institutionel- ler Background. Die Kantone sind in die Verantwortung und den Vollzug eingebunden. Es besteht ein vertikaler Konsens bei den Massnahmen. Die Wirksamkeit der Investitionshilfe wird subjektiv als hoch eingestuft, ordnungspolitisch ist diese Art Hilfe akzeptiert. Die Langfristigkeit der Massnahmen ge- währt einen hohen Rechtssicherheitsgrad.
Bis Ende 1990 wurden Darlehen an 3723 Projekte in der Höhe von rund 1,1 Milliarden Franken zugesichert. Das damit zu- sammenhängende Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund 6,4 Milliarden Franken. Die starke Beanspruchung des Fonds führte 1984 zu einer ersten Aufstockung von 500 auf 800 Millionen Franken. Zwei im Herbst 1990 im National- und Ständerat überwiesene Motionen von Herrn Kollege Ga- dient und Herrn Steinegger forderten eine weitere zusätzliche Aeufnung dieses Fonds. Beide Motionen entstanden aus ech- ter Sorge um den Fortbestand dieses Instrumentariums. Warum? Bis zum Jahre 1987 hielt sich die Zahl der jährlich neu eingegangenen Gesuche betragsmässig weitgehend im Gleichschritt mit dem vom EVD zugesicherten Darlehen. Die Gesuche konnten bis dahin ohne grosse zeitliche Verzöge- rung behandelt werden - das hat sich leider geändert. Seit 1987 steigt jedoch nicht nur die Zahl der jährlich neu einge- reichten IH-Gesuche stark an, sondern ebenfalls die jeweils pro Geschäft beantragte Summe. Es sind hauptsächlich vier Faktoren für diese Entwicklung verantwortlich:
eine nicht voraussehbare, sprunghafte Zunahme der Gesu- che aus dem Bereich des Gesundheitswesens, beispiels- weise Altersheime;
eine starke wachstums- und teilweise auch wohlstandsbe- dingte Zunahme der Nachfrage;
das in den letzten Jahren sehr stark angestiegene Zinsni- veau; und
eine erhebliche Lohnteuerung.
Wie bekannt ist, ist dieser Fonds praktisch erschöpft. Die Aus- wirkungen sind recht gravierend. Die ungenügenden Budget- mittel 1990 hatten bereits im letzten Jahr erhebliche Folgen: Eine ganze Reihe von Gesuchen konnte nicht mehr bewilligt werden, sie wurden zurückgeschoben; zugesicherte Darle- hen konnten nicht ausbezahlt werden - mit entsprechenden Folgen für die Gemeinden und die übrigen Träger -; Liquidi- tätsengpässe; hohe Zinslasten usw.
Wir sind deshalb dem Bundesrat sehr dankbar, dass er die Motionen Steinegger und Gadient so beförderlich behandelt hat und uns heute schon einen Bundesbeschluss zur nötigen Aufstockung des Fonds vorlegt. Als langjähriges Mitglied der beratenden Kommission des Bundesrates für regionale Wirt- schaftsförderung kann ich Sie versichern, dass die Weiterali- mentierung des Fonds einem wirklich echten Bedürfnis ent- spricht.
Wir haben uns anlässlich einer speziellen Sitzung im Dezem- ber des letzten Jahres sehr eingehend mit der Entwicklung dieser Hilfe und dem heutigen Stand der Dinge befasst. Die bisher erzielten Resultate sind positiv, wie es auch in der Bot- schaft sehr gut dargestellt wird. Zurzeit stehen aber rund 340 Gesuche mit einer Gesamtsumme von rund 240 Millionen Franken an. Aufgrund einer Hochrechnung wird sich dieser Rückstand, wie unser Präsident dargelegt hat, bis Ende die- ses Jahres auf rund 300 Millionen Franken erhöhen.
Der Bundesrat schlägt uns 670 Millionen Franken vor - wir ha- ben dafür Verständnis. Das heisst aber, wenn man die pen- denten Gesuche in Betracht zieht, dass effektiv noch 370 Mil- lionen Franken zur Verfügung bleiben.
Was für uns recht schwer verständlich war, ist der Umstand, dass der Bundesrat der Teuerung nicht Rechnung getragen hat. Wenn man eine dreiprozentige Teuerung in Betracht zieht - dies ist das untere Limit, sie ist höher -, dann macht das al- lein 130 Millionen Franken Kaufkraftverlust aus. Nur schon mit einer Teuerung von 3 Prozent käme man auf 800 Millionen Franken.
Wenn Ihnen die Kommissionsmehrheit heute 900 Millionen Franken vorschlägt, ist das gerechtfertigt, weil wir dadurch einer dreiprozentigen Inflation Rechnung tragen und weitere 100 Millionen Franken als zusätzliche Aufstockung berück- sichtigen können. Dies ergibt einen bescheidenen Zuwachs von jährlich 11 Millionen Franken. Weil aber jedes Prozent mehr Teuerung den Bund um 50 Millionen Franken mehr be- lastet, kann der Antrag der Kommissionsmehrheit auch so ausgelegt werden, dass wir für eine Teuerung von 5 Prozent gewappnet sind. Und eine solche Teuerung von 5 Prozent muss angesichts der heutigen Verhältnisse als realistisch be- zeichnet werden. Bei den Bundessubventionen, die jährlich beschlossen werden, wird auch auf den aktuellen Stand der Teuerung abgestellt. Wir sehen deshalb nicht ein, weshalb man dies hier - nur weil es sich um Darlehen aus einem Fonds und nicht um Subventionen handelt - nicht auch ma- chen soll.
Zu der in der Kommission angesprochenen «Rückzahlungs- moral» bei den Darlehen darf ich festhalten, dass sie sehr gut ist. Wir haben bisher Verluste von weniger als einem Promille der gewährten Hilfe feststellen müssen. In der Kommission wurde auch der Vorschlag eingebracht, die Aeufnung bis 1995 zu befristen, doch das scheint uns nicht zweckmässig. Es wurde auch eine Revision des IHG innerhalb von zwei Jahren vorgeschlagen. Das ist natürlich unmöglich; und eine befri- stete Aeufnung bis 1995 ist undenkbar, weil ein Zeitraum von vier Jahren für eine langfristige Planung viel zu kurz ist.
Regionalpolitik ist eine längerfristige Aufgabe in unserem Lande, sie ist als solche gedacht und muss auch finanziell langfristig abgesichert werden, schon im Interesse der Rechts- sicherheit. Es braucht diese Zeit, bis der IH-Fonds richtig und
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voll zum Tragen kommt. Der Gesetzgeber hat gerade deswe- gen die Fondslösung gewählt. Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und der Fas- sung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Frau Weber, Sprecherin der Minderheit: Der Bundesrat bean- tragt uns, den Investitionshilfefonds für die Berggebiete mit 670 Millionen Franken anzureichern. Ich trete sehr gerne auf diesen Antrag ein.
Der Gedanke, den Ausgleich der verschiedenen Regionen weiter zu fördern, ist auch 17 Jahre nach dem Erlass des Ge- setzes aktuell. Aktuell ist nach wie vor auch der Gedanke, dass es bei diesem Fonds nicht darum geht, mit öffentlichen Mitteln eine Lage erträglicher zu gestalten, sondern insbesondere darum, wirtschaftliche Entwicklungen einzuleiten, die weitere öffentliche Hilfe unnötig machen sollten.
Wirtschaftlich gleiche Bedingungen wie in den städtischen Ag- glomerationen können auch mit weiteren Beträgen nicht ge- schaffen werden. Es ist aber auch fraglich, ob die Bedingun- gen der städtischen Agglomerationen unter allen Umständen so erstrebenswert sind.
