Wildforschung. Motionen
1527
Mme Spoerry présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le 15 mars 1990, le conseiller aux Etats Lauber a déposé une motion. Une motion ayant le même contenu a été déposée le même jour par M. Walter Frey, conseiller national.
Le 1er octobre 1990, pendant les débats au Conseil des Etats, le Conseil fédéral a proposé de transformer la motion Lauber en un postulat parce que les mesures exigées relèvent essen- tiellement de la compétence du Conseil fédéral. Par 19 voix contre une, le Conseil des Etats a toutefois transmis l'interven- tion pour examen en tant que motion.
Le 6 mai 1991, la Commission de la santé publique et de l'envi- ronnement du Conseil national a discuté de la motion et admis l'urgence du problème. Elle constate en effet que l'habitat de la faune sauvage se réduit toujours davantage, c'est-à-dire qu'il est menacé par de multiples influences et que de ce fait, l'existence de certaines espèces animales est en péril. Elle doit en même temps prendre acte que le manque de travaux scientifiques permet difficilement une appréciation précise de la situation. En effet, il n'existe guère de documents sur la flore et la faune qui permettraient de se rendre compte du contexte général. Dans les universités cantonales, ce type de recher- che est différé depuis des années au profit de la recherche gé- nétique et biochimique.
La commission s'est prononcée pour la transmission de la motion pour examen, bien que son optique lui semble trop étroite. Elle est d'avis que le champ d'application de la motion devrait être étendu à d'autres groupes d'animaux tels que les insectes, les poissons, les amphibiens, les reptiles et les petits mammifères et ne pas se limiter aux seules espèces touchées par la loi sur la chasse.
Pour pouvoir proposer des mesures concrètes, la commission a chargé l'administration d'établir à son intention un rapport sur la situation.
Après avoir étudié ce rapport en date du 21 août 1991, la com- mission est arrivée aux conclusions suivantes:
Dans le domaine de la recherche sur le terrain en matière de faune/écologie, il convient d'améliorer considérablement la coordination entre les différentes universités, entre la recher- che fondamentale et la recherche appliquée ainsi qu'au sein de la recherche axée sur la pratique. La coordination avec des domaines de recherche apparentés, tels que l'agriculture et la sylviculture, est en outre de la plus grande importance.
La commission propose à cet effet au Conseil fédéral d'ins- taurer une commission composée de représentants d'univer- sités, de la pratique, des autorités fédérales et cantonales, des stations fédérales de recherche ainsi que des organisations spécialisées correspondantes.
La tâche principale de la commission serait d'assurer la coor- dination de manière, d'une part, à éviter tout travail fait à dou- ble et, d'autre part, à garantir la prise en considération de tous les domaines de la recherche qui sont importants pour la sau- vegarde de la multiplicité des espèces.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 3 Stimmen, die Motion des Ständerates als Motion zu überwei- sen.
Proposition de la commission
Par 15 voix contre 3, la commission propose au Conseil natio- nal de transmettre la motion du Conseil des Etats pour exa- men en tant que motion.
90.421 Motion Frey Walter Wildforschung Etude du gibier
Wortlaut der Motion vom 15. März 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Gebiet der Wildfor- schung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die für den Gesetzesvollzug erforderlichen Planungsgrundlagen tatsächlich bereitgestellt werden können.
Insbesondere sollen die im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vorgese- henen Förderungsmassnahmen raschmöglichst konkretisiert und die benötigten Instrumente für eine praxisorientierte Wild- forschung in geeigneter Weise optimiert und ergänzt werden.
Ueberdies ist dafür zu sorgen, dass die in den Bundesge- setzen über die Raumplanung, den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Landwirtschaft verlangten wildbio- logischen Untersuchungen durchgeführt werden.
Schliesslich muss sichergestellt werden, dass die Ausbil- dung und Forschung in Wildbiologie an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und mit Unterstützung durch Na- tionale Forschungsprogramme auch an den kantonalen Uni- versitäten weitergeführt und ausgebaut werden kann.
