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octroyées par la Suisse à la lumière des résultats du cycle d'Uruguay et, le cas échéant, des négociations sur l'EEE. Les mesures que le Conseil fédéral prendra durant la période de prolongation seront soumises au Parlement, comme par le passé, dans le cadre du rapport semestriel concernant les mo- difications du tarif d'usage des douanes suisses. L'Assemblée fédérale décidera alors de maintenir ou de supprimer ces me- sures.
En octroyant des préférences tarifaires douanières aux pays en développement, les nations industrialisées encouragent les importations de produits manufacturés provenant des pays en développement et permettent à ces derniers de se li- bérer de leur dépendance à l'égard des produits de base. S'inspirant de cette idée, la Conférence des Nations Unies sur le commerce et le développement (CNUCED) a développé le système généralisé de préférences tarifaires (SGP) institué en 1972. Ce système tient compte des divers intérêts et systèmes de protection douanière des pays industrialisés. Le SGP est ainsi un ensemble de schémas nationaux fondés sur des ob- jectifs et des principes communs. Ces schémas sont tous con- çus comme une mesure unilatérale et autonome. L'intégration du SGP dans les mécanismes du commerce international mul- tilatéral a nécessité une dérogation aux principes du GATT, en relation avec la clause de la nation la plus favorisée. Les na- tions industrialisées ont été autorisées à accorder un traite- ment préférentiel aux pays en développement sans devoir consentir ces mêmes avantages aux autres parties contrac- tantes. Mais l'objectif à terme reste l'intégration totale des pays en développement au commerce mondial.
Pour la Suisse, le taux d'utilisation, c'est-à-dire la part des im- portations éligibles au titre du SGP pour laquelle les préféren- ces ont été effectivement demandées et accordées, est resté stable depuis 1972 et a oscillé entre 35 et 40 pour cent; ce taux est le plus faible des pays de l'OCDE et s'explique notamment par l'importance de nos importations de pierres et de métaux précieux qui, bien que pouvant bénéficier d'un traitement pré- férentiel, ne font que rarement l'objet d'une demande eu égard à l'incidence tarifaire insignifiante (moins d'un demi pour cent). Si l'on ne tient pas compte de ces importations, le taux d'utilisation s'élève à quelque 65 pour cent, taux comparable à celui de la majorité des pays de l'OCDE. En outre, la Suisse af- fiche le taux moyen pondere le plus bas des pays de l'OCDE pour ce qui est de l'ensemble des produits industriels (2,2 pour cent avant le cycle d'Uruguay).
Le schéma suisse de préférences tarifaires s'applique en pre- mier lieu aux produits industriels des chapitres 25 à 99 du tarif d'usage des douanes. Les exceptions concernent les produits pour lesquels les pays en développement sont particulière- ment compétitifs. Pour ces marchandises, le taux préférentiel correspond à 50 pour cent du droit normal. La Suisse est le seul pays qui ne prévoit pas, dans son régime préférentiel, de restrictions quantitatives ou d'exclusions de produits des sec- teurs du textile et de la confection.
Si les effets des préférences tarifaires douanières sont limités, aucun pays industrialisé ne songe à abolir un tel système.
L'octroi de préférences tarifaires douanières est lié à des per- tes de recettes douanières: les pertes cumulées se sont éle- vées à 295,5 millions de francs pour la période de 1972 à 1984. La prolongation de l'arrêté sur les préférences tarifaires n'en- traînera pas d'autre diminution des recettes douanières et ne nécessitera aucune augmentation de l'effectif du personnel; son exécution est de la seule compétence de la Confédéra- tion.
Antrag der Kommission
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer zuzu- stimmen.
Proposition de la commission
La Commission unanime vous propose d'entrer en matière et d'approuver l'arrêté fédéral concernant l'octroi de préférences tarifaires en faveur des pays en développement.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 79 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
91.020
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. März 1991 (BBI | 1548) Message et projet d'arrêté du 4 mars 1991 (FF | 1472)
Beschluss des Ständerates vom 10. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Bürgi, Berichterstatter: Das Bundesgesetz über Investitions- hilfe für Berggebiete strebt durch gezielte Massnahmen eine Angleichung der Lebensbedingungen zwischen wirtschaftlich schwachen und wirtschaftlich starken Gebieten unseres Lan- des an. Die Bundeshilfen werden auf Antrag und durch Ver- mittlung der Kantone gewährt, die jeweils eine gleichwertige Leistung zu erbringen und die Haftung für Verluste auf Investi- tionshilfeverpflichtungen zu übernehmen haben. Damit sol- che finanziellen Hilfen überhaupt ausbezahlt werden können, müssen sich die Regionen - das sind gewöhnlich ganze Tal- schaften - zusammenschliessen und gemeinsam Entwick- lungskonzepte ausarbeiten. Seit Inkrafttreten des Investitions- hilfegesetzes im Jahre 1975 wurden vom Bund 54 Regionen anerkannt, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das so abgegrenzte schweizerische Berggebiet umfasst etwa zwei Drittel der Landfläche, gegen einen Viertel unserer Bevöl- kerung und total 1250 Gemeinden.
Damit diese Konzepte dem neuesten Stand angepasst wer- den, hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Jahre 1989 neue Richtlinien für die Berggebietsförderung, das heisst für die Ausarbeitung einer zweiten Generation von Ent- wicklungskonzepten erlassen. Inzwischen sind bereits mehr als 20 Regionen mit der Revision ihres Entwicklungskonzep- tes beschäftigt. Bis Ende 1990 wurden Investitionshilfedarle- hen an 3723 Projekte in der Höhe von 1,103 Milliarden Fran- ken ausgerichtet. Das damit zusammenhängende Gesamtin- vestitionsvolumen beläuft sich auf rund 6,9 Milliarden Fran- ken. Die starke Beanspruchung des Fonds führte 1984 zu ei- ner ersten Aufstockung von 500 Millionen Franken auf 800 Mil-
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lionen Franken. Ueber 20 Prozent dieser Mittel sind in den für den Umweltschutz bedeutungsvollen Bereich der Ver- und Entsorgung investiert worden, gefolgt vom Bereich Gesund- heit - Alters- und Pflegeheime -, dann für Schulanlagen - für das Berggebiet sicher eine lebenswichtige Voraussetzung - und schliesslich für Mehrzweckanlagen, die in solchen Gebie- ten ohne Finanzhilfe des Bundes unmöglich realisiert werden könnten.
Die Kreditaufstockung dient somit der Verbesserung der Infra- struktur in den Rand- und Bergregionen und wirkt sich nur in- direkt auf die Landwirtschaft aus. Gerade in landwirtschaftlich geprägten Gebieten ist die Verbesserung der Verfügbarkeit von Land für Industrie- und Gewerbezwecke wichtig. Dadurch kann eine gesunde, nicht allein von der Landwirtschaft abhän- gige Wirtschaft gefördert werden.
Die Erhaltung der ländlichen Besiedlung, des ländlichen Raumes, lässt die Schaffung eines ausreichenden Angebotes an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, aber auch an Erho- lungs- und Freizeitanlagen sinnvoll erscheinen. Damit wird ein angemessener Tourismus oft erst möglich.
Heute dürfen wir mit Genugtuung feststellen, dass das Investi- tionshilfegesetz wesentlich zur Verbesserung der Infrastruktu- ren in den Entwicklungsregionen beigetragen und damit we- sentlich gegen eine Entvölkerung dieser Regionen gewirkt hat. Die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ist auch von den Kan- tonen heute noch unbestritten, obwohl sicher nach so vielen Jahren Verbesserungen möglich wären.
Eine Gesetzesrevision scheint mir im gegenwärtigen Zeit- punkt nicht notwendig, eine Aufstockung des Fonds aber sehr dringend, da Ende 1990 bei der Zentralstelle für regionale Wirt- schaftsförderung 376 unerledigte Gesuche im Gesamtbetrag von 240 Millionen Franken vorlagen. Bis Ende 1991 dürfte der Pendenzenberg noch stark zunehmen.
Hauptsächlich folgende Faktoren führten zu dieser Entwick- lung:
Erst seit 1987 befinden sich alle 54 Entwicklungsregionen in der Phase der Konzeptrealisierung.
Die Gesuche aus dem Bereich Gesundheitswesen haben in den Jahren 1987 bis 1990 infolge der Auswirkung der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sprunghaft zu- genommen.
Es ergab sich eine starke wachstums- und wohlstandsbe- dingte Zunahme der Nachfrage, die sich aus den Anforderun gen der einheimischen Bevölkerung, aber auch der Feriengä- ste ergibt.
In den letzten Jahren ist das Zinsniveau stark angestiegen.
Es ist eine erhebliche Bauteuerung zu verzeichnen.
Diese unerwartete Gesuchsflut bewirkte, dass nicht mehr allen gestellten und begründeten Begehren fristgerecht entspro- chen werden konnte. Dies hat die beiden Motionäre, National- rat Steinegger und Ständerat Gadient, veranlasst, 1990 die Aufstockung dieser Investitionshilfe zu verlangen. Der Bun- desrat hat sehr schnell gehandelt und eine Botschaft ausgear- beitet, die heute dem Rate vorliegt. Der Ständerat als Erstrat hat dieses Geschäft bereits in der Junisession behandelt. Der Antrag des Bundesrates wurde vom Ständerat von 670 Millio- nen Franken auf 900 Millionen Franken erhöht. Mit 17 zu 6 Stimmen wurde diesen 900 Millionen Franken zugestimmt.
Die Kommission des Nationalrates hat am 4. Juli dieses Ge- schäft in einer halbtägigen Sitzung beraten. Dabei war die Auf- stockung der Investitionshilfe für das Berggebiet unbestritten. Alle Votanten unterstrichen die Dringlichkeit und Notwendig- keit dieser Aufstockung. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht des Ständerates, die Mittel seien um 900 Millionen Franken aufzustocken. In der Detailberatung unterlag ein An- trag auf Festhalten am Entwurf des Bundesrates (670 Mio. Franken) dem Beschluss des Ständerates mit 7 zu 12 Stimmen. Anschliessend unterlag ein Eventualantrag auf Er- streckung des Kredites bis ins Jahr 2002, also elf statt neun Jahre, mit 8 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Diese zwei Anträge liegen nun als Minderheitsanträge vor.
Die Kommissionsminderheit führte vor allem an, dass seit der Einführung des Investitionshilfegesetzes vor siebzehn Jahren die damals massgebenden Voraussetzungen stark geändert hätten. Das wirtschaftliche Wachstum als Wohlstandsindikator
sei heute einer differenzierteren Betrachtung anderer Werte gewichen. Namentlich gelte dies für die Oekologie und die In- tegration Europas. Die Erhöhung auf 900 Millionen Franken sei nicht begründet. Mit den Bundesfinanzen sei haushälte- risch umzugehen.
Für die Kommissionsmehrheit sind die kontinuierlichen Im- pulse massiv auszubauen, um den immer noch bedeutenden Nachholbedarf gegenüber den Flachlandgebieten zu verklei- nern. Die Aufstockung verteilt auf neun Jahre, sei eher be- scheiden und eine geringe Belastung im Rahmen des Finanz- bedarfs.
Wir dürfen das Berggebiet nicht einfach hängenlassen. Infra- strukturaufgaben, welche die Bergregionen erfüllen, können nicht ohne Bundeshilfe ausgeführt werden. Was heute fehlt, ist das Geld. Die Kassen sind leer. Es stehen eine ganze Reihe von Projekten an, die dringend verwirklicht werden sollten. Diese Gegenden spüren den Konjunktureinbruch deutlicher. Dem Baugewerbe in den Randregionen fehlen die Aufträge. Die hohen Zinssätze sind nur ein Grund. Es scheint mir wich- tig, dass sich der Staat in einer Rezession antizyklisch verhält und darum baureife Projekte möglichst schnell verwirklichen hilft. Darum ist es dringend notwendig, die von der Mehrheit vorgeschlagenen 900 Millionen Franken zu bewilligen.
Die Minderheit wünscht auch eine generelle Ueberprüfung des Investitionshilfegesetzes und nimmt die Motion Onken wieder auf. In dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine grundlegende Ueberprüfung der Regionalpolitik und eine Revision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete einzuleiten. Die Mehrheit lehnt eine solche Motion ab, da die GPK beschlossen hat, sich eingehend mit dem Investitionshil- fegesetz zu befassen. Man sollte daher diese Ueberprüfung der GPK überlassen. Die Motion müsste von beiden Räten gut- geheissen werden. Der Ständerat hat aber die Motion Onken mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Darum beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehr- heit, dem Kredit von 900 Millionen Franken zuzustimmen und die Minderheitsanträge sowie die Motion der Minderheit abzu- lehnen.