Hingegen kann man sagen, dass sich Erfolg dort eingestellthat, wo die Jugend dieser Regionen überzeugt werden kann, dass sich ein Verbleiben in beruflicher und gesellschaftlicher Hin- sicht, aber auch bezüglich der Lebensqualität lohnt. Offenbar sind diesbezüglich positive Resultate verzeichnet worden. Das bewegt uns auch dazu, gerne auf diese Vorlage einzutreten.
Da der Kommissionspräsident gerade zu Artikel 1 Stellung ge- nommen hat, erlaube auch ich mir etwas dazu zu sagen, d. h. zum Minderheitsantrag: Sie haben die Begründungen des Präsidenten gehört. Diese Begründungen - ich habe sie mir notiert - beinhalten eigentlich nichts Neues, wenn ich es mit dem vergleiche, was in der Botschaft selber steht. Das heisst, dass sie im Grunde genommen auch in dem enthalten sind, was der Bundesrat in Betracht gezogen hat, um eine Auf- stockung von 670 Millionen Franken zu beantragen.
Die Botschaft geht also von 670 Millionen Franken aus. Die Kommissionsmehrheit hat diesen Betrag aber auf 900 Millio- nen Franken aufgestockt. Ich meine, dass sie das eigentlich ohne speziellen Grund getan hat. Es ist in unserem Rat - auch im Nationalrat - so Brauch geworden, die Vorlagen des Bun- desrates, die ja jeweils bis ins Detail begründet sind, mit 200, 300 Millionen Franken anzureichern. Ich sage Ihnen ganz klar, dass ich solche Willkür nicht gutheissen kann.
Eine Minderheit beantragt Ihnen deshalb, beim bundesrätli- chen Betrag von 670 Millionen Franken zu verbleiben. Er ist meines Erachtens ausgewiesen. Was darüber hinaus geht, ist ein Geschenk, das die Mehrheit mit grosszügiger Hand vertei- len will.
Als erstes weise ich darauf hin, dass 670 Millionen Franken nicht nichts sind. Dieser Betrag ist nicht einfach per se zu ver- stehen. Vielmehr löst er ein Investitionsvolumen von etwa 2,7 Milliarden Franken aus, und für diese Summe müssen nicht nur Projekte da sein, sondern auch die Verwirklichung braucht ihre Zeit.
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Nochmals 230 Millionen Franken mehr zu sprechen, heisst, das Investitionsvolumen um eine Milliarde zu erhöhen. Auch dafür braucht es Projekte. Es braucht aber eine gewisse Zeit, um diese Projekte zu verwirklichen. So bitte ich Sie, der Ver- wirklichung von Plänen die Zeit zu gönnen. Sonst ist dieser Rat ja eher gemächlich und rühmt sich, vorsichtig zu sein. Das gilt nicht - das kann ich jetzt aus Erfahrung sagen - bei Landwirt- schafts- und Bergvorlagen.
Sie haben letzte Woche unseren Finanzvorsteher gehört. Herr Bundesrat Stich hat uns nicht gerade rosige Zeiten verspro- chen. Er hat für nächstes Jahr ein Defizit von 3,3 Milliarden Franken in Aussicht gestellt. Ich gehe deshalb grundsätzlich davon aus, dass wir nicht nur auf die jährlichen finanziellen Be- dürfnisse der begünstigten Regionen Rücksicht nehmen kön- nen, sondern dass wir die finanziellen Möglichkeiten des Bun- des mit in Betracht zu ziehen haben. Man kann nicht einseitig fordern, ohne der finanziellen Lage des anderen auch Rech- nung zu tragen. Es ist meines Erachtens höchst unerfreulich, immer wieder feststellen zu müssen, dass die Räte die Anträge des Bundesrates überbieten.
Ich bitte Sie im weiteren, uns nicht vorzuhalten, das Ganze ko- ste ja gar nichts. Es kostet sehr wohl etwas, das wissen Sie auch: Zinsen und die Rückzahlungen, die nicht einfach flies- sen, sowie die wachsenden Begehrlichkeiten, die aufzuzeigen sind. Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass wir über zahlreiche weitere Kostenstellen Gelder in die Regionen flies- sen lassen, Gelder, von denen wir 1974 - als das Gesetz erlas- sen wurde - noch nichts gewusst haben. Ich denke an Um- weltbeiträge, an die Beiträge, die wir letztes Jahr für die ausfal- lenden Einkommen wegen der «sommerlichen» Winter ein- setzten. Wir verteilen auch Gelder über verschiedene Spezial- vorlagen; jede Landwirtschaftsvorlage beinhaltet im Grunde genommen ein Stück Ausgleich.
Wir tun deshalb gut daran, uns - insbesondere als Erstrat - auf die von der Verwaltung sicher solide errechneten Bedürfnisse zu stützen. Wir haben meines Erachtens kein Geld, das wir mit der Giesskanne ausschütten könnten.
Ich bitte Sie deshalb, den vom Bundesrat vorgeschlagenen 670 Millionen Franken zuzustimmen. Sollte dieser Betrag aus irgendwelchen, aber begründeten dringlichen Fakten in fünf bis sechs Jahren nicht ausreichen, so bin ich gerne bereit, auf eine weitere Vorlage einzugehen. Aber heute sollten wir uns - angesichts auch der finanziellen Lage des Bundes - diszipli- nieren.
Ruesch: Wer in der Privatwirtschaft in irgendeinem Sektor neue Investitionen plant, macht in diesem Moment vorerst eine Erfolgskontrolle. Und das soll auch der Staat tun. Wir kön- nen die Wirksamkeit dieses Gesetzes nun während rund an- derthalb Jahrzehnten überblicken. Das Gesetz - das zeigen Detailinspektionen - hat überall dort seinen Zweck erfüllt, wo genügend starke Investitionen gemacht werden konnten.
Am Anfang der Laufzeit dieses Gesetzes genügte es noch, wenn man einem Bergdorf die Schule erhielt, um die Abwan- derung zu stoppen. Das ist heute vorbei. Heute muss man auch im Wahlbedarf etwas anbieten, beispielsweise mit dem Bau von Turnhallen, von Mehrzweckgebäuden, in Form von Altersheimen usw. Nur dann bleiben die Leute. Anzusprechen gilt es vor allem die jungen Familien, welche Kinder in der Er- ziehung haben und welche an einem Gemeinschaftsleben in den Vereinen, in Sport und Kultur in einem Dorf teilnehmen wollen. Sie bleiben nur dann im Tal, wenn auch ein Wahlbedarf befriedigt werden kann. Zu diesem Zweck bedarf es genü- gend starker Investitionen.
Nun, es ist keineswegs so, Frau Weber, dass wir keinen spezi- ellen Grund dafür gehabt hätten, hier aufzustocken. Wenn Sie den Rückstau von 300 Millionen Franken betrachten, so ist es nicht so, dass Sie auf Projekte warten müssen, wie Sie das an- gedeutet haben, ganz im Gegenteil: Die Projekte sind da und warten auf Geld. Nur wenn sie rechtzeitig verwirklicht werden, können auch dort, wo wir die Gelder einsetzen wollen, Abwan- derungen der jetzigen jungen Generation, der jungen Fami- lien verhindert werden. Wenn schon ein Rückstau von 300 Mil- lionen Franken da ist, so rechtfertigt sich eine Aufstockung. Es geht nicht um Geldverschwendung, sondern darum, dass wir - wenn wir schon helfen - so helfen, dass die Hilfe wirksam ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine OECD-Studie verweisen, die kürzlich erschienen ist. Eine von der OECD ein- gesetzte Expertengruppe untersuchte 1989 auf einer Studien- reise die schweizerische Regionalpolitik.(Es ist Mode gewor- den, über alle möglichen Politiken OECD-Studien zu verfas- sen. So habe ich kürzlich eine Studie der OECD über die schweizerische Bildungspolitik gesehen.) Die Experten der OECD stellen fest, dass die in Bergregionen und monoindu- striellen Gebieten ergriffenen Massnahmen richtig und wirk- sam seien. Sie stellen aber auch fest, Frau Weber, dass die ein- gesetzten Mittel zu gering seien. Neben jedem für die Regio- nalpolitik ausgegebenen Franken gebe der Bund zum Bei- spiel für die vergleichbare Sozialpolitik 70 Franken aus. Soweit die OECD-Studie.