Texte de la motion du 15 mars 1990
Le Conseil fédéral est chargé d'établir les conditions néces- saires dans le domaine de la recherche sur le gibier pour que les bases de planification indispensables à l'exécution de la loi soient effectivement réalisées.
Il s'agira en particulier de concrétiser au plus vite les mesu- res d'application prévues dans la loi sur la chasse et la protec- tion des mammifères et des oiseaux sauvages et de compléter et améliorer les moyens permettant une recherche sur le gibier axée sur la pratique.
Il conviendra en outre de mener à bien les études sur le gi- bier prescrites par les lois sur l'agriculture, l'aménagement du territoire, la protection de la nature et du patrimoine, ainsi que celle de l'environnement.
Enfin, il faudra s'assurer que les universités puissent contri- buer aussi à développer et à poursuivre la formation et la re- cherche en matière de biologie du gibier menées par les éco- les polytechniques fédérales avec l'appui des programmes nationaux de recherche.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, Aregger, Aubry, Basler, Berger, Biel, Blocher, Bonny, Bühler, Bundi, Burckhardt, Cavadini, Cevey, Cincera, Coutau, Daepp, Darbellay, Dreher, Dubois, Ducret, Eggly, Engler, Eppenber- ger Susi, Etique, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fri- derici, Früh, Giger, Graf, Gros, Guinand, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Jeanneret, Jeanprêtre, Jung, Kühne, Leuba, Lon- get, Maeder, Massy, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruf, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm, Steinegger, Tschuppert, Weder-Basel, Wellauer, Widmer, Wie- derkehr, Wyss William, Zölch, Zwingli (84)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Förderung der Wildforschung in der Schweiz ist eine dring- liche Aufgabe: Wildbiologie befasst sich mit Oekologie, Ver- haltens- und Populationsbiologie freilebender Tierarten mit Schwergewicht auf Säugern und Vögeln. Die wissenschaftli- che Auseinandersetzung mit freilebenden Tieren ist als unent- behrliche Ergänzung zur labororientierten und theoretischen Biologie aufzufassen. Da sich eine gesamtheitliche Betrach-
Etude du gibier. Motions
1528
N
18 septembre 1991
tungsweise ökologischer Systeme auf Freilandbeobachtun- gen stützen muss, gilt es vermehrt die Feldforschung zu för- dern. Diese kann die notwendigen Grundlagen für die Lösung dringlicher Probleme in den Bereichen Natur- und Arten- schutz, Bioindikation, Wildbewirtschaftung, Schadenvermei- dung und ähnliches liefern. Solche Grundlagen sind für den Vollzug verschiedener Bundesgesetze, kantonaler Gesetzge- bungen, Verordnungen sowie internationaler Vereinbarungen unerlässlich. 1988 befassten sich verschiedene Organisatio- nen in ausführlichen und gut dokumentierten Berichten mit der kritischen Situation im Bereich der Feldforschung sowie der Ausbildung und Forschung im organismischen Bereich. Die Schweizerische Gesellschaft für Wildforschung (SGW) hält mit aller Deutlichkeit fest, dass die Wildforschung der Nachfrage nach Grundlagen für praktische Anwendungen nicht gerecht wird. Die Schweizerische Naturforschende Ge- sellschaft stellte klare Forderungen zur Verbesserung der For- schung und Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der praxisorientierten Ausbildung auf.
Uebereinstimmend wird auf die bisher mangelhafte Effizienz und Koordination und die Notwendigkeit von strukturellen Ver- besserungen im Anwendungsbereich der Feldforschung hin- gewiesen. Die Tätigkeit im angewandten Bereich stellt an den Wildforscher allgemein hohe Anforderungen. Neben umfas- senden Spezialkenntnissen in Wildbiologie soll er über ein breites Fachwissen verfügen. Unmittelbar nach Studienab- schluss sind die Hochschulabsolventen von heute den Anfor- derungen der Praxis allgemein nicht gewachsen. Insbeson- dere ist die Ausbildung von Diplombiologen für die Praxis völ- lig ungenügend. Andererseits ist von den Hochschulen nicht zu erwarten, dass die Forschung primär auf praktische Fragen ausgerichtet wird. Für die praxisorientierte Wildforschung in der Schweiz braucht es darum auch eine leistungsfähige Infra- struktur ausserhalb des Hochschulbereichs.