M. Philipona, rapporteur: Le message que nous examinons a un but bien précis, soit mettre en oeuvre des mesures visant à réduire l'écart des conditions de vie entre les régions économi- quement faibles de notre pays et celles dont l'économie est forte. Les régions de montagne, au sens de la LIM, couvrent environ les deux tiers du territoire et regroupent environ un quart de la population du pays. La réalisation de projets d'in- frastructure est souvent excessivement lourde dans ces ré- gions où la densité de population est faible. C'est là que la LIM intervient en octroyant des prêts à des taux d'intérêts favora- bles et, s'il le faut, en assumant des charges d'intérêts. Il est utile de préciser que l'aide est accordée sur proposition des cantons, lesquels doivent fournir une contribution équivalente à celle de la Confédération.
De 1974 à 1987, les demandes d'aide sont restées assez sta- bles. Mais, depuis lors, le nombre de demandes et les mon- tants ont pris l'ascenseur. Il s'en est suivi un important retard et le délai d'attente entre la présentation de la demande et la décision devient de plus en plus long. Il est devenu indispen- sable d'octroyer au fonds LIM des moyens financiers supplé- mentaires qui devraient permettre de couvrir les besoins justi- fiés en matière d'aide aux investissements.
Nous constatons avec satisfaction que la loi sur les investisse- ments en régions de montagne n'est pas un automate à sub- ventions. Celles-ci sont accordées selon des critères très pré- cis. Les secrétaires régionaux fournissent un excellent travail en étant à la fois les moteurs du développement de la région et les courroies de transmission entre la Berne fédérale et les ré- gions alpines de notre pays. Les projets ont ainsi le grand avantage de ne pas être imposés d'en haut, mais d'être mis sur pied dans le pays profond, avant d'être examinés pour une éventuelle approbation par les autorités cantonales, puis fédé- rales. Malgré cela, la disparité de revenus persiste toujours entre les régions de plaine et celles de montagne. Relevons encore que les structures des régions organisées en unités
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opérationnelles, facilement contrôlables, ont donné satisfac- tion. Il faut poursuivre dans cette voie.
Face aux perspectives européennes, cette politique régionale a encore plus sa justification. Elle est non seulement euro- compatible mais doit permettre d'aller de l'avant, également dans une politique de coopération transfrontalière. Les ré- gions de montagne ont les mêmes problèmes dans chaque pays, puisqu'elles ne sont jamais les plus riches du pays. Maintenant que nous sommes arrivés au terme de la première génération des projets LIM, nous pouvons aborder la deuxième avec confiance. Mieux que jusqu'ici, il faudra tenir compte de l'équilibre fondamental entre les aspects économi- que, social et écologique, c'est-à-dire qu'au-delà de la ques- tion des subventions, il faut rechercher inlassablement un bon équilibre entre les régions bien sûr, mais aussi dans la région. En plaçant l'homme, l'économie et l'environnement au centre des soucis dans chaque région, les effets de la LIM seront très positifs pour l'avenir et également pour l'équilibre du pays.
C'est dans cette voie que les régions doivent rechercher l'orientation future. Au sein de chaque région, il sera néces- saire que les objectifs de développement soient soutenus par des milieux aussi nombreux et aussi larges que possible. Par la suite, il faudra encore procéder à une sélection sévère, se- lon des critères clairs, et fixer des ordres de priorité. C'est ainsi que les effets de la loi sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne peuvent encore évoluer favora- blement à l'avenir.
Avec ces quelques considérations, la commission vous re- commande d'entrer en matière et de soutenir la majorité qui fixe le montant des nouveaux crédits à 900 millions de francs.
Bezzola: Ich spreche für die Mehrheit der FDP-Fraktion.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beschluss der Kommissions- mehrheit zu, wonach in den Fonds für Investitionshilfe zusätz- lich 900 Millionen Franken eingelegt werden, und zwar bis ins Jahr 2000.
Ich wohne und arbeite in einer Rand- und Bergregion, in einer Entwicklungsregion. Ich hatte auch Gelegenheit, bei der Erar- beitung von Entwicklungskonzepten mitzuwirken. Warum ist die Aufstockung des IH-Fonds unbedingt notwendig? Zusam- men mit den regionalen Entwicklungskonzepten bilden die zinslosen IH-Darlehen die tragende Säule der schweizeri- schen Regionalpolitik. Die Investitionshilfe hat den Ausbau der Infrastrukturen im Berggebiet wesentlich erleichtert, zum Teil überhaupt erst ermöglicht. In vielen Regionen ist damit der Zwangsbedarf zu einem grossen Teil gedeckt.
Berggebiete dürfen und sollen nicht nur Erholungsräume sein, sondern vor allem auch Lebens- und Wirtschaftsraum. Um diese Regionen als Wohn- und Arbeitsort genügend auf- zuwerten, reichen die heute zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus. Gegenwärtig sind, wie Sie bereits gehört haben, bei den zuständigen Bundesstellen Gesuche um Investitionshilfe- darlehen in der Höhe von 300 Millionen Franken hängig, de- nen seit Mitte 1987 nicht entsprochen werden konnte.
Die Biga-Richtlinien für Entwicklungskonzepte der zweiten Generation setzen denn auch andere Schwerpunkte. Dem Wahlbedarf und der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird we- sentlich mehr Bedeutung beigemessen. Die Investitionshilfe- gesuche werden sich in Zukunft vermehrt auf derartige Pro- jekte beziehen. Subventionen sind für solche Projekte keine oder nur geringe erhältlich. Die Investitionshilfe als Restfinan- zierungsinstrument wird deshalb noch wichtiger. Bis zur Zusi- cherung und Auszahlung der IH-Darlehen stellt man immer längere Wartezeiten fest. Der Grund für diese unbefriedigende Situation sind die Ueberlastung der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung und natürlich auch immer mehr finan- zielle Engpässe. Dies hemmt den Elan in den Regionen. Nur eine massive Aufstockung des IH-Fonds kann diese Entwick- lung mit sehr unerfreulichen Konsequenzen vermeiden.
Die Investitionshilfe ist um so wichtiger, als der Bund andere Massnahmen zur Stärkung der Berggebiete zuwenig nutzt, so zum Beispiel die Dezentralisierung von Arbeitsplätzen. Ich denke da an Verwaltung, Militär, aber auch an das Beschaf- fungswesen. Wenn man die Botschaft über die Bauvorhaben, Grundstückserwerbe und Liegenschaftserwerbe des Bundes
studiert, stellt man fest, dass keine oder nur vereinzelte Investi- tionen in Entwicklungsregionen vorgesehen sind. Dabei geht es auch bei diesen Investitionen um Arbeitsplätze, um dezen- tralisierte Arbeitsplätze, um Arbeitsbeschaffung. Die Sympa- thie für die Berggebiete ist meistens vorhanden. Man wird aber immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Berück- sichtigung der Berggebiete mit massiven Mehrkosten verbun- den sei und dass diese über die Regionalpolitik zu finanzieren seien.
Gibt es überhaupt noch wirtschaftliche Standortvorteile in den Bergregionen? Das Berggebiet verfügt nur über wenig Stand- ortvorteile. Die immer grösser werdenden Schwierigkeiten bei der Realisierung touristischer Einrichtungen oder von Wasser- kraftwerken sind uns allen bestens bekannt.
Was hat die geplante Alpenkonvention mit Investitionshilfe für Berggebiete zu tun? Europa soll gemäss Konvention zum Schutze der Alpen in einen Wirtschaftsraum einerseits und ei- nen Erholungsraum bzw. ein Alpenreservat anderseits einge- teilt werden. Ich möchte darauf nicht näher eingehen. Tatsa- che ist aber, dass der Spielraum des Berggebietes damit wei- ter eingeschränkt wird.
Bei der Investitionshilfe handelt es sich um Darlehen für Inve- stitionen und nicht für Konsumausgaben. Investitionen und Konsumausgaben des Bundes konzentrieren sich in hohem Masse auf die Agglomerationsgebiete. Dabei denke ich an Verkehr, Bildung, aber auch an das Beschaffungswesen. Weite Teile der Berg- und Randregionen werden beim Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen «Bahn und Bus 2000» und Neat krass vernachlässigt. Das Berggebiet muss nicht nur unter- stützt werden; es erbringt auch wesentliche volkswirtschaftli- che Leistungen im Interesse des ganzen Landes. Ich denke da an Tourismus, Energieproduktion, Erholungsraum, Siche- rung des Durchgangsverkehrs und Nahrungsmittelproduk- tion. Das Berggebiet braucht die Investitionshilfe. Diese kann aber in Zukunft nur funktionieren, wenn der Investitionshilfe- fonds massiv und rasch aufgestockt wird. Nicht nur in der Landwirtschaft sind die Produktionskosten im Berggebiet we- sentlich höher als in den übrigen Landesteilen.
Warum sind finanzpolitische Bedenken im Zusammenhang mit der Erhöhung dieser IH-Darlehen nicht gerechtfertigt? Weil es sich hier um rückzahlbare, zinslose Darlehen und nicht um Subventionen handelt. Es handelt sich um Restfinanzierun- gen bis maximal 25 Prozent, die der Bund mit IH-Darlehen er- möglicht, jedoch nur, wenn die Kantone ebenfalls ihren Bei- trag in gleicher Höhe leisten. Es sei nur nebenbei erwähnt, dass bis heute die Rückzahlungsmoral sehr gut war. Lediglich 1 Promille Verlust auf 1,3 Milliarden Franken musste in Kauf genommen werden. Gemäss Gesetz werden diese Verluste zu 50 Prozent durch die Kantone getragen.
Warum eine Aufstockung auf 900 Millionen Franken? 300 Mil- lionen dienen - wie Sie bereits gehört haben - zur Deckung des Bedarfs aus pendenten Gesuchen aus den Jahren 1987 bis 1991, für die nächsten neun Jahre stünden dann noch 600 Millionen Franken zur Verfügung.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, das heisst, den Fonds für die Investitionshilfe bis ins Jahr 2000 zusätzlich um 900 Millionen Franken zu erhö- hen.
Brügger: Die sozialdemokratische Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Niemand in unseren Reihen bestreitet die Wirksamkeit dieses Investitionshilfegesetzes.
Zur Aufstockung des Investitionshilfefonds um 900 Millionen statt um 670 Millionen Franken, wie der Bundesrat dies in sei- ner Botschaft vorgeschlagen hat, kann ich folgendes ausfüh- ren:
Unsere Fraktion hat sich in dieser Sache nicht direkt ausge- sprochen. Dagegen kann ich bestätigen, was die sozialdemo- kratische Partei der Schweiz an ihrer Pressekonferenz vom 2. September in ihrem Papier «Arbeitsplatz Berggebiet» ver- lauten liess. Demnach treten wir eindeutig für die Aufstockung der Investitionshilfemittel um 900 Millionen Franken bis ins Jahr 2000 ein. Allerdings muss das nun 15jährige Gesetz aus dem Jahre 1974 in wesentlichen Teilen überarbeitet werden. Herr Onken hat diese Forderung bereits in der ständerätlichen
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Diskussion erhoben; es gelang jedoch nicht, das Anliegen als Kommissionsmotion zu überweisen. Die Revision des Investi- tionshilfegesetzes ist für unsere Partei ein dringendes Anlie- gen; wir unterstützen deshalb die Motion der Kommissions- minderheit.
Nun einige grundsätzliche Gedanken zur Investitionshilfe. Als Bewohner einer Bergregion, der Region Sense, konnte ich ge- rade in den letzten Jahren hautnah erfahren, welches die Wir- kung dieser Bundeshilfe ist. So können teure Infrastrukturpro- jekte wie Altersheime, Pflegeheime, Schulen, Sportplätze, Wasserversorgungen, Abwasserreinigungsanlagen und der- gleichen mehr realisiert werden, ohne dass dabei die finanziel- len Möglichkeiten der Gemeinden gesprengt werden. Diese Grundinfrastrukturen sind eine wichtige Voraussetzung, mit welcher unter anderem eine dezentrale Besiedlung des Lan- des als übergeordnete Zielsetzung erreicht werden kann. Die Abwanderung in die Städte, die Entvölkerung der Bergtäler, Tendenzen, die sich um die Mitte der siebziger Jahre negativ bemerkbar machten, mussten aufgehalten werden. Die da- mals konzipierte Investitionshilfe hat sich in diesem Punkt be- währt und muss weitergeführt werden. Dabei hat sich die ge- setzliche Bestimmung, wonach Investitionshilfe im Berggebiet nur aufgrund regionaler Entwicklungskonzepte gewährt wird, besonders positiv ausgewirkt. Persönlich erachte ich diese re- gionalen Entwicklungskonzepte als einen der positivsten Punkte - selbstredend neben der unabdingbaren finanziellen Hilfe -, die durch dieses Gesetz bewirkt worden sind.