Wir haben in der letzten Woche die Forschungsausgaben für die nächste Planungsperiode fast verdoppelt und über 2 Milli- arden Franken bewilligt. Auch die Vorlage für die Hochschul- förderung, welche der Bundesrat letzten Montag verabschie- det hat, sieht eine Verdoppelung der Ausgaben vor; Wachs-
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tumsraten von 16 Prozent pro Jahr werden vorgeschlagen. In der Auslandhilfe haben wir mehrere grosszügige Vorlagen ver- abschiedet, und heute lag auf dem Tisch des Hauses der Ent- wurf der Botschaft für die Fortsetzung der humanitären Hilfe über 1,05 Milliarden Franken.
Wenn wir alle diese Ausgaben, die wir grosszügig beschlos- sen haben und beschliessen werden, mit diesen zusätzlichen 230 Millionen Franken vergleichen, dann entsteht ein Missver- hältnis: Wir können es uns offenbar leisten, in allen Gebieten grosszügig zu sein - nur hier, bei der Förderung der Bergge- biete, tritt auf einmal das Sparen in den Vordergrund.
Wenn Sie die zusätzlichen 230 Millionen Franken auf die Jah- re 1992 bis 2000 verteilen, dann machen die jährlichen Zah- lungskredite 1 Promille des Bundesbudgets aus. Ich glaube, der Einsatz dieser Mittel ist zu verantworten, allzumal dieser Einsatz - wie die Untersuchungen zeigen - nur dann sinnvoll ist, wenn er kräftig erfolgt und nicht nur symbolisch ist.
M. Jelmini: Tout le monde est d'accord pour affirmer que l'aide en matière d'investissements dans les régions de mon- tagne apporte des avantages appréciables. L'aide est consi- dérée comme un des instruments les plus efficaces de la politi- que régionale. Au-delà de l'aide directe, il faut rappeler que les cantons ont été stimulés pour faire par eux-mêmes plus que l'aide apportée par la Confédération. Dans mon canton, par exemple, on a élargi le champ d'application à des zones non reconnues par l'autorité fédérale, ce qui signifie qu'un certain élan a été donné et que l'on doit poursuivre en ce sens.
Par conséquent, il est faux de prétendre que l'on doit globale- ment se limiter à une action minimale. L'ampleur du problème a fait ressortir quelques défauts qui résultent surtout de l'exi- guïté des moyens disponibles et de la longueur de la procé- dure. Cette dernière a été récemment modifiée, de sorte que quelques défauts ont été éliminés.
La proposition qui nous est soumise vise, sur le plan quantita- tif, à augmenter le volume de l'aide. Il faut reconnaître que le Conseil fédéral a réagi assez rapidement et à propos, mais avec parcimonie. En effet, il a limité l'ampleur de cette aide à des chiffres encore insuffisants. La commission nous a révélé les raisons militant en faveur d'une augmentation des limites de l'alimentation du fonds d'aide en question, afin, entre au- tres, de contrecarrer le fléau des intérêts élevés - un cadeau de la Banque nationale - que le Conseil fédéral continue impu- nément à tolérer. En outre, il s'agit de rattraper rapidement le retard pris, sinon l'on risque de créer des malaises.
Pour sa part, Mme Weber est d'avis qu'il ne faut pas augmen- ter ces moyens. Or, il y a lieu de rappeler que l'on ne donne pas de l'argent à fonds perdu, mais que l'on met à disposition pratiquement un fonds de roulement. Il s'agit en effet de faire fonctionner durablement une machine que l'on a fait démar- rer. On fait bien les choses ou on ne les fait pas! Si l'on entame une action quelle qu'elle soit, on ne peut pas la stopper ou la ralentir, au risque de faire naître des tensions inutiles, notam- ment entre la Confédération et les cantons.
En outre - je ne voudrais pas faire du «keynésisme» - mais, à mon avis, le moment est favorable pour intensifier les investis- sements dans la réalisation de certains projets, dans des ré- gions en développement, surtout, si l'on pense aux retombées des effets multiplicateurs sur un grand nombre d'activités éco- nomiques. En effet, une petite récession est désormais en train de se produire à cause de l'évolution de la conjoncture que le Conseil fédéral laisse dominer par la Banque nationale. Dans ces circonstances, il serait juste de suivre l'avis de la commission. On devrait également demander au Conseil fé- déral s'il ne serait pas possible d'améliorer la procédure d'exa- men des projets et surtout d'accélérer le versement des aides. En effet, en retardant les paiements, on annule une grande partie des effets de l'aide, surtout pour les destinataires, pu- blics ou privés, qui se trouvent dans des situations financières difficiles. Il est également important de laisser entrevoir aux cantons la possibilité d'adapter leur planification aux nouvel- les conditions, notamment du point de vue matériel. Si notre conseil se déterminait précisément en la matière, on pourrait alors engager le Conseil national à suivre notre exemple.
En ce qui concerne la motion qui nous est présentée, je suis
d'avis qu'il ne faut pas l'accepter, parce que la coordination de la politique régionale, la simplification et la rationalisation des procédures sont en effet des tâches permanentes du Conseil fédéral et de l'administration, et le Parlement peut les vérifier périodiquement dans leur application. Elles ne doivent donc pas être ultérieurement précisées ni limitées dans le temps.
Danioth: Ich bin überzeugt davon, dass uns das regionalpoli- tische Sicherungsnetz des IHG, das schwächere und stärkere Landesgegenden in eine nationale Solidarität einbindet, in diesem Lande bisher vor sozialen Belastungen und gar Er- schütterungen bewahrt hat. Dies ist über die volkswirtschaftli- che und regionale Bedeutung hinaus wohl die grösste Lei- stung dieser Institution.
Die interregionalen Disparitäten, die auch heute noch gross sind - man sehe sich einmal die unterschiedlichen Tabellen über Volkseinkommen und Finanzkraft an -, diese nach wie vor grossen Unterschiede konnten nur dank dieser gezielten Entwicklungsförderung einigermassen in Grenzen gehalten werden. Die enge Kooperation zwischen den Regionen, den Kantonen und dem Bund hat das Einvernehmen zwischen den verschiedenen Landesteilen wesentlich beeinflusst. Das Subsidiaritätsprinzip ist voll zum Tragen gekommen.
Wir haben es mit einem Gesetz von hoher Akzeptanz zu tun. Die Multiplikatoreffekte lassen sich nicht bestreiten. Mit dem Antrag, den Fonds um 900 Millionen Franken zu erhöhen, können nicht nur die rückständigen Gesuche aufgearbeitet werden, sondern es kann die Teuerung ausgeglichen und ausserdem eine Verstärkung dieser Hilfe erreicht werden. Sol- che Impulse sind nach wie vor unerlässlich, wenn man bei- spielsweise krisenanfällige Regionen stützen will, wie die Le- ventina oder das Urner Reusstal eine darstellen - Gegenden, Täler, die beide unter der Abwanderung leiden, nicht zuletzt als Folge des Abgeschnittenseins durch die Nationalstrasse und andere internationale Verkehrswege.
