Motion Jaeger
1972
N
4 octobre 1991
Ce bureau a livré sept projets de câblage, qui ont été transmis à l'Inspection fédérale des installations à courant fort. Ils font partie intégrante des plans et seront mis à l'enquête lors de la procédure habituelle d'approbation des projets.
Les études réalisées servent à justifier le choix du tracé préco- nisé. A ce titre, elles sont accessibles à toute personne intéres- sée. Il est donc donné suite à la proposition qui fait l'objet de la présente motion.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion et propose de la classer.
Abgeschrieben - Classé
90.994
Motion Jaeger Kombination von CO2-Abgabe und Energiesteuer Taxes combinées sur le gaz carbonique et l'énergie
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die vorgeschlagene CO2- Abgabe und die diskutierte Energiesteuer (Energie 2000) mit- einander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben und unerwünschte Nebeneffekte durch das Auswei- chen auf steuerfreie Energien zu verhindern.
Texte de la motion du 14 décembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de combiner la taxe sur le gaz carbonique qu'il se propose d'introduire, avec la taxe sur l'énergie dont il est actuellement question (Energie 2000), afin d'éviter les effets négatifs d'une perception séparée de ces deux redevances et d'un transfert vers d'autres formes d'éner- gie échappant à la taxe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Kuhn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates von Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral de février 1991
Verschiedene Vorstösse verlangen eine Abgabe auf Energie, wobei mehrere Varianten zur Diskussion gestellt werden. Der Bundesrat hat sich bereits mit verschiedenen Möglichkeiten befasst und grundsätzlich entschieden, eine CO2-Abgabe wei- terzuverfolgen, bei welcher die Steuersätze nach dem CO2- Gehalt differenziert werden. Für Treibstoffe soll, wegen der be- sonders starken Verbrauchsdynamik, von einem höheren Ni- veau der Abgabesätze ausgegangen werden. Eine periodi- sche Anpassung der Steuersätze, zum Ausgleich der Teue- rung oder um den verfolgten Zielen Rechnung zu tragen, ist nicht auszuschliessen. Die Abgabe bezweckt, den Verbrauch der fossilen Energien zu reduzieren. Die Wirkung der Mass- nahme kann - vor allem bei tiefen Abgabesätzen - verstärkt werden, indem ein kleinerer Teil der Einnahmen in gelockerter Zweckbindung für energie- und umweltschutzpolitische Ziele eingesetzt wird. Der grössere Teil der Einnahmen könnte durch eine Reduktion der bestehenden Steuern oder der Sozi- alversicherungsabgaben kompensiert werden, wobei nach
Möglichkeit die überproportionale Belastung tieferer Einkom- men durch die Abgabe auszugleichen ist. Die genaue Ausge- staltung der Einnahmenrückerstattung stellt Probleme, die derzeit noch untersucht werden und keinen bindenden Vor- entscheid zulassen.
Für eine alle Energieträger auf der Basis des Wärmeinhaltes belastende Energielenkungsabgabe wurden die wesentli- chen Grundlagen bereits in einem Bericht über die Energieab- gabe (EFV, Mai 1988) erarbeitet. Diese Variante wird vom Bun- desrat vorderhand nicht weiterverfolgt. Eine Luftreinhalteab- gabe mit nach Luftschadstoffemissionen differenzierten Abga- besätzen ist aus erhebungstechnischen Gründen auszu- schliessen. Die Emissionen unterscheiden sich stark, je nach eingesetzter Energietechnik, und sind nicht auf einen gemein- samen Nenner zu bringen. Ebenfalls anspruchsvoll, aber grundsätzlich wünschbar und daher weiterzuverfolgen ist eine Internalisierung von externen Kosten. Diese sind schwierig zu quantifizieren, und es stellen sich Bewertungsprobleme. Wis- senschaftliche Untersuchungen über diese Frage wurden vom EVED eingeleitet.
Eine allfällige Lenkungsabgabe verfolgt andere Zwecke als die vorgesehene neue Finanzordnung. Mit der Reform der Ver- brauchsbesteuerung sollen auch die bis anhin befreiten Ener- gieträger (Brennstoffe, Elektrizität) fiskalisch belastet werden. Mit dieser Massnahme soll eine aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigte steuerliche Bevorzugung beseitigt und gleich- zeitig zur Kompensation der Einnahmenausfälle aus der Be- seitigung der Taxe occulte beigetragen werden.
In einem Vorstoss wird verlangt, dass die CO2-Abgabe von vornherein mit einer allgemeinen Energieabgabe kombiniert werden sollte, um zu verhindern, dass die Nachfrage nach nicht (oder deutlich weniger) belasteten Energieträgern (ins- besondere Elektrizität) zunimmt. Erneuerbare Energien und Kernenergie würden durch eine CO2-Abgabe bevorteilt. Zu be- rücksichtigen ist, dass zwischen fossilen Energien und Elektri- zität fast ausschliesslich bei der Niedertemperaturwärme Kon- kurrenz besteht. Die netzseitigen Möglichkeiten für weitere An- schlüsse von elektrischen Widerstandsheizungen scheinen heute mancherorts ausgeschöpft zu sein, obwohl insgesamt bis heute noch starke Zunahmen zu verzeichnen waren. Die praktische Umsetzung der Tarifempfehlungen des EVED ver- ringert die Konkurrenzfähigkeit der elektrischen Widerstands- heizung und fördert andererseits die Stromverwendung im Sommer. Im Energienutzungsbeschluss ist ferner eine Bewilli- gungspflicht für elektrische Widerstandsheizungen vorgese- hen. Dadurch dürfte sich die durch eine CO2-Abgabe geför- derte Substitution von fossilen Energien durch Elektrizität im Wärmemarkt in Grenzen halten. Trotzdem wird bei einem ab- schliessenden Entscheid über die zukünftige Belastung der Energie diese Frage nochmals zu prüfen sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Kombination von CO2-Abgabe und Energiesteuer Motion Jaeger Taxes combinées sur le gaz carbonique et l'énergie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.994
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1972-1972
Page
Pagina
Ref. No
20 020 405
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.