Regionale Entwicklungskonzepte sind diejenigen Instru- mente, die es erlauben, in den Regionen die verschiedenen Bedürfnisse über die Gemeindegrenzen hinweg zu koordinie- ren, um dadurch eine harmonische, einheitliche Entwicklung der gesamten Region zu erreichen. Regionale Entwicklungs- konzepte haben des weitern im Nachgang sogenannte Pilot- projekte initiiert. Damit sind Grundlagen erarbeitet worden, die es erlauben, die Probleme in einer Gesamtschau zu erfassen. Ich denke dabei an das Pilotprojekt «Integrale Berglandsanie- rung». Mit dieser sogenannten IBS-Studie wurde es möglich, die verschiedensten Bedürfnisse der Berglandwirtschaft, des Waldes, der Sanierung von Alpwegen und Alphütten, der Ent- wässerungen, Aufforstungen und der touristischen Aktivitäten aufeinander abzustimmen. Projekte integraler Sanierung sind besonders geeignet, Gegensätze verschiedenster Interessen bis auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Nachdem diese regionalen Entwicklungskonzepte zu Beginn der achtziger Jahre vorlagen, begann man die ausgewiesenen Bedürfnisse, die notwendigen Infrastrukturen zu realisieren. Damit konnte als erstes die Wohnattraktivität gesteigert, und, als Folge da- von, die Abwanderung aus dem Berggebiet gestoppt werden. Wie in allen Dingen, so verhält es sich auch hier. Das Investi- tionshilfegesetz hat Verschiedenes bewirkt, und es ist nicht al- les Gold, was auf dem Papier glänzt. Zudem haben sich im Verlauf der Jahre die Bedürfnisse und Ansichten geändert. Fragen der regionalen Bundespolitik werden in letzter Zeit recht kritisch angegangen. Es geht um die Frage, inwieweit das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung noch zielkon- form ist. Den Unterlagen, welche uns die Verwaltung für die Kommissionsarbeit zur Verfügung gestellt hat, konnten wir zum Teil harte Kritiken an der Tauglichkeit des Gesetzes und seinen reglementarischen Dispositionen entnehmen. Sind die Ziele in den 16 Jahren, während denen dieses Gesetz nun in Kraft ist, erreicht worden? Müssten einzelne Massnahmen viel- leicht nicht doch neuen Gegebenheiten angepasst werden? Werden beispielsweise nicht zuviele Gemeinden unterstützt? Gemeinden, die es gar nicht mehr nötig hätten? Ist es richtig, dass Gemeinden wie Thun, Ascona und Locarno auch Nutz- niesser dieser Berggebietsförderung werden? Wäre nicht eher ein konzentrierter Mitteleinsatz, der vermehrt die effektive Be- dürftigkeit berücksichtigt, am Platz?
Es entstehen tatsächlich oft etwas groteske Situationen. Zu ei- nem Berggebiet gehören bekanntlich auch die Zentren des anliegenden Mittel- und Unterlandes. Natürlich ist es richtig, dass diese Zentren des sogenannten Vorderlandes wirtschaft- lich auf gesunden Füssen stehen. Ist dies jedoch einmal er- reicht, stellt sich die Frage, ob solche Gemeinden, zum Teil nun wirtschaftlich erstarkt, nicht doch in die Freiheit entlassen
werden sollten. Dies würde erlauben, die in Zukunft vielleicht spärlich werdenden Bundesmittel gezielter einzusetzen. Auch auf diesem Gebiet ist das Giesskannenprinzip ein schlechtes Mittel, wenn es darum geht, wirtschaftliche Gefälle von einem Gebiet zum anderen aufzuheben.
Ein konzentrierter Mitteleinsatz würde zum Beispiel erlauben, das Investitionshilfegesetz in seinem Anwendungsbereich auszuweiten. Zukünftig sind beispielsweise nicht nur die Infra- strukturkosten mitzutragen. Es ist zu prüfen, inwieweit der Be- trieb und Unterhalt von Infrastrukuren mitberücksichtigt wer- den sollte. Entscheidend ist ebenfalls, dass zukünftig die im- materielle Infrastruktur verstärkt unterstützt wird. Beispiels- weise sind die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die kulturellen Aktivitäten im Berggebiet mit Hilfe des Investitions- hilfegesetzes zu fördern. Dabei sollte den Regionen ein fester Betrag für die Förderung der immateriellen Infrastruktur zu Verfügung stehen. Es sind zudem - wenn möglich - keine neuen Instanzenwege für die detaillierte Gesuchsprüfung auf- zubauen. Ein konzentrierter Mitteleinsatz würde es des weitern erlauben, die Möglichkeiten für eine aktive Wirtschaftsförde- rung auf regionaler und kommunaler Ebene zu verbessern. Die regionalen Entwicklungsträger bzw. die Regionalsekreta- riate sind zu einem Motor der regionalen Wirtschaftsentwick -. lung auszubauen. Es sind direkt verfügbare Mittel an die regio- nalen Entwicklungsträger über das Investitionshilfegesetz be- reitzustellen, damit vor allem kleinere, aber regional und lokal bedeutsame Beschäftigungsprojekte direkt unterstützt wer- den können.
Ich sprach eingangs vom Segen der Entwicklungskonzepte und der im Nachgang entstandenen Pilotprojekte wie zum Beispiel demjenigen der integralen Berglandsanierung. Die ursprünglichen Konzepte sind bereits überarbeitet worden, so dass eine Art zweite Generation von Entwicklungskonzepten entstanden ist. Dabei fällt auf, dass man zum Teil selbst in den neueren Ausgaben neue Ziele, zum Beispiel Ziele im Bereiche der Oekologie, vernachlässigt hat. Bei der Umsetzung dieser neuen Entwicklungskonzepte müssen die Anliegen des Na- tur- und Landschaftsschutzes schrittweise zu einer prioritären Zielsetzung werden.
Zusammenfassend möchte ich nun folgendes festhalten: Wir stimmen der Vorlage in der ständerätlichen Fassung zu. Das heisst: Aufstockung des Investitionshilfefonds um 900 Millio- nen Franken. Diese Aufstockung entspricht den ausgewiese- nen Bedürfnissen. Es wäre ja widersprüchlich, wenn die ein- zelnen Regionen zunächst einmal diese teuren Entwicklungs- konzepte erarbeitet hätten, um sie dann mangels finanzieller Mittel nicht realisieren zu können. Es darf nicht sein, dass diese Konzepte blosse Papiertiger bleiben.
Ich bitte Sie, im Zeichen einer echten Solidarität mit den wirt- schaftlich schwachen Regionen des Berggebiets, der Vorlage, wie es der Ständerat und die Mehrheit der Kommission vor- schlagen, zuzustimmen. Dafür danke ich Ihnen allen.
Schnider: Das IHG ist ein nicht mehr wegzudenkendes Instru- ment unserer Bergregionen. Mit diesem Gesetz will und kann der Bund die Existenzbedingungen im Berggebiet verbes- sern, indem er für Infrastrukturvorhaben die notwendigen und gezielten Investitionshilfen gewährt. Die dazu erforderlichen regionalen Entwicklungskonzepte sind überall vorhanden. Somit verfügen seit 1987 alle 54 Regionen der Schweiz über ein genehmigtes Konzept. Die Wirksamkeit der Investitions- hilfe darf absolut als hoch eingestuft werden. Wir sind dem Bundesrat dankbar, dass er die Motionen Steinegger und Ga- dient so beförderlich behandelt hat und uns damit die notwen- dige Aufstockung des Fonds ermöglicht. Es sähe in den mei- sten Bergregionen anders oder sogar prekär aus, wenn das IHG nicht ins Leben gerufen worden wäre. Ohne Investitions- hilfe hätten in den letzten Jahren unzählige dringend notwen- dige Bauten nicht finanziert werden können. Heute stehen wir vor einem Pendenzenberg von Gesuchen. Die ungenügen- den Bundesmittel haben im vergangenen Jahr bereits erhebli- che Folgen ausgelöst.
Nur eine massive Aufstockung kann verhindern, dass der Pen- denzenberg von weit über 300 hängigen Gesuchen noch lau- fend höher wird.
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Dank Investitionshilfe an Berg-, Rand- und Tourismusregio- nen konnten in den vergangenen Jahren recht viele Infrastruk- turaufgaben gelöst werden. Gross sind aber die Aufgaben, welche noch gelöst werden müssen. Den Bergregionen liegt es am Herzen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, schon im Hinblick auf eine zu befürchtende Entvölkerung un- serer Täler. Durch Investitionshilfe kann zugunsten der Berg- gebiete und im Interesse der ganzen Bevölkerung viel Wertvol- les gerettet werden. Im Hinblick auf die massive Bauteuerung sowie auf die hohen Bankzinsen nehmen nicht nur die Gesu- che, sondern auch die beantragten Summen pro Geschäft er- heblich zu.
Ich bitte Sie deshalb, der dringendst notwendigen Auf- stockung zuzustimmen. Namens der einstimmigen CVP-Frak- tion beantrage ich Ihnen, dem grossmehrheitlichen Beschluss des Ständerates - Aufstockung um 900 Millionen Franken bis zum Jahr 2000 - zuzustimmen und die Minderheitsanträge Mauch Rolf und Zwygart abzulehnen.
Ebenfalls beantrage ich Ihnen im Namen der CVP-Fraktion, die Motion der Kommissionsminderheit abzulehnen. Die Be- gründung: Die Motion ist überflüssig, da die GPK im Mai die- ses Jahres an den Bundesrat gelangte, um Aussagen über die Auswirkung der Regionalpolitik zu erhalten. Deshalb war die Kommissionsmehrheit wie auch unsere Fraktion der Ueberzeugung, dass die Antwort des Bundesrates abzuwar- ten sei.
Mme Paccolat: L'augmentation de 670 millions proposée par le Conseil fédéral pourrait redonner un certain élan à la politi- que régionale de la Confédération, c'est évident. Mais, si l'on se base sur les expériences antérieures, ce montant ne permet pas d'envisager une application satisfaisante des dispositions prises, étant donné que 300 millions serviront déjà au rattra- page des dossiers en cours et le solde à disposition ne repré- sentera plus que 370 millions. Il faut aussi savoir que les be- soins moyens des années 1984 à 1989 se sont élevés à 140 millions par an et la somme à disposition est d'environ 100 millions par an pour les huit prochaines années, sans compter le renchérissement qui va encore accroître les char- ges des réalisations futures.
Les besoins des régions demeurent cependant très impor- tants et ne vont en aucun cas diminuer d'ici l'an 2000. Les pro- grammes de développement régionaux de la deuxième géné- ration recentrent les priorités. Cela ne signifie pas pour autant qu'il soit nécessaire de réviser la loi sur l'aide aux investisse- ments, dans le sens voulu par la minorité de la commission. Ces programmes prennent en compte les problèmes de pro- tection de l'environnement, la coordination toujours plus né- cessaire entre les politiques sectorielles, que ce soit l'agri- culture, le tourisme ou les transports.
De nombreux projets de développement restent à réaliser, que ce soit dans le secteur des télécommunications, de la formation continue, avec le développement des nouvelles technologies, ou encore, des infrastructures à caractère so- cio-culturel. De plus, les régions frontalières sont amenées à mettre en place une politique de coordination transfronta- lière, qui n'est pas sans incidence sur la politique régionale future.
Dans ce débat sur la politique régionale suisse, le récent rap- port de l'OCDE apporte un éclairage intéressant. Il en ressort notamment que les régions de montagne les plus défavori- sées en terme de revenu n'ont pas été les plus aidées par la Confédération. Du fait que les régions les plus défavorisées ne sont pas forcément les plus dynamiques, il s'ensuit nécessai- rement un retard économique accru.