Strukturelle Defizite im Bereich der Feldforschung: Die jetzi- gen Verhältnisse im Anwendungsbereich der Wildforschung sind prekär. Am bedenklichsten sind die strukturellen Mängel hinsichtlich der Säugetierforschung und des Säugetierschut- zes. Vor allem fehlt das längst erforderliche Instrument für die Koordination, Information und Forschung im angewandten Bereich. Dies wird gegenwärtig klar belegt durch die Tatsa- che, dass sich die Schweizerische Vogelwarte Sempach im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung einer Neubaustrecke «Bahn 2000» und dem Abschnitt N 5 im Raume Grenchen interimistisch mit dem Bereich Wildsäuger befassen muss. Die Schweizerische Dokumentationsstelle für Wildforschung ist unterdotiert und lediglich in der Lage, eine Uebersicht über die Literatur zu schaffen. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Birmensdorf schliesslich hat anscheinend andere For- schungsprioritäten und bietet keinen Ersatz für das fehlende Wildforschungsinstrument. Es ist zu fordern, dass der Bund dem Missstand durch die Schaffung einer Fachstelle für ange- wandte Wildforschung abhilft. Strukturelle Massnahmen sol- len zusätzlich gestützt werden, indem an den Hochschulen eine leistungsfähige Grundlagenforschung ermöglicht wird. Mit der strukturellen Optimierung der Wildforschung allein ist das Ziel noch nicht erreicht. Unabdingbar ist im weiteren die verstärkte Koordination aufgrund von einheitlichen Konzep- ten. Daraus würde sich auch eine zielgerichtetere und letztlich kostensparendere Investition der Bundesmittel ergeben. Bis- her wurden durch verschiedene Bundesstellen, offenbar ohne Querkontrollen, Aufträge mit wildbiologischem Inhalt an ir- gendwelche Institutionen erteilt. Thematisch zusammenhän- gende Bereiche wurden dadurch getrennt bearbeitet: Erhal- tung von Lebensräumen bzw. Biotopen, Landschaftsschutz, Wildschäden, Tierkrankheiten und Seuchen, faunistische In- ventare, ökologische Untersuchungen von Artengruppen (Säuger, Vögel, Reptilien und Amphibien, Fische). Zwischen den ausführenden Institutionen wie der Eidgenössischen For- schungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, der Tollwut- zentrale, dem Institut für Agronomie Changins und der Eawag sowie privaten Institutionen wie Stiftung für Landschafts- schutz, Stiftung Schweizerische Vogelwarte Sempach, Karch (Amphibien), Koordinationsstellen für Fledermausschutz usw.
bestehen nicht einmal regelmässige Kontakte, geschweige denn eine Koordination zur interdisziplinären Abstimmung der Zielsetzungen.
Der Mangel an Uebersicht und umfassender konzeptioneller Planung findet somit - pointiert ausgedrückt - zwangsläufig seinen Niederschlag in einer aus der Sicht des modernen Ma- nagements wenig effizienten Grundlagenbeschaffung im Be- reich der Wildforschung. Dass dennoch beachtliche Teiler- folge erzielt werden, ist der vorausschauenden Planung und Initiative einzelner Exponenten der Bundesverwaltung und ei- nigen privaten Institutionen zu verdanken. Die Wildforschung deckt thematisch ein weites Feld ab und könnte durch ge- schickte Organisation Wesentliches zur Koordination der lau- fenden Bemühungen und zur Umsetzung von Grundlagen beitragen.