Im weiteren kann die Vereinfachung des Vollzugs, wonach der Kanton über Darlehen bis zu einem Betrag von 250 000 Fran- ken selbst entscheiden kann, nur dann richtig zum Tragen kommen, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Noch zur Frage Europa, die offenbar von Kollege Onken zur Begründung seiner Motion aufgeworfen wird: Hier gebe ich zu bedenken, dass man die Inhalte der Regionen der Schweiz von der Grösse und Zielsetzung her nicht mit dem Begriff «Re- gionen des neuen Europa» vergleichen kann. In diesem Zu- sammenhang bereits heute eine gesetzgeberische Initiative lancieren zu wollen, scheint mir verfrüht. Wir müssen zuerst weitere Erfahrungen sammeln. Sicher ist indessen, dass die Schweiz, wenn sie die Oeffnung gegenüber Europa verwirkli- chen will, starke Regionen - und ich meine, auch starke und lebensfähige Bergregionen - braucht. Diese tragen in wirt- schaftlicher, staatspolitischer und kultureller Hinsicht zum Ausgleich bei. Sie stellen einen wichtigen Faktor dar, um den Konzentrationstendenzen, die sich im Rahmen der Realisie- rung des europäischen Binnenmarktes abzeichnen, zu be- gegnen. Auch von daher lässt sich eine Erhöhung des Investi- tionshilfefonds im Ausmass von 900 Millionen Franken recht- fertigen.
Ich bitte Sie, diesem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Schiesser: Ich möchte gerne auf drei Punkte eingehen, die von besonderer Bedeutung sind und bisher erstaunlicher- weise noch nicht erwähnt wurden.
Auf Seite 10 der Botschaft heisst es, im Abschnitt Aeufnungs- modalitäten, für die ab 1992 neu gewährten Investitionshilfe- darlehen werde generell eine Verzinsung von 2 Prozent vorge- sehen. Bei der Tilgungsdauer wird ausgeführt, es werde eine durchschnittliche Laufzeit von 20 Jahren angenommen. Dazu möchte ich bemerken, dass Artikel 21 des Bundesgesetzes klar festlegt, die Darlehen seien gemäss der finanziellen Lei- stungsfähigkeit des Empfängers entweder zinslos oder aber zu niedrigeren als den marktüblichen Bedingungen zu gewäh- ren.
Sollte nun die Absicht bestehen, ab 1992 für alle Darlehen eine generelle Verzinsung von 2 Prozent einzuführen, so müsste ich mich einer derartigen Auslegung des Gesetzes widerset-
Investitionshilfe an die Berggebiete
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zen. Das Gesetz sieht ausdrücklich beide Varianten vor, zins- lose und zinsgünstige Darlehen. Aus diesem Grunde kann man nicht auf dem Wege einer blossen Erklärung in einer Bot- schaft dazu übergehen, inskünftig keine zinslosen Investi- tionshilfedarlehen mehr zu gewähren. Das wäre eine Verlet- zung nicht nur des Geistes, sondern auch des klaren Buchsta- bens des Gesetzes und würde vor allem von jenen Empfän- gern nicht verstanden, die trotz Hilfe des Bundes bei der Restfi- nanzierung immer noch mit Schwierigkeiten zu kämpfen ha- ben.
Es muss bei der Frage «Verzinsung oder Zinslosigkeit» auch künftig auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Empfängers abgestellt und, falls erforderlich, ein zinsloses Darlehen ge- währt werden.
Dieselben Ausführungen gelten sinngemäss für die Tilgungs- dauer der Darlehen. Das Gesetz sagt klar, dass diese Frist in der Regel 30 Jahre beträgt. Ich habe nichts dagegen einzu- wenden, wenn im Einzelfall eine andere Tilgungsdauer gelten soll. Aber wir dürfen uns nicht von dem im Gesetz klar vorgege- benen Rahmen entfernen. Regel sollte nach wie vor eine dreis- sigjährige Tilgungsdauer sein. Will man generell davon abwei- chen, muss man das Gesetz ändern.
Zum Schluss hätte ich noch eine Frage an den Bundesrat: Im Bericht zur regionalpolitischen Koordination wird darauf hin- gewiesen, dass sich bezüglich der Arbeitsplatzentwicklung gesamthaft gesehen der Rückstand des Berggebietes gegen- über der restlichen Schweiz weiter vergrössert hat. Auf Sei- te 55 heisst es, die Gesamtanalyse mache zudem deutlich, dass weitere Anstrengungen auf regionalpolitischer Ebene nötig seien, um das von zahlreichen naturräumlichen und wirt- schaftlichen Faktoren benachteiligte Berggebiet in seiner Ent- wicklung nachhaltig zu stärken.
Ich hätte gerne vom Bundesrat erfahren, was er unter dem Ausdruck «weitere Anstrengungen» in dieser Beziehung ver- steht. Ich gehe davon aus, dass diese Anstrengungen nicht nur das Investitionshilfegesetz, sondern auch andere Berei- che betreffen.
Onken: Lassen Sie auch mich zuerst sagen, dass Investitions- hilfe im Berggebiet sicher ein zweckmässiges Instrument des Ausgleichs und der Solidarität ist, ein Instrument, das sich in mannigfacher Weise bewährt hat, ein Instrument, das in geeig- neter Form fortgeführt werden sollte. Nur: Soll es so fortgeführt werden wie bisher? Ist das die richtige Linie? Weitermachen wie bisher, nur mit mehr Mitteln? Da melde ich meine Zweifel an.
Die Zeiten haben sich geändert, und dem ist Rechnung zu tra- gen. Ich erwähne vier Punkte:
Hier stelle ich die Frage der Zielkonformität. Kann mit der ver- gleichsweise engen Zielsetzung dieses Gesetzes erreicht wer- den, was heute notwendig ist? Eigentlich nur dann, wenn man den Zielsetzungsartikel sowie andere Bestimmungen des Ge- setzes bis ins Unzulässige strapaziert.
deutete vielfach auch: Wer hat, dem wird gegeben, noch zu- sätzlich; und wer zu kurz kommt, der tut es weiterhin.
1985 hat die Finanzdelegation mit kritisch-argwöhnischen Fra- gen nachgedoppelt, zum Beispiel mit der Frage, ob nicht bei verschiedenen Projekten «die Selbstfinanzierungskraft der Empfänger unterschätzt werde».
Noch in diesen letzten Tagen, im Monat Mai, ist die Evaluation der Regionalpolitik erneut Gegenstand von Zweifeln und Fra- gen. Die GPK des Nationalrates kritisiert in einem Schreiben an den Bundesrat den Biga-Bericht über die regionalpoliti- sche Koordination und den Stand der Regionalentwicklung als «weitgehend deskriptiv» und wirft ihm vor, «nur wenige Auskünfte über die Wirksamkeit des Investitionshilfegesetzes zu geben». Und noch ein anderes Zitat: «Hingegen wird nichts darüber ausgesagt, welches die tatsächlichen Gründe für diese Entwicklungsunterschiede sind und wie die Massnah- men des Bundes geeignet sind, diese Unterschiede zu verrin- gern.» Doch nichts von alledem wird wirklich aufgegriffen, nichts will man offensichtlich wahrhaben. Die Verfahren seien «angepasst worden»; wie, ist nicht wirklich ersichtlich. Wo und in welcher Form wurden die Richtlinien geändert? Genügen diese weitgehend undurchsichtigen Modifikationen, wo doch schon die Geschäftsprüfungskommission unseres Rates Ge- setzesänderungen gefordert hatte?