Compte tenu de ces disparités qui vont vraisemblablement s'accentuer dans le cadre d'une intégration européenne, une poursuite et un renforcement des prêts aux investissements est indispensable pour les régions périphériques et de monta- gne. Or, la proposition de 670 millions du Conseil fédéral aura pour conséquence d'ici l'an 2000 une diminution du soutien de l'ordre de 25 à 30 pour cent par rapport à la période précé- dente. Et cela est difficilement acceptable alors que l'on sait que les besoins demeurent constants et que les taux d'intérêt, comme l'ont dit mes collègues précédents, grèvent toujours
plus lourdement les budgets des collectivités publiques. Aussi, je vous invite à entrer en matière et à soutenir la proposi- tion de la majorité de la commission, à savoir 900 millions.
Frau Leutenegger Oberholzer: Die grüne Fraktion misst der Regionalpolitik grosse Bedeutung bei. Für uns ist sie ein Mittel der Solidarität zwischen den Agglomerationen und dem Berg- gebiet. Die Einkommens- und Wohlstandsdisparitäten in der Schweiz sind noch immer beachtlich. Genau deshalb drohen aber das Berggebiet und die Regionalpolitik zu einem Tabu- Thema zu werden, dies als Folge unseres schlechten Gewis- sens. Wir möchten trotzdem die regionalpolitischen Instru- mente und auch die bereitgestellten Mittel kritisch hinterfra- gen. Denn wir müssen uns im klaren sein, dass man mit Geld allein nicht alles machen kann, und wir wissen auch, dass ge- rade mit Geld die Lebensgrundlagen zerstört werden können. Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Wir erach- ten die vom Bundesrat beantragte Kreditaufstockung vorerst als richtig und ausreichend. Wir kennen in der Schweiz ver- schiedene regionalpolitische Instrumente. Das IHG ist eines davon. Weitere sind zum Beispiel der Hotelkredit, Finanzie- rungsbeihilfen für bedrohte Regionen usw. Von ganz grosser regionalpolitischer Bedeutung sind aber auch die Landwirt- schaftspolitik und die Ausgabenverteilung des Bundes. Es ist bereits von anderen Sprecherinnen und Sprechern darauf hin- gewiesen worden.
Wenn wir uns die Regionalpolitik und ihre Resultate der letzten Jahre vor Augen führen, so können wir in einigen Regionen zwar starke Wachstumsimpulse feststellen. Feststellen müs- sen wir aber auch, dass grosse regionale Disparitäten nicht abgebaut werden konnten, dass die Berglandwirtschaft wei- tere massive Arbeitsplatzverluste hinnehmen musste, dass in industriell geprägten Bergregionen ebenfalls zahlreiche Ar- beitsplätze verlorengegangen sind. Auf der anderen Seite hat in Tourismusregionen und in Regionen, die sich im Sog von grösseren Agglomerationen befinden, ein starkes Wachstum stattgefunden. Der Preis dafür war zum Teil sehr hoch, die ne- gativen Effekte nicht zu übersehen. Ich denke vor allem an die negativen Folgen des Wintertourismus für die Oekologie, an den Zweitwohnungsbau, der die einheimischen Mieterinnen und Mieter verdrängt, oder auch an negative Auswirkungen der Bauwirtschaft, vor allem des Strassenbaus.
Zentral erscheint uns, dass es im wesentlichen nicht gelungen ist, Oekologie und Oekonomie zu vereinen, dass es nicht ge- lungen ist, qualitativ hochstehende Arbeitsplätze in gefährde- ten Regionen zu erhalten. Und diesen zentralen Aspekten muss aus der Sicht der grünen Fraktion Rechnung getragen werden.
Heute stehen wir in Europa vor herausragenden Entwicklun- gen, die unsere Regionalpolitik nachhaltig prägen werden. Das gilt vor allem für den EG-Binnenmarkt. Zum einen wird da- mit der Sog in die Zentren verstärkt. Dieser könnte die Rand- und Bergregionen in Gefahr bringen. Hinzu kommen Liberali- sierungstendenzen in der Agrarpolitik, deren Folgen gerade für die Rand- und Bergregionen ganz sorgfältig evaluiert wer- den müssen. Eine ganz andere Gefahr droht von den wach- senden Einkommens- und Freizeitansprüchen in ganz Eu- ropa. Ganze Alpenregionen werden vom zunehmenden Frei- zeitkonsum bedroht. Ich persönlich habe das Schreckge- spenst eines Alpen-Disneyland vor Augen, und auf solche Ent- wicklungen muss sich die künftige Regionalpolitik vorbereiten und diese auch sorgfältig im Auge behalten.
Bislang konzentrierte sich die schweizerische Berggebietspo- litik vor allem auf den Ausbau der Infrastruktur. Das gilt insbe- sondere für das IHG. Das IHG stammt aus den siebziger Jah- ren, aus einer Zeit der Wachstumseuphorie. Wir wollen seine positiven Seiten nicht verkennen. Es hat das Bewusstsein der Regionen gestärkt. Es hat zur Entwicklung regionaler Entwick- lungskonzepte geführt. Es hat die Versorgung der Regionen mit Infrastruktur des Zwangsbedarfes erleichtert und ihn auch gedeckt.
Das IHG hat aber auch bestimmte Ziele nicht erfüllen können. Bedrohte Arbeitsplätze konnten nicht gesichert werden. Die regionalen Einkommensdisparitäten konnten nicht abgebaut werden. Das IHG ist in der Zielsetzung sehr eindimensional
Investitionshilfe an die Berggebiete
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und trägt der Oekologie viel zuwenig Rechnung. Der Umwelt- schutz kommt beim IHG höchstens im Sinne von Reparaturlei- stungen zum Tragen. Das IHG-Verfahren ist zum Teil auch viel zu aufwendig, und es besteht der Verdacht, dass Subventio- nen zu undifferenziert nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden. Wir haben die starke Vermutung, dass Geld in die fal- schen Kanäle geleitet wird. Immerhin kommen auch hochent- wickelte Regionen und finanzstarke Kantone in den Genuss von IHG-Geldern.
Diese Kritik wurde auch bereits verschiedentlich formuliert. Ich möchte an die Nationalfonds-Studie für Regionalpolitik aus den achtziger Jahren erinnern und auch an Untersuchungen der GPK. Diese Kritik wird in der Botschaft nicht ausgeräumt und konnte auch in der Kommission nicht ausgeräumt wer- den.
Die grüne Fraktion ist deshalb für Eintreten auf die Vorlage. Wir sind ebenfalls für eine Aufstockung der Kredite, möchten aber bei den Anträgen des Bundesrates bleiben. Viel wichtiger er- scheint uns, dass die gesamte Regionalpolitik des Bundes überprüft und eine Revision des IHG eingeleitet wird. Wir möchten die Mittel nicht weiter aufstocken, solange nicht Ge- währ besteht, dass sie wirklich wie erwünscht eingesetzt wer- den.
Für eine haushälterische Politik spricht im übrigen auch die Fi- nanzlage des Bundes. Alle staatlichen Mittel sollten periodisch auf ihre Zielkonformität hin überprüft werden. Das gilt auch für die Regionalpolitik.
In diesem Sinne folgen wir den Anträgen der Kommissions- minderheit. Wichtig ist für uns als Fraktion, dass die ganze Re- gionalpolitik und die Berggebietspolitik des Bundes überprüft wird. Ich ersuche Sie deshalb, der IHG-Revision, wie sie die Kommissionsminderheit verlangt, zuzustimmen.
Aus der Sicht der grünen Fraktion steht in der Regional- und Berggebietspolitik der Zukunft die Erhaltung der Lebens- grundlagen im Vordergrund. Wichtig ist ebenfalls die Schaf- fung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze in den Berggebie- ten, und dazu gehört selbstverständlich auch die Erhaltung der Berglandwirtschaft. Für solche Zielsetzungen reicht aber der Geltungsbereich des heutigen IHG nicht aus.
Seiler Hanspeter: Darf ich hier meine Interessenbindung - so- fern man von einer solchen überhaupt sprechen kann - offen- legen? Ich bin Bewohner eines dieser investitionshilfeberech- tigten Berggebiete und arbeite seit einiger Zeit in den Organen einer solchen Region aktiv mit. Gerade diese langjährige Tä- tigkeit ermöglichte mir einen recht detaillierten Einblick in die Probleme der Investitionshilfe, in diese Teilmechanismen und vor allem auch in die konkreten Auswirkungen.
Ich möchte gleich zu Beginn drei oft gehörte Fehl- und Pau- schalurteile, die weit neben der Realität vorbeischiessen, aus dem Wege räumen:
Es stimmt zwar, dass es in den investitionshilfeberechtigten Regionen auch Gemeinden gibt, die finanziell recht gut daste- hen. Es stimmt aber nicht, dass diese Gemeinden ebenfalls IH-Gelder erhielten oder erhalten - vor allem deshalb nicht, weil sie die Kriterien zur Anspruchsberechtigung gar nicht er- füllten oder erfüllen. Sie kommen allerhöchstens indirekt in den Genuss, wenn es sich um Investitionen von regionalem Charakter und getragen von einer regionalen Organisation - zum Beispiel einem Gemeindeverband - handelt. Einer sol- chen Region zuzugehören heisst also überhaupt nicht, An- spruch auf IHG-Gelder zu haben.
Tourismusgemeinden - ich erwähne als Beispiel Grindel- wald - werden oft als gutsituierte Gemeinden dargestellt. Der Schein trügt: Ein Gemeindestrassennetz von mehr als 150 km Länge, bis zu zehn Schulhäuser, ein über 20 km langes Kana- lisationsnetz und eine Vielzahl anderer Infrastrukturaufgaben bürden auch einer sogenannt guten Tourismusgemeinde und ihren - in diesem Fall gut 3000 - Einwohnern schwere Lasten auf.
Ich möchte damit sagen: Wer urteilt, muss das differenziert tun und muss jeden Gesuchsteller, und zwar nicht nur in seinem Sonntagskleid, betrachten.
hilfen sind zinsgünstige und rückzahlbare Darlehen und mit Subventionen - im Sinne von A-fonds-perdu-Beiträgen - nicht gleichzusetzen.
Wir dürfen feststellen, dass die seit rund 17 Jahren wirksame Investitionshilfe wesentlich dazu beigetragen hat, die Abwan- derung aus den Berg- und Randgebietgemeinden zu stop- pen, dass sie auch dazu beigetragen hat, den Rückstand des Pro-Kopf-Einkommens gegenüber anderen Landesteilen nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Schliesslich - das liegt im Interesse des gesamten Landes und der gesamten Bevöl- kerung - gelang es damit, alle Teile des Berg- und Randgebie- tes als Lebensraum zu erhalten. Ich möchte bei dieser Gele- genheit als Vertreter einer solchen Region für die damit prakti- zierte Solidarität zwischen den Regionen unseres Landes dan- ken.
Das Berggebiet will und muss Lebensraum bleiben können, wenn es seine Aufgaben weiterhin erfüllen soll. Dazu braucht es die Investitionshilfe weiterhin. Das Solidaritätswerk darf nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Kurz drei Gründe dazu: 1. In vielen, vor allem kleinen Gemeinden ist immer noch ein grosser infrastruktureller Nachholbedarf vorhanden. Wer daran zweifeln sollte, den würde ich gerne einladen und ihm anhand praktischer Beispiele den Beweis dazu erbringen.
Man würde es nicht verstehen, wenn der Staat ausgerech- net in einer Phase, in der er selber vor allem in diesen Regio- nen Arbeitsplätze abzubauen beginnt, auf die Weiterführung dieses Solidaritäts- und Ausgleichswerkes verzichtete und da- mit die erzielten Erfolge wieder aufs Spiel setzte.
Der öffentliche Verkehr wird ja vor allem in jenen Regionen gefördert, in denen er auch rentiert. Das Berggebiet zählt be- kanntlich nicht zu diesen verkehrswirtschaftlich interessanten Gebieten. Ich erinnere an die Argumente von Kollege Bezzola. Lebensraum erhalten darf nicht blosses Lippenbekenntnis bleiben. Es soll auch in die Tat umgesetzt werden. Dazu ist ein Weiterführen dieser Investitionshilfe im Sinne des Antrages der Kommissionsmehrheit und des Ständerates nötig. Ich bitte Sie, darauf einzutreten und den Anträgen entsprechend zuzustimmen.