Die Bedeutung der Wildforschung wird zu wenig erkannt: Ge- genüber der praxisorientierten Wildforschung bestehen ge- genwärtig Erwartungen und Forderungen bezüglich umsetz- barer Grundlagen zur Lösung anstehender Probleme. Nutz- niesser sind die zuständigen Amtsstellen von Bund und Kan- tonen, die Raumplanung, Jagd, Land- und Forstwirtschaft so- wie die Natur- und Vogelschutzorganisationen. Die vorhande- nen Mittel und Strukturen genügen jedoch bei weitem nicht, um auch nur die wichtigsten Grundlagenbedürfnisse zu be- friedigen.
Verschiedene Bundesgesetze und Konventionen verpflichten den Bund, wildbiologische Grundlagen zu beschaffen bzw. zu veranlassen: BG über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986, BG über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966, BG über die Raumpla- nung vom 22. Juni 1979, BG über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983, BG über die Landwirtschaft vom 3. Oktober 1951. Noch sind die erforderlichen Grundlagen für den Voll- zug dieser Gesetze nicht ausreichend vorhanden. Vorrangig werden Leistungsstrukturen und Finanzen benötigt für die langfristige Ueberwachung der Bestände und Verbreitung ein- heimischer Wildsäuger und Vögel, das Erstellen und Vermit- teln von Grundlagen für die Biotop- und Landschaftsbewer- tung, die Ausbildung und Instruktion von praktisch tätigen Fachleuten sowie Amateuren und für eine gezielte Oeffentlich- keitsarbeit. Dass dieses Pflichtenheft gegenwärtig nicht erfüllt werden kann, zeigt sich u. a. am unbedeutenden Anteil der Wildforschung im Gesamtbudget des Buwal. Zur Aufrechter- haltung der Dokumentationsstelle für Wildforschung und für eigentliche Strukturen der Wildforschung wie beispielsweise die Schweizerische Vogelwarte sowie für Projekte zur Beschaf- fung benötigter Grundlagen ist ein Anteil von weniger als 1 Prozent vorgesehen.
Schlussfolgerungen: Es sind in umfassender Weise die Vor- aussetzungen für eine zeitgemässe und leistungsfähige Wild- forschung zu schaffen, einerseits durch Einflussnahme auf Forschung und Ausbildugn an den Hochschulen, anderer- seits durch die Förderung bestehender und Neuschaffung weiterer benötigter Strukturen ausserhalb der Hochschulen und die Gewährung der erforderlichen Mittel. Der Bund soll darum rasch geeignete Massnahmen zur Stärkung der praxis- orientierten Wildforschung treffen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
Die Bundesgesetzgebung schafft die Voraussetzungen, um die wildlebenden Säugetiere und Vögel in ihrer Artenvielfalt zu erhalten, ihre Bestände zu schützen und ihre Lebensräume zu sichern. Sie bietet auch die Grundlage für Massnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden durch Wildtiere.
Bei der Planung, Durchführung und Ueberwachung von sol- chen Schutzmassnahmen spielt die Wildforschung eine ent- scheidende Rolle. Sie liefert überdies wichtige Grundlagen für die Beurteilung von Veränderungen oder geplanten Verände- rungen im Lebensraum der Wildtiere (z. B. die Auswirkung von touristischen Erschliessungen oder Strassenbauten auf die Wildtiere und deren Lebensräume).
Wildforschung. Motionen
1529
Wichtige Daten für den Schutz von Wildtieren und die Ueber- wachung der Umwelt ergeben sich ferner aus wildbiologi- schen Langfristüberwachungen der Bestandesentwicklung von Wildtieren, deren Verbreitung sowie deren Belastung mit Schadstoffen.
