N
4 octobre 1991
1986
Postulat Nussbaumer
90.816 Postulat Nussbaumer Gentechnologie. Ueberbrückungsbeschluss Génie génétique. Régime transitoire
Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob es möglich wäre, dem Parlament möglichst bald einen Bundesbeschluss vorzu- legen, welcher im Bereich der Gentechnologie die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der Folgegesetzgebung zum Verfas- sungsartikel überbrückt.
In diesem Beschluss wären der Bewilligungspflicht des Bun- des zu unterstellen und zu regeln:
die Produktion von Lebewesen oder Stoffen mittels gentech- nologischer Methoden;
die gentechnologischen Veränderungen an den Erbeigen- schaften von Tieren, die an die Nachkommen übertragen wer- den;
die gewollte Freisetzung von genetisch veränderten Orga- nismen aller Art zu Forschungs- oder anderen Zwecken.
Es wären zu verbieten:
Texte du postulat du 4 octobre 1990
Le Conseil fédéral est invité à examiner la possibilité de pré- senter, dans les plus brefs délais, un arrêté fédéral qui assure un régime transitoire dans le domaine du génie génétique jusqu'à l'entrée en viguer d'une législation découlant d'un arti- cle constitutionnel.
Cet arrêté devrait réglementer les points suivants et les sou- mettre à l'autorisation obligatoire de la Confédération:
la production d'organismes ou de substances par des mé- thodes faisant appel au génie génétique;
les modifications génétiques portant sur les caractères héré- ditaires d'animaux et pouvant être transmises à leur progéni- ture;
la dissémination délibérée (deliberated release) d'organis- mes ayant subi des modifications génétiques pour la recher- che ou à d'autres fins.
En outre, cet arrêté devrait interdire:
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Blatter, Bürgi, Columberg, Déglise, Dormann, Hänggi, Keller, Kühne, Pacco- lat, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider, Seiler Rolf, Stamm, Wid- rig
(16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zurzeit ist der Gesetzgeber daran, auf Verfassungsstufe Grundlagen für eine Gesetzgebung im Bereich der Bio- und Gentechnologie zu schaffen. Bekanntlich dauert es aber von dieser Stufe bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Ge- setzes im Normalfall Jahre, und wenn die Materie schwierig oder umstritten ist, manchmal Jahrzehnte.
Da die Gentechnologie heute bereits eine etablierte Wissen- schaft ist und auf diesem Gebiet nicht nur Forschung betrie- ben, sondern auch produziert wird, kann der Gesetzgeber nicht so lange warten. Er muss schon heute die nötigen Bewil- ligungs- und Kontrollinstrumente, insbesondere in den Berei- chen Pharma, Chemie und Agro schaffen. Die Verfassungs- grundlagen dafür sind nach einem in einer Zeitschrift für Staatsrecht unlängst publizierten Artikel vorhanden.
Diese Regelung drängt sich nicht zuletzt auch deshalb auf,
weil die meisten Länder mit einer entwickelten chemischen und pharmazeutischen Industrie diese Fragen schon geregelt haben oder unmittelbar vor einer Regelung stehen. Zudem wäre, falls in nächster Zeit ein schwerwiegender Zwischenfall passieren sollte, der Gedanke schwer erträglich, dass es der Gesetzgeber versäumt hat, die Zuständigkeiten und damit die Verantwortung in diesem für Mensch und Umwelt so wichtigen Gebiet auch in Bereichen zu regeln, die weit über Umwelt- schutzprobleme hinausgehen.
Was die vorgeschlagenen Aenderungen des Umweltschutz- gesetzes in diesem Bereich betrifft, begrüsse ich dessen Ziel- richtungen. Ich bin aber der Meinung, dass die oben genann- ten Probleme nicht mehr mit Kann-Formeln wie im Vorschlag zum Artikel 29 Buchstabe c USG angegangen werden kön- nen, sondern geregelt werden müssen. Bewilligungs- und Ueberprüfungsinstanzen müssen einen offiziellen Stellenwert bekommen und ihre Anordnungen allenfalls auch durchset- zen können.
Zudem bin ich wie gesagt der Ueberzeugung, dass längst nicht alle Probleme im Bereich der Gentechnik nur vom Blick- punkt des Umweltschutzes her angegangen werden können. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang als Beispiel auf die Produktion von Stoffen mit Hilfe von gentechnisch veränder- ten Mikroorganismen. Solche Produktionen finden auch in der Schweiz längst statt und betreffen zum grossen Teil pharma- zeutische Wirkstoffe. Die entsprechende Forschung und die Produktionsstätten unterliegen bis heute keiner obligatori- schen Bewilligung und Kontrolle durch den Bund. Die meisten der allenfalls mit solchen Fragen konfrontierten Kantone dürf- ten fachtechnisch überfordert sein. Die Komplexität der Mate- rie spricht im Bereich Gentechnologie eindeutig für eine Bun- deskompetenz.