Das letzte Paket von 1986-1994 sah für die neun Jahre 300 Millionen Franken vor, das macht pro Jahr rund 33,3 Mil- lionen Franken. Neu schlägt der Bundesrat für 1992 bis ins Jahr 2000 - also das Ganze auch noch um zwei Jahre vorver- lagert - 670 Millionen Franken an Einlagen vor, das ergibt rund 74,5 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission hat diese Summe nun noch auf 900 Millionen Franken erhöht, also auf 90 Millionen pro Jahr. Das wird, fürchte ich, wenn wir so undifferenziert weiterfahren, erneut nicht ausreichen.
Mittlerweile liegen nämlich alle Entwicklungskonzepte vor. Die Wünsche, die Gesuche steigen munter, und bereits ist eine neue Generation von solchen Regionalplanungen im Anlau- fen, die weitere Ideen und neue Ansprüche befördern wird. Wir kommen also nicht darum herum, die Grundlagen selbst einer näheren Ueberprüfung zu unterziehen. Wir müssen über die Kriterien der Förderungswürdigkeit nachdenken.
Wir können nicht zwei Drittel unseres Landes mit diesem Inve- stitionshilfegesetz fördern. Das hat mit gezielter Entwicklung nichts, mit Giesskanne hingegen schon sehr viel zu tun. Es reimt sich auch nicht auf echte Solidarität, wie ich sie verstehe, denn wir müssen doch sicherstellen, dass tatsächlich den be- drängten Regionen geholfen wird und nicht den prosperieren- den Gebieten; dass wirklich die echt benachteiligten Bergge- biete in die Begünstigung gelangen und nicht die agglomerati- onsnahen «Hügelzonen», die ohnehin schon ordentlich profi- tieren.
Wir müssen sicherstellen, dass die Flexibilität in der Finanzie- rung verbessert wird - etwa durch Leistungsabgeltungen oder durch Unterhaltsbeiträge - und nicht bloss reine Investitions- kosten beitragsberechtigt sind. Schliesslich sollten wir die Ei- genständigkeit der Empfängerregionen stärken und zusehen, dass nicht neue Abhängigkeiten entstehen. Kurz: Es soll nach meinem Dafürhalten nicht weniger Geld ausgegeben werden, aber die Mittel sind differenzierter, gezielter und in gewisser Weise auch gerechter einzusetzen als bisher. Und wer als Ver- treter der Bergregion vor der Tatsache die Augen verschliesst, dass bei der bisherigen Praxis eben auch ordentlich «ge- streut» worden ist, der tut seinem vielleicht wirklich benachtei- ligten Gebiet keinen sonderlichen Gefallen.
E 10 juin 1991
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Investissements en faveur des régions de montagne
Für mehr Effektivität und für mehr Zielgerichtetheit bedarf es einer Modernisierung und Anpassung der rechtlichen Grund- lagen - und zwar bald. Meine Motion, die Sie auf Ihrer Fahne finden, gäbe dazu den Auftrag; sie umschreibt die Zielrichtung einer solchen Gesetzesrevision. Ich hatte ursprünglich vorge- sehen, die Mittel zu befristen, beispielsweise bis 1995/96, um den Bundesrat unter Zugzwang zu setzen, um einen gewissen Druck zu erzeugen. Ich habe davon jetzt Abstand genommen, weil ich einsehe, dass diese Investitionshilfe eine gewisse Kontinuität braucht, dass sie berechenbar und verlässlich sein muss.
Aber ich gehöre doch der Minderheit an, die sagt, mit 670 Mil- lionen sollte es an und für sich zunächst einmal sein Bewen- den haben. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Bundesrat ohne weiteres eine neue, bereinigte, verbesserte gesetzliche Grundlage vorschlagen. Aufgrund dieses neuen Gesetzes können und sollen dann auch grosszügig weitere Mittel bewil- ligt werden.
Ich bin also mit einer etwas anderen Argumentation für die Minderheit, die bei den 670 Millionen Franken bleiben will. Nicht weil ich irgendwie einsparen möchte, nicht weil ich dem Berggebiet weniger gönnen möchte, sondern weil ich die Ge- währ haben will, dass dieses Geld dorthin kommt, wo echte Benachteiligung besteht, also zu den tatsächlich bedrängten Regionen, mit denen wir Solidarität zu üben haben.
Deshalb beantrage auch ich Eintreten auf die Vorlage, Bewilli- gung der 670 Millionen Franken und Ueberweisung des Auf- trags, die gesetzlichen Grundlagen zu modernisieren und an- zupassen.
Rhyner: Drei Akzente von Frau Kollegin Weber veranlassen mich, vom ursprünglichen Grundsatz, nicht zu wiederholen, was schon gesagt worden ist, abzukommen. Die drei Akzente, Frau Weber, sind erstens Beiträge an Arbeitslose in Winter- sportgebieten; zweitens Projekte, die wir nicht kennen; und drittens Geschenke.
Es sind keine Geschenke - das ist die einzige Wiederholung, die ich hier sicherlich mache. Sie haben gehört: 670 Millionen Franken, davon ein Ueberhang von annähernd 300 Millionen Franken zurück bis ins Jahr 1987. Ich kann hier aus dem Vol- len schöpfen. Ich bin 25 Jahre - mehr als 25 Jahre - einer Ge- meinde vorgestanden, die an Fläche gleich gross ist wie die Stadt Zürich; die 96 Quadratkilometer, aber nur 830 Einwoh- ner hat. Die Lage: 800 bis 3100 Meter über Meer, der unterste Hof 800, der oberste 1500 Meter über Meer. Wir haben auf das Konzept Brosi/Danioth damals gewartet; ich war mit dabei, als es bei uns aus der Taufe gehoben werden konnte, und kann aus eigener Erfahrung sagen: Es sähe in den Bergregionen ganz anders aus, wenn das IHG nicht ins Leben gerufen wor- den wäre.
Ein Beispiel: Bei der Zählperiode Volkszählung 1960-1970 sind in unserem Tal 27 Prozent weniger Menschen gewesen. Welche Menschen gehen? Die jungen, die dynamischen ge- hen; die Statiker, die älteren bleiben. Was das für ein Sub- stanzverlust ist, kann nur erahnen und erfühlen, wer am Puls war. Heute hat sich das geändert. Einen wesentlichen Anteil daran hat das IHG. Soweit zum Allgemeinen!
Sie haben gesagt: «Projekte, die wir nicht kennen!» Wir ken- nen diese Projekte wohl, sehr wohl. Ich erwähne drei Bei- spiele:
In der Gemeinde, wo ich Gemeindepräsident war, kannten wir fast Winter für Winter tagelange Stromunterbrüche, und zwar im ganzen Tal, oft länger als eine Woche, in einzelnen Gebieten noch länger. Haben Sie schon einmal einen Tag ohne Strom erlebt? Wissen Sie, was es heisst, eine Woche ohne Strom zu verbringen? Eine Million Franken hat die Verka- belung gekostet. Wir mussten 10 Jahre daran «nagen»! Ohne IHG-Zusatzkredite hätten wir uns die Verbesserung dieser Si- tuation nicht leisten können.
Vor etwa dreissig Jahren wurde eine Seilbahn in ein abgele- genes Gebiet gelegt. Von Bundesseite - selbstverständlich, das ist nicht etwa Kritik - wurde Erneuerung befohlen, weil ver- schiedene Teile daran nicht mehr in Ordnung waren. Unmög- lich, dass die Gemeinde in der Lage gewesen wäre, diese Bahn zu sanieren. Die Alternativen: Abbruch - oder woher
kommt Hilfe? Abbruch hatte bedeutet, dass ein abgelegenes Tal - aus topographischen Gründen konnte keine Strasse ge- baut werden - nicht mehr bewirtschaftet worden wäre. Es wird «nomadenartig» bewirtschaftet; man geht hinauf, besorgt die Landwirtschaft, kommt wieder herunter. Ohne diese Seilbahn herrschte Vergandung; kein menschliches Wesen ausser eini- gen Wanderern käme mehr dorthin. Eine grosse Kraftwerkge- sellschaft hat der Gemeinde unter die Arme gegriffen. Der Kan- ton Zug mit 100 000 Franken und IHG-Kredite haben diese Sa- nierung ermöglicht. Restkredit der Gemeinde: bescheidene 50 000 Franken.