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JGS, SR 922.0)
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451)
Forstpolizeigesetz (in Revision; neu Waldgesetz WaG)
Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01)
Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700)
Landwirtschaftsgesetz (LG, SR 910.1) - Tierschutzgesetz (TschG, SR 455)
Artenschutzverordnung (AschV, SR 453)
Uebereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Le- bensräume (Berner Konvention, SR 0.455)
Uebereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ramsar-Abkommen, SR 0.451-45)
Für den Vollzug des Jagdgesetzes stehen u. a. folgende teil- weise im Auftrag des Bundes erarbeiteten wildbiologischen Grundlagen zur Verfügung:
Im Bereich Inventare/Forschung: Jagdstatistik (vor allem Ab- schusszahlen); Auerhuhninventar; Säugetieratlas (im Auf- bau); Forschungsergebnisse über die Oekologie und die Aus- breitung des Luchses in der Schweiz; potentielle Lebens- räume des Fischotters; Untersuchungen über die Bannge- biete; Inventar der Schweizer Wasservogelgebiete von inter- nationaler Bedeutung.
Im Bereich Umsetzung/Information: Datenbank über wildbio- logische Literatur.
Es fehlen jedoch noch wichtige Kenntnisse über die Lebens- raumansprüche von Wildtieren zur Erarbeitung von Schutzkri- terien und von Massnahmen zur Lebensraumverbesserung, namentlich im Sinne der Erhaltung von Biotopen und der Si- cherstellung einer ausreichenden ökologischen Vernetzung nach den Artikeln 18a und 18b NHG. Wenig bekannt ist z. B., wie sich die Isolierung von Teilpopulationen durch Verkehrs- wege auf Wildtierbestände auswirkt. Aus genetischen Grün- den ist zu erwarten, dass isolierte Teilpopulationen mit der Zeit aussterben werden.
Ausser den wenig verlässlichen Bestandeszahlen der Huftier- arten in der Jagdstatistik gibt es praktisch kein Datenmaterial über die Entwicklung von Säugetierbeständen in der Schweiz. Dies gilt vor allem auch für bedrohte Arten. Es gibt z. B. Indi- zien, dass der Bestand des Feldhasen in den letzten Jahren dramatisch abgenommen hat. Da aber seit fünfzehn Jahren keine wildbiologischen Untersuchungen darüber durchge- führt wurden, sind die Kenntnisse über den aktuellen Zustand der Feldhasenpopulationen gering.
Ueber die Belastung von Wildtieren mit Schadstoffen gibt es nur wenige punktuelle Untersuchungen. Ein grossräumiges, langfristiges Forschungsprogramm zu diesem Thema wäre wünschenswert.
Die schon vorhandenen Daten und Kenntnisse müssen kon- sequenter in Schutzkonzepte, Richtlinien und Beurteilungskri- terien (z. B. bei der Umweltverträglichkeitsprüfung) umgesetzt werden. Ausserdem muss die Information in der Verwaltung und in der Oeffentlichkeit verbessert werden.
Wegen der fehlenden wildbiologischen Grundlagen und der schlechten Umsetzung der vorhandenen Kenntnisse kann der gesetzliche Auftrag zum Schutz der Fauna nur mangelhaft er- füllt werden. Auf die aktuelle Bedrohung von einzelnen Arten und deren Lebensräume kann nur ungenügend reagiert wer- den.
Ursache der mangelhaften Planungsgrundlagen für den Ge- setzesvollzug sind knappe personelle und finanzielle Mittel so- wie ungenügende Forschungsstrukturen, namentlich im Be- reich der praxisorientierten Wildforschung.
Der Bundesrat wird deshalb prüfen, wie die Beschaffung von wildbiologischen Planungsgrundlagen mit finanziellen Mitteln
vermehrt gefördert werden kann. Die Gesetzesgrundlagen da- für sind vorhanden.
Für diese Aufgabe steht 1990 ein Kredit von 473 000 Franken zur Verfügung. Aus diesen Mitteln finanziert der Bund die Schweizerische Dokumentationsstelle für Wildforschung und die Markierungszentrale für Säugetiere, er leistet einen Beitrag an die Schweizerische Vogelwarte Sempach und an die Wild- untersuchungsstelle der veterinärmedizinischen Fakultät der · Universität Bern. Ausserdem werden aus diesem Kredit wild- biologische Forschungsaufträge finanziert. Es kann aber zur- zeit nur ein kleiner Teil der dringendsten Forschungsbedürf- nisse abgedeckt werden.
