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Postulat Reimann Maximilian
89.823
Postulat Reimann Maximilian Grenzüberschreitende polizeiliche Nacheile Droit de suite des fonctionnaires de la police sur le territoire d'un autre Etat
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1989 Gemäss Artikel 356 des Schweizerischen Strafgesetzbuches können Polizeibeamte in dringenden Fällen verdächtige, be- schuldigte oder verurteilte Rechtsbrecher über die Kantons- grenze hinaus verfolgen und dort festnehmen (sog. interkan- tonale Nacheile). Da einerseits die Kriminalität immer interna- tionaler wird und andererseits die Landesgrenzen zunehmend offen und stellenweise unbewacht sind, wird der Bundesrat gebeten, die Einführung der polizeilichen Nacheile auch im re- ziproken Verhältnis zu den Nachbarstaaten zu prüfen. Jeden- falls bitte ich den Bundesrat, in diesem Sinne mit den Nachbar- staaten zu verhandeln.
Texte du postulat du 15 décembre 1989
En vertu de l'article 356 du Code pénal suisse, les fonctionnai- res de la police sont autorisés, dans les cas d'urgence, à sui- vre et à arrêter sur le territoire d'un autre canton les personnes inculpées, condamnées ou soupçonnées d'avoir contrevenu à la loi (droit de suite). Comme d'une part, la criminalité prend de plus en plus un caractère international et que d'autre part, les frontières s'ouvrent toujours plus et ne sont pas surveillées partout, le Conseil fédéral est prié d'étudier la possibilité de convenir avec les Etats limitrophes de l'introduction d'un droit de suite international réciproque. Je prie le Conseil fédéral d'engager des négociations en ce sens avec les pays voisins.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Auer, Basler, Berger, Biel, Blatter, Blocher, Bonny, Bühler Simeon, Büttiker, Cin- cera, Daepp, Dietrich, Engler, Eppenberger, Etique, Fäh, Fi- scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf, Gy- sin, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hösli, Humbel, Keller Anton, Kühne, Leuba, Loretan, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Portmann, Rohrbasser, Rutishau- ser, Sager, Scherrer Jürg, Schüle, Schwab, Seiler Hanspeter, Steffen, Weder Hansjürg, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zölch (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990
Auch der Bundesrat stellt eine stetig zunehmende Internatio- nalisierung der Delinquenz fest. Diesem Phänomen wird seit Jahren durch eine verstärkte multilaterale und bilaterale poli- zeiliche Zusammenarbeit entgegengewirkt. Die schweizeri- schen Behörden passen ihre Abwehrmassnahmen den sich ändernden Erscheinungsformen des internationalen Verbre- chens an. So sind bei der Bekämpfung des illegalen Betäu- bungsmittelverkehrs mit dem starken Ansteigen der beschlag- nahmten Mengen derartiger Ware in unseren Flughäfen und an der Grenze Erfolge aufzuweisen, an denen die Internatio- nale Kriminalpolizeiliche Organisation IKPO-Interpol einen wesentlichen Anteil hat. Auch im Kampf gegen den grenzüber- schreitenden Terrorismus konnte die Schweiz bisher ihren Beitrag leisten.
Das zwischen den Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich am 14. Juni 1985 in Schengen
geschlossene Uebereinkommen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen sieht frei- lich in dessen Artikel 18 Litera c eine Verpflichtung für die Ver- tragsstaaten vor, zum Zwecke der gemeinsamen Verbre- chensbekämpfung die Einführung des Rechts der polizeili- chen Nacheile zu prüfen. In Anbetracht der jüngsten in Osteu- ropa eingetretenen politischen Entwicklungen ist kaum mit ei- ner baldigen Ratifizierung des Abkommens zu rechnen. Im üb- rigen ist der Bundesrat der Meinung, dass das Institut der grenzüberschreitenden polizeilichen Nacheile eine bereits weit gediehene politische Integration der beteiligten Staaten voraussetzt.
Im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten ist der Bundesrat gleichfalls nicht untätig geblieben. Schon im Frühjahr 1973 folgte er einer Empfehlung des Brüsseler Zollrates vom 8. Juni 1971 über den spontanen Austausch von Informationen be- treffend den illegalen Betäubungsmittelverkehr. Die mit den Nachbarstaaten geschlossenen Abkommen über die Errich- tung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen sind weiter geeignet, die Ergreifung von Rechtsbrechern bei ihrem Grenzübertritt zu erleichtern. Im grenznachbarlichen Verkehr wird denn auch durch Artikel 35 Absatz 2 der Rechtshilfever- ordnung der unmittelbaren bilateralen polizeilichen Zusam- menarbeit ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Angesichts des reibungslosen Zusammenwirkens der zuständigen staat- lichen Behörden und des hohen technischen Standes der heutigen polizeilichen Kommunikationsmittel vermag der Bundesrat kein echtes Bedürfnis zu erkennen, das gut funktio- nierende rechtliche Instrumentarium im Sinne des Postulates zu ergänzen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Reimann Maximilian: Erlauben Sie mir, Ihnen nochmals ganz kurz zu sagen, worum es bei meinem Vorstoss geht bzw. worum es nicht geht.