Bühler: Das Investitionshilfegesetz ist der eigentliche Eckpfei- ler der schweizerischen Regionalpolitik. Die Infrastruktur der Bergregionen konnte mit diesem Instrument langsam verbes- sert werden, was die Attraktivität dieser Gebiete als Wohn- und Arbeitsorte - wenigstens teilweise - zu steigern vermochte. Es besteht aber nach wie vor ein grosser Nachholbedarf. Wenn wir wollen, dass eine ausgeglichene Besiedlung unseres Lan- des erhalten bleibt, muss dieser Nachholbedarf abgebaut wer- den. Eine weitere Konzentration der Bevölkerung in den Ag- glomerationen ist wohl kaum sinnvoll. Also muss hier drin- gend ein mehreres getan werden.
Nun noch einige Bemerkungen zur hier aufgeworfenen Kritik. Es wird nicht einfach Geld im Giesskannensystem verteilt. Es gibt keinen Automatismus; es besteht nämlich kein Rechtsan- spruch, denn gemäss Artikel 15 des Investitionshilfegesetzes kann der Bund die Restfinanzierung übernehmen, muss es aber nicht. In der Praxis wird nämlich jedes Gesuch sehr diffe- renziert angegangen. Es wird nicht ein Projekt als Ganzes un- terstützt, sondern die Kosten werden jeweils auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt, und nur jene Gemeinwesen erhalten ei- nen Beitrag aus dem Investitionshilfefonds, die aufgrund ihrer Finanzlage darauf dringend angewiesen sind. Ja, es wird so- gar abgestuft nach Finanzkraft. Also von Giesskanne kann keine Rede sein.
Von einer Entlassung der Regionen oder Teilen einzelner Re- gionen zu sprechen, ist deshalb nicht zweckmässig. Da die einzelnen Gemeinden individuell behandelt werden, ist das auch absolut unnötig. Wer genügend stark ist, um ein Projekt selber zu finanzieren, erhält auch nichts. Wenn Sie der Abwan- derung aus dem Berggebiet entgegenwirken wollen - und das ist vor allem aus ökologischen Gründen ein dringliches Gebot, denn die weitere Aufblähung der Agglomerationen schafft zu- sätzlich neue Probleme auf diesem Gebiet -, dann ist dem An- trag der Mehrheit zuzustimmen. Damit schaffen Sie auch keine unnötigen Verzögerungen bei der Differenzbereinigung; denn der Ständerat hat mit grosser Mehrheit diesen 900 Millio-
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nen Franken zugestimmt, so dass eine Umkehr in der kleinen Kammer wohl kaum zu erwarten ist.
Wir danken dem Bundesrat für die speditive Ausarbeitung der Botschaft. Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Mehrheitsantrag zu und lehnen Sie die Minderheits- anträge ab.
Zwygart: Die LdU/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vor- lage.
Wir anerkennen die positiven Wirkungen für das ganze Hügel- und Berggebiet. Die Regionalpolitik von Kantonen und Bund hat dadurch substantiell gewisse Ungleichgewichte der Le- bensbedingungen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Gebieten ausgleichen können. Es hat sich eine Dynamik entwickelt, die als sehr positiv anzuerkennen ist. Das nach Kriterien des IHG abgegrenzte schweizerische Bergge- biet umfasst rund zwei Drittel der Landesfläche und ungefähr ein Viertel der Bevölkerung in über 1000 Gemeinden. Es ist also etwas sehr Wichtiges und Bedeutungsvolles für viele Kleine. Das IHG will einen Beitrag zur Verwirklichung jener In- frastrukturvorhaben leisten, bei denen die Projektträger im Falle ausschliesslicher Finanzierung der Restkosten über das Bankensystem übermässig belastet werden. Es sind da also Bremsen eingebaut, damit es nicht einfach zu einem Selbstbe- dienungstopf werden kann. Die Investitionshilfe besteht in der Gewährung und Vermittlung oder Verbürgung von zinsgünsti- gen Darlehen sowie allenfalls in der Uebernahme von Zinsko- sten. Damit ist auch klar gesagt, dass hier nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt wird. Die Kantone spielen dann in- sofern auch eine Rolle, als sie ja auch mitbeteiligt werden.
Zur Finanzierung der Investitionshilfe wurde vom Bund eine halbe Milliarde Franken gesprochen. Dieser Betrag ist dann vor sieben Jahren um 300 Millionen Franken auf insgesamt 800 Millionen Franken aufgestockt worden. Nun soll der Be- trag erneut erhöht werden, um 670 Millionen Franken gemäss Antrag des Bundesrates oder um 900 Millionen gemäss Be- schluss des Ständerates.
Die Vorlage gibt uns auch Gelegenheit, Ueberlegungen anzu- stellen, wo gewisse Veränderungen notwendig werden müss- ten, nicht nur im finanziellen Bereich; denn jeder Erlass hat seine Schwachstellen. Die vielen Infrastrukturaufgaben sind breit gefächert. Der sachliche Geltungsbereich umfasst etwa Spitäler, Schulen, Wasserversorgung. Zwei Geltungsbereiche möchte ich besonders hervorheben: Abwasserreinigung und Altersheime. Vor allem deshalb müssen wir über die Auf -. stockung des Fonds beraten. Im Rahmen der Aufgabentei- lung Bund/Kantone und auch etwas zur Entlastung der Bun- deskasse haben wir die Beiträge beim Bund gekürzt. Nun wer- den sie durch die Hintertür wieder ausbezahlt. Das ist fragwür- dig. Zwar darf es nicht so sein, dass die wirtschaftlich weniger begüterten Regionen zu kurz kommen, nur weil ihre Problem- lösungen schwieriger sind und dadurch länger dauern, z. B. das Erstellen einer Kläranlage. Aber es ist fragwürdig, wenn das ursprüngliche Ziel des Bundes, Entflechtung und Entla- stung der Bundeskasse, nicht erreicht wird.
Unsere Fraktion stimmt einer massvollen Erhöhung der Fondsgelder zu. Aber im heutigen Zeitpunkt scheint es uns falsch zu sein, über den Vorschlag des Bundesrates hinauszu- gehen. Wenn wirklich Bedarf ausgewiesen ist, kann jederzeit wieder eine neue Vorlage mit einer entsprechenden Erhöhung verlangt werden. Gerade das vorliegende Geschäft ist der praktische Beweis dafür, wie schnell es gehen kann. Zwei Mo- tionen, und innerhalb kurzer Zeit liegt die Vorlage bei uns auf den Pulten. Im heutigen Zeitpunkt mit bedrohlichen Löchern in der Bundeskasse dürfen wir nicht leichtfertig Polster schaf- fen. Es handelt sich zwar nicht um Riesensummen, gemessen an anderen Beträgen. Aber es werden Zeichen gesetzt. Man braucht nicht ein Prophet zu sein, um voraussagen zu können, dass sich der Bund in absehbarer Zeit im finanziellen Bereich einschränken muss.
Die Kommission hat es leider abgelehnt, eine Motion an den Rat weiterzuleiten, welche eine Aktualisierung des IHG in die Wege leiten sollte. Seit über 15 Jahren gibt es nun dieses Ge- setz. Gewisse Anpassungen wären durchaus prüfenswert. Es sind nicht nur ökologische Aspekte, welche ein anderes Ge-
wicht bekommen haben. Auch auf der Seite der Verfahrensab- läufe wären Korrekturen angebracht. Es ist bedauerlich, dass die Kommission zwar die Erhöhung beantragt, aber keine Ueberprüfung der gesetzlichen Grundlagen möchte. Die Ueberprüfung des Gesetzes ist aus unserer Sicht dringend, auch wenn noch andere Abklärungen notwendig sind. Das ist durchaus möglich und notwendig. Gewisse Akzentverschie- bungen - insbesondere beim erwähnten Umweltschutz - zwingen zu Anpassungen. Die LdU/EVP-Fraktion wird des- halb für Ueberweisung der Motion der Kommissionsminder- heit stimmen.
Die Zweckmässigkeit des Gesetzes und die massvolle Erhö- hung des Kredites wird von der LdU/EVP-Fraktion also nicht bestritten. Wir hoffen jedoch, dass die Vernunft obsiegt und nicht die Begehrlichkeit; denn es sind falsche Illusionen, die geweckt werden. Da die Fondseinlagen nach fünf Jahren zu- rückzufliessen beginnen, werden ab 1997 wieder Gelder da sein. Da zudem auch Investitionshilfedarlehen künftig minimal verzinst werden sollen, ist ein kleines Wachstum der Fonds- gelder möglich.
Deshalb erscheint der LdU/EVP-Fraktion in der heutigen Situa- tion die Vorlage des Bundesrates genügend, und wir werden dementsprechend stimmen.
Präsident: Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie der Vorlage zustimmt.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: La cohérence d'une collec- tivité se mesure à la force de sa solidarité. A cet égard, la Suisse pratique une politique efficace, notamment par les ins- truments de la péréquation, par sa politique agricole, sa politi- que régionale, sa politique des transports, sa politique fiscale, etc. Aujourd'hui, nous examinons plus particulièrement le pro- blème de la politique régionale et de l'aide aux investisse- ments dans les régions de montagne ainsi que dans les ré- gions périphériques. Je voudrais insister sur le fait que c'est un aspect important, mais l'un des aspects seulement, de cette politique générale que nous conduisons. Cette politique de l'infrastructure, développée par le canal de la LIM, et qui ac- corde notamment des prêts remboursables à des conditions très favorables, a obtenu une bonne note, tant dans le cadre du programme national de recherche - Problèmes régionaux en Suisse - que dans un rapport publié récemment par l'OCDE. Je le précise car, ces derniers temps, nos bulletins de notes ne sont pas tous aussi éloquents et positifs. En dépit de l'excellence de cette politique, des disparités, parfois lourdes, entre certaines régions restent à combler. C'est la raison pour laquelle il faut non seulement maintenir mais activer le pro- gramme que nous vous avons présenté.
Je constate qu'il y a unanimité, qu'il n'est pas nécessaire d'ajouter à l'inflation verbale pour vous persuader de la néces- sité d'entrer en matière. Je me bornerai donc à répondre à deux remarques faites dans le cadre de ce mini-débat d'entrée en matière.
A la première question - Est-ce que les 54 régions de la LIM ont encore besoin de l'aide en matière d'investissement, est-ce que la part de notre territoire qu'elles couvrent n'est pas trop grande, ne faut-il pas affiner notre appui à ceux qui en ont réellement le plus besoin? - je répondrai ceci. Il est sans doute possible de réviser et d'adapter constamment l'instrument LIM, et c'est ce que nous avons fait ces dernières années. Tou- tefois, dans sa structure et dans son principe, cet instrument est encore parfaitement valable. N'oublions pas que s'il cou- vre apparemment une très grande portion de notre territoire, sur ce territoire vit à peu près le quart de la population qui jouit des conditions les moins favorables. Il faut donc continuer à porter notre sollicitude à cet ensemble, mais il est bien clair que, d'une région à l'autre, il y a eu entre-temps des dévelop- pements très différents et que l'idée n'est pas de soutenir en- core davantage ceux qui sont développés et d'abandonner ceux qui se trouvent en mauvaise posture, pas plus qu'il ne se- rait question, à l'intérieur d'une région LIM, de vouloir aban- donner ceux qui méritent le plus notre appui. Bref, je n'élimine pas la possibilité de remanier la LIM, d'y apporter des modifi- cations, mais je dirai que dans son principe elle a bien fonc-
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tionné et qu'elle continuera à le faire si nous sommes capables de l'administrer avec discernement.
Quant à savoir s'il faut encore investir dans le domaine des in- frastructures, je répondrai positivement également. Il est né- cessaire d'investir encore dans l'infrastructure, tout d'abord parce que les exigences de la population locale, des entrepri- ses locales et de ceux qui se trouvent momentanément dans ces régions - notamment les touristes - ont considérablement augmenté et qu'il s'agit de les adapter aux standards moder- nes, par exemple en consentant des infrastructures dans le domaine de la protection de l'environnement. En outre, les ré- gions périphériques et les régions de montagne doivent conti- nuellement répondre à de nouveaux besoins créés dans le do- maine des équipements par les progrès technologiques - je pense ici notamment au secteur des télécommunications. En- fin, des nouvelles stratégies de développement exigent une extension de ces mêmes infrastructures, en tout cas une adap- tation, dans le domaine du tourisme d'été qu'il s'agit de pro- mouvoir plus solidement.