Falls die Aenderung des Umweltschutzgesetzes in Kraft tritt, könnte man zwar die Auswirkungen von solchen Produktio- nen auf die Umwelt überprüfen. Ein Kontroll- und Bewilli- gungsverfahren im Pharmabereich hat aber vor allem Pro- bleme im Bereich des Gesundheitswesens und der Medika- mentenproduktion zu regeln.
Was Bewilligungen für gentechnologische Veränderungen an den Erbeigenschaften von Tieren betrifft, versteht es sich von selbst, dass diese, insbesondere bei Nutztieren, nur mit äus- serster Zurückhaltung erteilt werden dürfen.
Das gleiche gilt für Freilandversuche mit gentechnisch verän- derten Mikroorganismen oder für die Freisetzung von gen- technisch veränderten Pflanzen oder Tieren. Für die nächsten Jahre erwarte ich dabei ein Moratorium, insbesondere im Be- reich der potentiell pathogenen Mikroorganismen, bis welt- weit einigermassen abgeklärt ist, welches Risikopotential sol- che Versuche haben. Dabei erinnere ich daran, dass generell einmal freigesetzte Organismen sich vermehren können. Sollte es sich später herausstellen, dass sie nicht im Sinne ih- rer Schöpfer funktionieren oder sonstige unerwünschte Wir- kungen zeitigen, können sie, einmal breit freigesetzt, nicht wie irgendein mechanischer Gegenstand ins Labor zurückgeru- fen werden. Sie sind in der freien Natur und vermehren sich weiter.
Was schliesslich die Forschung betrifft, kennen wir das unge- schriebene Verfassungsrecht der Forschungsfreiheit. Ohne dieses Recht grundsätzlich einschränken zu wollen, steht fest, dass auch im Rahmen der Forschung nicht alles gemacht wer- den darf, was möglich ist. Dies bedingt, dass Forschungsver- suche erfasst und im Sinne der Verfassungskonformität auf möglichen Missbrauch überprüft werden.
Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die Gentechnologie für Mensch und Umwelt mittel- und langfristig mehr Veränderungen bringt als alle anderen Wissenschaften bisher. Auch ihr Risikopotential ist grösser als das der meisten bisherigen Technologien. Trotzdem gibt es immer noch keine grundlegende und obligatorische Risikoforschung in diesem Gebiet.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 août 1991
1987
Postulat Schnider
Die vom Postulanten angesprochenen Regelungen betref- fend die Forschung und Produktion in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, den Einsatz der Gentechnik in der Züchtung und für die Nutzung von Tieren und die gewollte Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Um- welt können bereits aufgrund der geltenden Verfassungs- grundlagen durch Ergänzungen bestehender Gesetze ver- wirklicht werden. Dabei ist auf die gesetzgeberische Entwick- lung in Europa, vor allem in der EG, zu achten. Zwei EG-Richtli- nien (90/219 und 90/220) über die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen bzw. über die gewollte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sind besonders zu berücksichtigen.
In diesem Sinne ist für die Nutzung der Gentechnik in der Le- bensmitteltechnologie eine Revision der Lebensmittelgesetz- gebung im Gange. Regelungen über Erforschung, Entwick- lung und Produktion von pharmazeutischen Erzeugnissen können durch Ergänzung des Epidemiengesetzes erzielt wer- den. Dabei ist zu vermerken, dass bestimmte Aspekte der bio- logischen Risiken der gentechnologischen Produktion in ge- schlossenen Systemen bereits durch die Störfallverordnung vom 27. Februar 1991 (SR 814.012) abgedeckt worden sind. Der Einsatz der Gentechnik in der Züchtung und bei der Nut- zung von Tieren löst in der Oeffentlichkeit Bedenken aus. Ent- sprechende Regelungen sollten in der Tierschutzgesetzge- bung erlassen werden.
Schliesslich konnte im Zusammenhang mit dem Freiset- zungsversuch eines gentechnisch veränderten Kartoffelklo- nes in der Eidgenössischen Forschungsanstalt Changins fest- gestellt werden, dass von Kreisen, die sich für den Natur- und Umweltschutz einsetzen, die baldige Einführung einer allge- meingültigen Bewilligungspflicht für gewollte Freisetzungen gefordert wird. Dies ist eines der Ziele, das mit der gegenwär- tig in Vorbereitung stehenden Revision des Umweltschutzge- setzes erreicht werden sollte.