Ich könnte Ihnen halbstundenlang Beispiele aufzählen. Eines möchte ich noch hinzufügen: 14 Alphütten mussten erneuert werden, weil die Hygiene bezüglich Milchverarbeitung ge- mäss Bundesgesetz nicht mehr gewährleistet war. Unmög- lich, dies ohne IHG-Kredite zu bewerkstelligen. Ich brauche das Wort: Ein Segen ist das, ein Segen!
Zum Hinweis, dass anlässlich der «sommerlichen» Winter Geld in die Bergregionen geflossen sei: Möchten Sie in einer Gemeinde Gemeindepräsident sein, wo 150 auf Arbeit ange- wiesene Menschen - soviel arbeiten beim Skibetrieb - einer Arbeit, die sonst selbstverständlich da ist, nicht nachgehen können? Diese Bemerkung hat mich etwas gestört. Schliess- lich haben diese Leute nun seit die Anlagen bestehen, das heisst seit 20 Jahren, Arbeitslosenversicherungsbeiträge be- zahlt wie jeder andere! Der Unterschied war: diese Leute ha- ben das still und würdig getragen; sie sind nicht zu den Me- dien gegangen und wurden auch nicht von ihnen beachtet. Andernorts, wenn einigen wenigen der Brotkorb etwas höher gehängt wird, tönt das ganz anders.
Das war mein Anliegen, das ich jetzt trotzdem noch loswerden wollte: eine Strasse auf eine Alp, wohin Sie heute noch durch unwirtliches Gelände zu Fuss gehen. Die Strasse ist 4 km lang; der Fussweg dauert anderthalb Stunden. Wir mussten 10 Jahre Bauzeit beantragen, damit die Kosten finanziell ver- kraftbar sind. Suchen Sie Personal auf eine Alp oberhalb der Waldgrenze, wohin man anderthalbe Stunde zu Fuss hinauf- gehen muss!
Noch etwas wurde erwähnt: Thun ist dabei, Locarno ist dabei, Ascona ist dabei. Damals bei der Gesetzgebung hiess es: Ein Zentrum und eine Hinterlandregion mit mindestens 10 000 Einwohnern müssen bestehen. Ein markantes Zentrum quasi als Metropole, das gibt es bei uns auch. Aber diese erwähnten Zentren sind finanziell dermassen dotiert, dass sie in ihren ei- genen «Huben und Belangen» keine IHG-Kredite erhalten. Ich beantrage Ihnen Eintreten, Zustimmung zu den 900 Millio- nen Franken und danke für das Verständnis, das Sie für die Bergbevölkerung aufbringen.
Gadient: Die Zeiten hätten sich geändert, und Herr Kollege Onken beklagt, dass das fragliche Gesetz diesen Wandel nicht hinreichend widerspiegle. Dazu ist zu bemerken, dass Vereinfachungen und Verbesserungen in den Verfahren im Verlauf der gesammelten Vollzugserfahrungen immer wieder vorgenommen worden sind und dass solche auch ohne Ge- setzesrevision Tatsache werden konnten. Ich glaube, sein Blick konzentriert sich zu sehr auf die Optik des Gesetzes al- lein.
Was die Verfahren anbetrifft, kann keine Rede davon sein, Frau Kollegin Weber, dass mit der Giesskanne hantiert worden wäre. Selbstverständlich müssen die begrenzten Mittel jenen Projektträgern zugute kommen, die sie am dringendsten be- nötigen. Aber dafür, das kann ich Ihnen versichern, ist heute
Investitionshilfe an die Berggebiete
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gesorgt, indem die Hilfe nicht den Regionen als ganzen, son- dern einzelnen Gemeinden zukommt und jedes Projekt einzel- fallweise nach bestimmten Kriterien von der Region, dem Kan- ton und dem Bund beurteilt und bewertet wird. Im IHG gibt es keine Automatismen. Ein Rechtsanspruch auf die Investitions- hilfe besteht nicht. Gemäss Artikel 15 des Investitionshilfege- setzes kann der Bund die Restfinanzierung übernehmen, muss es aber nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es bestehen genügend Steuerungsmöglich- keiten, um zu verhindern, dass nicht förderungsbedürftige Trä- ger in den Genuss der Bundeshilfe gelangen.
Ich kann aus der Erfahrung eines Vertreters der Berggebiete, aber auch gestützt auf meine vieljährige Mitarbeit in der bera- tenden Kommission des Bundesrats für regionale Wirtschafts- förderung bestätigen, dass wirklich eine konstruktive und massgeschneiderte Arbeit vom Departement, vom Biga und von der Zentralstelle geleistet wurde.
Die Analyse der effektiv gestärkten Substanz liege nicht vor, zu wenig Differenzierung: Ich kann dazu nur sagen: Solange die persönlich verfügbaren Einkommen pro Kopf nur gerade in 2 von 54 Regionen etwas mehr als dem schweizerischen Durch- schnitt entsprechen, ist genügend Differenzierung vorhanden. Es ist damit eindeutig dargelegt, dass die Disparitäten bei wei- tem noch nicht ausgeglichen sind. Alle anderen Einkommen liegen - zum Teil übrigens erheblich - darunter. Die Regionali- sierung nach den Kriterien des IHG hat sich bewährt, es liegt keine Veranlassung vor, diese Kriterien neu zu formulieren, es sind funktionsfähige Regionen entstanden. Kirchturmpolitik und Kommunalismen konnten überwunden werden, an ihre Stelle sind ein regionales Denken und ein regionales Handeln getreten.
Im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Ländern basiert unsere Regionalpolitik nicht auf einem Fördergebietskonzept, das in kurzen Zeitabständen immer wieder abgeändert und angepasst wird, sondern auf der Institution Region, die Be- stand hat und Bestand haben soll. Die Region ist die Operati- onseinheit für die langfristigen planerischen und konzeptio- nellen Aufgaben. Eine Entlassung von Regionen aus der För- derbedürftigkeit ist deshalb nicht sinnvoll, solange diese Dis- paritäten entsprechend nachgewiesen sind. Wir sind in der be- ratenden Kommission für regionale Wirtschaftsförderung ganz eindeutig und einhellig zu diesem Schluss gelangt.
Was die Zielsetzung anbetrifft, möchte ich sagen: Freilich kann man darüber diskutieren, ob diese Zielsetzung nicht noch er- weitert werden sollte. Aber ich muss Sie an die Diskussionen auch in diesem Rat über diese Fragen erinnern und daran, wie restriktiv man zu interpretieren entschlossen war, dass schon die kleinste Ausweitung Debatten auszulösen vermochte. Dennoch sind Ausweitungen inzwischen in einigen selektiven Bereichen vorgenommen worden. Sie haben sich übrigens in der Praxis bewährt.
Nun bin ich - Herr Onken - durchaus auch der Meinung, dass weitere Anpassungen möglich sein sollen, nur sollten wir sie, wenn schon, im Kontext der flankierenden Massnahmen, der gesamten gesetzlichen Ordnung auf diesem Gebiete vorneh- men. Ich glaube auch, darüber informiert zu sein, dass bereits im Entwurf für die nächste Legislaturperiode eine solche Neu- orientierung vorgesehen ist; vielleicht könnte uns Herr Bun- desrat Delamuraz noch ein Wort dazu sagen.
