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Postulat Allenspach
considérations qui précèdent, il y a donc lieu de transformer la motion en postulat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postu- lat
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.640
Postulat Allenspach Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit Philosophie de la sécurité sociale
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990
Der Bundesrat wird ersucht, die Gesamtkonzeption der sozia- len Sicherheit mit Blick auf die kommenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Dabei sind insbesondere
die soziale Effizienz der Sozialleistungen zu untersuchen;
Möglichkeiten zu erarbeiten, die Sozialleistungen besser und ausschliesslicher auf die drängenden sozialen Bedürf- nisse zu konzentrieren;
der Selbstverantwortung ein höherer Stellenwert einzuräu- men;
auf allen Ebenen der administrativen Vereinfachung beson- dere Aufmerksamkeit zu schenken.
Texte du postulat du 22 juin 1990
Le Conseil federal est invite à examiner, dans un rapport qu'il présentera au Parlement, la philosophie de la sécurité sociale, en portant une attention particulière aux impératifs économi- ques, sociaux et politiques de l'avenir. Il devra notamment
examiner l'efficacité des prestations sociales;
étudier les possibilités qui permettront, d'une part, d'amé- liorer les prestations sociales et, d'autre part, de les concentrer encore mieux sur les besoins sociaux les plus urgents;
accorder une plus grande importance à la responsabilité personnelle;
se pencher particulièrement sur le problème de la simplifi- cation, à tous les niveaux, de l'appareil administratif.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Auer, Bas- ler, Bonny, Bremi, Buttiker, Cavadini Adriano, Cevey, Cincera, Coutau, Dietrich, Dreher, Eggly, Eppenberger Susi, Fäh, Fierz, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Früh, Giger, Graf, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Hari, Jeanneret, Kohler, Kühne, Leuba, Loeb François, Loretan, Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Neuenschwander, Perey, Pidoux, Portmann, Rei- mann Maximilian, Scherrer Jürg, Schüle, Schwab, Spälti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert Karl, Wanner, We- ber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (58)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Unser System der sozialen Sicherheit wurde zur Hauptsache unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt; es beruht zum Teil noch auf Anschauungen und Gedankengängen der dreissiger Jahre. Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld hat sich aber in den vergangenen fünf Jahr- zehnten wesentlich verändert und wird sich in den nächsten Jahren als Folge des Wertewandels, neuer Lebensformen, des europäischen Binnenmarkts usw. weiter ändern.
Es ist deshalb an der Zeit, unser System der sozialen Sicher- heit mit Blick auf diese kommenden Veränderungen ganzheit- lich zu überprüfen.
Dabei wäre insbesondere zu untersuchen, ob alle Soziallei- stungen ihre sozialen Ziele wirklich erreichen und wie allen- falls ihre soziale Effizienz verbessert werden könnte. Wir stel- len fest, dass es einerseits soziale Lücken gibt (Neue Armut), dass aber Sozialleistungen auch an viele ausgerichtet werden, die dieser Sozialleistungen gar nicht bedürfen. Es sollte des- halb untersucht werden, wie die Sozialleistungen gezielter auf echte soziale Bedürfnisse konzentriert werden könnten.
Dank allgemeiner Einkommenssteigerung sind heute bedeu- tend mehr Mitbürger in der Lage, soziale Risiken selbstverant- wortlich zu tragen. Mehr Selbstverantwortung entspricht auch einem gesellschaftlichen Bedürfnis. Es wäre deshalb zu prü- fen, welche Risiken wieder der Selbstverantwortung des ein- zelnen anheimgestellt werden könnten.
Die administrative Belastung durch die Einrichtungen der So- zialversicherung nimmt zu. Administrative Kosten sind in der Regel wenig produktiv. Mit der Ueberprüfung der administrati- ven Lasten der einzelnen Einrichtungen stossen wir an Gren- zen. Notwendig ist es deshalb, das gesamte System im Zu- sammenhang auf administrative Vereinfachungen zu untersu- chen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990
Der Bundesrat hat seit der Beantwortung der Postulate Ga- dient vom 21. September 1989 (89.611) und Günter vom 13. Dezember 1989 (89.772) sowie weiterer Vorstösse gleicher Richtung eine grundsätzliche Ueberprüfung des Dreisäulen- konzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Angriff genommen. Gegenwärtig wird es durch fünf von ihm beauftragte Wissenschafter anhand eines detaillierten Fragen- katalogs aus wirtschaftswissenschaftlicher und rechtlicher Sicht durchleuchtet. Es darf erwartet werden, dass dabei auch die vom Postulanten angesprochenen vier Aspekte unter- sucht werden. Der Bundesrat wird sich in der Folge zu den Ent- wicklungstendenzen, welche für die Gesetzgebungstätigkeit im Bereich Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wegleitend sein sollen, in den Grundsätzen aussprechen. Was die Krankenversicherung betrifft, so hat der Bundesrat seine Zielsetzungen mit den Vorgaben an die Expertenkom- mission Schoch bereits dargelegt.