Es geht mir vor allem nicht um mehr Polizei oder Polizeistaat. Was ich wollte, ist den Bundesrat zu beauftragen, mit unseren Nachbarstaaten Verhandlungen zu führen, ob bei einer laufen- den Verbrecherverfolgungsaktion ausnahmsweise lokal die Landesgrenze tangiert oder überschritten werden darf, wenn sonst der polizeiliche Erfolg in Frage gestellt ist. Es wäre also eine ähnliche Regelung mit den Nachbarstaaten anzustreben, wie wir sie heute bereits im interkantonalen Verhältnis haben. Das, und nur das, bezweckte mein Postulat. Ich war eigentlich sehr erstaunt, Herr Bundesrat Koller, dass die Landesregie- rung dieses Ansinnen mit einem schroffen Nein abgelehnt hat. Ich halte meinerseits an meinem Postulat fest, und ich möchte Sie bitten, Herr Bundesrat, doch noch einmal über die Bücher zu gehen und in einem zweiten Anlauf doch noch mein Anlie- gen in der milden Form des Postulates anzunehmen - ein Postulat, das seinerzeit immerhin von 50 Ratskolleginnen und Ratskollegen mitunterzeichnet worden ist
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat zu diesem Postulat am 28. Februar 1990 Stellung genommen. Ich muss Herrn Rei- mann Maximilian zugestehen, dass sich seit damals einiges geändert hat. Dies betrifft vor allem das Schengener Abkom- men im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und unser Verhältnis zu diesem Abkommen.
Das Schengener Abkommen behandelt heute die Probleme der inneren Sicherheit unter der Mehrzahl der EG-Staaten - ur- sprünglich betraf das nur die Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland; unterdessen sind auch Italien, Spanien und Por- tugal diesem Abkommen beigetreten. Wir haben durch eine Expertenkommission, geführt von Herrn Leuba, die Auswir- kungen dieses Schengener Abkommens genauer analysiert. Wir haben tatsächlich feststellen müssen, dass wir Gefahr lau- fen, dass dieses Schengener Abkommen in verschiedenen Bereichen unerwünschte Auswirkungen auf unser Land ha- ben könnte, weil wir aus der Sicht des Abkommens wie irgend- ein Drittland behandelt werden. Dies, obwohl wir im Herzen
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N 26 novembre 1991
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Motion Weder Hansjürg
Europas und damit mitten unter lauter Schengener Staaten - mit Ausnahme von Oesterreich - liegen.
Das könnte unerfreuliche Auswirkungen auf dem Gebiet der Personenkontrollen haben, indem Behinderungen Platz grei- fen. Es könnte unerwünschte Auswirkungen auf dem Gebiete des Asyls haben; indem wir nicht Mitglied des Schengener Ab- kommens sind, besteht Gefahr, dass Asylgesuchsteller, die in den Schengener Staaten abgewiesen worden sind, ihr Glück erneut in der Schweiz versuchen und umgekehrt.
Es besteht ein gewisses Risiko, dass die Schweiz - nachdem es Ziel des Schengener Abkommens ist, alle zwischenstaatli- chen Polizeikontrollen aufzuheben und dafür kompensato- risch an den Aussengrenzen vermehrte Kontrollmassnahmen durchzuführen - auch sicherheitsmässig zu einer uner- wünschten Insel werden könnte.
Ich habe daher an der Berliner Konferenz gegenüber dem Schengener Präsidium klar den Wunsch geäussert, dass wir mit den Schengener Staaten in nahen Kontakt treten möchten, um diese unerwünschten Auswirkungen des Abkommens auf die Schweiz zu vermeiden. Unterdessen haben bereits erste Konsultationen auf Beamtenebene in Brüssel stattgefunden. Wenn ich das in diesen grösseren Rahmen stelle, kann ich sa- gen, dass ich das Anliegen dieses Postulats zur Prüfung ent- gegennehme. Selbstverständlich kann ich bei einem Postulat noch nicht sagen, was die Schlussfolgerungen sein werden. Nachdem wir aber diesen ganzen Komplex näher überprüfen müssen, bin ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ich darf Herrn Rechsteiner auch dahingehend beruhigen: Es ist in keiner Weise die Absicht des Bundesrates, dem Schen- gener Abkommen beizutreten. Aber der Bundesrat ist über- zeugt, dass wir all diese Auswirkungen des Abkommens auf unser Land näher überprüfen müssen.
In diesem Sinne bin ich bereit, das Postulat entgegenzuneh- men.