Auf alle Fälle müsste diese Gesamtabstimmung stattfinden, so dass ich die Motion von Herrn Onken jetzt als punktuellen Vor- stoss als nicht sinnreich betrachte.
Damit ich nachher nicht noch einmal sprechen muss, möchte ich bereits jetzt festhalten, dass ich die Motion aus den ange- führten Gründen als überflüssig betrachte und Ihnen Nicht- überweisung derselben empfehle.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: M. Jelmini, conseiller aux Etats, a dit tout à l'heure qu'il ne fallait pas perturber pendant qu'on était en train de traire. Je constate que l'heure de traire est passée - dans mon canton on ne dit pas traire mais «gou- verner». Nous sommes donc tout à fait d'accord, il faut être bref.
Quant au fond, je n'ai entendu aucune voix dans ce conseil ne pas vanter les mérites, et parfois même les célébrer, de cet ins-
trument qui s'appelle la loi sur l'investissement dans les ré- gions de montagne, en allemand IHG, en sorte que je n'ajoute- rai pas ma petite voix à l'impressionnant chorus qui s'est mani- festé dans cette assemblée.
Je dirai simplement qu'il faut rattraper un certain nombre d'in- vestissements restés en retard et nous préparer certainement à une politique régionale qui acquerra, les prochaines années, encore davantage de nécessité et de vigueur, parce que nous sommes en présence de grands mouvements de concentra- tion, à l'échelle européenne mais aussi à l'échelle nationale, qui doivent avoir un contrepoids sous forme d'une politique régio- nale bien développée. C'est pourquoi le Conseil fédéral n'a pas tardé à donner suite à la motion que vous avez acceptée à l'una- nimité ici et vous propose, pour la prochaine étape, un montant de 670 millions, ce qui représente, par rapport aux dépenses actuelles, une augmentation de plus de 40 pour cent.
A mon avis, trois choses doivent être mentionnées à propos de ces 900 millions, à l'appui de ce qu'ont dit, pour défendre le crédit du Conseil fédéral, tant Mme Weber que M. Onken. Pre- mièrement, l'augmentation à 900 millions représente presque le doublement des tranches annuelles - on approche de 90 pour cent. Il est évident que l'on saurait les dépenser, et les dépenser intelligemment; il est certain que les cantons, qui en principe font chaque fois autant que la Confédération, pour- raient amasser cette somme et donner un démarrage fou- droyant à la politique d'investissement et d'aide aux régions de montagne. Je pense cependant que cette proposition n'est pas raisonnable pour deux raisons, tout d'abord, au vu de la situation des finances fédérales et de son évolution probable, quand bien même le montant ne représenterait pas - M. Ruesch l'a dit - une somme considérable dans le budget de la Confédération. Je pars du point de vue que ce sont les petits ruisseaux qui font les grandes rivières et que si l'on veut pratiquer une politique rigoureuse, compatible avec les moyens financiers de la Confédération, il faut s'y atteler là éga- lement. Une augmentation globale de 40 pour cent, comme le propose le Conseil fédéral, c'est considérable. Le second ar- gument c'est que, en partant en guerre avec 900 millions de francs, vous donnez et nous donnerions un mauvais signe, ce serait spéculer sur une augmentation décidément considéra- ble, pour ne pas dire diabolique, du renchérissement pour les années prochaines.
Ce n'est sans doute pas grâce à des formules que nous pour- rons exorciser le renchérissement, ce n'est pas en modifiant nos chiffres que nous allons miraculeusement ralentir le ren- chérissement, mais je pense qu'en tout état de cause un parle- ment responsable doit éviter de donner des signaux inquié- tants qui, directement mais surtout indirectement, contribuent à alimenter le feu du renchérissement, voire de l'inflation, et qui ne sont pas limités par une politique rigoureuse.
Je ferai encore une remarque. Ce plan porte sur neuf années. C'est long et il peut se passer bien des choses pendant ce temps. Je souhaiterais que vous sachiez bien qu'au cas où ce montant de 670 millions de francs que vous libéreriez aujour- d'hui devait se révéler manifestement insuffisant après trois ou quatre ans d'exercice, le Conseil fédéral, sans être expressé- ment mandaté, aura la sagesse d'aviser et de vous proposer le cas échéant des moyens supplémentaires. Il est évident que nous n'allons pas, au moment où les choses bougent si vite, nous figer une fois pour toutes pour neuf ans, sans en démor- dre. Nous avons la possibilité, si tel devait être le cas, d'interve- nir et de vous proposer une rallonge bien avant l'échéance de ce crédit, afin de pouvoir mener une politique régionale cor- recte dotée de moyens suffisants. Pour ces trois raisons, je vous serais reconnaissant d'en rester aux propositions pré- sentées dans le message.
Je répondrai brièvement à un certain nombre de questions qui ont été posées au cours du débat. Tout d'abord à M. Jelmini, je dirai que pour donner suite au postulat Hanspeter Seiler, nous avons, au début de l'année dernière, mis en place une nouvelle procédure qui doit permettre de simplifier l'exécution de l'aide en matière d'investissements, par conséquent qui doit permettre d'abréger les délais d'examen. Vous me passez les détails de ce nouveau système, il me paraît qu'il com- mence à faire ses preuves.
Investissements en faveur des régions de montagne
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E 10 juin 1991
A M. Schiesser qui a posé deux questions, je répondrai tout d'abord, qu'en ce qui concerne les taux d'intérêt, les condi- tions de prêts doivent être adaptées aux caractéristiques des projets ainsi qu'aux caractéristiques des bénéficiaires de ces aides. Le taux d'intérêt peut être de 0 pour cent, il peut être de 3, voire 4 pour cent, selon la capacité financière des requé- rants, et la durée de trente ans est tout à fait possible. Au total, le message parle de 2 pour cent mais il précise qu'il s'agit là d'un taux d'intérêt moyen et que l'on peut, avec flexibilité et avec souplesse, s'en écarter vers le haut ou vers le bas, en fonction des capacités en cause. Quant au «weitere Anstren- gungen», c'était votre seconde question, je dirai qu'il s'agit de couvrir de nouveaux besoins d'infrastructure, par exemple dans le domaine des télécommunications, de compenser les problèmes que vont entraîner le développement du libre mar- ché, par une politique de cohésion à l'échelle nationale, mais aussi plus large, qu'il s'agit d'améliorer les mécanismes de co- ordination entre les différentes politiques sectorielles et les po- litiques régionales. Monsieur Onken, je profite de vous le dire, en plus de cette LIM, les autres régions disposent aussi d'au- tres moyens d'aide et de solidarité, il s'agit de les coordonner avec ceux établis pour la montagne, d'une manière plus systé- matique qu'aujourd'hui et il s'agit enfin de renforcer les capa- cités des régions, notamment par la formation continue, qui serait un domaine où l'on pourrait faire un travail plus intense qu'on ne le fait aujourd'hui. Nous avons d'ores et déjà, dans le projet de la planification de la législature 1991-95, prévu un certain nombre de postes qui correspondent à ces orienta- tions - je ne dirai pas toutes «nouvelles», Monsieur Schiesser, mais à des orientations plus marquées que ce que nous avions jusqu'à maintenant.