Die Begehren, die das Postulat stellt, sind damit erfüllt, oder die zu deren Erfüllung notwendigen Schritte sind bereits ein- geleitet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Allenspach: Am 22. Juni 1990 habe ich den Bundesrat er- sucht, die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit mit Blick auf die kommenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen zu überprüfen und dem Parla- ment darüber Bericht zu erstatten.
In der Sozialversicherung ist im Grunde genommen nicht das einzelne Jahr, nicht einmal die Legislaturperiode die entschei- dende Masseinheit, sondern die Generation. Deshalb gilt es, die kommenden Herausforderungen rechtzeitig zu erfassen und sich darauf vorzubereiten.
Dass die Zukunft anders aussieht als die Vergangenheit, ist eine beinahe banale Aussage. Sie hat aber den Vorteil der Wahrheit, der Klarheit und der Kürze. Wir wissen um die neuen Herausforderungen, wir sprechen vom Wertewandel, wir spre- chen vom Wandel der Lebensformen und vom Wandel in der Arbeitswelt. Wir wissen auch um die Folgen der demographi- schen Entwicklung, nicht nur bezüglich der Kosten, sondern auch bezüglich der Einrichtungen und des Bedarfes an Pfle- gepersonal. Wir sprechen von den Problemen der Neuen Ar- mut und sollten uns Rechenschaft darüber geben, dass diese Probleme auch in die Konzeption der sozialen Sicherheit Ein-
5-N
N 2 mars 1992
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Motion Dünki
gang finden müssen. Wir wissen um diese Herausforderun- gen und sollten uns gewissermassen global mit ihnen ausein- andersetzen. Nur dann können wir die punktuellen Revisionen der einzelnen Sozialversicherungszweige in einen Gesamtzu- sammenhang stellen.
Dieser Gesamtzusammenhang, eben das Konzept der sozia- len Sicherheit, muss im Lichte der neuen Entwicklung und Herausforderungen geprüft werden. Das ist die Stossrichtung meines Postulates.
Der Bundesrat vertritt nun die Auffassung, er habe die Gesamt- konzeption der sozialen Sicherheit ohnehin schon überprüft, das Postulat sei erledigt und könne deshalb abgeschrieben werden.
Wo hat denn der Bundesrat dieses Gesamtkonzept der sozia- len Sicherheit überprüft? Wo hat er sich in diesem Zusammen- hang auseinandergesetzt mit dem Wertewandel, mit dem Wandel der Lebensformen und der Arbeitswelt in ihren Auswir- kungen auf die soziale Sicherheit?
In seiner Antwort weist der Bundesrat auf die von Professoren erstellten Gutachten zur Altersvorsorge hin. Das ist durchaus richtig - aber die Altersvorsorge ist nicht gleichzusetzen mit der sozialen Sicherheit! Die soziale Sicherheit geht weit über die Altersvorsorge hinaus. Die Gutachten der Professoren set- zen sich nicht umfassend mit der sozialen Sicherheit und de- ren Zukunft auseinander, das war auch nicht ihr Auftrag. Des- halb ist es unzutreffend und falsch, wenn der Bundesrat meint, er habe mein Postulat erfüllt und es könne abgeschrieben wer- den.
Ich würde es verstehen und hinnehmen, wenn der Bundesrat behaupten würde, eine Ueberprüfung der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit sei überflüssig, er wolle sie nicht an die Hand nehmen, er habe Gründe, etwas anderes zu tun. Dann wäre eine politische Auseinandersetzung über die Notwendig- keit einer solchen Ueberprüfung möglich. Der Bundesrat scheut aber diese politische Auseinandersetzung offensicht- lich. Er beantragt nicht Ablehnung des Postulates, sondern völlig zu Unrecht eine Abschreibung. Solange er nicht die Ge- samtkonzeption der sozialen Sicherheit überprüft und dem Parlament Bericht erstattet hat, hat er mein Postulat nicht er- füllt.
Die Tatsache, dass sich im Bereiche der sozialen Sicherheit die parlamentarischen Vorstösse häufen, dass die Gesetzes- revisionen nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?» vorgenommen werden, zeigt, wie drin- gend eine Ueberprüfung und eine Diskussion der Gesamtkon- zeption der sozialen Sicherheit wären. Das müssen wir errei- chen.
Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Ich danke Herrn Allenspach dafür, dass er auch einmal den Weg zu Gesamtkonzeptionen findet. Es ist zwar wahrscheinlich etwas spät und heute etwas überholt Aber ich räume ein, die sozialpolitische Frage bleibt auf dem Tisch, und die grosse Frage heisst heute: Wollen wir in schwie- rigen Zeiten darauf beharren, oder wollen wir - mit welchen Definitionen und Begriffen auch immer - hier abbauen?
Wir sind der Auffassung, dass die verschiedenartigen sozialen Probleme, die sich uns stellen, systematisch überprüft werden müssen, so z. B. die Krankenversicherung: Diesen wesentli- chen Bestandteil - Sie werden damit einverstanden sein, Herr Allenspach - haben wir einer gründlichen Ueberprüfung - ob Sie das «Gesamtkonzeption» nennen wollen, überlasse ich Ih- nen - unterzogen, welche jetzt im Parlament der Nagelprobe entgegengeht. Wir werden sehen, wie das Parlament auf diese Gesamtüberprüfung mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates antwortet.
Dasselbe geschieht betreffend die Altersvorsorge. Sie wissen, dass der Bundesrat dem Parlament und dem Schweizervolk bis Ende dieses Jahres eine grundsätzliche Ueberprüfung - siehe die überwiesenen Postulate Günter und Gadient - der ersten und der zweiten Säule unterbreiten wird. Es wird sehr interessante Diskussionen darüber geben. Sie können das «Gesamtkonzeption» nennen.
Wir sind daran, Ihren Anforderungen zu entsprechen und in der Sozialpolitik die notwendigen systematischen Ueberprü-
fungen vorzunehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass man ohne weiteres sagen kann, hiermit sei das Postulat ei- gentlich erfüllt; denn das, was Sie verlangen, ist zurzeit eine Aufgabe, der sich der Bundesrat annimmt. Wir hoffen, dass das Parlament mitmachen wird.
Deshalb würde ich eher sagen «erfüllt» statt «als Postulat ange- nommen». Aber über Worte lässt sich streiten.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
48 Stimmen 44 Stimmen
90.710
Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches
Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1991, Seite 2477 - Voir année 1991, page 2477
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Po- stulat umzuwandeln. Herr Allenspach bekämpft auch das Postulat.
Allenspach: Im Bereich der sozialen Sicherheit habe ich mich mit verschiedenen Vorstössen und Fragen auseinanderge- setzt. Weil jetzt verschiedene diesbezügliche Geschäfte kumu- liert am gleichen Abend auf dem Tisch des Hauses liegen, musste ich mich leider mehr als einmal zu Worte melden.
Zur Motion Dünki, die der Bundesrat als Postulat entgegen- nehmen will, gestatte ich mir einige grundsätzliche Bemerkun- gen: Gemäss BVG werden derzeit die Langzeitrenten, das heisst die Hinterlassenenrenten, die Invalidenrenten des obli- gatorischen BVG-Bereichs, laufend der Teuerung angepasst Bei den Altersrenten ist keine Teuerungsanpassung vorge- schrieben; die Kassen haben vielmehr im Rahmen ihrer fi- nanziellen Möglichkeiten, solche Erhöhungen vorzunehmen. Der Motionär verlangt nun, dass alle Renten, auch die Alters- renten des obligatorischen, des vorobligatorischen und des überobligatorischen Bereichs, jährlich der Teuerung anzupas- sen seien. Diese Forderung entspricht der nicht zustande gekommenen Volksinitiative des Rentnerverbandes. Dabei habe - so verlangt es die Motion - die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs ohne Beitragserhöhung zu erfolgen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich. Die Zinsüber- schüsse der Kassen reichen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleiches bei den Altersrenten nicht aus.
Pensionskassenexperte Wechsler stellt fest, dass die Zins- überschüsse nur einen bis zwei Drittel des Teuerungsaus- gleichs hätten finanzieren können. Wir sollten eine Motion, die offensichtlich nicht erfüllbar ist, auch nicht als Postulat über- weisen. Dazu kommt, dass mit der von Herrn Dünki vorge- schlagenen Lösung auch die Zinsüberschüsse auf den Alters- kapitalien des aktiven Personals, also der Erwerbstätigen, für den Teuerungsausgleich bei den Rentnern verwendet werden müssten. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen erneut Soli- daritätsleistungen an die Rentner zu entrichten hätten.
Weil die Zinsüberschüsse auf dem Deckungskapital der Akti- ven nicht mehr für die eigenen Renten der Erwerbstätigen zur Verfügung stünden, sondern anderswo bereits aufgebraucht wären, würden die Renten der Erwerbstätigen später entspre- chend kleiner ausfallen oder sie müssten zur Finanzierung ih- rer Renten höhere Beiträge bezahlen. Die Heranziehung der
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Postulat Allenspach Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit Postulat Allenspach Philosophie de la sécurité sociale
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Dans
In
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.640
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
247-248
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Pagina
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