Ainsi donc, je réponds à la deuxième question en disant que les temps que nous avons à consacrer au renforcement et à l'extension de l'infrastructure ne sont pas révolus et qu'une partie importante des prêts ira dans cette direction.
Monsieur le président, je reprendrai tout à l'heure dans la dis- cussion de détail les propositions qui nous sont faites, par la majorité et la minorité, quant aux fonds qu'il faut attribuer à cette discipline. Pour l'instant, je vous remercie de ne pas combattre l'entrée en matière.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit I (Mauch Rolf, Aguet, Fankhauser, Gros, Leemann, Leuten- egger Oberholzer, Zwygart) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Eventualantrag der Minderheit II (Zwygart, Aguet, Fankhauser, Gros, Leemann, Leutenegger Oberholzer, Mauch Rolf, Savary-Waadt) (falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird) ... werden bis ins Jahr 2002 zusätzlich 900 Millionen Franken eingelegt.
Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1
Proposition de la commission Al. 1 Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité / (Mauch Rolf, Aguet, Fankhauser, Gros, Leemann, Leuteneg- ger Oberholzer, Zwygart) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition subsidiaire de la minorité II
(Zwygart, Aguet, Fankhauser, Gros, Leemann, Leutenegger Oberholzer, Mauch Rolf, Savary-Vaud)
(au cas où la proposition de la minorité i est rejetée) 900 millions de francs supplémentaires seront versés au fonds d'aide en matière d'investissements d'ici l'an 2002.
Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abs. 1 - Al. 1
Mauch Rolf, Sprecher der Minderheit I: Ich spreche für die Minderheit der Kommission und eine starke Minderheit der freisinnigen Fraktion. Dabei unterscheide ich zwei völlig ver- schiedene, aber in der Gewichtung gleichwertige Aspekte, und diese Unterscheidung liegt mir am Herzen. Der erste ist das Bekenntnis oder das Verhältnis zum Instrumentarium, das vorliegt. Die Zweckmässigkeit, die Nützlichkeit und die volle Unterstützungswürdigkeit des Instrumentes sind unbestritten. Zu unterstreichen sind die segensreichen Auswirkungen für die Bergbevölkerung, welche vor allem auch vor dem Hinter- grund noch kommender weiterer wirtschaftlicher Erschwerun- gen und Bedrohungen der Lebensgrundlagen aufgrund des noch schärfer werdenden internationalen Konkurrenzkamp- fes zu sehen sind. Auch unter staatspolitischem Aspekt kann diese Seite meiner und unserer Sympathie, unseres Verständ- nisses und unserer Unterstützung bis an die tragbaren Gren- zen versichert sein. Ich lege grossen Wert darauf, diese Hal- tung gegenüber unserer Bergbevölkerung und ihren Bedürf- nissen und Lebensbedingungen zu bestätigen und zu unter- streichen, damit die anderen Ausführungen nicht falsch ver- standen werden.
Damit komme ich zum zweiten Aspekt, der Finanzdisziplin, der finanzpolitischen Situation, unserer Haltung in Finanzfragen überhaupt: Bezüglich der Höhe der Summe für die Unterstüt- zung sind immerhin strenge Anforderungen an unsere eigene Finanz-und Ausgabendisziplin-ich betone unsere eigene, des Parlamentes - zu stellen. Angesichts der wachsenden Defizite des Bundeshaushaltes sind dringend Massnahmen und Mass- halten nötig. Insbesondere erregt die schlechte Gewohnheit - denn das ist es geworden -, die Unsitte unseres Parlamentes, in seinen Beschlüssen die Kreditbegehren von Bundesrat und Verwaltung regelmässig und häufig -wie im vorliegenden Fall- ohne jede sachlich zwingende Begründung in grossem Aus- mass, beinahe pauschal und unbesehen, zu erhöhen, zuneh- mend Anstoss. Sie bildet für die politische Basis ein echtes Aer- gernis. Im Volk ist es gar nicht so populär, wie hier im Saal viel- leicht fälschlicherweise vermutet wird, dass wir dauernd alle Anträge erhöhen und glauben, Wahlgeschenke verteilen zu müssen; Geschenke, die von den Bürgern und Steuerzahlern doch selber berappt werden müssen.
Im vorliegenden Fall schlägt der Bundesrat eine Erhöhung um 670 Millionen Franken bis zum Jahr 2000 vor. Das entspricht einer Aufstockung von 40 Prozent. Die Frage ist erlaubt: Ist das denn nichts? Und auch diese Frage ist erlaubt: Stellt der Bundesrat falsche Anträge? Eine Erhöhung um 900 Millionen, wie sie vom Ständerat praktisch unbesehen beschlossen wurde, kommt einer Erhöhung gegenüber heute um 88 Pro- zent gleich. Können wir das verantworten? Ich meine: auf kei- nen Fall! Der Bundesrat hat das Notwendige vorgeschlagen. Ist er denn eigentlich unseriös? Unser Parlament nimmt offen- bar den Bundesrat nicht ernst, wenn der eigene Opportunis- mus überhand nimmt. Demgegenüber zitiere ich - ohne dass ich ihm das hier vorwegnehmen möchte - die Zusicherungen von Herrn Bundesrat Delamuraz vor der Kommission, wo er gesagt hat: «Vous êtes généreux avec 670 millions. J'ajoute que s'il devait se révéler que, dans les années qui viennent, nous constations que la politique régionale a de la peine et que les moyens à disposition sont totalement insuffisants, si tel devait être le cas, le Conseil fédéral aurait la sagesse et la précaution politique d'agir à temps. Si ces moyens devaient se révéler insuffisants, le Conseil fédéral demanderait une ral- longe pour pouvoir terminer la période. J'en prends l'engage- ment devant vous.»
Investissements en faveur des régions de montagne
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Der Bundesrat erhöht also um 40 Prozent und verpflichtet sich zum vornherein, dass er, falls das nicht genügen sollte, prä- sent sei und mit einer neuen Vorlage komme. Ich will Herrn Bundesrat Delamuraz nicht weiter vorgreifen, aber dringend den Appell an Sie, an dieses Parlament, richten: Verlieren wir nicht jedes Mass! Wir haben eine Verantwortung, 40 Prozent und nicht 88 Prozent aufzustocken. Unsere Glaubwürdigkeit vor dem Volk schwindet - das ist staatspolitisch sehr gravie- rend -, und das wirkt sich auch auf andere Sachfragen aus. Halten wir Selbstdisziplin, unterstützen wir den Bundesrat in den finanzpolitischen Krisen, auf die wir zusteuern.
Stimmen Sie hier unter allen Umständen dem Bundesrat zu. Das, was ich einleitend gesagt habe, bleibt bestehen. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Minderheit I.
Zwygart, Sprecher der Minderheit II: Wie Sie aus der Fahne er- sehen können, ist der Minderheitsantrag Il ein Eventualantrag. Falls einer Erhöhung um 900 Millionen Franken zugestimmt wird, bitte ich den Rat, das gesprochene Geld auf eine etwas verlängerte Zeitspanne zu verteilen, nämlich auf zwei zusätzli- che Jahre. In der Botschaft ist der Bedarf für die nächsten acht Jahre mit 670 Millionen Franken ausgewiesen. Konkrete An- gaben für die Erhöhung um 900 Millionen Franken bekom- men wir nicht; es sind summarische Angaben - aber es wird einfach erhöht.
Das Melken der Bundeskuh - so tönt es im Volk - ist aber kein weitsichtiger Entschluss, dies nicht nur im Hinblick auf die Bundesfinanzen, auch die kantonalen und kommunalen Fi- nanzpläne der nächsten Jahre geben uns Anlass zur Sorge. Sie sehen nicht rosig aus, sondern rot. Es ist leicht abzusehen, dass nicht nur der Kanton Bern - er steht gerade in den Schlagzeilen -, sondern alle Kantone grosse Zurückhaltung üben müssen und deshalb auch weniger Bundesgelder in An- spruch nehmen. Da aber laut IHG nur Restfinanzierungen ge- leistet werden müssen, ist es klar, dass dementsprechend auch die Nachfrage beim Bund zurückgehen wird.
Es scheint im Falle einer Erhöhung deshalb opportun, einer minimalen Fristverlängerung zuzustimmen. Rein rechnerisch hätte man um sieben oder acht Jahre verlängern müssen, um diese Erhöhung zu erklären; solche Zeitabschnitte sind aber zuwenig klar. Gleichzeitig kann nicht genügend unterstrichen werden, dass durch die Erhöhung der zur Verfügung stehen- den Mittel auch der Rückfluss entsprechend höher ist. Das sorgfältige Ueberprüfen jedes Begehrens wird auch nach Er- höhung der Fondsgelder bestehen bleiben. Das ist uns zuge- sichert worden, und es ist auch notwendig.
Der Antrag der Minderheit II ist ein Vermittlungsantrag. Der Mechanismus des Nationalrates, Kreditlimiten einfach zu er- höhen, kann sich als gefährliches Spiel erweisen, denn ir- gendwann kommen Retourkutschen, und zwar am falschen Ort. Lassen wir die Vernunft walten, und verlängern wir die Frist bis ins Jahr 2002, wenn wir schon unbedingt erhöhen müssen.
M. Gros: Si le groupe libéral est convaincu que la politique d'aide aux investissements dans les régions de montagne se justifie pleinement et que la LIM constitue un outil très utile pour réduire certaines disparités dans notre pays, il vous prie aussi de maintenir l'augmentation de ces crédits dans une mesure raisonnable. Dans son message, le Conseil fédéral ex- plique tout à fait clairement les raisons qui l'ont poussé à aug- menter le fonds d'investissements, qui est de 800 millions ac- tuellement, de 670 millions de francs. Tant les demandes d'aide que les montants de celles-ci ont considérablement augmenté ces dernières années. Il en résulte ainsi des retards dans le traitement des cas pendants et donc des délais tou- jours plus longs dans la réalisation des investissements justi- fiés. Les 670 millions de francs proposés par le Conseil fédéral sont à même de répondre aux besoins exprimés par les ré- gions de montagne et de satisfaire, d'une part, les besoins fi- nanciers résultant des demandes pendantes -300 millions de francs - et, d'autre part, le financement des nouvelles deman- des - 370 millions de francs.
Le Conseil des Etats, auquel la majorité de la commission s'est ralliée, vous propose de porter l'augmentation du fonds à 900 millions de francs. Le groupe libéral vous demande de ne
pas céder à cette surenchère pour deux raisons principales: la première, c'est que - comme je viens de le dire - ces 670 millions sont suffisants. M. Delamuraz, conseiller fédéral, s'est même engagé à revenir devant le Parlement si ces cré- dits, contre toute attente, devaient se révéler insuffisants. M. Mauch l'a rappelé tout à l'heure.
La deuxième raison c'est bien sûr la situation financière de la Confédération. Il me paraîtrait d'une inconséquence légère d'entamer une spirale inflationniste dans les demandes du Parlement à la veille de la présentation du budget 1992 que l'on sait d'ores et déjà présenter un déficit d'environ 2 milliards de francs. Faute d'avoir pu matérialiser dans cette salle, comme le demandait notre collègue Gilbert Coutau, un baro- mètre des dépenses, le groupe libéral vous demande au moins de l'imaginer. Il est temps de réagir. Il est temps que ce Parlement prenne conscience que ces décisions ont une in- fluence sur le budget.
Après les belles déclarations des groupes, lors de l'examen des comptes en juin dernier, il est temps de passer des paro- les aux actes et de faire un tri parmi les priorités de chacun. Sans doute faudra-t-il dans les années qui viennent consacrer des fonds importants à l'aide aux pays du tiers monde, aux pays d'Europe centrale, aux transports publics, à l'action so- ciale, et j'en passe. Mais, toutes ces priorités devront rester dans un cadre raisonnable qui permette l'élaboration de bud- gets qui ne soient pas chroniquement déficitaires. La correc- tion des disparités économiques dans notre pays, entre ré- gions de plaine et de montagne, est sans doute aussi une prio- rité. Il convient donc de donner les moyens nécessaires à cette politique. Mais nécessaires ne veut pas dire exagérés. Même s'il peut paraître difficile, à un mois d'une échéance électorale, de renoncer à se montrer exagérément généreux, le groupe li- béral vous demande d'en rester à une générosité justifiée, bien ciblée et raisonnable et de vous rallier à la minorité de la commission et au Conseil fédéral.