Die Vogelwarte Sempach ist die einzige Forschungsinstitution in der Schweiz, die hauptsächlich praxisorientierte Wildfor- schung betreibt. Mit einem Budget von 5,6 Millionen Franken deckt sie den Bedarf an Ueberwachung und Grundlagenbe- schaffung für den Schutz der Vögel zum grössten Teil ab. In in- tegrale Lebensraumprojekte der Vogelwarte werden auch Säugetiere einbezogen, da Forschungsstrukturen für ange- wandte Wildbiologie im Bereich der Säugetiere sonst weitge- hend fehlen. Forschungsaufträge werden an wenige speziali- sierte Umweltbüros oder an einzelne Wildbiologen vergeben. Um diese Situation zu verbessern, sollen bestehende For- schungsstrukturen gestärkt und wo nötig neue geschaffen werden. Es sollen folgende Schwergewichte gebildet werden: a) Gebirgs-Oekosysteme/Wald-Wild-Probleme im Gebirgs- wald: Die Erforschung und Erhaltung der Gebirgs-Oekosy- steme und die Lösung des Wildschadenproblems im Gebirgs- wald sind Aufgaben von nationaler Bedeutung. Die Erhaltung der Schutzfunktion der Gebirgswälder ist eine der vordring- lichsten forstpolitischen Aufgaben. Lösungen sind nur über Analysen möglich, die auf einer gesamtheitlichen Betrachtung unter Einschluss gesamtökologischer, wildbiologischer, forst- licher, jagdlicher, touristischer sowie verkehrs- und erschlies- sungstechnischer Faktoren basieren.
b) Untersuchung von Wildtieren bezüglich Gesundheit und chemische Rückstände: An der Universität Bern soll die Wild- tieruntersuchungsstelle ausgebaut werden, um entspre- chende langfristige und grossräumige Untersuchungen durchführen zu können.
c) Mittelland/Erhaltung der Wildtiere in der Agrarlandschaft: Die Grundlagenbeschaffung für die Erhaltung der Wildtiere im Mittelland soll vor allem durch Aufträge an Institutionen erfol- gen, die integrale Lebensraumprojekte unter Einbezug von Vögeln und Säugern durchführen können.
d) Umsetzung und Information: Wildbiologische Grundlagen können nur wirken, wenn über sie informiert wird und wenn sie in der Praxis umgesetzt werden. Die Informationstätigkeit der Schweizerischen Dokumentationsstelle für Wildforschung soll deshalb verstärkt werden.
Die erforderlichen finanziellen Mittel lassen sich am Budget der Schweizerischen Vogelwarte abschätzen. Die Vogelwarte leistet im Bereich der Ornithologie Aehnliches, wie es für den Bereich der Säugetiere jetzt noch aufzubauen gilt. Die gesetz- lichen Grundlagen dafür sind auf Bundesebene vorhanden. Der Bundesrat ist bereit, die Erhöhung der entsprechenden Kredite zu prüfen.
Der Bundesrat wird prüfen, wie die in verschiedenen Bun- desgesetzen verlangten wildbiologischen Untersuchungen und deren Umsetzung in die Praxis gefördert werden können. Bund, Kantone, Hochschulen sowie private Institutionen soll- ten in enger Zusammenarbeit festlegen, welche wildbiologi- schen Grundlagen prioritär zu beschaffen sind. Neue gesetzli- che Grundlagen sind dafür nicht erforderlich.