Zurzeit sind das Umweltschutzgesetz und das Epidemiege- setz in Revision. Eine entsprechende Botschaft wird der Bun- desrat voraussichtlich bereits im Herbst 1991 verabschieden. Daher stellt sich die Frage eines dringlichen Bundesbeschlus- ses bis zum Inkrafttreten der Aenderungen der oben erwähn- ten Gesetze nicht.
Was die Bewilligungen für gentechnologische Eingriffe in die Erbeigenschaften von Tieren betrifft, kann die vom Postulat angeregte Zurückhaltung bereits aufgrund des geltenden Tierschutzgesetzes erreicht werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
91.3061
Postulat Leuenberger-Solothurn Vorbereitung von Beschäftigungsprogrammen Postulat Leuenberger-Soleure Mise en place de programmes de relance
Wortlaut des Postulates vom 13. März 1991
Um im Falle einer Rezession mit Beschäftigungseinbruch ge- wappnet zu sein, wird der Bundesrat eingeladen, Beschäfti- gungsprogramme vorzubereiten.
Insbesondere wären zu prüfen beschäftigungswirksame Massnahmen auf dem Gebiet des Energiesparens und der Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie die Förderung von Umschulung und Weiterbildung.
Texte du postulat du 13 mars 1991
Le Conseil fédéral est invité à mettre en place des program- mes de relance pour pouvoir faire face à une récession qui causerait du chômage.
Il conviendrait notamment d'étudier la possibilité de prendre des mesures dans les domaines de l'économie d'énergie, de l'encouragement des transports publics et du recyclage ainsi que du perfectionnement des connaissances professionnel- les, afin d'assurer le plein emploi.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Brügger, Bundi, Ca- robbio, Fankhauser, Hafner Ursula, Herczog, Lanz, Lederger- ber, Meizoz, Pitteloud, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uch- tenhagen, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Erfahrung lehrt, dass bei Beschäftigungseinbrüchen die öffentliche Hand recht schnell von allen Seiten aufgefordert wird, Beschäftigungsprogramme in Gang zu bringen. Traditio- nellerweise standen Massnahmen im Strassenbau und die Beschaffung von Rüstungsgütern im Vordergrund. Es scheint sinnvoll, andere Gebiete zu suchen, in denen beschäftigungs- wirksame Massnahmen vorbereitet werden können. Diese Programme bedürfen der intensiven Vorbereitung, um bei grösseren Beschäftigungseinbrüchen aus der Schublade ge- zogen werden zu können.
Die Qualifikation von Arbeitslosigkeit bedrohter oder betroffe- ner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist besonders zu fördern wie auch die durch die Arbeitslosenversicherung fi- nanzierten Projekte der Beschäftigung von Langzeitarbeitslo- sen (inkl. Motivationskurse).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. August 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 août 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
91.3117
Postulat Schnider Subventionierung von Umbauten in der Landwirtschaft Tranformation d'immeubles agricoles. Subventions
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1991
Für die schweizerische Landwirtschaft bestehen gegenüber dem Ausland in vielfacher Hinsicht Handicaps - geschaffen durch Investitions-, Produktions- und Qualitätsnachteile. Das Tierschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz und andere Er- lasse zwingen viele Landwirte, auf ihrem Hof zugunsten des Tier- und Umweltschutzes Umbauten und Renovationen vor- zunehmen. Die heutigen hohen Baukosten und Zinsen verur- sachen aber vielen Landwirten neue, nicht über den Produkte- preis abwälzbare Lasten.
Aus diesen Gründen wird der Bundesrat eingeladen, Mittel be- reitzustellen und - wenn notwendig - Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten, damit vermehrt auch solche kleinere Bau- vorhaben wie Umbauten und Renovationen subventioniert werden können. Für den Bund wird sich diese Massnahme langfristig vorteilhaft auswirken.
Texte du postulat du 22 mars 1991
Les agriculteurs suisses souffrent, par rapport à leurs homolo- gues étrangers, de multiples handicaps en matière d'investis- sements, de production et de qualité de la production. La loi
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nussbaumer Gentechnologie. Ueberbrückungsbeschluss Postulat Nussbaumer Génie génétique. Régime transitoire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.816
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1991 - 08:00
Date
Data
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1986-1987
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