Brügger: Die Herren Zwygart und Mauch Rolf führten vorhin aus, dass man bei ausgewiesenem Bedarf ziemlich rasch han- deln könne. Der Bedarf ist heute bereits ausgewiesen. Wir ha- ben heute morgen von der Schweizerischen Arbeitsgemein- schaft für die Berggebiete ein Papier erhalten. In diesem Pa- pier ist das eindeutige Bedürfnis der Aufstockung um 900 Mil- lionen Franken nachgewiesen. Demnach «wird die vom Bun- desrat vorgeschlagene Erhöhung von 670 Millionen Franken nicht ausreichen, den Kreditbedarf bis ins Jahr 2000 zu decken. Folgende Punkte sind in dieser Schätzung zu wenig oder gar nicht berücksichtigt. Bis Ende 1991 werden von den 670 Millionen Franken allein 300 Millionen für die Finanzie- rung anstehender Gesuche benötigt. Dieser Rückstau reicht bis 1987 zurück. Folglich rechnet der Bundesrat damit, dass bis ins Jahr 2000 noch 370 Millionen Franken zusätzlich zu den Rückzahlungen zur Verfügung stehen würden, was rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Da vom Bund seit Bestehen der Investitionshilfe bis heute rund 800 Millionen Franken in den Fonds einbezahlt worden sind, werden bei ei- ner Teuerung von 5 Prozent - was unter dem Mittel der letzten zwei Jahre ist - allein jährlich 40 Millionen Franken zur Werter- haltung des Fonds nötig sein. Der reale Zuwachs würde nach dieser Schätzung auf rund 10 Millionen Franken jährlich zu- sammenschrumpfen. In den kommenden Jahren werden ver- mehrt Investitionen im Bereich des Umweltschutzes nötig sein wie auch für die Einführung neuer Technologien und alternati- ver Energiesysteme.»
Ich möchte folgendes hinzufügen: In den Regionen wurden die Entwicklungskonzepte erarbeitet. Diese Entwicklungskon- zepte sind kein Warenhauskatalog, vielmehr sind die wichtig- sten notwendigen Infrastrukturprojekte sorgfältig aufgelistet. Es wäre widersinnig, wenn diese verhältnismässig teuren Ent- wicklungskonzepte einfach in Schubladen verschwinden müssten, nur weil die vom Bund seinerzeit in Aussicht gestell- ten Mittel fehlen würden. Unser Parlament hat auf anderen Ge- bieten ganz grosszügig Geld gesprochen. Finanz- und Ausga- bendisziplin, wovon Herr Mauch vorhin sprach, werden nicht überall gleich beachtet. So haben gerade Ihre Reihen, Herr Mauch, sich nicht geniert, bei anderen Gelegenheiten kräftig
Investitionshilfe an die Berggebiete
1645
in die Bundeskasse zu greifen. Ich denke an die grosszügige Entschädigung an die Kaiseraugst AG. Dieser Gesellschaft wurden damals grosszügige Geschenke für eine Leistung ge- macht, die so oder so unvermeidbar war. Darf ich Sie daran er- innern, dass wir im Fall der Exportrisikogarantie grosse Be- träge fast in Milliardenhöhe gesprochen haben, worüber man damals auch geteilter Meinung sein konnte.
Es geht mir nicht darum, einzelne Politikbereiche, einzelne Vorlagen gegeneinander auszuspielen. Hingegen würden wir es deplaziert finden, wenn im Fall der Investitionshilfe an das Berggebiet der Rotstift kleinlich angesetzt würde.
Bürgi, Berichterstatter: Herr Mauch Rolf und Herr Zwygart be- streiten nicht, dass in unseren Bergregionen Geld dringend gebraucht wird. Sie appellieren an die Finanzdisziplin. Wir ha- ben heute morgen beim Wohnbaukredit der Mehrheit zuge- stimmt. Nun will man beim schwächsten Glied unserer Gesell- schaft, bei unseren Bergregionen, als erstes den Sparhebel ansetzen. Ich glaube, das ist unverhältnismässig. Sie haben gehört: Die Kassen sind leer, und es liegen fast 400 unerle- digte Gesuche vor. Der Bund war nicht präsent, sonst wären die Kassen nicht leer. Im vergangenen Herbst hat es bei der Budgetberatung geheissen, der Kredit sei nicht aufgebraucht. Zwei Monate später war das Geld nicht mehr vorhanden. Wir dürfen heute den Sparhebel nicht im Berggebiet ansetzen. Wenn Frau Leutenegger Oberholzer erwähnt, man solle die In- frastrukturen im Berggebiet nicht mehr verbessern, muss ich darauf aufmerksam machen, dass wir, wenn wir die ökologi- schen Aufträge im Berggebiet weiter erfüllen wollen, in erster Linie diese Infrastrukturen verbessern müssen, damit wir der Entvölkerung der Berggebiete gegensteuern können. Sie kön- nen im benachbarten Bayern bereits solche verlassene Ge- biete besichtigen.
Ich bitte Sie dringend, der Mehrheit (900 Millionen) zuzustim- men und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
M. Philipona, rapporteur: Nous constatons donc que chacun admet l'utilité de cette loi et que le débat concerne simplement le montant à mettre à disposition.
Je tiens encore à rectifier une chose. Les propositions de la majorité ne prévoient pas une augmentation inconsidérée. Cette dernière, prévue par le Conseil des Etats et par la majo- rité de la commission, tient compte de quelques points précis: le grand retard mis à examiner les projets est dû au manque de fonds. En effet, certains projets datant de 1987 et 1988 sont en- core pendants et n'ont pas obtenu de réponse pour le simple fait que les fonds sont insuffisants. Un montant de 300 millions est donc nécessaire pour combler cette lacune. Si l'on sous- trait cette somme de la proposition du Conseil fédéral, le solde est manifestement insuffisant pour faire face à ce qui nous at- tend dans le futur. D'importants investissements devront être faits ces prochaines années surtout à cause des obligations en matière d'environnement, ainsi que pour l'acquisition de techniques permettant une utilisation de l'énergie selon de nouvelles conceptions. Sans ce supplément, le rattrapage met en péril la deuxième génération des concepts régionaux qui tient compte des besoins actuels. C'est finalement la qua- lité de la vie dans ces régions qui souffrirait si vous optiez pour la solution des 670 millions.
Au nom de la majorité de la commission, je vous demande donc d'approuver sa version, semblable à celle du Conseil des Etats.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je tiens à faire trois remar- ques.
Premièrement, la proposition du Conseil fédéral signifie une augmentation de 40 pour cent des engagements financiers de la Confédération par rapport à ce que nous faisons dans le ré- gime actuel. Ce n'est pas, là non plus, une augmentation né- gligeable. Si là était le seul instrument de notre politique de so- lidarité à l'égard des régions alpines et périphériques de la Suisse, je considérerais, avec la majorité de la commission, que ce montant est insuffisant, que le Conseil fédéral a été chi- che et qu'avec ces seuls millions on n'arriverait certainement pas à rééquilibrer ce qui est aujourd'hui insuffisamment équili-
bré. Mais je répète mes propos d'il y a une petite demi-heure, à savoir que là n'est pas le seul instrument de la politique régio- nale. Ainsi, le Parlement, ces derniers mois, a voté - ne se- rait-ce qu'au titre de l'agriculture de montagne - des montants souvent plus importants que ce que proposait le Conseil fédé- ral et, par conséquent, il a donné à la politique en faveur des régions les plus défavorisées de notre pays un coup de main solidaire extrêmement important. Ne perdons donc pas de vue l'ensemble, ne focalisons pas sur ce seul montant pour le déclarer trop faible, il appartient à une politique générale où vous avez été légitimement généreux.
Deuxièmement, il serait exact de considérer que les montants qui viennent sont de 25, voire 30 pour cent inférieurs à ceux des années précédentes, si l'on prenait exclusivement en compte, Madame Paccolat, les contributions de la Confédéra- tion au fonds d'aide de la LIM. Mais c'est insuffisant, il faut aussi prendre en compte les remboursements annuels des crédits octroyés antérieurement. Si vous faites à ce moment-là l'addition, dans le fonds de la LIM, année après année, des in- vestissements et des injections de la Confédération et du re- tour des prêts terminés, vous arrivez à des montants beau- coup plus importants en faveur de cette politique régionale.
Troisièmement, la somme de 900 millions de francs proposée par la majorité de la commission représente une augmenta- tion de 88 pour cent des montants actuellement engagés. Je ne me fais aucun souci. Si ce montant est accepté, on trouvera à l'utiliser intelligemment, car il y aurait d'énormes choses à faire pour arriver à un état de perfection. Il est bien évident qu'on pourra toujours utiliser cette somme. Mais est-ce bien raisonnable d'en donner plus qu'il n'en faut, compte tenu de la situation de forte sollicitation de tant et tant d'autres activités? Il y a une heure, vous votiez généreusement contre le Conseil fédéral pour lui octroyer des moyens supplémentaires en ma- tière de logements. Maintenant, la majorité propose d'en faire de même en matière de politique régionale. Je vous donne rendez-vous dans une semaine, et dans deux mois. Dans une semaine, parce qu'on traitera ici de la situation économique du pays, et j'entends déjà le vocabulaire dur de ceux d'entre vous qui stigmatiseront l'inflation et les auteurs de l'inflation. Or qu'est-ce qu'on fait d'autre que de contribuer à activer cette inflation, en se lançant dans une situation financière mauvaise, donc dans la perspective de forts déficits publics, dans une politique généreuse certes, admirable, mais peut-être trop gé- néreuse?
Je vous donne rendez-vous dans deux mois lorsqu'il s'agira, dans cette même salle, de discuter d'un budget qui a, ma foi, mauvaise allure. Il n'est pas exclu que l'un d'entre vous ne dise au Conseil fédéral: «Reprends ta copie, c'est une honte de pré- senter un budget déficitaire par 2 milliards de francs». Ce n'est pas possible de naviguer ainsi par à-coups, avec des mo- ments de générosité tout à fait sympathiques, mais dispropor- tionnés et des moments de rigueur, de freinage et de règle- ments de comptes. La proposition que vous fait le Conseil fé- déral est une proposition équilibrée, elle permet de tenir cet ef- fort que vous tous reconnaissez nécessaire, de l'aide aux ré- gions de montagne et aux régions périphériques. La proposi- tion à 900 millions est une proposition qui va au-delà de l'ob- jectif qu'il faut sereinement atteindre.
Il est clair que si la minorité devait l'emporter, nous aurions une politique d'équilibre et de sagesse. Il est clair aussi que si, tout à l'heure, la majorité devait l'emporter, la proposition subsi- diaire qui a été faite aurait tout mon intérêt et tout mon apppui. Je peux confirmer, pour terminer, les interventions que j'ai fai- tes devant la commission et également devant le Conseil des Etats et qu'ont rapportées MM. Mauch et Zwygart tout à l'heure, à savoir que, comme dans le cadre du logement ce matin, s'il doit se révéler sur cette longue période, qui va nous conduire au vingt-et-unième siècle, que les moyens de notre politique régionale sont décidément trop faibles, non pas parce que nous les avons mal calculés, mais parce que les cir- constances extérieures - que sais-je - tournent mal, inflation, renchérissement etc., eh bien, le Conseil fédéral se rendra compte de son insuffisance de moyens et il viendra vous pro- poser une rallonge. Il n'attendra pas d'avoir épuisé le dernier crédit la dernière année pour constater que son effort s'est fâ-
27-N
Investissements en faveur des régions de montagne
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N 24 septembre 1991
cheusement ralenti. Il donnera le signal voulu, le moment venu, par conséquent, vous pouvez être certains qu'en votant la minorité vous votez juste pour les régions défavorisées de notre pays et que vous ne les condamnez pas au paupérisme.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit I Für den Antrag der Mehrheit
58 Stimmen 56 Stimmen
Präsident: Damit entfällt der Eventualantrag der Minderheit II.
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
121 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires ·
selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ad 91.020
Motion der Kommission (Minderheit) Regionalpolitik und IHG. Revision Motion de la commission , (minorité) Politique régionale et LIM. Révision
Wortlaut der Motion vom 4. Juli 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund einer grundlegenden Ueberprüfung der Regionalpolitik eine Revision des Bundes- gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete einzuleiten. Die Revision soll insbesondere folgende Schwerpunkte um- fassen:
Ueberprüfung der Grundlagen der schweizerischen Regio- nalpolitik (Ziele, Zweck, Instrumentarium);
Berücksichtigung der Oekologie im Sinne einer wichtigen Zielsetzung;
Abschätzung der Auswirkungen der fortschreitenden euro- päischen Intergration auf die Regionalpolitik;
neue Abgrenzung der Berggebiete, allenfalls Entlassung er- starkter Regionen;
Ueberprüfung der IHG-Verfahrens in Richtung einer Verein- fachung und Straffung;
Anpassung der Modalitäten der Verzinsung und Tilgung der Darlehen.