Enfin pour répondre à M. Onken et du même coup parler de sa motion, je dirai tout d'abord, quant au fond, que s'il y a des ré- gions aidées actuellement par la LIM, qui en effet, ont moins de besoins, parce qu'on a investi dans ces régions, on a atteint un certain nombre de résultats, je n'en connais aucune qui ne doive bénéficier de plus aucune aide à l'avenir. Certaines se- ront l'objet de moins d'attention que d'autres, parce qu'elles sont plus mûres, elles ont mieux avancé que d'autres, mais dans aucune de ces régions LIM l'on ne pourrait dire: «Celle-ci est suffisamment dotée, nous pouvons la rayer de la carte de la Suisse pour ce qui concerne ta LIM». Aucune ne doit être ainsi abandonnée. Ce sont les degrés d'investissements, les de- grés d'attention matérielle qui pourront varier d'une région à l'autre.
Ces deux considérations générales étant faites, le Conseil fé- déral, dans sa séance de ce matin - vous voyez qu'il prend quand même des décisions - propose de rejeter votre motion. Ce n'est pas une bonne décision, me direz-vous. Personnelle- ment, je crois qu'elle n'est pas si mauvaise, Monsieur Onken, parce que la politique régionale est une politique au long terme. Les effets sont analysables, sensibles, après plusieurs années, et en ce qui concerne la LIM, qui a fait ses preuves, il faut le dire, dans la conception de base et en ce qui concerne aussi les instruments qu'elle a développés: délimitation des régions, organisation des régions, programmes de dévelop- pement, je crois qu'il ne serait pas sage de vouloir tout chan- ger de fond en comble, au profit d'un instrument neuf du type de celui que vous préconisez dans votre motion. Nous pen- sons que la LIM - dont je ne dis pas qu'elle ne puisse être amé- liorée sur tel ou tel point, mais sans faire l'objet d'une révision totale - si l'on en fait un usage clairvoyant, permet, par la sou- plesse de l'instrument, de répondre dans la forme actuelle déjà à toute une série de cas et, par conséquent, de fournir une réponse positive à la réflexion qui vous conduit, vous, à propo- ser, plutôt par voie de motion, son changement fondamental. Je crois réellement qu'une révision isolée -j'allais dire précipi- tée - de la LIM ne s'impose nullement et c'est la raison pour la- quelle, voyant fonctionner encore cet instrument dans les conditions modifiées que nous allons connaître ces prochai- nes années, je vous suggère, Mesdames et Messieurs, de ne pas donner suite à la motion de M. Onken.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit .... zusätzlich 900 Millionen .... Minderheit (Weber, Onken) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 Proposition de la commission Al. 1 Majorité 900 millions de francs .... Minorité (Weber, Onken) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung -Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
17 Stimmen
6 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Investitionshilfe an die Berggebiete
449
Ad 91.020
Motion der Kommission (Minderheit) Investitionshilfegesetz. Revision Motion de la commission (minorité) Loi sur l'aide en matière d'investissements. Révision
Wortlaut der Motion vom 14. Mai 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von drei Jahren nach Ueberweisung dieser Motion durch beide Räte eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) zu unterbreiten.
Die Vorlage soll dabei insbesondere die folgenden Bereiche überprüfen und an die veränderten Gegebenheiten anpassen: - die Voraussetzungen einer zielführenden Regionalpolitik (Zweck, Geltungsbereich, Förderungswürdigkeit, Zweckmäs- sigkeit der Instrumente);
den Begriff und die Umschreibung der Region;
die Differenzierung zwischen den Regionen in ihren Entwick- lungsunterschieden und die Entlassung mittlerweile erstarkter Regionen;
die weitere Vereinfachung und Straffung des Verfahrens;
die Modalitäten der Verzinsung und Tilgung der Darlehen.
Texte de la motion du 14 mai 1991
Le Conseil fédéral est chargé, dans un laps de temps de trois années qui suit le transfert de cette motion par les deux Cham- bres, de présenter un projet de révision de la loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de mon- tagne (LIM). Le projet doit particulièrement examiner les do- maines suivants et être adapté aux conditions variées:
les conditions préalables pour une politique régionale orien- tée vers des objectifs (objectif, champ d'application, apprécia- tion du besoin d'aide, opportunité des instruments);
la définition et la délimitation des régions;
la distinction entre les régions dans leurs différences de dé- veloppement et l'exclusion des régions qui entre-temps sont devenues fortes;
la simplification continue et la rationalisation de la procé- dure;
les modalités de paiements des intérêts et d'amortissements des prêts.
Unterzeichner - Signataires: Onken (1)
Seiler, Berichterstatter: Die Mehrheit der Kommission emp- fiehlt, die Motion abzulehnen. Wir haben festgestellt, dass we- der auf Bundesebene noch seitens der Kantone und der Re- gionen über die Tauglichkeit des IHG negative Kritiken geäus- sert worden sind. Im Gegenteil, wir konnten feststellen, dass dieses Gesetz heute noch sehr flexibel gehandhabt werden kann und dass es dadurch ermöglicht, den verschiedenen Re- gionen Rechnung zu tragen.
Herr Onken hat unter anderem auch von ungleichen Entwick- lungen gesprochen; es stimmt natürlich, dass nicht alle Regio- nen gleich weit entwickelt sind. Es sind verschiedene Gründe, die dazu geführt haben. Ein Beispiel: In einer Region sind plötzlich Arbeitsplätze verlorengegangen - dann ist das Schwergewicht doch ganz anders als in einer Region, wo viel- leicht noch das Gesundheitswesen im Vordergrund steht. Wir stellen auch fest, dass natürlich nicht alle Regionen gleich ak- tiv sind, das hängt an den Personen. Wir sind der Meinung, dass das akzeptiert werden muss. Alle diese Gründe können zu verschiedenen Entwicklungen führen. Aber das liegt in der Natur der Dinge und wird auch über eine Gesetzesänderung nicht geändert werden können.
Regionen könnten theoretisch durch das Gesetz auch entlas- sen werden, vor allem dann, wenn sie der Förderungsbedürf- tigkeit nicht mehr entsprechen, das ist also tatsächlich mög- lich. Nun haben wir festgestellt, dass natürlich Regionen, die heute besser dastehen, weniger Kredite beziehen; dass diese
Regionen auch eine zweite, wichtige Funktion übernommen haben; daher sind wir der Meinung, sie müssen bestehenblei- ben. Sie sind nicht nur da, um Gelder von Bund und Kanton entgegenzunehmen, sondern wir haben festgestellt, dass viele Regionen eigene Projekte kreieren und auch selber fi- nanzieren, ohne an Kanton und Bund zu gelangen. Diese ei- gene Initiative ist sehr wertvoll. Deshalb glauben wir, es wäre im Moment falsch, Regionen aufzulösen oder abzuschaffen. Ich bitte Sie also, der Motion nicht zuzustimmen.
Onken, Sprecher der Minderheit: Ich habe meine Begrün- dung in mein Eintretensvotum eingeflochten und muss hier nicht weiter ausholen. Zwar habe ich jetzt einige Belehrungen und Erklärungen bekommen, doch vermögen sie mich nicht in allen Punkten zu überzeugen. Ich anerkenne, dass auf Ver- ordnungsstufe einiges gemacht wird oder noch gemacht wer- den soll, aber ich meine, dass mittel- bis längerfristig das Ge- setz den veränderten Verhältnissen angepasst werden muss. Dabei stütze ich mich auch auf die Aussage unserer eigenen Geschäftsprüfungskommission, die schon im Jahre 1983 fest- gestellt hat, dass gewisse Aenderungen nur im Gesetz vorge- nommen werden können und nicht nur mit dem Mittel einer Verordnung oder der Anpassungen von Verfahren. Deshalb halte ich an meinem Motionsauftrag fest.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 3 Stimmen Dagegen 20 Stimmen
Schluss der Sitzung um 20.50 Uhr La séance est levée à 20 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.020
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1991 - 18:15
Date
Data
Seite
440-449
Page
Pagina
Ref. No
20 020 204
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