Aufgabe der Hochschulen im Bereich Wildbiologie ist die Ausbildung von Wildbiologen, die Vermittlung von wildbiologi-
AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
1530
N
18 septembre 1991
schen Kenntnissen an Studenten anderer Fachrichtungen (z. B. Forstingenieure, Tierärzte) und die Grundlagen- und Me- thodenforschung, welche für die ausserhalb der Hochschulen tätige praxisorientierte Wildforschung unerlässlich sind. Diese Forschungsrichtung hat, trotz zunehmender Nachfrage nach Wildbiologen und wildbiologischen Forschungsergeb- nissen, an den Hochschulen immer mehr an Bedeutung verlo- ren, dies im Zuge einer allgemeinen Tendenz, an den Hoch- schulen die «Feldforschung» zugunsten der «Laborfor- schung» aufzugeben. Die Ausbildung auf dem Gebiet der Wildbiologie an der ETH Zürich ist deshalb zu erhalten. Da die Forstingenieure immer mehr mit Naturschutzfragen und Wild- schadenproblemen konfrontiert werden, wäre es wünschens- wert, dass die Lehre und Forschung sowie die Umsetzung in die Praxis im Bereich Wildbiologie und Oekologie ausgebaut werden. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die kanto- nalen Hochschulen sind gering.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Wiederkehr: Wer könnte nicht für die Wildforschung sein, wenn ihr Ziel ist, den Wildtieren in unserem Land genügend Lebensraum zu ermöglichen? Ich habe zwanzig Jahre lang als Geschäftsführer des WWF dafür gekämpft. Vieles, was wir vor- geschlagen haben, ist in diesem Rat nicht aufgenommen wor- den. Heute kommt Herr Nationalrat Walter Frey mit den glei- chen Vorschlägen. Wir behandeln seine Motion, und ich sage klar: Ich bin dafür. Ich möchte aber meiner persönlichen Be- troffenheit Ausdruck geben, dass es wieder einmal so lange gedauert hat und dass es dann, wenn's opportun wird, von je- mandem eingereicht wird, der so inkonsequent handelt wie Herr Walter Frey.
Er hat zwei Seelen, ach, in seiner Brust. Die erste ist die Seele des Jägers. Diese will genügend Wildtiere in unserem Land. Diese will genügend Raum für die Wildtiere. Und die zweite Seele ist die des Autohändlers. Herr Frey stimmt konsequent für noch mehr Strassen. Er hat soeben im Waldgesetz auch dafür gestimmt, dass die Autos in den Wäldern herumfahren dürfen. Mit noch mehr Strassen in unserem Land - und es wer- den immer noch mehr gebaut, das Parlament hat erst kürzlich den entsprechenden Kredit um 500 Millionen Franken auf 1300 Millionen aufgestockt - geht aber in erster Linie der Le- bensraum der Tiere in unserem Land kaputt.
Das Abstimmungsverhalten von Herrn Frey ist also konträr zu seiner Motion. Das ist inkonsequent, und ich gebe meiner Be- troffenheit Ausdruck mit der Bitte an Herrn Frey, in Zukunft nicht mehr so schizophren zu handeln.
Bundespräsident Cotti: Die Wildforschung hat sicher eine grosse Bedeutung, nicht nur bezüglich des eigentlichen en- gen Gegenstandes der Forschung selber, nämlich des Wil- des, sondern aufgrund der indirekten Auswirkungen der Wild- entwicklungen für die ganze Umweltfrage. Deshalb ist grund- sätzlich überhaupt nichts gegen die Motion einzuwenden.
Der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat - und zwar ohne jeg- liche besondere Ambition - vorschlägt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, liegt darin, dass wir im grossen, brei- ten Forschungsbereich die Forschungsgelder in den näch- sten vier Jahren erhöhen werden - Sie wissen, um wieviel. Die Forschung wird zu einer der Hauptprioritäten der Bundes- tätigkeit. Das wirkt sich auch finanziell aus. Es scheint dem Bundesrat deshalb kaum konsequent zu sein, relativ geringfü- gige Gelder zu extrapolieren und sie in bezug auf die tatsächli- che Festlegung der Forschungsprioritäten nicht den zuständi- gen Gremien zu überlassen.