Texte de la motion du 4 juillet 1991
Le Conseil fédéral est chargé, sur la base d'un examen attentif de la politique régionale, de préparer une révision de la loi fé- dérale sur l'aide en matière d'investissements dans les ré- gions de montagne.
Cette révision doit en particulier porter sur les points forts sui- vants:
l'examen des fondements de la politique régionale en Suisse (objectifs, but, instruments);
la prise en compte de l'écologie comme un objectif impor- tant;
l'évaluation des effets de l'intégration européenne sur la poli- tique régionale;
une nouvelle délimitation des régions de montagne, au be- soin avec un abandon des régions les plus fortes;
l'examen de la procédure LIM dans le sens d'une simplifica- tion et d'une rationalisation;
l'adaptation des modalités de paiement des intérêts et d'amortissements des prêts.
Unterzeichner - Signataires: Aguet, Brügger, Fankhauser, Lee- mann, Leutenegger Oberholzer, Mauch Rolf, Züger, Zwygart (8)
.
Frau Leutenegger Oberholzer, Sprecherin der Minderheit: Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, das IHG und die Regionalpolitik des Bundes einer Neuüberprüfung zu unter- ziehen. Die Regionalpolitik ist ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik und - wie auch verschiedentlich gesagt wor- den ist - der Solidarität in der Schweiz. Wir haben dafür in der Schweiz verschiedene regionalpolitische Instrumente, eines davon ist das IHG.
Wie die Berggebietspolitik im allgemeinen konzentrierte sich das IHG bislang auf den Ausbau der Infrastruktur. Die Schaf- fung von Arbeitsplätzen und die Oekologie standen bislang nicht im Vordergrund der Zielsetzung. Heute aber stehen wir vor völlig neuen Herausforderungen in der Regionalpolitik. Zu denken ist dabei vor allem - ich habe es beim Eintreten schon erwähnt - an die Schaffung des europäischen Binnenmarktes. Er wird tendenziell die regionalen Ungleichgewichte auch in der Schweiz verstärken. Die Liberalisierungstendenzen in der Agrarpolitik werden diesen Effekt noch verstärken. Es fragt sich aufgrund dieser Entwicklung, ob das bestehende Instru- mentarium und vor allem das IHG den neuen Anforderungen der Regionalpolitik noch entspricht und ihr angemessen ist. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass sich eine Neuüberprüfung aufdrängt, und zwar aus folgenden Grün- den:
Das IHG und seine Grundlagen sind rund zwanzig Jahre alt. Als es geschaffen wurde, stand das Wachstumsdenken und der Ausbau des Infrastrukturzwangsbedarfs im Vordergrund. Heute stehen wir aber vor völlig neuen Anforderungen. Die Si- cherung der Lebensgrundlagen muss zu einer prioritären Ziel- setzung auch der Regionalpolitik werden. Dieser Aspekt kommt im IHG viel zu kurz. Der Umweltschutz wird vor allem im Sinne von End-of-pipe-Lösungen, zum Beispiel der Entsor- gung, betrieben. Aber das ist zuwenig. Nein, die Oekologie muss eine zentrale Zielsetzung sein.
Herr Bürgi, ich habe nicht gesagt, man solle nicht mehr in die Infrastruktur investieren. Ich sagte, man müsse wissen, was man mache, wenn man Infrastrukturpolitik betreibe, und man müsse auch wissen, was man damit nicht erreichen könne. Bei der Schaffung des IHG war man in weiten Kreisen noch der Ansicht, dass sich die Infrastrukturpolitik zum Abbau regiona- ler Disparitäten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen eignen würde. Heute wissen wir mehr. Viele Infrastrukturinvestitionen haben einen Abwanderungseffekt. Vielfach fördern sie schwergewichtig die Bauwirtschaft, und zwar nicht im Bergge- biet, sondern vor allem in den Zentren des Unterlandes. Das IHG ist also in bezug auf diese Zielsetzung, nämlich in bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein undifferenziert wir- kendes Instrument. Gesamthaft gesehen hat sich denn auch der Rückstand des Berggebietes weiter vergrössert.
Eine primäre Zielsetzung dieses Gesetzes ist nicht erreicht worden. Das wird auch in der Botschaft klargemacht: «Direkte
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Postulat Dietrich
Beschäftigungs- und Einkommenseffekte können demgegen- über mit der Infrastrukturpolitik weniger erzielt werden.» - Ich bitte Sie zuzuhören, Herr Bürgi, damit Sie mich nicht wieder falsch interpretieren. - «Obwohl in einigen zentrumsnahen und touristischen Regionen erfreuliche Zuwachsraten bei der Arbeitsplatzentwicklung festzustellen sind, gelang es bei ei- nem grossen Teil der Entwicklungsregionen (vornehmlich aber in den traditionellen Industrieregionen) nicht, den Rück- stand aufzuholen. Gesamthaft hat sich die Situation gegen- über der restlichen Schweiz sogar leicht verschlechtert. Aehn- liche Ergebnisse sind bei der Wohlstandsentwicklung zu ver- zeichnen.»
Das zeigt mir ganz klar, dass wir in bezug auf die Zielsetzun gen das IHG einer Revision unterziehen müssen. Diese Ergeb- nisse können nicht erstaunen, wenn man die regionalpoliti- schen Effekte vieler Infrastrukturinvestitionen kennt.
Wenn man sich weiter die IHG-Regionen vor Augen führt, stellt man fest, dass das nach den Kriterien des IHG abgegrenzte schweizerische Berggebiet rund zwei Drittel der Landesfläche umfasst. Dazu gehören auch hochrangige Tourismusregio- nen und -orte; ich denke an das Berner Oberland, Klosters, Zermatt, Verbier, Ascona, Locarno usw. Hier ist es zulässig zu fragen, ob diese tatsächlich förderungspflichtig sind oder ob wir die Mittel nicht gezielter einsetzen und auf die Giesskan- nensubventionierungen verzichten müssten. Das IHG hat tat- sächlich teilweise einen Giesskannensubventionen-Charak- ter, auch wenn Herr Bühler das nicht wahrhaben will.
Die Finanzdelegation hat bereits 1985 gefragt, ob nicht teil- weise die Finanzkraft der Empfänger und Empfängerinnen un- terschätzt werde. Die Kommissionsminderheit ist tatsächlich der Meinung, dass diese Regionen überprüft werden müssen und dass man fragen muss, ob nicht gewisse Regionen aus dem IHG entlassen werden können. Eine Streusubventionie- rung eignet sich nicht für eine gezielte Regionalpolitik; sie wird im Gegenteil die regionalen Disparitäten noch vergrössern. Die Geschäftsprüfungskommission und die schon angespro- chene Nationalfondsstudie haben auch die Funktionsweise des IHG kritisch hinterfragt. Diese Erkenntnisse fehlen in der Vorlage völlig, obwohl die GPK bereits 1983 Verfahrensmän- gel aufgezeigt hat. Ihre damaligen Schlussfolgerungen: Die Nachteile müssen auf Gesetzesebene behoben werden, eine Revision drängt sich auf.
Wir stehen in der Regionalpolitik vor grossen Aufgaben; dazu zwingen uns die internationalen Entwicklungen. Um diesen gerecht zu werden, drängt sich aus der Sicht der Kommis- sionsminderheit eine Neuüberprüfung des regionalpoliti- schen Instrumentariums auf. Genau das verlangt die Motion: 1. Sie verlangt, dass die Zielsetzung des IHG überprüft wird und dass die Oekologie schwergewichtig in die Zielsetzungen aufgenommen wird.
Sie verlangt, dass die Folgen der europäischen Entwick- lung auf die Regionalpolitik abgeschätzt werden.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das IHG nichts bis wenig zur Arbeitsplatzsicherung beigetragen hat; weitere Ar- beitsplätze sind in Gefahr. Wir sind überzeugt, dass die Schaf- fung von qualitativ hochstehenden Arbeitsplätzen in den Berg- gebieten zu einem zentralen Anliegen der Regionalpolitik wer- den muss. Deshalb muss das IHG einer Revision unterzogen werden.
Wir fragen uns, ob man nicht im Sinne einer Konzentration der Mittel bestimmte Regionen aus dem IHG entlassen soll. Schliesslich muss das ganze Verfahren transparenter gestal- tet werden; die Regionen müssen mehr Kompetenzen erhal- ten, wie dies seinerzeit von der GPK gefordert wurde.
Ich ersuche Sie, die Motion zu unterstützen. Damit soll für das nächste Jahrzehnt eine Regionalpolitik in die Wege geleitet werden, die den Anforderungen der Zukunft voll Rechnung trägt.
Bürgi, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit hat zu die- ser Motion Stellung genommen. Sie war der Meinung, dass die GPK dieses Gesetz überprüfen solle. Anderseits wurde in den Diskussionen aufgeführt, dass es in diesen Regionen be- reits Gemeinden gebe, die finanzstark seien. Gerade die fi- nanzstarken Gemeinden in diesen Regionen helfen mit und
sind Träger von Projekten, die mit den schwachen Gemeinden zusammen ausgeführt werden müssen. Es wäre unklug, diese finanzstarken Gemeinden aus den Regionen herauszuneh- men; bei der Subventionierung bekommen diese Gemeinden nämlich nichts.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese Motion abzulehnen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Motion im Ständerat nur drei Befürworter fand und mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt worden ist.
M. Philipona, rapporteur: Au nom de la majorité de la com- mission nous vous demandons également de refuser cette motion de la minorité. Comme il a été dit tout au long de ce dé- bat, la LIM a fait un excellent travail jusqu'à présent et les as- pects positifs de cette loi sont reconnus de chacun. Il faut aussi reconnaître que cette loi n'est pas figée. Actuellement on est à la deuxième génération des concepts régionaux et on voit déjà une évolution qui va en bonne partie dans le sens souhaité par la motion, c'est-à-dire la recherche d'un équilibre entre l'homme, l'économie et l'environnement. Par 13 voix contre 6 la commission a refusé la motion.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Comme vous l'avez vu dans notre réponse écrite, le Conseil fédéral propose lui aussi de re- jeter la motion. Dans l'inventaire des propositions et des consi- dérations la concernant, il y a certains objets qui sont pratique- ment déjà réalisés. Je pense en particulier à l'attention écolo- gique qui marque les projets que nous soutenons. Il y en a d'autres qui sont en évolution et que nous examinons: par exemple toute les conséquences de l'intégration européenne. Mais, de grâce, ne nous enfermez pas par une motion dans l'obligation incontournable de devoir modifier la LIM, coûte que coûte. C'est ce lien que nous voulons éviter, car s'il y a un certain nombre de choses qui doivent évoluer, bouger, ce ne sera pas nécessairement et inéluctablement par la transforma- tion de la loi. Les choses peuvent très bien s'effectuer par d'au- tres moyens. Ce cadre légal est suffisamment souple. Je vous demande de rejeter la motion.
Frau Leutenegger Oberholzer: Zu den Ausführungen von Herrn Bürgi wäre zu präzisieren: Die seitens der Kommissions- minderheit vorliegende Motion entspricht nicht genau derjeni- gen, über die im Ständerat abgestimmt worden ist. Wir verlan- gen primär, dass die Oekologie in die Zielsetzungen aufge- nommen werde und dass die Folgen der europäischen Inte- gration auf die Regionalpolitik abgeschätzt würden. Genau diese für die künftige Regionalpolitik zentralen Punkte fehlten in der Motion, die im Ständerat zur Debatte stand.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
41 Stimmen 75 Stimmen
91.3247
Postulat Dietrich Modernes Kommunikationssystem für den schweizerischen Tourismus (Swissline)
Système moderne de communication en matière de tourisme suisse (Swissline)
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1991
Die touristischen Organisationen haben mit Unterstützung der PTT-Betriebe ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales Informations- und Reservationssystem (Swissline) erarbeitet. Ebenfalls beteiligt sind die Schweizerischen Bundesbahnen und die Swissair.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1991
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Anno
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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07
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Seduta
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Datum 24.09.1991 - 08:00
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