Rechsteiner: Ich stelle etwas überrascht fest, dass der Bun- desrat inzwischen bereit ist, das Postulat Reimann Maximilian entgegenzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass die ur- sprüngliche Haltung des Bundesrates zu diesem Postulat ad- äquat und richtig war. Zum Schengener Abkommen muss man einfach sagen - ohne dass jetzt dazu ausführlich debat- tiert werden kann -, dass die darin enthaltenen Regelungen ganz gefährliche Bedrohungen der persönlichen Freiheit ent- halten und dass deshalb sehr sorgfältig geprüft werden muss, wieweit sich eben die Schweiz in diesem Zusammenhang nicht ganz erhebliche Nachteile einhandeln würde.
Es würde mich in diesem Zusammenhang auch noch interes- sieren, Herr Bundesrat Koller, wie der weitere Fahrplan proze- dural aussieht. Es ist ja seitens des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes die Arbeitsgruppe Leuba einge- setzt worden. Diese Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht abgeliefert. Das ist allerdings einige Monate her. Die Arbeits- gruppe hat offenbar keinen neuen Auftrag zur Weiterarbeit er- halten, wie es ursprünglich von ihr gewünscht worden war.
Können Sie dem Parlament jetzt gerade erklären, wie das wei- tere Vorgehen in diesem Zusammenhang aussehen wird und welche Mitsprachemöglichkeiten hier das Parlament und die Oeffentlichkeit auch erhalten werden?
Insgesamt bitte ich Sie, das Postulat von Herrn Reimann Maxi- milian abzulehnen.
Bundesrat Koller: Die Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Leuba hat uns -wie Sie richtig sagten - einen Zwischen- bericht unterbreitet. Wir haben ihn zur Kenntnis genommen und haben - auch unter dem Einfluss dieses Berichtes der Ex- pertenkommission Leuba - diese Kontakte mit den Schenge- ner Staaten aufgenommen. Nachdem wir diese internationale Seite geklärt haben, werden wir dieser Kommission einen viel konkreteren Folgeauftrag unterbreiten, damit wir die Entschei- dungsgrundlagen für allfällige Vorschläge haben, die selbst- verständlich wieder ans Parlament gehen werden.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
74 Stimmen 44 Stimmen
90.414
Motion Weder Hansjürg Schutz der Grundrechte kommender Generationen Droits fondamentaux des générations futures
Wortlaut der Motion vom 14. März 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz der Nachwelt als Grundrecht kommender Generationen in der Bundesverfas- sung zu verankern und in Botschaften und Berichten zukünftig die möglichen Folgen für künftige Generationen offenzulegen.
Texte de la motion du 14 mars 1990
Le Conseil fédéral est invité à proposer d'inscrire dans la Constitution fédérale les droits fondamentaux des générations futures et à faire état, dans ses messages et dans ses rapports, des conséquences possibles des mesures qu'il envisage pour ceux qui nous succéderont.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Diener, Dünki, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Herczog, Jaeger, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier Hans, Müller-Aargau, Ruf, Schmid, Seiler Rolf, Stocker, Thür, Wieder- kehr, Zwygart (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es steht ausser Zweifel, dass die heutige Menschheit mit ihren Entscheiden unzulässig in das Lebens- und Selbstbestim- mungsrecht künftiger Lebender (nächster Generationen) ein- greift.
Die modernen Technologien erlauben es dem Menschen, seine Umwelt nachhaltig und auf lange Sicht irreversibel zu verändern, zum Beispiel:
bei der Produktion langlebiger, hochgiftiger chemischer Präparate,
bei der Chemisierung des Bodens,
bei den in Ost und West regelmässig stattfindenden Atom- bombenexplosionen und dem daraus resultierenden radioak- tiven Fallout,
bei der Produktion von langlebigem, hochgefährlichem Atommüll,
bei der Vergiftung der Luft und des Wassers mit Schadstof- fen, die sich nicht abbauen lassen,
bei künstlich verändertem menschlichem, tierischem und pflanzlichem Erbgut,
bei der Ausrottung der Tier- und Pflanzenwelt,
bei der Zerstörung der lebenswichtigen Ozonschicht,
bei der Heraufbeschwörung des Treibhauseffekts, einerseits durch Verbrennungsprozesse, andererseits durch Zerstörung der Vegetation usw.
Es stellt sich also immer mehr die Frage, ob unsere heutige Politik kommenden Generationen bestenfalls noch die Mög- lichkeit offenlässt, sich mit den Sachzwängen und irreversib- len Folgen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit herumzuschla- gen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
Nach heutigem Verfassungsverständnis sollen die Grund- rechte nicht nur staatliche Eingriffe abwehren; sie enthalten auch einen Auftrag an den Staat, für ihre Verwirklichung in der ganzen Rechtsordnung - der Rechtsetzung und der Rechts- anwendung - zu sorgen und Grundrechtsverletzungen zu ver- hindern. Hingegen schützen sie in erster Linie die gegenwärtig lebenden Menschen als Grundrechtsträger; sie könnten das Recht der Nachkommen auf menschenwürdiges Leben nicht
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1991
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.823
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.11.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
2123-2124
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Pagina
Ref. No
20 020 659
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