Es ist eine untergeordnete Sache, ich räume es ein. Aber wenn das für jeden Forschungsbereich grossräumig gemacht würde, hätte man kaum mehr die Möglichkeit, den Ueberblick zu wahren, um die entsprechenden Prioritäten festzulegen. Der Bundesrat bestätigt nochmals, dass eine Entwicklung der Wildforschung absolut möglich ist, möchte aber den For- schungsgremien die Möglichkeit belassen, im Rahmen der
zugewiesenen Mittel die objektiven Prioritäten festzulegen. Die Umwandlung in ein Postulat ist mehr eine Frage des Grundsatzes als eine Frage der Auswirkung. Denn wir wollen das, was die Motion verlangt, tatsächlich in Taten umsetzen.
Motionen 90.426, 90.421 Motions 90.426, 90.421
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motionen Dagegen
80 Stimmen 1 Stimme
90.082
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze. Aenderung AVS/Al et assurance-accidents. Lois. Modification
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 21. Dezember 1990 (BBI 1991 | 217) Message et projets de loi du 21 décembre 1990 (FF 1991 | 193) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Allenspach, Berichterstatter: Anlässlich der 9. AHV-Revision wurde eine Indexierung der AHV-Renten beschlossen. Seit 1979 werden die AHV-Renten im Zweijahresrhythmus obliga- torisch der Teuerung angepasst. Sie werden aber nicht nur der Teuerung angepasst. Dank des verwendeten Mischindexes erfolgt zum Teil auch eine Anpassung an die Lohnentwick- lung.
Diese Teildynamisierung der AHV-Renten hatte damals grosse Diskussionen ausgelöst. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Teildynamisierung der Renten den AHV-Rentnern eine gesetzliche Einkommensga- rantie gewährt werde, die in diesem Umfang wohl kaum eine andere Bevölkerungsgruppe habe.
Da mit einer Indexierung der AHV-Renten zudem zusätzliche Kosten und administrative Probleme verbunden sind, hat das Parlament damals beschlossen, diese Teildynamisierung, d. h. die Anpassung der Renten an den Mischindex, nicht jähr- lich, sondern nur alle zwei Jahre vorzunehmen. Diese Teildy- namisierung der AHV-Renten im zweijährigen Anpassungs- rhythmus wurde anlässlich der 9. Revision als eine sehr aus- gewogene Lösung und als wichtiger sozialer Fortschritt be- grüsst. Das Parlament war sich allerdings durchaus bewusst, dass in Zeiten extrem hoher Teuerung soziale Notlagen ent- stehen könnten. Es sei daran erinnert, dass in den Jahren 1972 bis 1975 Teuerungsraten von 7 bis 9,5 Prozent das wirt- schaftliche und soziale Klima unseres Landes geprägt haben. Weil damals Teuerungsraten von 8 Prozent und mehr eine Realität waren, wurde im Sinne einer Ausnahmeregelung der zweijährige Anpassungsrhythmus in dem Sinne gelockert, dass der Bundesrat die AHV-Renten nach einem Jahr schon der Teuerung anpassen kann, falls der Index der Konsumen- tenpreise innert eines Jahres um mehr als 8 Prozent steigt. Die damalige Diskussion lässt deutlich erkennen, dass das Parla- ment diese jährliche Anpassung nur für wirkliche Ausnahme- fälle und für Extremsituationen vorgesehen hatte. Die Teildy- namisierung, das heisst die Berücksichtigung der Lohnent- wicklung, wurde für wichtiger und sozial gebotener erachtet als die jährliche Teuerungsanpassung.
Gemäss vorliegender Botschaft soll an diesem System nichts Grundsätzliches geändert werden. Es sollen die AHV-Renten weiterhin jedes zweite Jahr gemäss Mischindex nicht nur der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Frey Walter Wildforschung Motion Frey Etude du gibier
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.421
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.09.1991 - 15:00
Date
Data
Seite
1527-1530
Page
Pagina
Ref. No
20 020 302
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.